s
DER
STÄDTEBAU.
MONATSSCHRIFT
FÜR DIE KÜNSTLERISCHE AUSGESTALTUNG DER STÄDTE
NACH IHREN WIRTSCHAFTLICHEN, GESUNDHEITLICHEN UND
SOZIALEN GRUNDSÄTZEN.
BEGRÜNDET
VON
THEODOR GOECKE und CAMILLO SITTE
BERLIN. WIEN.
ZWEITER JAHRGANG
VERLAG VON ERNST WASMUTH A.-O.
BERLIN W. 8, MARKGRAFENSTRASSE 35.
1905
NA
Rooo
an
o /
Sq. oi-
Gedruokt bei Julius Sittenfeld in Berlin W.
INHALTS -VERZEICHNIS.
I. text-beiträge/ '"
Abänderung und Fortführung
des Bebauungsplanes von
Triebes. Von A. Stiefelhagen
in Gera (Reuß) .... loo
Anlage eines LandhausVicrtel:i
bei Hannover. Von G. Aen-
geneyndt in Hannover . . io6
Architekt oder Landmesser ?
Von Rudolf Stölcker in
Konstanz g
Architektonisches in der Gar-
tenkunst. Von Gartenarchi-
tekt Kiehl in Aachen . . 15
Aufgaben der Gartenkunst.
Von F. Zahn in Steglitz . loi
Ausbau des Badeortes Salz-
hausen in Oberhessen. Von
Hans Bernoulli in Berlin . 57
Ausdruck im Städtebau. Von
Dr. Hans Schmidkunz in
Berlin-Halensee .... 91
Ausgestaltung des Anlagen-
platzes an der Valpichler-
straße in München. Von
Otto Lasne in München . 8
Baulandumlegung, zur Frage
der 133
Baulinienplan für die Staut
Friedberg bei Augsburg. Von
Peter Andreas Hansen in
München 85
Bebauung des sogenannten
„Sterngeländes" von Magde-
burg. Von Peters in Magde-
burg 64
Bebauungsplan für den süd-
lichen Teil der Stadt Flens-
burg. Von Dr.-Ing.J. Stubben
in Berlin-Grunewald ... 52
— für Hruschau, Von Sieg-
fried Sitte in Wien ... 63
— der Beamten- und Arbeiter-
kolonien Streiffeld und Kel-
lersberg bei Aachen. Von
Jansen und Müller, Berlin . 87
— von Malmö. Von A.Nilsson
in Malmö ....... 86
Bebauungspläne, neue, Düssel-
dorfs. Von C. Geusen in
Düsseldorf 2g
Berge und Wasserläufe im Be-
bauungsgebiete der Städte.
Von H. Chr. Nußbaum in
Hannover 59. 77
Bodenparzellierung, die Be-
deutung für das Bauwesen.
Von Dr. Rud. Eberstadt in
Berlin 18
Burgtor, das, und seine Um-
gebung in Lübeck, in früherer
und gegenwärtiger Gestalt.
Von J. Baltzer in Lübeck . 155
Einfamilien- Wohnhäuser. Von
O. Grüner in Dresden . . 23
Einleitung i
Enteignung ui.d Umlegung.
Von Dr.-Ing. J. Stubben in
Berlin-Grunewald .... 38
Gartenbau-Ausstellung, Nach-
trägliches von der — inDarm-
stadt.VonTh.Goecke in Berlin 157
Großstadt, die, als Städte-
gründerin. Von A. Abend-
roth in Hannover . 24. 32. 49
Kleinstadtbilder , Rheinische.
Von Jacob Berns in Köln-
Remscheid gg
Konferenz, die XIV., der Zen-
tralstelle für Arbeiterwohl-
fahrtseinrichtungen in Hagen
i. W 124
Noch einmal ,, Billige Stadt-
parke". Von F. Rud. Vogel
in Hannover, Arch. B. D. A. 8g
Parkanlagen, nordamerikan. .
Parkpolitik. Von Joseph Aug.
Lux in Wien-Döbling . .
Stadt- und Haus-Gartenkunst.
Von G. Ehe in Berlin . .
Städtebau in Amerika und
Asien. Von Otto Bartning
Stadterweiterungspläne, soziale
und wirtschaftliche Vor-
arbeiten für — . Von Dr.-
Ing. Forbät in Frankfurt
a. M. — Budapest . 107. 131.
Stadtparke, billige. Eine An-
regung von Erwin Schlüren,
Heilbronn a. N
Stadtplanvergleich, ein. Von
P. Hallman in Stockholm
Stadtplänen, Sammlung von
deutschen — auf der Dresdner
Städteausstellung. Von R.
Gerke in Dresden ....
Wald- und Wiesengürtel und
die Höhenstraße der Stadt
Wien
Wettbewerb um den Bebau-
ungsplan für die Branden-
burger Vorstadt zu Potsdam.
Von Theodor Goecke in
Berlin
Wiederaufbau der Schafgasse
zu Herbom. Von Ludwig
Hofmann in Herborn
Wilhelmsplatz in Posen, ein
Vorschlag zur Umgestaltung.
Von Johannes Bartschat in
Posen
Wohlfahrt, städtische, auf der
Weltausstellung in Lüttich.
Von Dr. Hans Schmidkunz
in Berlin-Halensee . . .
Wohnbaublöcke, Berliner 127.
Zonenbauordnung, von den
Beziehungen der — zum Be-
bauungsplane. Von Theodor
Goecke in Berlin ....
Zur Abwehr!
S.-itu
113
53
71
141
148
54
105
161
138
43
79
158
143
2
80
II. KLEINE
MITTEILUNGEN.
Ausgestaltung des Anlagen-
platzes an der Valpichler-
straße in München ... 27
Bebauungsplan für das Bahn-
hofsgelände in Wiesbaden 68
Preisausschreiben über Her-
stellung eines architektoni-
schen Abschlusses am nord-
östlichen Ende des Maxi-
milianplatzes in München . 96
Verhandlungen der Stadtver-
ordneten - Versammlung zu
Gelsenkirchen 27
Wettbewerb des Eschweiler
Bergwerkvereins .... 14
Zonenenteignung und Grund-
stücksumlegung vom Stand-
punkte des Städtebauers . 14
III. CHRONIK.
Arbeiterwohnhaus im städti-
schen Straßenbilde ... 69
Architekten- und Ingenieur-
Verein, Münchener ... 55
Baudenkmal, ein mittelalter-
liches 97
Baugesetz, Handhabung des
sächsischen 41
Bauweise, städtische . . . 13g
Bebauungsplan für die Stadt
Salzburg 12
Behandlung von Städtebau-
fragen in der Öffentlichkeit 12
Berichtigung 42-55
Berücksichtigung ästhetischer
Interessen im Königreich
Sachsen 112
Bodenpolitik der städtischen
Verwaltung in Düsseldorf . 28
Bodenreformer, Bund deutscher 140
Bonn 84
Briefkasten 14. 28. 42. 56. 125. 140
Denkmal Camillo Sitte's . . 70
Deutsche Gartenstadt - Gesell-
schaft 42
Düsseldorf 140
Elbtunnel zwischen St. Pauli
und Steinwärder . . . in
Entwickelung, die bauliche —
der Städte 12
Erweiterung des Stadtgebietes
Königsberg i. Pr g8
Forbät, Dr. Ing. Emerich,
Preiserteilung 125
Gemeindebesteuerung des
Grundbesitzes 13
Gemeindeblatt, technisches . 42
Großstadt, zur neuen — an
der Ruhrmündung ... 84
Hardenberg-Denkmal ... 70
Häuserreihen, gegen die geraden 140
Heiligenstädter Park in Wien 126
Henrici, Dr. Ing. Karl, Ordens-
verleihung 28
Hercher , Ludwig , Doktor-
prüfung 154
Hoftheaterfrage, zur Stuttgarter 126
Homburg v. d. Höhe, wichtige
Änderungen 13
Hygiene der Straßen ... 70
Ideenwettbewerb um Entwürfe
für die Umgestaltung der
Kuranlagen in Wiesbaden . 154
Innensquares 70
Kieler Bahnhofsfrage ... 42
Kinderunfälle im Berliner
Straßenverkehr 12
Krems, Stadtgemeinde ... 97
Landesausschuß, Tiroler . . g8
MarchjOtto, Kgl.Baurat, Ernen-
nung zum Geheimen Baurat 28
Martinspforte in Worms . . g7
Monatsschrift für soziale Medizin 1 4
Monatsschrift des Vereins für
Volkskunst und Volkskunde 12
Mors, Bebauungsplan-Skizzen 140
Park, der letzte größere —
Charlottenburgs . . . . 139
Preisausschreiben zur Um-
gestaltung des Münster-
platzes in Ulm 140
— zur Erlangung von Ent-
würfen für Wohngebäude
der mittleren Bevölkerungs-
schichten III
Rasenanlagen zwischen den
Straßenbahngleisen . . . in
Schaffung eines Industrie-
viertels in Lübeck ... 70
Schönheit, gärtnerische . . . 140
Schutz der Denkmäler in Städten 154
Stadtbauplan, ein künstlerischer 83
Städtebau, moderner ... 42
Städtebaukursus 70
Städtebild, amerikanisches . . 69
Städtetag, vierter preußischer 28
Stellen, ausgeschriebene . g8. 112
Stettiner Vorgärten .... 84
Straßenbefestigung mit Maka-
dam 27
Uferstraßen 13
Umgestaltung des New- Yorker
Stadtplans . ■ . . . . 13
Verein für öffentliche Gesund-
heitspflege III
Verkehrsverein für Barmen
und das Bergische Land . 154
Vororte, Einverleibung weiterer
— in das Stadtgebiet Leipzig 84
.Suite
Vorortsbaupläne, Berliner . . 13g
Wald- und Wiesengürtel um
Wien 13. 84
Wettbewerb zur Erlangung
charakteristischer Gebäude-
ansichtszeichnungen für die
Stadt Bautzen 12
— zur Erlangung von Ent-
würfen für einen neuen
Stadtplan der Stadt Helsing-
borg in Schweden. . in. 125
— betr. die Stadterweiterung
von Karlsruhe 140
— um den Bebauungsplan für
die Umgebung des Schlosses
in Mors 166
— zur Herstellung eines archi-
tektonischen Abschlusses am
nördlichen Ende des Maxi-
milianplatzes in München . in
— den Bebauungsplan für die
Brandenburger Vorstadt in
Potsdam betr 12
— die Umarbeitung des Be-
bauungsplanes für St. Johann
a. Saar betr in
um die künstlerische Aus-
gestaltung des Rautterplatzes
in Villach 166
— um Vorschläge zur An-
lage eines Riesengartens in
Worms 166
Wiederbelebung niedersäch-
sischer ländlicher Bauformen 68
Wohnungsbeschaffung ... 56
Zeitschrift für Wohnungswesen 42
IV. LITERATUR.
Beton und Eisen g8
Der Profanbau g8
Eberstadt, Dr. Rudolf, Das
Wohnungswesen .... 11
Fabarius, Viel Häuser und
kein Heim g8
Henrici, Karl, Beiträge zur
praktischen Ästhetik im
Städtebau; eine Sammlung
von Vorträgen und Auf-
sätzen g8. no
Hercher, Ludwig, Großstadt-
erweiterungen 66
Lehmgrübner, Paul, Mittel-
alterliche Rathausbauten in
Deutschland 98
Madjöra, Dr. Wolfgang, Der Ma-
gistratsentwurf einer neuen
Bauordnung für Wien . . 81
Stiehl, O., Neuere technisch-
künstlerische Bestrebungen
im Backsteinbau .... 67
Vorkink, P. & Wormser, Jac.
Th., Jetzt oder nie! . . . 126
Wagner, Die Tätigkeit der
Stadt Ulm a. D. auf dem
Gebiete der WohnungsfUr-
sorge 81
Wien am Anfange des XX. Jahr-
hunderts 126
Wuttke, Prof. Dr. Robert, Die
deutschen Städte .... gS
Zeitschrift für Bauwesen . . 98
Zeuß, Gedanken über Kunst
und Dasein von einem Deut-
schen II
V. VERSAMMLUNGEN
UND KONGRESSE.
Kongreß der öffentlichen Kunst,
III. internationaler . . 126
Verein Deutscher Gartenkünst-
ler, 18. Hauptversammlung 126
Wohnungskongreß, VII. inter-
nationaler 126
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN.
I. Stadt
Platz-
Tafel lo.
24-
» 39-
„ 40.
,. 56.
., 57 58.
59-
,, 60.
62.
73-
74-
,. 75-
85.
„ 89/90.
93-
94-
95-
„ 96.
Straße
TAFELN.
ebilder (Straßen-,
und Parkbilder).
Frankfurt a. O.
Aus einer englischen
Gartenstadt
Heilbronn
London
Karlsruhe i. B.
Mayen i. d. Eifel
• » »t
Rhöndorf
Friedenau
Berlin
II.
Tafel
I.
2.
3 4-
5-
. 6.
7-
8.
9-
10.
II.
12.
39-
40.
41-
42.
43.
44.
45.
51-
52-
SS-
SS-
S6-
S7/S8-
59-
60.
61.
65/66.
67/68.
69.
70/71.
72.
73
74-
75-
76.
77-
84.
8S-
86.
87.
88.
91.
92.
Schöneberg
Lübeck
Köln a. Rh.
Friedenau
Düsseldorf
Burtscheid
n-, Platz- und Park-
anlagen.
Posen
• München
Streiffeld
Kellersberg
Düsseldorf
Köln
Frankfurt a. O.
J Plauen i. V.
^^ Birlinghoven
»»
Heilbronn
London
/ Elberfeld
\^ Magdeburg
Chemnitz
Altenessen
Plauen i. V.
Düsseldorf
Friedberg b. Augsburg
Malmö
Kellersberg
Karlsruhe
Mayen i. d. Eifel
1» >»
Rhöndorf
Friedenau
Columbia (farbig)
j New- York
( Boston
New- York (farbig)
») »»
Chicago (farbig)
Berlin
I ..
I Wilmersdorf b. Berlin
Berlin
Schöneberg
Berlin
Darmstadt
Tafel 2.
.. 3/4-
5-
6.
7-
„ 10.
13-
„ 14-
IS-
I6-.
17-
„ 18/19.
„ 20/21.
„ 2223.
25.
,. 26.
27.
.. 28.
29.
,. 30.
3»-
.. 32-
33-
34-
.. 35/36.
.. 37-
38.
,. 42-
43-
44-
45-
„ 46.
48.
49-
51-
52-
53.
.. 54-
55-
., 63 64.
73-
.. 74-
75-
76-
77-
78.
„ 79/80.
81/82.
München
Streiffeld
Kellersberg
Frankfurt a. O.
Dresden
»-
Räcknitz
Norton (farbig)
Düsseldorf
Potsdam
83-
84.
86.
87.
88.
89/90.
Salzhausen
Hruschau (farbig)
Magdeburg
Chemnitz
Altenessen
Plauen i. V.
Düsseldorf
Herborn
Dippoldiswalde
Friedberg
Malmö
Triebes
Kellersberg
Hannover
Berlin
Heddersdorf
f Neuß
\ Eilendorf
(Valparaiso
Iquique
I Kyoto
I Tokio
( Kalkutta
< Rangoon
I Delhi
Berlin
Lübeck
III. Bebauungspläne.
Tafel I. Posen
IV. Stadtpläne.
Tafel 15. Räcknitz
, 16. Norton (farb'g)
, 17. Düsseldorf
, 35/36. Salzhausen
, 46. Herbom
, 48. Dippoldiswalde
> 49/50- Friedberg
51-
52.
53-
54-
63/64-
Tafal 78.
„ 79/80.
81/82.
83.
84.
89/90.
Heddersdorf
(Neuß
I Wetzlar
y Eilendorf
I Valparaiso
Iquique
j Kyoto
\ Tokio
( Kalkutta
; Rangoon
I Delhi
Berlin
Lübeck
V. Naturaufnahmen.
Tafel 8. Düsseldorf
10. Frankfurt a. O.
12. Birlinghoven
24. Aus einer englischen
Gartenstadt
39. Heilbronn
40. London
4 1 . Magdeburg
56. Karlsruhe
62. Friedenau
73. Berlin
74-
75
84
85
91,
92
93
94
95
Schöneberg
Darmstadt
Köln a. Rh.
Friedenau
Düsseldorf
96. Burtscheid
Seite
VI. Wettbewerbsentwürfe.
Tafel 6.
7-
25.
26.
27.
28.
29.
30.
3»-
32.
,. 33-
34-
„ 89/90.
Streiffeld
Kellersberg
Potsdam
Lübeck
Malmö
Triebes
Hannover
VII. Modelle.
Tafel 13. Dresden
»> 14- "
„ 32. Potsdam
41. Elberfeld
TEXTABBILDUNGEN.
I. Städtebilder (Straßen-,
Platz- und Parkbilder).
Saite 74, Abb. i. Plauen
„ 76, ,, 2. Öynhausen
„ 97. Nürnberg
„ 97. Worms
II. Straßen-, Platz- und Park-
anlagen.
Seite 8, Abb. 2.
16, „ I.
,, 16, „ 2.
17. V 3.
17. " 4-
18, „ 5.
Gelsenkirchen
Berlin
Düsseldorf
,»
Plauen i. V.
Seite
18,
Abb. 6. Birlinghoven
30,
„ I. Düsseldorf
30,
.. 2. „
48,
>. 3/5- Potsdam
76,
,, 3. Öynhausen
96.
München
105.
Monster (Schweden)
114.
Abb. I. Washington
114,
„ 2, 3, 4. Boston
114,
„ 5, 6, 7. Buffalo
114,
,, 8, 9, 10. Chicago
118,
„ 12.
118,
.. 13/14.
119.
,, 15. Philadelphia
121,
,, t6. Boston
121,
,. 17.
121,
„ 18. „
122,
,, 19. Rochester
123,
,, 20. Buffalo
125-
Stuttgart
127,
Abb. I. Beriin
128,
,. 2. ,,
129,
3-
147.
.. I- »
147.
2.
147.
,. 3.
III.
Bebauungspläne.
4.
Abb. I.
20,
„ 1/2. Mannheim
22,
„ 3. Bremen
25-
Norton
33.
44.
Abb. I . Potsdam
47.
2.
48,
„ 3/5- »
52.
Flensburg
65-
Magdeburg
87.
Malmö
96.
München
105.
Monster (Schweden)
116,
Abb. 1 1 . Washington
125-
Stuttgart
127,
Abb. I. Berlin
128,
.. 2. ,,
129,
„ 3-
134-
Wunstorl
147.
Abb. I. Berlin
147.
„ 2. „
147,
„ 3-
Seite
Seite
IV. Stadtpläne.
44, Abb. I. Potsdam
47. .. 2. „
48, „ 3/5-
52. Flensburg
87. Malmö
96. München.
105. Monster (Schweden)
116, Abb. II. Washington
134. Wunstorf
V. Naturaufnahmen.
97. Worms
Nürnberg
Abb. 15.
97-
iig,
121,
121,
121,
122,
123.
16.
17-
18.
19.
20.
Philadelphia
Boston
Rochester
Buffalo
VI. Wettbewerbsentwürfe.
Seite 47, Abb. 2. Potsdam
48, .. 3/S-
,, 96. München
MITARBEITER.
Seite
Abefldroth, A., in Hannover 24.
32. 49
Aengeneyndt, G., in Hannover 106
Baltzer, Th., in Lübeck . . 155
Bartning, Otto, in Karlsruhe 141
Bartschat, Johannes, in Posen 5
Bemoulli, Hans, in Berlin . 57
Berns, Jacob, in Köln-Remscheid 99
Börje, J., in Hannover. . . 133
Ebe, G., in Berlin .... 71
Eberstadt, Dr. Rudolf, in Berlin
18. iio
Faßbender in Wien .... 139
Forbdt, Dr.-Ing., in Frank-
furt a. M. . . . 107. 131. 148
Gerke, R., in Dresden . . . 161
Geusen, C, in Düsseldorf . . 29
Goecke, Th., in Berlin 2. 11.
43- 81. 124. 130. 143. 157
Goldschmidt, R., in Berlin . 128
Grüner, O., in Dresden . . - 23
Hallman, P., in Stockholm . 105
Hansen, Peter Andreas, in
München 85
Seite
79
87
81
113
15
Hofmann, Ludwig, in Herbom
Jansen & Müller in Berlin
Kallsen, Ernst, in Flensburg .
Kayser, H., in Charlottenburg
Kiehl, Walther, in Aachen .
Lasne, Otto, in München . . 8
Lux, Joseph Aug., in Wien-
Döbling 53
Nilsson, A., in Malmö . . 86
Nußbaum, H. Chr., in Han-
nover 59- 77
Peters in Magdeburg ... 64
Seite
Schlüren, Erwin, in Heilbronn 54
Schmidkunz, Dr. Hans, in
Haiensee .... 66. 91. 158
Sitte, Siegfried, in Wien . . 63
Stiefelhagen, A., in Gera
(Reuß) i°°
Stölcker, Rudolf, in Konstanz 9
Strinz, C, in Bonn . . . . I35
Stubben, Dr.-Ing. J., in Berlin
38. 52. 81
Vogel, F. Rud., in Hannover 89
Zahn, F., in Steglitz . . . lOl
2. Jahrgang
MonAT^scriRrT
FÜR- DiE- KÜNSTLER.iSC11EAUYQE5rAl!
TUNQ DER. STÄDTE • n ACM- iHRmWlRT
SCMAFTÜCMEN- QESUNDhEITUOIEN- UND
SOZIALEN- GRUNDSÄTZEN: GEQRÜNDET-VON
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ERLI^
INHALTSVERZEICHNIS : Zur Einleitung. — Von den Beziehungen der Zonenbauordnung zum Bebauungsplans. Von Theodor Goecke, Berlin.
Ein Vorschlag zur Umgestaltung des Wilhelmplatzes in Posen. Von Johannes Bartschat, Posen. — Ausgestaltung des Anlagenplatzes an der Valpichler-
straße in München. Von Otto Lasne, München. — Architekt oder Landmesser? Von Rudolf Stölcker, Konstanz. — Neue Bücher. Besprochen von
Theodor Goecke, Berlin. — Chronik. — Kleine Mitteilungen. — Briefkasten.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
ZUR EINLEITUNG.
Ein Jahr heißer Arbeit liegt hinter uns. — Herausgeber und Verleger haben sich bemüht, das
Beste zu bieten und hoffen wenigstens, in der Fülle des Stoffes etwas geboten zu haben, das gegen-
wärtiges Streben wiederspiegelt, zur Klärung streitiger Fragen beiträgt und zum Weiterschaffen
anregt. Wir danken allen Mitarbeitern für die uns in reichem Maße zuteil gewordene Unterstützung.
Auch im neuen Jahre soll unser Ziel dasselbe bleiben, wie es das Titelblatt andeutet: Der Erkenntnis
die Wege zu bahnen, daß der Städtebau zu einer Städtebaukunst erhoben werden müsse, zu einer
Kunst, die sich aufbaut auf der natürlichen Grundlage der wirtschaftlichen, gesundheitlichen und
gesellschaftlichen Forderungen unserer Zeit.
Neue Aufgaben sind damit dem Städtebau gestellt. Der alleinherrschende Fürstenwille hatte im
XVII. und XVIII. Jahrhundert von einem künstlerischen Grundgedanken auf großartige Schau-
wirkungen ausgehend, Straßen und Platzwandungen einheitlich gestaltet und zwar auf Grund eines
geometrischen Lageplans, den die der Selbstverwaltung über den Kopf gewachsene Bodenspekulation
des XIX. Jahrhunderts mit der Architekturmaske der Mietkaserne als willkommenes Erbe über-
nommen hat. Individuelles und soziales Wohnbedürfnis war dabei nicht zu befriedigen. Darum
war ein Rückblick auf das malerische Bild der mittelalterlichen Stadt notwendig, die, selbst noch
im Barockgewande, den vom praktischen Zwecke auf eine ausdrucksvolle Gestaltung gerichteten
Sinn unserer Altvordern erkennen läßt. Mit nichten sollen wir aber in romantischer Anwandlung
den Stadtplan des Mittelalters nachahmen. Die Entwicklung der Industrie hat das wirtschaftliche
Leben gewaltig gesteigert, und die Zusammendrängung der Stadtbewohner erfordert gesundheitliche
Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft. Wir werden daher die Großzügigkeit des landesfürst-
lichen und die Wohnlichkeit des mittelalterlichen Städtebaues zu vermählen haben, um den Auf-
gaben unserer Zeit gerecht zu werden.
Dabei mitzuwirken, erbitten wir weiter tatkräftige Hilfe, und da bereits eine Anzahl wertvoller
Abhandlungen vorliegt, zum Teil sogar schon seit längerer Zeit, so daß wir des verspäteten Ab-
druckes wegen die Nachsicht der Herren Verfasser anrufen müssen, so erstreckt sich unsere Bitte
namentlich auf die Einsendung von Beiträgen mit Plänen und Schaubildern,
DER STÄDTEBAU
VON DEN BEZIEHUNGEN DER ZONENBAU
ORDNUNG ZUM BEBAUUNGSPLANE.
Von THEODOR GOECKE, Berlin.
Nachdem die wechselseitigen Beziehungen zwischen
Wohnfrage und Bauordnung, zwischen Bauordnung und
Stadtbauplan, zwischen Stadtbauplan und Stadtbild auf-
gedeckt, ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ab-
stufungen als die Grundlage für Stadtbaukunst erkannt,
zum Teil erst wiedererkannt waren — denn früher hatte
man auch schon etwas davon gewußt, und nur die
Grundlage selber ist jetzt eine breitere, in ihren Einzel-
heiten bereicherte, von oben her schärfer umrissene ge-
worden — , regen sich auch nun allerwärts Kräfte zur Tat:
Der freischaffende Architekt, der hinter dem Walle nüch-
terner und nützlicher Einrichtungen die Kunst gewittert
hat, so gut wie der sich von Amtswegen damit befassende
Techniker, der zwar nicht immer Architekt genug und wenn
schon, den in der Stadtvertretung sich geltend machenden
Anschauungen gegenüber nicht immer stark genug ist,
um der Stadtbaukunst zum Siege über die allmächtige
Straßengeometrie zu verhelfen; der Landmesser, der den
Städtebau schon allein zu bemeistern glaubte und nun in
dem Buche „Der Landmesser im Städtebau" von seines-
gleichen eines Besseren belehrt worden ist; ferner die Bau-
polizei, die zur Einsicht gelangte, daß zu weit getriebene
Einheitlichkeit der gesundheitlichen und bautechnischen
Vorschriften unwirtschaftlich und unsozial wirkt; endlich
der Laie, der im dunklen Drange, der Enge der Großstadt
zu entfliehen, sich auf eigener Scholle anzubauen, oder
wenn er Bodenreformer ist, ohne auf die großstädtischen
Vorzüge verzichten zu wollen, sich in sogenannten Garten-
städten auf erpachtetem Boden anzusiedeln strebt! Allmäh-
lich hat nun in diese immer weitere Kreise ziehende Be-
wegung, die auf eine naturgemäßere Wohnweise gerichtet
ist, als sie der in Schematismus erstarrte Städtebau zu
bieten vermochte, die Tagespresse eingegriffen, indem sie
immer häufiger den Wünschen der Städtebewohner sowohl,
als auch den Vorschlägen der Fachleute ihre Spalten öff-
nete. Dieser Boden breitester Öffentlichkeit muß betreten
werden, und ihn dazu vorzubereiten wird mit eine Haupt-
aufgabe dieser Zeitschrift sein, wenn es gelingen soll, an-
statt nach der Schnur gesetzter Steinhaufen wieder organisch
gegliederte Heimstätten entstehen zu lassen.
Die Bestrebungen gehen freilich noch vielfach ausein-
ander; was die einen wollen, verdammen die andern. Der
Kampf gegen die Mietkaserne hat auch ihre Freunde zum
Streit aufgerufen, die krumme Linie wendet sich noch ver-
geblich gegen die geraden parallelen Straßenwandungen,
und den Fanatikern des Verkehrs gegenüber hält es oft
schwer, die Erhaltung alter Baudenkmäler zu verteidigen.
Über dem Haupte des Grundbesitzers, des Bodenspeku-
lanten aber schwebt ebenso wie über dem des Architekten
und des Bauunternehmers die Sorge vor jeder Änderung
der Bauordnung wie ein Damoklesschwert. Die entschei-
dende Bedeutung des Städtebauwesens für das Wohl und
Wehe von Gemeinde und Privatmann, von Eigentümer und
Mieter, von Bürger und Arbeiter erfordert aber ein Zu-
sammenwirken aller Faktoren, um zu einem glücklichen
Ziele zu gelangen. Technik und Verwaltung, Hygiene und
Volkswirtschaft, Baukunst und Sozialpolitik müssen ein-
ander durchdringen; friedlich wird es dabei nicht immer
abgehen, wie wir noch vor nicht allzu langer Zeit in dem
unter dem Schlachtrufe: „Hie offene, hie geschlossene Bau-
weise" versteckten Kampfe gegen die Zonenbauordnung in
Stuttgart gesehen haben. Im vergangenen Jahre*) ist aber
auch nun in München um die neue Bauordnung heiß
gestritten worden. Dort, wo sich zuerst im Deutschen
Reiche wieder ein architektonischer Stadtcharakter aus-
zubilden beginnt, wird über die Bauvorlagen mündlich und
öffentlich vor der Baupolizei verhandelt. Es kann daher
nicht überraschen, daß auch hier die öffentliche Meinung
über den neuen Bebauungsplan und die neue Bauordnung
in selten weitgehendem Umfange zu Worte gekommen ist.
Die Frage, was leistet die Zonenbauordnung für den Be-
bauungsplan, ist damit eine öffentliche geworden — sie
kann nicht mehr im Rahmen akademischer und amtlicher
Erörterungen gelöst werden. Namentlich sind es die Ver-
handlungen des bayerischen Architekten- und Ingenieur-
Vereins, die allgemeine Beachtung gefunden und zu ge-
meinsamen Beratungen mit der Stadtverwaltung geführt
haben. Der Hergang war kurz folgender:
Die neue Staffelbauordnung unterscheidet a) geschlossene
Bauweise in fünf Abstufungen und b) offene Bauweise in
vier Abstufungen, bei örtlicher Begrenzung der einzelnen
Staffeln. Besondere Gegnerschaft fand nun die so ent-
stehende neunfache Staffelung. Wenn dieser aber dabei
vorgeworfen wurde, daß sie z. B. die Westseite der Isma-
niger Straße zur Maria -Theresiastraße hinüber die nie-
drigere offene Bauweise mit nur zwei Stockwerken und
Mansarden gebracht habe, während von der Ostseite her
die drei- und vierstöckigen Mietburgen in geschlossener
Reihe geringschätzig darüber hinwegsehen, so kann der
unbefangene Beobachter doch fragen: ist dies, falls es über-
haupt ein Fehler wäre, wirklich die Folge des Systems oder
nur mehr die Folge eines zufällig unglücklichen Verlaufes der
die Staffeln von einander trennenden Geltungslinie? Die be-
klagte Buntscheckigkeit der Einteilung scheint der geschicht-
lichen Entwicklung, den örtlichen Verhältnissen zu ent-
sprechen und würde grundsätzlich schon deshalb dem nor-
malen Zonenschema gegenüber einen großen Vorzug haben
In einer Sitzung des bayerischen Architekten- und In-
genieur-Vereins, in der Bauamtmann Bertsch, der Nach-
folger Theodor Fischers, den einleitenden Vortrag hielt,
meinte allerdings ein Redner, die neue Bauordnung sei
lediglich eine Festlegung der bisherigen Zerfahrenheit,
das heißt also doch wohl, sie nehme auf das tatsächlich
Gewordene eine zu weitgehende Rücksicht?! Dem wurde
von anderer Seite entgegengehalten, daß die Ordnung der
Dinge eben um zehn Jahre zu spät komme, sich nun aber
den gegenwärtigen Zuständen anbequemen müsse, wobei
sich Mängel natürlich nicht vermeiden ließen.
Es stand demnach in erster Linie die rein praktische
Frage, in wie weit die Folgen einer mehr oder minder
*) Der Aufsatz ist noch im Jahre 1904 geschrieben.
DER STÄDTEBAU
wilden Bebauung als unantastbar hinzunehmen sind, und
da ist es gerade dieses wichtigsten Punktes wegen dankbar
anzuerkennen, daß eine gemeinsame Aussprache zwischen
Magistratsvertretern und einem vom Architekten- und
Ingenieur-Vereine gewählten Ausschusse hat stattfinden
können. Die Besprechung erstreckte sich aber auch noch auf
andere Punkte, von denen der nächst wichtige in der von
verschiedenen Rednern angeregten Frage lag, ob auch eine
ausreichende Weiträumigkeit nach außen hin gewährleistet
sei und ob nicht etwa dort, wo jetzt freiwillig weiträumig
gebaut werde, für die Zukunft das Gegenteil in Aussicht
stehe? Ein dritter erwähnenswerter Punkt betraf die
Vorschrift zusammenhängender Höfe, die die Anlage von
Rückgebäuden (Seitenflügeln und Hinterhäusern) geradezu
herausfordere.
Im Verlaufe der Erörterungen wurde namentlich vom
Architekten Tittrich gefordert, die Anzahl der Staffeln zu
verringern, innerhalb der Staffeln aber bei freiwilliger
Baubeschränkung Erleichterungen zu gewähren, um das
Einfamilienhaus zu fördern. Diese Vorschläge bewegen
sich in derselben Richtung, die ich schon öfter als eine
allgemein anzustrebende, meist auf eine soziale Differen-
zierung hinauslaufende und noch zuletzt für den Ausbau
der Berliner Vorortbauordnung als eine zweckmäßig ein-
zuschlagende befürwortet habe. (Deutsche Bauzeitung 1901,
Städtebaufragen mit besonderer Beziehung auf Berlin N0.36,
37 und 40, Zeitschrift für Wohnwesen, 1903, Bauordnung
und Bebauungsplan No. 14.) Bei ihrer Verfolgung könnte
dadurch, daß das Untermaß an der Bauhöhe oder in der
Geschoßzahl, daß die Einschränkung in der Anlage von
Seitenflügeln und von umbauten Höfen in bebaubarer Mehr-
fläche, besonders auch für selbständige Hinterhäuser
durch Herabsetzung der Ansprüche an die Bauart je nach
Zahl der Geschossse vergütet würde, auch das Bedürfnis
der Industrie nach Fabrikanlagen (doch nur da, wo man
sie etwa hin haben will) mit ihrem Gefolge von Arbeiter-
wohnungen (in Kleinhäusern oder bei hoher Bebauung nur
in Vorderhäusern) am besten und bequemsten befriedigt
werden. Damit wäre schon einer schablonenhaften Be-
bauung, die sich bei der Festsetzung unveränderlicher Bau-
flächenregeln und Bauwichbreiten stets einstellen wird,
so daß jeder Baustaffel immer nur ein Bautypus entspricht
nach Möglichkeit vorzubeugen.
In der gutachtlichen Äußerung des Vereins ist schließ-
lich aber, wie die Tagesblätter berichten, doch keine Ein-
wendung gegen die gewählte Anzahl von Staffeln erhoben
worden, weil zunächst in ein erneutes Studium der so-
genannten kubischen, also auf dem Raumausmaße der
Bebaubarkeit beruhenden Bauordnung, (die seinerzeit in
München von Rettig angeregt war) eingetreten werden solle.
Die oben angefürten Vorschläge weisen ja schon auf eine
ähnliche Regelung hin. Für die Anwendung der eigent-
lichen kubischen Regel wurden, wie seiner Zeit von der
Vereinigung Berliner Architekten in Berlin, wesentlich
künstlerische Gründe geltend gemacht, insbesondere die
damit dem Architekten zu gewährende größere subjektive
Freiheit des Schaffens. Von der Staffelbauordnung meinte
übrigens ein Mann, wie Gabriel von Seidl, daß die Vielheit der
Staffeln schon eine reichere Abwechselung im Stadtbilde her-
vorbringen könne. Die Annahme der kubischen Regel
würde die Staffelung wohl vereinfachen lassen, ob aber
in dem erhofften Umfange mag dahingestellt bleiben, denn
es kann gar nicht erwünscht sein, vom alten Stadtkern
als dem einzigen Mittelpunkte ausgehend, die Bauhöhe
nach außen hin durchgängig, also zonenweise zu ver-
flachen; es muß vielmehr darauf ankommen, neben dem
Hauptmittelpunkt imUmkreise derStadt nochNebenmittel-
punkte mit wieder steigender Bauhöhe zu erhalten, zu
deren Schaffung die älteren, in die Stadterweiterung ein-
bezogenen Niederlassungen den Ansatz bieten.
Zu dieser schon von Henrici und Fischer vertretenen
Anschauung hat sich auch ein ungenannter Architekt in
den Münchener Neuesten Nachrichten bekannt. Am ersten
könnte noch ein in den Straßenanlagen abgestufter Be-
bauungsplan zur Verminderung der Staffeln beitragen, wie
denn überhaupt in dessen Ausgestaltung immer die ent-
scheidende Grundlage für die städtische Entwickelung, auch
in künstlerischer Hinsicht, gegeben wird. Das Gelingen
hängt also davon ab, ob der Bebauungsplan, der bekannt-
lich von Theodor Fischer um viele schöne Lösungen be-
reichert worden ist, in seinem ganzen Zusammenhange
noch die Möglichkeit bietet, polizeiliche Eingriffe auf ein
geringstes Maß zurückzuführen. Denn Eins gehört nun
einmal zum eisernen Bestände jeder modernen Bau-
ordnung, das Verbot, über eine genau festgelegte Flucht-
linie hinauszubauen — darauf begründet sich der Be-
bauungsplan. Auf den Verlauf der Fluchtlinie kommt es
also unter allen Umständen an, oder richtiger gesagt, da
der Verkehr i n den Straßen anderen Gesetzen folgt, als der
Bau an den Straßen zu folgen braucht, auf den Verlauf
einer zwiespältigen Fluchtlinie, die einerseits den Verkehrs-
raum, andererseits die Wandungen der Straßen begrenzend
sich zu einer die Bauflucht von der Straßenflucht scheiden-
den Flucht fläche aus wachsen muß. — vergl. dieserhalb
u. A. Deutsche Bauzeitung 1901, No. 36, 37 und 40.
In einer ,,Wege und Ziele moderner Städtekunst" über-
schriebenen, ebenfalls in den Münchener Neuesten Nach-
richten erschienenen und später in einer sehr lesenswerten
Broschüre (E. Mühlthalers Buch- und Kunstdruckerei A.-G.,
München 1903) herausgegebenen Abhandlung hat Herr Archi-
tekt Tittrich diesen Gedanken in eine feste Formel zu fassen
gesucht, deren Leitsatz: „Baulinien und Straßenlinien haben
in der Regel divergierend zu verlaufen", in dieser allge-
meinen Einschränkung jedoch kaum annehmbar erscheint.
Im übrigen ist, wie die Verhandlungen in München
erkennen lassen, auch dort schon das anliegende Gelände
dermaßen von der Bodenspekulation verteuert, daß es immer
schwerer hält, öffentliche Plätze in der erwünschten Zahl
freizulegen und die Wälder als Windschützer und Luft-
spender der städtischen Bevölkerung zu erhalten — ganz
wie bei uns!
Späteren Zeitungsnachrichten zufolge soll auf Anregung
des Herrn Architekten Hecht aus Nürnberg die ganze An-
gelegenheit im Architekten- und Ingenieur- Verein weiter
verfolgt werden.
Inzwischen hat nun die Staffelbauordnung rechtliche
Gültigkeit erlangt (siehe das Werk vom Rechtsrat Stein-
hauser, Verlag bei C. H. Beck in München). Wie aber
Professor Theodor Fischer, der in jahrelanger Arbeit die
Staffelbauordnung entworfen hat, in seinem Vortrage über
Stadterweiterungsfragen mit besonderer Rücksicht auf
Stuttgart (Stuttgart, „Deutsche Verlagsanstalt 1903") selber
sagt, wäre es verfehlt, in derselben Weise auch unter
anderen Verhältnissen vorzugehen; es sei eben ein Un-
DER STÄDTEBAU
glück, daß eine Stadt immer der anderen ihre Einrich-
tungen abgucke und damit jene langweilige Gleichförmig-
keit hervorbringe, die die modernen Städte im allgemeinen
kennzeichne. Der Wert der Zonenbauordnung ist also
für ihn nur ein bedingter. Gehen wir deshalb einmal den
Bedingungen nach, unter denen sie berechtigt erscheint,
zumal auch die bunte Musterkarte, mit der jetzt die Ber-
liner Vororte beglückt worden sind, zu einer näheren
Untersuchung auffordert.
Obwohl die vielfache Abstufung nach der Bauhöhe
einen Wechsel in der Bebauungsart gestattet, so wird es
doch meist als eine gewaltsame und künstliche Maßrege-
lung empfunden, wenn auch an breiten Straßen eine
niedrigere Bebauung erzwungen und damit die Unter-
scheidung zwischen Verkehrstraße und Wohnstraße in
der Erscheinung der Häuserreihen aufgehoben wird. An
den notwendig breiteren Verkehrstraßen sollte man auch
höher bauen dürfen, und die Wohnstraßen mit niedriger
Bebauung könnten schmäler gehalten werden. Damit
kommen wir zum Kernpunkt der ganzen Frage, denn einer
solchen Anforderung steht eine Bauordnung, die wirklich
zonenweise nach Bauhöhe und Baufläche abstuft im allge-
meinen entgegen und diesem Mangel abzuhelfen sind schon
einige Städte (Halle, Magdeburg) dazu übergegangen, die
höhere Bebauung an Hauptverkehrstraßen auch durch die
Zonen mit niedrigerer Bebauung hindurchzuführen, d. h.
die Zonenteilung zu durchbrechen und sich auf einige Ab-
stufungen zwischen den Hauptverkehrstraßen zu beschrän-
ken. Doch auch dieser Ausweg kann nur als ein Notbehelf
angesehen werden.
In der Abhandlung „Verkehr- und Wohnstraßen" in
den Preußischen Jahrbüchern, Berlin 1903" hatte ich auf
Anregung des Herrn Dr. Rud. Eberstadt für einen be-
stimmten Fall das Schema einer Bebauung mit ver-
schieden breiten Straßen dargestellt, das hier in der Ab-
bildung noch einmal wiederholt sein möge, um jedem
Wohn- und Verkehrsbedürfnisse Rechnung zu tragen,
also nicht mit zonenweiser sondern mit straßenweiser
Abstufung der Bauhöhen bei wechselnder Breite der
Straße, wobei bis auf eine zweigeschossige Bebauung
heruntergegangen war, um den leitenden Gedanken
schärfer zu verdeutlichen — in Wirklichkeit wird unter
großstädtischen Verhältnissen die dreigeschossige Bebauung
die untere Grenze bilden; aus demselben Grunde war die
schematische Darstellung gewählt. Dieses Grundrißschema
hat, um einen Längschnitt bereichert, auch in den Ver-
handlungen des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund-
heitspflege im Jahre 1895 zu Magdeburg Beachtung ge-
funden, ist aber durch die Annahme der auf eine nach
außen hin allmählich zunehmende Weiträumigkeit ge-
richteten Leitsätze — in zonenweiser Abstufung sowohl der
Bauhöhe als auch der Baufläche nach — ins Hintertreffen
geraten. In diesem Schema bin ich von der geschlossenen,
als der naturgemäß städtischen Bauweise ausgegangen, um
vom Verkehre nur am Rande umbrandete, in sich abge-
schlossene Wohnviertel zu bilden. Bei der Besprechung
des Entwurfs zur neuen Bauordnung Wiens (Deutsche
Bauzeitung 1904) habe ich dann weiter ausgeführt, daß die
zonenweise Abstufung nur mehrere Schablonen an die
Stelle der vorher einzigen setze und bei der Besprechung
der Bauordnung Münchens vom Jahre 1895 die Anlage
schmaler Wohnstraßen mit niedriger Anbauung neben
breiten Verkehrstraßen mit höherer Anbauung, und zwar
nicht allein in dafür ausgesuchten Stadtteilen, sondern
womöglich überall in der ganzen Stadt als wünschenswert
bezeichnet; endlich bei Besprechung der im Königreich
Sachsen im Jahre 1897 erlassenen neuen Bauvorschriften
hinzugefügt, daß eine Zonenteilung nur für geschlossene,
halb offene und offene Bauweise erforderlich, daß inner-
halb jeder Zone aber die Bebauung allein durch die
Straßenbreite zu regeln sei. Gelegentlich der Mitteilung
des Bebauungsplanes von Eisenach vomjahre 1899 der
Deutschen Bauzeitung habe ich dann noch vorgeschlagen,
um die Entstehung zu schmaler Straßen zu verhüten, so
breite Vorgärten vorzusehen, daß Luft und Licht in aus-
reichendem Maße zwischen den Baufluchten Einlaß finden.
Professor Dr. Ing. R. Henrici hat in seinen Beiträgen zum
„Zentralblatte der Bauverwaltung" Jhrg. 1901, 1903, Pro-
fessor Ch. Nußbaum in seinem Leitfaden der Hygienie
Fig. 1.
W/Z/Mi
Schnitt Dach A B
mm///m
.k -■
vom Jahre 1902 und Stubben in einer Abhandlung ,,die
Großstadt der Zukunft" in der Wochenschrift ,,die Um-
schau" ähnliche Grundsätze vertreten.
Mit der damals in Magdeburg angenommenen Zonen-
bauordnung wird allerdings gesundheitlichen Forderungen
entsprochen, nicht aber auch so ohne Weiteres den wirt-
schaftlichen und sozialen. Wo sollen z. B. bei einer Zonen-
teilung die Arbeiter wohnen, in der geschlossenen Bebau-
ung, oder in der offenen, in der hohen oder in der niedrigen
Bebauung oder durcheinander überall? Diese Frage blieb
neben vielen anderen ungelöst. Da innerhalb jeder Zone sich
bei sonst gleich bleibenden Bedingungen immer wieder ein
Bautypus ausbilden wird, ist die Zonenbauordnung also zu-
nächst nur abgestufter Schematismus. Das Wohnhauj
DER STÄDTEBAU
für den kleinen Mann wird sich dabei grundsätzlich nicht
von dem besseren Bürgerhause unterscheiden. Beispiele
dafür hat die Städteausstellung im vorigen Jahre mehrfach
gebracht. Weiträumig kann man aber auch bei geschlosse-
ner Bauweise bauen, wie ich bei Besprechung der Druck-
schrift von Dr. Abele „Weiträumiger Städtebau und die
Wohnungsfrage" in der Deutsch. Bauztg. von 1900 ausge-
führt habe. — ' Die offene Bauweise ist dazu kein unbe-
dingtes Erfordernis.
Was wir für Stadterweiterungen also gebrauchen, ist
der Schutz der offenen Bauweise in Landhausvierteln
mit geschlossen durchgehender Bebauung an den Hauptver-
kehrstraßen als den natürlichen Geschäftstraßen und mit
Gruppenbau zur Förderung der Eigenhäuser. Die Bau-
höhe bedarf grundsätzlich keiner Beschränkung, soweit
es sich um Einfamilienhäuser, nicht nur sogenannte
Landhäuser, die noch Mietwohnungen enthalten, handelt.
Warum soll nicht einmal ein mehrgeschossiges Schloß
oder ein Turmhaus errichtet werden können, z. B. eine
Burg, wie sie unlängst Professor Pützer vor den Toren
Aachens geschaffen hat?! Der Abstand der Häuser von der
Nachbargrenze — Bauwich — ist von der wirklichen Bau-
höhe abhängig zu machen — wie Professor Nußbaum vor-
geschlagen hat. Auch erscheint die Forderung eines Vor-
gartens an Straßen, die zwischen den Fluchten ohnehin zum
Einlaß von Luft und Licht breit genug sind, unnötig. Es mag
dem individuellen Behagen überlassen bleiben, ob das Haus
hinten ans Ende des Grundstückes, mitten in den Garten
oder vorn an die Straße gesetzt wird. Dann entsprechen der
offenen Bauweise auch am besten geschlungene Park-
straßen. Die Gartenflächen müssen möglichst zusammen-
gehalten werden, denn nichts sieht langweiliger aus, als
freistehende Häuser in Reih und Glied ausgerichtet.
Sonst hat die geschlossene Bauweise als Regel
zu gelten, für die in Bezug auf die Bauhöhe wohl ein
Höchstmaß festzusetzen ist, für die es jedoch keiner Ab-
stufung nach der Bauhöhe bedarf, da diese allein durch
die Straßenbreite geregelt werden kann, vorausgesetzt, daß
die Gemeinden die Kraft und den Willen haben, den Be-
bauungsplan mit verschieden breiten Straßen, dem Verkehrs-
und Wohnbedürfnisse entsprechend festzusetzen. Je nie-
driger die Bebauung ausfällt, eine um so viel größere Bau-
fläche ist zuzulassen, wodurch die Erbauung von Eigen-
und Einfamilienhäuser gefördert wird.
Wie sich dabei die Entstehung kahler Brandgiebel ver-
meiden läßt, ist eine Sache für sich, deren Schwierigkeit
jedoch lösbar erscheint, worauf ich noch ein andermal,
zurückzukommen gedenke.
Industriebauten sind in den Landhausvierteln zu ver-
bieten, im übrigen an dazu besonders geeigneten Stellen — .
Wasserstraßen, Eisenbahnen usw. — durch Gewährung
einer etwas größeren Baufläche zu begünstigen, mitten in
den Wohngegenden aber durch Herabsetzung der sonst zu-
lässigen normalen Baufläche zu erschweren. In der Nähe
der Industrieviertel muß Gelegenheit zur Errichtung
von Arbeiterwohnungen, nicht über drei Geschosse hoch
und ohne Hinterhäuser geboten werden, unter Umständen
in halboffener Bauweise zur Durchlüftung und mit Wirt-
schaftswegen mitten durch den Baublock.
Demnach ist in der Hauptsache eine Regelung durch
den Bebauungsplan anzustreben, wozu einige ergänzende
Bestimmungen in der Bauordnung zu treten haben. Dies
ist aber nur möglich im Neulande, im Erweiterungsgebiete,
wo entsprechende Bebauungspläne noch aufgestellt werden
können oder erst aufgestellt werden sollen. Anders liegt
es in alten Stadtteilen und in denjenigen Erweiterungs-
gebieten, in denen bereits nach anderen Grundsätzen die
Bebauungspläne bearbeitet sind. Hier wird die Zonenbau-
ordnung nicht zu entbehren sein, als Aushilfsmittel, um
eine zu weit gehende Wohndichtigkeit zu verhüten und
nichts anderes übrig bleiben, um dabei einem unerwünschten
Schematismus zu entgehen, als eine Teilung mit zahlreichen,
den örtlichen Verhältnissen möglichst angepaßten, Unter-
stufen. Daneben aber erscheint es dann erwünscht, für
die Nachsuchung der Bauerlaubnis ein mündliches Verfahren
nach Münchener Muster einzuführen, weil dabei Gelegen-
heit gegeben ist auf Bauherren, sowohl als Bauausführende
belehrend einzuwirken, um möglichst der Verhäßlichung
unserer Städte. vorzubeugen. Wird dann noch der Baupolizei
ein künstlerischer Beirat zur Seite gesetzt, so dürfte auch
auf diesem Wege wieder eine künstlerische Ausgestaltung
der Städte herbei zu führen sein.
EIN VORSCHLAG ZUR UMGESTALTUNG DES
WILHELM PLATZES IN POSEN.
Von JOHANNES BARTSCHAT, Posen.
Bei dem großen Interesse, das jetzt allerwärts unserer
Ostmark entgegengebracht wird, dürfte es nur eine For-
derung des guten Rechts sein, auch der Entwicklung des
Städtebaues in diesen als rückständig verschrieenen Landes-
teilen etwas mehr Beachtung zu schenken.
Zumal Posen, die Provinzialhauptstadt, verdient es, daß
ihr der Ruf einer langweiligen, uninteressanten Stadt ge-
nommen wird. Posen ist eine moderne, kräftig aufstrebende
Großstadt, die sich dank der eifrigen Bemühungen ihres
vorigen Oberbürgermeisters in den letzten Jahren ganz
ungeahnt entfalten konnte. Die Entfestigungsfrage ist gelöst
und rüstig wird schon an der Beseitigung der Wälle und
Gräben gearbeitet.
Lange Zeit war ja Posen ein Stiefkind staatlicher Für-
sorge; Posen galt nichts und hatte auch nichts, wodurch
es anziehend und beachtenswert erscheinen konnte. Ab-
gesehen von einigen alten Kirchen und dem schönen Rat-
hause waren Kunstwerte kaum aufzufinden. Die neueren
Bauten boten mit wenigen Ausnahmen ein Bild schema-
tischer Architekturauffassung, wie es, ein Charakteristikum
des 19. Jahrhunderts, wol an allen Orten zu finden ist.
Ein tieferes Eingehen, Liebe und Verständnis für seine
DER STÄDTEBAU
bauliche Umgebung schien man ganz und gar verloren zu
haben. Nun soll es anders werden.
In allerjüngster Zeit ist ein bedeutender Umschwung
zum Besseren eingetreten. Eine ganze Anzahl Monumen-
talbauten, teils schon fertig, teils noch im Entwürfe, ver-
sprechen Posen zu einer Stadt zu machen, die hinter keiner
anderen deutschen Großstadt zurückzustehen braucht. Daß
die neue Baupolizeiordnung und die sachgemäße Aufteilung
des Festungsterrains wesentlich hierzu beitragen, versteht
sich von selbst.
Für die bauliche Entwicklung war — wie an vielen
anderen Orten — der Zug nach dem Westen der maß-
gebende. Verschiedene Umstände hatten es als eine zwin-
gende Notwendigkeit erscheinen lassen, daß die Ausdehnung
Posens nach Westen, nach dem höher gelegenen Teile er-
folgte. Das alte Posen, die jetzige Unterstadt, lag in einer
Wartheniederung und hatte unter den alljährlich wieder-
kehrenden Überschwemmungen dieses Flusses viel zu lei-
den. Was lag da näher, als daß sich der städtische An-
bau das höher liegende und darum auch gesündere Gelände
aussuchte. Zudem wurde durch Erbauung des Zentral-
bahnhofs weit draußen im Westen der Stadt ein neuer
Ausgangspunkt für den Verkehr geschaffen. Es bildete
sich ein Straßenzug, der von hier ausgehend durch die
ganze Stadt fortlief und bald die Hauptader für Handel und
Wandel darstellte. Mit der Zeit verloren die in der Unterstadt
befindlichen Verkehrssammelpunkte immer mehr an Wert.
Von der Schrodka und der Wallischei hatte sich der Ver-
kehr schon längst nach dem Alten Markte fortgepflanzt;
und mit dem Erstarken des Deutschtums wurde in der
Oberstadt der Wilhelmplatz der wichtigste Sammel-
punkt für das nun großstädtisch auftretende Leben und
Treiben. Als der bedeutendste und interessanteste Teil der
erwähnten Verkehrsader bildet er sozusagen das Herz von
Posen.
Es verlohnt sich, sogleich einen Blick auf den bei-
gefügten Lageplan (Tafel i) zu tun, der eine Übersicht
über die ganze Anlage des Platzes gestattet. Wir sehen,
es ist keiner von den sogenannten modernen Plätzen, die
durch eine Anzahl auf einen Punkt zulaufender Straßen
gebildet werden, wo durch mehr oder weniger spitzwink-
lige Bebauungszwickel eine unruhige, gequälte Architektur
zustande kommt. Nein, ein einfaches Rechteck, in das die
Straßen natürlich und zweckmäßig einmünden, kein auf
dem Reißbrett konstruierter Treffpunkt für die sechs —
wenn man will — sieben Straßenzüge tritt uns entgegen.
Schon das Bewußtsein dieser Natürlichkeit, der ungezwun-
gene Eindruck sind etwas wert.
Da sich der hauptsächliche Verkehrstrom in der Richtung
von der Berliner Straße nach der Neuen Straße zu bewegt,
so kann man den ganzen Platz als eine einseitige Ver-
breiterung dieses Weges auffassen. Daß die Bedeutung des
Wilhelmplatzes für Posen in den nächsten hundert Jahren
und noch länger dieselbe bleiben wird, ist als feststehend
anzusehen. Die Grenzen der Stadt können sich wohl weiter
hinausschieben, aber als Mittelpunkt, als bevorzugtester
Teil von Posen dürfte er seine Stellung in absehbarer Zeit
nicht verlieren. Allein deshalb verlohnt es sich, diesen
wichtigsten Punkt der östlichen Hauptstadt etwas näher an-
zusehen und seine künstlerischen Anlagewerte (wie Camillo
Sitte es so gern getan hat) einer Prüfung zu unterziehen.
Günstige Größenverhältnisse sind vorhanden. Mit einer
Breite von etwa 85 m läßt sich eine ganz schöne Wirkung
erzielen. Die Länge ist zwar übermässig, doch kann dem
abgeholfen werden.
Vergegenwärtigen wir uns noch, daß Posen nur wenig
interessante Platz- und Straßenbilder besitzt, daß sich nur
selten ein schöner Ausblick auftut, so muß alles getan und
jede Gelegenheit wahrgenommen werden, um eine Ver-
besserung und Verschönerung im Stadtbilde eintreten zu
lassen. Der Wilhelmplatz gehört mit zu den vornehmsten
Gegenden und hat das meiste Anrecht, ja geradezu die
Pflicht eine ästhetische Wirkung auszuüben.
Kommt man von der Berliner Straße her — und das
ist die gewöhnliche Laufrichtung — so erhält der Beschauer
durchaus keinen fesselnden und erhebenden Eindruck.
Wohl sieht die Platzanlage geschlossen aus, die erste An-
forderung bei der künstlerischen Bewertung eines Stadt-
platzes, aber das ist auch alles und läßt die anderen großen
Mängel nicht zurücktreten. Der Platz ist, wie schon aus
dem Lageplan ersichtlich, zu langgestreckt. Die Gebäude
erscheinen in der weiten Perspektive etwas winzig und
vermögen eine imposante Platzwandlung nicht abzugeben.
Die architektonische Ausbildung der Häuserfronten entbehrt
wie gewöhnlich des großen, einheitlichen Zuges. Das so
notwendige Ein- und Unterordnen kennt der einzelne Haus-
besitzer nicht. Und nur selten denkt der Architekt daran,
daß er nur ein Glied in der ganzen Platz- oder Straßen-
komposition zu schaffen hat. Er muß mit seiner Fassade
die Nachbarn übertrumpfen, durch aufdringliche Turm-
und Giebelaufbauten aus der Reihe der Häuser hervor-
stechen — so will es der Bauherr. Als natürliche Folge
ergibt sich dann ein unharmonisches Bild in der Gesamtheit.
Der Wilhelmplatz in Posen ist so recht ein Beispiel
hierfür. Man sieht da Türmchen und Giebel, deren heran-
gequälte Formen durchaus nicht in den Rahmen und Cha-
rakter einer großen Platzanlage passen und nur der Sucht,
etwas Besonderes zu machen, entsprungen sind. Natürlich
hat man Beispiele, wo die individuelle Bauweise eine male-
rische Wirkung von hohem Werte schafft. Der Wilhelm-
platz ist aber durch seinen ganzen Zuschnitt nie und nimmer
der Ort hierfür. — Die verschiedenen Größen- und Höhen-
verhältnisse der zum Teil ganz stattlichen Gebäude ver-
mögen auch kein reizvolles, gediegenes Bild hervorzu-
bringen. Es fehlt der Treffer, der im Schaubilde
mächtig ins Auge springt.
Eine solche Zuspitzung könnte natürlich nur durch
ein Gebäude erreicht werden, das an der richtigen Stelle
seinen Platz erhält. Es drängt sich hier förmlich das Be-
wußtsein auf, daß die einzelnen unharmonisch umher-
liegenden Teile zu einer Gesamtwirkung verbunden werden
müssen, daß an diesem Orte eine selten hohe Wirkung er-
zielt, eine Euphonie im Stadtbilde geschaffen werden kann.
Die Architektur der Südseite als der eigentlichen Lauf-
seite fällt weniger ins Auge. Die Fronten sind ziemlich
nüchtern; doch verdienen die imposanten Eckabschlüsse
gelobt zu werden. Mit den vornehmen Geschäftsräumen,
den großartigen Schaufensteranlagen hierselbst bleibt Posen
hinter keiner anderen Großstadt zurück. Das Hotel Bazar
an der Ecke der Neuen Straße ist eine gute architektonische
Schöpfung, mit der sich nur wenige Gebäude in Posen
messen können. — Benachbart davon das Kaiser Friedrich-
Museum, ein Monumentalbau, ganz in Sandstein ausge-
führt, in wohlabgewogenen Verhältnissen, hat leider für die
6
DER STÄDTEBAU
Platzabmessungen und für die umliegenden Gebäude keine
genügende Höhenentwicklung, um als Leitmotiv für die
ganze Anlage zu gelten. Die Raczynski'sche Bibliothek ist
ein Bauwerk von klassischem Äußeren. Die schlanken
korinthischen Säulen, die man sich aus Marmor denken
muß, obwohl sie aus Gußeisen sind, die echte Patina des
Daches und manches andere haben uns über kleinere
Schwächen hinwegsehen und dieses Gebäude liebgewinnen
lassen. — An der Nordseite des Platzes sind noch die
Kommandantur und das Grand Cafe der Erwähnung wert.
Letzteres ist ein ziemlich wirkungsvoller Barockbau, wie
überhaupt die von der Renaissance abgeleiteten Stile in der
Architektur des Platzes überwiegen.
Auf dem Platze, und zwar an der Westseite, befindet
sich der alte Musentempel von Posen, das Stadttheater.
Gerade kein Kunstwerk, gab es doch eine Zeit, wo die
Posener es mit Stolz zeigten und sich gar keine Kritik der
äußeren Erscheinung erlaubten. Für die heutigen Bedürf-
nisse ist es zu klein geworden und hat durch seine mangel-
hafte innere Einrichtung häufige Klagen hervorgerufen. Ein
zweckentsprechender Neubau wird geplant, für den ein
Bauplatz auf dem ehemaligen Festungsgelände schon vor-
gesehen ist. Sobald dann das neue Stadttheater seine
Pforten öffnet, muß mit dem Abbruche des alten begonnen
werden. Versuche, es für andere Zwecke umzubauen,
sind wohl als gescheitert anzusehen. Ein derartiges Ge-
bäude ist nur sehr schwer anderen Bedingungen anzu-
passen, und die äußere Wirkung dürfte sich dann nie zu
einer befriedigenden gestalten.
Nach Beseitigung dieses Bauwerks wird die längliche
Form des Wilhelmplatzes noch unangenehmer zu Tage
treten. Ein solcher Tiefenplatz bietet, wie gesagt, kein an-
ziehendes Bild. Die zwei Denkmäler, die auf dem Platze
verbleiben, das Kaiser-Friedrich-Denkmal und das kurz
als ,, Löwendenkmal" bezeichnete Monument haben auf die
Gesamtwirkung keinen Einfluß. Letzteres wurde zur Er-
innerung an den Feldzug des Jahres 1866 errichtet und
zeigt auf einem Sockel einen Löwen, der sich über einer
zerstörten Kanone erhebt. Man hat hier das Scherzwort:
„Der Löwe ist über der Kanone und das Denkmal unter
der Kanone." So schlecht ist es aber nicht. — Das andere,
das Kaiser-Friedrich-Denkmal muß als eine durchaus ge-
diegene Schöpfung bezeichnet werden. Die einheitliche
Klarheit der Gesamtkomposition, die lebensvolle Schönheit
der Gestalt machen es zu einem Kunstwerk ersten Ranges.
Es würde vielmehr zur Geltung gelangen, mehr gewürdigt
werden können, wenn es sich wirkungsvoll von einem
Hintergrunde abhöbe. Leider fehlt dieser. Die Baum-
und Strauchgruppen müßten schon eine beträchtliche Höhe
erreichen, um diesen Zweck zu erfüllen. Als eine Schwäche
hat ferner die Einseitigkeit der Anlage zu gelten; denn
die Rückansicht, die über den ganzen Platz hin sichtbar
ist, vermag durchaus keinen künstlerischen Eindruck her-
vorzurufen.
So haben wir im ganzen eine fehlerhafte Komposition
des Aufbaues vor uns. (Die Platzanlage an und für sich
ist gut.) Das Außerachtlassen der baulichen Umgebung
hat sich schwer gerächt: Kein Bauwerk wurde mit dem
Vorhandenen in Beziehung oder Übereinstimmung gebracht,
und jetzt ist auch der Gesamteindruck ein unerfreulicher.
Eine Verbesserung mit sogenannten kleinen Mitteln dürfte
schwerlich einen Erfolg haben.
Im folgenden soll nun der Versuch einer besseren
Raumwirkung, einer einheitlichen Raumidee, wodurch eine
Lösung all der aufgeworfenen Ausstellungen angebahnt
werden könnte, kurz angedeutet werden.
In der Längsaxe des Wilhelmplatzes gegenüber dem
Museum erhebt sich ein zentraler mächtig aufragen-
der Bau, der hart am Standbild Kaiser Friedrichs beginnt,
und dem sozusagen dieses Denkmal vorgelagert ist wie
das Bismarcks vor dem Reichstagsgebäude. Hierdurch
würde dem Platze die fehlende Dominante gegeben, und
das DenkmEd erhielte zugleich den so nötigen Hinter-
grund.
Wenn man in der Hauptlaufrichtung von der Berlinei
Straße her kommt, so ist dies sicher der gegebene Ort
für ein den Platz beherrschendes Gebäude. Die Ge-
samtwirkung bleibt geschlossen und klar, die Häuserreihen
ordnen sich wie von selbst unter, und der Beschauer wird
durch den großzügigen Gesamteindruck gefangengenommen.
Ein Bild würde uns hier entgegentreten, das an Kraft der
Erscheinung kaum seinesgleichen hätte.
Sollte nun jemand behaupten, daß das alte Stadttheater
eigentlich auch diesen Zweck erfülle, es stehe nur auf der
anderen Seite des Platzes, so ist das bedingt richtig. Ohne
dasselbe würde der Gesamteindruck noch unbefriedigender
sein. Aber von der Wilhelmstraße aus gesehen, erscheint es
für den Platz nicht imposant genug. Die umliegenden Häuser
überragen es fast. Außerdem wird der Einblick in die
Berliner Straße noch vertieft, was einem geschlossenen
Platzbilde Abbruch tut.
Von der Berliner Straße aus kommend, hat man nur
die nüchterne Kehrseite des Theaters vor sich. Und da
dieser Bau dem Polizeipräsidium sehr nahe auf den Leib
rückt, so entsteht ein toter Winkel, der durch seine Ver-
wendung als Droschkenstand durchaus nicht verschönernd
wirkt.
Nun zurück zu unserem Vorschlage.
Durch Aufführung eines massiven Gebäudes hinter dem
Kaiser -Friedrich -Denkmale würde der Wilhelmplatz in
zwei Teile zerlegt. Der nach dem Polizeipräsidium lie-
gende Abschnitt wäre noch reichlich groß, um eine gute
Platzwirkung zu sichern. Nach Beseitigung des alten
Stadttheaters könnte das Polizeipräsidium eine neue Fassade
erhalten und so ein würdiges Gegenüber abgeben. Baum-
pflanzungen, vielleicht auch ein großes Brunnenbecken auf
dem Platze, vervollständigen dann die Gesamtwirkung.
Für den anderen Teil, der sich vor dem Museum be-
findet, verbliebe noch immer eine annehmbare Größe.
Man würde gezwungen sein, das Museum von einem
nahen Standpunkte aus zu betrachten, was diesem Bau-
werke von geringer Höhenentwicklung sehr zu gute käme.
Der Eindruck wäre bei weitem wirkungsvoller als jetzt.
Das Schaffen eines bestimmten Sehabstandes dürfte gerade
hier sehr angebracht sein. Daß auch dieser zweite Teil des
Wilhelmplatzes einen harmonischen Eindruck gewähren,
ja durch feinabgestimmte Verhältnisse eins der schönsten
Platzbilder im Norden Deutschlands werden kann, ist mit
Gewißheit anzunehmen.
Betrachten wir jetzt noch die praktische Seite des
Vorschlages, so ist zu bemerken, daß nach Abbruch des
alten Stadttheaters die große, unbebaute Platzfläche schon
aus wirtschaftlichen Gründen eine Verwendung finden muß.
Da die angrenzenden Straßen breit und luftig sind, und
DER STÄDTEBAU
den Anforderungen des Verkehrs in "weitestem Maße Ge-
nüge geschieht, so ist gegen die Errichtung eines Gebäudes
nichts einzuwenden. Daß Zweck und Bauart der vor-
nehmen Lage angemessen gewählt werden müssen, ergibt
sich aus dem Gesagten von selbst. Ein Odeon, eine
Ruhmeshalle oder noch besser ein Börsengebäude oder
Bankgebäude könnte hier seinen Platz erhalten. Es sind
das alles Bauwerke, denen man sehr gut einen turmartigen
Aufbau geben kann.
Bei der Bewältigung der hier gestellten Aufgabe gilt es
einmal, ein Werk zu schaffen, an dem die Architektur sich
in ihrer größten Stärke zeigen kann. Nicht öde Zweck-
dienlichkeit soll den Künstler bestimmen, nein, frei von
allen unkünstlerischen Rücksichten muß er mit Begeiste-
rung einem der höchsten Ziele zustreben, die Menschen-
geist und Menschenhand sich zu stellen vermögen. Es gilt
hier Gedanken in Wirklichkeit umzusetzen, starre, tote
Formen zu meistern und hohe, erhabene Wirkungen
auszulösen, wie sie sonst nur die Natur in ihren großen
Schöpfungen zu wege bringt. Die Gelegenheit ist vorhan-
den, etwas selten Großes und Schönes zu schaffen, das der
Stadt zum Ruhme gereicht und ihr einen dauernden Glanz-
punkt im Stadtbilde sichert.
Reale Bedürfnisse finden stets die angemessene Be-
achtung. Den idealen Forderungen des künstlerischen
Städtebaues wäre ein gleiches Interesse zu wünschen, da-
mit sich zu der wol nie versagten Anerkennung auch der
Erfolg geselle, und die praktische Durchführung den Be-
weis liefere, welche reichen Schätze hier gehoben werden
können.
AUSGESTALTUNG DES AN LAGEN PLATZES AN
DER VALPICHLERSTRASSE IN MÜNCHEN.
Von OTTO LASNE, München.
Im ursprünglichen Entwürfe war statt der Baustellen
10, 11, 12, 13 und 14 — siehe Lageplan auf Tafel 2 — ein
öffentliches Gebäude mit geschlossener Wandung gegen die
Parkanlage gedacht, eine Lösung, die der Verfasser dem
heutigen Vorschlage weitaus vorziehen würde. Da jedoch
eine Gewähr für die Errichtung eines solchen Bauwerkes
nicht besteht, mußten Privatbauten entworfen werden.
Rückgebäude waren, mit Rücksicht auf die Gesamtan-
lage und wegen des Einblickes vom Park aus, hiefür aus-
zuschließen; dagegen schien es wünschenswert, der Park-
anlage auch an dieser Stelle Privatgärten anzuglie-
dern, wie das schon bei den Baustellen 2, 4, 5, 6, 7, 8 und
9 geschehen ist. Im Folgenden vergl. nun Tafeln 2—5.
Die architektonische Ausgestaltung der ganzen An-
lage ist mit den denkbar einfachsten Mitteln ver-
sucht. Die Fassaden sollen mit rauh abgeriebenem Ver-
putz versehen und in heller Sandsteinfarbe gestrichen wer-
den (steingrau oder steingelb von gleicher Grundfarbe,
jedoch mit leichter Abtönung für die einzelnen Gebäude).
Ornamentaler Schmuck ist garnicht, die Anbringung von
Gesimsen nur in sehr geringem Maße vorgesehen. Höl-
zerne Jalousieläden mit Ölfarbenanstrich von gleicher
Grundfarbe (grün, nicht schreiend oder giftig, dagegen ver-
schieden abgetönt für die einzelnen Bauten) sollen den
hauptsächlichen Fassadenschmuck bilden, der gegen
die Parkseite noch vielfach durch farbige Holzspa-
liere (roter oder grüner Anstrich) bereichert wird, an
denen Schlingpflanzen emporranken oder Spalier-
bäume gezogen werden, während an den Straßen-
seiten nur einzelne Vorgartenstreifen von 1,00 m
bis 1,20 m Breite aus schmalen Rabatten und eben-
falls an Holzspalieren Rankengewächse in die Höhe
senden sollen, um dadurch einige Wandflächen
zu beleben. Bemerkt darf hier wohl werden, daß sich
für die Nordseite Kletterrosen, Pfeifenkraut und weiße
Waldrebe vornehmlich zu solcher Verwendung eignen.
Für die Dachungen ist der Hauptsache nach das ein-
fache Satteldach gewählt. Die Dachneigung ist im all-
gemeinen mit 52'/=° angenommen. Ausnahmen bilden die
Gartenpavillons und die nördliche Straßenüberbauung, für
welche Dachneigungen von 60° vorgesehen sind. Die
Eindeckung soll mit naturfarbenen, unglasierten
Ziegeln erfolgen.
Wünschenswerterscheint es, die Hauptgesimse und
die Dachfirste nicht in durchlaufenden Horizon-
talen auszubilden, wie es auch besser ist, nicht alle
Fenster derselben Stockwerke in gleiche Höhen
zu bringen. Es empfiehlt sich daher, sowohl in dem
Gebäude — als in den Geschossen — mit den Höhen
8
DER STÄDTEBAU
mäßig zu wechseln. In nebenstehendem Durchschnitt
— siehe Textbild sind die Höhen - Unterschiede ein-
geschrieben, wie sie der Verfasser für zweckmäßig hält,
wobei jedoch bemerkt werden muß, daß sich diese Höhen-
maße nicht auf Baustelle i beziehen, auf der eine Wirtschaft
errichtet werden soll. (Siehe Vogelschaubild.)
Eine Tiefe von rund 14,20 m, wie sie die Mehrzahl der
Grundrißlösungen aufweist, dürfte für Wohnhäuser von
dem Range, wie sie an dieser Stelle entstehen werden,
vollständig genügen; schon aus dem Grunde, weil eine
größere Gebäudetiefe übermäßige Zimmertiefen zum Ge-
folge hätte oder Veranlassung zur Schaffung einer ver-
mehrten Anzahl ungenügend beleuchteter Räume wäre.
An der rückwärtigen Baulinie, wie sie nunmehr vor-
gesehen ist, sollte demnach nichts geändert werden. Zum
Ausgleiche wäre bei Baustelle 1 — 12 und dem größe-
ren Teile von Baustelle 13 die Bebauung mit Erdgeschoß,
I., II. und III. Stock zuzulassen, während ein Teil von
Baustelle 13 und die Baustelle 14 nur mit Erdgeschoß, I. und
II. Stock zu bebauen, überall aber zu gestatten wäre, daß
das Dachgeschoß zur Hälfte für Wohnzwecke nutzbar ge-
macht werde.
Dagegen soll ein Zwang für die genaue Beibehaltung
der Grundrisse nicht bestehen; z. B. soll es statthaft sein,
Treppenhäuser — jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbe-
halt, daß sie nicht über die rückwärtige Baulinie hinaus-
ragen — statt an die Straße, an die Parkseite zu legen,
wie auch zu gestatten wäre, den Nebenräumen, also Küchen,
Magd- und Speise-Kammern, Aborten usw. eine andere
als die vorgesehene Lage zu geben, aber immer mit der
Auflage, daß die Räume — ausgenommen Erd- und Dach-
geschoß — hinter oder neben offene Loggien zu liegen
kommen, wie in der jetzigen Lösung vorgesehen. Erdge-
schossige Ausbauten, sowie einzelne Erkerausbauten sollen
an der Parkseite zulässig sein, wenn dadurch der Bau-
charakter nicht gestört wird.
Die Einfriedigung gegen die Parkanlage ist als
durchbrochene Mauer mit Holzgitter gedacht und
wäre einheitlich durchzuführen. Die gemauerten
Gartenhäuschen sollen Fenster gegen die Parkseite erhal-
ten, die mit Eisengittern und hölzernen Jalousieläden zu
versehen sind, ebenso soll gestattet sein, solche Fenster an
den Gebäulichkeiten anzubringen, welche auf Baustelle 1
längs der Parkseite errichtet werden.
Die Parkanlage soll auch gegen die Straßen-
seiten mit teilweise unterbrochener Mauer einge-
friedigt werden, wie das im Vogelschaubilde dar-
gestellt ist. Das erdgeschossige Häuschen beim südlichen
Parkeingang ist als Wohnung für einen Parkwächter ge-
dacht und soll außerdem eine öffentliche Abortanlage ent-
halten. Der Thorbau an der Südwestecke des Parks neben
Baustelle 1 wäre zur Aufnahme einer Gerätekammer
bestimmt und hätte an der schmäleren Straßenseite hinter
eisenvergitterter Nische eine Madonna oder eine Heiligen-
figur zu bergen, die im Schatten einer kleinblätterigen
Linde stehen soll, welche seitlich davor auf den Bürger-
steig zu pflanzen wäre. Ebensolche Bäume sollten längs der
südlichen Parkmauern innerhalb des Parkes gesetzt wer-
den, sowie auch die Allee bilden, die vom Südportal zur
nördlichen Straßenüberbauung gedacht ist.
Der einheitliche Charakter der Gesamtanlage sollte
übrigens auch dann beibehalten werden, wenn auf
der Baustelle 10—14 ein öffentliches Gebäude errichtet
würde.
ARCHITEKT ODER LANDMESSER?
Von RUDOLF STÖLCKER, Konstanz.
In Nr. 8 und 9 des I. Jahrganges dieser Monatsschrift
veröffentlichte Herr Abendroth unter obiger Überschrift eine
scharfe Kritik der gegenwärtig landesüblichen Herstellungs-
weise von städtischen Bebauungsplänen, um als Ergeb-
nis seiner Darlegungen das Schema einer Arbeitsteilung
zwischen Architekt uud Landmesser aufzustellen. Wenn
nun auch gewiß jeder Einsichtige dem beachtenswerten
Aufsatze des Verfassers in vielen Punkten gern zustimmen
wird, so scheint mir doch eine Entgegnung sowohl hin-
sichtlich des Arbeitsprogramms als auch der ihm zu Grunde
liegenden Anschauung notwendig zu sein.
Wenn Herr Abendroth „den Geist der Zeit erfassen
— die wirtschaftlich Schwachen zu entlasten,
dem Minderbegüterten die Möglichkeit eines Eigen-
tums zu verschaffen und dabei Ästhetik und Hygiene
nicht außer acht lassen — , aber die Natur, das ist
die Wirklichkeit, sehen und erkennen, sie verschö-
nern und doch erhalten als ,, die rechte Bebauungs-
plankunst" erscheint, so muß diese Aufgabestellung als
zu eng zurückgewiesen werden. Haben die Plangeometer
sich zu sehr durch „das Schreckgespenst des Verkehrs"
auf Kosten der Natürlichkeit und Schönheit beeinflussen
lassen, so verfällt in obiger Erklärung der Verfasser und mit
ihm mancher unter den Reformern des Städtebaues dem an-
derenExtrem. Das Entwerfen von Bebauungsplänen ist
nicht bloß eine künstleris ch-soziale, sondern auch
eine hervorragend technische Aufgabe. „Großzügig-
keit, Verkehr und Hygiene" sind durchaus nicht leere
,, Schlagworte", sondern reale, unerläßliche Forderungen
der neuzeitlichen Entwicklung des Städtewesens. Zugege-
ben, daß seitens der „plangeometrischen" Schule jene Be-
griffe inhaltlicn zu wenig vertieft oder gar unrichtig gefaßt,
sowol zu falschen Forderungen führten, als auch häufig
am falschen Ort angewendet zu wurden, sei es in großen
oder insbesondere in kleineren Städten — wo jene „Groß-
zügigkeit" wol oft als Ergebnis eines gelinden kommunalen
Größenwahnes erscheint — , so haben sie darum ihre ge-
waltige Bedeutung nicht eingebüßt. Wenn also Professor
Baumeister, Stubben und andere als Hauptaufgabe eines mo-
dernen Straßennetzes möglichste Verkehrserleichterung be-
trachteten, so haben sie damit kein Schlagwort geprägt,
sondern eine auch heute noch in unverändertem Maße
geltende Forderung festgelegt. Selbst C. Sitte und Pro-
fessor Th. Fischer, die eifrigsten Vorkämpfer für eine
künstlerische Ausgestaltung der Städte haben, die Lösung
dieser Aufgabe als das schwierigste Geschäft des Stadt-
9
DER STÄDTEBAU
planfertigers bezeichnet, hinter dem mit unerbitterlicher
Folgerichtigkeit selbst die schönsten künstlerischen Motive
zurücktreten müßten, sofern sie sich nicht damit vereinigen
ließen.
Aber auch andere Aufgaben der Ingenieurtechnik: die
Anlage von Bahnhöfen, die Linienführung von Haupt-,
Stadt-, Vorort-, Straßen-, Hoch- und Untergrundbahnen,
Kanalanlagen, Versorgung mit Wasser, Gas usw. stehen
mit dem Straßennetz in solch innigem Zusammenhange, daß
ihre Nichtbeachtung bei Fertigung von Bebauungsplänen
zu den schwersten wirtschaftlichen Schädigungen der Ge-
meinde führen müßten. Die gebührende, fachgemäße Ver-
tretung solcher Interessen aber kann doch nur dem Inge-
nieur zufallen. Hiermit ist auch dessen Stellung zum
Programm des Herrn Abendroth zumal hinsichtlich größe-
rer Anlagen gegeben. Zugegeben, daß die durch
langjährige Kenntnis und genaue topographische
Aufnahme vermittelte Intimität des Landmessers
gegenüber dem zu bebauenden Gelände von hohem
Werte für die Festlegung neuer Fluchtlinien sei,
daß die Beiziehung eines künstlerisch hochstehen-
den Architekten sowol hinsichtlich der gesamten
Anlage als auch insbesondere bei der Einzelaus-
bildung hervorragender Straßen und Plätze eine
segensreiche Wirkung in ästhetischer Hinsicht ha-
ben werde; zugegeben ferner, daß ein tüchtiger,
ausgebildeter Vertreter jeder dieser beiden Berufs -
klassen für sich allein vorzügliche Stadtbaupläne
auch mit gerechter Berücksichtigung aller rein
technischen Fragen schaffen könne, so bin ich doch
überzeugt, daß bei einer Bebauungsplan-Kommis-
sion, wie sie dem Verfasser vorschwebt, der Mit-
wirkung des Ingenieurs unter keinen Umständen
entraten werden könne. Mit welchem Rechte wollte
sich eine Kommission von Geometern und Architekten den
baulichen Forderungen des Fiskus bei Bahnhofs-, Eisen-
bahn- und anderen Fragen entgegenstellen? Auch in rein
verwaltungstechnischer Hinsicht wäre die Beiziehung des
Ingenieurs als dritten Mannes erwünscht: bei Meinungs-
verschiedenheiten fiele dem hinsichtlich der Ausbildung
und häufig auch natürlicher Veranlagung zwischen den
Berufen des Architekten und Landmessers stehenden In-
genieur die ausgleichende Entscheidung zu.
Ich teile den Unmut über so vieles Böse und Häß-
liche, was die Schule der „Plangeometrie" in den letzten
Jahrzehnten verbrochen hat, mit allen ästhetisch Empfin-
denden. Allein haben wir Techniker nicht das Recht und
die Pflicht, unsere Vorgänger vor unverdienten Vorwürfen
zu schützen, indem wir auf die außerordentlich ungünstigen
Umstände ihres Schaffens hinweisen?
Als in den 60 er und 70 er Jahren des verflossenen Jahr-
hunderts wie eine Hochflut die gewaltige Bevölkerungszu-
nahme über unser Land hereinbrach, so daß innerhalb
weniger Jahre für Millionen neue städtische Wohnungen
beschafft werden mußten, traf diese Aufgabe die damit be-
trauten Ingenieure und Architekten gleich überrascht und
unvorbereitet. Die Architekten halfen sich mit dem Zins-
kasten; die Ingenieure verfielen in haltlose Schablone
oder schufen ihrer Ausbildung entsprechend Straßennetze,
die den Erfordernissen des mit der Bevölkerungszunahme
gleichen Schritt haltenden Verkehrs, der Hygiene und dem
Tiefbau entsprechen sollten. Erst in zweiter Linie und
nur mangelhafterweise konnten sie schönheitliche Bedürf-
nisse befriedigen, zumal alle Überlieferungen der großen
Zeiten der Städtebaukunst entschwunden und die Aufgaben
völlig neuartige waren. Tout comprendre, c'est tout pardonner.
Schlußbemerkung des Herausgebers: Selbstver-
ständlich gehört zu den Sachverständigen der von A. Abend-
roth vorgeschlagenen Plankommission auch der Ingenieur,
insbesondere, wenn z. B. schwierige Wasserversorgungs-
und Entwässerungsanlagen in bergigem Gelände bezw. bei
schwachem Gefälle, wichtige Verkehrsrücksichten inbezug
auf Steigung und Dammbefestigung oder inbezug auf
Straßenbahnen, Eisenbahn- Ueber- und Unterführungen,
Brücken- und Kaibauten usw. die Höhenlage und Linien-
führung der Straßen beeinflussen. Dazu kommt ferner
der Hygieniker, sei er nun Arzt oder Techniker, auch
der Stadtgärtner, sobald Alleestraßen, Gartenplätze oder
Parkanlagen mitzuplanen sind. Eine Kommission als
solche kann jedoch niemals ein einheitliches Werk
schaffen. Sie vermag nur vorzubereiten, das Programm
aufzustellen, die Arbeit zu verteilen zur Beschaffung
der Unterlagen (Vermessungskarten und Vorentwürfe
für sondertechnische Dinge), den Beirat zu bilden für den
eigentlichen Verfasser des Planes. Denn diesen selbst
kann schließlich nur Einer machen.
Was wir in der gegenwärtigen Praxis des Stadtbaues
vielfach zu beklagen haben, ist eben die mangelnde Füh-
lung zwischen den einzelnen dabei tätigen Faktoren. Es
fehlt nur zu oft das geistige Band, das alle umschlingen
sollte, und dieses Band kann, wenn wir zu einem künst-
lerischen Ausdrucke des Städtebaus kommen wollen, nur ein
Künstler unter den Technikern knüpfen. Auf künstlerische
Motive in dem vom Verfasser obiger Entgegnung gemein-
ten Sinne kommt es dabei nicht so sehr an, als vielmehr
auf die künstlerische Erfassung und Erfüllung des prak-
tischen Zweckes. Dieser ist lediglich die Voraussetzung
für die Arbeit des Künstlers, dessen Auge das Medium
bildet zur Erscheinung vollendeter Zweckmäßigkeit als
Schönheit. Im allgemeinen liegt es daher wol nahe, einem
Architekten, d. h. in diesem Falle einem künstlerisch
sehenden Städtebauer sowol die Abfassung des Ge-
samtplanes, als auch — unbeschadet aller Selbständigkeit
technischer Sonderarbeit — die Führung der mitwirkenden
Kräfte bei Bearbeitung der Einzelpläne anzuvertrauen. Wie
notwendig dies ist, hat zuletzt wieder das merkwürdige
Ergebnis des Wettbewerbs in Potsdam (wird demnächst
noch besprochen!) gezeigt. Ein Zusammenarbeiten mit dem
Landmesser und dem Ingenieur wird sich dabei meist
schon von selber einstellen.
In einfachen Fällen und kleineren Verhältnissen kann
die Kommission übrigens wesentlich zusammenschrumpfen,
wie denn ihre Zusammensetzung überhaupt sich nach
keiner ein für allemal festzustellenden Regel, sondern je
nach dem Vorwiegen besonderer Fragen zu der gerade
vorliegenden Aufgabe zu richten haben wird.
10
DER STÄDTEBAU
NEUE BUCHER.
Besprochen von THEODOR GOECKE, Berlin.
ZEUSS. GEDANKEN ÜBER KUNST UND DASEIN VON
EINEM DEUTSCHEN. — Verlag von Ferd. Enke, Stuttgart 1904.
Ein zum Nachdenken einladendes Buch, das dem Architekten wieder
eine bessere Meinung von der in seiner \Wertschätzung mit der Zeit arg
gesunkenen Ästhetik beizubringen vermag. Ausgestattet mit dem Rüst-
zeuge des Philosophen geht der Verfasser doch in frischer, leicht ver-
ständhcher Sprache all den Fragen zuleibe, die das gegenwärtige Kunst-
schaffen aufwühlen. Die Architektur erhebt er wieder in die ihr fast schon
aberkannte Stellung einer freien Kunst, weil, der Lehre der Mannheimer
Ästhetikers Dr. Alt (System der Künste) folgend, der praktische Zweck
lediglich die Voraussetzung für die Entstehung des Architekturwerkes sei,
das ebenso aus einer Idee geschaffen werde, wie jedes andere Kunst-
werk, — die Idee sei eben die Vorstellung des Zweckes.
Schon das erste Kapitel zu lesen, das vom Künstler und der Mensch-
heit handelt, und die oft umstrittene Frage, gibt es ewige Gesetze des
Schönen?, gibt es dauernde Gesetze der Kunst?, L'art pour l'art?, zu be-
antworten versucht, ist ein von keinem trockenen Schulbegrifife getrübter
Genuß. Im zweiten Kapitel wird das Wesen des Genies erörtert, unter
anderem der geniale Einfall, die Persönlichkeit des Genies, der Weg zur
genialen Tat, der Jugendstil usw. — Im dritten Kapitel legt der Verfasser
die Gründe für den Mangel an Kunstverständnis dar, wobei auch die Schul-
bildung der Techniker, die Folgen des Mangels an ästhetischen Kenntnissen,
das Verhältnis der Ästhetik zur Kunstschreiberei, die Kunstmoden zur Be-
sprechung kommen. — Das vierte Kapitel handelt von den Gesetzen der
Kunst, von der Schöpferkraft des Künstlers, vom Phantasiegesetze in der
Architektur, von der Monumentalität der Kunst, von der nationalen Kunst,
von Kunst und Können in Deutschland bis 1860, von der nord- und süd-
deutschen Kunst und von der Freiheit der Kunst. — Dann kommt ,,das
Ewig-Schöne" im Kapitel 5, und zwar das Ewig-Schöne des Menschenleibes,
das Malerisch-Schöne, das Schöne der Landschaft und der Baukunst, die
Volkskunst usw. Endlich im Kapitel 6 die erzieherische Bedeutung der
Kunst, insbesondere der bildenden Künste.
Dem Architekten und dem Städtebauer seien besonders empfohlen
die Seiten :
130 — ,,Der subjektive Individualismus ist der Verderb der Kunst, der
objektive aber ihre Größe";
164, 165 — die Symmetrie in der Architektur und die malerische
Architektur behandelnd ;
184 bis 191 — Die moderne Eisenkonstruktion in der Architektur, ins-
besondere ihre raumbildende Kraft, der neue Baustil, neuzeitliche Bestre-
bungen auf antiquarischer Grundlage, Prinzip einer individuellen freien
Verwendung alter Stile, mit besonderer Bezugnahme auf Semper, Wallot,
Bruno Schmitz, das Moderne in der Architektur (in Holz nachgeahmte
Eisenkonstruktion von van de Velde, Kugelgelenke von Pankok, eigen-
artiger Steinschnitt als Stilmotiv von Herm. Obrist, Peter Behrens, Herm.
Billing, Biedermeierstil von Schulze-Naumburg, der der Antike sich an-
nähernde Dekorationsstil von Olbrich). Man mag in manchen der Betrach-
tungen anderer Ansicht sein, jedenfalls weiß der Verfasser die seinige
geistreich vorzutragen.
Zum Schluß:
Seite 214 — „Die Schönheit ist die sittliche Aufgabe der Kunst nach
dem Vemunftgesetze. Unsere Einsicht führt dahin, daß die Menschheit
hinaufgeführt werden müsse zu höheren Zielen, nicht hinab, daß wenigstens
die Hoffnung auf die Erreichung eines höheren Zieles die unumgängliche
Bedingung ist, damit die Menschheit diesen Kampf nicht aufgebe, daß
mithin die aus der Kunst fließende Daseinsfreude ein Mittel ersten Ranges
ist, um die Menschheit an die Erreichbarkeit höherer Ziele glauben und an
diesem Leben nicht verzweifeln zu lassen, daß es also die Aufgabe der
Kunst ist, ihr solche Ziele vor Augen zu stellen und sie dadurch zu diesem
Kampf zu stählen", denn ,,Zeus, der ewig fortzeugende, der Vater des
Dyonisos und AppoUon, der wirkend in nie versiegender Schöpferkraft die
Ziele des Daseins durch die Kunst offenbart, hat uns nicht," wie das
einleitende Vorwort des Buches sagt, „auf seine lichte Höhe hingestellt,
sondern auf ein Schlachtfeld, wohin der Weg erstritten werden müsse".
"p\AS WOHNUNGSWESEN, bearbeitet von Dr. Rud. Eberstadt,
-*-^ Privatdozent an der Königl. Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin.
Besonderer Abdruck aus dem Handbuch der Hygiene; herausgegeben
von Dr. Theod. Weyl in Berlin. Vierter Supplementband, Soziale
Hygiene. Jena, Verlag von Gust. Fischer, 1904.
Der Verfasser hat schon früher (1903) in demselben Verlage das für
die Praxis des Wohnungswesens und des Städtebaues wichtige Buch:
,, Rheinische Wohnverhältnisse und ihre Bedeutung für das Wohnungs-
wesen in Deutschland" erscheinen lassen. — Das oben angekündigte neue
Werk umfaßt die Darstellung des Wohnungswesens auf breiterer Grundlage.
In vier Abschnitten werden die Entwicklung städtischer Bauweise, die
Wohnungsstatistik, die gesundheitlichen Verhältnisse, die sozialen und ver-
waltungstechnischen Maßnahmen im Wohnungswesen vorgeführt. Für die
Geschichte des Städtebaues wichtig ist die scharfe Abgrenzung der drei
Zeitabschnitte, in denen die Städte gegründet oder erweitert wurden; das
Mittelalter, die landesfürstliche Bautätigkeit im 17. und 18. Jahrhundert und
die Gegenwart. In ebenso klarer Anschaulichkeit wird der gegenwärtige
Gemeindebesitz an Grund und Boden („öffentliche Parkanlagen entstammen
meist der älteren Zeit"), die Hausform und Bodenbeschaffung (,,die Festungs-
eigenschaft trägt nicht die Schuld an der unbefriedigenden Gestaltung der
Wohnungsverhältnisse, fast die ganze Bevölkerung wohnt in Miets-
kasernen"), die Mietspreise und deren Entwicklung (,,die Wohnungsteuerung
in Deutschland kommt aus dem Osten") und die Bodenverschuldung (,,für
1903 beträgt die Bodenverschuldung insgesamt rund 45 Milliarden Mark.
Die Boden- und Häuserspekulation kann ihren Gewinn ausschließlich nur
durch Bodenbelastung realisieren") dargestellt. Dazu kommt die Schilderung
der Entwicklung, die die Wohnung auf den Gesundheitszustand ihrer
Bewohner ausübt, durch die Art der Wohnungsbenutzung, wobei die Tuber-
kulose eine wesentliche Rolle spielt, und durch Beschaffung der Wohnung
an sich, — der Grundriß der Mietkaserne ist auf die herrschaftliche Vorder-
wohnung zugeschnitten; für die kleinen Wohnungen dagegen ist er untauglich
und schlechthin unverbesserlich. Ferner wird noch die Bautätigkeit unter
Gewinnverzicht durch Reich, Staat und Gemeinde, durch Arbeitgeber und
Stiftung dargestellt, um endlich unter den verwaltungstechnischen Maß-
nahmen die Aufstellung von Bebauungsplänen nach sozialen, wirtschaft-
lichen und politischen Gesichtspunkten hin zu fordern:
1. Die Bearbeitung des städtischen Bebauungsplanes ist zu betrachten
als eine Aufgabe der Bodenparzellierung;
2. Die Anpassung der Bauordnung an die unterschiedlichen Bedürfnisse
des Wohnungswesens — der richtige Zustand ist, daß die gedrängte Bau-
weise von innen nach außen, falsch, daß sie von außen nach innen vor-
dringt.
3. Die Anlage der Straßen durch die Gemeinde ist eine der vor-
nehmsten Aufgaben der Kommunalbodenpolitik.
4. Zweckdienliche, einfache Ausführung der Wohnstraße, sozialpoli-
tische Regelung der Straßenbaukosten, der Kanalisationsbeiträge und der
Baupolizeigebühren.
5. Verbesserung und etwaige Verbilligung der Verkehrsmittel.
6. Maßnahmen der Besteuerung, wobei zu unterscheiden ist: Erhöhung
des Bodenwertes durch nützliche Aufwendung (Meliorationen im weitesten
Sinne, Häuserbau usw.) und Erhöhung ohne nützliche Aufwendung (Speku-
lationen, immaterielle Wertsteigerung).
7. Erwerb und etwaige Hergabe von städtischem Gelände.
8. Organisation des Realkredits.
9. Beaufsichtigung der Wohnungen — die Wohnungsreform ist die
unerläßliche Voraussetzung für eine wirkungsvolle ^Vohnungsaufsicht.
10. Städtischer Wohnungsnachweis und städtische Wohnungsaufsicht.
Der reiche, durch mehrere Abbildungen erläuterte Inhalt ist übersichtlich
geordnet und unter sorgfältiger Berücksichtigung der Literatur verarbeitet.
Das Werk zeichnet sich vor vielen Erscheinungen auf diesem Gebiete durch
eine wissenschaftliche Gründlichkeit und die Vertrautheit mit den praktischen
Forderungen lobenswert aus.
11
DER STÄDTEBAU
WETTBEWERB, den Bebauungsplan für die Brandenburger
Vorstadt in Potsdam betr. Die Herren Verfasser der Entwürfe
mit folgenden Kennworten No. 24 „Städtebau", No. 27 „Havel", No. 29
„Camillo Sitte", No. 95 ,,Uebersichtlich" werden gebeten, ihre Namen
der Schriftleitung bekannt zu geben.
WETTBEWERB ZUR ERLANGUNG CHARAKTE-
. RISTISCHER GEBÄUDEANSICHTSZEICHNUNGEN
FÜR DIE STADT BAUTZEN. 129 Entwürfe waren eingegangen.
Es sind zwei erste Preise von je 750 Mark dem Entwürfe „Bilderbogen"
des Herrn Architekten Christian BaumüUer in Charlottenburg und dem
Entwürfe „Architektion" des Herrn Architekt Wilhelm Brurein in Char-
lottenburg, sowie zwei zweite Preise von je 600 Mark dem Entwürfe
, .Anpassen, nicht nachahmen" des Herrn Architekt Otto Schnartz in
München und dem Entwürfe „Bunte Reihe" des Herrn Architekt Walter
Wiesinger in Leipzig -Plagwitz zuerkannt worden. Außerdem empfahl
das Preisrichterkollegium den Ankauf von Blättern der Entwürfe mit den
Kennworten: „Eh veracht, denn gemacht", „Herbststimraung", ,,0 Isis
imd Osiris", „Durch", „Windmühle", „Mädchenkopf", „Ein Gedanke",
„Wintersaat", „Heimatkunst", ,,Im Alten neu", ,,Dientzenhofer", ,, An-
tragarbeit", „Der alten Sechsstadt", „Stadtbild", ,,Da domine incre-
mentum", „Alt Bautzen", „Bürgerwiese", „Dem alten Guten", „Ludwig
Richter" und „Büxgerstolz".
Tn SALZBURG soll ein Bebauungsplan für die Altstadt beschafft
•*• werden und zwar unter gehöriger Wahrung ihrer Eigenart. Zu dem
Zwecke ist ein Sonderausschuß eingesetzt worden, dessen Antrag ange-
nommen wurde: den Amtsvorstand zu ermächtigen, sich mit mehreren
im Städtebau hervorragend tätigen Fachmännern ins Einvernehmen zu
setzen, um ausführliche Gutachten über die Grundsätze zu erhalten, die
bei der Beschaffung des Bebauungsplanes unter Wahrung des Charakters
der Stadt, und unter Berücksichtigung der Verkehrs- und Gesundheits-
anforderungen zu beobachten wären, die es aber auch der Stadtgemeiride
ermöglichten, den Entwurf in bezug auf die Geldmittel durchzuführen.
TAH. RUDOLF EBERSTADT weist in einer Abhandlung des
•^-^ Technischen Gemetndeblattes in No. 10 des Jahrgangs VII auf die
Kinderunfälle in Berlins Straßenverkehr hin, was er als eine unmittelbare
Folge davon ansieht, daß die Straße der Spielplatz der Kinder geworden
ist und der Bebauungsplan keine Scheidung zwischen Verkehrstraße und
Wohnstraße kennt. Derselbe Verfasser hat sodann im I. Heft, XIX. Band
des Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, herausgegeben von
Werner Sombart, Max Weber und Edgar Jaffö, Verlag von J. C. B. Mohr
(Paul Siebeck) in Tübingen und Leipzig, den Entwurf eines preußischen
Wohnungsgesetzes, seine Vorgeschichte und seine Bedeutung behandelt,
in einer von den meist bisher erschienenen Veröffentlichungen wesentlich
abweichenden Art mit einem Anhange, der die Bedeutung der Boden-
aufteilung veranschaulicht mit Beispielen aus Berlin und Bremen. Zum
Studium sei daher allen, denen eine Gesundung des Wohnungswesens
am Herzen liegt, auch diese Arbeit warm empfohlen.
Die vom Architekten Zell geleitete MONATSSCHRIFT DES
VEREINS FÜR VOLKSKUNST UND VOLKSKUNDE
in München veröffentlicht fortgesetzt mit bildlichen Beigaben die Ver-
stöße, die durch Neubauten gegen die heimische Bauweise und durch
Bebauungspläne gegen Bauwerke am historischen oder künstlerischen
Werte begangen werden. Größere Beiträge behandeln diese fortschreitende
Erdrückung oder gar Zerstörung der Zeugen des älteren Städtebaus
namentlich in Heft 2 ,,Aus Amberg" und in Heft 6 ,,das obere Tor in
Weiden", beide von Dr. Julius Groeschel in München; die gedeihlichen
Arbeiten dieses Vereins nach dieser Richtung sind in No. 1 1 der Zeitschrift
auch an dem Beispiele in Erding, einem Landstädtchen bei München,
vorgeführt worden.
Zur BEHANDLUNG VON STÄDTEBAUFRAGEN IN DER
ÖFFENTLICHKEIT wird im Anschluß an die in No. 11 der
Zeitschrift an die Herren Mitarbeiter ergangene Bitte mitgeteilt, daß die
Straßburger Post vom 11. September d. Js. eine „Heimatkunst" über-
schriebene Abhandlung des Dr. Ing. Ernst Vetterlein in Darmstadt ge-
bracht hat, in der näher ausgeführt wird, daß echter Kunst, der Heimat-
kunst in den Städten, nur dann der Boden bereitet werden könne, wenn
im Stadtplane dazu die Grundlage gegeben werde — in einer langen
schnurgeraden Straße sei ein Individualisieren der einzelnen Häuser, ein
Hervorheben bevorzugter Bauwerke schlechterdings unmöglich. Ferner
veröffentlicht Herr Aug. H. Plinke im Hannoverschen Tageblatt
vom 6. November einen Vorschlag zur Aufteilung der „Kleinen Bult"
in Hannover mit einer Handskizze, die, von leicht einleuchtenden Worten
begleitet, sehr beachtenswerte Gedanken bringt. Aber auch unter den
Städtetagen ist der in No. 11 der Zeitschrift erwähnte Brandenburgische
nicht der einzige in diesem Jahre gewesen, der etwas vom Städtebau auf
seiner Tagesordnung gehabt hat. Auf dem Thüringer Städtetage hat
sich der zweite Bürgermeister Schnitzer aus Sangerhausen in einem zwei-
stündigen Vortrage „Städtebau und Kunst" eingehend über das Verhältnis
der Kunst zum Volke verbreitet und daraus die Anforderungen an den
Städtebau hergeleitet. Auf dem ostpreußischen Städtetage war es
der Stadtverordnetenvorsteher Rönsch aus AUenstein, der über die Förderung
des Schönheitssinnes, des Kunstgewerbes und der Kunst durch die Städte
gesprochen und besonders zur Bearbeitung der Bebauungspläne die Heran-
ziehung von Kunstverständigen gefordert hat. Man solle sich nicht vor
krummen Straßen fürchten und mehr die Wirkung der Umrißlinie, das
Mittel des Abschlusses schätzen lernen.
T-\IE BAULICHE ENTWICKELUNG DER STÄDTE und
^-^ der Ortschaften des platten Landes soll fortan in Preußen einer
eingehenderen behördlichen Aufsicht unterliegen. An zuständiger Stelle
ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß seitens der Gemeindevorstände
bei Aufstellung von Bebauungsplänen nicht überall die dem heutigen
Stande der Wissenschaft des Städtebaues entsprechenden Grundsätze be-
achtet werden. Einer ministeriellen Weisung zufolge hat nun der
Regierungspräsident von der Schulenberg in Potsdam jüngst angeordnet,
daß ihm künftighin die Entwürfe von Bebauungsplänen und umfang-
reicheren Fluchtlinienfestsetzungen vor Erteilung der ortspolizeilicheii Zu-
stimmung zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Vorher ist es Aufgabe
der Landräte und selbständigen Polizeiverwaltungen, die Bebauungspläne
selbst einer Vorprüfung zu unterziehen und ihre Prüfungsbemerkungen
bei der Einreichung an den Regierungspräsidenten mitzuteilen. Ist anzu-
nehmen, daß die Durchführung neu festzusetzender oder zu ändernder
Fluchtlinien zu einer Beseitigung oder Veränderung kunsthistorischer
12
DER STÄDTEBAU
Denkmäler, insbesondere auch künstlerisch oder historisch wertvoller
Straßen- (auch Dorfstraßen-) Bilder führen wird, so ist darauf im Ein-
reichungsbericht besonders hinzuweisen, damit von Seiten der Regisrung
nötigenfalls nach Einholung einer gutachtlichen Äußerung des Provinzial-
konservators darüber Entscheidung getroffen werden kann, ob im Interesse
der Denkmalspflege eine Abänderung der geplanten Fluchtlinienfestsetzungen
zu veranlassen ist.
"piN WALDGÜRTEL UM WIEN. Bürgermeister Dr. Lueger
* * hat nachstehenden Präsidialerlaß an den Magistratsdirektor Dr. Weis-
kirchner hinausgegeben: „Im Interesse einer dauernden Sicherung der
Gesundheitsverhältnisse unserer Stadt, sowie zur Erhaltung des landschaft-
lich schönen Rahmens, der Wiens Grenzen schmückt, will ich einen
Wald- und Wiesengürtel an der Peripherie der Stadt, angepaßt den heute
dort bestehenden Verhältnissen, in entsprechender Breite von den Hängen
des Leopolds- und Kahlenberges gezogen bis zur Donau im Bezirksteile
Kaiser-Ebersdorf, für alle Zeiten festlegen. Hierbei ist auch auf die
Anlage einer aussichtsreichen, mit Baumreihen versehenen Hochstraße
Bedacht zu nehmen. Ich beauftrage daher Sie, Herr Magistratsdirektor,
ungesäumt die nötigen Vorlagen ausarbeiten zu lassen, die eine Beurteilung
dieses weitausgreifenden Planes in jeder Hinsicht voll ermöglichen und
die geeignet sind, als Grundlage für die Beratungen der kompetenten
Vertretungskörper zu dienen."
T T FERSTRASSEN. Aus Tegelort bei Berlin wird mitgeteiU, daß
der dort am Ufer des Sees bis zur Havel sich erstreckende Treidel-
weg, der bisher als Strandpromenade gedient hat, unterbrochen sei durch
die Anlegung eines Holzplatzes, der bis ans Wasser sich erstreckt. Dadurch
sind neben örtlichen Unbequemlichkeiten Verhältnisse entstanden, die der
schönen Ansiedlung schweren Abbruch tun, denn die Promenade am Wasser
entlang war das schönste, was der Ort bieten konnte, obwohl der Wald
dort noch etwas über dem Durchschnitt der Wälder in Berlins Umgegend steht.
Wo soll es hin, wenn durch die private Bautätigkeit Schritt für Schritt
das Publikum von den Ufern der Havel und Spree abgedrängt und zur
Benutzung staubiger Vorortstraßen gezwungen wird, die sich hinter den
mit Villen und Restaurationen bebauten Wassergrundstücken befinden?
Meist sind unsere Wälder recht wenig üppig, den Hauptreiz bildet bei uns
die Wasserlandschaft, als deren Umgrenzung auch weniger schöne Wälder
lieblich und lockend ausschauen. Die Gemeinden an der Spree und an der
Havel schneiden aber, statt schöne Uferstraßen herzustellen, die Grundstücke
so zurecht, daß der Fremde im ganzen Orte nichts von der Wasserland-
schaft sieht, es sei denn, er gehe in eine Kneipe, wo er still sitzen muß
und Bier trinken, selbst wenn er keine Gelüste danach hat. Kommt man
nach Friedrichshagen, so kann man nur dann vom Müggelsee etwas sehen,
wenn man die Restaurationen aufsucht oder weiter vom Ort sich entfernt,
wo noch nicht gebaut ist. Grünau ist in seiner ganzen Uferlänge mit
Restaurationen besetzt; im südlichen Teile, wo die Baustellen noch leer
stehen, ist der Zutritt zum Ufer durch Zäune verlegt. In Zeuthen kann
man volle 30 Minuten auf schlechter Dorfstraße laufen, ehe man an frei
gelegenes Ufer kommt; dort reiht sich Villa an Villa, ab und zu dazwischen
eine Restauration. Selbst die neue Landhausansiedlung in Zehlendorf-
West, die auf größere Vornehmheit zugeschnitten ist, hat die Wasserflächen
in die Baublöcke eingeschlossen, was schon aus hygienischen Gründen
verwerflich ist.
Bei dieser Entwicklung kann man darauf rechnen, daß in 10 bis 20
Jahren die schönsten Stellen in unserem Seen- und Flußgebiet durch Privat-
bauten dem Publikum verlegt sein werden. Es ist nichts dagegen zu sagen,
daß innerhalb eines bestimmten Gebietes, wo die Industrie der Wasser-
straßen bedarf, die Ufer bebaut werden. Wohl aber sollte die Öffentlichkeit
dagegen Stellung nehmen, daß überall auf weiteste Entfernungen hin das
geschieht. Eigentlich sollten die Gemeinden selbst ein Interesse daran
haben, das zu verhindern; denn ein Ort mit einer breiten Uferpromenade
bietet allen Schönes und zieht stets neue Besucher an.
T>as Bild des Kurortes HOMBURG V. d. HÖHE wird in abseh-
-*-^ barer Zeit wichtige Änderungen erleiden, einerseits durch den in
Angriff" genommenen Bau des neuen Hauptbahnhofes im Südosten der
Neustadt, andererseits durch den viel besprochenen und nunmehr ge-
nehmigten Durchbruch der Altstadt am entgegengesetzten Ende. Haupt-
zweck des Durchbruches ist die Erschließung eines großen Baugeländes
zwischen der Stadt und dem Taunusgebirge, das für Landhäuser sehr
geeignet ist. Durch von langer Hand vorbereitete Ankäufe ist der gröCte
Teil dieses Geländes in den Besitz der Stadt gebracht worden, die das
Ganze aufteilen und mit geringem Nutzen an die Käufer abgeben wird.
T JMGESTALTUNG DES NEW-YORKER STADTPLANS.
^^ Das Aug^stheft der Monatsschrift Scribners Magazine, die neuer-
dings in den Verlag von W. Heinemann in London übergegangen ist,
enthält einen interessanten Aufsatz von Ernest Flagg über die Mängel
der Stadtanlage von New- York und deren Abstellung. Der Verfasser geht
mit den Urhebern des eintönig nüchternen Planes, nach dem New- York,
d. h. die eigentliche Stadt auf der Manhattan-Insel, der Kern der ge-
samten riesenhaften Städte-Anhäufung an der HudsonmUndung, im Laufe
des vorigen Jahrhunderts sich ausgedehnt und entwickelt hat, sehr streng
ins Gericht. Wonach New- York vor allem dringend verlange, seien
Rasen-, Baum- und Gartenlagen in solcher räumlichen Anordnung, daß
sie bequem von allen Einwohnern erreicht werden können. Der Zentral-
park, eine fast i km breite und 4 km lange Gartenanlage sei vom süd-
lichen Stadtende 8, vom nördlichen fast 9 km entfernt und bilde obendrein
für die gebieterischen Verkehrsansprüche der Riesenstadt gerade durch
seine zentrale Lage ein erhebliches Hindernis. Die langgestreckte Gestalt
der Manhattan-Insel, auf der New- York erbaut ist, verlange eine andere
Anordnung der Parkanlagen, wenn sie zugleich den gesundheitlichen und
Erholungsbedürfnissen der Einwohner wie den Ansprüchen des Riesen-
verkehrs genügen sollen. Flagg schlägt daher eine in der Längsachse
der Insel liegende Parkstraße nach Art der Straße „Unter den Linden"
in Berlin, der Pariser Champs-Elysees oder der Wiener Ringstraße vor,
allerdings mit amerikanischen Größenverhältnissen, d. h. diese zukünftige
Parkstraße und Hauptverkehrsader New- Yorks in der Richtung von Nord
nach Süd würde 12 km lang und etwa 300 bis 400 m breit sein. Sie
würde in gerader Linie vom Ufer des Harlem River bis zum Washington
Square gehen und von da durch eine stumpfwinklig anschließende Avenue
den Broadway bei City Hall erreichen. Die ungewöhnliche Breite der
Straßenanlage würde reichlich Platz gewähren für mehrere Fahrbahnen,
Tramgeleise, Reit- und Fußwege, sowie überdies für breite Baum- und
Gartenanlagen auf beiden Seiten, und die grünen Erholungsstätten ünks
und rechts, die sich in unabsehbarer Länge mitten durch die Stadt hin-
zögen, würden von keinem ihrer Punkte weiter als höchstens 2 km ent-
fernt, also für jedermann bequem zu erreichen sein. Diese riesige
Park- und Gartenstraße denkt sich der Verfasser mit Brunnen, Teichen,
Standbildern, Ruheplätzen usw. ausgeschmückt, so daß nach seiner
Meinung die schönsten Avenuen der alten Welt im Vergleich damit ver-
blassen müßten. Ohne den Plan näher zu kennen, kann man sich weiter
kein Urteil über den Grundgedanken erlauben. Daß die Lage des Zentral-
parks aber in der Mitte der Stadt ein Fehler sein solle, leuchtet ohne
weiteres nicht ein. Viell sieht ist es neben den parallel angeordneten
Hauptstraßen, die eine leichte Orientierung ermöglichen sollen, noch das
einzig Gute an dem gegenwärtigen Stadtplane, dessen offenkundige Fehler
nicht so leicht zu verbessern sein werden.
■TN IE GEMEINDEBESTEUERUNG DES GRUNDBE-
■^-^ SITZES nach dem Veranlagungsmaßstabe des gemeinen Wertes
weiter auszudehnen, bezweckt ein gemeinsamer Erlaß des Finanzministers und
des Ministers des Iimem in Preußen. Die seit 1899 gesammelten praktischen
Erfahrungen haben bestätigt, daß das Grundwertsteuersystem geeignet ist, in
zahlreichen Gemeinden, insbesondere in Ortschaften mit wachsender Be-
völkerung und steigenden Grundwerten, eine erhebliche Entlastung der
schonungsbedürftigeren Grundbesitzer durch wirksamere Erfassung der
leistungsfähigeren herbeizuführen. Eine Zusammenstellung typischer Bei-
spiele für die Wirkung der Grundwertsteuer aus Gemeinden, die diese Steuer
eingeführt haben, veranschaulicht, nach welcher Richtung hin und in welchem
Umfange Verschiebungen in der Belastung der einzelnen Kategorien bebauter
und unbebauter Grundstücke durch die Veranlagung nach dem „gemeine 1
Werte" gegenüber ihrer Heranziehung mit Zuschlägen zur staatlich ver-
anlagten Grund- und Gebäddesteuer herbeigeführt worden sind. Gemeinde!,
denen ihre wirtschaftliche Entwicklung eine Grundsteuerreform naheleg ,
13
DER STÄDTEBAU
bietet dieses statistische Material einen brauchbaren Anhalt. Die Bauplätze,
die unter dem früheren Zuschlagsystem nur ungenügend getroffen wurden,
konnten unter dem Wertsystem wesentlich schärfer herangezogen werden.
Dies entspricht durchaus den Vorteilen, welche diese Grundstücke in Gestalt
der Wertsteigerung aus der Entwicklung der Gemeinden ziehen, sowie der
Leistungsfähigkeit ihrer Besitzer, die in der Regel die eines großen Teils
der Hausbesitzer übertrifft. Der V/ert der Bauplätze ist fast ohne Ausnahme
ein Vielfaches, nicht selten mehr als das Fünfzigfache der staatlichen Ver-
anlagung. In größeren Städten, städtischen Vororten und industriellen
Gemeinden, wo bei lebhafter Wohnungsnachfrage die Spekulation die Besitzer
leicht veranlaßt, ihre an sich zur Bebauung reifen Flächen vom Baustellen-
markte zurückzuhalten, ist die höhere Besteuerung der Bauplätze wohl
geeignet, einer ungesunden Preissteigerung entgegenzuwirken. Aus einer
Zusammentellung der Gemeinden, welche die Wertsteuer für Grundstücke
bereits eingeführt haben, geht hervor, daß in der Umgebung von Berlin,
abgesehen von den Städten Charlottenburg, Köpenick, Rixdorf, Schöneberg,
Spandau, fast alle Landgemeinden zu der Wertsteuer übergegangen sind.
Es sind deren 32, während auf die ganze übrige Monarchie nur noch
21 Landgemeinden entfallen. Darunter befinden sich Binz, Göhren, Seilin
auf Rügen usw.
A US DER MONATSSCHRIFT FÜR SOZIALE MEDIZIN
■^^ (Jena 1904) entnehmen wir der Abhandlung ,,Über die Notwendigkeit
einer systematischen Dezentralisation unserer Großstädte in hygienischer,
sozialer und volkswirtschaftlicher Beziehung" von Dr. med. Georg Bonne-
Klein Flottbeck, folgende Leitgedanken (S. 496 — 498):
1. Die Bevölkerung Deutschlands, insbesondere die Industriebevölkerung
und diejenige der Städte, wächst reißend schnell.
2. Somit ist Deutschland immer mehr in seiner Ernährung auf den
Ertrag seiner Industrie, insbesondere seiner Ausfuhrindustrie, angewiesen.
3. Es ist daher notwendig, daß unsere Industrie auf dem Weltmarkt
möglichst wettbewerbsfähig bleibt.
4. Dies ist nur möglich bei möglichster Ausbildung unserer Industrie-
bevölkerung in körperlicher, geistiger und sittlicher Beziehung.
5. Die fortwährende Steigerung der Löhne ist einmal unmöglich, da
sonst der Wettbewerb unserer Industrie auf dem Weltmarkt unmöglich sein
würde und zu zweit für das Wohlergehen unserer städtischen Industrie-
bevölkerung, so wie die Dinge heute liegen, beinahe belanglos :
a) da mit steigenden Löhnen sofort Hausbesitzer und Nahrungsmittel-
händler ihre Preise steigern,
b) nachgewiesenermaßen (s. Blocher, Alkohol im Haushalte . des
Arbeiters u. a.) mit den steigenden Löhnen meist der Alkohol-
verbrauch steigt,
c) die höheren Löhne weder die übrigen sittlichen noch gesundheit-
lichen Schäden der Großstadt für den Arbeiter ausmerzen können,
die in Form von Krankheiten und Todesfällen infolge der
schlechten Wohnungsverhältnisse an seinem Haushalte zehren.
6. Daher: systematische Dezentralisation der Großstädte
a) durch tunlichste Verlegung der Industrie aufs Land,
b) durch tunlichste Aufschließung besonders der landwirtschaftlich
unfruchtbaren Umgebung der Städte durch Haltestellen an bereits
bestehenden Bahnen; Neubau von Kleinbahnen, Schwebebahnen,
elektrischen Bahnen,
c) durch Ansiedelung der großstädtischen Arbeiter in dieser aufge-
schlossenen Umgebung in Arbeiterdörfern, in denen sie durch etwas
Gartenbau und Viehzucht
aa) geistig und körperlich gesunden,
bb) mit Hilfe der ländlichen Arbeit die Frau ans Haus fesseln,
cc) ihre Lebenshaltung verbessern durch ihre Kleinwirtschaft
(200 bis 1000 qm pro Wohnung),
dd) wirtschaftliche Krisen mit vorübergehender Arbeitslosigkeit
besser überstehen, indem sie in solcher Zeit ihr kleines
Heimwesen ausbauen und bewirtschaften.
d) Um volle Freizügigkeit zu wahren, müssen die vorzugsweise auf
genossenschaftlichem Wege mit Hilfe des Staates und der Arbeiter-
versicherung zu errichtenden ^^o^inungen sowohl zu kaufen, als
auch besonders zu mieten sein. • ' " • ;
, e) Der Nutzen dieser systematisch durchgeführten Dezentralisation
und Arbeiterfürsorge würde zugute kommen:
aa) den Arbeitern selbst, die körperlich, geistig, sittlich und
wirtschaftlich besser gedeihen würden,
bb) dem Staat, der dadurch brauchbarere und ihr Vaterland um
so mehr liebende Bürger gewinnen würde,
cc) den Kommunen, die wesentliche Ersparnisse an Armen-
lasten, Wasserversorgung (gebohrte Brunnen!) Kanali-
sation (Befruchtung der Gärten durch die Brauchwässer!),
Krankenhauskosten, Justizwesen usw. machen würden,
dd) der Industrie, die ständig mit einer gesunden, intelligenten,
wesentlich zufriedeneren Arbeiterschaft rechnen dürfte,
ee) der Landwirtschaft, da das Wohnen der Industriearbeiter
auf dem Lande erfahrungsgemäß am besten der soge-
nannten Landflucht der Arbeiter entgegenwirkt,
ff) der Bekämpfung des Alkoholismus, der venerischen Krank-
heiten, der Tuberkulose, sowie der übrigen Volksseuchen,
gg) der Reinhaltung der deutschen Gewässer infolge der Dezen-
tralisation der Abfuhr,
hh) der Landesverteidigung, da auf diese Weise die Gesund-
heit einer ländlichen Bevölkerung mit der Intelligenz einer
industriellen gepaart würde,
f) Die Verwaltung dieser Kommunen gut bezahlter Industriearbeiter
dürfte kaum so großen Schwierigkeiten begegnen, wie diejenige
von ländlichen Kommunen mit kleinen bäuerlichen Besitzungen
auf magerem oder mittlerem Boden, auf jeden Fall aber bei
weitem weniger Kosten verursachen, als die Verwaltung unserer
modernen Städte, insbesondere unserer ständig wachsenden Groß-
städte,
g) Die zu schaffenden Verkehrsmittel und -wege würden sich durch
den lebhaften Verkehr gut verzinsen, und andererseits wird
erfahrungsgemäß der Arbeiter das Fahrgeld gern zahlen wegen
der übrigen Erleichterungen und Verbesserungen seiner wiit-
schaftlichen Lage.
7. Die Richtigkeit dieser Sätze ist bereits an so vielen Orten in
Deutschland, England, Amerika, Belgien, Holland usw. seit Jahrzehnten
erprobt, daß es wahrhaftig Zeit wird, daß sie zum Allgemeingut unserer
Staatsbehörden, Städteverwaltungen und unserer Industriellen, wie ihrer
Arbeiterschaften werden, zum Segen aller Beteiligten wie des gesamten
Vaterlandes.
KLEINE MITTEILUNGEN.
Die im WETTBEWERBE DES ESCHWEILER BERG-
WERKVEREINS (bei Aachen) ausgezeichneten Entwürfe —
vergl. Chronik No. 11 des vorigen Jahrgangs — des Architekten Hermann
Jansen zu Berlin werden auf Tafel 6 und 7 als vorbildliche Beispiele
für die Anlage von Beamten- und Arbeiterkolonien mitgeteilt. Die von
künstlerischen Gesichtspunkten aufgestellten Bebauungspläne haben in den
beigegebenen schaubUdlichen Straßen- und Platzskizzen die trefflichste Er-
läuterung gefunden.
Die vielumstrittene Frage der ZONENENTEIGNUNG UND
GRUNDSTÜCKS-UM LEGUNG VOM STANDPUNKTE
DES STÄDTEBAUERS aus klären zu helfen, soll ein im 3. Hfefte
erscheinender Beitrag von J. Stubben den Anlaß bieten.
BRIEFKASTEN.
H
erm Architekt HERM. DÜRR in Augsburg. Besten Dank für
die Berichtigung, die in No. 12 v. Js. bewirkt ist.
Herrn Baumeister P. KROHN in Bremen. Die uns gegebene An-
regung ist sehr dankenswert. Ob und inwieweit durchführbar,
wird erwogen.
Verantwortlich für die Schriftleitung: Otto Dom, Gr.-Lichterfelde-Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth, Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, Berlin W. 66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
K
2. Jahrgang
1905
ManAT^5CnRlf==T'
FÖR- DiE- KONSTLERlSChEAUyäKTAb
TUMQ DER -STÄDTE • HACJi- iHRmWIRT
SCMAFTÜOIEM- GESUNDHEITÜOIEN- UND
SOZiALEN-QRUND^ATZENiGEQRÜNDETVON
THEODOR fiorrKF-c^MiLigsiTTf
INHALTSVERZEICHNIS : Architektonisches in der Gartenkunst. Von Kiehl, Gartenarchitekt, Aachen. — Die Bedeutung der Bodenparzellierung
für das Bauwesen. Von Dr. Rud. Eberstadt, Berlin. - Einfamilien -Wohnhäuser. Von O. Grüner, Dresden. — Die Großstadt als Städtegründerin. Von
A. Abendroth, Hannover. — Kleine Mitteilungen. — Chronik. - Briefkasten.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftlei'.ung verboten.
ARCHITEKTONISCHES IN DER GARTENKUNST.
Von KIEHL, Gartenarchitekt, Aachen.
Über die Berechtigung der architektonischen Garten-
kunst ist und wird noch so mancher Streit zwischen Künst-
lern und Landschaftsgärtnern ausgefochten werden. Zu
wessen Gunsten sich schließlich der Kampf entscheiden
wird, ist wohl unschwer zu sagen. Man kann nun die
Streitenden in drei Lager teilen. Die Einen, heute noch
vorwiegend Architekten, Bildhauer und Maler, stehen wohl
ohne Ausnahme auf dem Standpunkt, daß nur der archi-
tektonische, also regelmäßig angelegte Garten der allein
berechtigte sei. Die anderen sprechen beiden Gärten das
Wort und verlangen den regelmäßigen Garten da, wo er
durch die Architektur des Hauses, oder bei öffentlichen
Plätzen durch die umgebenden Bauten nach künstlerischen
Ansichten bedingt ist. Die Dritten verdammen den regel-
mäßigen Garten überhaupt, sie wollen nur Natur genießen,
einerlei ob die zu behandelnde Fläche lo ooo qm oder nur
100 qm groß ist. Weshalb wohl? Ich meine, es ist so
furchtbar leicht, durch ein Stück Land ein paar Schlängel-
wege kriechen zu lassen und Baum und Strauch hinein-
zupflanzen, hier ein Beet und da ein Beet. So hat man
doch die Gärten immer gemacht, das hat man gelernt von
seinem „Meister". Das liebe Publikum fragt ja nicht viel
danach, wenn der Garten nur schön grün ist. Warum
also sich den Kopt zerbrechen, man nimmt die Schablone
und pinselt die Sache durch. — An dieser Stelle sei mir
ein Hinweis auf die Düsseldorfer Gartenbauausstellung ge-
stattet. Haben sich die Erwartungen, die man mit Recht
an diese Ausstellung zu stellen befugt war, erfüllt? Ich
behaupte, nein! Und scheinbar mit Recht wird vielfach
dem Verein Deutscher Gartenkünstler, der am meisten
pazu berufen war, der Vorwurf gemacht, hier nicht mit
allen Mitteln dafür eingetreten zu sein, das große Gelände
selbst zu einer einheitlichen Anlage großen Stils auszuge-
stalten. Es sei hier nun darauf hingewiesen, daß seinerzeit
von der Ausstellungsleitung ein Preisausschreiben zur Er-
langung von Plänen für die künstlerische Ausgestaltung
des Ausstellungsgeländes erlassen wurde. Unter den preis-
gekrönten Arbeiten, sämtlich von Mitgliedern des Vereins
Deutscher Gartenkünstler herrührend, befanden sich ganz
hervorragende Lösungen; besonders hervorzuheben ist der
Entwurf des Gartenarchitekten Hoemann- Düsseldorf.
Warum die Ausstellungsleitung trotzdem keinen der Ent-
würfe zur Ausführung gebracht hat, sondern die Gestal-
tung des Geländes einer Hamburger Firma übergeben hat,
ist unklar. Das große Publikum, für das doch in erster
Linie die Ausstellung da ist, kennt die preisgekrönten
Entwürfe nicht; muß also annehmen, daß der Entwurf,
nach welchem das Gelände jetzt gestaltet ist, ebenfalls eine
der preisgekrönten Arbeiten ist. Auf der kürzlich in
Düsseldorf stattgefundenen Hauptversammlung hat denn
auch der Verein Deutscher Gartenkünstler ganz entschieden
gegen die Gestaltung des Geländes Protest eingelegt und
sein Bedauern ausgesprochen, daß die Ausstellungsleitung,
ohne Rücksicht auf den Verein die Arbeiten vergeben hat.
Hocherfreulich ist es, daß heute die Liebe zum Garten
wieder allerorten erwacht. Auf allen freien Plätzen sehen
wir jetzt Gartenanlagen; gut gepflegte Baumreihen durch-
ziehen die Straßen, Vorgärten breiten sich vor den Häusern
aus und in den Vororten schauen die Villen aus dem Grün
heraus; und doch kann all' dieses einen künstlerisch
empfindenden Menschen nicht befriedigen. Man sieht so-
fort, daß hier zwei Punkte aufeinander stoßen. Anstatt
16
DER STÄDTEBAU
Abb. I.
Gartenanlage des Herrn Dr. Klostermann, Gelsenkirchen. Entworfen und ausgeführt von Hardt & Nauen, Gartenarchitekten, Düsseldorf.
sich gegenseitig zu heben und zu schmücken, beeinträch-
tigen sich Gartenkunst und Architektur, und doch sollten
sich beide zu einem Kunstwerk vereinen.
Mit Recht mag man den französischen Garten wegen
seiner Steifheit und der nur zu oft gekünstelten Formen
verurteilen, doch wird niemand leugnen können, daß in
einer Anlage, wie die zu Versailles und ähnliche, der
Garten mit dem Bauwerk in innigsten Einklang gebracht
ist. Der Grundgedanke des architektonischen Gartens geht
also dahin, die ganze Garten- und Parkanlage in regel-
mäßigen und architektonischen Formen und Linien aus-
zuführen, also gewissermaßen selbst zur Architektur zu
machen. Ein großer Gedanke will hier Architektur und
Natur vereinen. Neben dieser architektonischen Auffassung
der Anlage im allgemeinen ist auch die architektonische
Behandlung der Bäume und Sträucher nicht zu verwerfen.
Buxbaum und Taxus wird man stets in geraden Linien
und Formen pflanzen und schneiden dürfen, und jedem
Künstler ist es erlaubt, besonders Linden, Rot- und Hain-
buchen in regelmäßige Formen zu zwingen. Weiter wird
man Schlinggewächse zu Laubengänge heranziehen oder
zwischen Säulen und Bäumen ziehen, und ferner wird man
nach Art der früheren Teppichbeete Muster aus niedrig-
bleibenden Pflanzen bilden dürfen.
Abb. 2
SR%eaaflKJUj|;|iniv<><4^ '.' .tiüey"s&.
Vorgarten für Herrn Böttcher, Berlin. Aus der „Gartenkunst".
In das gerade Gegenteil verfiel der englische Garten
des 18. Jahrhunderts, der in dem Bestreben, nur Natur zu
bieten, so weit ging, die Schrecknisse der Wildnis, Berge
und Täler, Schluchten, Felsen, Ruinen usw. in engem
Räume zu vereinen. Man errichtete aller Art Tempel, Ein-
siedeleien, Borkenhäuschen und Denkmäler und bevöl-
kerte den Park mit Wild und Haustieren. So verwerflich
auch diese Auswüchse waren, so steckte doch, ebenso wie
in dem französischen Garten, ein vernünftiger Gedanke in
diesem Naturgarten. Wie der französische Gartenarchitekt
davon ausging, die Natur der Architektur unterzuordnen,
so fand der englische Landschaftsgärtner seine Befriedigung
in dem Garten, der als Schmuck der Landschaft diente.
Wer von beiden nun Recht hatte, ist schwer zu sagen.
Ist ein Park von Wald, Feld und Wiesen umgeben, mag
man ihn im landschaftlichen Stil anlegen; je mehr aber
der Garten von der Architektur beherrscht wird, wird er
sich den regelmäßigen Formen anpassen müssen. In den
Städten ist daher in den Vorgärten, den Gärten hinter den
Häusern und in den meist sehr engen Höfen eine land-
schaftliche Anlage, wie sie meist beliebt ist, ohne jede
künstlerische Wirkung, ja sie ist durchaus ein Zeichen
eines sehr ungebildeten Kunstempfindens. Hier ist fast nur
der regelmäßige Garten am Platz (Abb. 1 -4 im Text und
Tafel 9).
Mit wie geringen Mitteln ließen sich hier durch die
beim Bau gewonnenen Erdmassen kleine Terrassenanlagen
schaffen. Die nötigen Treppen und Brüstungen ließen
sich ebenso billig aus dem warmen, roten Backstein her-
stellen, die Lauben im sogenannten Biedermeierstil, Bänke,
Stühle und Tische in der einfachen, schlichten Art, wie sie
jetzt z. B. von den Dresdner Werkstätten für Handwerks-
kunst hergestellt werden. Grünberankte Gartenmauern, ein
freundliches Gartentor werden ein anmutiges Bild geben.
Von großen Bäumen ist hier Abstand zu nehmen, da sie
den Zimmern Licht und Luft rauben und schon die Lauben
hinreichend Schatten geben. Oft wird auch gegen die
Rücksicht auf die Architektur verstoßen, deren Wirkung
man durch starke Baummassen beeinträchtigt und die man
dadurch von den Anlagen loslöst, anstatt beides zusammen
wirken zu lassen. Als gutes Beispiel mögen auch die An-
lagen an der Kölner Bismarcksäule gelten, die selbst bei
hohem Alter die wuchtige Größe der Säule nie in ihrer
16
DER STÄDTEBAU
Abb. 3.
Garten-Anlage
des Fräulein
von Steffen
in Düsseldorf.
Entworfen und aus-
geführt von Hardt &
Nauen, Gartenarchi-
tekten , Düsseldorf.
Abb. 4.
Wirkung herabsetzen werden. Bei Anlagen auf öffent-
lichen Plätzen müssen die breiten Straßenzüge freigehalten
werden, die ganze Anlage muß in jeder Beziehung über-
sichtlich und mit den anliegenden Bauten gleichzeitig zu
überblicken sein.
Bei kleinen Plätzen wird man daher auf große
Bäume verzichten müssen, da schon die Häuser genügend
Schatten verbreiten, wogegen sich durch Laubengänge
schattige Wege herstellen lassen. Bei derartigen Plätzen
ist es geradezu erforderlich, dem Ganzen durch Anlagen
von Treppen, Brüstungen, durch Aufstellen von Vasen,
Statuen und Springbrunnen ein architektonisches Gepräge
zu geben (Abb. a u. b auf Tafel 10). Auch bei vielen Denk-
malplätzen ist eine solche Gartenarchitektur allein am Platze.
Im Schnitt gehaltene Pflanzungen und Hecken, Mosaik-
wege, kurz geschorener Rasen und Beete, nicht in der
abgeschmackten, bunten Teppichbeetmanier, sondern in
einfacher Linienführung und ruhiger Farbenwirkung klin-
gen hier zu einem wahren Kunstwerke zusammen (Abb. c
auf Tafel 10).
In ähnlicher Weise ist der ein Schloß oder sonstiges
monumentales Gebäude umgebende Park in dessen Nähe
zu gestalten. Selbst bei Villen und Landhäusern verlangt
die nähere Umgebung des Hauses in den meisten Fällen
eine regelmäßige Behandlung des Gartens, die allmäh-
lich, je weiter man sich vom Hause entfernt, in den land-
schaftlichen Garten übergehen kann (Abb. a auf Tafel 11
und Abb. 5 und 6 im Texte). Die einzelnen Teile werden
je nach ihrer Bestimmung regelmäßig oder landschaft-
lich zu behandeln sein und werden in einander übergehen
müssen. Vor einer monumentalen Fassade werden starke
Anpflanzungen meist zu vermeiden sein, um die Archi-
tektur in ihrer Wirkung nicht zu schädigen. Hierhin ge-
hören Terrassen, Parterres und kurz geschorene Rasen-
flächen. Schattige Wege und Plätze sind an die weniger
bedeutenden Schmalseiten des Hauses zu legen (Abb. b
auf Tafel 12 und b auf Tafel 11). Im weiteren Umkreise
des Hauses wird man dann die dem architektonischen
Garten zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um die
freien Flächen und Durchblicke damit zu schmücken oder
einzurahmen. Dort, wo der Einfluß der Architektur nach-
läßt, und wo Garten und Haus nicht mehr gleichzeitig zu
übersehen sind, kann der Garten in die landschaftliche
Anlage übergehen. In einzelnen Bäumen, Gruppen und
großen Gehölzzügen werden sich nun die Anpflanzungen
erheben, stets aber die großen Perspektiven freilassend,
sie wie Kulissen begrenzend. Doch wollen wir nicht den
sogenannten englischen Park nachahmen, der genau be-
trachtet nur aus weiten Wiesenflächen mit schönen alten
einzelstehenden Bäumen besteht, der nicht mehr als Kunst-
gegenstand zu betrachten ist und mit der Zeit eintönig wird.
Wir besitzen in Deutschland zahlreiche große Parks, die,
um nur einige zu nennen, wie der Park zu Muskau, der
englische Garten in München, der „große Garten" in
Dresden, den landschaftlichen Stil, und die Schloß-
parks zu Schwetzingen und Oliva bei Danzig, die den
17
DER STÄDTEBAU
Abb. 5-
Entwurf zu einem
Stadtpark in Plauen
im Vogtland. Ge-
samtansicht. Garten-
architekten Hardt &
Nauen, Düsseldorf.
architektonischen und den landschaftlichen Garten"^[zur
höchsten Kunstentwicklung gebracht haben.
Der künstlerische Gedanke muß überall walten in dem
Zusammenwirken der Formen, Linien und Farben. Weiter
kommen dazu die Erfordernisse des Nutzzweckes und der
Annehmlichkeit der Lustwandelnden. Man wird für Bänke,
Abb. 6.
x"*^..
Park der Burg Birlinghoven.
Entworfen und ausgeführt vom Gartenarchitekten Rausch, Köln.
Lauben, Gartenhäuser, Brücken und ähnliche Dinge Sorge
tragen müssen und erhält dadurch die Möglichkeit, auch
im landschaftlichen Teil durch Farbeneffekte zu wirken,
durch das Weiß und Rot der Steine und durch farbigen
Holzanstrich.
Die Nutzanwendung, die wir aus diesen Betrachtungen
zu ziehen haben, ist in der Hauptsache die Wiederauf-
nahme des regelmäßigen Gartens überall da, wo die
Szenerie von der Architektur, nicht von der umgebenden
Landschaft beherrscht wird.
Es werden ja hier und da die Gärten nach vorstehen-
den Ideen ausgeführt, und sie zeigen, daß es auch unter
den Landschaftsgärtnern bedeutende Künstler gibt, die aber
verhältnismäßig selten zu Worte kommen und nur zu oft
jedem beliebigen ,, Kunstgärtner" weichen müssen, da Kunst
Geld kostet. Denn baut sich jemand ein Haus, so kostet
es in der Regel bedeutend mehr, als es kosten sollte, da
bleibt denn für den Garten nicht mehr viel übrig; die Aus-
führung wird der mindestfordernden ,, Firma" übertragen
und fällt demgemäß auch aus. Ja vielfach nimmt man den
Garten als unvermeidliches Anhängsel des Hauses hin und
ist zufrieden, wenn er nur grün ist.
Mögen denn diese Ausführungen weiter dazu beitragen,
Architekten und die Vertreter der Gartenkunst zu gemein-
samen Arbeiten zu vereinen, und das Zusammenarbeiten
beider wird um so schönere Erfolge zeitigen, je mehr sich
die Gartenkünstler das Verständnis für Architektur und
die Architekten für den Garten zu eigen machen.
DIE BEDEUTUNG DER BODENPARZELLIE-
RUNG FÜR DAS BAUWESEN.
Von DR. RUD. EBERSTADT, Berlin.
Die folgenden Darlegungen machen den Versuch, in
knappen Zügen eines der wichtigsten unter den verwaltungs-
technischen Problemen des Städtebaus zu erörtern; es ist die
Aufteilung des Bodens für die Zwecke der städtischen Be-
bauung. Eine Reihe von Maßnahmen des Städtebaus soll
demnach in ihrem mittelbaren oder unmittelbaren Verhält-
nisse zur städtischen Bodenparzellierung untersucht werden.
In den älteren Zeiten wurde die Bedeutung der Bodenauf-
teilung für den Städtebau nach ihrem vollen Werte ge-
würdigt. Anders in der Gegenwart. Jahrzehntelang ist
18
DER STÄDTEBAU
man achtlos an den Folgen der Bodenparzellierung vor-
übergegangen und erst neuerdings ist es gelungen, die Auf-
merksamkeit der Fachkreise auf diese grundlegende Frage
des Städtebaus zu lenken.
Das Gelände, das für den Bau oder für die Erweite-
rung einer Stadt dienen soll, bedarf der Aufteilung, bevor
es für den Häuserbau verwendbar wird. Eine Parzellierung
der für die städtische Bebauung bestimmten Bodenflächen
ist notwendig, gleichviel, ob sie den Eigentümern der
Grundstücke selber überlassen wird, oder ob sie in weit
ausschauender Weise nach einem großangelegten Plane er-
folgt, oder ob sie endlich sich auf die nächsten Bedürfnisse
der Stadterweiterung beschränkt. Bei dieser Bodenauf-
teilung haben wir zwei Momente zu unterscheiden: die
Aufteilung einerseits für öffentliche und andererseits für
private Zwecke. Zu den öffentlichen Zwecken zählt die
Anlage der Straßen, die Ausscheidung von Gelände für freie
Plätze und öffentliche Bauten; die privaten Zwecke um-
fassen die Aufteilung und Bereitstellung des Bodens für den
eigentlichen Häuserbau.
Stellen wir zunächst die Vorfrage, warum denn eigent-
lich eine Bodenaufteilung stets im Städtebau erforderlich
und in welchen besonderen Umständen ihre Bedeutung
begründet ist. Die Ursache liegt darin, daß regelmäßig
die Größe einer Hausparzelle verschieden ist von
der Größe der aufzuschließenden Grundbesitz-
flächen. Die einschlägigen Verhältnisse sind in der Ver-
gangenheit wie in der Gegenwart immer dieselben. Es ist
gleichgültig, ob wir uns eine völlige, planmäßige Neugrün-
dung oder nur eine teilweise Stadterweiterung vorstellen;
nur in den seltensten Fällen werden die zur Verfügung
stehenden Grundbesitzflächen ohne weiteres identisch
sein mit einer Hausparzelle. Regelmäßig wird vielmehr
für den Häuserbau eine Bodenparzellierung in irgend einer
Form erforderlich sein, sei es durch Straßenanlage oder
durch Grundstücksteilung. Es fragt sich nun, mit welchen
Zielen und mit welchen Mitteln die Parzellierung erfolgt.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die verschiedenen
geschichtlichen Systeme, die in der Bodenaufteilung zur
Anwendung gelangt sind.
In unserem deutschen Städtebau haben wir drei scharf
getrennte Perioden zu unterscheiden. Die erste ist die des
zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; es ist die Zeit, in
der die Entwicklung des selbständigen städtischen Lebens
beginnt. Die zweite Periode ist die der landesfürstlichen
Bautätigkeit, die in Deutschland zu Ende des siebzehnten
Jahrhunderts einsetzt und im achtzehnten Jahrhundert ihren
Höhepunkt erreicht. Die dritte Periode ist die der Gegen-
wart; sie beginnt um die Mitte des neunzehnten Jahrhun-
derts etwa mit dem Jahr 1860 und steigert sich insbesondere
seit 1870 zu ihrer größten Entfaltung. Gemeinsam ist allen
drei Perioden des Städtebaus der mittelalterlichen, der
landesfürstlichen und der gegenwärtigen daß sie jeweils
hervorgerufen wurden durch ein außerordentliches Wachs-
tum der Städte und des städtischen Lebens. Verschieden
dagegen sind die Mittel, die Ziele und die Wirkungen auf
dem Gebiete des Städtebaus.
Unsere erste Periode, die des Mittelalters, charakteri-
siert sich durch Stadterweiterungen größten Stils. Die ge-
waltige Größe und Kühnheit der Unternehmung, die den
Kirchenbau jener Zeit auszeichnet, findet sich ganz ebenso
im Städtebau. Die rasch aufstrebenden Städte schritten im
zwölften und dreizehnten Jahrhunder zu Stadterweite-
rungen, die uns in ihren Entwürfen noch heute staunens-
wert erscheinen. Als ein Beispiel der damaligen Anlagen
erwähne ich, daß die Stadterweiterung von Köln im Jahre
1180 fast genau den Ring gezogen hat, der bis zum Jahre
1882, also volle sieben Jahrhunderte, bestand. In Magde-
burg war schon im zwölften Jahrhundert das bis zum
Jahre 1870 eingehaltene Gebiet festgelegt, abgesehen von
zwei kleineren Erweiterungen des dreizehnten Jahrhunderts.
Allenthalben wurden inmitten des schnellen Aufschwungs
der Städte Erweiterungen großen Umfangs vorgenommen.
Die weit hinausgeschobene Stadtmauer umschloß demnach
große unbebaute Geländeflächen, die der Bebauung rasch
zugeführt wurden.
Es ist für den Architekten wie für den Nationalöko-
nomen gleich interessant, zu untersuchen, in welchen
Formen sich damals die Bodenparzellierung vollzog und
durch welche Einrichtungen es gelang, in einer kapital-
armen Volkswirtschaft das notwendige Kapital für die
lebhafte Bautätigkeit zu beschaffen. Ueber die Vorgänge
im einzelnen geben uns die in dieser Hinsicht noch wenig
durchforschten Urkundenbücher der deutschen Städte ge-
naue Auskunft. Für die vorliegende Erörterung genügt
es, darauf hinzuweisen, daß die bauliche Nutzbarmachung
der Grundstücke in unseren deutschen Städten sich voll-
zog unter dem Grundsatze der rechtlichen Scheidung
zwischen Boden und Bauwerk; der Wert des Gebäudes
durfte sich nicht verschmelzen mit dem Werte der Bau-
stelle, so daß schon hierdurch eine Bodenspekulation in
den heutigen Formen verhindert war.
Die Bodenspekulation als solche war dem Mittelalter
nicht fremd '). Daß eine Bodenfläche einen Mehrwert ergab,
wenn sie als Baustelle genutzt wurde anstatt als Hofland,
Gartenland oder Rebland, war genau bekannt; ich konnte
mehrfach Urkunden ermitteln, aus denen hervorgeht, daß
man auf diesen Mehrwert rechnete. Aber jeder weitere,
bestimmende Einfluß auf die Entwicklung der Grundstücks-
werte und auf die Bebauung — Bodenspekulation im
heutigen Sinne — war dem Bodenbesitzer durch die recht-
liche Trennung von Boden und Bauwerk abgeschnitten.
Die Baustelle wurde regelmäßig nicht verkauft, sondern
gegen einen festen jährlichen Zins verliehen; der Erwerber
hatte keinen Kaufpreis für den Boden aufzubringen, son-
dern nur eine ewige Rente zu zahlen; die errichteten Bau-
lichkeiten selbst wurden sein Eigentum.
Die Straßenanlagen werden im Mittelalter unterschie-
den nach Zweck und Bedürfnis in Verkehrstraßen und
Wohnstraßen; die letzteren möchte ich zugleich genauer
als Aufteilungsstraßen bezeichnen; denn ihre Aufgabe
war vielfach, die größeren Grundbesitzflächen aufzuteilen.
Zu diesem Zwecke wurden solche meist schmal gehaltenen
Straßen in das städtische Bauland hineingetrieben als Wohn-
straßen, Hofstraßen, Sackgassen. Die scheinbare Willkür
der mittelalterlichen Stadtbaupläne erklärt sich durch diese
Aufteilungsstraßen, die der Parzellierung der innerhalb der
Mauer liegenden größeren Grundstücke, wie Höfe, Äcker,
Weinberge usw. dienten und deren Anlage und Verlauf
vielfach durch die Gestalt und Größe des aufzuteilenden
Grundstücks bestimmt war. Die Aufteilung ihrer abseits
der Hauptstraßenzüge belegenen Grundstückskomplexe
') Die entgegengesetzte Meinung ist irrtümlich.
19
DER STÄDTEBAU
blieb (wo nicht eine vollständige planmäßige Neugründung
vorlag) den Grundbesitzern selber überlassen; wie es den
Grenzen und dem Umfange des auszunutzenden Grund-
stücks entsprach, verliefen dann diese oft krummen,
winkligen oder in einen Sack endigenden „Aufteilungs-
straßen". Großbürger, Patrizier, Adlige, Klöster bewirkten
auf diese Weise die Parzellierung und gewinnbringende
Verwertung ihres bebauungsfähigen Grundbesitzes. ')
Während dieser Periode des Städtebaus wurde die
selbständige Form des städtischen Kleinhauses ent-
wickelt, die bis in die neuere Zeit allgemein verbreitet
war und in einzelnen Teilen Deutschlands noch heute
vorherrscht; es ist das schmale Reihenhaus, nach seiner
charakteristischen äußeren Erscheinung — meist drei
Fenster Straßenfronf — Dreifensterhaus genannt. In den
Urkunden über die Parzellierungsgeschäfte des dreizehnten
Jahrhunderts werden uns bereits die typischen Abmessungen
des Dreifensterhauses, 15 Fuß Straßenfront und 60 Fuß
Tiefe, überliefert, die sich vielfach bis in die Gegenwart
erhalten haben. =) Die systematische Einführung des Klein-
hauses in den Städtebau ist ein Vorgang von weittragender
Bedeutung. Zunächst war es für die politische und wirt-
schaftliche Entwicklung der mittelalterlichen.Städte geradezu
eine Vorbedingung, daß der neue Bürgerstand in den rasch
anwachsenden Gemeinden durch das Kleinhaus bezw. das
Teilhaus mit eigenem Hausbesitz ausgestattet wurde. Auf
dem Eigenbesitze beruhte in hohem Maße die Leistungs-
fähigkeit der Bürger, wie auch die eigentümliche soziale
Schichtung in den Städten durch die entsprechende Ver-
teilung des Grundbesitzes bedingt war. Die Boden-
parzellierung bietet auch hier, wie immer, ein getreues
Spiegelbild des Zeitalters. — Die bodenpolitischen Schöp-
fungen dieser ersten Periode unseres Städtebaus sind indes
') Vgl. die Stadtpläne von Köln, Würzburg, Magdeburg u. a. In
den Kolonialstädten des dreizehnten Jahrhunderts, deren gesamter Boden
von einem Unternehmer (locator) einheitlich parzelliert wurde, fehlen die
unregelmäßigen Aufteilungsstraßen, z. B. in Neubrandenburg. Die gerad-
linige Straßenführung als solche steht indes der Anwendung unregelmäßig
verlaufender Aufteilungsstraßen nicht entgegen; vgl. den hierfür beson-
ders interessanten Plan von Rothenburg ob. d. T.
^) Über die weitere Ausgestaltung des Dreifensterhauses und des
Teilhauses vgl. meine ,, Rheinischen Wohnverhältnisse und ihre Bedeu-
tung für das Wohnungswesen in Deutschland", Jena 1903 und ,,Das
Wohnungswesen", Jena 1904, S. 10 ff.
nicht nur für die eigene Zeit, sondern ebenso für die spätere
Entwicklung bedeutsam geworden. Die Leistungen jener
Periode, die einen dauernden Wert für die städtische Boden-
entwicklung besitzen, lassen sich in vier Punkte zusammen-
fassen: Differenzierung der Straßen nach Zweck und Be-
dürfnis, Ausgestaltung des städtischen Kleinhauses, Auf-
stellung von Rechtsätzen für die Verwaltung des Bau-
wesens, Schaffung der Einrichtungen für den Immobiliar-
Verkehr und die Kapitalisierung des Bodens. —
Die zweite Periode des Städtebaus, die das siebzehnte
und achtzehnte Jahrhundert umfaßt, steht unter der Herr-
schaft des Absolutismus und seiner lebhaften Bautätigkeit.
Die individualisierende Anlage des Mittelalters wird ver-
lassen; einheitlich und planmäßig werden ganze Stadtteile
entworfen. Die landesfürstliche Bautätigkeit brachte uns
die schematische Richtung im Städtebau, die dem damals
herrschenden Geschmacke, dem Geiste des Absolutismus
und der zeitgenössischen Theorie des Städtebaus entsprach.
Gleichartige, geradegezogene Sfraßen, geome-
trische Baublockfiguren, straffe Ordnung und
obrigkeitliche Regelung sind demnach die charak-
teristischen Grundzüge der Bebauungspläne jener Zeit.
Auch in den Hausformen tritt ein bemerkenswerter
Umschwung gegenüber der voraufgehenden Periode ein.
In ihren technischen — jedoch nicht in ihren administra-
tiven Mitteln bedient sich die landesfürstliche Bautätig-
keit in Deutschland ausländischer Vorbilder. Im Gefolge
des fremdländischen Einflusses gelangte nunmehr als Form
des besseren Bürgerhauses eine für Deutschland fremde
Bauweise zur Einführung; es ist das in Italien und Frank-
reich ausgebildete breitgestreckte Etagenhaus. Die
neue Hausform mit ihrer breiten Straßenfront bildet den
geraden Gegensatz zu dem schmalen Grundstücke des
Mittelalters. Die Bodenparzellierung erfuhr hierdurch eine
tiefgreifende und bedeutsame Veränderung; auch das
Straßenbild als solches wurde in seiner äußeren Erschei-
nung durch die neuen Bauformen wesentlich umgestaltet.
Es würde nun der Auffassung des Absolutismus durch-
aus widersprochen haben, wenn er die Entwicklung der
Grundstücksparzellierung etwa sich selber überlassen hätte.
Die Anschauung von den vorsorgenden Aufgaben der
staatlichen Verwaltung verlangte vielmehr gerade auf
diesem Gebiet ein entschiedenes Eingreifen der Staats-
30 40 50 m
I 1 1 1 1
Abb. I — 2.
Baublöcke C2 und D3 der Altstadt Mannheim.
20
DER STÄDTEBAU
gewalt, und in der Tat hat der Absolutismus es sich ange-
legen sein lassen, die Grundstückseinteilung genau und bis
in die Einzelheiten zu regeln. Ich gebe hier die Abbil-
dungen von zwei Baublöcken aus der Altstadt Mann-
heim, die als typisch für das Bausystem dieser Periode
gelten können. (Abbildung i und 2).
Die Grundstücke sind nach der Bebauung des Jahres
1900 eingezeichnet; die Höfe sind zum Teil überbaut
worden; die ursprüngliche Grundstückseinteilung ist indes
noch genau erhalten und erkennbar. Es zeigt sich, daß
von jedem Häuserblock etwas weniger als die Hälfte auf
größere Grundstücke entfällt, mit Höfen für kaufmännischen
und gewerblichen Betrieb. Die zweite, größere Hälfte
dagegen ist für kleine Parzellen vorbehalten, wobei die
Einteilung bis zu den kleinsten Grundstücken herunter-
geht. Die Absicht, den Kleinbürger und Handwerker und
allgemein die minder wohlhabenden Klassen mit Grund-
besitz auszustatten, geht aus der Blockeinteilung deutlich
hervor.
Die gleichen Absichten lassen sich in den anderen
Stadtanlagen des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts
nachweisen, so in Berlin in der Friedrichstadt. Die Baublöcke
der Friedrichstadt zeigen ebenfalls die gemischte Parzel-
lierung, wenn auch nicht mit der gleichen Regelmäßigkeit
durchgeführt wie in Mannheim; von den Nebenstraßen waren
einzelne vorzugsweise zu kleinen Parzellen — Dreifenster-
häusern — aufgeteilt, die jetzt allerdings zum großen Teil
verschwunden sind. Doch der Absolutismus überwachte
nicht nur die erste Einteilung der Grundstücke; er wollte
die Parzellen auch dauernd erhalten und vor dem Aufkaufe
geschützt wissen. Diesem Zweck diente eine (durch die
Städteordnung aufgehobene) Vorschrift des Preußischen
Allgemeinen Landrechts; sie bestimmte ,,daß die Zahl der
Bürgerhäuser erhalten werden solle, auch deren mehrere,
ohne besondere Erlaubnis, nicht in eins zusammenge-
zogen werden dürfen."')
Das System des landesfürstlichen Städtebaus unter-
scheidet sich wesentlich von dem städtisch-mittelalterlichen.
Infolge der einheitlich - gleichmäßigen Straßenanlage ist
weggefallen die Scheidung zwischen Verkehrstraße und
Wohnstraße, sowie die beliebige Aufteilung des Wohn-
landes durch den einzelnen Grundbesitzer. Obrigkeitlich
geregelt erscheint jetzt die gesamte Straßenführung; die
alles ordnende Staatsgewalt drückt auch dem Straßenbild
ihr Gepräge auf. Um so deutlicher tritt die dem Berufe
des Staates entsprechende Aufgabe der sozialen Boden-
parzellierung hervor, die jetzt mit bewußter Absicht und
als amtliche Tätigkeit durchgeführt wird. Neben dem
Etagenhause findet das Kleinhaus seine sicher verbürgte
Stelle. Die Rechtsätze des Bauwesens, deren sich der
Absolutismus bediente, entstammen im übrigen dem mittel-
alterlichen Stadtrechte.
Mit dem Aufschwünge der Städte und des städtischen
Lebens seit 1860 setzt die dritte Periode des Städtebaus
ein, die der Gegenwart; wiederum galt es, für eine starke
Volksvermehrung und zuströmende Bevölkerungsmassen
Unterkunft zu schaffen. Das neunzehnte Jahrhundert hat
indes eine besondere Politik des Städtebaus zunächst über-
haupt nicht gekannt. Erst als die neue Entwicklung der
') ys'- Städtische Bodenfragen S. 100,
Städte bis zu einem gewissen Grade vollendet war, brach
sich die Erkenntnis der begangenen Fehler Bahn, und be-
stimmte Forderungen für die Behandlung des Städtebaus
wurden aufgestellt. Doch auch heute ist man in der All-
gemeinheit noch weit davon entfernt, diesen wichtigen
Gegenstand unseres öffentlichen Lebens die gebührende
Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der außerordentliche Um-
fang der mit den heutigen Mißständen verbundenen mate-
riellen Interessen sorgt zudem dafür, daß wir mit den not-
wendigen Reformen nur schwer vorwärts kommen. Fragen
wir nun, um welche Hauptgebiete in unserem Städtebau
es sich hierbei handelt.
Unser heutiges System des Städtebaus ist zweifellos
der gegenwärtigen Periode eigentümlich; aber völlig aus
dem neuen geschaffen ist es nicht. Der historische Zu-
sammenhang ist in den Hauptpunkten nachweisbar; nach
der formalen Seite sind uns wesentliche Institutionen des
Städtebaus von den älteren Zeiten vererbt worden. An
erster Stelle sind dies unsere Einrichtungen für die Kapi-
talisierung des Bodens, die der mittelalterlichen Periode
unseres Städtebaus, d. h. dem zwölften und dreizehnten
Jahrhundert entstammen; materiell haben sie sich indes in
ihr Gegenteil verkehrt. Nach deutschrechtlichen Grund-
sätzen war der Wert des Bodens getrennt von dem Werte
des Gebäudes (s. oben S. 19); heute dagegen fließen beide
Werte in eine Summe zusammen. Die Wirkung ist, daß
jede produktive Aufwendung an Kapital und Arbeit ledig-
lich die Stellung des Bodenbesitzers verstärken muß. —
An zweiter Stelle haben wir von dem landesfürstlichen
Städtebau die einheitlich gleichmäßige Straßenanlage über-
nommen. Das alte System ist indes in unserer Zeit zu
einem Schematismus geworden, der den modernen Städte-
bau zur Schablone gemacht hat.
Völlig neu hinzugekommen ist dagegen in unserer
eigenen Periode die Bodenspekulation; frühere Perioden
haben diese Tätigkeit in der heutigen Form nicht gekannt.
Wir haben die Einzelheiten der spekulativen Unternehmung
hier nicht zu besprechen und zu untersuchen; bemerken
will ich jedoch, daß die ursprüngliche und sachliche
Grundlage der Bodenspekulation hergestellt wird durch
das Parzellierungsgeschäft. Wie wir zu Eingang
unserer Darlegung (oben S. 19) gesehen haben, ist für den
Häuserbau eine Bodenaufteilung erforderlich, da regelmäßig
die vorhandenen Bodenflächen nicht die Form und die
Einteilung der Hausparzelle haben. Das Parzellierungs-
geschäft ist somit eine Notwendigkeit, von der wir uns
durchaus nicht befreien können. Aber diese Tätigkeit
bildet leider nicht das Ziel der heutigen Bodenspekulation
in Deutschland; sondern die Spekulation will und besitzt
die Herrschaft über die gesamte Bodenwertbewegung, über
den Häuserbau und das Baugewerbe. Durch diese
völlig veränderte Stellung der produktiven Faktoren des
Bauwesens scheiden sich vor allem die älteren Perioden
des Städtebaus von der gegenwärtigen.
Wenn die Bodenspekulation sich auf die notwendige
und sachliche Aufgabe beschränkte, den Boden aufzu-
teilen und in der vorteilhaftesten Weise für den Häuserbau
bereitzustellen, so könnte sie nur segensreich wirken. Der
Bodenbesitzer würde dann das Gelände der Bebauung
möglichst rasch zuführen, anstatt es auszusperren; das
Baugewerbe wäre, wie es der Natur der Dinge entspricht,
der entscheidende Faktor in der Bautätigkeit. Die heutigen
21
DER STÄDTEBAU
Zustände zeigen von alledem das Gegenteil. Heute be-
herrscht die Bodenspekulation den Grundstücksmarkt, den
Realkredit und die Entwicklung der Bodenwerte; wir
haben hier die sinnwidrige, in keinem anderen Lande als in
Deutschland anzutreffende Erscheinung, daß das städtische
Bauland durch Nichtbenutzung Jahr für Jahr seinen Wert
steigert. ') Das Baugewerbe dagegen ist in allen seinen
Unternehmungen, soviel die Wohnungsproduktion angeht,
von der Bodenspekulation abhängig.
Diese Abhängigkeit des Baugewerbes ist eine kapi-
talistische; sie ist bedingt durch die Frage der Kapital-
beschaffung und auf diese Beziehungen müssen wir unser
Augenmerk richten. Der Techniker muß sich hier — mag
es ihm auch schwer fallen vertraut machen mit den
administrativen Einrichtungen für den Grundstücksverkehr;
denn Technik und Verwaltung sind hier untrennbar ver-
knüpft. Die Grundlage für die Sonderstellung der Boden-
spekulation wird gebildet durch die Einrichtungen für die
Kapitalisierung des Bodens, d. i. unser Grundbuch- und
Hypothekenwesen. ') Das deutsche Grundbuch ist nach
der formalen Seite das vollendetste; nach der materiellen
Seite aber leistet es das Gegenteil dessen, was es leisten
sollte. Unser Grundbuchwesen macht, im Gegensatze zu
dem deutschen Recht, aus dem es hervorgegangen ist,
keinen Unterschied zwischen Boden und Bauwerk; nur nach
dem Range der Eintragung, nicht aber nach dem Zweck
und der Ursache der Verschuldung werden die Hypothe-
ken getrennt. Ob die Belastung für produktive Zwecke,
für die Kapitalaufnahme zum Hausbau, oder ob sie ohne
den geringsten produktiven Zweck für eine spekulative
Verschuldung erfolgt, ist heute für die Eintragung gleich-
gültig. Durch dieses wirtschaftlich verfehlte System ge-
winnt der Bodenspekulant die über seine eigentliche
Tätigkeit weit hinausgehende Verfügung über das
Baugewerbe und die Wohnungsproduktion.
Der Bodenspekulant hat die erste Stelle; von ihm hängt
es ab, unter welchen Bedingungen er für die Zwecke der
Bebauung zurücktreten und wie weit er für die Kapital-
aufnahme Priorität einräumen will. Nur hierdurch wird
es ihm ermöglicht, seine hohen, oft nur fiktiven Gewinne
zu realisieren und die Bautätigkeit unter seinen Einfluß zu
bringen; denn nur durch die Bebauung wird das Gelände
zu Wert gebracht. Nach der privatwirtschaftlichen Seite
ist dies der Kernpunkt der Parzellierungsfrage; denn an
dieser Stelle findet die wirtschaftswidrige Verkuppelung
zweier verschiedenen Funktionen statt, des Parzellierungs-
geschäfts und der Bautätigkeit, und zwar mit dem Erfolge,
daß dem Bodenspekulanten die Verfügung zufällt über
Werte, die er nicht geschaffen hat, und für deren Ent-
stehung seine heutige bevorzugte Stellung ein schweres
Hindernis bildet. Die Reform dieser nach jeder Richtung
unbefriedigenden Zustände ist darin zu suchen, daß in der
grundbuchlichen Behandlung derBodenbelastung wiederum,
wie dies ursprünglich der Fall gewesen ist, unterschieden
wird zwischen Boden und Bauwerk, in dem Sinne, daß
die materielle Belastung des Bodens für die Zwecke des
') Rheinische Wohnverhältnisse S. 41 u. 103.
^) Wegen der hier nicht zu besprechenden Einzelheiten vgl. meinen
deutschen Kapitalmarkt S. 219 ff.
Häuserbaus getrennt wird von der spekulativen und
nicht materiellen Verschuldung. Damit würde die Boden-
spekulation beschränkt auf ihr wirtschaftlich berechtigtes
Gebiet der Bodenparzellierung und die schädliche Verbin-
dung mit der Bautätigkeit würde gelöst; die notwendige
Kapitalbeschaffung für den Häuserbau wäre ermöglicht und
das Baugewerbe würde unabhängig.
In zweiter Linie gilt es, die Schabionisierung in der
Bearbeitung unserer modernen Bebauungspläne zu be-
seitigen. Auch hier wird, wie ich glaube, uns erst das
geschichtliche Studium der älteren Perioden des Städtebaus
die Einzelheiten zeigen, auf die es ankommt. Von dem
Mittelalter haben wir auf diesem Gebiet zunächst zu lernen;
allerdings muß dabei die Gefahr des Historismus und der
mechanischen Nachahmung vermieden werden. Die Schei-
dung der Straßen nach Zweck und Bedürfnis ist der
Grundsatz von dauerndem Werte, den wir aus dem mittel-
alterlichen Städtebau zu entnehmen haben. Diesen Grund-
satz müssen wir jedoch verbinden mit dem Systeme der
planmäßigen Anlage, das uns der landesfürstliche Städte-
bau gelehrt hat. Die Individualisi-^rung muß Hand in Hand
gehen mit der heute unvermeidlichen — Forderung der
planmäßigen Regelung; denn dem Belieben des einzelnen
Grundbesitzers können wir die Bodenaufteilung in den
Großstädten nicht mehr überlassen. Daß unter den gegen-
wärtigen Verhältnissen zureichende Lösungen zu erzielen
sind, zeigt die beifolgende Skizze (s. Abbildung 3), die eine
Bremer Parzellierung für Arbeiterviertel darstellt.
Abb. 3
Bremer Parzellierung für Arbeiterviertel.
Die hier durchgeführte Einteilung der Straßen und der
Grundstücke darf als eine sozial, technisch und wirtschaft-
lich befriedigende bezeichnet werden. Wie die Bremer
zeigt auch die Rheinische Parzellierung günstige und ins-
besondere für das schwierigste Stück unseres Städtebaus,
für die Kleinwohnung, vorbildliche Ergebnisse; das alte
Dreifensterhaus ist in den rheinischen Industriestädten zu
einem Kleinwohnungsgebäude umgeschaffen worden, das
den berechtigten Anforderungen an ein modernes städtisches
Miethaus im wesentlichen genügt.
Es bedarf für unser Bauwesen nicht so sehr des Hin-
weises auf ausländische, an sich schwer auf Deutschland
übertragbare Verhältnisse; das Studium der deutschen
Städte in Vergangenheit und Gegenwart, die Untersuchung
unserer einheimischen Einrichtungen zeigt uns die Rich-
tung, in der sich die Reform unseres Städtebaus zu be-
wegen hat.
22
DER STÄDTEBAU
EINFAMILIEN-WOHNHAUSER.
Von O. GRÜNER, Dresden.
Im Wohnungswesen haben uns die letzten zehn Jahre
nach zwei Richtungen erhebliche Fortschritte gebracht,
die an vielen Orten gleichzeitig zusammenwirken, von
denen aber jeder für sich bedeutend genug ist, um sie als
Meilensteine an der Kulturstraße zu bezeichnen. Der eine
Fortschritt bezieht sich auf der Befreiung von dem
akademischen Palaststile, der früher auch die einfachste
Bürgerhausarchitektur beherrschte; die Wandlung, die sich
auf dem Gebiete der Bauformen des Äußeren und Innern
vollzogen hat, beschäftigt noch heute alle Architektur-
blätter und braucht deshalb hier nicht weiter besprochen
zu werden. Der andere Fortschritt betrifft die Art des
Wohnens, der Bruch der Alleinherrschaft der Kasernen,
die Rückkehr zum Einfamilienwohnhaus und die plan-
und gesetzmäßige Erleichterung der Erbauung von Wohn-
kolonien bei großen Städten. Davon ist noch lange nicht
genug geschrieben worden, zum Schreiben noch lange
nicht genug Veranlassung vorhanden. Nach den Er-
mittlungen des Verfassers — über die er in Nr. 21 des
Techn. Gemeindeblatts vom Jahre 1900 berichtetete —
hatte München seit 1892 in Gern, Ludwigshöhe und Pasing
sehr viel versprechende Anfänge mit ,, Villenkolonien" ge-
macht; die Berichte über diese netten, bequemen und
namentlich auch billigen eigenen Heims erweckten auch
in Dresden bei einer Anzahl Herren, die des Kasernierungs-
systems müde waren, den Wunsch nach einer Wohnung,
darin sie wirklich ,,Herr im Hause" sein konnten und der
Hinweis des Verfassers auf das Schanzengelände hinter der
Waldschlößchen-Brauerei, das damals der Bebauung zu-
geführt werden sollte, blieb nicht unbeachtet. Der Stadt-
plan von Dresden läßt den mit der Lage einigermaßen Ver-
trauten sogleich deren große Vorzüge erkennen. Wenn
auch die vom Verfasser nachdrücklich empfohlene Bei-
behaltung des Schanzenhügels mit seinen anmutigen Baum-
kronen und der entzückenden Rundsicht nicht durchdrang
— der Sandberg wird jetzt in langsamer Abfuhrarbeit dem
Boden gleichgemacht — so ist doch die Umgebung und
Aussicht noch reizend genug. Der Verkehr mit dem Innern
der Stadt ist durch die elektrische Straßenbahn, die vom
Postplatze weg, an der Kolonie dicht vorbei nach „Weißer
Hirsch" und Bühlau führt, sehr erleichtert; auch die
Dampfschiffe bieten Fahrgelegenheit.
Das Übersichtsblatt, Abb. b auf Tafel 13, läßt er-
kennen, in welcher Weise die künftige, vollständige Be-
bauung gedacht ist; die Aufstellung dieses Planes machte
nur um deswillen gewisse Schwierigkeiten, weil er über
die Grenze des Stadtgebiets hinaus auf die Loschwitzer
Flur hinübergreift; sie wurden aber durch die Unterstützung
der Regierungsbehörde glücklich überwunden. Der Lage-
plan, Abb. b auf Tafel 14, zeigt den gegenwärtigen Stand
der Bebauung; dazu ist folgendes zu bemerken.
Für die Bebauung maßgebend ist das Ortsgesetz vom
7. November 1902, insbesondere dessen § 8, der für
Gruppenhäuser u. a. folgendes vorschreibt. Sie dürfen
allgemein bis zu 50 m Länge erhalten, größere Längen
aber, wenn sie nur aus Einfamilienhäusern bestehen, nicht
mehr als Erd- und Obergeschoß und ausgebauten Dach-
raum enthalten und mindestens S'/a m seitlichen Abstand
innehalten. Die Ausführung einer Gruppe muß gleichzeitig,
nach einheitlichem Plan erfolgen. § 6 bestimmt außerdem,
daß auf den meisten Bauflächen 6 m Abstand von der
Straße (Vorgartentiefe) einzuhalten ist; an einzelnen
Straßenzügen (wo aber keine Gruppenbauten zulässig sind)
genügen auch 4 und 5 m Straßenabstand. Nach § 3 sollen
die Einfriedigungen in der Regel aus Eisengitter auf
Steinsockel bestehen; glücklicherweise herrscht die Aus-
nahme von dieser Regel, d. h. der Holzzaun, fast allein
vor. § 5 verlangt, daß Gebäude, die von allen Seiten ge-
sehen werden, auch auf allen Seiten architektonisch aus-
zugestalten sind, eine Forderung, die, so selbstverständlich
sie erscheint, sich in unseren Vororten doch auch als ebenso
notwendig erweist. § 5 behält die ästhetische Beurteilung
der Neubaupläne der Baupolizei vor; den Charakter reiner
Wohnungslage endlich verspricht § 2 zu schützen, insofern
er Dampfkraftanlagen und gewerbliche Anlagen jeder Art
im Plangebiet ausschließt. Kleine Händler und Hand-
werker werden freilich auf die Dauer nicht ganz zu ent-
behren sein. Was die Bildung der Einzelbauplätze betrifft,
so läßt Plan b, Tafel 14 erkennen, daß es solche mit 7, 9, 10,
12, 18 und 20 m Breite und 30, 36, 40 und 43 m Tiefe gibt;
eine schätzungsweise Rechnung ergibt etwa 80 qm Grund-
fläche auf 1 Kopf. Die Mehrzahl der im Plane dargestellten
Häuser ist bereits bezogen; von dem Architekturcharakter
der Baufläche 4 geben Tafel 13, Abb. a und Tafel 14, Abb. a,
gute Bilder, die ungefähr vom Standpunkt y bezw. x des
Lageplans zu b, Tafel 14 aus aufgenommen sind.
Fast gleichzeitig mit den hier geschilderten Bemühungen
um Gründung einer Villenkolonie in Dresden-Neustadt
hatten auch solche für Dresden-Altstadt begonnen; hier
war es die stadtseitige Umgebung des nun einverleibten
Dorfes Räcknitz, die man zu dem Zwecke ins Auge faßte
(siehe Tafel 15, c). Diese Lage gewährt zwar nicht alle
die Vorteile der Waldschlößchenkolonie: der Wald fehlt
in der Umgegend gänzlich; die Straßenbahn endet zur Zeit
(und wohl noch für lange) beim Bergkeller, d. h. fast
','2 km unterhalb der Neubauten. Dafür stehen diese aber
zunächst dem Höhenzuge, der als Hauptlieferant frischer
Luft für Dresden gilt; auch zeigte der frühere Besitzer
des Baulandes beim Verkauf viel Entgegenkommen.
Den Bebauungsplan für diese Ansiedlung ersieht man
aus Abb. a u. b (b zeigt die Ausführung von Block 5) —
Tafel 15 — auch die Parzellierung ist daraus zu erkennen.
Die Bauvorschriften (Ortsgesetz vom 16. Dezember 1902)
für Gruppenhäuser sind hier etwas anders, insofern
solche nach § 14 zwar an allen mehr als 17 m breiten
Straßen zugelassen werden, in der Regel aber nur aus
drei Einzelhäusern bestehen sollen; soweit es sich nicht
um Einfamilienhäuser handelt, sollen sie nur kleine
Wohnungen von nicht mehr als vier nutzbaren Räumen,
Küche, Vorraum und Zubehör, in jedem Geschoß enthalten.
Die Länge ist auch hier in der Regel auf 50 m beschränkt,
die Tiefe darf sich aber als 7'/^ m breite Vorlage bis auf
18 m erstrecken. Die Höhe darf drei Geschosse, ohne
Dachausbau, erreichen. Die Vorgartentiefe soll mindestens
6 m betragen (an der 20 m breiten Friedrich -Wilhelm-
straße hätten die Gebäude an die Straßenflucht gestellt
23
DER STÄDTEBAU
werden dürfen); der seitliche Abstand von der Nachbar-
grenze hat (bei Gruppenhäusern) mindestens lo m zu be-
tragen. Gegen die Errichtung von Gruppenbauten an der
„nur" 15 m breiten Kulmstraße wurden anfänglich, trotz der
beiderseitigen 6 m tiefen Vorgärten und obgleich die Gebäude
nur zweigeschossig werden sollten, aus § 14 des Gesetzes
obrigkeitliche Bedenken abgeleitet, die aber dann im Inter-
esse des nützlichen Unternehmens fallen gelassen wurden.
Die Bebauung kann ja auch kaum weiträumiger gedacht
werden, als Abb. a, Tafel 15 sie darstellt; die schätzungs-
weise Rechnung (mit 6 Köpfen auf 1 Familie) ergibt hier,
einschl. Straßenland, für die Familie durchschnittlich 829 qm,
für den Kopf 135 qm. Gewerbliche Anlagen sind in diesem
Plangebiete nur auf einer mäßig großen Baufläche (26) zu-
lässig; Anlagen, die unter § 16 der Gewerbeordnung fallen,
hohe Schornsteine erfordern oder anderweitig lästig fallen,
sind aber (nach § 2 des Ortsges.) auch hier ausgeschlossen.
Der Architekturcharakter ist hier dem der Wald-
schlößchenkolonie ähnlich, da die meisten Entwürfe von
demselben Architekten (Ernst Kühn) wie dort herrühren.
Mit diesen beiden Einfamilienansiedlungen hat nun
endlich auch Dresden angefangen, berechtigten Forde-
rungen der Neuzeit Rechnung zu tragen. Wenn die finan-
zielle Seite sich dabei auch nicht ganz so günstig heraus-
stellt, wie z. B. in München, so scheint doch keiner der
Teilnehmer an dem Unternehmen bisher den Schritt bereut
zu haben; es ist zu hoffen und für die Gesundung unsrer
Wohnungsverhältnisse jedenfalls zu wünschen, daß das
Beispiel hier und anderwärts immer mehr Nachahmung
finde und aus den noch etwas zaghaften und unsicheren
Anfängen sich eine Gewöhnung im Bau des Einfamilien-
hauses entwickle, wie sie z. B. Nordamerika schon längst
besitzt. Die ungesuchte Einfachheit und Natürlichkeit des
Äußern, die jetzt noch manchmal zu vermissen ist, wird
sich immer mehr von selbst einstellen, je mehr solche
Unternehmungen mit der übelangebrachten „Villentradition"
brechen, den Charakter des Luxusbaus ablegen und zu
wirklichen Bedürfnisbauten werden. Dem wird dann auch
die Baugesetzgebung in Zukunft noch mehr Rechnung
tragen müssen.
DIE GROSSSTADT ALS STADTEGRUNDERIN
Von A. ABENDROTH, Hannover.
Es entspricht den Tatsachen und klingt doch absurd,
wenn jemand behauptet, die moderne Großstadt sei eine
Städtegründerin.
Daß ringsum im Interessenbereiche jeder größeren
Stadt neue Ansiedelungen entstehen, die jede für sich ein
kräftiges Lebewesen darstellen, läßt sich nicht ableugnen.
Und daß unter diesen Ansiedlungen nicht wenige sind,
die ohne jeden geschichtlichen Vorgang plötzlich aus dem
Nichts entstanden, ist ebenso wenig zu bestreiten. Es sei
nur z. B. an Friedenau bei Berlin erinnert, einen der
schönsten und wohlhabendsten Vororte Berlins von etwa
16000 Einwohnern, der vor 30 Jahren noch häuserlose,
ländliche Feldmark ohne jeden baulichen Zusammenhang
mit den zwar angrenzenden, aber do/:h immerhin mehrere
Kilometer entfernten Ortschaften Schöneberg, Wilmersdorf
und Steglitz war. Und man denke ferner nur an Wannsee,
Schlachtensee, Grunewald, Birkenwärder, Spindlersfelde
usw. usw., alles Ortschaften, die durchaus Neugründungen
mitten im Felde oder im Walde sind. Es ist nicht über-
trieben, wenn man behauptet, daß in Deutschland seit 1870
durch die Einwirkung der Städte wenigstens ebenso viele
ganz neue, blühende Ortschaften entstanden, als inzwischen
Jahre vergangen sind.
Sich mit diesen Neugründungen näher zu befassen,
ist aber nicht der Zweck der vorliegenden Arbeit. Man
kann von ihnen sagen, sie sind ohne das Zutun der Städte,
ja meistens sogar geradezu gegen ihren Wunsch und Willen
entstanden und also nicht Schöpfungen der Großstadt,
sondern Wucherungen, die oft genug den Charakter
solcher offen zeigen, indem sie dem Körper der Stadt
Kräfte entziehen, die für ihn sehr wichtig und notwendig
sind.
Wenn wir im Nachstehenden die Großstadt als Städte-
gründerin näher ins Auge fassen wollen, so denken wir
dabei nicht an die infolge der Großstadt entstandenen
Neusiedlungen, sondern wir wollen solche betrachten, die
durch die Großstadt, aus ihrem eigenen Antriebe heraus,
ins Leben gerufen werden — können, denn noch sind ja
keine vorhanden. Wir wollen die Großstadt nicht als
unfreiwillige, sondern als bewußte, zweck- und
planmäßig vorgehende Städtegründerin ansehen und
festzustellen suchen, wie weit eine solche an sich
durchaus neue Tätigkeit des Gemeindewesens mög-
lich und ersprieslich ist.
Auf dem ersten deutschenWohnungskongresse zuFrank-
furt a. M. im Oktober dieses Jahres, der leider ohne jeden
praktischen Erfolg verlaufen ist, trat zum erstenmale eine
Gesellschaft in die breitere Öffentlichkeit, die gewiß noch
recht wenigen bekannt war und darum vielleicht auf viele
den Eindruck einer sich mit Utopien abquälenden Vereini-
gung unpraktischer Schwärmer machte. Diese Gesellschaft
ist die „Deutsche Gartenstadt-Gesellschaft", die
ihren Sitz in Schlachtensee (Berlin) hat und durch
Flugschriften für die Gründung neuer Städte wirbt, die
zum Teil nach kommunistischem Rezepte neu angelegt
werden sollen. Der Hauptgrundsatz und das gesundeste
an diesen Bestrebungen ist die unbedingte ,,Verstadt-
lichung" allen Grund und Bodens und der Aus-
schluß jeglichen Privateigentums an Land. Um den
Standpunkt der Gartenstadt-Gesellschaft genau zu kenn-
zeichnen, seien hierunter die ,, Thesen zur Wohnungs-
und Ansiedlungsfrage" wiedergegeben, welche die Ge-
sellschaft zum Wohnungskongresse 1904 aufgestellt hat.
I. Eine durchgreifende Lösung der Wohnungsfrage ist nur im Zu-
sammenhang mit einer methodischen Städtedezentralisation und plan-
mäßigen Ansiedlungsbewegung möglich.
Das Wohnungselend ist in gleichem Maße die Folge einer volks-
wirtschaftlich falschen (jedenfalls heute nicht mehr zeitgemäßen) Ver-
24
DER STÄDTEBAU
teilung der Bevölkerung und der Gewerbetätigkeit über das Land, wie die
Konsequenz eines unzweckmäßigen Bodenrechts.
II. Alle fortschrittlichen Bestrebungen auf dem Gebiete der Wohnungs-
frage zielen auf eine Beseitigung der Auswüchse des Einzeleigentums an
Grund und Boden oder dieses Einzeleigentums selbst ab.
Dies gilt in gleicher Weise von den gesetzgeberischen Bestrebungen
wie von denen der Selbsthilfe.
III. Die gesetzgeberischen Bestrebungen haben den Vorzug, allen zu
Gute zu kommen, sind jedoch durch notwendige Rücksichtnahme auf
zurückgebliebene Teile der Allgemeinheit nicht in der Lage, weitgreifende,
örtlich bereits mögliche Reformen allgemein zu verwirklichen.
Dies trifft gleichmäßig für die Bemühungen der Gemeinden, der
Einzelstaaten und des Reichs zu.
Das Tempo des Fortschritts wird hier zudem durch das Gegen-
gewicht mächtiger feindlicher Interessengruppen verlangsamt.
IV. Die Selbsthilfe ist den gesetzgeberischen Bestrebungen gegenüber
ein Pionier des Fortschritts.
Sie vermag wirtschaftliche und soziale Neugestaltungen zu schaffen
und liefert den Tatsachenbeweis für die Möglichkeit ihrer Verallgemeinerung.
— Sie leistet ein qualitatives Mehr, als die Gesetzgebung es kann, aber
dies im allgemeinen nur für wenige. — Eine der größten Hemmnisse
ihrer Wirksamkeit ist die Höhe der Grundstückspreise in Stadt und Vorort.
Was für die Selbsthilfe gilt, trifft auch für die Bestrebungen sozialer
Fürsorge (gemeinnützige Baugesellschaften) zu.
V. Die Gartenstadt ist berufen, die Vorteile der Selbsthilfe größeren
Kreisen zugänglich zu machen.
Sie ist als große gemeinnützige Bau- und Terraingesellschaft mit
wichtigen volkswirtschaftlichen Aufgaben zu betrachten.
VI. Eine Dezentralisation der Großstädte muß bestrebt sein, ge-
schlossene Siedlungen, d. h. neue und neugeartete Stadteinheiten zu
schaffen.
Nur solche können in zweckmäßiger Form den vielgestalteten Be-
dürfnissen städtischer Gewerbetätigkeit auf Arbeitsangebot, Absatzmarkt
und Fühlung mit Nebengewerben gerecht werden, sowie grundlegende
Anforderungen auf Bildung und Geselligkeit erfüllen.
VII. Nur auf Grund und Boden, der möglichst zum landwirtschaft-
lichen Nutzungswert erworben wird und genossenschaftliches Eigentum
der Gesamtheit seiner Bewohner bleibt, ist eine wirklich durchgreifende
Wohnungsreform und eine wahrhaft hygienische und ästhetische Stadt-
gestaltung möglich.
Nur hier sind auch zwei neue notwendige in der Gartenstadt ver-
körperte Elemente der Städtebautechnik - Planmäßigkeit und Größen-
beschränkung der Zahl und Ausdehnung nach von Beginn an zu
erreichen.
VIII. Neugründungen von Städten vollkommener Art im Sinne der
Gartenstadt begegnen nicht größeren Schwierigkeiten als eine fortschritt-
liche Stadtreform und Stadterweiterung.
Die Höhe der Bodenpreise und feindhche Interessen sind letzteren
starke Hemmnisse. Diese sind nicht geringer einzuschätzen als ein etwaiger
Mangel an privater und genossenschaftlicher Initiative, wie sie die Garten-
stadt verlangt. Der Entwicklungsgrad unserer Technik, unserer Verkehrs-
verhältnisse und Verständigungsmittel sichert für Neugründungen einen
Ausgleich der etwaigen günstigeren Lage bestehender Städte.
IX. Die Gartenstadt ist die zweckentsprechendste Form einer Lösung
der Wohnungsfrage und der Städtedezentralisation im Bereich der Selbst-
hilfe und erschließt zu gleicher Zeit neue Horizonte für Industrie und
Landeskultur. Sie ist berufen, zu einer Aufteilungsart des Landes zu
werden und große volkswirtschaftliche Segnungen anzubahnen. Denn:
a) Der industrielle Unternehmer findet in der Gartenstadt die günstigste
Lösung der Raum- und Transportfrage (Anschlußgeleise, einstöckiger
Fabrikbau etc.) bei bedeutender Ersparnis an der Werkstattmiete; der
industrielle Arbeiter wohnt billiger und gesunder und wird dadurch als
Produzent leistungsfähiger und als Konsument kaufkräftiger. Beides
kommt wieder der Gesamtindustrie zugute, für die sich ein heimatlicher
Markt von ungeahnter Ausdehnungsfähigkeit und großer Sicherheit er-
schließt.
b) Die Landwirtschaft auf den Geländen und in der Umgebung der
Gartenstädte gewinnt für ihren Absatz alle Vorteile eines kaufkräftigen
Nahmarkts und für ihre Produktion billige Dungstoffe sowie Anschluß an
die Transporteinrichtungen und Kraftzentralen der Stadt für Hof und Feld,
ohne die eine arbeitssparende Produktion sowie eine intensive Kultur nicht
möglich ist.
c) Die Gesamtvolkswirtschaft gewinnt eine ungleich nähere und
engere Verbindung zwischen Landwirtschaft und Gewerben, durch die ein
Zwischenhandel, soweit er unwirtschaftlich ist, erspart wird.
X. Wie alle wirtschaftlichen und sozialen Neuerungen ist das Problem
der Gartenstadt endgültig nur durch das Experiment zu lösen.
Die technischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorbedingungen sind
für ein solches gegeben. England, das Ursprungsland dieser Bewegung,
hat bereits mit seinem ersten großen Experiment begonnen.
Diese Leitsätze sind nicht einfach aus der Luft gegriffen,
sondern der geistige Niederschlag einer jahrelangen ein-
gehenden Beschäftigung mit dem Gegenstande und ein
Auszug aus der Fülle der Broschüren und Flugschriften,
welche der Verwirklichung des gesteckten Zieles gewidmet
waren.
Die Geschichte der Gartenstadt-Bestrebungen, soweit
sie einen fest umgrenzten Charakter haben, beginnt mit
Theodor Fritsch's „Die Stadt der Zukunft", Leipzig 1895,
und dem Begleitschreiben dazu „Die neue Gemeinde".
Die 1898 von einem Berliner Syndikate aufgenommenen
Fritschschen Anregungen vermochten aber in Deutschland
lange keinen Freund zu gewinnen. Erst nachdem der
Engländer Ebenezer Howard in seinem eingehenden
Buche ,, Garden eitles of to morrow", London, Swen Sonnen-
schein & Co., 1898, die deutschen Ideen aufgenommen und
in einem großen Kreise einflußreicher und vermögender
Männer Freunde dieser Ideen gefunden hatte, welche die
ersten Gartenstadt-Vereinigungen ins Leben riefen, erst
darnach konnte in Berlin eine deutsche Gartenstadt-Gesell-
schaft zu Stande kommen.
Während aber in England bereits ,,the first garden
city", die erste Gartenstadt, nach dem — übrigens sehr
verbesserungsfähigen — Plane der Londoner Architekten
Barry Parker & Raymond Unwin (vgl. Tafel 16) in der
Feldmark der Ortschaft Norton, 60 km nördlich von
London, im Entstehen begriffen ist, muß sich die deutsche
Gesellschaft noch mit der bloßen Propaganda begnügen und
dieses Schicksal mit den amerikanischen, französischen,
niederländischen usw. Gesellschaften gleichen Namens
25
DER STÄDTEBAU
teilen. Es ist eben außerordentlich schwer, genügend viele,
zugleich einflußreiche und vermögende Männer zusammen
zu kriegen, die Verständnis für die Aufgabe und Lust
haben, sich mit eigenen Unternehmungen an ihrer Lösung
zu beteiligen.
Ich will hier auf die sorgfaltigen volkswirtschaftlichen,
sozialen und ethischen Begründungen nicht weiter eingehen,
auf welche die Gartenstadt-Gesellschaft ihre Bestrebungen
stützt, sondern ich will versuchen, einen ebenso nahe-
liegenden, wie meines Erachtens leicht zu betretenden
Weg vorzuschlagen, der das gleiche Ziel verwirklicht und
den bestehenden Großstädten die Möglichkeit gibt,
eine gründliche Wohnungsreform und zugleich
ganz neue Absatzgebiete zu erreichen. In meinen
Darlegungen werde ich wiederholt auf die Veröffent-
lichungen der Deutschen Gartenstadt - Gesellschaft und
geistesverwandter Autoren zurückgreifen müssen und auf
diese Weise deren bisherige Pionierarbeiten eingehender
würdigen. , ,
*
■ In fast allen Großstädten klagt man über ein Zurück-
ebben des Zuzuges auf das flache Land und namentlich
darüber, daß die größeren Industriebetriebe die Stadt ver-
lassen und weit ab, dort, wo Eisenbahn- und Schiffahrts-
anschluß es ermöglichen, neue Unternehmungen ins Leben
rufen, bei denen auch die Beamten und Arbeiter des Be-
triebes in seiner unmittelbaren Nähe angesiedelt zu werden
pflegen. Daß der wesentlichste Grund zu dieser Rückwärts-
bewegung in dem stetig wachsenden Bodenpreise und den
ebenso stetig steigenden Mieten und Lebensunterhaltskosten
zu suchen ist, darüber sind sich die Gelehrten überall
einig; aber es besteht noch gar keine Einigkeit darüber, wie
man diesen Notständen mit dauerndem Erfolge entgegen-
wirken könne. Schon 1893 hat der Berliner Industrielle
Heinrich Freese in seinem Aufsatze ,, Wohnungsnot und
Absatzkrise" (Konrads Jahrbücher) nachgewiesen, daß
auf den großstädtischen^.Industriearbeiter, wobei
unter Arbeiter hier auch der Arbeitgeber mit-
gemeint |ist, eine Bodenrente von jährlich je
153 Mark kommt.
Bekanntlich versteht man unter „Bodenrente" den
Aufwand, den allein die Benutzung des Grund und Bodens
an Jahreszinsen macht. Wenn also ein Wohnhaus-
grundstück 100000 Mark kostet, wovon auf die Gebäude
70000 Mark entfallen, so sind die Zinsen der für das
eigentliche Bauland übrigbleibenden 30 000 Mark die
Bodenrente, also bei 5% jährlich 1500 Mark und, wenn
30 erwerbsfähige Personen im Hause wohnen, auf den Kopf
50 Mark jährlich. Für alle Erwerbsmenschen kommen zu
dieser Wohnungs-Bodenrente noch die Beträge gleicher
Art, die aufzubringen sind für die Räume, in denen die
„Arbeiter" ihrer Beschäftigung nachgehen, d. h. z. B.: be-
trägt die Bodenrente einer Fabrik von 99 Angestellten und
dem Fabrikanten, also von 100 ,, Arbeitern", jährlich
10000 Mark, so kommen auf den' Kopf 100 Mark Rente
dafür, daß die Gelegenheit zum Arbeiten in der betreffen-
den Fabrik vorhanden ist, ' mithin für den Arbeiter ein-
schließlich seiner Wohnungsbodenrente insgesamt 150 Mark
auf den Kopf und das Jahr.
Da der größte Teil dieser nie sich tilgenden Boden-
rente in der Regel den Zinseinnahmen des ursprünglichen
Grundbesitzes aus dem Gewinne entspricht, den er bei Ver-
kauf seines Landes für Bauzwecke gehabt hat, und diese
Zinseinnahmen in den überwiegend meisten Fällen nur zu
verschwindend kleinen Teilen in Umlauf gebracht, meistens
vielmehr zum Kapital des betreffenden Grundspekulanten
geschlagen wurden, so ist die Bodenrente ein Betrag, der
die Masse auf das Furchtbarste zu gunsten einer zweck-
losen Kapitalanhäufung an ganz vereinzelten Sammelstellen
drückt. Es ist ganz klar, daß eine so gewaltige Rente auf
einen Kopf in erster Linie alle diejenigen treffen muß, die
aus Industrie, Handel und Gewerbe unmittelbar ihren
Lebensunterhalt bestreiten, und ebenso klar wird es sein,
daß alle diese bewußt oder unbewußt darnach hindrängen,
dieser Rente zu entfliehen oder sie doch möglichst gering
zu machen.
Der Arbeitnehmer drängt den Arbeitgeber, der ohnehin
in den Großstädten nach Freeses Berechnungen schon
40 '/o des sonstigen Reingewinns für Fabrik- und Werk-
stättenmiete verausgaben muß, und der Arbeitgeber weiß
sich schließlich nur dadurch zu helfen, daß er der auch
sonst für seinen Betrieb mit allen möglichen Teuerungen
und Unbequemlichkeiten verbundenen Stadt entflieht, sich
weit draußen, wo er dicht an Eisenbahn oder Kanal liegt und
nur eine ganz geringe Bodenrente zu tragen hat, ansiedelt
und seine Arbeiter mit billigen Wohnungen und den
mancherlei kleinen Annehmlichkeiten des Landlebens nach
sich zieht. Diese Erscheinungen werden immer häufiger
und können auch im Interesse der Industrie gar nicht
häufig genug werden. Die großen Städte aber fühlen sich
dadurch beunruhigt und bemühen sich auf das eifrigste,
durch meines Erachtens oft ganz verkehrte Mittel die
abziehende Industrie festzuhalten. Ich bin nun der
Ansicht, daß die großen Städte es in der Hand
haben oder doch wenigstens leicht in die Hand
bekommen können, sich den Segen der Industrie,
wenn nicht unmittelbar, so doch mittelbar zu
erhalten und der Industrie mit ihrer Arbeiter-
schaft ganz wesentliche Erleichterungen zu ver-
schaffen, wenn die Stadtverwaltungen die Bestre-
bungen der Gartenstadt-Gesellschaften zu ihren
eigenen machen und die Verwirklichung dieser
Bestrebungen auf Stadtkosten und zum Stadtwohle
ermöglichen. Und das kann meines Erachtens folgender-
maßen geschehen.
» »
•
Wenn man in ein ruhiges Gewässer einen Stein wirft,
dann bilden sich konzentrische Wellenringe, die nach
außen hin, dem Mittelpunkte abgekehrt, von Ring zu
Ring immer größer werdende Abstände zeigen. Wo sich
eine Landzunge ihnen entgegenstreckt, da brechen sich die
Wellenringe in einer mehr oder minder kräftigen Brandung,
ziehen sich aber an den Seiten der Zunge hin weiter, bis
sie sich allmählich in die Weite der Wasserfläche mit den
ungebrochenen Ringteilen verlieren. Je weiter die Ringe
vom Mittelpunkte entfernt sind, um so schwächer und
weniger bemerkbar erheben sie sich über den Wasserspiegel.
Genau, wie mit diesen Ringen, verhält es sich mit den
Preisen des Grund und Bodens in einer Stadt. In ihrem
Kerne sind scharf sich von einander abhebende, in ihrer
Höhe verschiedene Bodenpreise, und nach außen hin, aus
der eigentlichen Stadt hinaus, werden die Erhebungen über
den landwirtschaftlichen Wert geringer und die Ringflächen
gleicher Preise breiter und ausgleichend. Nur dort, wo
26
DER STÄDTEBAU
die Vororte mit Hilfe der Chausseen ihre „Landzungen"
in die Stadt hineinstrecken, dort an den Chausseen entlang
sind „Preisbrandungen", die dem Bilde im Inneren der
Stadt näher kommen. Je dichter die nach den Außenorten
führenden Landstraßen, die Radialen, einander näher
liegen, um so mehr werden die Preise der zwischen
ihnen befindlichen Bodenflächen denjenigen der Innen-
stadt gleichen, und nur dort, wo sich weite Bögen von
einer Radialen zur anderen spannen, wird das Land den
landwirtschaftlichen Charakter bewahren und die Fläche
des Gewohnten zeigen. Diese, wie man richtig sagt,
„vom Verkehr seitabgelegenen" Flächen haben so lange
für das großstädtische Spekulantentum wenig oder nur
geringen Reiz, als sie noch nicht „erschlossen" sind, d. h.
als von der Stadt her noch keine Straßenverbindungen
radialer oder ringförmiger Natur geplant und im Fest-
setzungsverfahren gemeindeseitig für die Zukunft fest-
gelegt sind. (Fortsetzung folgt in Heft 3.)
KLEINE MITTEILUNGEN.
Der erste Bürgermeister hat uns einen Auszug aus den VERHAND-
LUNGEN DER STADTVERORDNETEN- VERSAMM-
LUNG ZU GELSENKIRCHEN am i. Dezember v. J. übersandt,
aus denen hervorgeht, daß die heute nach Zusammenschweißung mit
mehreren Nachbargemeinden auf rund 143 000 Einwohner angewachsene
Industriestadt sich günstigerer hygienischer Zustände zu erfreuen habe,
als das in dem bekannten Strafverfahren, das sich gegen die Direktoren
des Wasserwerkes gerichtet hatte, von Herrn Professor Emmerich schrifthch
erstattete Gutachten Glauben machen wolle. Kellerwohnungen und Hinter-
häuser seien völlig vermieden, Hausgärten, namentlich in den Arbeiter-
kolonien, vielfach dargeboten, viele Straßen mit insgesamt 12 000 Bäumen
bepflanzt. Dazu kämen vier Volksgärten mit im Ganzen 42 ha Fläche;
zwei weitere seien geplant. Die Sterblichkeitsziffer betrage 20,2 auf 1000,
stehe also zwischen denen von Köln und Coblenz mit 19,6 bezw. 20,5.
Höhere Ziffern weisen auf: Duisburg und Meiderich je 21,0, Eschweiler 21,1,
Kalk 21,4, Oberhausen 21,9, Bochum 22,2, Hamm 22,4 und Neuß 24,6.
Unglücklich sei nur die tiefe Lage des Stadtgebietes, die lange Zeit
hindurch die Malaria sich habe einnisten lassen. Doch diese sei — dank
den von der Industrie geschaffenen Abwässerungseinrichtungen usw. die auch
einen Schutz gegen Überschwemmungen gegeben haben, jetzt verschwunden.
Schwierig bleibe aber noch immer die Entwässerung, stellenweise in er-
höhtem Maaße infolge der Bodensenkungen durch den Bergbau. Ver-
schiedene Stadtteile seien trotzalledem kanalisiert — eine umfassendere
Kanalisation habe jedoch erst nach der Eingemeindung der Nachbarorte
ins Auge gefaßt werden können und sei gegenwärtig in Vorbereitung.
Zur AUSGESTALTUNG DES ANLAGENPLATZES AN
DER VALPICHLERSTRASSE IN MÜNCHEN tragen wir
nach (vergl. Heft i), daß die ganze Anlage — ein Teil des Lasne'schen
Baulinienentwurfes für die Umgebung der Westendstraße in München —
inzwischen endgültig genehmigt worden ist; die plangemäße Ausführung
soll durch Servitutbestellung zu Gunsten der Stadtgemeinde sichergestellt
werden. Die Pläne sind im Auftrage der „Terraingesellschaft München-
Friedenheim*' aufgestellt worden.
STRASSENBEFESTIGUNG MIT MAKADAM. Nach den
bisherigen Erfahrungen, die die Stadt Kottbus seit einer Reihe von
Jahren mit dieser Befestigungsart gemacht hat, muß als erwiesen ange-
sehen werden, daß es für Straßen mit minder starkem Verkehr die
billigste und geeignetste ist. Vor dem Asphaltbelage hat es den Vorzug
der Billigkeit und der rauheren Oberfläche voraus. Selbst bei andauerndem
Regenwetter ereignen sich daher nicht die gefürchteten Unfälle der Zug-
tiere und Fußgänger, die beim Asphaltbelage eine ständige Erscheinung
sind. Ein weiterer Vorzug ist noch, daß auch die größte Hitze keinerlei
Einwirkung auf die Makadamstraße hat und nicht die üblen Dünste auf-
steigen läßt, wie sie den sonnendurchglühten asphaltierten Großstadtstraßen
eigentümlich sind. Kottbus hat eine Anzahl Straßen aufzuweisen, die
je nach dem Stande der Technik in der Herstellung des Makadam mehr
oder minder gelungene Versuche in dieser Befestigungsart darstellen. Der
Makadam wird in der Weise hergestellt, daß auf dem eingeebneten und
mit Bordschwellen eingefaßten Straßengrund, in dem die erforderlichen
Regendurchlässe, Kanalisationsleitung usw. vorgerichtet sind, eine schwach
angefeuchtete Mischung von Grünsteinschlag und Zement geschüttet und
festgestampft wird. Auf diese Unterlage wird eine ähnliche Mischung
unter Verwendung von Wasser mit eisernen Bolzen unter dem Drucke
schwerer eiserner Träger, die gleich einer Schablone das Profil der
Straße bestimmen, festgestopft. Diese eiserne Schablone rückt durch eine
besondere Zugvorrichtung je nach Fortschreiten der Arbeit vor. Es
erübrigt sich dann nur noch mit flachen, bolzenartigen Werkzeugen die
Oberfläche, die bereits bedeutende Festigkeit erlangt hat, zu glätten und
nach leichtem Abtrocknen mit Sand zu bestreuen. Dieser ist dann einige
Zeit feucht zu halten, um eine gleichmäßige und schnelle Erhärtung der
Zementmischung zu ermöglichen. Nach einigen Wochen ist die Masse
derartig erhärtet, daß ein Aufschlagen nur unter großer Kraftaufwendung
erfolgen könnte. Die ersten Versuche zur Herstellung des Makadams vor
Jahren führten allerdings zu nicht ganz befriedigenden Ergebnissen. Die
Mischung des verwendeten Materials wurde anfangs mit der Hand vor-
genommen und blieb unregelmäßig; eine Folge davon waren kleinere
und größere, wenn auch nicht stark hervortretende Vertiefungen der
Oberfläche der Straße. Auch bildeten sich infolge des Temperaturwechsels
bald nach dem Abtrocknen der Straße quer verlaufende Risse. Diesem
Uebelstande half man dadurch ab, daß der Unternehmer auf Rat des
Stadtbaurats Bachsmann-Kottbus in Abständen von 15 — 18 m Temperatu'
27
DER STÄDTEBAU
fugen quer über die Straßenfläche einfügte und diese mit einer Teer-
pappenschicht ausfüllte. Durch gleichmäßigere Mischung des Zements
mit dem Grünsteinschlag in besonders zu diesem Zweck gearbeiteten
Maschinen ließ sich auch eine völlig gleichmäßige Oberfläche erzielen.
Eine Versuchsstrecke, die ein Jahr lang den regelmäßigen Straßenbahn-
verkehr aushalten mußte, soll völlig unbeschädigt geblieben sein.
Auf dem VIERTEN PREUSSISCHEN STÄDTETAGE leitete
der Berichterstatter über das „Fluchtliniengesetz und des damit in Ver-
bindung stehenden Enteignungsgesetzes", Oberbürgermeister Wilms-Posen,
seine Ausführungen mit dem Hinweise ein, daß im Bebauen der Städte
eine unbeschränkte Freiheit zum allgemeinen Wohle nicht herrschen könne.
Die sich darauf beziehenden Bestimmungen fasse das Fluchtliniengesetz
zusammen, dessen Umgestaltung jedoch das dringende Bedürfnis der Ge-
meinden sowohl als auch die zweckmäßige Verwertung und Bebauung des
Grundbesitzes erfordern. Dafür stellte er folgende Leitsätze auf:
1. Das Recht der Zusammenlegung und der Zonenenteignung ist ge-
setzlich so zu regeln, daß es durch Ortsstatut eingeführt werden kann.
2. Fluchtlinien können auch festgesetzt werden für Plätze, die für
öffentliche Gebäude (Kirchen, Schulen, Museen usw.) vorgesehen sind.
3. Die rückwärtige Baufluchtlinie ist ortspolizeilich bezw. gesetzlich
zu regeln.
/(. Fluchtlinienpläne für Grenzgebiete müssen spätestens bis zur ersten
Offenlegung der benachbarten Gemeinde zur Äußerung mitgeteilt werden.
Erhebt die Nachbargemeinde Einwendungen, so sind auch deren Interessen
mit zu berücksichtigen.
5. Die Aufnahme allgemeiner Grundsätze für den Bebauungsplan in
das Fluchtliniengesetz ist zweckmäßig, die Aufnahme in ein allgemeines
Baugesetz ist jedoch vorzuziehen.
6. Den Gemeinden ist die Möglichkeit zu geben, auf eine architek-
tonische Ausgestaltung des Straßenbildes hinzuwirken.
7. Ausnahmen vom Bauverbot an nicht fertigen Straßen sowie über die
Fluchtlinie hinaus sind nur mit Zustimmung des Gemeindevorstandes zulässig.
8. Das Verbot des Bauens an nichtfertigen Straßen ist auszudehnen
auf Gebäude zum Aufenthalt von Menschen, ebenso über die Fluchtlinie
hinaus auf Einfriedigungen mit Fundament.
9. Es entspricht der Billigkeit, daß über Einwendung von öflentlichen
Behörden gegen den Bebauungsplan in einem geordneten Verfahren ent-
schieden wird.
10. Auch auf Grund älterer, vor dem Gesetz von 1875 gültiger Flucht-
linien soll den Gemeinden das Enteignungsrecht des Straßenlandes zustehen.
11. Das Verhältnis der endgültigen zur vorläufigen Baubeschränkung
ist zu klären. Die Wirkungen des letzteren sind festzulegen.
12. Der Wert der zu enteignenden Fläche soll nach der Zeit des
Antrags der Gemeinde auf Festsetzung der Entschädigung bemessen werden.
Der Standpunkt der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, Ent-
scheidungen Band 53, Seite 133 und 406, kann jedenfalls für unbebaute
Grundstücke beibehalten werden und entspricht mehr der Billigkeit als die
Bemessung der Entschädigung nach dem Wert zur Zeit der Fluchtlinien-
feststellung.
13. Bei Teilenteignung muß die Gemeinde das Recht haben, Ab-
tretung des Grundstücks zu fordern, wenn es nicht bebauungsfähig bleibt,
oder wenn eine Entschädigung wegen relativen Minderwerts gefordert
wird. Wenn ein Gebäude angeschnitten und deshalb eine Entschädigung
für die Restteile verlangt wird, so erstreckt sich die Enteignung nur auf
diese Gebäudeteile, nicht auch auf den Grund und Boden unter ihnen.
Der Mehrwert des RestgrundstUckes infolge der Straßenanlage ist auf einen
etwaigen Minderwert anzurechnen, jedoch nicht auf die Entschädigung für
die entzogene Fläche.
14. Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, nur Teile des in die
Straße fallenden Grund und Bodens zur enteignen, um bebaute Flächen
auszuschließen. Bei Straßenverbreiterungen und Straßendurchbrüchen ist
die Möglichkeit des Überbauens in geeigneten Fällen auf Antrag der Ge-
meinde oder des Eigentümers zu gewähren und bei Bemessung der Ent-
schädigung zu berücksichtigen.
15. Der Begriff der nichthistorischen Straße im Sinne des Bauverbots
(§ 12) und der Erhebung der Anliegerbeiträge (§ 15) bedarf der näheren
Klarstellung.
16. Die Befugnis des Bauverbotes muß auch für solche Teile des
Gemeindebezirkes gelten, für welche Fluchtlinien noch nicht vorgesehen
sind.
17. Es ist zu prüfen, ob neben dem bisherigen Verteilungsmaßstab
für die Anliegerbeiträge nach der Länge der Straße noch ein anderer
brauchbarer Maßstab (§10 des Kommunal-Abgabengesetzes) ortsstatutarisch
eingeführt werden kann.
18. Die Befugnis der Gemeinde, durch Ortsstatut oder Gemeinde-
beschluß der Berechnung der Anliegerbeiträge an Stelle der wirklich ent-
stehenden Kosten der einzelnen Straßen Einheitssätze nach den durch-
schnittlichen Selbstkosten — insbesondere für die Entwässerungs- und Be-
leuchtungsanlagen, die Kreuzungen der Straßen usw. — zu gründe zu
legen, ist gesetzlich vorzusehen.
19. Die Einziehung der Anliegerbeiträge für Straßen an Plätzen und
die Berechnung bei Straßen von mehr als 26 m Breite ist zu regeln.
20. In den Anliegerbeiträgen dürfen gesetzliche Zinsen und ferner
die Kosten für Wasserleitung und Baumpflanzung in Rechnung gestellt
werden.
21. Zur Vermeidung von Härten beim Bau an unfertigen Straßen
ist die Stundung der Anliegerbeiträge dadurch zu ermöglichen, daß die
dringliche Haftung des Grundstückes für diese Beiträge als eine öffentliche
Abgabe in Abteilung II des Grundbuches eingetragen werden darf. Den
Gemeinden ist die Möglichkeit zu geben, nach Fertigstellung der Straßen
die Beitragspflicht der Grundstücke ins Grundbuch oder ein vom Ge-
meindevorstand zu führendes Lastenverzeichnis (Oblastenbuch) für jeden
Dritten kenntlich zu machen.
Auf demselben Städtetag wurde folgende, vom Oberbürgermeister
Zweigert-Essen vorgeschlagene Kundgebung zum Wohnungsgesetz an-
genommen: ,,Der preußische Städtetag erachtet ein Eingreifen der Gesetz-
gebung zur Beseitigung der auf dem Gebiete des Wohnungswesens herr-
schenden Übelstände für notwendig und erkennt an, daß die im Artikel 4
und 5 des Gesetzentwurfs über den Erlaß von Wohnungsverordnungen
und Einführung einer kommunalen Wohnungsbeaufsichtigung gegebenen
Vorschriften eine geeignete Grundlage für eine gesetzliche Regelung dieser
Gegenstände bilden können. Was dagegen die vorgeschlagenen Ab-
änderungen des Fluchtlinien- und Kommunalabgabengesetzes anlangt, so
kann denselben in ihrer jetzigen Fassung nicht zugestimmt werden. Sie
sind nicht geeignet, die nach Lage der geltenden Gesetzgebung vorhandenen
Hindernisse einer leichten und umfassenden Erschließung von Baugelände
in dem erforderlichen Umfange zu beseitigen, und durch gerechte Ver-
teilung der Straßenkostenbeiträge zu einer Besserung der Wohnungsver-
hältnisse beizutragen. Die Beschränkung der Selbstverwaltung erweckt die
größten Bedenken und würde in ihren Wirkungen dahin führen, daß die
Gemeindeverwaltungen in ihren Plänen und Maßnahmen gelähmt und
dadurch eine gedeihliche Stadterweiterung aufs äußerste gefährdet werden
müßte."
DIE BODENPOLITIK DER STÄDTISCHEN VERWAL-
TUNG IN DÜSSELDORF scheint sich zu einer bedeutungs-
vollen auszugestalten. Neben der Erwerbung der Anger -Waldungen
(1850 Morgen) ist weiterhin die Erwerbung des fiskalischen Teiles des
Hofgartens, dann aber auch noch der Ankauf umfangreicher Ländereien
in der Nähe des neuen Hafens geplant, die sich heute im Privatbesitze
befinden.
Unseren Mitarbeitern: Geheimen Regierungsrat, Dr. ING. KARL
HENRICI, Professor an der Technischen Hochschule zu Aachen
und Kgl. Baurat OTTO MARCH, Architekt in Charlottenburg, ist der
Königliche Kronenorden III. Klasse bezw. der Charakter als Geheimer
Baurat verliehen worden.
BRIEFKASTEN.
Herrn DR. ING. FORBAT, Budapest. Besten Dank für die Mit-
teilung über Ihre öffentliche Tätigkeit, von der der vom „Pester
Lloyd" gebrachte Aufsatz ,, Städtebaufragen", sowie ein Bericht desselben
Blattes über den Vortrag ,, Neuere Bestrebungen auf dem Gebiete des
Städtebaus" erfreuliche Kunde geben.
Verantwortlich für die Schrifüeitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, BerUnW.66. — Gedruckt bei JuUus Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Beriin W.
%^
DER STÄDTEBAU
VERLAG VON ERNST WASMUTH, A.-G., BERLIN W. 8, MARKGRAFEN -STRASSE 35
ANZEIGEN
II. JAHRGANG
1. MÄRZ 1905.
HEFT 3
Erscheint am 1. jedes Monats. Preis bei direkter postfreier
Zusendung für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mk. 20, — ,
für alle übrigen Linder Mk. 24, — pro Jahrgang.
Alleinige Anzeigenannahme bei C. Behling, Institut für
graphische Industrie, Berlin W. 66, Leipzigerstr. 13.
Das Preisgericht, welches zur Beurteilung von Entwürfen für ein
Bankgebäude der Hessischen Landes- Hypothekenbank in Darmstadt
gebildet wurde, hat von 106 eingelaufenen Projekten 21 für die engere Wahl
bestimmt und hiervon schliesslich 7 in die engste Wahl gezogen.
Durch einstimmigen Beschluss wurde der I. Preis (2000 Mark) zu-
erkannt dem Entwurf No. 36, Kennwort „Dasein und Wirken", V'erfasser
Herr Paul Meissner, Architekt, in Darmstadt.
Der II. und III. Preis von 1500 bezw. 1000 Mark wurden zusammen-
gelegt, um daraus zwei II. Preise von je 1250 Mark zu bilden. Mit diesen
beiden II. Preisen wurden ausgezeichnet:
Entwurf No. 106, Kennwort „Bei Nacht", Verfasser die Herren
Architekten Klass und Mack in Stuttgart;
Entwurf No. 17, Kennwort „Platzwand", Verfasser Herr Privat-
dozent Dr. ing. Vetterlein in Darmstadt.
Zum Ankaufe (für je 500 Mark) gelangen
Entwurf No. 98, Kennwort „Quousque tandem", Verfasser Herr
Architekt Schmidt, Assistent an der technischen Hochschule in
Stuttgart und
Entwurf No. 13, Kennwort „Genio loci", Verfasser Herr Architekt
Arthur Wienkoop, Lehrer der Baukunst an der Qrossh. Landes-
baugewerkschule Darmstadt.
Die sämtlichen eingelaufenen Entwürfe werden von Sonntag, 5. d. Mts.
bis einschliesslich Samstag, 18. d. Mts., im
östlichen Sammlungssaale des neuen Museums (dem sogenannten
Oypssaale, Eingang gegenüber dem Theater)
von 9— 12 Uhr vormittags und 2 — 5 Uhr nachmittags öffentlich ausgestellt
Nach Ablauf dieser Frist stehen die nicht preisgekrönten und die nicht ange-
kauften Entwürfe zur Verfügung der Herren Verfasser, die hiermit um An-
gabe einer genauen Adresse für dje Rücksendung gebeten werden.
Darmstadt, den 1. Februar 1905.
Der Vorsitzende des Preisgerichtes
Ewald, Ministerialrat.
BeKanntmachung.
Das zur Beurteilung der Entwürfe für ein IJankgebäude der Hessi-
schen Landes- Hypothekenbank in Darmstadt gebildete Preisgericht hat
in seiner letzten Sitzung weiterhin den Ankauf des Projektes No. 91 Kenn-
zeichen
|\
\
(gevierteiltes Quadrat) Verfasser: die Herren Architekten
Paul Ludwig Troost und Peter Birkenholz in München beschlossen.
Darmstadt, den 4. Februar 1905.
Der Vorsitzende des Preisgerichts
gez. Ewald, Ministerialrat.
Im Verlag von Friedrich Brandstetter in Leipzig erschien;
Die deutschen Städte
Geschildert nach den Ergebnissen der ersten
deutschen Städteausstellung zu Dresden 1903.
Unter Mitarbeit hervorragender Fachmänner herausgegeben im Auftrag der
Ausstellungsleitung von
Prof. Dr. jr, et phil. Robert Wuttke.
Zwei Bände.
L Band: Text 950 Seiten Lexikonformat.
IL Band: 827 Abbildungen (455 Seiten) Quartformat.
Preis in Ganzleinen gebunden M. 30.
Fast alle Verwaltungsgebiete der deutschen Städte zu Anfang des 20. Jahr-
hunderts werden hier in lebendiger Darstellung geschildert. Ein Nachschlage-
werk ersten Ranges für jede Gemeinde und deren Beamte, sowie für Archi-
tekten, Techniker und Förderer des Gemeindewesens im allgemeinen.
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E. Wendt jun., Niesky O.-L. Zeichentische.
2. Jahrgang
1905
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DER STÄDTEBAU.
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3. Heft
INHALTSVERZEICHNIS: Neue Bebauungspläne Düsseldorfs. ^Von C. Geusen, Düsseldorf. — Die Großstadt als Städtegründerin. Von A. Abend-
roth, Hannover (Fortsetzung). — Enteignung und Umlegung. Von Dr. ing. J. Stubben, Berlin-Grunewald. — Chronik. — Briefkasten.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
NEUE BEBAUUNGSPLÄNE DÜSSELDORFS*).
Von C. GEUSEN, Düsseldorf.
Für die Stadterweiterung Düsseldorfs ist im Jahre 1884
ein umfangreicher Plan aufgestellt worden (s. Tafel 17), der bei
einer bebauungsfähigen Fläche von 2400 ha und unter An-
nahme einer durchschnittlichen Wohndichte von 250 Seelen
aui das Hektar für eine Bevölkerung von 600000 Seelen
ausreicht. Die Bevölkerung der Stadt beträgt jetzt 240 000
Seelen, die Bevölkerungsdichtigkeit etwa 244 Seelen auf das
Hektar. Wenn die Bevölkerungszahl die Höhe von
600000 in absehbarer Zeit auch nicht erreichen wird, er-
schien es doch richtig, die Grenze des Planes so weit zu
stecken. Die beiden früheren Bebauungs- und Stadterwei-
terungspläne des vorigen Jahrhunderts aus den Jahren 1831
und 1854 (auf Tafel 17 punktiert und strichpunktiert), durch
die eine bebauungsfähige Fläche von 99 und 376 ha geschaffen
wurde, hatten sich schon kurz nach ihrer Fertigstellung
als zu wenig umfangreich erwiesen; insbesondere in den
auf die Feststellung des Planes vom Jahre 1854 folgenden
Jahren und Jahrzehnten wuchs die Stadt rasch über die
Grenze dieses Planes hinaus und eine Reihe neuer Straßen
und Stadtviertel entstanden damals ohne einheitlichen Er-
weiterungsplan. Die Außenorte Flingern im Osten, Ober-
bilk im Südosten, Unterbilk im Süden entwickelten sich
sehr schnell und es lag die Gefahr nahe, daß bei nicht
rechtzeitiger Aufstellung eines diese Vororte umfassenden
Planes sich für Verkehr und Bebauung mißliche Zustände
in der Nähe dieser Außengemeinden ausbilden würden.
Das Straßen- und Fluchtliniengesetz vom Jahre 1875 gab
sodann den äußeren Anlaß zur Aufstellung des Stadt-
erweiterungsplanes, während die Ende der siebziger und
Anfang der achtziger Jahre in Aussicht genommene Um-
gestaltung der Eisenbahnanlagen in und bei Düsseldorf das
Gewicht der für die Aufstellung eines umfassenden Planes
sprechenden Gründe verstärkte.
Die Stadt Düsseldorf zeigt eine von der Entwicklung
anderer früherer Festungsstädte abweichende Entwick-
lung; während solche Städte sich in der Regel konzentrisch
im Anschluß an die früheren Festungswerke weiter aus-
bauten, entstanden in Düsseldorf neue Stadtviertel ohne
organischen Zusammenhang mit der früher von Festungs-
werken umgebenen Stadt, die in ihrem ungefähren Um-
fange durch die auf Tafel 17 punktierte Linie angedeutet
ist. Diese gewissermaßen unorganische Entwicklung
Düsseldorfs hat wohl ihren Grund darin, daß außer der
Landstraße von Osten, aus dem bergischen Land, keine
Landstraße von Bedeutung in das Herz der Stadt führte.
Die große St-aße von Süden (Köln) nach Norden (Holland),
die auf Tafel 17 schraffiert ist, lief in einer Entfernung von
fast 1 km an der Stadt vorbei. Es kam daher in Düssel-
dorf nicht zu der an solchen Landstraßen strahlenförmig
nach außen fortschreitenden, später auf die Sektoren über-
greifenden Bebauung, deren Abschluß durch weitere, den
Festungswerken parallele Ringstraßen sich als natürliche
Begrenzung der neu entstandenen Zonen ergibt. Die Rand-
straßenzüge der beiden Stadterweiterungen aus den Jahren
1831 und 1854 sind jetzt zu Durchgangsstraßen für die er-
weiterte Stadt geworden und der Stadterweiterungsplan
vom Jahre 1884 mußte zugleich die Lösung für eine bessere
*) Mit teilweiser Benutzung eines Aufsatzes des Verfassers in dem
Buche „Düsseldorf und seine Bauten".
29
DER STÄDTEBAU
Verbindung der verschiedenen, ohne rechten Zusammen-
hang entstandenen Stadtviertel geben, um eine organische
Weiterentwicklung der Stadt zu ermöglichen.
Auf Grund dieses allgemeinen Planes sind in der
Folge für die einzelnen der Bebauung zu erschließenden
Flächen besondere Bebauungspläne aufgestellt worden, bei
denen indessen nur die Grundzüge und Grundgedanken
des Planes beibehalten worden sind. Beibehalten sind
insbesondere, wenn auch mit teilweiser Abänderung in der
Führung, die beiden großen Ringstraßenzüge des Planes.
Bei der Bearbeitung dieser Einzelpläne ist man nun, aller-
dings nach dem Vorbilde des Gesamtplanes, in einen den
Fehlern der früheren Bebauungspläne entgegengesetzten
Fehler verfallen. Hat man bei diesen zu wenig für eine
gute Verbindung der einzelnen Stadtteile gesorgt und die
Forderungen des Verkehrs zu wenig berücksichtigt, so
kann man bei dem Plane vom Jahre 1884 und den auf
seiner Grundlage aufgestellten einzelnen Bebauungsplänen
eine etwas zu einseitige Bevorzugung der Verkehrsrück-
sichten feststellen. Die Folge hiervon ist eine für das
werdende Stadtbild und für die Bebauung nicht immer
günstige Gestsdtung der Pläne. Die einseitige Bevorzugung
vermeintlicher Verkehrsinteressen hat zur Einlegung zahl-
reicher diagonaler Straßenzüge geführt, die viele, oft den
Schnittpunkt von fünf oder mehr Straßen bildende Knoten-
punkte entstehen ließ und in vielen Fällen eine schlechte
Lage und mangelhafte Gestalt der öffentlichen Plätze zur
Folge hatte. Eine Reihe dieser Schrägstraßen kann aber
unbeschadet der Verkehrsanforderungen fortfallen, wie die
Entwicklung der Stadt gezeigt hat. Damit verschwinden,
außer den vorhin genannten, auch die sonstigen Nachteile,
die mit der Anlage dieser, die übrigen Straßen oft unter
spitzen Winkeln schneidenden Schrägstraßen verbunden
sind. Dies sind einmal die an den Schnittpunkten ent-
stehenden großen leeren Räume, die den Genuß des Stadt-
bildes verkümmern und die Raumwirkung der Bebauung
beeinträchtigen, sodann die zahlreichen spitzwinkligen
Baustellen, die bei den leider oft vorkommenden un-
geschickten Grundrißlösungen, wo der von der Bebauung
frei bleibende Platz der Baustelle an die eine, oft an beide
Straßen stößt, ein Mißstand für die Bebauung bilden.
Diese Erwägungen haben Anlaß gegeben, die be-
stehenden Bebauungspläne umzuarbeiten. Diagonale
Straßenzüge sollten dabei nur soweit angeordnet werden,
als sie der Verkehr in Zukunft verlangen wird ; und zwar
nur der durchgehende, von außen in die innere Stadt
ziehende und der zwischen Verkehrsmittelpunkten und
den einzelnen Stadtvierteln entstehende Verkehr, während
es nicht als nötig erachtet wurde, daß jedes Fuhrwerk und
jeder Fußgänger in jede Straße auf einem der Luftlinie
möglichst gleichen Wege gelangt. Weiter sollte die Ge-
stalt und Lage der öffentlichen Plätze nicht von der Zu-
fälligkeit der Straßenkreuzungen abhängig gemacht und
die Plätze sollten nicht Erweiterungen dieser Knotenpunkte
werden, sie sollten vielmehr selbständige Raumgebilde im
Stadtplane sein, was sie in früheren Zeiten stets gewesen
sind und sein müssen, wenn der mit der Anlage von Plätzen
erstrebte Zweck erreicht werden soll: Ruhepunkte im
großstädtischen Verkehr zu bilden und Gelegenheit zur
Aufstellung monumentaler Bauten zu geb-^n. Richtig lie-
gende und ausgebildete Plätze finden sich aus früheren
Zeiten auch in Düsseldorf; Beispiele geben die in Abb. 1
Abb. I.
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/»« So
I I ' ' I T~r
io
ItO
%"
und 2 im Text dargestellten Plätze: der Marktplatz aus
älterer Zeit und der Königsplatz aus den dreißiger Jahren
des vorigen Jahrhunderts.
Die Doppeltafeln 18 19, 20/21 und 22/23 zeigen die bis-
her geltenden und die neu aufgestellten Bebauungspläne
für einzelne Stadtviertel nebeneinander. Bevor die Pläne
im einzelnen besprochen werden, möge noch über einige
ihnen gemeinsame Eigenschaften das folgende Platz finden.
Die für den Verkehr nötigen Schrägstraßen sind in
den neuen Plänen vorgesehen, wenn es auch nicht immer
für nötig gehalten wurde, sie in gerader Linie zu führen.
Bestehende Wege sind, soweit es möglich war und nütz-
lich schien, für die neuen Straßen beibehalten, die Gewann-
und Eigentumsgrenzen in möglichst großem Umfange zu
den Straßenzügen benutzt worden. Die Straßenkreuzungen
sind, wo es nur irgend angängig erschien, auf den Schnitt
Abb. 2.
' ' ' ' ' ' ' ' ' ' T
So 60
<fO
=1
30
DER STÄDTEBAU
zweier Straßen beschränkt worden, die freien Plätze so
angeordnet, daß sie von Verkehrsstraßen nicht durch-
schnitten werden, sondern seitwärts dieser Straßen liegen
und möglichst wenig Lücken in den sie einschließenden
Fronten zeigen. Spitzwinkelige Straßenkreuzungen sind
vielfach durch gekrümmte Führung der Straßen vermieden,
die sonst häufig verwendete gekrümmte Linie für die
Straßenführungen ergab sich in vielen Fällen als natür-
liche Folge der Benutzung vorhandener Wege.
Sämtliche Straßen in den neuen Plänen, mit Ausnahme
derjenigen, die später mit Geschäftshäusern bebaut werden,
haben Vorgärten von mindestens 5 m Tiefe erhalten. Die
Straßen ohne Vorgärten sind so breit angenommen, daß
sie Mittelpromenade erhalten können. Der Nutzen der
Vorgärten in hygienischer und ästhetischer Hinsicht braucht
hier nicht des weiteren erörtert zu werden; man könnte
gegen deren Anlage einwenden, daß sie da, wo sie nach
der Bauordnung nicht als frei bleibende Fläche der Bau-
stelle gerechnet werden, das Bauen verteuern, und daß sie
besonders bei Miethäusern schlecht gepflegt werden. Das
erste Bedenken kann man aber ohne weiteres dadurch
ausräumen, daß man die Vorgärten auf eine gewisse Länge
der Hausfront und bis zu einer gewissen Tiefe bebauen
läßt und diese Bebauung nicht zur bebauten Fläche der
Baustelle rechnet; es wird nicht als Mißstand anzusehen
sein, wenn später, sofern aus Verkehrsrücksichten die
Vorgärten fallen müssen und ihre Fläche zum Bürgersteig
gezogen wird, einzelne Teile der Häuser in den Bürgersteig
ragen. Das zweite Bedenken kann bei der großen Bedeutung
der Vorgärten unbedenklich dadurch beseitigt werden, daß
polizeilicher Zwang zu ihrer Instandhaltung angeordnet wird.
Einer der Hauptvorzüge der Vorgärten ist der, daß man
mit der Breite der eigentlichen Straße auf das geringste
Maß herabgehen kann, das der Verkehr noch verlangt.
Bei der Feststellung der Straßenbreiten in den neuen
Plänen ist nun eine sorgfältigere Individualisierung vor-
genommen worden, nach der Richtung hin, daß Straßen
ohne durchgehenden V^erkehr, also reine Wohnstraßen,
Straßen mit geringem durchgehenden Verkehr und Straßen
mit großem durchgehenden Verkehr unterschieden wurden.
Für Straßen, die nur Wohnzwecken dienen, ist eine Fahr-
bahnbreite von 5 m, bei der noch zwei Fuhrwerke anein-
ander vorbeifahren können, als ausreichend angenommen
worden. Macht man die Summe der Bürgersteigbreiten
gleich der Breite der Fahrbahn, so ergibt sich eine Ge-
samtbreite von 10 m, zwischen den Straßenfluchtlinien, die
für reine Wohnstraßen gewählt worden ist. Bei 5 m tiefen
Vorgärten ergibt sich also ein Gesamtabstand der Bau-
fluchtlinien von 20 m. In den Stadtvierteln, für welche die
neuen Bebauungspläne gelten, dürfen nur Häuser mit zwei
Obergeschossen gebaut werden, so daß eine mißständige
große Höhe der Häuser nicht zu befürchten ist.
Man könnte für reine Wohnstraßen mit den Maßen
noch weiter heruntergehen. Eine Breite von 9 m zwischen
den Straßenfluchtlinien (5 m Fahrbahn, je 2 m Bürgersteige)
genügen auch, und wenn man die Vorgärten nicht bebauen
läßt, genügt bei solchen Straßen eine Tiefe von 3 m für
die Vorgärten. Man gelangt so zu einer Gesamtbreite von
15 m zwischen den Baufluchtlinien. Für weitere Teilungs-
straßen in den größeren Baublöcken dürfte dieses Maß ge-
nügen, für die jetzt festzustellenden Straßen schienen die
etwas größeren Maße erwünscht.
Die Straßen mit geringem durchgehenden Verkehr
haben eine Breite von 15 m zwischen den Straßenflucht-
linien erhalten, die auch wieder je zur Hälfte auf die Fahr-
bahn, und die beiden Bürgersteige verteilt sind. Straßen
mit großem durchgehenden Verkehr haben eine Breite
von mindestens 20 m erhalten: 10 m Fahrbahn, je 5 m
Bürgersteige.
Die neu aufgestellten Bebauungspläne zeigen von den
herkömmlichen erhebliche Abweichungen; besonders die
früher so beliebten, regelmäßigen, symmetrischen Platzfiguren
sind ganz verschwunden. Die Regelmäßigkeit und Sym-
metrie dieser Figuren kam aber gewöhnlich nur auf dem
Papier zur Geltung, sie sind mit ihren vielen spitzen Ecken
und Baublöcken für die Bebauung störend, sie gewähren
keinen Genuß beim Aufenthalt und erschweren die Orien-
tierung. Man wird nicht behaupten können, daß Platzaus-
gestaltungen, wie beispielsweise die vor dem Oberbilker
Friedhof (Tafel 17), sich bei der Ausarbeitung des Planes
als notwendige und natürliche ergeben haben.
Zu den Plänen ist im einzelnen noch das Folgende
zu bemerken:
Das durch den Plan (Tafel 18 19) zu erschließende
Gebiet soll ruhiges Wohnviertel werden, wie dies die im
Nordosten jenseits der Jan-Wellem- (äußere Ring-) Straße
und im Südwesten angrenzenden Stadtviertel ebenfalls
sind. Der für das Gebiet bestehende Fluchtlinienplan trug
mit seinen zahlreichen Schrägstraßen und ungünstigen
Platzanlagen dieser Forderung zu wenig Rechnung, die
Abänderung erschien daher geboten. Die das Gebiet im
Süden begrenzende Grafenberger Allee ist die vom Bergi-
schen Land in die Stadt ziehende Landstraße mit großem
Verkehr, die nördliche Grenzstraße, die Graf-Reckestraße
ist eine in neuester Zeit angelegte Straße, die hauptsäch-
lich dem Verkehre zum Stadtwald dienen soll, einen
größern durchgehenden Lastfuhrwerksverkehr aber nicht
erhalten wiid. Eine Verbindung dieser beiden Randstraßen
durch Schrägstraßen ist daher für den Verkehr nicht un-
bedingt nötig, sie ist aber durch die in gekrümmter Linie
geführte Hans-Sachsstraße geschaffen. In größerem Um-
fange ist in dem neuen Stadtviertel, wie in einem nord-
östlich angrenzenden bereits geschehen, die offene Bau-
weise vorgeschrieben, und zwar ist bei der Bestimmung
der Fronten, die offen bebaut werden sollen, der Grund-
satz festgehalten worden, daß nur an solchen Fronten die
offene Bebauung gewählt wird, die Vorgärten haben, und
daß, wenn ein Baublock an einer Seite geschlossen bebaut ist,
auch die gegenüber liegende Seite geschlossen bebaut
werden soll, damit man nicht durch die Lücken der einen
Seite die Hinterhäuser der anderen Seite sieht. Nur bei
tiefen Blocks, die voraussichtlich später noch durch wei-
tere Straßen geteilt werden, ist dieser Grundsatz verlassen
worden.
Der im Südosten des Geländes liegende Baublock ist
noch mit einer Anzahl von Fabriken besetzt und soll erst
nach Verlegung dieser in den Bebauungsplan einbezogen
werden. Der an der Grafenberger Allee zwischen Hans-
Sachs- und Sohnstraße liegende Block bildet einen großen
Privatpark, der in absehbarer Zeit nicht bebaut werden
wird.
Entsprechend der voraussichtlich eintretenden vorneh-
men Bebauung des ganzen Viertels sind die Straßenbreiten
und Vorgartentiefen zum Teil etwas größer gewählt worden,
31
DER STÄDTEBAU
als bei den beiden anderen Plänen. Von diesen ist der
auf Tafel 20 21 dsirgestellte für das im Norden der Stadt
liegende, von der Landstraße nach Duisburg (Kaiserwerther-
Straße) durchzogene und vom Rhein und der zum Nord-
friedhofe ziehenden Roßstraße begrenzte Gebiet bestimmt.
Der bestehende Plan enthält eine Reihe diagonaler Straßen-
züge, die für den Verkehr nicht nötig sind, deren Anord-
nung aber eine Anzahl schlecht gestalteter freier Plätze
und spitzwinkliger Baublöcke zur Folge hatte. Die Haupt-
diagonale mußte allerdings beibehalten werden, da sie
für einen großen Stadtteil die Zugangsstraße zum Nord-
friedhofe bildet, auch konnte die gerade Richtung der
Straße nicht gut geändert werden; diese gerade Richtung
ist auch nicht ohne Reiz, da die Achse der Straße auf die
Kuppel des im Ausstellungsgelände neu erbauten Kunst-
palastes gerichtet ist. Um die Straße jedoch etwas ab-
wechslungsreicher zu gestalten, ist für ihre verschiedenen
Teile ein abwechselndes Profil gewählt worden. Die neue
große Straße am W^estrande des Gebiets wird in Zukunft
Hophuferstraße am Rhein werden in der Fortsetzung der
in den letzten Jahren vor der Altstadt hergestellten neuen
Kaistraße. Die zum Teil zu großen Baublöcke sollen
noch durch weitere schmale Straßen, deren Lage von den
Grundstücksbesitzern vorgeschlagen werden soll, in kleinere
Baublöcke geteilt werden.
Die Abänderung des auf Tafel 22/23 dargestellten beste-
henden Planes wurde nötig, weil zu dem im Bau befind-
lichen städtischen Krankenhause eine neue Straße von dem
Stadtbezirk Oberbilk her geschaffen werden mußte. Auch
machte die an der Werstener Straße auf einem der Kirchen-
gemeinde geschenkten Grundstücke neu geplante Kirche
eine Abänderung des Planes erwünscht, die die Kirche in
bessere Beziehungen zum Straßennetz brachte. Die Ver-
bindungsstraße von Oberbilk ist auch hier in gerader
Richtung auf das Verwaltungsgebäude des Krankenhauses
zu geführt worden. Das Profil des Straße ist abwechselnd
gestcdtet, in ihrem mittleren Teil hat sie die beliebte linsen-
förmige Ausbildung erhalten. Die neue Kirche ist in Be-
ziehung zu drei Straßen gebracht, trotzdem steht sie seit-
wärts des Hauptverkehrs und wirkt, da an ihrer Nordseite
nur eine schmale Straße liegt, an der die Wohnhäuser für
die Geistlichen gebaut werden sollen, als angebaut. Diese
Straße auf der Nordseite der Kirche wird in Zukunft etwas
breiter werden und Vorgärten erhalten können, wenn die
Kirchengemeinde die nördlich der alten Fruchtstraße lie-
genden Grundstücke erworben hat, was beabsichtigt ist.
Der auf Tafel 18 19 dargestellte neue Bebauungsplan
ist bereits förmlich festgestellt und die Offenlegung einer
Reihe von Straßen in diesem Gebiet ist in Kürze zu er-
warten. Die neuen Pläne auf Tafel 20 '21 und 22/23 be-
finden sich noch im Feststellungsverfahren; die gegen sie
erhobenen Einsprüche beziehen sich jedoch nur auf Ein-
zelheiten, deren Abänderung den Gesamtcharakter der
Pläne nicht ändern wird.
Die neuen Pläne mögen nicht allen Anforderungen der
neuern Grundsätze über den Städtebau genügen; wer in-
dessen in der Praxis des Städtebaus steht, wird häufig die
Erfahrung gemacht haben, daß gerade bei Aufstellung von
Bebauungsplänen sich das Wort bewahrheitet: ,,Doch hart
im Räume stoßen sich die Dinge". Ein Bebauungsplan
kann stets nur das Ergebnis eines Kompromisses zwischen
den Anforderungen des Verkehrs, der Bebauung, der
Ästhetik und der Wirtschaftlichkeit sein. Sicherlich würde
die Bearbeitung interessanter und die Lösung eigen-
artiger und befriedigender sein, wenn bei Aufstellung des
Plans die Plätze für öffentliche Gebäude und anderer her-
vorragender Baulichkeiten und die ungefähre Ausgestaltung
dieser Bauten bekannt wäre; dies ist indessen nur aus-
nahmsweise der Fall. Besonders die Bauplätze für Kirchen,
die häufig den neu zu bildenden Kirchengemeinden ge-
schenkt werden, sind vorher nie zu bestimmen. Nur
selten ist es daher möglich, die Kirchenbauten in ange-
messene Beziehungen zu den Straßen zu bringen, wie es
in einem der neuen Pläne gelungen ist. Trotz etwaiger
Einwürfe gegen die Gestaltung der neuen Pläne wird man
indessen zugeben müssen, daß sie für die Bebauung zweck-
mäßiger sind und ein besseres Städtebild ergeben, als die
bestehenden Pläne.
DIE GROSSSTADT ALS STADTEGRÜNDERIN.
Von A. ABENDROTH, Hannover.
(Fortsetzung aus Heft 2).
Soll also der rein landwirtschaftliche Wert möglichst
lange erhalten bleiben, so hat die Stadt oder die sonst in
Frage kommende Gemeinde die Pflicht, die Festsetzung
von Bebauungsplänen für diese „unerschlossenen" Gebiete
möglichst lange hintenan zu halten, denn weder der Privat-
mann, noch irgend eine sonst beteiligte Behörde kann gegen
den Willen der Gemeinde Straßen planen und festsetzen,
es sei denn, daß Kleinbahnen und dergleichen angelegt
werden, an die aber kein Mensch mitten im weiten Felde,
fern von menschlichen Wohn- und Arbeitsstätten, denken
wird.
Eine Eigentümlichkeit für diese unerschlossenen Gebiete
ist es fast immer, daß sie einen geringen landwirtschaft-
lichen Ertragswert haben; denn wo der Boden sehr er-
giebig ist, haben sich die Menschen von altersher dichter
beieinander angesiedelt, namentlich in der Nähe der Städte,
wo Garten- und Gemüsebau weit lohnender sind, als bloße
Landwirtschaft. Aus diesem Grunde werden auch die
Eigentümer der entlegenen Ländereien vor allen anderen
geneigt sein, ihren Besitz billig zu veräußern, denn er
macht ihnen mehr Arbeit, als er Gewinn bringt. Der Er-
trag solcher Flächen übersteigt nur selten einen Kapital-
wert von 500-600 Mark für den Morgen, und wenn die
benachbarte Stadt mit Rücksicht auf die Zwecke, die
sie mit dem Lande verfolgt, höchstens die Hälfte dieses
Wertes mehr bietet und die Kaufsummen bar auszahlt,
kann sie immer leicht große, zusammenhängende Flächen
erwerben und diese nach und nach zu ganzen Gemarkun-
gen abrunden. Eine billige Verzinsung bleibt ihr dadurch
gesichert, daß die bäuerlichen Vorbesitzer ihr ehemaliges
Land gern gegen eine mittlere Pacht zurücknehmen. Ist
es doch jetzt erst wirklich einträglich für sie geworden!
32
DER STÄDTEBAU
Jede Stadt wird also in Anbetracht der eben geschil-
derten Verhältnisse in erster Linie die Pflicht haben, dort,
wo weit zusammenhängende landwirtschaftliche Gebiete in
ihrer Gemarkung oder an ihrer Weichbildgrenze liegen,
die wenig ertragsfähig sind, die Erschließung als Bauland
so lange wie möglich fernzuhalten, und zweitens wird sie
auf das eifrigste bemüht sein müssen, die Ländereien so
rechtzeitig und so billig wie möglich zu erwerben. Dabei
wird nur wenig auf die Bodengüte Rücksicht genommen
zu werden brauchen, ja vielmehr überall da, wo die Ge-
legenheit gegeben ist, landwirtschaftlich schlechtes Land
für ein Geringes zu erstehen, da sollte die Stadt immer die
erste sein, die sich dieses Landes annimmt, ganz beson-
ders aber dann, wenn die Möglichkeit vorliegt, durch An-
lage einer Wasserstraße an einen nicht zu entfernten
Schiffahrtsweg heranzukommen. Und es ist auch gar nicht
nötig, daß das zu erwerbende Land möglichst nahe an die
schon vorhandenen Vorstädte angrenze; das ist für den
vorliegenden Zweck nebensächlich, vielmehr ist es aus-
schließlich Hauptsache, recht viel zusammenhängendes
Gelände zu einem recht billigen Preise aufzubringen,
namentlich dann, wenn es in der Nähe eines größeren
fließenden Wassers und nicht zu weit von einer Bahn-
strecke liegt. Für eine möglichst kurze Straßenverbindung
des Geländes mit der nächsten Land- oder sonstigen Ver-
kehrsstraße muß selbstverständlich rechtzeitig, wenn nötig
durch Planfestsetzung, Sorge getragen werden. Die Ge-
meinden müßten also in ihren entlegenen Außenbereichen
gerade den umgekehrten Grundsatz verfolgen, als sie bisher
getan haben. Für die ganz großen Städte ist das heutzutage
schon beinahe unmöglich, denn sie haben es fast alle außer-
ordentlich eilig gehabt, auch den entlegensten Winkel ihrer
Feldmark mit Fluchtlinien zu versehen. Sie wollen wir
weiter unten besonders behandeln und zunächst nur alle
die Städte ins Auge fassen, die sich mit ihren Bebauungs-
plänen nicht überstürzt haben und noch große „uner-
schlossene" Gebietsteile oder unerschlossene Nachbar-
schaftsgemarkungen haben.
Ist es der Stadtverwaltung nach jahrelangem, zielbe-
wußtem Streben gelungen, in geeigneter Lage ein paar
hundert Hektar billigen Acker- oder auch nur Öd- und
Unlandes zu erwerben, so kann sie an die Nutzbarmachung
dieses Landes gehen zu gunsten der Industrie und zu gunsten
einer praktischen Wohnungsreform. Wenn ein paar gering-
fügiger Flächen fremden Landes dazwischen liegen, so
macht das wenig aus, denn der Preis dieses Landes wird
nicht wie bei Bebauungsplänen in die Höhe getrieben,
sondern eher gedrückt, wenn seitens der Stadt der nach-
folgende Weg eingeschlagen und festgehalten wird. Ich
habe bereits in meiner Abhandlung „Bauland und Miete"
unter D. III darzutun versucht, wie wichtig es für die
Beschaffung billiger Wohnungen- und Industrieviertel ist,
wenn die Stadt in ihren entlegenen Gemarkungsteilen nicht
Bebauungspläne festsetzt, sondern von der durch das
preußische Ansiedlungsgesetz gegebenen Möglichkeit
Gebrauch macht. Das ist der Kernpunkt der ganzen
Sache: es müssen nicht neue Stadtteile der Groß-
stadt, sondern völlig in sich abgeschlossene neue
Ansiedlungen, Kolonien, „Filialen" der Großstadt
geschaffen werden, auf einem Grund und Boden, der
unveräußerliches Eigentum der ansiedelnden Groß-
stadt bleibt, und nach all den Gesichtspunkten, die
bei der Neuanlage eines Ortes zu beachten sind.*)
In dem letzten Punkte setzt die bisherige Tätigkeit der
Gartenstadt-Gesellschaften anregend und fruchtbringend ein.
Sowohl Fritsch wie Ebenezer Howard haben
schematisch Pläne (vergl. Textbild, Fig. 13 aus Fritschs
,, Stadt der Zukunft" Seite 25) für die von ihnen „Gartenstädte"
genannten genossenschaftlichen Ansiedlungen ent-
worfen, die das gemeinsam haben, daß bei ihnen von
innen nach außen ein allmähliches Uebergehen aus der
Stadt in landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen ist, ähn-
lich, wie man ja diese Erscheinung bei allen sich langsam
entwickelnden Großstadtteilen und Vororten beobachten
kann.
Die Gartenstadt will allgemein folgenden Aufbau fest-
halten:
I. In der Mitte einen Platz, der Raum gibt für den
allmählichen Anbau aller zur Verwaltung und kulturellen
Entwickelung der Ansiedelung notwendigen öffentlichen
Gebäude,
II. Um diesen Platz eine Ringzone vornehmer
Villen,
III. Dann eine zweite Ringzone besserer Wohn-
häuser,
IV. Hiernach Wohn- und Geschäftshäuser und
V. Kleinere Werkstätten und Arbeiterwohnungen,
VI. An einem gemeinsamen Ringkanale und an ge-
meinsamer Ringbahn Fabriken, Lager- und Bauhöfe
und schließlich, allmählich ins platte Land übergehend,
Gärtnereien, Friedhöfe, Mietgärten und Sommerwoh-
nungen, Ackerbürgeransiedelungen und dergleichen.
Auf die einzelnen Teile werden dann Schulen, Markt-
hallen, Postannahmestellen, kleine Ladestellen für Eisen-
bahn- und Schiffahrtsanschluß usw. zweckensprechend ver-
teilt. Im großen und ganzen ähnelt also der Plan der neuen
Ansiedlungen derjenigen Gestalt, welche die Großstädte
durch jahrhundertelange Entwicklung allmählich ange-
nommen hahen, nur daß man bei den Gartenstädten von
vornherein die Platzverteilung so vornehmen will, wie sie
die Entwicklungsgeschichte der Städte als zweckmäßig
*) Anmerkung. Erst nach Ablieferung dieser Arbeit an die Schrift-
leitung kam mir die Hercher'sche Arbeit „Großstadterweiterungen"
zu Gesicht, die ja auch die Schaffung neuer Verkehrszentren an Stelle der
bisherigen Schablonenerweiterungen vorschlägt.
33
DER STÄDTEBAU
nachgewiesen hat, und daß die wirtschaftlich so tief ein-
schneidenden Folgen der natürlichen Stadtentwicklung,
nämlich die Bodenspekulation und das ziellose Hoch-
schrauben der Boden- und Mietpreise, unmöglich gemacht
werden sollen. Daß dieses Ziel wirklich erreichbar ist,
will ich weiter unten nachzuweisen versuchen. Zunächst
soll hier die technische Möglichkeit solcher An-
siedlungsweise behandelt werden.
*
Will man das Ziel erreichen, zunächst der aus der
Großstadt fliehenden Industrie zweckentsprechendes An-
siedlungsgebiet anzuweisen und dabei zu gleicher Zeit
neue Wohnstätten für Beamte und Arbeiter zu errichten,
so ist es selbstverständlich, daß alle Grundbedingungen
gegeben sein müssen, die zunächst für diese beiden Zwecke
unerläßlich sind. Es muß also vor allen Dingen die Möglich-
keit vorhanden sein, jedes einzelne Fabrikgrundstück an eine
normalspurige Bahn oder einen ausreichend bemessenen
Schiffahrtskanal anzuschließen. Liegt in der Nähe keine
Bahn, so wird dennoch die Stadt in der Lage sein, einen
Kleinbahnanschluß mit Normalgleisen an die entlegenere
Hauptstrecke herzustellen, dessen Anlagekosten sich, wenn
auch erst allmählich, verzinsen und tilgen. Dieser Bahn-
anschluß wird zweckmäßig die Gestalt einer großen
Schleife haben müssen, an deren Schleifenring entlang die
Fabrikgrundstücke zu entwerfen sind.
Ähnlich wird es sich mit dem Wasseranschlüsse ver-
halten. Hierbei ist es unter Umständen gar nicht einmal
nötig, daß der für die neue Ansiedlung vorgesehene Ring-
kanal von vornherein für den Fernverkehr nutzbar gemacht
wird, sondern es wird vielmehr dort, wo das Gelände
allgemein sehr niedrig liegt und einer umfassenden Melio-
ration bedarf, empfehlenswert sein, zugleich mit der An-
lage der Straßen des Ansiedlungsplanes, soweit sie zu-
nächst notwendig sind, den Ringkanal mit seinen Stich-
kanälen und einen gemeinschaftlichen größeren Lösch-
und Ladehafen auszuheben und mit einem für die Zufuhr
frischen Wassers ausreichenden Zu- und Abfluß zu ver-
sehen, damit mit dem gewonnenen Erdboden eine allge-
meine Aufhöhung des Geländes, der Straßen und der Bahn
und eine zweckmäßige Entwässerung beider möglich wird.
Auch wird das geschaffene fließende Wasser für eine ganze
Reihe industrieller Betriebe schon dann wesentliche Vor-
teile bieten, wenn, wie gesagt, der Fernschiffahrtsverkehr
vorderhand noch nicht erreichbar ist.
Als ganz selbstverständlich braucht wohl kaum noch
hervorgehoben zu werden, daß sich die Anlage dieser
beiden Lebensadern der Ansiedlung ganz den gegebenen
Verhältnissen anpassen muß. Eine Schematisierung muß
ebenso selbstverständlich ausgeschlossen sein, wenn auch
im allgemeinen der Grundgedanke der Ringbahn und des
Ringkanales allenthalben in mehr oder weniger vollkom-
menen Weise, je nach praktischer Durchführbarkeit, festzu-
halten sein wird. Die Lage dieser beiden Anschlußwege der
Industrie an die Außenwelt und das Vorhandensein be-
sonderer Geländeeigentümlichkeiten an dem einen oder
anderen Punkte des Ansiedlungsgebietes sind bestimmend
für die Anordnung des ganzen übrigen Siedlungsplanes. —
Die erste englische Gartenstadt (vergl. Tafel 16, Heft 2)
hat auch nicht einfach die Schablone Fritschs oder Eben-
ezer Howards übernommen, sondern sich den gegebenen
Verhältnissen angepaßt. Hier liegen die Fabrikgrund-
stücke, die Werkstätten und Arbeiterwohnungen, sowie
die großen Lagerplätze im Osten an einem großen Güter-
bahnhof, während sich die eigentliche Gartenstadt von
dem im Mittelpunkte des Westfeldes belegenen Zentrum
aus sowohl nach dem Fabrikviertel zu wie nach dem
übrigen Gemarkungsteilen in der früher aufgezählten
Zonenfolge aufrollt. Zwischen dem Fabrikviertel und der
eigentlichen Stadt befindet sich eine lang gestreckte Grün-
anlage mit Teichen und fließendem Wasser, der die großen
Industriebetriebe anstelle des von Howard vorgeschlagenen
breiten Straßengürtels (Große Avenue) von der Gartenstadt
trennt. —
Sobald nun mehrere Großbetriebe an den Anschluß-
wegen angesiedelt sind, muß rechtzeitig darauf geachtet
werden, die Unterbringung der nun gewöhnlich schnell
nachziehenden Beamten, Arbeiter und Kleinbetriebe in den
von vornherein für sie vorgesehenen Planvierteln durch-
zusetzen, damit nicht Erscheinungen auftreten, die imstande
sind, das geschlossene Bild vor seiner Fertigstellung un-
heilbar zu zerreißen. Wenn die einzelnen Ansiedlungen
nicht zu umfangreich bemessen werden und wenn eine
möglichst ringförmige Anordnung der das Leben der An-
siedlung bedingenden Großbetriebe befolgt wird, so wird
der Wohnkern der geplanten Kolonie sich schnell ver-
dichten und bald dem Planbilde näher kommen. Dabei
braucht man für diese eigentliche Stadt innerhalb des
Industrieringes gar keine großen Aufwendungen an
Straßen- und Ent- und Bewässerungskosten zu machen.
Denn ebenso wie die ansiedelnde Großstadt es ganz in
ihrer Hand hat, jeden neu hinzuziehenden Großbetrieb un-
mittelbar an den vorhergegangenen anzugliedern, ebenso
braucht sie ja auch nur die zunächst von diesem Industrie-
gelände aus nach dem zukünftigen Siedlungskerne hin-
führende Radiale anzulegen und an ihr entlang das An-
siedlungsprogramm durchzuführen, bis eben eine zweite
und dritte Radiale notwendig und ein Zonenviertel nach
dem anderen zwischen diesen Radialen in sich abgeschlossen
wird. Die einzelnen Radial- und Ringstraßen werden
also bei dieser Stadtanlage nicht von dem Stadt-
innern nach außen hin, sondern genau umgekehrt
angelegt und besiedelt.
Sobald eine solche Ansiedlung das der Stadt zur Verfü-
gung stehende Gemeindeland und denvonvornherein darnach
aufzustellenden Plan angefüllt hat, geht die Verwaltung an
eine neue Ansiedlung, die sie inzwischen durch Land-
ankauf vorbereitet hat, und schafft auf diese Weise in ihrem
Weichbilde oder doch in dessen Nähe einzelne selbständige
kommunale Lebewesen, die aber alle mit dem großen ge-
meinsamen Kerne der Mutterstadt wirtschaftlich verbunden
sind und ihr den Segen ihrer zunehmenden wirtschaft-
lichen Leistungsfähigkeit in dankbarer Erkenntlichkeit zu
teil werden lassen. Dabei liegt es ja fast ausschließlich in
dem Belieben der Mutterstadt, die Ansiedlungen der
Tochterstädte größer oder kleiner zu machen, ganz
so, wie sie es für sich und die Ansiedlungen selbst für
zweckmäßig und vorteilhaft erachtet.
Wir wollen nun an die finanzielle Betrachtung der
,, Industriekolonien" gehen, die zwar für die „Garten-
städte" allgemein schon durch Howard geschehen ist, aber
für den vorliegenden besonderen Fall doch einer einge-
henden Behandlung bedarf.
84
DER STÄDTEBAU
Kostet die Erwerbung einer 500 ha großen
Fläche im Zusammenhange für den preußi-
schen Morgen oder für rund '1^ ha durch-
schnittlich 500 Mark, so machen die Er-
werbskosten dieser rund 2000 Morgen rund 1 000 000 M.
aus. Hiervon entfallen auf Straßen, Plätze,
Bahnen und Kanäle etwa 35"/o, welche
der Bebauung entzogen werden, das sind 350000 ,,
Nun kann man annehmen, daß die Straßen-
pflasterungs- und sonstigen Anlagekosten
für das Quadratmeter Straßen-, Bahn-
und Kanalfläche usw. rund 5 Mark oder
für 700 Morgen rund 9000000 Mark be-
tragen, die aber nicht mit einem Male zur
Verausgabung gelangen, sondern sich auf
(angenommen) etwa 20 Jahre verteilen.
Also kämen für die ersten Anlagekosten
noch hinzu 450000 ,,
sodaß von Anfang an insgesamt . . . . '. 1 800 000 M.
und mit einem Zuschlage für Unvorherge-
sehenes von 200000 „
alles in allem 2000000 M.
zu verausgaben und dauernd zu verzinsen wären.
Es sind demnach folgende jährlichen Aufwendungen
zu machen:
1) Zinsen der ersten Anlage mit 3,5 v. H. 70000 M.
2) Tilgung und laufende Verwaltungs-
kosten dieser Anlagekosten 1 v. H. . 20000 ,,
3) für die Zeit vom 2. bis 20. Jahre, also
für 19 Jahre, jedes Jahr an Zinsen
und Tilgung mehr 450000x4,5%= .
20250 Mark 20250 ,,
und 4) für den Betrieb und die Instandhaltung
der gemeinsamen Anlage jährlich
rund 19750 »
das sind zusammen jährlich = 130000 M.
die also doch wenigstens vom 2. Jahre der Neuanlage ab
aufzubringen wären.
Es stehen insgesamt 1300 Morgen zur Verfügung, mit-
hin hat jeder Morgen Land eine Schuldrate von
jährlich 100 Mark aufzubringen, in welchen Betrag aber
die Grundgemeindeabgaben mit eingeschlossen
sind. Nimmt man an, daß die nutzbare Fläche von 1300 Mor-
gen von insgesamt 5000 Menschen besiedelt wird, so entfällt
auf den Kopf dieser Bevölkerung eine jährliche Schuldrate
130000
von •
5000
oder 26 Mark.
Aber auch wenn man den ungünstigsten Fall setzt, daß
wenigstens die Hälfte der mit 9 Millionen Mark veran-
schlagten Gesamtanlagekosten von Anfang an mit 4,5' „
zu verzinsen und zu tilgen ist, daß also anstatt der
130000 Mark p. a. von vornherein jährlich rund 300000 Mark
aufzubringen sind, dann kommen immer erst auf den
Kopf oder 60 Mark jährliche Schuldrate.
5000
Es verhält sich nun die Verzinsung und Tilgung des
eigentlichen Bodenkapitales zu den durchschnittlichen
jährlichen Gesamtausgaben wie — oder wie iia-a"*..,
300 000
mithin betragen die jährlichen Ausgaben für die Ausnützung
des Bodens und die Instandhaltung der öffentlichen
Betriebe, also die Grund- usw. Steuern auf den Kopf I
42 Mark und die eigentliche Bodenrente nur 18 Mark.
Die letztere verschwindet bei einer Tilgung von rund
i"/„ in längstens 2 Generationen, also in rund 70 Jah-
ren, ganz und von den verbleibenden 42 Mark pro
Kopf würde ungefähr die Hälfte, als Verzinsungs- und
Amortisationskote der Straßen- usw. Anlagekosten, eben-
falls in annähernd der gleichen Zeit getilgt sein, so daß
insgesamt an Bodenrente und Grund- etc. Abgaben nur
noch 21 Mark für den Kopf übrig bleiben würden.
Es sei aber angenommen, daß die wegfallende Kote
von 21 Mark dauernd verbleibe für die Errichtung und In-
standhaltung aller öffentlichen Anstalten, wie Schulen, Ver-
waltungsgebäude, für Lehrer und Beamtenbesoldungen usw.
usw. und daß sie in demselben Maße von Anbeginn an
allmählich zu der Höhe von 21 Mark anwachse, wie die
Tilgungsrente der Straßen- usw. Kosten abnehme, so bleibt
also für jeden Fall eine dauernde Last an Ge-
meindeabgaben von 42 Mark auf den Kopf, auch
wenn die eigentliche Bodenrente von 18 Mark endgiltig ge-
tilgt ist. Man wird dem überhaupt zu leistenden Durch-
schnitte an Bodenrente und Gemeindeabgaben ziemlich nahe
kommen, wenn man das Mittel der Anfangskote von
60 Mark und das der Endkote von 42 Mark als durch-
gängige Last von 51 Mark auf den Kopf setzt und somit
eine bleibende Bodenrente von etwa 10 Mark für
den Kopf der Bevölkerung festhält.
Im Anfange unserer Abhandlung hatten wir ermittelt,
daß auf die erwerbsfähige Person in der modernen Groß-
stadt eine Bodenrente von rund 150 Mark entfällt. Das
sind für den Fall, daß auf eine Familie im Durchschnitt
4Personen kommen, auf denKopfderBevölkerung 37,5 Mark,
also rund 4 mal so viel Bodenrente als für die Industrie-
kolonie. Die jährlichen Ausgaben der Großstädte belaufen
sich im Mittel auf etwa 57,5 Mark für den Kopf, was mit
der ebenberechneten Bodenrente von 37,5 Mark zusammen
rund 95 Mark gegen die oben ermittelten 51 Mark in
max. und 42 Mark im Durchschnitt ausmacht. Eben-
ezer Howard hat auf anderem Wege dieses Verhältnis
für England auf 90 zu 40 Mark berechnet. Man kann
also mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß die dau-
ernden Lasten der Bevölkerung durch die In-
dustriekolonie aui die Hälfte herabgesetzt werden,
wozu nun aber noch alle ferneren Vorteile sowohl
für die Ansiedler wie insbesondere für die an-
siedelnde Großstadt kommen.
Zunächst ist hervorzuheben, daß bei 5000 Einwohnern
und rund 2000 Morgen Gesamtfläche auf den Einwohner
0,4 Morgen oder etwa 1000 qm Fläche kommen, wenn die
Kolonie vollständig besiedelt ist. Die Stadt Hannover, eine
der mit öffentlichen Anlagen und Erholungsstätten am aller
reichsten gesegneten, wird bei völliger Besiedlung des noch
zur Verfügung stehenden Landes ungefähr 700 qm Fläche
für den Einwohner haben, wobei aber die allein rund
2500 Morgen umfassende Stadtforst mitberechnet ist, ohne
diese dagegen nur rund 600 qm.
Die oben als bleibend berechnete Bodenrente von
10 Mark pro Einwohner entspricht einer durchaus abzugs-
freien Pachteinnahme von 50000 Mark für die Gesamtfläche-
oder von 25 Mark für das Jahr und den Morgen. Das ist
ein Durchschnittswert, der selbstverständlich auf die 5 ein-
zelnen Anziedelungszonen ganz nach dem Verhältnisse des
Nutzens verteilt werden muß, den die einzelnen Zonen-
35
DER STÄDTEBAU
bewohner aus dem Boden ziehen, bezw. nach dem idealen
und realen Werte, den für sie der Boden hat. Wir wollen
annehmen, daß der zonenmäßige Anteil an dem Durch-
schnittswerte von 25 Mark Pacht für den Morgen
1) in der äußersten, VI. Zone 5/10=12,5 M. für den Morgen
2) „ „ „ V. „ 7,5/10=18,75 „ » „
3) ,. „ " IV. „ 10/10=25,00 „ „ „
4) „ 1, » III- „12,5/10 = 31,25 „ „ „
u. 5) „ „ „ II. „ 15/10=37,50 » „ „
im Durchschnitt=25,oo M. für den Morgen
betrage, d. h. daß die innerste Wohnzone einen dreimal
so hohen Pachtertrag vom Morgen bringe, als die äußerste.
Dann haben die Gärtner und Landwirte noch nicht einmal
die Hälfte der Pacht zu zahlen, die jetzt in der Regel er-
hoben wird, haben aber das Absatzgebiet unmittelbar vor
der Tür, und die Bewohner der vornehmsten Wohnklasse
zahlen fast gar keine Pacht. Man könnte also ohne Be-
denken die Gärtner, Landwirte und Arbeiter von jeder
Bodenrente befreien, ihnen dafür aber Höchstpreise für
ihre Marktware vorschreiben, und den besseren Wohn-
viefteln und den Villenbewohnern in der Mitte die doppelte
Durchschnittsrente auferlegen, ohne daß irgend wer im An-
siedlungsgebiete die Bodenpacht sonderlich empfände und
gegen diese Pachtverteilung etwas einwenden könnte.
Da die von uns als bleibend angenommene
dauernde Bodenrente von 50000 Mark im Jahr
eine reine Einnahme bedeutet, so können die
Zinsen des sich ansammelnden Kapitals zur Ver-
minderung der Gemeindelasten verwendet werdeui
wodurch ein allmähliches Heruntergehen dieser
Lasten entstehen würde, bis schließlich die Zinsen
der Bodenrente hinreichen würden, alle laufenden
Ausgaben zu decken. Das durch die kleine Boden-
pachtsich ansammelnde Kapital selbst aber würde
eine nie versagende Einnahmequelle für die Be-
gründerin der Ansiedelung, also für die Großstadt,
werden.
Es kommen aber noch weitere finanzielle und nicht
zuletzt moralische und soziale, sowie städtebauliche Vor-
teile für die Stadtgründerin in Frage.
*
Wenn die ansiedelnde Großstadt den Grundsatz festhält,
die Industriekolonien, wie wir sie dauernd nennen
wollen, nicht über eine bestimmte Größe hinaus anzu-
legen, also angenommen etwa nicht über 5000 Einwohner, so
wird sie in der Lage sein, eine Reihe solcher Ansiedlungen
in ihrem Umkreise entstehen zu lassen, deren gemein-
same Interessen in der Großstadt selbst zusammenfließen.
Sie ist die Abnehmerin für alle Werte der Kleinindustrie,
soweit sie ausgesprochen örtlichen Charakter trägt, und sie
ist das Vermittelungskontor für die Erzeugnisse der
umliegenden Industriekolonien nach der Außenwelt hin.
Dadurch wird der Zusammenhang der Ansiedlungen mit
der Zentralstelle ein andauernd inniger bleiben, sie ist für
jene das Herz, während die Kolonien selbst die arbeitenden
Organe, die heranschaffenden Glieder des Körpers „Groß-
stadt" sind.
Auch Howard sieht bei seinen Gartenstädten ein Ge-
bilde vor, das die jetzige Großstadt ersetzen soll; er will
eine Gruppe von Gartenstädten, die je 30000 Einwohner
umfassen sollen, um eine gemeinsame Mittelstadt von etwa
60000 Einwohner ansammeln und aus dieser Interessen-
gruppe das machen, was als Großstadt unvermeidlich, aber
dennoch wohl verbesserungsfähig ist. Die Gartenstadt-
bewegung will durch diese ,, Sozial Cities" die vor-
handenen Großstädte allmählich entvölkern und sie dadurch
zur Annahme der Gartenstadtidee erziehen.
Mein Vorschlag rechnet mit dem Bestehenden, er will
nicht das Eine zerstören, indem er das Andere aufbaut, son-
dern er will das Alte erhalten und verbessern und Neues
und Altes gegenseitig nutzbar machen. Während also
einerseits die Großstadt für ihre Industriekolonien so-
zusagen die Lebenspenderin ist, wird andererseits jede
einzelne der letzteren eine Stätte sozialer, moralischer
und wirtschaftlicher Wiedergeburt für den kleinen Mann
sein. Dieser wird in seiner Gartenstadt auf seiner kleinen
friedlich bebauten Eigenscholle sitzen, die zwar nicht
grundbuchlich sein Eigentum ist, die aber auch keinem
anderen gehört, an der er ebensogut Mitbesitzer ist, als
wie jeder andere um ihn her, und er wird sich freuen,
nicht mehr für einen Hausagrarier und für einen kost-
spieligen Gemeindehaushalt arbeiten zu müssen, sondern
in jeder Hinsicht für sich selbst, für seine Familie und
für seine ,, Genossen". Und dieser Geist der Zuiriedenheit
wird aus den Industriekolonien in den angemorschten
Körper der Mutterstadt ziehen und hier neues gesunderes
Wesen werden lassen, er wird in der arbeitenden Be-
völkerung die Zufriedenheit langsam heranreifen lassen
und zugleich die Sehnsucht in jedem einzelnen, auch Mit-
glied einer Industriekolonie werden zu können.
Die Arbeitgeber aber werden sich diesen Regungen
ebensowenig entziehen können, wie der wirtschaftlichen
Einsicht, dort „draußen vor dem Tor" bessere Produktions-
bedingungen und dadurch die Möglichkeit erlangen zu
können, mit der Auslandsindustrie in erhöhten Wettbewerb
zu treten.
Und die Großstadt selbst, die Verwaltung, wird ein
gutes Geschäft hierbei machen; denn erhöhte Produktivität
und vermehrte Absatzgebiete stärken die Steuerkraft, und
die Bodenrente, die jetzt in den nimmersatten Geldschrank
von ein paar Kapitalisten fließt, entlastet nach und nach
den Etat der Mutterstadt und hilft ihr, alte Schulden zu
tilgen.
Für den Städtebau entsteht eine ganz neue Aufgabe.
Hier in der Industriekolonie kann er mit verminderten
Kosten dennoch neues, eigenartiges schaffen ohne Rück-
sicht auf Privatbesitz und auf alle zu dessen Gunsten die
Arbeit des Künstlers und Technikers einschränkenden Ge-
setze. Hier können die Erfahrungen der Großstädte für
die Klein- und Mittelstadt in zweckentsprechender Weise zu
Nutz und Frommen sowohl dieser selbst, wie jeder ein-
zelnen Großstadt verwertet werden, und hier wird alles
das vermieden werden können, was den Großstadtbürger
gegen den Techniker einnimmt, in erster Linie die so oft
beklagte und als kostspieliges Übel verschrieene ,,Straßen-
buddelei". Schon Fritsch schlägt in seiner „Stadt der Zu-
kunft" vor, bei den neuen Städten in jeder Straße einen
Tunnel anzulegen, der alles das aufnimmt, was an Leitungen
erforderlich ist, und dieser ist auch so naheliegend, daß
ihn die Städtetechnik ohne weiteres für sich nutzbar
machen wird.
Aber namentlich dem Künstler wird eine ganz neue
Aufgabe erwachsen. Schon allein der Bebauungsplan, der
bis auf die durch Eisenbahn und SchifTahrtskanal und die
36
DER STÄDTEBAU
Verbindung mit der Mutterstadt gegebenen Linien ein un-
beschriebenes Blatt vor sich hat und nun nach Herzens-
lust großen Ideen Raum geben kann. Der beiliegende
Plan der ersten englischen Gartenstadt ist kein „Non
plus ultra", aber er zeigt doch auch schon, daß ein
ganz anderes zu schaffen ist, als bei der „Erweiterung"
irgend einer verbauten Landstadt, die zur Industriestadt
ausgewuchert ist, oder bei ähnlichen Aufgaben. Und
dann in den Bauten selbst, in den öffentlichen Gebäuden
sowohl wie in den kleinen „Eigenheims", welche Fülle
von künstlerischen Aufgaben sind in ihnen enthalten,
wo nicht mehr der teure Grund und Boden Sparsamkeit
in schönheitlicher und gesundheitlicher Beziehung heischt!
Auch in dieser Hinsicht hat die deutsche Gartenstadt-
gesellschaft schon eine sehr bemerkenswerte Propaganda
gemacht und zwar insbesondere durch die Flugschrift
,, Gartenstadt und ästhetische Kultur" von H. Kampffmeyer,
in der auch die hier ebenfalls beigefügten Abbildungen
siehe Tafel 24, von Häusergruppen aus der englischen
Arbeiterkolonie ,,Bournville", einer Gründung des Kakao-
fabrikanten Cadbury enthalten sind.
Ich will hier noch die Kampffmeyerschen Ausführungen
über die allgemeine Kunstpflege in der Gartenstadt für
sich selbst reden lassen.
Es ssi mir nun gestattet, kurz auf einige der ästhetischen Aufgaben
hinzuweisen, die schon gegenwärtig durch den Dürerbund, durch die freie
Volksbühne und ?ndere Vereinigungen mit Glück gelöst sind und die aus
den eben erwähnten Gründen in der Gartenstadt auf ganz besonders rege
Anteilnahme rechnen dürfen.
Ich sprach vorher von dem Stadtplan, den Gärten und Häusern. Es
gälte nun die Wohnungen mit dem passenden Hausrat zu versehen, und
es läge nahe, auch hier das genossenschaftliche Prinzip anzuwenden. Das
würde am besten in der Form geschehen, daß man eine Organisation
nach Analogie der Konsumgenossenschaften gründete, die sich Kunst-
genossenschaft nennen könnte und in deren Vorstand auch einige Künstler
zu wählen wären. Der Vorstand würde nun einfache und dabei schöne
Möbel nach guten Entwürfen bei einer leistungsfähigen Möbelfabrik be-
stellen und den Mitgliedern zum Selbstkostenpreis abgeben. Auch künst-
lerischer Wandschmuck und Reproduktionen von guten Skulpturen könnten
auf dieselbe Weise billiger beschadt werden.
Diese Kunstgenossenschaft müßte ihre Wirksamkeit allmählich auf
alle Gebiete ästhetischer Kultur ausdehnen. Jede neue Sektion würde ihren
eigenen Vorstand haben, der gleichzeitig im Zentralausschuß säße und
dadurch ein geschlossenes Zusammengehen der einzelnen Bestrebungen
verbürgte.
So würde sich bald das Bedürfnis nach einer guten Volksbücherei
geltend machen, mit der einige Lese- und Gesellschafisräume sowie eine
Verkaufsstelle guter Volkslitteratur zu verbinden wäre. Außerdem müßte
ein geeigneter Raum für Ausstellungen aller Art geschaffen werden. Darin
würde, ähnlich wie in dem erwähnten Ruskinhause in Bournville, die
Veredelung des dilettantischen Kunstschaffens besonders berücksichtigt
werden. Vor allem dadurch, daß mustergiltige Handarbeiten, geschmack-
volle Kostüme, künstlerische Photographien und kunstgewerbliche Arbei:en
aller Art gezeigt würden. Natürlich müßten regelmäßig tüchtige Künstler
zur Veranstaltung von Sonderausstellungen eingeladen werden.
Sobald die Stadt genügend herangewachsen wäre, müßte zum Bau
geeigneter Konzert-, Theater- und Vortragsräume geschritten werden.
Aehnlich wie es bei der , .Freien Volksbühne" der Fall ist, könnte auch
hier der Vorstand mit den betreffenden Schauspielern und Musikern in
direkte Verbindung treten und den Mitgliedern gediegene Kunstgenüsse
für geringen Entgelt beschaffen. Die Verbilligung hätte hier wie auf den
vorher genannten Gebieten seinen Grund darin, daß infolge einer zweck-
entsprechenden Organisation von vornherein auf einen gefüllten Saal ge-
rechnet werden darf und der einzelne Platz infolgedessen billiger zu stehen
kommt.
Auch für persönliche Kunstübung in Liebhabettheater-, Gesang- und
Orchestervereinen würde Gelegenheit und Anregung zu schaffen sein.
Um nun den rechten Boden für die Saatkörner zu bereiten, die in
der Bibliothek und den Ausstellungen, in den Konzerten und Theater-
vorstellungen verstreut werden, hätten Hand in Hand mit den jeweiligen
Veranstaltungen regelmäßige Vorträge stattzufinden, in denen wissen-
schaftliche wie ästhetische Probleme erörtert würden.
Diese Bestrebungen würden kluger Weise von den Besitzenden, be-
sonders von einsichtigen Fabrikinhabern nach Möglichkeit gefördert werden.
Die Industriellen*), die ihre Fabriken aus der Großstadt hinaus verlegen,
tragen schon jetzt dem Vergnügungsbedürfnis ihrer Arbeiter Rechnung
und suchen ihnen durch Lesehallen, Bibliotheken und Musikkapellen edlere
Vergnügungen zu bieten. Sie wissen, daß der Mensch nun einmal Lebens-
freude nötig hat und dass er in Ermangelung von besseren Genüssen
zum Schnaps greift, der seine Arbeitskraft und Zuverlässigkeit beein-
trächtigt.
An Anregungen für die genannten Bestrebungen wird es nicht fehlen.
Schon jetzt haben wir eine Anzahl von Künstlern und Kunstfreunden in
der Gartenstadtgesellschaft. Es werden sich ihnen hoffentlich noch neue
Freunde zugesellen. Denn nur durch die rege Beteiligung künstlerisch
gebildeter Menschen kann das für unsere ästhetische Kultur so wichtige
Unternehmen die Entwickelung erhalten, die ich mit wenigen Strichen
skizzierte.
Zudem liegt es ja im eigensten Interesse der KUnstler, sich hier ein
Wirkungsfeld für ihre Ideen zu schaffen, wie es unter anderen Verhält-
nissen kaum erreicht werden könnte. Ob die Entwicklung ganz meiner
Darstellung folgen wird, das kann erst die Zukunft lehren. Der Zweck
meines Aufsatzes ist erreicht, wenn er den Leser überzeugte, daß durch
die Gartenstadt der Kunst ein weites fruchtbares Gebiet erschlossen wird.
Hoffen wir, daß dem Felde die Arbeiter nicht fehlen.
Es soll nun noch kurz der Fall besprochen werden,
der bei ganz großen Städten gegeben sein wird, wo in
der Nähe der eigentlichen Stadt und überhaupt innerhalb
des Weichbildes oder dicht an seiner Grenze keine Mög-
lichkeit mehr besteht, zu landwirtschaftlichen Preisen das
erforderliche Gelände zu erwerben. Hier sind in der Regel
ausgezeichnete Bahn- und SchifFahrtsverbindungen mit den
entlegeneren Vororten vorhanden, die auch meistens die
großstädtische Industrie schon veranlaßt haben, sich weit
ab von der Zentrale anzusiedeln. Dabei spielen oft 20 bis
30 km weite Entfernungen nur eine geringe Rolle.
Auf den gleichen Standpunkt kann sich nun auch die
Großstadt stellen: kein Spekulationsland, sondern Acker-
land, billiges und billigstes Land, erwerben, ganz gleich»
ob es ein paar Kilometer mehr oder weniger von der
Stadt ab ist, wenn es nur an der Eisenbahn liegt und in
der Nähe einer Station. Die Verbindung mit der Großstadt
ist ja nur für die Gesamtheit der Kolonie als solche, nicht
aber für jeden Ansiedler Lebensbedingung. Der empfängt
seine wirtscnaftliche Existenz nicht von der Mutterstadt,
sondern aus der Kolonie selbst heraus und kann also einer
besonders nahen und innigen Verbindung mit jener ent-
raten. Die Industriekolonien bei den ganz großen Städten
werden zu Anfang in einem ähnlichen Verhältnisse zur
Großstadt stehen, wie die näheren Provinzialkleinstädte zur
Provinzialhauptstadt, nur daß alle Vorteile, die der Klein-
stadt erwachsen, für die Hauptstadt unmittelbar eine er-
höhte Einnahme im Gefolge haben.
Ich komme jetzt zu einem Punkte, der für das Zu-
standekommen solcher kommunalen Industriekolonien
von besonderer Wichtigkeit ist, nämlich zu der Schwierig-
keit, die großstädtische Industrie möglichst schnell und
■) Es sei hier nur an die Wohlfahrtseinrichtungen von Krupp und
Schwartzkopff erinnert.
37
DER STÄDTEBAU
dann auch dauernd für die Idee zu gewinnen, in Zukunft
nicht mehr auf Eigenland zu sitzen, sondern sozusagen
nur Pächter der Großstadtgemeinde zu sein.
Die Industrie, namentlich die Großindustrie, besitzt ja
jetzt überall in den Städten gewaltige Grundflächen, die
Riesenvermögen bedeuten, wenn sie als Fabrikland frei und
als Bauland verwertbar werden. Aus dem Ertrage dieser
Flächen gewinnt bei ihrer Erschließung für Bauzwecke
der bisherige Eigentümer leicht die Möglichkeit, außerhalb
der Stadt große Ländereien zu erwerben, auf denen er als
eigener Herr nach Belieben schalten und walten kann.
Und das ist eben die größte Gefahr für die Großstadt schon
jetzt sowohl wie dann, wenn sie selbst „Städtegründerin"
wird. Man wird aber dieser Gefahr aus dem Wege gehen
können, und die Großstädte werden in der Lage sein, trotz-
dem die Auswanderung der Industrie auf das Land für sich
nutzbar zu machen, wenn sie etwa wie folgt verfahren.
Das Hauptmittel zur Erreichung dieses Zweckes bietet
wieder der Bebauungsplan der Stadt. So lange über
die in der Stadt belegenen Fabrikgrundstücke hinweg
noch keine Straßen vorgesehen sind, hat das Gelände
nicht viel Wert. Der Spekulationswert kommt erst, wenn
das Gelände durch gemeindeseitige Fluchtlinienfestsetzung
in Straßen und Baublöcke aufgeteilt und der Erschließung
als Bauland zugänglich gemacht wird. Diese Festsetzung
hängt aber ganz von dem Willen der Stadtgemeinde
ab, kein Mensch kann sie — wenigstens bei der gegen-
wärtigen Gesetzgebung — zwingen, Straßen in ihren Be-
bauungsplan aufzunehmen, die sie nicht haben will.
Deshalb werden sich die Fabrikbesitzer, wenn sich aus
irgend einem der vielen Gründe die Anlage eines neuen
Fabrikunternehmens außerhalb der Stadt als notwendig er-
wiesen hat, zunächst wegen der Erschließung ihres gegen-
wärtigen Besitzes zu Bauland mit der Stadtverwaltung ver-
ständigen, um darnach ihren eigenen Bauplan und die
Rentabilitätsberechnung des neuen Unternehmens aufstellen
zu können.
Nun kann die Stadt, die selbst genügend Land besitzt
und dieses besonders für die Anlage von Industriekolo-
nien verwerten will, ihre Gegenbedingungen machen, und
diese Bedingungen werden in der Regel — wenn sie aus
unseren bisher entwickelten Gesichtspunkten aufgestellt
werden ~ für den Unternehmer so in die Augen springend
vorteilhafte sein, daß es einfach seine Pflicht gegen sich
selbst und gegen seine Arbeiter sein muß, ihnen näher zu
treten. Wenn der Industrielle, anstatt Hunderttausende im
Landerwerb festlegen zu müssen, gegen eine ganz geringe
Bodenpacht die Möglichkeit einer neuen Ansiedlung mit
allen zu erwartenden Verkehrs- usw. -Annehmlichkeiten
gewinnen und durch das Eingehen auf diese Möglichkeit,
durch ihr Ausnutzen, seinen alten, sonst unverzinst brach-
liegenden Grundbesitz der Verwertung zugänglich machen
kann, dann wird er sich nicht lange besinnen und sich mit
der Stadt zu einigen suchen. (Schluß folgt in Heft 4).
ENTEIGNUNG UND UMLEGUNG.
Von Dr. ing. J. STUBBEN, Berlin -Grunewald.
Im abgelaufenen Jahrgange dieser Zeitschrift ist mehr-
mals versucht worden, das Recht der Städte auf Enteig-
nung und Umlegung von Grundstücken zu Gunsten der
Ausführung festgestellter Bebauungspläne als entbehrlich
darzustellen. Diese Auffassung, welche einem in den
deutschen Städten, namentlich in den Städten des Westens,
fast täglich hervortretenden Bedürfnisse widerspricht, scheint
ihre Erklärung in dem Umstände zu finden, daß über
Begriff und Zweck der Enteignung und Umlegung ein ge-
wisses Dunkel herrscht. Es möge in den nachfolgenden
Zeilen versucht werden, dieses Dunkel zu lichten und die
Bestrebungen von Stadtvorständen und Sozialpolitikern in
der Enteignungs- und Umlegungsfrage kurz darzulegen
und zu begründen.
Enteignung.
Bei der Enteignung auf Grund festgestellter Flucht-
linienpläne handelt es sich um zweierlei, nämlich erstens
um die Entziehung des Eigentums an solchen Grundflächen,
die zur Anlage oder Erbreiterung von Straßen und freien
Plätzen in Anspruch genommen werden; zweitens um
die Entziehung des Eigentums an Grundflächen, welche
nicht zu Straßen und Plätzen verwendet werden sollen.
Die letzteren Grundflächen lassen sich unterscheiden in
a) Grundflächen für öffentliche Gartenanlagen (Erho-
lungsplätze, Spielplätze, Parks),
b) Grundstücksteile, welche, selbst nicht bebauungs-
fähig, die Bebauung anderer Grundstücke verhin-
dern, (Prellstreifen, Masken usw.).
c) Zusammenhängende, imwesentlichen bebaute Grund-
flächen in alten Stadtteilen,
d) Zusammenhängende, im wesentlichen unbebaute
Grundflächen im Stadterweiterungsgelände,
e) Grundflächen zur Errichtung öffentlicher Gebäude,
Anlage von Schlachthöfen, Märkten, Abwässer-Reini-
gungsanstalten u. dgl.
Zur Enteignung der erstgedachten Straßen und Platz-
flächen ist den Stadtgemeinden sowohl in Deutschland als
im Auslande fast überall das gesetzliche Recht zuerkannt
und in fortwährender Uebung. In einzelnen wenigen
Staaten ist das Recht nicht ein kommunales, sondern dem
Ermessen der Staatsbehörden auf Antrag der Gemeinde
vorbehalten. Es wird wohl niemand auf den Gedanken
gekommen, diese Gattung der Eigentumsentziehung als
entbehrlich zu bezeichnen, da der Ausbau einer Stadt, ins-
besondere auch die Schaffung neuer Verkehrstraßen und
die Erbreiterung alter Straßen und Wege, unmöglich in
das Belieben des einzelnen Grundbesitzers gestellt werden
kann.
Die zweite Art des kommunalen Enteignungsrechtes
besteht in Deutschland zurzeit im allgemeinen nicht.
Die unter a erwähnte Ausdehnung des Rechtes zur
Fluchtlinienfestsetzung und Enteignung für öffentliche
Gartenanlagen ist im neuen preußischen Wohnungsgesetz-
entwurfe vorgesehen, indem der Begriff der Straßen- und
Platzflächen auf derartige Anlagen erweitert ist. Ohne
diese Erweiterung hat die Festsetzung öffentlicher Pflan-
38
DER STÄDTEBAU
Zungen in Bebauungsplänen keine öfTentlichrechtliche
Wirkung, weder wenn sie von Straßen umgeben sind,
noch wenn sie in das Innere von Blöcken verwiesen
werden sollen, wie es beispielsweise in dem Bebauungsplane
für Marienberg (Oktoberheft 1904) vorgeschlagen wird.
Die Forderung, das kommunale Enteignungsrecht auf
die unter b genannten Flächen auszudehnen, entspringt den
schlimmen Erfahrungen, welche in sehr zahlreichen Fällen
mit sogenannten Prellstreifen, Vexierflächen, Masken und
anderen Zwerggrundstücken gemacht werden, die entweder
schon früher aus der Teilung und Zersplitterung größerer
Grundstücke entstanden oder durch die Linien des Be-
bauungsplanes gebildet worden sind. Selbst nur von ge-
ringem Werte, sind sie in der Hand eigennütziger Besitzer
oft ein Mittel, die Bebauung ganzer Blöcke hintanzuhalten
und dadurch die bauliche Erweiterung der Stadt und die
Wohnungsfürsorge zu erschweren. Daß der Übelstand
besteht, kann nicht geleugnet werden. Geht doch im
Westen Deutschlands die Parzellierung der Felder oft bis
auf Flächeninhalte von 20 oder 30 qm und bis auf Land-
streifen von 1 m Breite hinab. Auch in guten Bebauungs-
plänen, deren Verfasser selbstredend die Entstehung von
Prellstreifen zu umgehen bestrebt sind, läßt sich bei zer-
splittertem oder sehr unregelmäßig geformtem Landbesitze
die Abhängigkeit mancher Grundstücke von davorliegen-
den ,, Masken" nicht vermeiden. Beispiele einfacher Art
zeigen die Blöcke Xa, XII b und XX des im Dezemberhefte
mitgeteilten Entwurfes zu einem Bebauungsplane für Flens-
burg. Die Enteignung allein wird freilich die behindernde
Eigenschaft der in Rede stehenden Zwergflächen nicht auf-
heben; die Forderung geht deshalb dahin, nicht blos die
Enteignung zu Gunsten der Gemeinde zu ermöglichen,
sondern die letztere zugleich zur Abgabe des ,, Prell-
streifens" an den behinderten Baulustigen, gegen Erstat-
tung der Selbstkosten, zu verpflichten. Je nachdem man
das Eigentumsrecht mehr nach deutscher oder mehr nach
römischer Auffassung betrachtet, je nachdem man die
soziale Bestimmung des Baulandes für Wohnungszwecke
oder aber die Freiheit des einzelnen Eigentümers in den
Vordergrund stellt, wird man zu einer Anerkennung oder
einer Ablehnung dieser Enteignungsforderung gelangen.
Die unter c aufgeführte dritte Art der erweiterten Eigen-
tums-Entziehung, gewöhnlich Zonenenteignung genannt,
besteht zu Gunsten der Gemeinden in zahlreichen Staaten
des Auslandes, so in Belgien, Holland, Frankreich, Italien.
Sie ist durch besondere Akte der Gesetzgebung auch in
Oesterreich-Ungarn, England und in Hamburg verwirklicht;
in Preußen kann sie nur angewendet werden auf Grund
Königlicher Kabinettsorder.
Der Umbau gesundheitswidriger und verkehrswidriger
alter Stadtteile vollzieht sich, wie gegenwärtig in Hamburg,
so besonders in belgischen, französischen und englischen
Städten dadurch, daß der in Betracht kommende Aus-
schnitt der Altstadt nebst den aufstehenden Baulichkeiten,
selbstverständlich gegen volle Entschädigung, den Eigen-
tümern entzogen wird, um alsdann das neue Straßennetz
anzulegen und die Blöcke aufs neue einzuteilen und sach-
gemäß zu bebauen.
Aber auch für bisher unbebautes Gelände im Stadt-
erweiterungsfelde, oben zu d aufgeführt, wird in Belgien
die Zonenenteignung in dem Sinne angewandt, daß die
bisherigen Feldgrundstücke zum zeitigen Werte in das
städtische Eigentum genommen und nach Anlage der
Straßen für den Bau von Wohnhäusern verkauft werden.
Handelt es sich im Falle c, d. h. in der Altstadt,
mehr um ,, Sanierungsmaßregeln", so ist bei der Zonen-
enteignung im Außengelände die Wohnungsfürsorge im
allgemeinen und die Bereitstellung von Baugelände zu
mäßigem Preise im besonderen der leitende Gedanke.
Unter den Begriff der Zonenenteignung fällt es indes
auch, wenn man, wie in Punkt e angegeben, zwangsweise
durch den Bebauungsplan Privateigentum zu Bauplätzen
für öffentliche Gebäude in Anspruch nehmen oder das
Innere sehr geräumig angelegter Baublöcke für ,, Eislauf-
und Radfahrplätze, Parkhöfe, größere Werkstätten und
Fabrikanlagen, Badeanlagen, Wäschereien, Schulhäuser,
Markt- und Schlachthausanlagen" bestimmen und für
die Gemeinde bereit halten will. In Preußen hat eine
solche Planung, wie sie beispielsweise der Bebauungs-
plan für Marienberg im Oktoberhefte zeigt, zur Zeit keine
rechtliche Wirkung. Die Vorschrift eines inneren Bau-
wichs oder, besser ausgedrückt, einer hinteren Baulinie,
ist eine recht unsanfte, weil entschädigungslose Maßregel.
Sie ist zwar ein geeignetes Mittel zur Freihaltung des Block-
innern, hat aber keine die Enteignung vorbereitende Kraft,
sondern stellt nur eine polizeilich gezogene, von Baulich-
keiten nicht zu überschreitende hintere Grenze dar.
Ob man die Zonenenteignung im Inneren wie im
Äußeren der Städte im Sinne der Punkte c, d und e für
nötig, nützlich oder entbehrlich hält, das richtet sich haupt-
sächlich nach der Beantwortung der Frage: Soll die Be-
seitigung von Wohnungsschäden und die Schaffung neuer
Wohnungen mehr vom öffentlichrechtlichen Gesichts-
punkte betrachtet oder aber der privaten Spekulation über-
lassen werden; soll ferner der Privatbesitz zwangsweise
in Anspruch genommen werden zu Gunsten öffentlicher
Bauanlagen, wie Kirchen, Schulen, Schlachthäuser, Bäder,
Radfahrplätze udgl.?
Zu Gunsten der Zonenenteignung im Inneren alter
Städte hat sich sogar der Zentralverband deutscher Haus-
und Grundbesitzer-Vereine auf seiner Stettiner Versamm-
lung vor einigen Jahren ausgesprochen; für die Sozial-
und Gemeinde -Politiker ist es wohl nur fraglich, ob
vorzuziehen sei, auftretende Bedürfnisse dieser Gattung
von Fall zu Fall durch besonderes Gesetz (oder besondere
landesherrliche Verordnung) zu regeln, oder den Gemein-
den derartige Aufgaben, selbstredend mit den nötigen
Schutzmaßregeln, durch ein allgemeines Gesetz zu er-
leichtern.
Die kommunale Zonenenteignung im Außengelände
wurde namentlich vom Oberbürgermeister Adickes in
seinem bekannten ersten Gesetzentwurfe vorgeschlagen; sie
wird von manchen Sozialpolitikern und namentlich von
den sogenannten Bodenreformern empfohlen, um den nach-
teiligen Folgen der Bodenspekulation auf das tatkräftigste
entgegenzutreten. Es läßt sich indes nicht verkennen, daß
die Forderung, Baugelände für neue Wohnungen durch
Entziehung des Privatbesitzes zu schaffen, etwas stark
Sozialistisches an sich hat, und es ist deshalb zu verstehen,
daß auch manche fortgeschrittenen Köpfe vor dieser Maß-
regel zurückschrecken.
Auf starke Bedenken scheint endlich eine allgemeine
gesetzliche Regelung auch derjenigen Art der Zonenent-
eignung zu stoßen, die sich darauf beschränkt, Privatland
39
DER STÄDTEBAU
für öffentliche Bauten in Anspruch zu nehmen, möge dies
schon bei Feststellung des Bebauungsplanes, möge es erst
später bei eintretendem Bedürfnisse geschehen. Bis auf
weiteres sind die Gemeinden auch für diese Art der Ent-
eignung auf landesherrliche Anordnung im Einzelfalle an-
gewiesen.
Unsere Darlegungen über die Enteignungsfrage möchten
wir dahin schließen, daß die Notwendigkeit der gewöhn-
lichen Eigentums-Entziehung an zukünftigen Straßen- und
Platzflächen wohl von Niemand bestritten, daß ferner die
Zonenenteignung zu Gunsten der Sanierung alter Stadtteile
und der Schaffung neuer Gartenanlagen eine große Schar
von Freunden hat, während der Ruf nach Zonenenteignung
im unbebauten Gelände, sei es für Wohnzwecke, sei es
für öffentliche Bauanlagen und nach Enteignung von Prell-
streifen zurzeit aussichtslos erscheint. Die zuletzt genannte
Enteignungsart wird übrigens durch die gesetzliche Ordnung
der Umlegung gegenstandslos.
Außer Acht geblieben sind hier die vielfach hervor-
getretenen, auf Verbesserung des Enteignungs-Verfahrens
gerichteten Wünsche, die eine Beschleunigung einerseits
und eine gerechtere Bemessung der Entschädigung an-
dererseits zum Ziele haben.
Umlegung.
Es ist bekannt, daß das Umlegungsbedürfnis in
manchen Fällen gesteigert oder herbeigeführt worden ist
durch eine rücksichtslose Legung der Fluchtlinien für
neue Straßen. Die wirklich guten und tadelfreien Ent-
würfe sind im Städtebau vermutlich ebensosehr in der
Minderzahl wie in anderen Zweigen des Bauwesens. Gute
Bebauungspläne sind bestrebt, die neuen Straßen derart
den Grundstücksgrenzen anzupassen, daß Prellstreifen, wie
schon vorhin bemerkt, vermieden werden und möglichst
viel Eigentumsgrenzen senkrecht zu den Fluchtlinien
stehen. Dadurch wird das Umlegungsbedürfnis einge-
schränkt, aber keineswegs beseitigt. Man denke nur an
die zahlreichen Landstraßen, die allmählich der städtischen
Bebauung einverleibt und oft auf langen Strecken von den
bisherigen Grundstücksgrenzen in spitzen Winkeln ge-
schnitten werden; man denke an die in der Rheinprovinz
vielfach vorkommende Bildung von Landstreifen, deren
Breite von 5 m bis zu 1 m, wie schon erwähnt, hinab-
geht; man denke endlich an das mitunter verwirrende
Gemenge von Eigentumsgrenzen in der Nähe dörflicher
Vororte oder im freien Ackerfelde. Der städtische Be-
bauungsplan würde nicht einmal dann allen solchen
Grenzlinien sich anpassen können, wenn er sich nur dieses
Ziel steckte; er kann es um so weniger, je mehr sonstige
Gesichtspunkte von oft größerer Bedeutung in den Vorder-
grund treten.
Unter „Umlegung" versteht man nun diejenigen an
Eigentumsgrenzen vorzunehmenden Veränderungen, welche
nötig sind, um aus den zu schmalen, zu langen, mißge-
stalteten oder ganz verschlossen liegenden Feldparzellen
brauchbare Baustellen zu machen oder sie in solche
einteilen zu können. Im Januarhefte des vorigen Jahr-
gangs ist versucht worden, gewisse Ausschnitte aus den
Bebauungsplänen von Köln und Hannover in akade-
mischer Weise so umzugestalten, daß das Umlegungs-
bedürfnis verschwinde. Trotz Außerachtlassung anderer
Gesichtspunkte gelang dies nicht, wie auf Seite 38 und
Seite 128 des genannten Jahrgangs nachgewiesen wurde.
Wohl wurden die Fälle nötiger Umlegung an Zahl einge-
schränkt, aber es blieben Parzellen von 100 bis 200 m
Tiefe, von 6 bis 4 m Breite und Reststücke von dreieckiger
Form übrig. Auch in dem Bebauungsplane für Marienberg
im Oktoberhefte des vorigen Jahrganges, besteht trotz der
ungewöhnlichen Größe und Regelmäßigkeit der Feldpar-
zellen eine große Zahl von Fällen, wo erst durch Land-
austausch benachbarter Besitzer die Bebauungsfähigkeit
hergestellt wird. Der im Dezemberheft veröffentlichte
Flensburger Plan würde, außer in den bereits genannten
Blöcken, behufs sachgemäßer Bebauung Umlegungen er-
fordern in den Blöcken VII, VIII, XI, XVII u. a., obschon
die Eigentumsverhältnisse sehr wenig verwickelt sind.
Die „freiwillige" Grenz -Umlegung ist deshalb ein bei
den meisten Stadterweiterungen sich fortwährend wieder-
holender Vorgang, bei welchem der Mächtige und Rück-
sichtslose das Uebergewicht hat über den Schwachen.
Das aber ist nicht das nachteiligste; sondern der öffent-
liche Schaden beruht darauf, daß ein Eigentümer, der mit
Überlegung oder gar mit böswilliger Absicht die Um-
legung ablehnt, es oft in der Hand hat, eine ganze Gruppe
von Besitzern an der Verwertung und Bebauung ihrer
Grundstücke zu verhindern. Ja, wenn jemand dazu über-
geht, hindernde Grundstücke in mehreren Teilen der
Stadterweiterung anzukaufen, so ist er unter Umständen
stark genug, die Entwicklung dort in großem Umfange zu
hemmen und seinem an anderer Stelle gelegenen Besitze
zuzuführen. In der Denkschrift des Verbandes deutscher
Architekten- und Ingenieurvereine vom Jahre 1897 ist auf
Seite4 bis 10 geschildert, wie in solcher und ähnlicher Weise
namentlich der kleine Besitzer von dem großen vergewaltigt
werden kann und wie der schließliche Nachteil die All-
gemeinheit trifft, indem der Markt an fertigen Baustellen
verkümmert und die Wohnungsfürsorge erschwert wird.
Es ist deshalb seit Jahrzehnten die Frage erörtert
worden, ob es in sozialpolitischem Sinne zulässig ist, durch
den Einzelnen die Allgemeinheit wehrlos benachteiligen zu
lassen, ob es nicht vielmehr öffentlichrechtlich geboten er-
scheint, durch ein gesetzlich geordnetes Umlegungsverfahren
den Schädigungen vorzubeugen. Schon in R. Baumeisters
„Stadterweiterungen" vom Jahre 1876 wurde die Notwen-
digkeit gesetzlicher Umlegung hervorgehoben. Als aber
Adickes im Jahre 1893 mit seinem ersten Gesetzentwurt
an den preußischen Landtag herantrat, stieß seine Umle-
gungs-Forderung bei großen politischen Parteien auf Ver-
ständnislosigkeit. Der Gesetzentwurf wurde in den Kom-
missionsverhandlungen des Abgeordnetenhauses begraben.
Besseren Erfolg hatte er mit seinem erneuten auf den
Bezirk der Stadtgemeinde Frankfurt a./M. beschränkten
Vorstoß im Jahre 1901, aber auch dieser Erfolg wurde aus
Mangel an Einsicht mit möglichst vielen Erschwerungen
umgeben. Inzwischen ist die Erkenntnis dessen, um was
es sich handelt, in immer weitere Kreise gedrungen, und
zahlreiche Schriftsteller wie Politiker fordern aus soziaden
und volkswirtschaftlichen Gründen die gesetzliche Ord-
nung der städtischen Grundstücksumlegung. Sie können
sich mit Recht darauf berufen, daß die Umlegung (Feld-
bereinigung, Verkuppelung, Separation) zu Gunsten länd-
lichen Besitzes längst besteht und daß die mit dem städti-
schen Baulande verknüpften Interessen mindestens ebenso
wichtig sind, wie die landwirtschaftlichen.
40
DER STÄDTEBAU
Die Grundbesitzervereine haben sich bisher dem Um-
legungszwange abhold gezeigt; sie fürchten, obschon
Niemand zu bestreiten vermag, daß die Umlegung an sich
allen nützlich und keinem schädlich ist, ein ihren Inter-
essen nachteiliges Anvsrachsen der jetzt schon großen Macht
der Gemeinde gegenüber dem Grundbesitz. Kann man
auch die Grundbesitzervereine nicht als unbefangene
Sachverständige für die Maßregeln des Städtebaus heran-
ziehen, so mag es doch mit Recht bedenklich erscheinen,
den Stadtverwaltungen die Leitung des amtlichen Umlege-
Verfahrens aufzutragen, namentlich dann, w^enn sie selbst
über großen Besitz verfügen. Im Frankfurter Gesetz ist
deshalb eine Regierungskommission mit der Umlegung
betraut; Küster und andere empfehlen die ländlichen
„Generalkommissionen" als Leiter des Verfahrens,
Abendroth hat schon früher eine staatliche Behörde nach
Art dieser Generalkommissionen vorgeschlagen. Auch
darüber kann man verschiedener Meinung sein, ob es
vorzuziehen sei, die Agrargesetzgebung zum Zwecke der
städtischen Umlegung zu ergänzen oder ein allgemeines
neues Gesetz zu schaffen, wie es in Baden und in der
Schweiz geschehen ist, oder aber eine provinzielle Rege-
lung eintreten zu lassen. Sachsen und Hamburg haben
die Frage bei Gelegenheit des Erlasses allgemeiner Bau-
gesetze geordnet. In Wien bedarf es vor der Erteilung
der Bauerlaubnis der amtlichen Genehmigung der Bau-
platz-Einteilung. Für München wurde vom dortigen Archi-
tekten- und Ingenieur-Verein dieselbe Forderung erhoben.
Dadurch wird das Bauen auf ungeregeltem Gelände ver-
hindert und auf die Umlegung der Grenzen ein amtlicher
Druck ausgeübt.
Alle diese rechtstechnischen Erwägungen über den
besten Weg zum Ziele sind nicht eigentlich Sache
des Bautechnikers. Der Städtebauer wird mit jeder
Rechtsgestaltung zufrieden sein, welche die herrschenden
Übelstände und Schwierigkeiten beseitigt; er wird aber
eines unbedingt fordern müssen: daß nämlich der
Umlegung die Feststellung des Bebauungsplanes
voraufgeht und daß sowohl beim Bebauungsplan
als beim Umlegen dem Sachverständigen die
nötige Einwirkung gewährleistet wird.
Die Enteignung von Prellstreifen und Masken fällt bei
der amtlichen Umlegung im allgemeinen fort, weil auch
aus mißgestalteten, zerschnittenen und verschlossen lie-
genden Flächenteilen bebaubare Grundstücke gebildet
werden; die Eigentumsentziehung gegen Schadloshaltung
kommt nur noch in Frage für solche Zwergflächen, die
wegen ihrer Kleinheit weder selbständig, noch mit andern
Flächen desselben Besitzers vereinigt, in bebaubare Grund-
stücke umgewandelt werden können. Sie sind zu enteignen
und gelangen mit zur Verteilung unter die in die Um-
legung einbegrifTenen Besitzer.
Für Enteignung und Umlegung gilt der Satz, daß die
besten Gesetze diejenigen sind, welche wirken, ohne an-
gewandt zu werden. Der gütliche Erwerb und die frei-
willige Umlegung werden aufs kräftigste gefördert, wenn
dem aus Eigennutz Widerstrebenden bekannt ist, daß es
gegen unbillige Ansprüche Rechtsmittel gibt. Liegen in
einzelnen Städten und Gegenden, z. B. im Osten Preußens,
infolge günstiger Verteilung des Grundbesitzes die Ver-
hältnisse so, daß die amtliche Umlegung entbehrlich ist,
so ist das kein Grund, das gesetzliche Rechtsmittel dem
Westen und Süden vorzuenthalten. Ein guter Bebauungs-
plan hat, wie andere Weiterungen, so auch das Bedürfnis
der Umlegung und Enteignung nach Möglichkeit zu ver-
meiden; aber das verbleibende Maß von Schwierigkeiten
sollte nicht sich selbst überlassen bleiben. Die Städtebau-
techniker sollten an der Erleichterung der Stadterweiterun-
gen mitarbeiten, nicht aber gesetzgeberischen Fortschritten
sich entgegenstellen, welche die bessere Erschließung neuen
Baulandes, die Bekämpfung des Wohnungselendes und die
Förderung der Wohnungsfürsorge zum Ziele haben.
ZUR HANDHABUNG DES SÄCHSISCHEN BAU-
GESETZES. Die Amtshauptmannschaft Chemnitz hatte die Ab-
sicht ausgesprochen, um der starken und unangemessenen Ausnutzung des
Baugrundes entgegenzutreten, den Bau von Mietkasernen nicht mehr zu
gestatten; auch hatte sie den Einbau von mehr als zwei selbständigen
Wohnungen in jedem Geschoß und mehr als eine selbständige Wohnung
im Dachgeschosse verboten. Aus dem Kreise der Bauunternehmer wandte
man sich hiergegen beschwerdeführend an Regierung und Zweite Kammer
und beide traten heute der Auffassung der Bauunternehmer bei. Die
Regierung will die Beschränkung der Chemnitzer Amtshauptmannschaft
nur da angewendet wissen, wo die Bodenpreise niedrig sind und trotz der
amtshauptmannschafUichen Bestimmungen Kleinwohnungen so billig her-
gestellt werden können, daß sie der Arbeiter bezahlen kann. Bei offener
Bauweise hat die Regierung gegen den Einbau von 3 — 4 Wohnungen in das
Geschoß keine Bedenken, bei geschlossener nicht gegen drei Wohnungen,
wenn ordentlich gelüftet werden kann. Die Zweite Kammer stellte sich 1
auf den Standpunkt, daß man durch den Bau großer und teurer Wohnungen
nur das Zusammenziehen mehrerer Familien in eine Wohnung und das
Schlafburschenwesen fördere. Die gute Absicht der Chemnitzer Behörde
und die Mißstände im sächsischen Wohnungswesen wurden bei dieser
41
DER STÄDTEBAU
Verhandlung viel zu wenig beachtet. Die Amtshauptraannschaft hat die
Überzeugung, daß durch ihre Bestimmung das Bauen keineswegs nennens-
wert verteuert, dagegen die spekulative Hinauftreibung des Bodenpreises
verhindert und manchem Übelstande im Wohnungswesen abgeholfen wird.
Wie es mit diesem in Sachsen bestellt ist, zeigt eine Erhebung, die vor
einiger Zeit die sächsischen Baupolizeibehörden auf Veranlassung der
Regierung angestellt haben. Das Ministerium des Innern faßt das Ergebnis
dieser Untersuchung wie folgt zusammen: ,, Zählt man die Bevölkerungs-
ziffern der städtischen und amtshauptmannschaftlichen Bezirke, für welche
Mißstände berichtet sind, so erhält man, auch nach sehr mäßigem Ansatz
der Bezirke, die nur zum Teil ungünstig sind, ein Gebiet, das mehr als
die Hälfte aller Untertanen des Königreichs umfaßt."
Die DEUTSCHE GARTENSTADT - GESELLSCHAFT
(Schlachtensee) hielt ihre Generalversammlung ab. Bei der Neu-
wahl der Geschäftleitung wurde Herr Adolf Otto-Schlachtensee zum ersten
Vorsitzenden, Herrn B. Kampffmeyer-Garzau b. Rehfelda zum zweiten
Vorsitzenden und Herr Paul Schirrmeister-Karlshorst zum Geschäftsführer
gewählt. Der Geschäftsbericht zeigte, daß sich die Mitgliederzahl der Ge-
sellschaft im letzten Jahre verdoppelt hat, und jetzt rund i8o beträgt. Der
Jahreshaushalt der Gesellschaft beläuft sich auf etwa 1700 Mark. Die
Propagandatätigkeit war im Vergleich zum ersten Jahre eine ungleich
rührigere. Dem Mangel an Aufklärungslitteratur wurde durch eine Her-
ausgabe von Flugblättern und Brochüren nach Möglichkeit begegnet. An
solchen wurden in diesem Jahre sechs an Zahl herausgegeben und in je
einigen Tausenden verbreitet. Eine Umfrage in der Industrie zur Er-
mittelung derjenigen Industriezweige, die am leichtesten die Großstadt
Verlassen und auf dem Lande angesiedelt werden könnten, mußte trotz
getroffener Vorbereitungen aus Mangel an Mitteln fallen gelassen werden.
Am Wohnungskongreß beteiligte sich die Gesellschaft durch die Ent-
sendung zweier Abgeordneten sowie durch die Veranstaltung einer Aus-
stellung daselbst. Auch gab sie zu dieser Veranlassung ,, Leitsätze zur
Wohnungs- und Ansiedlungsfrage" heraus, we!che die Stellung der Garten-
stadt im Rahmen der Wohnungsreform-Bestrebungen kennzeichnen. Eine
monatlich regelmäßig erscheinende Zeitungskorrespondenz erhält die .Zei-
tungen und Mitglieder auf dem Laufenden über die Entwicklung der
Gartenstadtbewegung und der ihr verwandten Bestrebungen in den ver-
schiedenen Ländern. Für den Winter ist eine eifrige Propaganda mit
Lichtbildervorträgen in Vereinen sowie die Veranstaltung einer größeren
Vortragsreihe in Berlin ins Auge gefaßt. Außerdem liegen schon einige
Vereinbarungen mit Kiel, Hamburg, Königsberg und mehreren anderen
Städten vor.
Die seit Jahren schwebende KIELER BAHNHOFSFRAGE ist
durch eine Entscheidung des Ministers der öffentlichen Arbeiten
zum Abschluß gebracht: Die Staatsregierung hat das Angebot der Stadt
Kiel von i"/a Millionen Mark für den Erwerb des eisenbahnfiskalischen
Geländes des alten Bahnhofes angenommen. Die Stadt wird jetzt die
alten Gebäude niederlegen, das Gelände ebnen und Straßen durchlegen.
Sie kann jetzt auch die südlichen Stadtteile durch Verlängerung der
Friedrich- und Ziegelteichstraße in unmittelbare Verbindung mit dem
Hafen bringen, sowie das Sophienblatt und die Kaistraße erheblich er-
weitem. Auch der Fiskus gewinnt bei dieser Neuordnung: Die Zufahrts-
wege zum Bahnhofe werden vermehrt und erweitert werden. Auf dem
alten Gelände wird ein ganz neuer Stadtteil entstehen und hoffentlich
wird die Besiedelung bald gelingen, wenn der Durchschnittspreis für den
Grund und Boden auch sicher nicht unter 100 Mark für den Quadratmeter
betragen wird, da für die Auslegung der Straßen und Plätze ein großer
Teil der Fläche in Anspruch genommen werden muß.
MODERNER STÄDTEBAU. Eine in Frankfurt a. M. entstandene
Baugesellschaft will eine neue Stadt, allen gesundheitlichen und
künstlerischen Aufforderungen entsprechend gründen. Nahe bei Frankfurt
auf dem Gebiete des hessischen Städtchens Sprendlingen soll der Gedanke
verwirklicht werden durch das Entgegenkommen der hessischen Regierung,
die ein 30 ha großes Waldgebiet aus dem großherzoglichen Familien-
besitze mit Genehmigung des Großherzogs zur Verfügung gestellt hat und
durch Verträge dafür Sorge trug, daß Spekulationsgeschäfte und Boden-
wucher ausgeschlossen bleiben. Nach einheitlicher Grundidee soll die
neue Anlage emporwachsen unter Berücksichtigung der notwendigen
öffentlichen Gebäude, schöner Straßenzüge und Plätze und aller derjenigen
Einrichtungen des Städtebaues, die für Gesundheit und Wohlbefinden der
Einwohner die weitgehendsten Bürgschaften bieten. Von diesen Gesichts-
punkten aus hat der Professor der Architektur an der technischen Hoch-
schule zu Darmstadt, Pützer, den Lageplan für die neue Stadt entworfen;
wenn die Einheitlichkeit der oberen Leitung gewahrt bleibt und die Be-
dingung einer geschmackvollen und praktischen Bauweise durchgeführt
wird, so darf man allerdings gespannt sein, in welcher Art die Idee, eine
Musteranlage des Städtebaus zu gründen, sich in die Wirklichkeit über-
setzen läßt.
Tm TECHNISCHEN GEMEINDEBLATT, (Zeitschrift für die
■*■ technischen und hygienischen Aufgaben der Verwaltung, herausgegeben
von Professor Dr. H. Albrecht, Groß-Lichterfelde) No. i 1904, befindet
sich ein lesenswerter Aufsatz von Dr. M. Brandts, Direktor der Provinzial-
Feuer -Versicherungs -Anstalt der Rheinprovinz, Düsseldorf: „Die Er-
schließung von Baugelände und die Herbeiführung einer zweckmäßigen
Gestaltung von Baugrundstücken durch Umlegung".
D
ZEITSCHRIFT FÜR WOHNUNGSWESEN, heraus-
gegeben von Professor Dr. H. Albrecht, Groß-Lichterfelde, bringt
in No. 3 des Jahres 1904 einen literarischen Nachweis, der auch einiges für
den Städtebau Bedeutungsvolles enthält: „Bodenreform und Wohnungs-
frage (Die Selbstverwaltung 1904, No. 32),
Dr. C. Gurlitt, Geh. Hofrat, Professor: „Der deutsche Städtebau".
(In Wuttke, Die deutschen Städte, I. Bd., Leipzig 1904, Seite 23 — 45),
Heimatschutz und Bodenreform (Volksgeselligkeit, Dresden 1904, No. 9).
Dr. ing. Herm. Muthesius, Regierungsrat: ,, Unsere Wohnungen".
(In seinem Buche: , »Kultur und Kunst" Leipzig, Diederichs 1904).
"DERICHTIGUNG zur Abhandlung des Herrn Kiehl, Aachen, im
■*-^ Heft 2 des II. Jahrganges: Die Originalzeichnung zu Tafel 9 „Ent-
wurf zu einem Parterre im Garten des Herm Generalkonsul C. StoUwerck
in Köln" ist nach einer Skizze zu einem Lageplan und einem Längs-
profil des Prof. Bruno Schmitz, Berlin-Charlottenburg angefertigt. Die
Originalzeichnung zu Tafel 10 unter C, Entwurf zum Friedrich Wilhelm-
Platz in Frankfurt a. O. ist nach einer Planskizze desselben Architekten
ausgeführt. Zur Abbildung 3 der Gartenanlage des Fräulein von Steffen
in Düsssldorf ist nur der Entwurf von den Gartenarchitekten Hardt & Nauen
gefertigt.
BRIEFKASTEN.
Herrn Regierungsbaumeister A. BOHRER in Köln a. Rh.
Verbindlichen Dank für die Zusendung des als geschmackvolle
Broschüre im Verlage von J. P. Bachern, Köln a. Rh. 1904 erschienenen
Sonderabdruckes (aus Heft V u. VI unserer Monatsschrift) Ihrer Ab-
handlung: „Vom Kölner Dom und seiner Umgebung". Wir wünschen
guten Erfolg der guten Sache !
Herrn Stadtbaumeister CLEMENS, Leiter des Sladterweiterungs-
bureaus in Königsberg i. Pr. Wir freuen uns über die Wirkung
unserer Zeitschrift und danken für die übersandten Ausschnitte der Königs-
berger Allgem. Zeitung. Der Erfolg kann Ihren Bestrebungen nicht
fehlen, da Sie Herrn Oberbürgermeister Körte für sich und die Bezirks-
verwaltung des Deutschen Technikerverbandes hinter sich haben. Schreiben
Sie einmal etwas dann für uns !
H
errn Architekt W. SCHUPP, Holzminden. Mit Interesse haben
natürliche Stadt" auch in weiteren Kreisen Propaganda machen. Besten Dank
und Gruß!
Verantwortlich für die Schriftleitung : Theodor Goecke, Berlin. ~ Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Beriin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, Berlin W. 66. — Gedruckt bei JuUus Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Cari Schütte, Berlin W.
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DER STÄDTEBAU
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nomie und verwandte Gebiete, Treptow-Berlin.
2. Jahrgang
1905
4. Heft
ManAT^5CnRIFT>
FÜR- DiE- KÜNSTLQZl^aiEAU^QKTAb
TUNQ DER -STÄDTE • hAQI- IHREN- WIRT
SOIAFTÜCMEN- QESl/NDhEITüQIEN- UND
SOZlALEN-QRUND^TZENiQEQRÜNDETVON
.THEODOR fiorrKr-c^MiLLgsiTTf^
baa VERLAQ^°TRNp' WA\MUTri,BERÜN.l^
INHALTSVERZEICHNIS : Der Wettbewerb um den Bebauungsplan für die Brandenburger Vorstadt^zu^Potsdam.^Von Theodor Goecke, Berlin. — Die Großstadt
als Städtegründerin. Von A. Abendroth, Hannover (Schluß). — Bebauungsplan für den]südlichen^Teil der^Stadt^Flensburg. Von_Dr.'ing. J. Stubben, Berlin-Grune-
wald. — Parkpolitik. Von Joseph Aug. Lux, Wien-Döbling. — Billige Stadtparke. Eine Anregung von Erwin Schlüren, Heilbronn a. N. - Chronik. — Briefkasten.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
DER WETTBEWERB UM DEN BEBAUUNGS-
PLAN FÜR DIE BRANDENBURGER VORSTADT
ZU POTSDAM.
Von THEODOR GOECKE, Berlin.
An dem Wettbewerbe, dessen Ergebnis bereits unter
der Chronik des Heftes 12 v. J. kurz mitgeteilt ist, hatten
sich nicht weniger als 95 Entwürfe beteiligt, darunter
eine große Anzahl, deren Verfasser Architekten waren und
damit den Beweis erbrachten, welche Anziehungskraft der
Aufgabe in künstlerischer Hinsicht innegewohnt hat. Um
so weniger hat das Urteil des Preisgerichts befriedigt, wie
mehrere, an die Schrittleitung gelangte Äußerungen, münd-
liche und schriftliche, z. T. in längeren Ausführungen dartun.
Der Wettbewerb war gut vorbereitet, und verdient die
Stadtgemeinde für seine, gerade 600 Jahre nach Gründung
der Stadt, den Städtebauern gewissermaßen als Festgabe
gebotene Ausschreibung ungeteilte Anerkennung. Doch
wurde beklagt, daß das von ihr bestellte Preisgericht unter
seinen technischen Mitgliedern außer dem Stadtbaurate
keinen eigentlichen Städtebauverständigen hatte, auch keinen
anerkannten Architekten, obwohl der Wettbewerb im
wesentlichen auf die Gewinnung von Ideen ausgegangen
war.
Potsdams Altstadt, auf einer von der Havel bespülten
Halbinsel gelegen, und im Rücken vom Ruinen- und vom
Pflngstberge gedeckt mit dem Kranze Königlicher Gärten,
hat als Residenzstadt der preußischen Könige seinen archi-
tektonisch-historischen Charakter namentlich von Friedrich
Wilhelm I. und von Friedrich dem Großen aufgeprägt er-
halten, nicht nur durch die öffentlichen Gebäude, Kirchen
und Schlösser, sondern auch in seiner Gesamtanlage durch
das holländische Viertel, dem grachtenähnlichen Kanal,
die z. T. hinter Palastfassaden versteckten Wohnhäuser
nach bekannten Vorbildern von Renaissance- und Barock-
meistern oder im Friederizianischen Stile. Im Gegensatze
zu diesem geschlossenen Ganzen haben sich fünf Vor-
städte, davon die Teltower jenseits der Havel am Fuße
des Brauhausberges, mit einer vorwiegend landhausmäßigen
Bebauung angegliedert, die anfangs vielfach der Schinkel-
schen Überlieferung folgte, später aber immer mehr einer bau-
geschäftlichen Unkunst verfallen ist. So entstand auch dicht
vor dem Bri-ndenburger Tore, zwischen der Alten Luisen-
straße und der nach dem Garten von Sanssouci führenden
Straße, ein in letzter Zeit teilweise geschlossen bebautes
Vorstadtdreieck, das bis zum Schafgraben reicht und so-
mit den Winkel zwischen dem Garten von Sanssouci und
dem diesem weiterhin vorgelagerten Parke von Charlottenhof
ausfüllt — der östliche Teil der Brandenburger Vorstadt.
Immerhin ist durch diese Entwicklung der gegenwärtig
60000 Einwohner zählenden Stadt kein zwingender Anlaß
gegeben, nun in dem westlichen, jetzt zu bebauenden Teile
der Brandenburger Vorstadt ein Kleinstadtidyll schaffen zu
wollen, wie es mehrere Wettbewerbspläne trotz den dies
erschwerendenBedingungen des Programms versucht haben.
Das der Bebauung neu zu erschließende Gelände, zur
Zeit eine von Handelsgärtnereien durchsetzte, stellenweise
43
DER STÄDTEBAU
Abb.
von Sandgruben zerklüftete Feldflur, umfaßt 190 ha, etwa
den 7. Teil des gesamten Stadtgebietes (1350 ha); vergleiche
den Übersichtsplan im Texte auf Seite 44 (Abb. 1). Es er-
streckt sich vom Schafgraben ab, als abgestumpftes Dreieck
zwischen der Havel und der Königlichen Villa Ingenheim
einerseits und dem Parke zu Charlottenhof mit der Fasa-
nerie andererseits, bis zum Wildparke nebst der Pirschheide,
und ist von zwei mit Landhäusern bebauten Hauptstraßen,
z. T. mit Straßenbahnen durchzogen, erstens von der innerhalb
des Stadtgebietes Neue Luisenstraße genannten alten Berlin-
Magdeburger Provinzialstraße in fast schnurgerader Lihie,
mit etwa 120 bis 350 m Abstand dem stark ausgebuchteten
Havelufer folgend, auf dessen stärkstem Vorsprunge der
Garten der Villa Ingenheim bis an die belebte W^asser-
straße reicht, und zweitens von der Viktoriastraße am
Rande des Königlichen Parkes von Charlottenhof, zu Anfang
ziemlich gleichlaufend mit der Berlin-Magdeburger Eisen-
bahn in etwa 80—140 m Abstand, dann mit dieser am
Bahnhofe Wildpark, da, wo das Floraportal die Einfahrt
zur Straße nach dem Neuen Palais (Sommerwohnung des
Kaisers) betont, im spitzen Winkel zusammenschneidend.
Für den Bebauungsplan kommen ferner inbetracht der
von der Neuen Luisenstraße abzweigende Mittelweg und,
von der Viktoriastraße abgehend der Werdersche Weg,
beide zum Königlichen Wildparke hin. Fabriken und
größere Gewerbebetriebe fehlen hier wie in Potsdam über-
haupt; nur dicht an der Havel, bezw. am hafenartig er-
weiterten Schafgraben bei seinem Einflüsse in die Havel
befindet sich das städtische Elektrizitätswerk nebst der
Kläranlage für die städtischen Abwässer und das könig-
liche Proviantamt.
Wichtig sind namentlich die Eisenbahnverhältnisse, die
das Programm unter den „Allgemeinen Bemerkungen" er-
läutert: In der Brandenburger-Vorstadt befinden sich zwei
Haltestellen der Berlin-Magdeburger Eisenbahn, „Char-
lottenhof • und die schon genannte Station „Wildpark", die
beide sowohl dem Berliner Vorortverkehre als auch dem
Fernverkehre dienen. In den Bahnhof Wildpark mündet,
aus nördlicher Richtung kommend, die Nauener Bahn ein.
Die Berlin-Magdeburger Eisenbahn durchschneidet das Vor-
stadtgebiet nahezu in gleicher Höhe mit dem Gelände.
Dieser Zustand erschwert in vieler Beziehung die Ent-
wicklung der Stadt, so daß seine Beseitigung durch Hoch-
legung der Bahn und die Unterführung sämtlicher Straßen-
züge an den Kreuzungspunkten angestrebt wird und zwar
unter Verbreiterung des Bahnkörpers an seiner Südseite.
Dann soll der Bahnhof Charlottenhof in unmittelbare Ver-
bindung mit der Alten Luisenstraße gebracht und der
kaiserliche Hofbahnhof zu Wildpark auf der Waldparzelle
nordwestlich vom Floraportal errichtet werden. Im übrigen
44
DER STÄDTEBAU
wird der Bahnhof Wildpark ziemlich unverändert bleiben,
jedoch in der Richtung nach dem Gärtnerwege zu einen
Personentunnel erhalten, von dem aus über Treppen die
Bahnsteige zu erreichen sind. Eine dritte Bahnlinie, die
zukünftige Verlängerung der Nauener Bahn nach Treuen-
brietzen, soll vom Bahnhofe Wildpark in südöstlicher
Richtung abzweigen und, sich nach Südwesten wendend,
die Neue Luisenstraße an der Scheidegrenze zwischen
dem königlichen Wildpark und der Pirschheide schief
überschneiden, und zwar als zweigleisige Hochbahn auf
einer Dammschüttung.
Hierzu kam eine Reihe sehr eingehender Bedingungen
für den Wettbewerb, so daß inbezug auf die Gesamtan-
ordnung des Planes allzuviel Bewegungsfreiheit nicht ge-
stattet war.
Soweit die Vorschriften durch gegebene Verhältnisse
geboten waren, mußten sie wie diejenigen über die Eisen-
bahnen, bereits festgesetzte Fluchtlinien usw. eben hin-
genommen, oder auch wie diejenigen über zu schonende
Bebauung, vorhandene Straßen und öffentliche Wege gar
willkommen geheißen werden. Darüber hinaus erschien
aber z. B. die Bestimmung über die Zuschüttung des
Schafgrabens von der Viktoriastraße bis zur Luisenstraße
zur Gewinnung von Straßenland als kein unbedingtes Er-
fordernis, und besonders die vorherigeFestlegung der meist
schmalen Straßenunterführungen im Zuge der Eisenbahnen
als ein Erschwernis, das nur wenige Entwürfe sich durch
Verschiebungen und Verbreiterungen zu erleichtern gewagt
haben.
Wie sollte ferner der Schematismus in den Straßen-
anlagen vermieden werden, wenn die geringste Straßen-
breite auf 15,2 m festgesetzt wurde, auch da, wo Vorgärten
hinkommen und diese überall anzuordnen waren, wo die
Örtlichkeit es gestattet, auch über das gesetzliche Tiefen-
maß von 3 m hinaus?! Da für das von der Magdeburger
Eisenbahn, der Neuen Luisenstraße und der Wildpark-
grenze gebildete Dreieck auf die geschlossene Bauweise
als die voraussichtlich vorherrschende hingewiesen war,
wogegen mit Rücksicht darauf, daß die Magdeburger Eisen-
bahn den unmittelbaren Zusammenhang des Geländes mit
dem Königlichen Parke von Charlottenhof unterbindet,
nichts einzuwenden ist, so konnte die Folge keine andere
sein, als die Annahme einer ziemlich gleichmäßigen Be-
bauung, die nun, um sie malerisch zu gestalten, wie ge-
wünscht wurde, zuweilen zu vertrackten Straßenführungen
und gekünstelten Blockbildungen verführt hat. Denn gleich-
breite Straßen ziehen gleichtiefe Baublöcke nach sich,
wenn ein gleichartiges Wohnbedürfnis vorausgesetzt wer-
den muß, und große Straßenbreiten ziehen auch große
Blocktiefen nach sich, wenn nicht die Gesamtfläche von
Straßen- und von Bauland in ein Mißverhältnis zu ein-
ander geraten soll. Es mußte also zwischen zwei Übeln,
einem Übermaß an Blocktiefe und einem Zuviel an Straßen,
hindurchgesteuert werden; dabei sind viele Bewerber mit
ihrer Kunst aut eine Sandbank geraten — am Normal-
Profil, mit und ohne Bäume, saßen sie fest. Die Architekten
wählten meist die an sich richtige Form langgestreckter
Baublocks, die bei reichlicher Tiefe den Bau von Miet-
kasernen herausfordern und bei geringerer die Zahl der
Längsstraßen häufen; die Ingenieure und Geometer bevor-
zugten dagegen tiefe, kurz abgehackte Blocks von trapez-
förmiger, vier- und dreieckiger Grundform mit vielen
Querstraßen, die, obwohl Nebenstraßen, doch nun den
wichtigeren Längsstraßen gleichwertig waren. Bei schärfe-
rer Unterscheidung zwischen Verkehr- und Wohnstraßen
hätte sich dies vermeiden lassen, durch die Möglichkeit,
auch schmalere Straßen, eine niedrigere Bebauung als die
anscheinend viergeschossig vorausgesetzte, also auch die
für Bürgerhäuser so zweckmäßig dreigeschossige vorzu-
sehen, um auf natürlicher Grundlage zu einer Abwechs-
lung in den Straßenbildern zu kommen. Der Verfasser
des Entwurfs ,, Städtebau" (siehe Tafel 29) ist deshalb ab-
weichend von der Vorschrift mit der Breite von Wohn-
straßen wenigstens bis auf 12 m heruntergegangen, wodurch
er sich aber um eine sonst wohlverdiente Anerkennung
gebracht haben dürfte. Mindestens hätte dies für die offene
Bauweise zugelassen werden müssen, die Landhausbe-
bauung, die meist an der Wildparkgrenze entlang ange-
nommen worden ist, wodurch die Eintönigkeit der Bebau-
ung hier wenigstens ein Ende erreichen würde.
Nun wäre eine geschlossene Bebauung sicherlich auch
auf Grund einer gleichmäßigen Aufteilung des Geländes
künstlerisch zu bewältigen, durch eine möglichst einheit-
liche Gestaltung der Straßenwandungen, durch eine her-
vorragend architektonische Betätigung überhaupt. Darauf
ist aber doch unter den herrschenden Verhältnissen sobald
kaum zu rechnen; ein bescheidenes Einpassen in das
Straßenbild hindert die Sucht, den Nachbarn zu über-
trumpfen, und das gewerbsmäßige Herstellen der Miet-
häuser drängt den eigentlichen Künstler besonders in den
mittleren und kleineren Städten in den Hintergrund.
Eine, die freie Entschließung beengende Unklarheit lag
endlich darin, daß den Bewerbern die Auswahl von Plätzen
für gewerbliche Zwecke am Havelufer frei gestellt wurde,
während die dort befindlichen großen Parkflächen von der
Entwurfsbearbeitung ausgeschlossen waren, in Zukunft doch
wohl als solche erhalten bleiben sollen, was sich bei der
Nähe von Gewerbebetrieben kaum durchsetzen lassen
dürfte. Hier wäre mit Ausnahme des unmittelbar an den
Schafgraben anschließenden Teiles, an dessen Ufer wohl
die geforderten Anlegeplätze für den Fracht- und Per-
sonenverkehr zu schaffen wären, die offene Bauweise die
von selbst gegebene Bebauungsart, auch mit Rücksicht auf
einen möglichst freien Ausblick von der Neuen Luisen-
straße über das Vorland der Havel hinweg auf die schöne
Wasserfläche.
Größere Freiheit gewährte dagegen das Programm für
die Einzelausbildung des Planes; aber gerade darin lag eine,
wenn nicht gar die Hauptschwierigkeit des Wettbewerbes
verborgen, nämlich die Lösung der Frage, wie die das Ge-
lände durchschneidenden Bahnkörper dem Bebauungsplane
am besten einzuverleiben seien. Von der Treuenbrietzener
Bahn war ausdrücklich gesagt, daß sie auf einer Damm-
schüttung nach dem Bahnhofe Wildpark geführt werden
solle; auch der nach der Südseite der Magdeburger Bahn-
linie zu verschiebende und hochzulegende Fernbahnkörper
war auf dem Lageplane mit Böschungsstrichen bezeichnet,
während vom Schafgraben ab ein anderer Unterbau ge-
plant zu sein scheint. Zweifelhaft konnte es nur bleiben,
ob die zukünftige auf dem gegenwärtigen Planum der
Magdeburger Bahn zu erbauende Hochbahn für den Ber-
liner Vorortverkehr mit Dammschüttung gedacht sei. Die
spätere Verbindung der Treuenbrietzener Bahn mit dem
Ferngleise der Magdeburger Bahn in der Richtung auf
45
DER STÄDTEBAU
Potsdam zu sollte jedenfalls als eiserner Viadukt inmitten
einer in ihrem Zuge anzulegenden Straße angenommen
werden. Nun pflegen Bahndammböschungen im Stadtge-
biete keinen erfreulichen Anblick zu gewähren; man müßte
denn Bäume davorstellen, wie es der mit dem II. Preise
bedachte Entwurf „Heimatsinn" (Tafel 26) vorgeschlagen hat;
gärtnerische Anpflanzungen auf den Böschungen selber sind
der Gefahr ausgesetzt, Flugfeuer von der Dampflokomotive
zu fangen. Doch wären lebende Hecken am Böschungsfuße
wohl zulässig. Immerhin bleibt die einseitig bebaute
Straße eine kostspielige Anlage, die den Gemeindesäckel
belastet, zumal ihr Wert durch den Lärm des Bahnverkehrs
noch beeinträchtigt werden kann. Bei der Ausdehnung
der Bahndämme war daher zu überlegen, wie weit man
mit den Begleitstraßen gehen könne, ob und wo insbeson-
dere noch über das Verkehrsbedürfnis hinaus. Die Vor-
schläge erschöpften in ihrer Mannigfaltigkeit fast alle Mög-
lichkeiten. Es scheint fast so, als ob der mit dem I. Preis
ausgezeichnete Entwurf „Videant consules" (Tafel 25) dem
Umstände seinen Erfolg zu verdanken hat, daß er beide
Seiten der Treuenbrietzener Bahn (nach „Wildpark" hin) und
die 'Fernbahnseite der Magdeburger Linie fast gänzlich zu
verbauen angenommen hatte. Man könnte dagegen ein-
wenden, daß die Höfe hinter den Häusern dem Reisenden
keine angenehme Einblicke gewähren. Doch ist zu beden-
ken, daß sich die Bahn nicht nachträglich ihren Weg durch
eine etwa vorhandene Bebauung gewaltsam zu brechen
braucht, die nachfolgende Bebauung sich vielmehr nach
der Bahn richten kann, die Entstehung kahler Brandgiebel
also keine Notwendigkeit sein würde, und dies umsoweniger,
wenn hier, wo bessere Wohnungen schwerlich gesuchte
sein werden, vielleicht die Erbauung von Hinterhäusern
für kleinere gewerbliche Betriebe dadurch gefördert wer-
den könnte, daß an der Eisenbahn entlang schmale Wirt-
schaftswege angelegt würden. An der Vorortbahnseite der
Magdeburger Linie (Nordseite) wäre aber selbst bei Aus-
führung eines Viaduktes eine Verbauung erwünscht, um
den Streifen bis zur Viktoriastraße für sich behandeln, die
Bebauung möglichst schonen und damit die Gartengrund-
stücke gegenüber dem Parke von Charlottenhof erhalten
zu können, zumal hier die offene Bauweise zu fordern
wäre. Hierin liegt vermutlich der Grund für den Vorzug
des mit dem III. Preise gekrönten Entwurfes „Victoria
Luise" (Tafel 27) und des diesem vielfach ähnlichen zum
Ankauf empfohlenen Entwurfes „Übersichtlich" (siehe Text-
bild 2). Auch der Entwurf ,, Havel" zeigt dieselbe An-
ordnung. Eine besondere Schwierigkeit hat dabei die Be-
handlung des Zwickels in der Gabelung der beiden Eisen-
bahndämme und des sich nach der Straße hin öffnenden
Viaduktes. Der mit dem II. Preise gekrönte Entwurf hatte
ebenso wie der Entwurf „Havel" hier Gartenanlagen vor-
gesehen, der Entwurf „Camillo Sitte" (siehe Tafel 28) im
ganz entgegengesetzten Sinne Plätze für gewerbliche An-
lagen. Die meisten Bewerber wollten aber auch hier
eine Bebauung durchgeführt wissen, die im Entwürfe
,, Städtebau" z. B. als offene, überwiegend jedoch als ge-
schlossene gedacht war. Die Verfasser des Entwurfes
„Heimatsinn" haben sich im Erläuterungsberichte näher
mit dieser Frage befaßt, indem sie die verschiedenen Mög-
lichkeiten zu ihrer Lösung erörterten. Danach wurde von
der vollständigen Bebauung als nicht empfehlenswert Ab-
stand genommen, weil das Wohnen zwischen den Eisen-
bahnen zweifellos wenig angenehm sei. Die Beschränkung
der geschlossenen Bebauung aber auf die Südostseite und
eine Bebauung mit einzelnen Gebäuden zwischen Baum-
gruppen in den dahinter liegenden Zwickeln könne zwar
den Bedürfnissen z. B. einer Hospitalanlage entsprechen,
deren Errichtung an dieser Stelle jedoch des Lärmes wegen
nicht angehe. Eine Parkanlage sei einfach, aber kost-
spielig und, man darf wohl hinzufügen, angesichts der be-
nachbarten ausgedehnten Kgl. Gärten auch ziemlich über-
flüssig und für den Ruhe suchenden Spaziergänger kaum
verlockend. Deswegen hatte der Entwurf eine einheitliche
Frontbebauung vorgesehen und zwar für Geschäftsräume
der Eisenbahnverwaltung oder auch wohl für einige Privat-
häuser, während dahinter Erholungsplätze für Erwachsene
und Spielplätze für Kinder angelegt werden sollen, die
mitten in dem neuen Stadtteil und unmittelbar an der
Straßenbahn gelegen sein würden.
Ein letzter Punkt von Bedeutung betraf die Einziehung
weiterer Verkehrstraßen. Dazu war der ungefähre Verlauf
des bereits im Eingange der Besprechung erwähnten
Mittelweges ohne weiteres gegeben. Dann kam wohl die
Königliche Villa ,, Ingenheim" als Ausgangspunkt für einen
Straßenzug in Frage, der entweder nach einer ungefähr
inmitten des Bebauungsgebietes verlangten Platzanlage oder
als Schrägstraße nach dem Bahnhofe „Wildpark" hin zu
richten gewesen wäre.
Ersteres ist in den Entwürfen „Heimatsinn" und ,, Keine
Grundstücksumlegung" (siehe Tafel 34) geschehen, letzteres
in den Entwürfen „Victoria Luise" und „Übersichtlich",
weniger stark ausgeprägt auch in dem Entwürfe ,, Bran-
denburg" (Tafel 31 u. 32), besonders schön aber in dem
Entwürfe ,, Neues Palais-Villa Ingenheim" (Tafel 30). Diese
Diagonale könnte, wenn nur Verkehrsrücksichten zu
nehmen wären, auch etwas unterhalb der Villa Ingenheim
von der Neuen Luisenstraße ausgehen, wie dies z. B.
der Entwurf „Camillo Sitte" zeigt. Andere haben die Ab-
zweigung noch weiter nach Westen hin verschoben und
schließlich auf eine Diagonale überhaupt verzichtet, um
sich mit einer auch in den genannten Entwürfen außerdem
vielfach vertretenen Straße zu begnügen, die annähernd
parallel zur Wildparkgrenze verläuft, wobei allerdings die
geforderte Straßenbahnschleife zu einem großen Umwege
führt. Eine gute Diagonale war übrigens auch im Ent-
würfe ,, Licht, Luft, Leben" zu sehen und zwar in tadel-
losem Anschlüsse an die Stadt.
Daß sich unter der großen Zahl von Entwürfen auch
unreife Arbeiten gefunden haben, kann nicht auffallen,
kommt dies doch immer in allgemeinen Wettbewerben vor,
umsomehr also dann, wenn eine Aufgabe gestellt war,
die sich fast jeder, der Zirkel und Lineal zu handhaben
gelernt hat, zutraut, ohne viel Federlesens lösen zu können.
Deshalb kann es auch nicht Wunder nehmen, daß die •
Straßengeometrie zum Teil mit merkwürdigen Anläufen,
auch in Kunst machen zu wollen, überwogen hat. Plätze,
für die gerade die Überbleibsel schematisch zugeschnittener
Baublöcke gut genug gewesen sind, wahre Irrgärten und
Wurmgänge statt Straßen waren zahlreich vertreten. An-
dere Bewerber, wie eine an die Schriftleitung gelangte Zu-
schrift ausführt, hatten, ebenfalls unter Verzicht auf fast
jede rechtwinklige und geradlinig umrissene Blockform,
schwungvolle Linien auf das Papier geworfen mit möglichst
vielen Symmetrieaxen (die meist die Bahndämme abgaben)
46
DER STÄDTEBAU
Abb. 2.
VUmftwMtn'Z- -fe«tK>Htf
^'^W
Zum Ankauf empfohlen : Allgemeine Städtereinigungsgesellschaft zu Wiesbaden.
und Symmetriemittelpunkten, unbekümmert um jede Besitz-
grenze und willkürlich gegen die Verkehrsansprüche. So
waren Entwürfe mit einer Schar zu den Bahnkrümmungen
gleichlaufender Straßenzüge zu sehen, durchkreuzt von
einem Büschel von Radialstraßen — und das Spinngewebe
war fertig!
Selbst in die engere Wahl gekommene Entwürfe waren
von derartigen Fehlern nicht frei, darunter z. B. einer mit
durchweg quer zur natürlichen Richtung verlaufenden
Längsstraßen, ein anderer mit einer zwar groß gedachten
Platzaxe, die jedoch mittendurch schief von einem Bahn-
damme durchschnitten wurde, ein dritter, sonst nicht übler
mit einem 400 m langen ovalen Kirchplatze, der sich der
Krümmung der Treuenbrietzener Bahn anschmiegend, wie
eine Rennbahn gestaltet und im Abstände einer Blockbreite
von einem gleichförmigen Straßenringe umschlossen war.
Dagegen sind bessere vom Preisgerichte übergangen wor-
den, z. B. der Entwurf ,, Residenzstadt" mit zwei guten
Plätzen, leider nur mit Straßenzügen, die ohne Rücksicht
auf die sie schief durchschneidenden Eisenbahnen in ge-
rader Linie durchgezogen waren, oder der Entwurf „Groß-
stadtflucht" mit gutem Kirchplatze, klaren Straßenzügen
und durchdachten Ecklösungen. Ferner der bereits er-
wähnte Entwurf „Havel", der Entwurf „Cosi" und weitere
fünf, die zu den besten des ganzen Wettbewerbes gehörten:
„Städtebau", „Neues Palais-Villa Ingenheim", „Branden-
burg", „Flurgrenzen-Bauplatzgrenzen" und „Keine Grund-
stücksumlegung".
Nach gemeinsamer Besichtigung der Entwürfe durch
den Herausgeber der Zeitschrift und einen im Städtebau
wohlerfahrenen Geometer kamen wir zu dem Ergebnisse,
daß der mit dem IL Preise gekrönte Entwurf unbedingt an
die erste Stelle gehört hätte. Im übrigen vermochten wir
uns nicht des Eindruckes zu erwehren, als ob die in die
engere Wahl gelangten Entwürfe dies zum Teil der einen
oder anderen guten Idee zu Liebe, die vielleicht für die
weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes als brauchbar
erschien, zum Teil aber auch der wohlwollenden Absicht
zu verdanken gehabt hätten, jeder der im Wettbewerbe
vertreten gewesenen Städtebaurichtungen gerecht zu wer-
den. So haben je eine Geometer-, eine Architekten- und
eine Ingenieurarbeit Preise erhalten, sind je eine Architek-
ten- und eine Ingenieurarbeit zum Ankaufe empfohlen wor-
den, Arbeiten von überaus verschiedenem Werte. Eine
Beurteilung der einzelnen Entwürfe hat das Preisgericht
nicht bekannt gegeben.
Indem wir uns nun den einzelnen, auf den Tafeln 25
bis 34 bezw. dem im Texte mitgeteilten Entwürfen zuwenden,
bedarf es nur noch weniger Worte; vorab sei aber dem
Magistrate der Stadt Potsdam unser Dank für die freund-
47
DER STÄDTEBAU
Abb. 3-5.
Abb. 3
Kirchplatz
und
Umgebung.
Abb. 4
Führung der
Viktoriastr.
am
Floraportal
Abb. 5
Marktplatz
. -*. 'j. I II u II ■, »PHP t!^t/^Mf*>%
Zu Tafel 33
gehörig.
Architekt :
Hans
BemouUi-
Berlin.
i^_
liehe Überlassung der in sein Eigentum übergegangenen
Pläne zum Zwecke unserer Veröffentlichung hiermit abge-
stattet und zu den außerdem dargestellten Plänen noch die
Bemerkung gestattet, daß es versehentlich verabsäumt
wurde, den auch in engerer Wahl gewesenen Entwurf
„Cosi" aufzunehmen; er ist zwar weniger gut durchge-
bildet als der ihm nahestehende Entwurf ,, Städtebau",
verdient aber doch hier noch einmal ausdrücklich erwähnt
zu werden. Die Abbildung des Entwurfs ,,Uebersichtlich"
mußte aus Mangel an Platz in den Text aufgenommen
werden.
Der mit dem I. Preise ausgezeichnete Entwurf des
Geometer Rudolf Linkenheil zu Mannheim (Tafel 25)
zeigt zwar klare Hauptstraßenzüge, aber auch viele Stern-
oder Halbsternplätze. Eine recht fleißige Arbeit in sauberer
Darstellung, doch ohne Verständnis für die architektonische
Gestaltung der Straßen- und Platzwandungen. Zwar meinte
Verfasser in seinem vom Verkehrsgeiste erfüllten Erläute-
rungsberichte, auch möglichste Rücksicht auf die vorhan-
denen Grundstücksgrenzen genommen zu haben. Dem ent-
spricht jedoch der Entwurf nicht, der im Gegenteil die
Grundstücke arg zerstückelt hat.
Von dem Entwürfe des Bauingenieurs Adolf Knispel
in Wiesbaden, der den III. Preis errungen hat (siehe
Tafel 27), ist im wesentlichen dasselbe zu sagen, wenn
auch die durchgehenden Verkehrslinien großzügiger ge-
dacht und die Platzanlagen besser geformt sind. Die
reichlich beigegebenen Schaubilder verraten zwar eine
architektonisch geschulte Hand, bieten inhaltlich jedoch
weiter nichts als die üblichen Mietkasernen und eine
geschmacklos aufgestellte Kirche.
Der zum Ankauf empfohlene, hier im Texte mitgeteilte
Entwurf ,, Übersichtlich" der „Allgemeinen Städte-
reinigungsgesellschaft" zu Wiesbaden ähnelt stark
dem vorgenannten, doch ist die Blockteilung schematischer;
selbst die rechtwinkligen Ecken sind durchweg verbrochen.
Die übermäßige Straßenbreite wird durch die beigegebenen
Schaubilder, namentlich bei offener Bauweise, treffend als
verfehlt illustriert.
Hieran sei gleich auch der Entwurf „Havel" der
Geometer Schumacher & Locher in Stuttgart gefügt,
der größere Rücksicht auf die Grundstückgrenzen ge-
nommen hat. Der Kirchplatz ist mißlungen, ein Park-
streifen mit Reitweg an der Treuenbrietzener Bahn entlang
jedoch sehr beachtenswert.
Zu Tafel 26 zurückkehrend wird der mit dem II. Preise
gekrönte Entwurf der Regierungsbaumeister Robert
Weyrauch (Bauingenieur) in Frankfurt a. M. und Martin
Mayer (Architekt) in Hamburg, beide jedoch aus Stutt-
gart stammend (aus der Schule von Theodor Fischer?),
mit dem Bemerken vorgeführt, daß die geschickt durch-
geführten Straßenzüge und die langgestreckten Baublocks
den Verhältnissen gut angepaßt sind. Der Platz vor dem
Bahnhofe „Wildpark" ist zu lang geraten, worunter seine
Ausbildung leidet. Dagegen sind gute Architekturplätze
für öffentliche Gebäude vorgesehen. Einige zu lang durch-
laufende Wohnstraßen könnten noch durch Versetzung ge-
winnen. Mehr dem Prunke und der Erholung soll die von
der Villa Ingenheim nach dem Kirchplatze, der besonders
schön angeordnet ist, führende Straße dienen. Eine Ver-
minderung der Straßenbreite ist im Erläuterungsberichte
warm befürwortet worden.
48
DER STÄDTEBAU
Auf Tafel 28 ist der angekaufte Entwurf „Camillo
Sitte" des Architekten Anton Käppier in Leipzig dar-
gestellt mit klaren Straßenzügen und guten Blockformen;
der Hauptplatz ist übermäßig groß ausgefallen.
Die nun folgenden Pläne seien lose aneinander gereiht.
Auf Tafel 29 zunächst der in engerer Wahl gewesene Ent-
wurf „Städtebau" des Baumeisters Franz Schulz in
Dresden (Architekt im städtischen Tiefbauamt). Von
künstlerischer Auffassung getragen ist der Verfasser in der
Absicht, anheimelnde Wohnstraßen zu schaffen, in ein
bischen zu viel Winkelei hineingeraten. Lobenswert sind
die vielfach hübschen Ecklösungen mit platzartigen Er-
weiterungen; das Bestreben, sich streng und geschickt
an die Grundstücksgrenzen zu halten, zeigt deutlich die Be-
bauungsfähigkeit ohne viel Umlegung.
Tafel 30: „Neues Palais -Villa Ingenheim" des
Architekten Hermann Jansen in Berlin. Die Diagonale, die
dem Entwurte das Motto gegeben, ist bereits hervorgehoben
worden. Überhaupt sind die von der Havel nach dem
Wildparke hinstreichenden Straßenzüge gut gedacht, wenn
sie auch vielfach zu spitzwinkligen Ecken geführt haben.
Sonst gute Baublocks, wenn auch zum Teil überlang, wo-
durch allerdings die Möglichkeit späterer Zwischenteilung
durch Nebenstraßen geboten wird. Hierbei sei noch ein
zweiter Entwurf desselben Verfassers ,, Natürliches
Empfinden" ausdrücklich erwähnt.
Auf den Tafeln 31 und 32 erscheint der Entwurf „Bran-
denburg" des Architekten P. Andreas Hansen in München
mit dem schönen Schaubilde der künstlerisch empfundenen
Kirchplatzgruppe. Leider ist der Verfasser beiAnnahme einer
nur zweigeschossigen Bebauung wohl von einer irrtümlichen
Voraussetzung ausgegangen. Der Plan leidet an der Un-
ruhe von zu viel Straßen, unter denen trotzdem eine durch-
gehende Linie nach dem Bahnhofe Wildpark fehlt. Große
Liebe ist aber unter Beachtung der Grundstücksgrenzen der
Durchbildung der Baufluchten — sägeförmige bei schiefer
Durchschneidung der Grundstücke! — gewidmet worden,
auch den Vorgärten, die zum Teil nur an einer Straßen-
seite, jedoch in wenigstens 6 m Tiefe geplant sind.
Der Entwurf „Flurgrenzen=Bauplatzgrenzen" auf
Tafel 33 nebst den Schaubildern Abb. 3—5 im Text rührt
von einem anderen Mitarbeiter unserer Zeitschrift, Hans
BernouUi, Architekt in Berlin, her. Wie das Motto
besagt, ist die enge Anschmiegung an die vorhandenen
Grundstückgrenzen das Leitmotiv gewesen, wobei aller-
dings die Verkehrslinien etwas ins Gedränge gekommen
sind und namentlich die Straßenbahnschleife arg ver-
drückt ist. Doch hat der Verfasser den Mittelweg zu
einer vortrefflichen Hauptstraße umgewandelt, die, eine
schöne Doppelplatzanlage überquerend, an der Nordseite
bis zum Bahndamme hin, von Laubengängen begleitet
wird. Die Baublöcke sind in der Voraussetzung, daß ver-
schiedenartige Wohnbedürfnisse zu befriedigen seien, auch
in wechselnder Größe angenommen und gut geformt mit
fast durchweg rechtwinkligen Ecken, die Eisenbahndämme
sind meist eingebaut und die Straßenvermittlungen sorg-
sam durchgebildet. Das Floraportal will der Verfasser
durch ein säulengetragenes Halbrund von dem höher liegen-
den Bahnhofe Wildpark trennen, hinsichtlich dessen Lage
die Programmbestimmungen allerdings außerAcht geblieben
sind. Diese Lösung, sowie einige Platzbilder werden hier
im Texte wiedergegeben (Abb. 3 bis 5).
Der Diplomingenieur Oskar Krzymowski in Ulm a.D.
(städtisches Tiefbauamt) hat gleichfalls einen mit vielen
Vorzügen ausgestatteten Entwurf eingesandt — siehe Tafel
34 (NB. diesem Hefte sind 2 Tafeln mehr beigegeben, so
daß dem 5. Hefte nur 6 Tafeln verbleiben!). Das architek-
tonische Mittel der Staffelung schief über die Grundstücke
verlaufender Fluchtlinien hat ein bischen zu oft Anwendung
gefunden. Der Verfasser ist dazu wohl in dem Bestreben
gekommen, das in seinem Motto „Keine Grundstücks-
umlegung" bezeichnete Ziel, zu erreichen. Er hat die
Besitzgrenzen fast bis in alle Einzelheiten hinein festge-
halten und sich durch Einzeichnung der künftigen Gebäude
an schwierigen Stellen die Möglichkeit einer Bebauung ohne
Umlegung nachzuweisen bemüht. Bei Berücksichtigung
der Verkehrsanforderungen hat er ferner auf eine monu-
mentale Ausgestaltung der Hauptstraße anstelle des Mittel-
wegs Bedacht genommen. Die Straße bildet selbst einen
länglichen, von Laubengängen umrahmten Platz, über den
im Hintergrunde die mächtige Kuppel und die beiden Türme
einer an einem ruhigen Plätzchen gelegenen Kirche her-
überragen, bei deren Gruppierung mit verhältnismäßig ge-.
ringen Mitteln die Großartigkeit der fürstlichen Städte-
anlagen aus der Barockzeit angestrebt wird. Bei der vor-
geschrittenen Bebauung längs der Neuen Luisenstraße sind
einige Straßendurchbrüche derart geplant, daß keine kahlen
Grenzfronten entstehen, d. h. in einem Abstände von etwa
einer Zimmertiefe von der Nachbargrenze, eine Ausbildungs-
art, die auch bei einer schmalen Straße gleiche Anwendung
gefunden hat. Den architektonischen Charakter der Altstadt
Potsdam hat dieser Entwurf wohl am meisten zu berück-
sichtigen versucht, wenn auch die Darstellung der beige-
gebenen Schaubilder zu wünschen übrig ließ.
Es wäre dringend zu wünschen, daß die Stadtgemeinde
Potsdam sich die Vorzüge solcher Pläne zu Nutze machen
möge, indem sie noch nachträglich von dem Vorbehalte,
weitere Entwürfe durch Ankauf zu erwerben, Gebrauch
macht. Anderen Stadtverwaltungen aber sei bei dieser Ge-
legenheit als Mahnung ans Herz gelegt, daß die Städtebau-
kunst nicht als etwas Nebensächliches anzusehen ist, sondern
als so wichtig, daß gerade nur die allertüchtigsten Kräfte
für die Planverfassung sowohl als auch als Sachverständige
herangezogen werden sollten.
DIE GROSSSTADT ALS STADTEGRÜNDERIN.
Von A. ABENDROTH, Hannover.
(Schluß aus Heft 3).
Schwieriger wird die Sache schon, wenn — was leider
durch die jahrzehntelang gepflegte Manie, jedes größere
Grundstück durch neue Verkehrslinien (wie sie genannt
werden) mit papiernen Straßen zu versehen, sehr häufig,
ja viel zu häufig der Fall sein wird — wenn also auf dem
Bebauungsplane der Stadt schon Straßenentwürfe für die
alten Fabrikgrundstücke bestehen und der Unternehmer
nun darauf dringt, diese ausbauen und seinen Grundbesitz
49
DER STÄDTEBAU
durch Spekulation ausschlachten zu dürfen. Doch ist auch
hier die Gelegenheit für die Stadt gegeben, diese Aus-
schlachtung zu hindern oder doch lange hinzuhalten, indem
sie einfach die Genehmigung für den Ausbau der Straßen
nicht zu erteilen und sie nicht für anbaufähig zu er-
klären braucht.
In beiden Fällen wird die Möglichkeit vorliegen, die
Industrie für die Absichten der Stadt zu gewinnen und
außerdem die Bodenpreise für das innerhalb der Stadt von
Fabrikanlagen freiwerdende Land auf eine erträgliche Höhe
hinabzudrücken. Ja, häufig genug wird der Fall eintreten,
daß unter diesen besonderen Umständen der Industrielle
sein altes Land der Stadt gegen einen mäßigen Preis zur
Verfügung stellt und auf diese Weise allen Schwierigkeiten
aus dem Wege geht, zugleich aber auch das erforderliche
Kapital gewinnt, um draußen in der Kolonie auf städtischem
Grund und Boden mit städtischem Gelde neue musterhafte
Industriewerkstätten schaffen zu können. Um von vorn-
herein bei dem Vorhaben, Industriekolonien anzulegen,
sicher zu gehen, empfiehlt sich für die Stadtverwaltung
noch folgender Weg. Sie beschafft sich zunächst in ge-
eigneter Lage einen gehörigen Grundstock an Landbesitz,
arbeitet dann einen Ansiedlungsplan aus und erläßt an
der Hand dieses vorläufigen Planes eine vertrauliche Um-
frage bei allen größeren Industriellen in der Stadt und
Umgebung, von denen anzunehmen ist, daß sie über kurz
oder lang an eine Auswanderung aufs Land gezwungen
sein werden. In dieser Rundfrage müßte auf alle die vielen
wirtschaftlichen, sozialen, hygienischen und moralischen
Vorteile der geplanten Ansiedelungsart hingewiesen werden,
es darf aber auch nicht versäumt werden, den Interessenten
in kluger Weise zu verstehen zu geben, welche Nachteile
ihnen entstehen könnten, wenn sie sich dem Plane feind-
lich gegenüberstellen würden. Und dann muß alsbald eine
Art Sammelliste beigefügt werden, in die sich die freund-
lich Gesinnten einzutragen haben.
Erst nachdem diese Vorarbeiten erledigt sind, kann
die Stadt an eine gesunde zweckmäßige Propaganda
gehen und den Plan eingehender bearbeiten. Wir haben
aus allen bisherigen Betrachtungen gesehen, daß beiden
Parteien, sowohl der Industrie, wie den Großstadtver-
waltungen, ausschließlich Vorteile erwachsen, wenn die
letzteren die Gründungen von geeigneten Kolonien auf
städtischem Grund und Boden ohne Veräußerung und Ver-
äußerlichkeit ihres Landes bewirken. Es soll nun zuguter-
letzt noch untersucht werden, wie weit der Staat bei
dieser bedeutenden wirtschaftlichen Aufgabe mitwirken
kann und wie weit er eine so neue und gesunde
Bodenpolitik der Gemeinden unterstützen und
fördern kann.
Seitens der Regierungen in den verschiedenen Staaten
ist in neuerer Zeit wiederholt den Städten und größeren
Landgemeinden nahegelegt worden, sich einer zweckent-
sprechenden Bodenpolitik zu befleißigen, um durch sie
einerseits den Staat in seiner geplanten Wohnungsreform
zu unterstützen und die Schuldenlasten der Gemeinden
anderseits erträglicher zu machen. Gewiß haben die
meisten Gemeindeverwaltungen bisher viel zu gleichgiltig
der Bodenfrage gegenübergestanden, ja sie häufig noch
verschlimmern helfen, aber die Schuld daran dürfte der
Staat nicht weniger haben als die Stadt. Wenn heute
der preußische Wohnungsgesetzentwurf in vielen Punkten
als eine unbegreifliche Härte für die Gemeinden em-
pfunden wird und zum Teil empfunden werden muß, so
liegt das weniger an ihm selber, als vielmehr daran,
daß er viel zu spät erscheint. Er hätte schon ein Jahr-
zehnt früher auf die Bildfläche treten und dazu etwas
bringen müssen, was er auch jetzt noch verabsäumt hat,
nämlich viel ein- und weitgehendere Bestimmungen über
das Enteignungsrecht der Städte.
Ich will hier ganz von der Anwendung des Enteignungs-
rechtes auf den Bebauungsplan absehen; über diesen Punkt
läßt sich streiten; aber es gibt so viele andere Dinge, die
von ungemein wirtschaftlicher, hygienischer und sozialer
Bedeutung sein könnten, wenn ihre Verwirklichung den
Gemeinden mehr erleichtert würde. Man denke nur z. B.
an Land, das zur Errichtung von Wassergewinnungsan-
lagen (Grundwasserbrunnen, Talsperren usw.) nötig ist, an
große, sonst unfruchtbare und darum unbrauchbare Strecken,
die sich ausgezeichnet zu Rieselfeldern u. dergl. eignen;
wird hier nicht den Städten der Erwerb solchen Landes
viel zu sehr erschwert? Und wie sollen die Stadtverwal-
tungen in ihren eigenen vier Pfählen gesunde Bodenpolitik
treiben, wenn alles Land innerhalb des Stadtgebietes in
festen Händen liegt und kein Recht besteht, auf Grund
dessen die Gemeinden sich genügendes Gelände gegen
angemessene Bezahlung erwerben können? Ich meine:
wenn nun einmal ein Wohnungsgesetz geschaffen, und
wenn den Gemeinden die Pflicht zu einer besseren Boden-
politik auferlegt werden soll, dann muß auch zugleich
das Recht geschaffen werden, nach dem die Gemeinden
dieser, ihrer Pflicht, gerecht zu werden, die Kraft er-
halten.
Legt man den Kommunen, was nach unseren obigen
Darlegungen wünschenswert erscheinen muß, durch das
Wohnungsgesetz nahe, Land zu Wohnungs- oder noch
besser Industriekolonien zu erwerben und es umsonst oder
billigst für die genannten Zwecke herzugeben, dann soll
man sich auch nicht scheuen, ihnen ein möglichst weit-
gehendes Enteignungsrecht zu verleihen. Man kann sich
ja staatlicherseits das Recht vorbehalten, die Ansied-
lungspläne auf das sorgfältigste zu prüfen und sie erst zu
bestätigen, bevor der betreffenden Gemeinde in dem Einzel-
falle das Recht zugesprochen wird, nach diesem Plane im
Enteignungswege das erforderliche Land aufzukaufen und
einzurichten. Aber gerade dieser Weg, das Verfahren, muß
viel mehr, als es jetzt der Fall ist, erleichtert und gekürzt
werden und eine weitergehende Anwendbarkeit erhalten.
Ein zweiter Punkt, wo der Staat einsetzen kann, ist
die Gewährung eines größeren Kredites an die Gemeinde
und zwar gerade für den Zweck einer gesunden Boden-
politik. Just für diese mit so geringer Bodenrente rech-
nenden kommunalen Industriekolonien wäre es meines
Erachtens möglich, einen Fonds verwendbar zu machen,
der von den Arbeitern gesammelt wird und ihnen darum
auch in weitgehendster Weise zugute kommen muß, das
ist das Kapital der Landesversicherungsanstalten, soweit
es nicht schon anderweit in Anspruch genommen wird.
Wenn mit seiner Hilfe die Industriebevölkerung der
Städte zu kostenlosem Eigentum und zu einem gesunden
Leben ohne alle Gemeindesteuern gelangen könnte, so
würde man hierdurch der Sozialdemokratie eine weitere
50
DER STÄDTEBAU
scharfe Waffe entwinden nnd das Kapitel „Sozialpolitik"
ganz wesentlich weiterfördern.
Dann müßte allerdings die Arbeiterschaft in den Kolo-
nien, die ja den größten Teil der Bewohnerschaft aus-
machen wird, von vornherein von jeder direkten Boden-
rente und vielleicht auch von jeder direkten Gemeinde-
steuer befreit bleiben. Aber die Pacht für alle die übrigen
Ansiedler ist ja so außerordentlich gering, daß der Ausfall
bei den Arbeitern auf diese anderen durch eine vernünftige
Pacht- und Steuerordnung so verteilt werden kann, daß
Bodenrente und Kommunalsteuern immer noch eine ge-
ringe Höhe erhalten. Und außerdem kann ja die Gemeinde
aus dem Staatskredite die erforderlichen Arbeiterhäuser
alle selber bauen und die doch viel geringere Miete, als
die Arbeiter sie bisher gewohnt waren, mit einem kleinen
Aufschlage versehen, der den Renten- und Steuerausfall
in ganz unmerklicher Weise ausgleicht. Ganz abgesehen
davon, daß ja gerade die Steuern in den Industriekolonien,
weil deren Wachstum eine Höchstziffer nicht überschreiten
darf, durch das anwachsende kommunale Bodenrenten-
kapital und seine Verzinsung allmählich überhaupt in
Wegfall kommen, wie bereits früher dargelegt ward. —
Ich komme jetzt zum Schluß meiner Abhandlung, die
selbstverständlich nur eine Anregung iür das Eingreifen der
Großstädte bei der Errichtung von Industriekolonien sein
soll.
Während des Niederschreibens dieses Artikels ist mir
bekannt geworden, daß man sowohl in der Nähe der Stadt
Frankfurt a. M. wie der Großherzoglichen Residenz Darm-
stadt nach den Plänen des Professors Pützer in Darmstadt
je eine kleine Gartenstadt anlegen will und zwar aus Pri-
vatmitteln. Nun, die englische Gartenstadtgesellschaft
ist eine Genossenschaft und auch die Propaganda der
anderen Gesellschaften gleicher Tendenz strebt auf die Ver-
wirklichung ihrer Pläne mit Hilfe von Genossenschaften
zu. Und doch scheint mir das nicht der richtige Weg zu
sein. Bei der Begründung der Gartenstädte und ihrer
ersten Einrichtung läßt sich die rechtliche Form einer Ge-
nossenschaft ohne Zweifel leicht festhalten. Will man nun
aber jeden neu hinzuziehenden Arbeiter und sonstigen An-
siedler gleichfalls zum Genossenschaftsmitglied machen
und ihn wieder streichen, wenn er aus irgend einem
Grunde aus der Ansiedlung wegziehen muß, und wie will
man das Abrechnungswesen für alle derartigen oder ähn-
lichen Wechselfälle gestatten? Wenn der Gedanke der
Gartenstadt in seiner ursprünglich reinen Gestalt bei-
behalten werden soll, wird man doch mit jedem Hinzu-
und Abziehenden als Genossenschaftsmitglied rechnen
müssen, sonst bleibt das ganze Unternehmen alles in
allem nichts anderes als eine neue Gestalt der Boden-
spekulation, die nur den paar Leuten zugute kommt, welche
die Genossenschaft bilden und das l2and zur Ansiedlung
hergegeben haben.
Es ist doch m. E. viel zweckmäßiger, diejenigen Ge-
nossenschaften in allererster Linie bei der Anlage neuer
Ansiedlungen heranzuziehen, die wirtschaftlich am stärksten
und in ihrer Organisation am einfachsten sind, nämlich
die Städte, deren Bürgerschaften doch im Grunde ge-
nommen nichts anderes sind als von gleichen Interessen
ihrer Mitglieder getragene Genossenschaften.
Die Entwicklung der Städte aller Länder hat gezeigt,
daß die Gemeinde als solche die vollendetste Form des
Genossenschaftswesens und der Selbstverwaltung ist. Wes-
halb will man sie nur bei einer vom idealen wie wirt-
schaftlichen Standpunkte so gleich vollkommenen Kultur-
aufgabe nicht heranziehen, wie die Anlage von Industrie-
kolonien sind? Wenn eine starke Stadtgemeinde an die
Verwirklichung dieser Idee geht, so ist von vornherein die
Sicherheit gegeben, daß aller Gewinn der Allgemeinheit
zufließt. Denn, wo ist die Bürgervertretung, die nicht sofort
nach Steuer- und Gebührenermäßigung schreit, sobald ein
Ueberschuß im Gemeindehaushalt wahrzunehmen ist!?
Bei einer gewöhnlichen Genossenschaft, die außerdem
viel weniger kapitalkräftig ist als eine Stadt, wird die
gleiche Sicherheit nicht immer vorhanden sein. —
Nun sei noch zuguterletzt an alle diejenigen Stadtver-
waltungen, welche bereits großen landwirtschaftlichen
Grundbesitz haben, die Bitte gerichtet, sich mit den vor-
stehend gemachten Vorschlägen eingehender beschäftigen
zu wollen und, wenn sie ihnen durchführbar erscheinen,
ihrerseits einmal einen, wenn auch erst kleinen. Versuch
zu machen. Namentlich möchte ich mich hierbei an meine
Vaterstadt Berlin mit ihren gewaltigen Liegenschaften
wenden, die jetzt zu Rieselfeldern benutzt werden. Sollte
sie aus irgend einem Grunde ein oder das andere dieser
Felder größeren Umfanges seiner eigentlichen Bestimmung
entziehen wollen, so möge sie bei der Erwägung, wie die
Ländereien anders zu verwerten seien, auch an die „In-
dustriekolonie" denken. Vielleicht ist es auch nicht
ausgeschlossen, die großen Güter, welche für
Rieselzwecke neu erworben werden, von vorn-
herein nach dem Gartenstadt- alias Industrie-
koloniesystem aufzuteilen und auf diese Weise für
die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Be-
triebe von anfang an durch eine großartig ange-
legte Be- und Entwässerung die wesentlichste
Kultivierungsbedingung zu schaffen?
Auch alle anderen Städte, die für ihre Stadtentwässe-
rung die Erwerbung von Rieselfeldern allen anderen Klär-
anlagen vorziehen würden, wenn sie nicht vor der großen
Kapitalanlage und der schlechten Verzinsbarkeit zurück-
schrecken würden, mögen sich einmal mit dem Vorschlage
näher beschäftigen. Wenn hiergegen nun auch sicher
allerhand hyj^ienische Bedenken laut gemacht werden
würden, ebenso so sicher dürfte sein, daß sich diese Be-
denken überall dort, wo sie bereits gemacht worden sind,
in der Regel als verfrüht und wenig stichhaltig erwiesen
haben. Liegen doch gerade bei Berlin rings um die mäch-
tigsten Rieselanlagen herum die beliebtesten Villenkolonien.
Sollte sich nicht darum auch Industriekolonie und Ent-
wässerungsfeld, beides auf städtischem Boden zu
städtischem Wohle, vereinigen lassen!?
Ich würde mich freuen, wenn meine vorstehende Ar-
beit zu einer weiteren Erörterung dieser und der sonst
aufgeworfenen Fragen Anlaß geben würde.
61
DER STÄDTEBAU
BEBAUUNGSPLAN FÜR DEN SÜDLICHEN
TEIL DER STADT FLENSBURG.
Von Dr. Ing. J. STUBBEN, Berlin -Grunewald.
Im Dezemberheft des vorigen Jahrgangs hat Herr Ge-
heimrat Prof. Dr. Ing. Henrici einen von ihm für die Grund-
besitzerfirma R. gefertigten Entwurf veröffentlicht, der keine
Veranlassung zu diesen Zeilen geben würde, hätte der Ver-
fasser es unterlassen, von den ,, Zumutungen" zu sprechen,
die in dem im Auftrage der Stadt Flensburg von mir ent-
worfenen Bebauungsplan enthalten sein sollen. Dieses Wort
kann beim Leser einen Eindruck hervorrufen, gegen den
es mir als Pflicht erscheint, die Flensburger Stadtverwaltung
und mich zu verwahren.
Durch die Stadt Flensburg zieht sich von Norden nach
Süden eine Mulde, welche die Verlängerung der Föhrde
bildet und bisher in einem von hohen schattigen Hängen
und freundlichen Spazierwegen umgebenen See, dem so-
genannten Großen Mühlteich, ihren Abschluß fand. Es war
ein natürlicher Wunsch des Magistrats und der Bevölkerung,
bei der vorrückenden Bebauung die schöne Wasserfläche,
das „Auge der Landschaft" nach Möglichkeit zu erhalten,
während es umgekehrt bekannt war, daß die Eigentümerin
des Sees die Zuschüttung und völlige Bebauung des ganzen
dadurch zu gewinnenden Talgrundes anstrebte. So ent-
stand mein auf der Dresdner Ausstellung von der Stadt
vorgeführter Entwurf, nach dem von 1622 ar Wasserfläche
der tiefere Teil als 448 ar großer Zierteich erhalten und an
den oberen seichteren Rändern mit landschaftlichen An-
lagen umgeben werden soll. Diese Wasser- und Park-
anlage ist so gedacht, daß sie von der Altstadt einen ein-
ladenden Zugang hat und daß ringsum der Eigentümerin
52
DER STÄDTEBAU
nach Abzug von Straßen, Plätzen und Pflanzungen Bau-
grundstücke von 650 ar Größe in zweckmäßiger Bebauungs-
tiefe verbleiben. Die aus der städtischen Schmuckanlage
erwachsende Wertsteigerung des Bodens würde sonach
der Grundbesitzerin in vollem Maße zugute kommen.
Das sind die „Zumutungen", gegen die sie, die schon einen
Plan für die dichte Bebauung des ganzen Seegrundes in
Bereitschaft hatte, die Hülfe des Herrn Prof. Henrici an-
rief, noch bevor in eigentliche Verhandlungen über die
Ausführungsbedingungen eingetreten war. Daneben spielten
Meinungsverschiedenheiten über Bebauungsdichtigkeit und
Wasserführung eine Rolle, die aber mit dem Plan in nur
losem oder keinem Zusammenhang stehen. Mein Entwurf sei
in kleinem Maßstabe, leider ohne Besitzgrenzen, nach der
Veröffentlichung im Ausstellungswerke „Die deutschen
Städte" hier in Abbildung wiedergegeben. Cornelius Gurlitt,
der Berichterstatter über den Städtebau im genannten Werke
sagt: „Es handelt sich um die Aufteilung eines Tales, in
dessen Grund ein Teich liegt. Von Bedeutung war der Blick
von der Stadt aus über denTeich weg auf ein auf einen Hügel
aufgestelltes Festhaus. Durch das Tal selbst ist größerer Ver-
kehr nicht zu erwarten, die Hauptstraßen führen um das Tal
herum, das als stilles Wohnviertel dienen soll." Gurlitt
spricht ferner von den „naturgemäß lebhaft geschwungenen
Linien" desEntwurfs, „ebenso wie dies bei Bergstraßen über-
all der Fall ist." Er sagt endlich an anderer Stelle: „Die Kunst
des Städtebauers bewährt sich darin, daß er unter das Einerlei
verwandter Linien doch wieder einen Zug von Größe bringt,
indem er einzelne Stadtteile und Denkmalbauten heraus-
hebt. Man sehe, wie ein Bergkopf im Plan von Flensburg
für ein größeres Bauwerk vorbehalten und wie hier zwischen
reich geschwungenen Linien mit Recht die Gerade ein-
geführt wird." Henricis Entwurf unterscheidet sich in
diesem Punkte von dem städtischen dadurch, daß er
nicht 448 ar, sondern nur 170 ar Wasserfläche in zwei ge-
trennten Becken erhalten, daß er ferner die gärtnerischen
Anlagen mehr auf andere Grundstücke verweisen und für
die Firma R. 910 ar Baugelände gewinnen will. Aber auch
diesen Plan hat die Eigentümerin nicht etwa den städtischen
Behörden zur Ausführung angeboten, sondern sie hat, in dem
Widerstreben gegen die auf möglichste Erhaltung einer land-
schaftlichen Schönheit gerichtete Absicht des Magistrats, es
vorgezogen den See größtenteils zuzuschütten und völlig
trocken zu legen. Übrig geblieben ist nur eine von einem
Entwässerungsgraben durchzogene Wiese, die von der Be-
sitzerin durch Schuttabladung aufgehöht wird. Um Zu-
schüttungsboden zu gewinnen, sind seitliche Anhöhen, da-
runter namentlich der von C. Gurlitt hervorgehobene Berg-
kopf, abgetragen worden. An die Stelle eines lachenden
Landschaftsbildes ist eine Wüste getreten.
PARKPOLITIK.
Von JOSEPH AUG. LUX. Wien-Döbling.
Die Parkpolitik ist eine Angelegenheit der Großstädte;
sie entspringt der Naturfreude und dem Naturbedürfnisse,
die dem Städter umso stärker zum Bewußtsein kommen,
je mehr er ihrer entbehren muß. Die Ausbreitung der
Großstädte, das Verschwinden der Hausgärten, die vorteil-
hafte Ausnützung der Bauflächen haben die Parkpolitik
in den Vordergrund der Stadtinteressen gerückt, und zur
Tagesfrage gemacht. Alle größeren Städte geben annähernd
das gleiche Bild. Drei Arten von; Park- und Gartenkultur
sind überall vereinigt.
Die erste Art bilden jene alten barocken Gartenschöp-
fungen, einem Palast oder Schlosse zugehörig, und der
Benutzung des Publikums freigegeben. Gesundheitlich
und baukünstlerisch gehören sie gewöhnlich zu den wert-
vollsten Gütern einer Stadt, deren Physiognomie sie
wesentlich mitbestimmen. Sie überliefern einen Schatz
vorbildlicher gartenarchitektonischer Grundsätze hinsicht-
lich der Anlage der Beete, Treppen, Wege und der
geschnittenen Laubwände, die gradlinig auf einen zentralen
Punkt zulaufen, darin sich eine schöne Statue, ein Brunnen,
eine Gartenplastik wie von einem Hain umschlossen
erhebt.
Die zweite Art bodenständiger Gartenkultur liegt an
der Peripherie der Städte, in den Vororten, wo städtische
und ländliche Kultur einander begegnen.
Als grüner Gürtel mit einem ungeheuren Komplex an
Wald-, Feld- und Gartengrund ziehen sie um die Stadt
herum, und geben, sofern sie zur Stadt gehören, dieser
eine besondere Schönheit, nicht nur als Naturkranz, sondern
auch als Hüter und Bewahrer der älteren heimatlichen
Baukunst, die nun freilich einerseits durch städtische
Mietkasernen, anderseits durch moderne Landhäuser täglich
mehr verdrängt wird. Diese halb ländlichen Vororte ent-
halten jene feinen Beispiele alter Gartenkunst, die auf
einen beschränkten Raum am Hause angewiesen ist; sie
überliefern beachtenswerte Lösungen heimischer Vorgärten
und Hausgärten.
Mit den kleinen Vorgärten sehen die Bauern- und
Winzerhäuser aus wie schmucke Landmädchen mit einem
Blumenstrauße vor die Brust gesteckt. Ein hölzerner
Zaun geht vor der niederen Fensterreihe hin, und läßt
einen schmalen Fußweg zwischen den ebenfalls schmalen
Beeten an Hauswand und Zaun frei, nicht mehr. Das
ganze Vorgärtchen ist ans Haus gedrückt. Aber der
schmale Streifen birgt eine üppige Blumenwildnis. Bux
dient gewöhnlich zur Einfassung der Beete; am Zaune
steht blühender Phlox in dichten Ständen, die Kapuziner-
kresse, die Ringelblume; Pelargonien, Lobelien und Betu-
nien liefern die lebendigen Farben an der Hausmauer und
in den Beeten, wo die Rosenbäume blühen. Ahorn, von
der Schere gebändigt, bildet eine grüne Architektur als
Hecke und Torbogen über der Zauntür. Auch eine Laube
kann man gelegentlich vor dem Hause finden und wenn
nicht hier, dann sicherlich hinter dem Hause in dem
eigentlichen Hausgarten, eine gemütliche Laube, von Wein,
Geißblatt oder Kletterrosen überwachsen, ebenso wie den
Laubengang oder die Pergola, als Spender des Schattens.
Im übrigen ist es ein Blumengarten wie vorne am Hause,
mit rechteckigen Beeten und bunten Glaskugeln, die ein
leuchtendes Farbenspiel in die Blumenpracht setzen. Die
heimatliche Flora liefert den Bestand an Bauernblumen.
Einen gewissen Gegensatz zu den vornehmen höfischen
Gartenschöpfungen der Barocke und zu den volkstümlichen
und in ihrer Art nicht weniger vortrefflich gelösten alten
53
DER STÄDTEBAU
Hausgärten, den sogenannten Biedermeiergärten, bildet die
dritte Art, die neuen „städtischen Park- und Garten-
anlagen".
Die Schablone ist tiberall dieselbe. Eine Verquickung
französischer und englischer Gartenbaugrundsätze, die zu
keinen glücklichen Ergebnissen geführt hat. Von arm-
seligen Drahtgittern eingehegt, stellt ein Rasenfleck die
Wiese, eine unruhige stockige Zusammenstellung von
Büschen gleichsam den Wald vor. Französische Teppich-
beete und krumme Wege, die gänzlich aus der Richtung
führen, charakterisieren die Planlosigkeit der Anlage, die
infolge dessen auch vielfach ihre Zweckmäßigkeit einbüßt.
Dasselbe kehrt in den neueren Villengärten wieder, und
lassen diese im Vergleich zu den Gartenschöpfungen der
älteren Kultur vielfach ungemütlich erscheinen.
Es ist sehr zu beklagen, daß in der dritten Kategorie
von Gartenanlagen nicht die bodenständige Überlieferung
sorgfältiger berücksichtigt worden ist, damit sich das Neue
dem Alten würdiger anschließe. Bei öffentlichen Anlagen,
bei. denen es sich oftmals nur um die gärtnerische Aus-
bildung eines kleinen Fleckes Erde inmitten des Straßen-
gewirres handelt, wäre die Beachtung des alten Beispieles
besonders vorteilhaft, denn es lehrt, daß eine Gartenanlage
umso strenger architektonisch durchgeführt werden muß,
je kleiner sie ist. Die Barockgärten mit den geschnittenen
Laubwänden geben ein schönes Vorbild. Der kleinste
Fleck mag groß erscheinen, eine grüne Einsamkeit bilden,
die irgend ein Kunstwerk wie ein Juwel umfaßt und mitten
im Großstadtlärm das Gefühl der Entrücktheit gewähren
kann. Aber wo ist in unseren öffentlichen Anlagen die
Laubwand oder die geschnittene Hecke zu finden, wo das
heimatliche Gartenmotiv, die gemütliche Laube?
Von instinktiven Erkenntnissen geleitet, treibt es den
Großstädter in die freundlichen Gartenvororte hinaus, wo
sich die alte Kultur fortfristet und er sucht dort seinem
Natur- und Schönheitsbedürfnisse Nahrung zu geben, weil
sie ihm die Stadt versagt. Sie wird trotz des größeren
Komforts anscheinend immer unwohnlicher, sofern ästhe-
tische Eigenschaften zur Wohnlichkeit gehören. Die Bau-
spekulation, die in den Peripherien die trostlosen Miets-
kasernen errichtet, steht natürlich nicht vor den alten
Kulturwerten still.
Durch die andauernden Verwüstungen in den nächsten
Umgebungen der Städte ist die Parkfrage dringlich geworden.
In Wien wird die „Schaffung eines Wald- und Wiesen-
gürtels um Wien" erwogen, in anderen Städten wird sich
die Parkpolitik mit ähnlichen Fragen zu beschäftigen haben.
In allen Fällen aber soll es sich vernünftigerweise nicht
so sehr um Neu-Schaffungen, als vielmehr um Erhaltung
des bestehenden Guten, also um eine Art „Heimat-
schutz" handeln. In diesem Sinne hat die Parkpolitik so
ziemlich in allen Städten eine wichtige und zeitgemäße
Kulturaufgabe zu erfüllen. Mit der Schaffung neuer An-
lagen sollte namentlich in den halbländlichen und oftmals
entzückend schönen Vororten lieber gewartet werden, bis
die guten, alten Motive der heimatlichen Überlieferung, auf
die in diesem Zusammenhange hingezeigtwurde, künstlerisch
so verarbeitet sind, daß endlich wieder neue Gärten ent-
stehen, die ebenso wie die alten, nach einem Worte von
Bacon of Verulam, die Quelle reinster Freuden sind.
BILLIGE STADTPARKE.
Eine Anregung von ERWIN SCHLÜREN, Heilbronn a. N.
Der Dörfler und noch mehr die Dörflerin geht nicht
ohne stilles Grauen nachts an einem Gottesacker vorüber,
besonders in einer Gegend, wo noch an Winterabenden
der alte Spinnstubengebrauch gepflegt wird, sich grusliche
Gespenstergeschichten zu erzählen. In kleineren Städten,
selbst in Mittelstädten, in denen die Häuserblöcke all-
mählich um die Friedhöfe herumwachsen (die Ersatzfried-
höfe werden auch hier so weit wie möglich hinaus-
geschoben), mag es wohl meist noch der Fall sein, daß es
den Wert einer Wohnung herabsetzt, wenn sie hinter dem
alten Friedhofe gelegen ist, oder gar aus vielen Fenstern
nur den Blick auf Kreuz und Leichenstein bietet.
Das Mittelalter hatte ein derartiges Bedenken offenbar
nicht gekannt, denn auch die im Innersten der Wohn-
plätze gelegenen, bescheidenen und vornehmen Kirchen
waren alle mit „Kirchhöfen" umgeben gewesen. Nehmen
wir z. B. Stuttgart, so ist der ehemalige Kirchhof um die
Stiftskirche als Begräbnisplatz unkenntlich geworden.
Etwaige Grabdenkmäler sind beseitigt, oder hier, wie
bei der Hospital- und Leonhardskirche im Innern
der Kirche untergebracht. Der einst weit vor dem
Büchsenthor, im Gewand Hoppenlau gelegene Ersatz-
friedhof hat lange Zeit den Wert des jenseitigen Bau-
geländes vermindert. Je mehr aber sein Zustand park-
artig wird durch Eingehen vieler Gräber, desto mehr wird
das Wohnen mit Aussicht auf ihn, und das Benützen des
Wegs in die Stadt durch ihn, als eine Annehmlichkeit
empfunden. Für den Großstadtmenschen ist es bereits
eine Wohlthat, auf diese Weise in der Häuserwüste eine
grüne Oase zu haben, und die Gräberreste verhindern nicht
mehr, daß der Blick ins Grüne für die umliegenden Woh-
nungen bereits wertsteigernd wirkt. Es sollte, wenn irgend
möglich, dann darauf Bedacht genommen werden, diese
Friedhöfe als Parke dauernd zu erhalten, damit man nicht
wie am Hospitalplatze noch nach Jahrhunderten beim Haus-
oder Dohlenbau Knochen vielleicht ehedem berühmter
Menschen durcheinander werfen sieht. Häufig erlaubt dies
allerdings das Verkehrsbedürfnis nicht. Während in Frank-
furt und Hannover (offenes Grab und Grab der Lotte Buff-
Kestner) es bei manchen Kirchhöfen möglich war, merk-
würdige Gräber liebevoll zu schonen, hat dies in Berlin
betreffs des einst so einsamen Waldgrabes Heinrich v. Kleist's
bereits Schwierigkeiten gemacht. In Leipzig erhielt man
Geliert's Grabplatte, aber wie stimmungslos liegt dieser
„Ruheplatz" inmitten des Häusergewirrs und Straßen-
gewühls. In Berlin mußten die Gebeine Fichte's an einen
andern Platz gebracht werden, als aus der Kommunikation
am neuen Thor eine Straße gemacht wurde, und wo der
Denker und seine Gattin geruht, stehen jetzt die Glaskästen
des Leichenschauhauses. Muß der Großstadtmensch also
nun verschmerzen lernen, daß er über Massen von Gräbern
radelt, fährt und geht, oder daß sein Zinshaus auf der
Asche unzähliger vermoderter Vorfahren lastet, so könnte
er ohne Zweifel auch kein Grauen empfinden bei dem Ge-
MA
DER STÄDTEBAU
danken, daß auf freien Plätzen der Stadt da und dort nicht
bloß Denkmäler tiberhaupt stehen, sondern bisweilen ein
wirkliches Grabmonument. Unsere Massenfriedhöfe haben
etwas den Schönheitssinn und das Gefühl Verletzendes,
selbst wenn sie noch so monumental ausgestattet sind,
etwa nach italienischen Vorbildern. Der Römer drängte
seine Grabmonumente nicht auf größere oder kleinere
Rechtecke zusammen, sondern ließ sie den belebtesten
Landstraßen entlang laufen, als deren Einfassung wir nun
allerdings unsere Obstbäume vorziehen möchten. Aber
das bleibt doch wahr: Die Massenfriedhöfe um die Städte
herum wirken unschön und beklemmend, und in abseh-
barer Zeit werden auch die Kolumbarien ihrem lawinen-
artigenAnschwellen noch nicht fühlbaren Einhalt tunkönnen.
Sollte man da nicht dem Wunsch entgegen kommen,
den jetzt viele begüterte Menschen nur deshalb unter-
drücken, weil er z. Zt. unerfüllbar ist, dereinst womöglich
nicht in diese Reihengräber eingebettet zu werden? Gehört
einer zu den Glücklichen, die irgendwo ein Rittergut be-
sitzen, so mag er dort seine Gruft oder sein Privatfried-
hötchen sich anlegen. Diese wenigen Glücklichen werden
keine fühlbare Entlastung bringen; ein klein wenig mehr
mit der Zeit vielleicht diejenigen, von denen ich nun reden
möchte.
Ich möchte nämlich ein Gesetz vorschlagen, welches
das unbedingte Verbot, sich anderswo als auf dem öffent-
lichen Reihengräberfeld mit oder ohne konfessionellen
Charakter bestatten zu lassen, einigermaßen durchbrechen
soll. Ich denke mir da etwa einen Zusatzartikel: ,,Wer ein
Grundstück, sei es innerhalb, sei es außerhalb Etters, nah
oder fern von menschlichen Wohnungen, besitzt, darf sich
inmitten desselben bestatten lassen und ein, der Umgebung
entsprechendes, würdiges Grabmal darauf errichten, bezw.
eine Gruftkapelle bauen, wenn von diesem Mittelpunkt aus
die Entfernung von den übrigen Grundstücken noch min-
destens, sagen wir etwa lo oder 15 Meter nach jeder
Richtung hin beträgt, und wenn er die letztwillige Ver-
fügung trifft, daß dieses ganze Grundstück für ewige Zeiten
öffentliches Eigentum werden soll."
Durch Ortsstatut könnte die Größe des erforderlichen
Grundstücks jeweils nach den Umständen bemessen werden;
auch könnte man ja von dem Erblasser verlangen, daß er
die näheren Bedingungen, unter welchen er das, sein Grab
umgebende Grundstück letztwillig der Gemeinde zum
Eigentum überweisen kann, vorher vertragsmäßig mit der
zuständigen Behörde zu vereinbaren habe. Diese würde
darauf zu achten haben, daß sie die Erlaubnis nur für
solche Plätze erteilt, die sich dereinst zu öffentlichen Er-
holungsplätzen, Anlagen, Aussichtsplatten u. dergl. eignen,
und würde so eine hoffentlich immer rascher zunehmende
Menge solcher grünen Oasen, sei es in ihrem zukünftigen
Häusermeer, sei es in dessen näherer oder fernerer Um-
gebung, völlig kostenlos erhalten. Wohl werden über
meinen Vorschlag viele die Köpfe schütteln, doch beweist
das nichts gegen seine Brauchbarkeit oder mindestens Er-
wägbarkeit. Würde dadurch auch nicht jedesmal ein
Areal von der Schönheit und Größe des Leipziger Johanna-
parkes einer Stadt zufallen, so könnten doch recht an-
sehnliche städtische Parke, Lüftungen, „Lungen" für ganze
Stadtteile schenkungsweise allmählich in den Besitz der
Städte übergehen, falls darauf Bedacht genommen würde,
daß man die betreffenden reichen Leute veranlaßt, solche
Plätze möglichst groß zu bemessen und dieselben wo-
möglich angrenzend an schon vorhandene zu erwerben.
Ich denke, daß die örtlichen Verschönerungsvereine in
erster Linie berufen wären, die durch obige Zeilen von
mir gegebene Anregung zu prüfen, zu erwägen und der
Ausführung näher zu bringen.
Alle Bedenken und Einwände, die vorgebracht werden
könnten, sind so leicht zu widerlegen, daß ich in dieser
Hinsicht dem eigenen Nachdenken meiner verehrten Leser
nicht einmal vorgreifen möchte. Mindestens ließe sich gar
nichts sagen, z.B. gegen Beisetzung von Leichenbrandresten.
Man könnte eine kein düsteres Gefühl weckende
Denkmalsform vorschreiben: Altarbau, Exedra, Monumental-
brunnen u. dergl. Ich glaube, die Bildhauer zu allererst
sollten für meinen Einfall sich begeistern. Schwerlich
würden viele Schönheiten, wie einst der selige Rentner
Blad der Stadt Berlin, die Bedingung stellen, naturgetreu und
lebensgroß aufgestellt zu werden; geschmackvolle Schenker
könnten der Idealplastik wieder eine Fülle neuer Aufträge
zu teil werden lassen.
CHRONIK.
"DERICHTIGUNG. In der Abhandlung von Alfred Abendroth:
■'—' „Die Großstadt als Städtegründerin", muß es auf Seite 35
(Heft 3) Spalte links, vierte Zeile von unten, statt
gooo goooo
heißen :
300000
300000.
Der MÜNCHENER ARCHITEKTEN- UND INGENIEUR-
VEREIN hat bei dem Magistrat eine durchgreifende Abänderung
der Münchener Bauordnung vom 2g. Juli iSgs in Vorschlag gebracht.
Die von dem Verein gebildete Kommission hat einen Entwurf für die Ab-
fassung einer neuen Bauordnung aufgestellt auf Grund folgender all-
gemeiner \ Ausführungen :
I. Als grundsätzlicher Mangel der bestehenden Bauordnung wird in
erster Linie die Regelung der Bebauungsdichtigkeit nach Flächenvor-
schriften empfunden.
Das System von gegenseitigen Abständen und Hofraumfiächen schafft
eine jeglicher; Entwurfsarbeit vorausgehende, ganz bestimmte Flächen-
umgrenzung des Baugegenstandes, in welche der Entwerfende gezwungen
ist, seine Baugedanken hineinzuzwängen. Hierdurch ist die Anlage einer
wohldurchdachten ungezwungenen Raumgruppierung außerordentlich er-
schwert und vielfach unmöglich gemacht. Ja, es hat den Anschein, als
ob die jetzige Art der Vorschrift dem Entstehen schablonenhafter Grund-
risse förmlich Vorschub leiste. Ganz ähnlich erscheinen die Massen des
Aufbaues in starre Grenzen eingeschlossen, die ohne empfindliche Verluste
in bezug auf die Gesamtbebauungsdichtigkeit - zu welchen sich selten
ein Bauherr entschließt — nicht durchbrochen werden können.
Dieser Unbeweglichkeit und Starrheit der Vorschriften soll durch
eine unmittelbar räumliche Bemessung abgeholfen werden, welche die
Flächenvorschrift nur in den allerunentbehrlichsten Mindestmaßen bei-
behält, daiüber hinaus eine plastische Verschiebbarkeit der Raummaße
zuläßt. Die Befürchtung der Komplikationen, welche dem kubischen
System als geläufigster Einwand entgegengesetzt zu werden pflegt, kann
für jene Techniker, welche überhaupt befähigt erscheinen, Pläne zu
machen oder zu beurteilen, nicht in Frage kommen, diese werden es viel-
mehr freudigst begrüßen, wenn der Baugegenstand gleich von vornherein
an räumliche Gedanken gebunden ist, welche in der Durchführung irgend
eines Bauprogrammes eine so große Mannigfaltigkeit zulassen, und gewiß
kann der Umstand kein Nachteil sein, daß eine wirklich zweckmäßige
Ausbeutung der zulässigen Baudichtigkeit nunmehr an eine höhere In-
telligenz gebunden erscheint.
55
DER STÄDTEBAU
Die Beweglichkeit der Vorschrift durch einfache Variation der jeder
räumlichen Bemessung zu Grunde zu legenden Konstanten würde die
ganze Staffelbauordnung ohne weiteres mit hinein nehmen lassen.
Die unschätzbaren Vorteile einer solchen Regelung würden mit einem
Schlage dem bürgerlichen Wohngebäude sein individuelles Gepräge und
dem StädtebUd den Reiz vergangener Zeiten wieder geben.
Der Entwurf der einzelnen Bestimmungen, der von der Kommission
des Oberbayerischen Architekten- und Ingenieur -Vereins in bezug auf die
bebaubare Fläche aufgestellt ist (vgl. No. i, S. 15), lautet wie folgt:
§ 49. Von dem über jedem Grundstück ^sich befindenen Luftkubus
darf mit Rücksicht auf die Gesundheit nur ein bestimmter Teil der Um-
bauung zugeführt werden.
Jedoch soll eine den Bedürfnissen der Feuersicherheit und des Ver-
kehrs entsprechende Fläche des Grundstücks, deren Größe in jedem ein-
zelnen Falle nach der Zweckbestimmung, sowie dem Umfang und der
Höhe der Gebäude zu bemessen ist, als Hof unüberbaut bleiben.
§ 50. Jedes Grundstück, welches tiefer als 22 m ist, zerfällt der
Fläche nach in zwei Zonen :
a) in die Zone der Vordergebäude, d. i. auf eine Tiefe von 22 m
senkrecht zur Baulinie und von dieser ab gemessen,
b) in die Zone der Rückgebäude, d. i. der Rest der Grundstücksfläche.
§ 51. I. Vordergebäude müssen mit ihrer Rückfront von der Grenze
mindestens 3,50 m entfernt bleiben, sofern nicht unmittelbar an die Grenze
gebaut werden will.
Vordergebäudeflügel haben einen Abstand von mindestens 3,50 m
von der Grenze zu wahren, wenn sie nicht an die Grenze gebaut werden
wollen.
II. I. Rückgebäude müssen von Vordergebäuden, Flügelbauten und
anderen Rückgebäuden des Grundstücks, sofern sie mit solchen nicht zu-
sammengebaut werden, mindestens so weit entfernt sein, als die Höhe
des niedrigeren Bauwerkes beträgt. Treppenhausvorbauten können bei Be-
rechnung des AbStandes außer Betracht gelassen werden, wenn ihre Länge
5 m und ihr Vorsprung 1,50 m nicht überschreitet und außerdem die Be-
stimmungen in § 48 gewahrt bleiben.
Stehen sich Umfassungsmauern ohne Fenster gegenüber, so genügt
ein Abstand von 3,50 m.
2. Rückgebäude, welche nicht an die Grenze gebaut werden wollen,
haben von dieser einen Abstand gleich der halben Höhe, mindestens aber
3,50 m einzuhalten.
3. Für industrielle Zwecke im allgemeinen und Türme im besonderen
sind größere Höhen als 22 m für RUckgebäude zulässig, wenn solche Bau-
lichkeiten einen Abstand von der Grenze einhalten, bei welchem zu dem
gemäß Ziffer 2 sich ergebenden Maß von um noch das volle Maß der
Höhenüberschreitung zuzuzählen ist.
§ 52. I. Der nach § 4g zulässige Teil der Umbauung, der Baukubus,
wird nach folgender Formel bestimmt: Baukubus '/j f' h' -f- ^3 f' h'.
Hierbei bedeutet: f' die Fläche der Vordergebäudezone und f* die
Fläche der Rückgebäudezone des Grundstückes, h ■ ist die Vordergebäude-
höhe, welche sich nach § 45 Absatz I und II') berechnet; h' ist Rück-
gebäudehöhe, welche stets mit 16 m, gleichviel ob die beabsichtigte Höhe
größer oder kleiner ist, in die Berechnung des Baukubus gezogen wird.
II. Der sich gemäß Abs. I ergebende Baukubus kann auf dem Grund-
stücke beliebig verteilt werden, sofern die Bestimmungen des § 51 gewahrt
bleiben.
III. Bei Eckhäusern wird der Baukubus nach folgender Formel be-
rechnet: Baukubus 7/9 f" h' -f- '/s f^ h^
IV. I. Der Raum, welchen Dächer bis zu einer Neigung von 45 Grad
einschließen, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
2. Hingegen hat der Baukubus zu enthalten: Den Raum, welchen
steile Dachflächen mit einem 45 Grad Dach einschließen, femer den Raum
von Risaliten, Treppenhausvorbauten, Loggien, sowie den Raum unter
*) Danach soll die Höhe der Vordergebäude die mittlere Breite des
vor dem betreffenden Gebäude liegenden Straßenteils einschließlich etwaiger
Vorgärten nicht überschreiten; sie darf nicht mehr als 22 m betragen. In
Straßen unter 12 m Breite kann eine Höhe bis zu 12 m gestattet werden.
Hof Überdachungen und offenen Schutzdächern; bei Flügelbauten an der
Grenze auch den Raum, welcher erstens von der Grenzlotebene, zweitens
von der Dachfläche und drittens durch eine von der Grenze weg in Höhe
des Hauptgesimses unter 45 Grad ansteigenden Ebene umschlossen wird.
Durch Vereinbarung der Nachbarn kann diese Einschränkung fallen ge-
lassen werden.
3. Der Kubus örtlicher Aufbauten und Ausbauten, wie Giebel, Attiken,
Erker, Türme, Dachfenster, Dachreiter und Kamine, sofern er den zehnten
Teil des zulässigen Baukubus nicht überschreitet, kommt nicht in Betracht.
Der dieses Maß überschreitende Teil ist bei Ermittlung der Umbauung in
Ansatz zu bringen.
II. Diese größere Freiheit in der gesetzlich unentbehrlichen Ge-
bundenheit wird auch angestrebt durch die Forderung einer bestimmt aus-
gesprochenen Trennung von Straßen- und Baulinie.
Wie nach innen soll auch nach außen hin eine größere subjektive
Bewegungsfreiheit ermöglicht werden. Erst dann kann die Reformbewegung
der Stadterweiterung eine ausdrucksvolle werden, wenn die häufig mit
Zwang verknüpfte Baulinie einer Beweglichkeit innerhalb gewisser enger
Grenzen fähig ist, erst dann können sich praktisch und künstlerisch gleich
wertvolle Baugedanken auch nach außen en' falten.
Während die Festsetzung der Straßenlinie auf amtliche oder private
Anregung immer von Amts wegen zu erfolgen hätte, zugleich mit der
Bestimmung eines Mindestabstandes von der Baulinie, wäre die Fest-
setzung des letzteren von Fall zu Fall an die Einreichung und Vor-
bescheidung der Baupläne gebunden.
"T^ie WOHNUNGSBESCHAFFUNG wird in der englischen Gar-
^"^ tenstadt durch verschiedene Umstände große Erleichterungen erfahren.
Wir konnten schon seiner Zeit berichten, dass eine englische Baugenossenschaft
(The Permanent Cooperative Building Society) 400 000 Mk. für Häuserbau
in der Gartenstadt ausgeworfen hatte. Die englischen Cooperative Building
Societies entsprechen nicht dem, was wir unter Baugenossenschaft ver-
stehen. Es sind vielmehr gemeinnützige, auf genossenschaftlicher Grund-
lage beruhende Kreditorganisationen, die den Mitgliedern den Erwerb von
Häusern erleichtern. Zu der oben erwähnten Cooperative Building Society
ist nun kürzlich in der Gartenstadt eine „Tenants Society" oder eine Miets-
genossenschaft getreten. Die Bewegung der Mietsgenossenschaften, die
im wesentlichen unserer Baugenossenschaft mit gemeinschaftlichem Eigentum
entsprechen, ist in England eine junge. Es bestehen mit der soeben neu-
begründeten , .Garden City Tenants Society" erst fünf solcher Genossen-
schaften. Die wenigen, einige Jahre bestehenden Genossenschaften sollen
sehr erfolgreich gewesen sein, besonders die „Ealing Tenants Society".
Der Unterschied zwischen unserer Baugenossenschaft mit gemeinschaft-
lichem Eigentum und der englischen Mietsgenossenschaft besteht darin, daß
die englische Genossenschaft die Wohnung bzw. das Haus zu ortsüblichen
Preisen, also nicht billiger, vermietet. Die Gewinne, die gemacht werden,
werden hier den einzelnen Genossen wie bei den Konsumgenossenschaften
im Verhältnis zur gezahlten Miete berechnet. Sie werden aber nur gut-
geschrieben, nicht ausgezahlt. Für den einzelnen sammelt sich somit ein
Kapital an, über das er Anteilscheine und von dem er bescheidene Zinsen
erhält. Die Anteilscheine sind übertragbar. Die Erfahrungen, die mit
diesem System bisher gemacht wurden, sollen die denkbar besten sein.
Die Genossenschaft erleichtert sich die Kapitalsbeschaffung, und das Interesse
des Genossenschafters an der Genossenschaft und dem genossenschaftlichen
Eigentum wird durch die eingeführte Gewinnbeteiligung erhöht. Zur
Förderung dieser Bewegung hat sich ein „Copartnership Tenants Housing
Council" in London gebildet.
BRIEFKASTEN.
T Terrn Ingenieur KÖLZOW in Jena: Besten Dank für die weiteren
-'- -^ Nachrichten über die beabsichtigte Regelung der Saale und die
Camdorfer Brücke Wir werden die Sache im Auge behalten.
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1905
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INHALTSVERZEICHNIS: Ausbau des Badeortes Salzhausen in Oberhessen. Von Hans BernouUi, Berlin. — Berge und Wasserläufe im Be-
bauungsgebiete der Städte. Von H. Chr. Nußbaum, Hannover. — Bebauungsplan für Hruschau. Von Siegfried Sitte, Wien. — Die Bebauung des so-
genannten „Sterngeländes" von Magdeburg. Von Peters, Magdeburg. — Neue Bücher. Besprochen von Dr. Hans Schmidkunz, Berlin-Halensee. —
Kleine Mitteilungen. — Chronik.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
AUSBAU DES BADEORTES SALZHAUSEN
IN OBERHESSEN.
Von HANS BERNOULLI, Berlin.
Im Frühjahre 1902 veranlaßte das hessische Ministerium
der Finanzen Professor Pützer in Darmstadt zur Aus-
arbeitung einer Skizze für den Ausbau des Badeortes Salz-
hausen. Es war beabsichtigt, durch stärkere Ausnützung
der bestehenden Lithion- und Stahlquellen und durch Neu-
bohrungen dem kleinen Badeorte die Bedingungen zur
Weiterentwickelung zu schaffen. Der Ausbau des Bade-
ortes wird außerordentlich begünstigt durch den Umstand,
daß der größte Teil des Grund und Bodens dem Fiskus
und der Krone gehört, wodurch alle Privatspekulation aus-
geschlossen und alle Verbesserungen und gemeinnützigen
Anlagen mit der dadurch verbundenen Wertsteigerung des
Bodens der Gemeinde zugute kommen würden. Ebenso
wäre die Möglichkeit vorhanden, fähige Architekten heran-
zuziehen und ein unvergleichlich harmonisches Gesamt-
bild zu schaffen.
Die Skizze im Maßstabe von 1 : 2500 wurde vom Mi-
nisterium genehmigt und es erfolgte die Bearbeitung im
Maßstab 1 : 1000 (Original der beiliegenden Doppeltafel 35/36),
welche dem Schreiber dieser Zeilen zufiel.
Das Kurhaus Salzhausen liegt in einer fast rings ge-
schlossenen Talmulde am tiefsten Punkte der Landstraße
Geis-Nidda. Die Sohle der Mulde ist sumpfig, das
Wasser sammelt sich an der etwa 80 Meter breiten
Lücke der Umrandung, um südwärts als kleiner Bach ab-
zufließen. Der Nordabhang, an dem sich das Kurhaus
anlehnt, ist bewaldet. Der Südabhang ist durch starke,
terassenförmige Absätze gegliedert; im Osten und Westen
schließen wellige Erhebungen die Senkung. Im Südwesten
springt ein etwa 14 m hoher Hügel in das Tal vor. Die
Höhenränder erheben sich 10 bis 30 m über die Sohle,
deren Längenausdehnung etwa 600 m, deren Breite etwa
400 m beträgt.
Außer dem Kurhaus und dem Gartentanzsaal, einfach vor-
nehmen Bauten aus dem 1. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts,
stehen erst -venige Gebäude; in nächster Nähe des Haupt-
baues, hüben und drüben von der Landstraße, einige ältere
Häuser, freundlich und ansprechend; weiterhin längs der
Landstraße einige weniger erfreuliche moderne Villen. Die
Bahnverhältnisse sind für die Entwicklung des Ortes sehr
günstig. Die Zweigbahn Friedberg-Nidda umgeht die Tal-
senkung auf der Nordseite. Für das Kurhaus besteht zur
Zeit eine Haltestelle Salzhausen, auf Fußwegen durch den
Kurpark erreichbar. Die Landstraße nimmt die Höhe lang-
samer und mündet an der größeren Station „Geis". In
östlicher Richtung vom Kurhause her, durch den Soder-
weg erreichbar, liegt die Haltestelle Nidda, eine Station der
Strecke Gießen-Gelnhausen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde von dem
Gedanken geleitet, den schon erwähnten, im Südosten ein-
Ö7
DER STÄDTEBAU
springenden Hügel geschlossen zu bebauen, die Abhänge
ringsum für einzelne Villen und kleinere Wohnhaus-
gruppen auszunutzen, die sumpfige Sohle aber vollständig
frei zu halten. Das neue Verkehrsnetz ergab sich durch
den Ausbau vorhandener Wege und Straßen, durch Um-
führung der Sumpfwiesen, als der natürlichen inneren Be-
bauungsgrenze, durch Anlage von leichten Zufahrtswegen
zu den neuen Baustellen, wobei auf die Steigungsverhält-
nisse peinlich Rücksicht genommen ist.
Auf die leichte Erreichbarkeit der etwa 20 Minuten
entfernten Station Nidda wurde Bedacht genommen. Als
einzig neuer Hauptverbindungsweg wurde eine Straße an-
gelegt, die im NO. am höchsten Punkte der Straße Geis-
Nidda abzweigt, mit leichtem Gefälle neu zu erschließendes
Bauland durchschneidet, den Soderweg kreuzt und in
den Straßenring einmündet, der die Sumpfwiesen um-
schließt. Die Haltestelle Salzhausen ist durch eine ost-
wärts abzweigende Straße mit dem nordöstlichen Viertel
in Verbindung gebracht. Die Umgebungsstraßen der
Sumpfwiesen bilden für die Badegäste engere und weitere
Promenaden, die nicht das leidige hin und her der üb-
lichen Badepromenaden aufweisen, sondern einen ge-
schlossenen Umlauf ermöglichen.
Die Quellen haben neue Fassungen erhalten, die Stahl-
quelle einen architektonisch ausgebildeten Zugang von der
Landstraße her und eine Auszeichnung durch eine mäch-
tige Baumgruppe, die einen kleinen Brunnenhof über-
schattet; an der Schwefelquelle ist eine kleine Halle an-
geordnet; die Lithionquelle ist überbaut gedacht. Zwei
Teiche in der Ostecke der Sumpfwiesen, Landgrafen- und
Rolandsteich, von hohen Bäumen umgeben, sind in die
Promenade einbezogen. Auf der Landzunge zwischen den
Teichen ist ein Tempelchen oder Pavillon gedacht.
Der natürliche Mittelpunkt des Verkehrsnetzes bleibt
das alte Kurhaus. Die Erweiterungsbauten und Bade-
hallen gruppieren sich an das bestehende Gebäude an,
unter Schonung der schon bestehenden Nebengebäude.
Zwei kleine Eckpavillons mit Mansarddächern konnten
als Flankierungsbauten für den Hauptzugang verwendet
werden. Die südwärts abzweigende Allee mit zum Teil
alten Bestände, führt am Musikpavillon vorbei zum Sport-
platze, der zwischen dem hier steil abfEillenden Hang und
dem einspringenden Hügel gebettet ist. Die zum Teil un-
bebaubare Anhöhe kann leicht zur Tribüne umgeschaffen
werden: Die umliegenden Straßen sind doppelreihig be-
pflanzt und mit Pavillons besetzt Außer dem Kurhause
sind noch ein Hotel großen Stils und ein Sanatorium vor-
gesehen. Das Sanatorium liegt in einer Bodenfalte des
Nordabhanges, weitab von der Landstraße, im Rücken und
zu beiden Seiden von Wald gedeckt, nach Süden gegen
einen Terrassengarten offen. Das sumpfige Gelände gegen
Garten und Landstraße ist zum Teich umgewandelt, wo-
durch die ganze Anlage eine schöne Abrundung gewinnt.
Das Hotel legt sich als Talsperre zwischen die Landstraße
und das Gehölz, das die nordöstliche Begrenzung des
Sanatoriumgrundstückes bildet. Zu beiden Seiten der
Straße Kaufläden, wie solche auch in der Nähe des Kur-
hauses auf einem ungenutzten Geländezwickel sich erheben.
Neben den Hotels sind für die Kurgäste und für
ständige Einwohner Einzelwohnhäuser und Villen ge-
plant. Die Aufteilung dieser Grundstücke, wie
sie im Bebauungsplan angegeben ist, kann nur
als Vorschlag betrachtet werden. Nur ein ge-
ringer Teil davon ist bisher parzelliert. Im Westen
gruppiert sich eine solche Ansiedlung um den alten
Steinbruch, der leicht zu gärtnerischen Anlagen um-
gewandelt werden kann. Die ringsum führenden Land-
straßen weisen alle Bepflanzung auf. Die Zufahrtswege
im Innern des Viertels sind als etwa 5 m breite kleine
Gartenstraßen gedacht, ohne Bürgeisteig. Die Häuser sind
nicht durchweg im gleichen Abstände von der Straße ge-
dacht. Es ist vielmehr eine Gruppierung des ganzen
Straßenbildes ins Auge gefaßt und außerdem darauf Be-
dacht genommen, daß die Häuser sich gegenseitig mög-
lichst wenig die Aussicht nehmen. Um keine zu große
Gleichförmigkeit autkommen zu lassen, sind auch Doppel-
villen eingeschoben.
Eine Anzahl von Villen nutzt die geschützte Lage des
Sanatoriums aus, eine weitere Gruppe bildet sich zwischen
dem großen Hotel, der Landstraße und der Bahn. Hier
ist längs der Bahn geschlossene Bebauung angenommen,
um gleich von vornherein auch kleinere und billigere
Wohnungen möglich zu machen. Am höchsten Punkte
der Landstraße, in der Nähe der Bahnkreuzung führt die
kleine Straße mit der einseitig geschlossenen Bebauung zu
einer Kapelle, die den Weg zum Friedhofe weist. Eine
weitere Betonung dieses als Wasserscheide und Abschluß
der Bebauung wichtigen Punktes bildet die Anlage einer
Restauration. Ähnliche Bedingungen wie das nördlich der
Landstraße gelegene Gelände weist der südliche Abschnitt
nach dem Soderweg zu auf. Jenseits des Soderweges
beginnt der Niddaer Hang, der einen schönen Blick aul
das ganze Tal bietet, mit den Kurhausanlagen im Mittel-
grund und dem Wald als abschließenden Saum. Der
starke Abfall des Geländes läßt nur einreihige Bebauung
zu. Die Zufahrtstraßen sind denn auch hier nur 5 m breit
angenommen. Die lange Reihe der Villen wird durch
einen reich ausgebildeten Aufstieg £ur Anhöhe unter-
brochen, die von einer Gloriette bekrönt wird.
Im Gegensatze zu den locker aufgebauten Ansiedlungen,
die rings die Abhänge beleben, steht der im Südwesten
vorspringende Hügel mit seiner geschlossenen Bebauung.
Auf dem höchsten Punkte steht die Kirche, die Breitseite
gegen das Tal gestellt, den Turm gegen den Talausgang.
Durch eine Zufahrt mit mäßigem Gefälle ist der Kirch-
hügel mit der nach Geis führenden Landstraße verbunden.
Diese Zufahrtstraße sowie der untere Saum und die Kuppe
des Hügels sind geschlossen bebaut. An der dem Kur-
hause nächstgelegenen Ecke erhebt sich ein öffentliches Ge-
bäude für Post und Feuerwehr. Auf der Höhe gruppieren
sich um die breitgelagerte protestantische Kirche das Rat-
haus, die katholische Kirche und die Schule. Arkaden
umfassen den Platz und öffnen sich zwischen Rathaus und
katholischer Kirche. Für die Kirch- und Schulbesucher
führen drei Fußwege zur Höhe. Es ist angenommen, daß
sich an diesem Hügel die seßhaften Leute, auch die Hand-
werker und Gewerbetreibenden anbauen werden. Die
dichte Ansiedlung und starke Bekrönung dieses Hügels ist
für eine eigenartige Entwicklung des Talbildes von aus-
schlaggebender Bedeutung.
58
DER STÄDTEBAU
BERGE UND WASSERLAUFE IM BEBAUUNGS
GEBIETE DER STÄDTE.
Von H. CHR. NUSSBAUM, Hannover.
Berge und Wasserläufe bilden im ästhetischen Sinne
für den Bebauungsplan die wichtigsten Geländeteile. Bei
richtiger Durchbildung vermögen sie die beherrschenden
Punkte des Stadtbildes zu werden, ihm einen Reiz zu
verleihen, der künstlich nie geschaffen werden kann.
Der Ingenieur scheint ihnen dagegen weniger hold zu
sein. Denn wir finden in manchen deutschen Städten
solche Geländeteile oft vollständig vernachlässigt oder falsch
behandelt. Selbst neuere Bebauungspläne haben vielfach
unrichtige Lösungen der durch bergiges Gelände oder
Wasserläufe gestellten Aufgaben gebracht, obgleich eine
gute Lösung sich eigentlich von selbst ergibt, sobald man
ausreichende Studien an vorhandenen Vorbildern gemacht
hat, die große Lehrmeisterin Natur zu verstehen und zu
würdigen vermag und — den Plan erst fertigt, nachdem
man die Oertlichkeit bis in alle Einzelheiten kennen ge-
lernt hat, ihr ihn anschmiegt.
Immerhin wird es von einigem Nutzen sein, die
wichtigeren Grundsätze für die Behandlung dieser be-
deutungsvollen Gebietsteile zusammenzustellen, damit jene
großen Fehler künftig vermieden werden, die gegenwärtig
den deutschen Städtebildern zum Schaden gereichen und
eine vorzügliche Gelegenheit zum Schaffen der reizvollsten
Parkanlagen ungenützt lassen.
I. Die Erschließung von Bergen und Hängen für
die städtische Bebauung.
Soll ein Berg, ein Hang oder ein Hügel für die Be-
bauung erschlossen werden, dann wird es sich stets zu-
nächst darum handeln, Verkehrstraßen vom Tale zu
seinem Gipfel zu führen. Für diese gilt es in erster Linie
ein sanftes Gefälle zu gewinnen, weil anderenfalls für alle
Zukunft Verkehrschwierigkeiten entstehen, die zugleich
den Wert des erschlossenen Baugeländes ganz erheblich
vermindern. Ebenso notwendig ist es aber, diese Ver-
kehrstraßen derart zu führen, daß sie, nebst ihren etwa
erforderlichen Verbindungsstraßen, alle für die Bebauung
wertvollen Hangteile zugänglich machen und daß zwischen
den Windungen der Verkehrstraßen Bauland von genau
solcher Tiefe verbleibt, wie die zu gewärtigende Art der
Besiedlung sie erheischt. Für nur einseitige Bebauung
der Hänge bedarf man einer verhältnismäßig geringen Ent-
fernung der Straßenwindungen, während sie für beider-
seitige Bebauung fast doppelt so weit auseinander gerückt
sein müssen. Im übrigen soll die Tiefe sich nach der orts-
üblichen Bauweise richten und man wird für die oberen
Hangteile in der Regel eine Besiedlung der wohlhabenden
oder doch leidlich begüterten Bevölkerung gewärtigen
können, weil das Haus eine reizvolle Aussicht bietet und
weithin sichtbar ist, während namentlich an steileren
Hängen die Baukosten sich hoch zu stellen pflegen, also
weniger Wohlhabende abgeschreckt werden.
Je steiler ein Berghang ist, um so leichter werden
jene drei Bedingungen vereint gelöst werden können, weil
die Straßen langsam bergan steigen und dabei ausgedehnte
Hangflächen erschließen. Für sanft geneigte Hänge pflegt
es dagegen erforderlich zu sein, mehrere Verkehrstraßen
nebeneinander an den Hängen emporzuführen, damit für
den bergauf und bergab gerichteten Verkehr nicht unnötig
weitere Wege entstehen. Unter sich müssen diese Ver-
kehrstraßen in voller Verbindung stehen, damit man von
jeder Stelle des Tales aus ohne wesentliche Umwege sämt-
liche Teile der Ansiedlung zu erreichen vermag und um-
gekehrt.
Da ferner bei irgend erheblicher Neigung der Hänge
die Grundstückwerte vom Tale nach der Höhe abzunehmen
pflegen, so ist es in der Regel geboten, die Verkehrstraßen
nahe dem Tale mit schwächster Neigung zu führen, so daß
ihre Windungen sich verhältnismäßig nahe liegen, damit
die Zugänglichkeit eine günstige wird und die Grundstück-
tiefe nicht über das zur Bebauung angemessene Maß hinaus
wächst. Denn hierdurch wird entweder der Wert des
Quadratmeters gewonnenen Baulandes verringert oder eine
übermäßig starke Ausnutzung des Grund und Bodens er-
forderlich. Die Grundstückerschließung pflegt an Berg-
hängen ganz erhebliche Kosten zu erfordern, die an sich
bereits ungünstig auf die Grundstückwerte zurückwirken
oder den Grundstückpreis in die Höhe schnellen.
An den oberen Hangteilen pflegen dagegen die Grund-
stückwerte abzunehmen. Ihre Bebauung wird selten nur
mit Zinshäusern erfolgen, sondern es bietet sich hier zu-
meist willkommene Gelegenheit zur Errichtung von frei
im Park gelegenen Landhäusern oder Landhausgruppen.
Daher pflegt hier eine größere Grundstücktiefe am Platze
zu sein.
Völlig anders wird wieder die Wegeführung, sobald
nahe dem Tale eine beiderseitige, näher dem Gipfel nur
einseitige Bebauung der Hangstraßen stattfinden soll, weil
dann die Entfernung ihrer Windungen unten größer sein
muß als oben.
Bestimmend für sie wird häufig auch der Wunsch
oder Anspruch werden, von jedem Punkte der oberen,
nur einseitig zu bebauenden Hangstraßen freien Ausblick
über das Tal zu erhalten. In diesem Falle muß die Tiefe
der Grundstücke derartig bemessen werden, daß ihr von
Gebäuden freibleibender rückwärtiger Teil der zulässigen
Haushöhe (samt Dach) und der Hangneigung entsprechend
groß bleibt. Durch Auftragen des Querschnitts der Hänge
samt ihren Gebäuden läßt sich diese Tiefe ohne Schwierig-
keit ermitteln. Sie wird nur selten völlig gleichmäßig sich
festsetzen lassen, weil die Hangneigung am gleichen Berg
zu wechseln pflegt.
Endlich wollen auch die Grundstückgrenzen bei der
Straßenführung berücksichtigt werden, damit wirtschaft-
liche Schädigungen der Anlieger vermieden werden und
keine unbebaubare Grundstückabschnitte an den Straßen
entstehen.
Eine ganze Reihe wichtiger Anforderungen erheischen
also die Aufmerksamkeit des Planverfassers und sie er-
schweren die Lösung dieser so einfach erscheinenden Auf-
59
DER STÄDTEBAU
gäbe um so mehr, als vielfach auch die Geländeformen
die Straßenführung stark beeinflussen. Infolgedessen ist es
nicht immer möglich, den Hangstraßen überall das aller-
günstigste Gefäll zu geben. Gleichförmigkeit ist hier je-
doch auch nur selten eine Notwendigkeit, sondern es geht
in der Regel sehr wohl an, langen schwach geneigten
Strecken kurze etwas steilere folgen zu lassen, solange
und soweit wenigstens der Lasttierverkehr noch als maß-
gebend betrachtet werden kann. Für Motorfuhrwerke aller
Art, Straßenbahnen, Motorräder u. dergl. verdient allerdings
eine nahezu gleichmäßige Steigung der Hangstraßen den
Vorzug.
Der Aesthetiker muß von der Bergerschließung vor
Allem fordern, daß der oberste Teil der Hänge genügend
weit von jeder Bebauung freibleibt, um für den Blick vom
Tale aus als grünes, möglichst unregelmäßig geformtes
Band wirken zu können. Denn nur hierdurch bleibt der
Berg als solcher für das Stadtbild erhalten. Dagegen
pflegt eine vollständige Bebauung des Fußes der Berge bis
hinauf zu jenem Bande ohne Schaden für die Fernwirkung
zu • sein, während die Bergeshöhe durch eine machtvoll
wirkende Gebäudegruppe bekrönt werden sollte, die male-
risch in jenes grüne Band gebettet erscheint. Die Wahl
einer bedeutenden Gebäudehöhe für wichtige Teile jener
Gruppe ist ästhetisch hier oben nur von Vorteil, weil sie
die Bergeshöhe wieder ergänzt, indem sie ihr oben das
hinzufügt, was die Talgebäude ihr für die Außenerscheinung
und Formwirkung genommen haben. Ein hygienischer
Mißstand braucht hierdurch nicht zu entstehen, weil man
auf freier Höhe mit den Nachbargebäuden leicht soweit ab-
rücken kann, daß der Hausabstand jener Höhe entspricht,
also der für das betreffende Ortsklima wünschenswerte
Lichteinfallswinkel gewonnen wird.
Eines der reizvollsten Vorbilder für diese Behandlung
der Berge bietet Marburg. Aus dem Tale empor zieht sich
das Häusermeer den Hang hinauf, steile Dächer und Giebel
ragen in den wirkungsvollsten Überschneidungen in das
Grün der Kuppe hinein, für welche die unregelmäßige
Form vereint mit den malerischen Laubholzstreifen
und -Gruppen eine entzückende Linienführung schafft,
während das herrliche Schloß sie in wirkungsvollster Weise
bekrönt.
Eine weitere Forderung der Ästhetik ist das innige
Anschmiegen nicht nur der Wege sondern auch der Be-
bauung an die Form des Geländes. Nichts wirkt un-
schöner als seine wesentliche Veränderung zwecks Ge-
winnung ebener Flächen für den Fuß des Gebäudes, für
seine Terrassen oder seine allernächste Umgebung. Ab-
tragungen von mäßigem Umfange pflegen noch keine allzu
nachteiligen Folgen zu haben, während Auftragungen oder
beide vereint oft ein Zerrbild gerade dort schaffen, wo
zuvor die Natur ihre Gaben verschwenderisch ausgestreut
hatte. Namentlich das Bauwerk selbst nebst seinen
Terrassen und Altanen muß aus dem Gelände heraus-
wachsen, wenn es ihm zur wahren Zierde gereichen soll.
Ebene Plätze dürfen eher in einiger Entfernung vom Ge-
bäude geschaffen werden, ohne zur Störung des Bildes zu
werden. Straßen und Wege, die an seinem Fuße geführt
werden, sollen dagegen tunlichst etwas tiefer liegen als
dieser, damit ein schmaler Hangstreifen zwischen beiden
bleibt. Denn in seinem Anschmiegen an das Gebäude liegt
ein hoher, durch nichts wieder zu ersetzender Reiz.
Der geschilderten Geländeerschließung und Verkehr-
straßenführung hat die Bauordnung helfend zur Seite
zu stehen, um die angestrebte Wirkung im Stadtbilde auch
wirklich zu erreichen.
Für die tieferen Hangteile und diejenigen Hangflächen,
welche für die Außenerscheinung nebensächlich sind oder
wenigstens nicht bedeutungsvoll zu werden vermögen, kann
ohne irgend welchen Schaden die beiderseitige Bebauung
der Hangstraßen gestattet werden, um die hohen Kosten
der Geländeerschließung einigermaßen günstig verteilen zu
können und zur Besiedlung gut geeignete Gebiete nicht zu
vergeuden.
Für die etwas höher gelegenen Teile der vom Tale
aus sichtbaren Hänge ist dagegen in der Regel die ein-
seitige Bebauung der Verkehrstraßen vorzuschreiben,
weil einerseits die Erscheinung des Berges durch den Blick
auf die Gebäuderückseiten ungünstig beeinflußt zu werden
pflegt und anderseits einem Teil der Anwohner wie den
auf den Straßen verkehrenden Leuten der Ausblick ge-
raubt wird. Mindestens ist zu fordern, daß die für die
Erscheinung des Berges im Stadtbilde in Betracht kommen-
den Gebäudeseiten eine künstlerische Durchbildung er-
fahren. Sie kann ja mit den einfachsten Mitteln und be-
scheidenstem Kostenaufwand erzielt werden. Denn es wird
sich stets nur um die Wirkung der Gebäudemassen handeln,
namentlich um eine feinfühlige Ausmittelung und Durch-
bildung der Dächer und höchstens noch darum, eine zu
hohe oder sonst unschöne Erscheinung der Wandflächen
durch ihre teilweise Bekleidung mit Schlingpflanzen oder
anderem Grün zu verdecken.
Der oberste Hangteil ist mit Bauverbot zu belegen und
im Erfordernisfall von der Stadt anzukaufen, um ihn als
öffentliche Anlage verwerten und so gestalten zu können,
daß er dem Stadtbild zur wahren Zierde gereicht.
Hinter der Höhe darf eine etwas dichtere Bebauung
stattfinden, da sie hier weder gesundheitliche noch ästhe-
tische Nachteile hervorzurufen pflegt. Auf den vom Tale
aus sichtbaren Höhenzügen oder deren Kanten ist die Ent-
stehung malerisch und zugleich machtvoll wirkender Ge-
bäudegruppen zu fördern, indem man z. B. außer der
offenen Bauweise nur solche freiliegende Gruppen ge-
stattet. Sie sollen unter einander wie mit Einzelgebäuden
einen ihrer Höhe entsprechenden Abstand halten. Doch
wird dessen Ausfüllung mit hohen, reizvoll ausgebildeten
Umfriedungsmauern, über welche das Gartengrün hervor-
lugt, Terrassen u. dergl. eher vorteilhaft als nachteilig
wirken. Es empfiehlt sich ferner, öffentliche Gebäude,
z. B. Kirchen und Schulen, hierher zu legen und ihnen
eine dem Gelände angepaßte Außengestaltung zu geben,
indem man z. B. mehrere Schulen zu einer malerisch und
groß wirkenden Gruppe zusammenfügt, ihre gemeinsame
Aula in das Dachgeschoß emporführt und hier als Mittel-
punkt der Anlage zu hoheitsvoller Erscheinung bringt.
Bildet der Berggipfel eine Hochebene oder schließt
sich sanft geneigtes Gelände den Höhenzügen dort oben
an, dann ist derartiges Hinterland ganz besonders geeignet,
dem bescheidenen Einfamilienhaus als Stätte zu dienen,
während das vornehme Einfamilienhaus die sichtbaren
Teile der Hänge und Höhen sowie die dem Stadtmittel-
punkte näher gelegenen Gebietsteile zu bevorzugen pflegt.
Darum müssen der Bebauungsplan und die Bauordnung
jenem Hause sich anpassen. Die Grundstücktiefen dürfen
60
DER STÄDTEBAU
z. B. im allgemeinen nicht zu hoch gewählt werden, wenn
sie auch eine gewisse Vielseitigkeit aufweisen müssen,
weil die Ansprüche auch der hier in Betracht kommenden
Ansiedler an die Größe ihres Gartens oder Gärtchens er-
heblich zu wechseln pflegen. Je preiswerter das Gelände
ist und erhalten werden kann, um so weiträumiger darf
die Bebauung vorgesehen werden, während die Straßen,
abgesehen von den Hauptverkehrsadern, unter allen Um-
ständen eine sehrgeringeBreitenbemessung erhalten müssen,
weil der Wagenverkehr in ihnen stets ein bescheidener
bleiben wird, die Gebäudehöhen gering ausfallen und es
gilt, die Geländeerschließung mit dem geringsten Kosten-
aufwand durchzuführen, um die Grundstückwerte niedrig
halten zu können. Denn nur in diesem Falle vermag das
bescheidene Einfamilienhaus zu gedeihen.
Um den verschiedenartigen Wünschen der Ansiedler
an die Lage des Eigenheims gerecht zu werden und das
Bild dort oben sich beleben zu sehen, empfiehlt es sich
ferner, zwischen den Grundstücken für freistehende Einzel-
häuser auch solche anzuordnen, die zum Zusammenfassen
einer erheblichen Zahl von Einfamilienhäusern zu ,, künstle-
risch" oder malerisch angeordneten Gruppen sich eignen.
Denn sie geben Gelegenheit, auch kleinere billige Häuser
in einer vor Wind, Wetter und Wärmeübertragung ge-
schützten Lage zu erstellen, deren bescheidene Gärten
durch die größeren der Nachbarn in ihrem Reiz gehoben
werden. Die Gesamtwirkung der Ansiedlung erleidet hier-
durch nicht etwa einen Schaden, sondern sie entgeht der
Gefahr der Einförmigkeit und pflegt sich nicht nur ab-
wechslungsreicher, sondern auch reizvoller zu gestalten.
Anderseits soll man trachten, das meist öde wirkende An-
einanderstellen von zwei, drei oder mehr Häusern, die
ohne inneren Zusammenhang bleiben, sowie die Anlage
von Reihenhäusern reizloser Art hintanzuhalten, weil sie
das Gesamtbild schädigen.
Auch hier müssen Bauordnung und Bebauungsplan
zusammenwirken, wenn das Ziel vollkommen erreicht
werden soll. Während die Bauordnung gegen Übergriffe
namentlich der Bauspekulation Schutz zu gewähren hat,
muß sie dem Bürger möglichst viel Freiheit gewähren, sein
Heim sich ganz seinen Wünschen und Neigungen ent-
sprechend zu gestalten. Der Bebauungsplan vermag da-
gegen jene vielseitigen Ansprüche am ehesten dadurch
vereint zu erfüllen, daß die Straßen eine stark bewegte
Führung erhalten, ähnlich denen eines Parkes. Hierdurch
entstehen nicht nur Grundstücke der verschiedensten Form
und Größe, sondern es wird zugleich für jedes Haus und
für jede Gebäudegruppe eine vorteilhafte Wirkung von
vornherein sicher gestellt und es werden die Nachteile der
einzelnen Himmelsrichtungen für die Hauslage wie für die
Straßenlage nach Möglichkeit hintangehalten, während man
ihre Vorzüge durch geschickte Grundplangestaltung aus-
zunutzen vermag. Allerdings ist es an dieser Stelle be-
sonders notwendig, den Grundstückgrenzen die Wege-
führung anzuschmiegen, weil jede unvorteilhafte Er-
schließung des Baulandes den Zweck zu vereiteln vermag,
dem es hier dienen soll.
Die Hangstraßen bedürfen der sorgsamsten Durch-
bildung, wenn eine das Auge erfreuende Anlage geschaffen
und wirtschaftliche Nachteile vermieden werden sollen.
Bisher sind bei ihrer Durchbildung vielfach Fehler be-
gangen.
Die Breite der Hangstraßen darf unter keinen
Umständen größer gewählt werden, als der in absehbarer
Zeit zu gewärtigende Verkehr sie erfordert, weil die An-
lagekosten mit der Breite eher im geometrischen als im
arithmetischen Verhältnis wachsen und große Breiten un-
günstige Eingriffe in die Geländeform erforderlich zu
machen pflegen. Im allgemeinen bleibt der Hangverkehr
dauernd ein beschränkter, er entspricht der Größe der
Besiedlung, der Durchgangsverkehr pflegt zu fehlen. Nur
dort, wo die Hangstraße ein weites Hinterland erschließt,
wird sie zur eigentlichen Verkehrsader und bedarf dann
allerdings einer entsprechend großen Breite.
Wo beiderseitige Bebauung der Hangstraße stattfindet,
wird das untere Haus entweder unmittelbar an die Straße
geschoben, um ihre Futtermauer als Grundmauer aus-
nutzen zu können und die Zugänglichkeit des Hauses zu
erleichtern, oder es wird zwischen dem Haus und der
Straße ein Lichtgrabengelassen, dessenBreitederBöschungs-
höhe der Straße annähernd gleich sein muß. Der Zugang
zum Haus erfolgt dann entweder durch eine Brücke, die
unmittelbar zum Treppenhause führt, durch abwärts ge-
richtete Freitreppen oder durch beide.
Ein Vorgarten ist hier zwecklos und pflegt mehr Nach-
teile als Vorteile hervorzurufen, weil er die Zugänglichkeit
zum Haus erschwert, den Hauswänden Feuchtigkeit zu-
führt und die Straße des Schattens beraubt. Der Licht-
graben wird dagegen an Hängen von irgend erheblicher
Steilheit meist erforderlich, weil andernfalls zwei oder
mehr Geschosse an der Rückseite des Hauses der Tages-
lichtzuführung entbehren müssen. (Seiner Entwässerung
ist selbstverständlich die entsprechende Sorgfalt zu widmen.)
Der für den Tageslichteinfall erforderliche Gebäude-
abstand muß, namentlich an schmalen Straßen, daher in
der Regel durch Abrücken des oberen Hauses von der
Straße gewonnen werden. Dadurch entsteht für dieses ein
Vorgarten oder eine Terrassenanlage. Schematische Vor-
schriften hierüber zu geben, z. B. behördlich zu bestimmen,
daß ein Vorgarten belassen werden muß, ist in ästhetischer
Beziehung von Übel. Es muß dem Baukünstler sowohl
wie dem Hausbesitzer vielmehr die erforderliche Freiheit
bleiben, diesen Geländestreifen nach seinem Geschmack
und Gefallen auszubilden, weil die Lösung der Gelände-
form angepaßt werden muß, wenn eine reizvolle Gestal-
tung entstehen soll. Einheitliche Lösungen für das ganze
Gebiet sind erstens nur selten durchführbar, ohne dem Ge-
lände Zwang aufzuerlegen und es dadurch seines Reizes
zu berauben ; zweitens führen sie meist zu einer Gleich-
förmigkeit, die dem Gesamtbilde schädlich wird, ihm unter
Umständen den Stempel der Öde aufdrückt. Ferner sollte
dem Hausherrn die Freiheit bleiben, diesen Streifen soweit
auszunutzen, wie es ohne Schädigung der Außenerscheinung
angeht. Denn er gehört zu seinem Besitztum, und man
nimmt dem Bürger durch solche Eingriffe in seine Rechte
oft die Lust, ein reizvolles Heim hier zu erstellen oder
veranlaßt ihn, sein Grundstück an Bauspekulanten zu ver-
äußern, deren Werke den Ästhetiker nur selten zu be-
friedigen vermögen.
So geht es sehr wohl an, den Unterbau der Terrassen
zur Anlage von Stallungen und Wagenremisen auszunutzen,
neben oder zwischen denen die Freitreppen emporführen.
Gerade an dieser Stelle bietet sich die richtigste Gelegen-
heit zum Unterbringen der Zugtiere. Ebenso können aus-
61
DER STÄDTEBAU
gedehnte Weinkeller hier ohne Schaden untergebracht
werden, während die Faßbeförderung durch diese Lage
ganz wesentlich erleichtert wird.
Gesundheitlich reicht die Vorschrift aus, daß kein Ge-
bäudeteil des oberen Hauses den Lichteinfallswinkel*) für
die tiefer gelegenen Gebäude verkümmern darf. Auf
schmale Gebäudeteile, wie Türme, Giebelspitzen und Dach-
erker braucht diese Vorschrift sich nicht zu erstrecken,
da der von ihnen ausgehende „Schatten" hygienisch be-
deutungslos ist.
Für die Vorgartenanlage empfiehlt es sich aus ästhe-
tischen Gründen, den ihr dienenden Hangstreifen nicht zu
ebnen, sondern in seiner ursprünglichen Form zu erhalten,
weil er dann für die Vorübergehenden zur Wirkung ge-
langt und das Gebäude aus ihm in reizvollerer Art empor-
wächst. Aus dem gleichen Grunde sollten die Einfriedi-
gungen die Futtermauer nur wenig überhöhen oder aus
Gitterwerk u. dergl. bestehen, das von Ranken umsponnen
wird. Umfriedungen der Gärten baupolizeilich anzuordnen,
ist an dieser Stelle noch weniger am Platze wie anderen-
orts: Eher sollte man trachten, ihre Anlage hintanzuhalten.
Für das zur Sicherheit Erforderliche wird der Hausbesitzer
schon selbst Sorge tragen. Je niederer die Einfriedigung
ist, um so mehr kommt der Vorgarten für das Stadtbild
zur Geltung, während hohe Einfriedigungen die Straßen-
erscheinung geradezu trostlos zu gestalten vermögen, falls
ihre Ausbildung nicht in anheimelnder Weise erfolgt.
Gleich ungünstig wirkt das Einebnen der Vorgärten, weil
von unten nur Mauerwerk sichtbar zu werden pflegt und
die Gebäudeperspektive Schaden leidet, falls nicht ein sehr
geschickter Künstler die Anlage geplant hat
Sehr angenehm wirkt es, wenn zwischen den Futter-
mauern oder den hier entwickelten Terrassen und der
Straße ein schmaler Hangstreifen verbleibt, weil ihre Wände
sich dann malerisch aus ihm erheben und jener steife
Linienzug vermieden wird, den neuzeitige Hangstraßen so
häufig aufweisen. Das Einschneiden hoher Freitreppen
vor der Mitte des Gebäudes in den dort hohen Hang wirkt
meist ebenfalls nicht besonders günstig, obgleich es be-
deutende Kosten erfordert. Weit zweckdienlicher und
reizvoller ist es, die Stufen an der tiefst gelegenen Stelle
des Grundstücks anzuordnen und von hier einen Weg zur
Haustür anzulegen, oder von dort eine Vorfahrt ausgehen
zu lassen. Von ihr können dann mit Vorteil einige Stufen
zur Tür emporleiten.
Die symmetrischen Anlagen passen selten zu den be-
wegten Formen der Hänge. Meist wirken sie gezwungen
und steif inmitten dieser Natur und rauben ihr den Reiz,
statt ihr neuen hinzuzufügen. Gerade die symmetrischen
Terrassen- und Freitreppenbauten haben den Berghang-
anlagen des vorigen Jahrhunderts so häufig das Gepräge
des Unerfreulichen aufgedrückt, während bescheidene, der
Natur sich anschmiegende ländliche Hangbauten das Auge
zu entzücken pflegen.
*) Je nach dem Ortsklima soll dieser Winkel eine Neigung von 30»
bis 45 => und mehr gegen den Horizont aufweisen. Und zwar darf, ia soll
man ihn in Süddeutschland steiler wählen als in Mittel- und Norddeutsch-
land, weil der Lichtreichtum dort ein wesentlich größerer ist und man im
Sommer des Sonnenschutzes in weit höherem Maße bedarf. Die einheit-
liche Festsetzung dieses Winkels auf 45°, welche für ganz Deutschland
üblich geworden ist, beruht auf irrtümlichen hygienischen Annahmen; es
fehlt ihr daher jede Berechtigung.
An stellen, wo die Straße durch Aufhöhung ihre Ein-
ebnung erfahren hat, Futtermauern für den oberen Teil
daher fortfallen, sind weder Einfriedungen noch Freitreppen
u. dergl. notwendig. Hier wirkt es stets am erfreulichsten,
wenn der Hang in seiner vollen Natur belassen wird, nur
Wege von ihm zu den Gebäuden emporführen.
Wird die Straßenebene halb durch Auftrag halb durch
Abtrag erzielt, dann werden in der Regel die Futtermauern
nur eine mäßige Höhe erfordern, deren Erscheinung durch
eine schmale Anschüttung an ihrem Fußpunkte sich noch
niedriger gestalten läßt, so daß nachteilige Wirkungen wohl
stets vermeidbar sind.
Nur dort, wo die Einebnung der Straße vollständig
durch Abtrag erfolgt, sind so hohe Futtermauern erforder-
lich, daß an ihre Stelle vorteilhafter Terrassenbauten treten,
die zugleich die oben angedeutete wirtschaftliche Aus-
nutzung des Vorgeländes gestatten. Denn die Vorgarten-
wirkung wird in diesem Falle nur dann eintreten, wenn
das Gebäude verhältnismäßig weit von der Straße zu-
rücktritt.
Bei nur einseitiger Bebauung der Hangstraßen
ist die Anordnung von Vorgärten vom hygienischen
Standpunkt zwecklos, in verkehrstechnischer, wirtschaft-
licher und ästhetischer Beziehung kann sie nachteilig
werden und bietet sie nur in seltenen Einzelfällen Vor-
züge:
Der Straßenseite des Gebäudes strömen Licht und Luft
ungehindert zu; eines Vorgartens bedarf es zu diesem
Zwecke nicht. Durch die unmittelbare Verbindung des
Hauses mit der Straße wird dagegen eine Reihe von Vor-
zügen geboten. Die Zugänglichkeit wird nicht nur er-
leichtert, sondern sie wird auch der Gefahr entkleidet, die
bei Glatteis und Schneefall bedeutungsvoll zu werden ver-
mag, an Steilhängen auch sonst für alte oder gebrechliche
Leute und kleine Kinder zu gewärtigen ist; teuere Frei-
treppenanlagen fallen fort; die Ausnutzung des Unterge-
schosses für die Eintrittshalle mit ihren Nebenräumen, wie
Dienerzimmer, Kleiderablagen und Toiletten wird durch
das Heranrücken des Hauses an die Straße zur naturgemäß
gegebenen; die Futtermauern werden für diese Gebäude-
seite entbehrlich oder können dort, wo sie bereits vor-
handen waren, als Grundmauern und Sockelmauern Ver-
wendung finden; die Architektur des Hauses kommt voll
zur Geltung, ungünstige Überschneidungen durch die Futter-
mauern und Einfriedungen des Vorgartens können nicht
zu Stande kommen. Ästhetisch spricht gegen die Vor-
gartenanlage meist aber der bedeutungsvolle Umstand, daß
sie ein Höherrücken des Hauses am Hang hervorruft, wo-
durch der Ausblick von den Hangstraßen talabwärts ver-
hindert oder in seiner Schönheit ganz wesentlich beein-
trächtigt wird. Je flacher die Hangneigung ist und je
größer die Gebäudehöhe im Verhältnis zur Grundstücktiefe
gewählt wird, um so mehr tritt dieses Bedenken hervor.
In der Mehrzahl der Fälle dürfte ein Verbot der Vorgarten-
anlage hier daher eher am Platze sein als ihr Gebot.*) Bei
*) Schlagend hat das Beispiel Stuttgarts die Richtigkeit dieser Be-
hauptung gezeigt. Dort war seinerzeit die Anlage von Vorgärten für die
einseitig bebauten Hangstraßen vorgeschrieben. Gleichzeitig wollte man
aber talabwärts den Ausblick von jedem Punkte der Straßen freihalten.
Es wurde daher die weitere Forderung aufgestellt, daß die Dachneigung
so flach gewählt werden müsse, um den Ausblick frei zu lassen. Die
Folge war die Verunzierung sämtlicher am Hang gelegenen Villen durch
62
DER STÄDTEBAU
einer im Verhältnis zur Hangneigung großen Grundstück-
tiefe kommt dieser Umstand weniger in Betracht. Ebenso
wird an sanften Hängen die Zugänglichkeit des Hauses in
weniger ungünstiger Weise durch eine Vorgartenanlage
beeinflußt. Der Einzelfall bedarf daher stets einer gründ-
lichen Durcharbeitung. Schematisches Vorgehen in der
einen wie in der anderen Richtung ist hier, wie fast über-
all, nur von Übel.
Das Heranrücken der Gebäude an die Straße pflegt
ferner bedeutungsvoll in gesundheitlicher Beziehung zu
werden, weil sie die einzigen Gegenstände an der Hang-
straße sind, von denen ausgiebiger Schatten für den Ver-
kehr geboten wird. Werden sie im Verhältnis zur Hang-
neigung weit von der Straße abgerückt, dann fehlt jeglicher
Schatten oder wird durch das Grün der Vorgärten nicht
in ausreichender Weise geboten. Die Anlage von Baum-
reihen an Hangstraßen aber ist zu kostspielig, weil es deren
Verbreiterung nötig macht, und pflegt für den Blick talauf-
wärts unschön zu wirken.
Dagegen ist es ästhetisch und hygienisch meist von
Vorteil, wenn zwischen der Straße und dem Gebäude
schmale Vorgärten oder auch nur Beete von 0,30 m bis
0,60 m Breite belassen werden, aus denen Schlingpflanzen
am Gebäude sich emporzuranken vermögen. Sie. pflegen
namentlich für das Untergeschoß und die über ihm er-
richteten Veranden, Hallen oder Altane einen hohen Reiz
zu bilden und werden an Sonnenseiten gesundheitlich wert-
voll, sobald man die Wandflächen sich völlig mit ihnen
umspinnen läßt, weil sie gegen Sonnenstrahlung hohen,
gegen Wärmezuleitung erheblichen Wärmeschutz bieten.
flache Blechdächer. Sie bilden jetzt den unerfreulichen Vordergrund des
sonst so reizvollen Bildes, das überall von den Hangstraßen sich bietet.
Hätte man die Gebäude an die Straße gerückt, dann wären die Dächer
dem Auge der auf der Hangstraße Verkehrenden ausreichend entrückt,
ihre Fläche durch Baumschlag und anderes Grün genügend unterbrochen
oder verdeckt, und es hätten die reizvollsten Dachausbildungen erfolgen
können, ohne eine Behinderung der Aussicht befürchten zu müssen.
Das Laubwerk läßt Wärmestrahlen nicht hindurch, sondern
verbraucht große Wärmemengen teils zum Aufbau der
Zellen, teils zur Wasserverdunstung, die um so lebhafter
stattfindet, je mehr Wasser den Wurzeln zugeführt wird.*)
Ein weiterer hygienischer Vorzug solcher schmaler
Vorgärten oder Beete liegt in der Trennung der Hauswand
vom harten Körper der Straßenbefestigung durch eine Erd-
schicht, die bekanntlich für Schallwellen nur eine geringe,
für Erschütterungen nur eine mäßige Durchlässigkeit be-
sitzt. Die Übertragung dieser Nachteile des Straßenverkehrs
auf das Haus wird daher gemildert.
Wird der Straße durch die Anordnung tiefer Vorgärten
der Schatten entzogen, dann wirkt dies nicht nur auf den
Verkehr ungünstig zurück, sondern es erhöht auch die
Staubbildung auf ihr in der Regel recht wesentlich. Aus
beiden Gründen empfiehlt es sich sogar, die etwa ange-
ordneten Gebäudewiche mit Umfriedungen, über welche das
Grün des Gartens weit emporragt, oder mit hohem Busch-
werk und Baumschlag soweit abzuschließen, daß sie der
Straße Schatten zu spenden vermögen. Er ist für das Auf-
wärtsbewegen der Fußgänger, Radfahrer und Lasttiere
ganz besonders notwendig, hält die Straße feucht und kühl,
da an windstillen Tagen stete Luftbewegung dort entsteht,
wo beschattete Flächen besonntenFlächen nahe gelegen sind.
Im übrigen gelten auch für diese Vorgärten die weiter
oben gegebenen Darlegungen. (Schluß folgt in Heft 6).
*) Als Wärmeschutz eignet sich ganz besonders der , .spanische
Kletterwein", eine Abart des „wilden Weines", da er in wenigen Jahren
hohe Flächen völlig überwuchert, ohne irgend welcher Vorkehrungen zum
Haften an ihnen zu bedürfen. Seine Saugwurzeln reichen zu diesem
Zweck aus. Nur an getünchten Flächen vermögen sie keinen Halt zu
finden, weil die Farbe unter dem Einfluß der Saugwurzeln abblättert und
beide nun herabfallen.
Die durch das Kühlhalten der Wandflächen bei hoher Luftwärme
hervorgerufene Schwitzwasserbildung an ihnen läßt sich unschädlich machen
durch ihre für Wasser undurchlässige oder das W^asser abweisende Aus-
bildung oder Bekleidung. Sie ist zur Fernhaltung des Schlagregens aus
den nach Wetterseiten gerichteten Umfassungswänden sowieso geboten.
BEBAUUNGSPLAN FÜR HRUSCHAU,
Von SIEGFRIED SITTE, Wien.
Hruschau gehört ebenso wie Privoz- Oderfurt und
Marienberg zu jenen Gemeindewesen, die in engem An-
schlüsse an Mährisch-Ostrau, Polnisch-Ostrau und Witt-
kowitz liegen und mit diesen äußerlich ein großes zu-
sammenhängendes Stadtgebiet von über 100 000 Einwohner
darstellen.
Der auf Tafel 37 gegebene Bebauungsplan bezieht sich
nur auf den innersten Teil von Hruschau. Die Plan-
verfassung für das übrige Gemeindegebiet mußte bis zur
ausständigen Entscheidung über die Lage des Donau-
Oder-Kanales vertagt werden. Im folgenden seien in Kürze
die hauptsächlichsten Anordnungen des vorliegenden Teil-
planes näher beschrieben.
Erster Grundsatz war: möglichste Schonung der in
dem Unterlagsplane gegebenen Besitzgrenzen und der zu
erhaltenden bestehenden Gebäude bei gleichzeitiger Be-
rücksichtigung einer möglichst guten Verbauung und Auf-
teilung der Grundstücke. Durch die geringe Anzahl der
Eigentümer, sowie die geringe Ausdehnung des Gebietes
war diese Aufgabe wesentlich erleichtert und konnte da-
her nach eingehenden Besprechungen den Wünschen der
Beteiligten in weitgehender Weise nachgekommen werden.
Abgesehen von den für Straßen und Plätze abzutretenden
Grundflächen, treten Änderungen in dem Besitzstande nur
in ganz verschwindender Zahl ein und beschränken sie
sich in zwei, im Plane mit a bezeichneten Fällen auf die
Übernahme von ganz kleinen Dreiecksflächen (rund 30 qm),
die mit Rücksicht auf den niedrigen Bodenpreis wohl
kaum irgend welche Schwierigkeiten bilden können und
deren Verbauung für das künftige Straßenbild wünschens-
wert ist, schlimmsten Falles aber ohne weitere Änderungen
auch weggelassen v/erden könnten; weiter auf drei durch
stärkere Schraffierung angegebene Fälle (c, d u. e), in denen
eine Änderung der Grundstücksgrenzen mit Rücksicht auf
63
DER STÄDTEBAU
den künftigen Anbau erwünscht wäre und durch die gleiche
Größengestaltung zweier Dreiecksflächen von sehr ge-
ringem Ausmaße im Tauschwege zu beiderseitigem Nutzen
gewiß leicht durchführbar ist.
Ferner ist Rücksicht genommen auf günstige Eckhaus-
grundstücke — schlecht verbaubare spitze Winkel sind
vermieden — , sowie insbesondere auch auf Erzielung
möglichst vieler Gebäudefronten mit größerer Fensteraus-
sicht längs einer Straße und dergl. Der letztere, sehr
wertvolle Zweck ist erreicht durch Versetzen der Straßen-
einmündungen, bezw. durch Vermeiden der auch aus ver-
kehrstechnischen und anderen Gründen entschieden
schlechten Straßenkreuzungen, und durch kleine platzartige
Erweiterungen mit tangentialer Straßeneinmündung. Des
weiteren ergibt sich daraus für den Verkehr die wünschens-
werte Verästelung des Straßennetzes, bei Vermeidung von
Knotenpunkten vieler konzentrisch zusammenlaufender
Straßen usw., während gleichzeitig dem Durchblasen des
staubaufwirbelnden Windes möglichst viele Schranken ge-
setzt sind.
Die Form des in der Mitte des Gemeindegebietes an
der 'gewünschten Stelle belassenen Platzes ist völlig aus
den früher erwähnten Rücksichten auf Besitzgrenzen und
gute Verbauung der anliegenden Grundstücke hervor-
gegangen, woraus sich eine etwas mannigfaltigere Gliede-
rung der Platzwände ganz von selbst ergeben hat und,
ohne den gegebenen Verhältnissen irgend welchen Zwang
anzutun, eine schablonenhafte Rechtecksform mit glatt
gehobelten Baufluchten vermieden werden konnte. Ganz
nebenbei sei hier bemerkt, daß die ziemlich verbreitete
Ansicht, die nur die Rechtecksform als allein brauchbar
hinstellt, entschieden unrichtig ist und daß vielmehr viele
scheinbar unregelmäßige Grundformen für den Wohnhaus-
bau weit günstiger sind. Davon ein anderesmal. Die vier
Zufahrtsstraßen münden tangential in den Platz ein; die
etwaige Anordnung von Baumgruppen, Brunnen u. dergl.
ist aus dem Plane ersichtlich.
Der Kirchenplatz : Die Lage der Kirche an der Haupt-
verkehrstraße ist besonders geeignet, an dieser Stelle mit
geringen Mitteln eine schöne Platzbildung entstehen zu
lassen, nur müßten hierzu auch andere öffentliche Ge-
meindebautrn herangezogen werden, um eine monumen-
talere Wirkung zu erzielen. Durch die Anordnung eines
neuen Gemeindehauses in Verbindung mit dem geplanten
Anbau an die Kirche und einem mehrteiligen Durchfahrts-
tor wird links von der Kirche eine geschlossene Platzwand
geschaffen, in der namentlich das Gemeindehaus selbst bei
einfachster Durchbildung zur Geltung kommen würde.
Rechts von der Kirche ist eine Parkanlage mit Brunnen,
Mariensäule oder ähnlichem angeordnet. Die entsprechende
Verbauung des anschließenden schmalen Grundstreifens
ist aus dem Plane ersichtlich. Sie weicht von der üblichen
geschlossenen Baublockform ab. Der ästhetich notwen-
dige Übergang soll, um nicht nackte Feuermauern ent-
stehen zu lassen, durch zwei villenartig einseitig an-
gebaute Wohnhäuser mit Gartenanlagen geschaffen und
muß selbstredend auch den Rückseiten der Gebäude eine
architektonische, würdige Gestaltung gegeben werden.
Die Anordnung von Innenhöfen u. dgl. ist in der Plan-
beschreibung enthalten und bedarf hier erst keiner weiteren
Begründung.
Inbetreff der Straße b-b, welche die große Scheune,
deren Erhaltung vorläufig gewünscht wird, durchschneidet,
ist zu erwähnen, daß ihre Ausführung zwar noch lange
nicht notwendig sein wird, dennoch aber ihre Änderung
vorgesehen ist. Diese kann jedoch erst im Zusammen-
hange mit dem angrenzenden Gebiete entworfen werden.
Das Gleiche gilt inbetreff der im Plane stark gestrichelten
gezeichneten Straßenfluchten.
Die Breite der Wohnstraßen konnte möglichst gering
angenommen werden, da infolge der ausgedehnten Kohlen-
bergwerke die Bodenverhältnisse selten eine höhere Über-
bauung als die landesübliche von zwei bis drei Ge-
schoßen gestatten.
DIE BEBAUUNG DES SOGENANNTEN „STERN
GELÄNDES" VON MAGDEBURG.
Von PETERS, Magdeburg.
Zwischen das südliche Ende der Altstadt Magdeburg
und die Vorstadt Buckau schob sich der erst in den sieb-
ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, d. h. also erst
vor etwa drei Jahrzehnten hergestellte gewaltige
Festungsgürtel in seinem südlichen Verlaufe bis zur
Stromelbe ein, indem er hier den berühmten „Stern", ein
in sich bisher vollkommen abgeschlossenes Festungswerk
anschnitt, bezw. sich mit ihm vereinte. Nachdem der ge-
samte, mit einem Kostenaufwand von vielen Millionen
Mark hergestellte Befestigungswall von etwa 6 km Länge,
welcher auch das damals nach Westei! und Süden erheb-
lich erweiterte Magdeburg immer noch einschnürte und
von den Vorstädten trennte, jetzt endgültig aufgegeben ist,
wurde es nach langwierigen Verhandlungen der Stadt mit
der Militärbehörde ermöglicht, das von dem Sternwerk
eingenommene Gelände, von etwa 9 ha Größe durch Aus-
tausch mit städtischem Gelände in der „Nordfront" —
das bereits nach einem früheren Vertrage in den Besitz
der Stadt übergegangen war — zu erwerben, um es der
Bebauung zu erschließen. Für die Verbindung der süd-
lichen Altstadt mit Buckau sind damit die hemmenden
Fesseln endlich gefallen, und es ist jetzt ein organisches
Zusammenwachsen der beiden Stadtteile durch einen Be-
bauungsplan in die Wege geleitet, dessen Verwirklichung
augenblicklich in Angriff genommen ist. Es kommt dazu,
daß außer der im Jahre 1903 dem Verkehr übergebenen
,, Königsbrücke" ein zweiter Brücken-Neubau hier im
Süden der Altstadt geplant ist, über dessen genaue Lage
zwar bisher eine Einigung im Schöße der städtischen Be-
hörden noch nicht hat erzielt werden können, auf den
64:
DER STÄDTEBAU
aber notwendig für die Zukunft Rücksicht genommen
werden mußte. Der Bebauungsplan, wie er endgültig an-
genommen ist und hier mitgeteilt wird, ist also lediglich
aus Verkehrsinteresse entstanden und hat somit den
zahlreichen, sehr schwierigen, örtlichen Verhältnissen, in
Angliederung an eine vollzogene Bebauung und in Er-
gänzung gegebener Verkehrsbedingungen Rechnung zu
tragen. Dabei ist den Verhältnissen des kolossalen
Festungswerks zu entsprechen gewesen, indem die
Führung der Straßen aus praktischen Rücksichten mög-
lichst der Richtung der tiefen Wallgräben folgen
sollte.
Daß das letztere bei der ganz regelmässigen Sterngestalt
des Festungswerks ziemlich schwierig war, versteht
sich von selbst; es ist die vollständige Einverleibung der
Wallgrabenzüge, d. h. ihrer am tiefsten eingeschnittenen
Teile, an denen sich auch naturgemäß die starken, massiven
,,Revetements" befinden, nicht durchzuführen möglich
gewesen, da der Bebauungsplan eine wunderbare Gestalt
erhalten haben würde.
Wie verzwickt trotz einfachster Grundanlage der aus
dem Anfang des 18. Jahrhunderts entstammende, unter
Friedrich Wilhelm I. begonnene, unter Friedrich IL, dem
Großen, vollendete Befestigungsbau ausgeführt ist, mit
welcher Berechnung sich die Form des aus rechteckigem
Grundriß entwickelten Sterns bis in das weitverzweigte
Minensystem zur Verteidigung des Glacisgeländes fortsetzt,
zeigt die beigegebene Abbildung des Lageplanes, der in-
folge der jetzt beendeten Rasierung und der begonnenen Ein-
richtung des Geländes zu Bauzwecken natürlich nicht mehr
als Kriegsgeheimnis angesehen zu werden braucht. Es ist
aber geradezu erstaunlich, mit welch kolossalen Mauer-
und Gewölbemassen die damalige Kriegskunst sich glaubte
einrichten zu müssen, noch dazu unter Durchführung
eines Verteidigungssystems gegen einen nach mathema-
tischem Problem auf einen gewissen Angriffspunkt los-
rückenden Feind — hier handelte es sich um vier bzw.
acht solcher Angriffsrichtungen. Aus dem Bau ersieht
man übrigens deutlich, wie der in den 70er Jahren herge-
stellte neue Hauptgürtel der Festung die bisherige voll-
kommene regelmäßige Gestalt des Sterns anschnitt, wobei
die für die allgemeine Vorflut des Festungsgeländes wichtige
Grabenentwässerung mittelst unterirdischen Lünettenkanals
durch den Innenhof der Sternschanze hindurchgeleitet
werden mußte.
Alles in Allem war der ,, Stern" von Magdeburg als
ein höchst interessantes Beispiel der Befestigungskunst
nach den Vaubanschen Vorbildern anzusehen, und mag es
von diesem Standpunkt aus bedauerlich erscheinen, daß
diese imponierenden Befestigungsbauten, die sich übrigens
äußerlich nicht im mindesten kennzeichneten abgesehen
vom Hauptportal, das denn auch pietätvoll erhalten bleiben
soll — so ganz dem Erdboden gleich gemacht werden
sollten! Eine irgend wie zu rechtfertigende Verwertung
war aber nach Aufgabe des Kriegswerks seitens der Mili-
tärverwaltung und Erwerb des Geländes durch die Stadt
geradezu ausgeschlossen. Des Kuriosiums halber mag er-
wähnt werden, daß allerdings aus Bürgerkreisen heraus
die Anregung erging, man möchte die riesigen Stern-
kasematten als Lagerräume verwenden, alsReservelazareth,
sogar als Sehenswürdigkeit bewahren und nach Ein-
brechen von Lichtöffnungen in die bombensicheren Ge-
wölbe zu einer Art von Kriegsmuseum gestalten!
Die verschiedenen Vorschläge, die gewaltigen Kase-
mattengewölbe, wenn irgend möglich, zu erhalten, zeugen
immerhin von dem außergewöhnlichen Eindrucke, den sie
auf das Publikum machten, wennschon bei dem teueren
Preise des Geländeerwerbs und gegenüber dem aus-
gesprochenem Zwecke, diese Erwerbung seitens der Stadt
nur im Interesse des Verkehrs und der organischen Ent-
wicklung des Bebauungsplanes zu bewirken, die laien-
haften Wünsche wohlmeinender Bürger nicht die geringste
Berechtigung haben konnten. Das Gelände war übrigens
von der Militärverwaltung ursprünglich selbst als Bauplatz
für ein großes Militärlazarett bestimmt, dessen Errich-
tung an dieser Stelle für die Entwicklung der Stadt recht
unerwünscht gewesen wäre. Dank dem persönlichen Be-
mühen des kommandierenden Generals wurde noch
im letzten Augenblicke eine anderweitige Lage dafür
in Aussicht genommen; aber Niemand dachte je daran,
die ungeheuren Gewölbebauten des „Sterns" als der Er-
haltung würdig, der Nachwelt zu überliefern. Nachdem
die Stadt glückliche Besitzerin zufolge des Austausch-
geschäftes mit dem Militärfiskus geworden war, konnte der
Provinzial- Konservator für die Erhaltung der Denkmäler
nicht umhin, auf den Charakter des „Sterns" als Monu-
mentalbauwerk aufmerksam zu machen, und es fehlte
nicht viel, daß die Einstellung der bereits in Ausführung
begriffenen Abbruchs- und Einebnungsarbeiten tatsächlich
erfolgt wäre!
Glücklicherweise entschied sich das maßgebliche Mi-
nisterium im anderen Sinne, so daß keine weitere Schwie-
rigkeit entstand. In welche Verwicklungen man übrigens
geraten wäre, wenn nach Verfügung des einen Ministeri-
ums das Sterngelände hätte erhalten bleiben müssen, das
von dem anderen, dem Kriegsministerium, bereits als Be-
bauungsland abgeschätzt und veräußert war, das soll nur
nebenher angedeutet werden!
Die Bemühungen der Denkmalspflege sind ja durch-
aus anerkennenswert, aber die Anforderungen können
auch über das Ziel des Erreichbaren hinausschießen, zu-
mal bei dem vorliegenden plumpen Kriegsbauwerk durch
65
DER STÄDTEBAU
die neueren Ausführungen der 70 er Jahre der Zustand des
ursprünglichen „Sterns" so einschneidend verändert war,
daß man z. B. nicht mit einer einzigen ursprünglichen
Fenster- oder Schießschartenöffnung mehr zu tun hatte.
Die Kunst hatte sich nur an dem Portal betätigt, dessen
Erhaltung, etwa in der Art der sehr gelungenen Aus-
bildung der Stettiner Festungsportale ins Auge gefaßt ist.
Sonst darf vielleicht nur noch der Kasematte des berühm-
ten Freiherrn von der Trenck Erwähnung geschehen,
ohne daß der betreffende Bau auf die Bedeutung eines
historischen Denkmals natürlich Anspruch hätte erheben
dürfen. Bekanntlich hatte Friedrich der Große dem Taten-
drang des immerhin interessanten und für seine Zeit charak-
teristischen Abenteurers hie ein vorläufiges Ziel gesetzt,
nachdem mehrere Ausbruchsversuche Trencks aus der Zita-
delle noch im letzten Augenblick vereitelt waren. Ein fester
überwölbter Bau, wurde im Wallgraben des „Stern" auf
Befehl des Königs errichtet, und in einem winzigen, nur
spärlich beleuchteten Räume durfte der durch alle Schick-
salschläge keinen Augenblick entmutigte Mann über seine
leichtsinnigen Streiche etwa 10 Jahre lang nachdenken,
deren Art übrigens bis jetzt unaufgeklärt geblieben ist;
Trenck selbst schweigt sich vorsichtiger Weise in seinen
„Denkwürdigkeiten" darüber aus. Gleichzeitig beherbergte
der „Stern" einen anderen Gefangenen von Bedeutung, den
Ingenieurgeneral von Wallrave, den eigentlichen Erbauer
des „Sterns", der wegen seiner Unterschleife auf Befehl
des Alten Fritzen festgesetzt wurde, zum großen Ärger des
minder begünstigten Leidensgenossen Trenck sich aber
eines ziemlich lustigen Lebens erfreute.
Die Beseitigung der mehrere Meter dicken Futter-
und Widerlagsmauern wie der meterstarken Bruchstein-
gewölbe ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten
verknüpft; letztere sind beim Austauschgeschäft zwischen
Militärfiskus und Stadt in Berücksichtigung gezogen. Da
mit der gewöhnlichen Handarbeit nichts zu schaffen sein
würde, ist das Magdeburger Pionierbataillon Nr. 4 ersucht
worden, durch Sprengungen die Abbruchsarbeiten zu er-
leichtern. Die hier vorliegenden Aufgaben bildeten vorzüg-
liche Studien für den Mineur, wie sie sonst nur im Kriegs-
fall geboten werden, so daß dem Antrage der Stadt in
bereitwilligster Weise entsprochen wurde.
Der für das ,, Sterngelände" aufgestellte Bebauungsplan
(siehe Tafel 38) zeigt eine Fortsetzung der Sternstraße,
welche die Verlängerung des ,, Breiten Wegs" bildet, ferner
die Augustastraße, die vornehmste Wohnstraße von Magde-
burg, deren Charakter durch Anordnung einer gärtneri-
schen Anlage in der Mitte und beiderseitiger Alleebäume ge-
wahrt bleiben soll. Für die Verbindung zur beabsichtigten
südlichen Eibbrücke mußte die Rücksicht auf möglichste
Schonung der prächtigen Parkanlagen des Friedrich- Wil-
helmsgartens maßgebend sein. Da die Sternallee und
die Schönebecker Straße behufs Überführung über die
Gleise der Verbindungsbahn erheblich angehoben werden
müssen, ergibt sich von selbst eine lebhafte Bewegung
für das Gelände des Bebauungsplans, der auch insofern
abwechslungsreich genug erscheint, als die nördlichen
Baublöcke für altstädtische viergeschossige Bebauung
bestimmt sind, während die südlichen, jenseits der
Brückenstraße der Baubeschränkung hinsichtlich Gebäude-
höhe, Zahl der Wohngeschosse übereinander, Anordnung
des Bäuwichs usw. unterliegen sollen. Von den, das Stern
gelände im Süden und Osten umgebenden herrlichen Park-
anlagen soll auf diese Weise ein allmählicher Übergang
zur geschlossenen Bauart stattfinden. Nach der ganzen
Lage wird mit Bestimmtheit auf das rasche Entstehen
eines neuen bevorzugten Stadtteils von Magdeburg auf
diesem ehemaligen Kriegsgelände zu rechnen sein.
NEUE BUCHER.
r^ ROSSSTADTERWEITERUNGEN. Ein Beitrag zum heutigen
^-^ Städtebau. Mit einem Plane und zwei Abbildungen im Text. Von
Ludwig Hercher, Regierungsbaumeister in Bonn. Göttingen, Verlag
von Vandenhoek & Ruprecht, 1904. 46 Seiten Oktav.
Der Verfasser des vorliegenden Büchleins gilt als ein tüchtiger und
strebsamer junger Baumeister und als geistiger Urheber des neuen großen
Straßenzuges von der verbreiterten Bismarckstraße in Charlottenburg nach
Döberitz. Seine Schrift zerfällt in drei Teile: einen kritischen, einen
historischen und einen exemplarischen. Die Kritik geht aus von einer
Übersicht über die gewaltige Bevölkerungszunahme unserer Großstädte,
der diese namentlich in ihren Außenteilen nicht genügend nachkommen.
Der geschichtliche Überblick über die ,, Bestrebungen zur Beseitigung der
Mißstände" ist eine gute Zusammenfassung dessen, was bisher auf diesem
Gebiet einer speziellen Moderne geleistet worden ist. Mit Recht erwähnt
der Verfasser auch die Mängel in der Ausbildung des Stadtbaukünstlers,
geht aber unseres Erachtens in diesem uns besonders wichtig scheinenden
Punkte nicht weit genug. Und wenn es bisher ein stillschweigendes
Übereinkommen der an jenem Fortschritt Beteiligten war, aus Zweck-
mäßigkeitsgründen die ästhetische Seite der Sache hinter ihre technische
zurückzustellen, so dürfte dieser Opportunismus heute doch nicht mehr
nötig sein. Mindestens eine Feststellung der hier auftauchenden ästhe-
tischen Probleme würde von einem solchen Schriftchen ebenfalls zu
erwarten sein. Schließlich möchten wir auch hier noch mehr Gewicht
gelegt sehen auf den großen Vorteil, den für die ganze Angelegenheit die
Erforschung der Geschichte des Städtebaues haben dürfte.
Besprochen von Dr. HANS SCHMIDKUNZ, Berlin-Halensee.
Der Hauptbestandteil von Hercher's Broschüre ist ,,Ein Vorschlag
zur praktischen Ausführung", in welchem angenommen wird, daß eine
Großstadt sich um ein Gebiet für etwa 50000 Einwohner erweitem soll.
Der beigefügte Lageplan läßt drei Hauptmerkmale hervortreten: erstens
mehrere sogenannte Stadtzentren, zweitens große Hauptstraßen zwischen
ihnen, und drittens Nebenstraßen in den Zwischenbezirken. Unter anderem
sind inmitten von Baublöcken ein Volkspark und ein Sportplatz vorgesehen,
was auf eine Anregung von Camillo Sitte zurückzuführen ist. Von Theodor
Goecke stammt bekanntlich das Drängen nach Unterscheidung größerer,
mittlerer und kleinerer Straßen mit einer solchen Gestaltung der Baublöcke,
daß deren Durchschnitt eine allmähliche Senkung nach innen zeigt. Die
Broschüre von Adickes und Genossen aus dem Jahre 1895: „Die Not-
wendigkeit weiträumiger Bebauung . . ." hatte (Seite 17 ff.) speziell diese
Prinzipien Goecke's als besonders wertvoll hervorgehoben. Auch bei
Hercher kehrt (Seite 39) das Schema der Hauptstraßen mit hoher Bebauung
und der Nebenstraßen mit mittelhoher und niederer Bebauung wieder.
Im übrigen scheinen uns die Erklärungen Hercher's nicht immer ganz
klar zu sein. Jene Stadtzentren sollen (Seite 34) im Gegensatze zu den
früheren Sternplätzen den Verkehr so behandeln „wie die Bahnhöfe in
allmählichem Zusammenmünden der Einzelwege und mit geeigneter
Trennung durch Fußsteige". In welcher Weise ist diese Trennung gedacht
oder möglich ? Der Verfasser, der sonst die Errungenschaften des modernen
Städtebaues in seinem MusterbUde zusammenfassen will, scheint immer
noch die Offenheit der früheren Plätze nicht ganz überwunden zu haben
und sagt selber (Seite 33), daß auf geschlossene Platzbildung hier der
66
DER STÄDTEBAU
geringere Wert gelegt ist. Auch seine Bahnverbindungen sind nicht ganz
klar zu verstehen. Wohl aber hat er sonst die Gefahr der Straßen-
kreuzungen zu vermeiden gesucht, namentlich durch das besonders von
K. Henrici benutzte Mittel, die Mündungen gegeneinander etwas zu ver-
schieben. Weiterhin fällt uns auf, daß er eine noch eigens fortschrittliche
Idee, die nicht nur von dem kleinen Referenten, sondern auch von dem
großen Werner Siemens vertreten wurde, so gut wie nicht berücksichtigt:
die Mehrheit der Verkehrsniveaus, also insbesondere die Entlastung der
Straßenflächen durch höher gelegte Fußsteige. — Großenteils aber ist sein
Entwurf von idealer Vollkommenheit. Namentlich seine Führung von
überdeckten Bürgersteigen oder Laubengängen und die Ausschließung
einer benachbarten Dorfidylle von den Fluten des Verkehres verdienen
Rühmung.
Der Verfasser gehört zu denen, die das Heil der Sache in Gesetzen,
noch dazu in einheitlichen, sehen, obwohl er natürlich die Einzeldurch-
bildung je nach den individuellen Verhältnissen gestaltet wünscht. Wir
glauben nun doch, daß der springende Punkt nicht in Gesetz und Ein-
heitlichkeit zu suchen ist; und zwar namentlich deshalb, weil heutzutage
Gesetze im wesentlichen doch nur der Ausdruck von dem sein können,
was sich in der Sache selber entwickelt hat. Diese Entwicklung gilt es
zu fördern; und wenn es ohne Enteignungsgesetze und Polizeivorschriften
geht, so ist es um so besser. Jedenfalls sind die schönsten und zweck-
mäßigsten Städte aus einem schöpferischen Können, nicht aus Paragraphen
hervorgegangen.
In diesem Sinne scheint uns auch das Lob, das dem Büchlein in
der ,, Deutschen Städtezeitung" I/2 und von einer Autorität wie J. Stubben
im „Zentralblatt der Bauverwaltung" XXIV/89 zu Teil geworden ist
(„großherzige, weitblickende Auffassung" usw.), etwas zu stark zu sein.
Immerhin aber kann man wünschen, daß das viele Gute in Hercher's
Darlegungen und Darstellungen fruchtbar wirken möge.
NEUERE TECHNISCH -KÜNSTLERISCHE BESTRE-
BUNGEN IM BACKSTEINBAU. Vortrag des Herrn Stadt-
bauinspektor O. Stiehl, gehalten auf der 40. Hauptversammlung des
Deutschen Vereins für Ton-, Zement- und Kalkindustrie E. V. am 23. Fe-
bruar 1904. Preis 50 Pf. Verlag der Tonindustrie-Zeitung, Berlin NW. 5.
30 Seiten Oktav. (Sonderabdruck aus der „Tonindustrie-Zeitung").
Die Fortschritte des Ziegelbaues und mit ihm der Bau-Keramik in
unserer Zeit gehören zu den auch für den Städtebau wichtigsten Stücken
der raschen Entwickelung, in der wir uns befinden. Auf diesen Wegen
geschehen wichtigere Dinge, als es die typischen Modernitätsrufe sind. Der
Süddeutsche allerdings, der an seinem Hausteinbau gewöhnt ist, lebt sich
in den norddeutschen Ziegelbau, trotz einiger Beispiele auch aus Süd-
deutschland, nicht leicht ein; und in der Tat wird eine gewisse Nüchtern-
heit und Härte von dieser Bauart wohl immer unzertrennlich sein.
Die letzte Zeit brachte uns technische Fortschritte, die für die sozu-
sagen keramische Bauweise von einer besonderen und noch wenig
gekannten Bedeutung sind. So die Erfindung einer sehr festen Majolika
als Material insbesondere für Deckenkonstruktionen, die Regierungsrat
Max Hasak gemacht und das kaiserliche Tonwerk in Cadinen ausgeführt
hat. Der Erfinder gibt Nachricht davon in einer Artikelserie der,, Keramischen
Monatshefte" seit Oktober 1904, und zwar sowohl bezüglich der Elementar-
stufe der Zieglerkunst, wie auch bezüglich ihrer nächsthöheren Stufe, der
Terracotta. Neben jenem Tonwerk im Osten ist auch die Porzellan-
Manufaktur zu Berlin eifrig mit ähnlichen keramischen Fortschritten
beschäftigt.
Das Streben nach härterem keramischen Material bringt uns eine
immer größere Ausdehnung der bekannten Gruppe der dichten, völlig
gesinterten Tonwaren, die bisher nur durch Porzellan, Steinzeug (engeren
Sinnes) und Klinker vertreten war. Im Kunstgewerbe haben die Mutz-
Keramiken ein solches Material für Gefäßkunst eingeführt; natürlich
abgesehen von sonstigen Fortschritten der Keramik, die auch mit poröserem
Material gemacht werden, und bei denen namentlich einige Karlsruher
Künstler fruchtbar wirken. Im Baugewerbe, sowohl für Tiefbau wie für
Hochbau, treten jetzt Belagplatten auf reichliche ^Ve^se in Fabrikation
und Gebrauch ein. Unter den daran beteiligten Firmen ist Villeroy und
Boch in Mettlach seit langem berühmt. Der neuesten Zeit gehört die
,,Marienberger Mosaikplattenfabrik" zu Marienberg im sächsischen Erz-
gebirge an. Sie hat bereits an zahlreichen öffentlichen Gebäuden mitgewirkt
und rühmt an ihrem Material namentlich dies, daß es stahlhart, voll-
kommen gesintert, säurebeständig sei, keinen Schmutz und fast keine
Feuchtigkeit annehme. Besonders sollen sich diese Platten für Fassaden
und Trottoirs eignen; für letztere werden die Farben grauweiss und rot-
braun gebraucht. Zahlreiche auch formal hübsche Muster für beides
liegen uns vor, und die schon erwähnten ,, Keramischen Monatshefte" von
Juli und August 1904 bringen näheres über diese Belagkunst.
Dabei tritt besonders eine Polemik gegen den Putzbau und gegen
die Malerei auf Putzgrund hervor, die aus technischen und ästhetischen
Gründen besser durch farbige Fliesen zu bewerkstelligen sei. Selbst gegen
die Sandsteinbauten wird, und zwar gerade von M. Hasak, polemisiert.
,,Der Sandstein ist das Grab für die Eigenart des Baukünstlers geworden.
Daher zurück zu unserem angeborenen Ziegelbau." Dazu möchten wir
noch hinweisen auf die Bedeutung, welche in der neuen Kunst überhaupt
die Fläche gegenüber der Linie, speziell die Silhouette gegenüber der
Kontur, gefunden hat.
Gedanken wie die hier vorgebrachten waren es ersichtlich auch, die
den bekannten Ziegelbaukünstler O. Stiehl bei der Abfassung des vor-
liegenden Vortrages geleitet haben. Er rühmt (Seite 16) als den unver-
kennbar größten Vorzug des Backsteinbaues den „ruhigen gediegenen
Ernst der zusammenhängenden tiefen Färbung", der durch allzuweite
Auflösung der Flächen zu kurz komme. So ist ihm (Seite 2i f.) das
^.dauernd Wertvolle und Bleibende der neueren Kunst nicht nur im Back-
steinbau": ,,der Zug zur schlichten, sachlichen Auffassung der äußeren
Architekturen". Gegenüber dem früheren Zerteilen der Flächen habe man
jetzt „Freude am ruhigen Zusammenhang ununterbrochen durchgeführter
Flächen, denen man, wenn überhaupt Schmuck beliebt wird, wenige, dafür
aber um so sorgsamer gebildete Zierraten gegenüberstellt". Hier sei der ,
Punkt, an dem die neuere Kunstrichtung auf die technische Stoff bearbeitung
Einfluß gewonnen habe und gewinnen werde — wobei uns allerdings die
Wechselwirkungen zwischen Form und Technik, an die der Verfasser
wohl denkt, auch noch im näheren interessieren würden.
Über das Maß der schmückenden Bearbeitung der Fläche werden die
Meinungen immerhin auseinandergehen. Trotz eines ausdrücklichen Ein-
tretens des Verfassers für ein ,, höheres Maß eigenartiger Durchbildung"
der Fläche (Seite 25) scheint uns doch im Ziegelbau eine für süddeutschen
Geschmack zu große Anspruchslosigkeit zu bestehen. So dürfte das
Wohnhaus des Klostergymnasiums Berlin, das der Verfasser unter zahl-
reichen Abbildungen vorführt (Seite 8), etwas überschätzt sein: der
Hauptteil ist ziemlich nüchtern und wird durch den reicheren Giebel erst
recht gedrückt; wozu noch kommt, daß eine Bevorzugung höherer Bau-
teile vor niedrigeren doch im allgemeinen etwas statisch nicht ganz Plau-
sibles ist (auch dürfte gerade diese Abbildung nicht zu den besten
gehören). — Neben den vielen Beispielen, die der Verfasser von modernen
Backsteinbauten bringt, möchten wir noch auf die zahlreichen Postgebäude
hinweisen, die in unseren Landen wohl auch schon dem an diesen Dingen
weniger Interessierten aufgefallen sind. In Berlin brauchen wir Beispiele
nicht erst suchen. Aber auch Städte wie Frankfurt a. O., Greifswald u. a.
besitzen hübsche Beispiele dafür, und der Eingang des Postamtes zu
Marienberg i. S. gibt ein charakteristisches Beispiel für die moderne
Belagkunst.
Mit Recht weist O. Stiehl (Seite 17) die Übertragung von Formen,
die sich in einem anderen Stoff entwickelt haben, auf den Ziegelbau ab
und bemerkt dazu noch eigens, (Seite 18), daß er gerade der Schulung
in der schlichten und doch sorgsamen Durchbildung von Bedürfnisbauten
(wie etwa der Wagenschuppen im Krankenhaus Moabit-Berlin einer ist)
einen wesentlichen Wert beilegt „wenn die Wiedergewinnung des dem
künstlerischen Backsteinbau verloren gegangenen Bodens erstrebt werden
soll." So kehren wir also auch hier zu dem Thema von der künstlerischen
Bildung zurück.
67
DER STÄDTEBAU
KLEINE MITTEILUNGEN.
In WIESBADEN hat sich vom November v. Js. bis Ende Februar d. Js.,
um den auf Tafel 67 des I. Jahrgangs mitgeteilten Bebauungsplan für
das Bahnhofs gelände, (gebäude hatte daraus der Druckfehlerteufel
gemacht), ein Kampf abgespielt, dessen Ergebnis davor warnt, immer
nur den Verfasser des Bebauungsplanes für die Langeweile in gleicher
Breite gerade durchgeführter Straßenzüge verantwortlich machen zu
wollen.
Wieder einmal hat der Verkehr als tönendes Schlagwort das Feld-
geschrei abgeben müssen, unter dem zunächst der Verein „Süd-
Wiesbaden", dann weitere Bezirksveriine, endlich die Stadtverordneten
fast das ganze Bürgertum zum Kampfe gegen den Magistrat aufgeboten
haben.
Zugegeben, man könne über manche Einzelheit des Planes ver-
schiedener Meinung sein, zugegeben ferner, dieser oder jener Einspruch
der Anlieger bedürfe einer sorgfältigen Prüfung und das in seiner Kritik
bekundete Interesse der Bevölkerung verdiene dankbare Anerkennung, so
ist doch der Bebauungsplan nicht in dem Sinne ein öffentliches Gut, daß
nun nach Belieben hier ein Fetzen herausgerissen und dort ein Flicken
hineingesetzt werden könnte ! Als ob nicht auch ein solcher Plan wie
aus-einem Gusse sein müßte! Leider wird dies oft verkannt vor einer
geschlossenen Leistung, vor der sachverständigen Persönlichkeit sollte
man aber eine gewisse Zurückhaltung beobachten. Änderungen ergebsn
sich ohnehin im Laufe der Zeit oder während der Ausführung meist von
selbst, schaden dann jedoch auch nichts, wenn der Organismus des Ge-
samtplanes gewahrt bleibt.
Der Wiesbadener Magistrat hat sich tapfer gewehrt, schließlich aber
wenigstens in einem Punkte, der eben zu dieser Warnung Anlaß gibt,
nachgeben müssen, weil ihm die Gemeinde nach den ,, Wiesbadener
Nachrichten" auch in einer anderen, wichtigeren Sache aufsässig zu
werden drohte. Aufrecht gestanden hat bis zuletzt namentlich der Stadt-
baurat, unter dessen Leitung, wie hier ergänzend nachgetragen sein möge,
der oben erwähnte Bebauungsplan vom städtischen Oberlandmesser Born-
hofen ausgearbeitet worden ist, und zwar in Bezug auf den Vorplatz des
neuen Bahnhofes als eine wesentliche Verbesserung gegenüber der s. Zt.
von der kgl. Eisenbahn -Direktion aufgestellten Planskizze, die von einer
geometrischen Sternform ausgegangen war, obwohl der Verlauf der Ver-
kehrslinien keineswegs zu einer symmetrischen Ausbildung des Knoten-
punktes drängte, und die als Symmetrieaxe die Nikolasstraße gewählt hatte,
obwohl die über Eck einmündende, prächtigere Kaiserstra3e den Schwer-
punkt der ganzen Anlage stark seitlich verschiebt. Deshalb hat der
Magistrats-Entwurf auch die Nikolasstraße aus der Platzmitte herausgerückt
und ihr im Gegensatze zur 50 Meter breiten Kaiserstraße nur eine Ein-
mündungsbreite von 28 Meter gegeben; dadurch erhielt der Platz erst
eine geschlossenere und den gegebenen Verhältnissen besser entsprechende
Form, zumal die Front des neuen Bahnhofsgebäudes schief am Platzrande
steht und die Schulter in der Richtung auf die Kaiserstraße hin als Straßen-
abschluß und Zielpunkt stark hervorkehrt.
Die Gegnerschaft hatte aber gerade ihre Freude an der schönen
Geometrie der Eisenbahnverwaltung und lief Sturm gegen die Magistrats-
kunst. Der Bahnhofsplatz sei nicht groß genug, nicht so groß wie in
Frankfurt a. M., und die Nikolasstraße sei nicht breit genug, denn die
Kaiserstrasse in Frankfurt genüge dem Verkehr auch nicht! Dabei ist der
Bahnhofsplatz schon so ausgedehnt, daß gärtnerische Anlagen seine freien
Flächen ausfüllen müssen, und da er. noch weiter verlängert, erhebliche
Höhenunterschiede aufzuweisen gehabt haben würde, hat der Magistrat
in diesem Punkte Recht behalten. Um so eigensinniger wurde am zweiten
Punkte festgehalten, nämlich an der geraden Durchführung der weiterhin
zwischen den Baufluchten einschl. der Vorgärten 36 Meter breiten Nikolas-
straße bis zum Platze — der Engpaß von 28 Meter Breite müsse fallen !
In Wirklichkeit kann jedoch von einer Verengung gar keine Rede
sein, denn der Verkehr der Nikolasstraße spaltet sich an der schräg ein-
fallenden Eitelfritzstraße; doch selbst wenn man darauf kein allzugroßes
Gewicht legt, bleibt doch immer zu erwägen, daß die Strecke bis zum
Platze ohne Vorgärten angelegt werden sollte, und daß die Nikolasstraße
nach der anderen Seite über die Rheinstraße hinweg durch eine nur
etwa 17 Meter breite Straße fortgesetzt wird, während die vorher schräg
zur Stadt abgehende Kronprinzenstraße eine durchgängige Beseitigung
der Vorgärten in der Nikolasstraße sicherlich nicht erfordert. Es bleibt
also als Leitmotiv nur die Vorliebe für die schnurgerade Straßenflucht,
die die Nachgiebigkeit des Magistrats erzwungen hat. Mit diesem Opfer
wurde zugleich ein dritter Punkt abgegolten, der die Beseitigung der Eitel-
fritzstraße und die Durchführung der Joachimstraße bis zum Bahnhofs-
platze hin verlangte. Der Verlauf der ganzen Angelegenheit ist so
bezeichnend für den Städtebau, dessen Schwierigkeiten der Städtebauer
oft machtlos gegenübersteht, daß wir geglaubt haben, darauf näher ein-
gehen zu müssen. Nur unausgesetzte Aufklärung des Publikums läßt
hierin für die Zukunft eine Änderung zum Besseren erhoffen.
I Aie Tafeln 39 und 40 geben das Straßenbild des an der NeckarbrUcke
-L^ beim Eingange der Stadt HEILBRONN vortrefflich aufgestellten
Bismarckdenkmals bezw. der Turner-Buildings in LONDON,
ein Gegenstück zu den Ruskin-Buildings mit guter Ecklösung — die Ecke
ist nicht senkrecht zur Halbierungslinie des spitzen Winkels, sondern recht-
winklig zur Flucht der wichtigeren Straße verbrochen.
TTBER DIE WIEDERBELEBUNG NIEDERSÄCHSI-
*^ SCHER LÄNDLICHER BAUFORMEN kam es in der
Sitzung des 3. Niedersachsentages zu Hildesheim zu einem bemerkens-
werten Meinungsaustausche. Es sind vielfach Zweifel geäußert worden,
ob es auf die Dauer möglich sein werde, den eigenartigen Stil der alten
niedersächsischen Bauernhäuser zu erhalten. Eine Zeitlang war man in
dem Bestreben, ländliche Bauformen zu schaffen, auf verkehrte Bahnen
geraten, indem man den Schweizerhausstil in die gar nicht zu ihm passende
norddeutsche Landschaft zu übertragen suchte. Neuerdings ist es nicht
ohne Erfolg unternommen worden, bei der Landbevölkerung das Verstand-
68
DER STÄDTEBAU
nis für den Wert und die Schönheit der alten Bauformen wieder zu wecken.
So hat sich jetzt, angeregt durch die Erfolge des Scheeßeler Trachtenfestes,
in Bremen ein Verein gebildet, der sich das Ziel gesteckt hat, zunächst
in dem beschränkten Räume des nördlichen Niedersachsens für die Er-
haltung und Ausbreitung des niedersächsischen Bauernhauses tätig zu sein.
Architekt \A^agner (Bremen) leg^ an der Hand von praktisch ausgeführten
Entwürfen dar, in welcher Weise heute solche Häuser anzulegen und ein-
zurichten sind, um dabei einerseits den Stil zu wahren, andererseits aber
auch den veränderten Ansprüchen zu genügen. Manches Althergebrachte
muß fieilich geopfert werden, so die offene Herdstelle und leider auch der
Fachwerkbau, da es an Bauholz von hinreichender Stärke gebricht. Dagegen
kann und muß das hohe Dach mit seiner glatten, nicht durch Giebelausbau
unterbrochenen Fläche beibehalten werden und im Zusammenhange damit die
möglichst niedrigen Seitenwände des Hauses. Architekt Dr. Schäfer (Bremen)
ergänzt die Ausführungen des Vorredners nach verschiedenen Richtungen
hin. Die große Wohndiele des Bauernhauses muß in ihrer zierenden Wir-
kung und ihrer Behaglichkeit erhalten bleiben. Die ländlichen Bauhandwerker
müssen femer darin beeinflußt werden, daß sie davon ablassen, Baustoffe zu
verwenden, die in unseren Gegenden nicht heimisch sind, wie den Schiefer,
die weißen Kunststeine, Zementsteine usw. Ziegelrohbau oder Putzbau sind
die einzig beizubehaltenden Bauarten, Regierungsbaumeister Niemeyer (Han-
nover), der die ,, Baustelle" der hannoverschen Landwirtschaftskammer leitet
und die Aufgabe hat, den Landwirten beim Bau ihrer Häuser mit Rat und
Tat zur Seite zu stehen, weiß von vielen glücklichen Erfolgen zu berichten.
Die Landbevölkerung komme seinen Bestrebungen sehr entgegen, aber bei
den Handwerksmeistern stoße er auf riesiges Mißtrauen; diese hätten so-
gar, wenn auch ohne Erfolg, an den Minister sich gewandt, weil ihnen die
Landwirtschaftskammer angeblich Wettbewerb mache.
TC^ inem Vortrage des Regierungsbaumeisters Dr. Ing. Blum entnehmen
-*—' wir: Chicago mit seinen recht schlechten, schnurgeraden Straßen,
seinen Himmelskratzern und kleinen Holzhäuschen, seinem Gewirr von
Eisenbahnen, seinem ganzen einfarbigen Eindruck ist eins der besten Bei-
spiele des AMERIKANISCHEN STÄDTEBILDES. Die schach-
brettartige Straßenanlage erleichtert zwar das Zurechtfinden, erschwert aber
manche Verkehrsbeziehungen und ist auch geeignet, den Eindruck der
Langeweile hervorzurufen; vielfach führt sie zu sehr unzweckmäßigen
Gesamtanordnungen und auch zu Unschönheiten, da man bei der Durch-
führung des Grundsatzes vollständiger Regelmäßigkeit auf die natürlichen
Verhältnisse, auf Flüsse, Häfen und Anhöhen nicht Rücksicht genommen hat.
Die nordamerikanischen Großstädte gliedern sich scharf in ein dicht
zusammengedrängtes Geschäftsviertel mit Riesenbauten und eine sehr
weitläufige Wohnstadt mit kleinen, ein- und zweistöckigen Einfamilien-
häusern; die dadurch entstehende ungeheure Ausdehnung vieler Städte
entschuldigt auch bis zu einem gewissen Grade den sehr schlechten Zu-
stand der Straßen. Beherrscht wird das Städtebild von den Himmels-
kratzern, den Riesen-Geschäftsgebäuden bis zu 30 Stockwerken, die aber
durchaus nicht immer unschön wirken, da es den Architekten jetzt gelungen
ist, den spröden Stoff zu meistern und leidlich befriedigende Fassaden zu
schaffen. Wenn man mit manchem nicht zufrieden sein mag, was das Städte-
bild Nordamerikas bietet, so kann man den Parkanlagen und besonders
den Friedhöfen das Lob nicht vorenthalten, die in ihrer Gesamtanlage und
den ruhigen, einfachen vornehmen Grabmälern unsere europäischen Kirch-
höfe oft weit übertreffen.
"pvAS ARBEITERWOHNHAUS IM STÄDTISCHEN
•'"^ STRASSENBILDE. Unverkennbar hat sich in der Erscheinung
der Arbeiterwohnviertel unserer Industriestädte in den letzten 30 Jahren
ein Wandel zum Bessern vollzogen. Die allgemeine Zunahme des Volks-
wohlstandes ist auch an ihnen nicht spurlos vorübergegangen. Der Fall,
daß das Arbeiterwohnhaus nur die kümmerlichste, notdürftigste äußere
Form erhält, gehört seit längerer Zeit schon zu den Ausnahmen. In erster
Linie ist es unsere Industrie, die große Mittel aufwendet, um ihren Arbeiter-
kolonien ein freundliches und wohnliches Aussehen zu geben. Darin zeigt
sich der allgemeine Fortschritt in unsern gewerblichen Verhältnissen, daß
es jetzt möglich ist, über das Notwendigste sich zu erheben. Dem allge-
meinen Zuge nach Verschönerung der Arbeiterwohnhäuser sind auch die
gemeinnützigen Baugesellschafien gefolgt, ferner die Baugenossenschaften |
der Arbeiter und schließlich auch der einzelne Arbeiter, der sich selbst ein
Häuschen bauen oder erwerben will. Und dennoch bieten trotz dieser
erfreulichen Gesamtentwicklung die Arbeiterwohnviertel unserer Industrie-
städte einen außerordentlich unerquicklichen und unbefriedigenden Anblick
dar. Die Gründe dafür liegen in der Geschmacksrichtung, die unsere äußern
Bauformen in den letzten 30 Jahren genommen haben. Sie tritt uns im
Gesamtbilde unserer Städte überhaupt auf Schritt und Tritt in unschöner
Weise entgegen, und sie macht sich noch störender bemerkbar in den
Straßen der Arbeiterwohnviertel, wo die geringern Baustoffe die Gegensätze
zwischen Schein und Sein um so stärker zum Ausdruck kommen lassen
und in denen außerdem die weniger künstlerisch geschulte Hand sich be-
tätigt. Der Fehler liegt in der Übernahme von Baumotiven, die aus andern
Bedürfnissen hervorgegangen und andern Verhältnissen angepaßt gewesen
sind. Die Pracht alter Paläste und Schlösser ist auf das bürgerliche Wohn-
haus übertragen worden; jedes städtische Wohnhaus soll ein herrschaft-
liches Gebäude, ein Prachtbau sein. Fehlt es an den Geldmitteln, um die
Prunkformen aus echtem Material herzustellen, so nimmt man einfach
seine Zuflucht zu unechten Baustoffen. Die kleinen Landstädte übernehmen
Stil und Bauweise der Großstädte, natürlich gewöhnlich in unechten Bau-
stoffen, und bringen einen ganz verkehrten Ausdruck in das kleinstädtische
Straßenbild. Erst recht ist dieses in den Arbeiterwohnvierteln der Industrie-
städte der Fall. Es ließen sich zahlreiche Beispiele anführen von Arbeiter-
wohnhäusern mit kanellierten Pfeilern und Häusern, korinthischen Kapitalen,
gotischen Spitzbogen usw. Daneben finden sich die nüchternsten Bauformen
der Verblendsteinarchitektur, die, weil sie nicht aus sich selbst heraus
entwickelt ist, zu zahlreichen Geschmacklosigkeiten verleitet. Der Wille
ist unstreitig gut, aber bedauerlich ist die Verkehrtheit solcher Bauweisen
und das schlimmste ist, daß auf Kosten jener sogenannten ,, reichen"
Fassaden die innere Einrichtung notleidet. Denn die Miete läßt es nicht
zu, daß auch das Innere mit gleichen Kosten ausgestattet wird.
Dem Übelstande kann nur dadurch Abhülfe verschafft werden, daß
sich die Erkenntnis Bahn bricht, dem Äußern des Arbeiterwohnhauses den
Charakter des kleinbürgerlichen Wohnhauses mit gemütlichem, wohnlichem
Ausdruck verschaffen zu müssen. Das Äußere soll dazu führen, das Innere
behaglich zu empfinden und auszugestalten. Ein Hauptgebot muß die
sinngemäße Anwendung des Materials sein. Die Fassade soll auch
provinzielle oder landschaftliche Überlieferungen der Bauweise berück-
sichtigen, z. B. in ländlichen Bezirken Westfalens das westfälische Haus
usw. und, wo solche nicht vorhanden sind, dem Charakter der Stadt,
der Landschaft oder der Umgebung, Rechnung tragen. Andererseits muß
auf hohe Stockwerke gehalten werden, die Licht und Luft in die Wohnungen
bringen. Weder um der Fassade noch um einer traulichen Stube willen,
die in niedrigen Abmessungen von der heutigen Architektur leider nur zu
oft angestrebt wird, darf dem Hause Licht und Luft genommen werden.
Die Errungenschaften jahrhundertelanger Arbeit, hohe und luftige Zimmer
als allgemeinen Grundsatz des Wohnhausbaues durchzusetzen, dürfen keiner
äußerlichen Rücksicht zum Opfer fallen. Die heute so vielfach wieder in
Aufnahme kommenden niedrigen Fenster sind von diesem berechtigten
Gesichtspunkte aus ein Fehler, an dem auch nicht viel durch ihre zahlreiche
Nebeneinanderreihung verbessert wird. Besonderes Gewicht ist auf die
Verbesserung des gesamten Straßenbildes zu legen. Es nützt nicht viel,
wenn nur vereir zelte Häuser eine schöne zweckentsprechende Fassade be-
sitzen, sondern es ist ein gleichmäßig schön ausgebildetes Straßenbild
zu erstreben. Allein dadurch wird das Gesamtbild der Städte ein freund-
licheres Aussehen gewinnen. Unsere Industriestädte haben allen Anlaß, auf
ein solches Ziel ihren Blick zu richten, damit sich die Annehmlichkeit und
Behaglichkeit des Aufenthalts in ihren Mauern erhöhe.
Diesen Forderungen gegenüber erscheint es besonders zeitgemäß, daß
die Zentralstelle für Arbeiter- Wohlfahrtseinrichtungen in Berlin beschlossen
hat, auf ihrer nächsten Konferenz die Wohnungsfrage unter den oben an-
gegebenen Gesichtspunkten zu behandeln. Sie hat ,,die Gestaltung des
Arbeiterwohnhauses" auf die Tagesordnung gesetzt und bereits eine Reihe
der in der Bewegung führenden Männer als Berichterstatter gewonnen.
Die Konferenz wird in den ersten Tagen des Juni in Hagen i. W. statt-
finden und mit einer Ausstellung im Folkwang-Museum des Herrn Car
Ernst Osthrus verbunden sein. In der Ausstellung sollen architektonisch
mustergültige Arbeiterwohnhäuser und Beispiele einfacher guter Häuser
aus allen Teilen Deutschlands in Photographien und Zeichnungen darge-
69
DER STÄDTEBAU
stellt werden. Durch das Wohlwollen eines Hagener Fabrikanten wird es
auch möglich sein, in Hagen selbst für die Konferenz ein Arbeiterwohnhaus
durch einen Künstler erbauen zu lassen, wodurch die Durchführbarkeit
der auf der Konferenz zu erörternden Forderungen praktisch dargetan
werden soll.
'7^'''^"BS"'"^linchten zufolge hat die Berliner Parkdeputation be-
^"^ schlössen, von der Suche nach einem Platze für das neu zu errich-
tende HARDENBERG-DENKMAL abzusehen, bis ihr der Entwurf
des Denkmals bekannt geworden sei. Wie man reden hört, hatten näm-
lich vorher schon Verhandlungen über den Aufstellungsort stattgefunden,
die sich auf den Dönhoffplatz erstreckten, vielleicht wegen der Beziehungen
des weiland Staatskanzlers zum abgebrochenen Abgeordnetenhause und
zum Steindenkmal, das man in seiner gegenwärtigen Stellung so schön
vom Straßenbahnwagen aus betrachten kann. Wenn irgendwann, so wäre,
falls dieser Platz in der Tat in Frage kommen sollte, jetzt die günstige
Gelegenheit zur Versetzung des Steindenkmals gegeben. Dieserhalb wird
auf den Beitrag „Berliner Prachtstraßen und Plätze", Seite 151 und Tafel 80
des I. Jahrgangs unserer Zeitschrift, verwiesen. Dann könnte wol auch
ein Ort für ein zweites Denkmal auf demselben Platze gefunden werden.
Wo sollte dieses aber unter den bestehenden Verhältnissen hin? Auch
an eine Randstraße des Platzes oder gar in den Zwickel, der auf die
Kommandantenstraße weist. Dann bekäme man entweder in dieser
belebten Verkehrstraße immer nur die Rückseite des Denkmals zu sehen
oder man müsste bei umgekehrter Aufstellung jede Beziehung zur Platz-
anlage vermissen! Der Fragen und Zweifel ließen sich noch mehr
erheben. Hoffentlich findet der mit ihrer Lösung beauftragte Unteraus-
schuß für Platzanlagen, dem hervorragende Künstler angehören, den
richtigen Ausweg!
I "\ie Anlage von sogenannten „INNENSQUARES" für städtische
■*--' Wohnhäuser, die ja vor den üblichen offenen, dem Wind und Straßen-
staub ausgesetzten, gärtnerischen Anlagen manchen Vorteil bieten, gewinnt
immer weitere Verbreitung. So wird neuerdings derartige Gärten auch der
, .Bauverein zur Beschaffung preiswerter Wohnungen in Leipzig" anlegen
bei der Bebauung seines großen, auf der Schönefelder Flur bei Leipzig
gelegenen Geländes. Die Anlage selbst, deren Durchführung der Unter-
stützung des Reiches zu danken ist, wird nach Fertigstellung gleichsam
einen Stadtteil für sich bilden, der sich in 14 einzelne Häuserblocks teilt.
Alle diese Blocks werden ausnahmslos von Vorgärten von 5"/i m Tiefe
eingefaßt und im Innern mit Gartenanlagen ausgestattet. Jeder Mieter
kann auf Wunsch seinen eigenen Garten beim Hause erhalten; außerdem
ist aber noch eine parkartige Gartenanlage zur allgemeinen Benutzung vor-
gesehen. Einzelne der 20 m breiten Hauptstraßen erhalten überdies Baum-
reihen. Der ganze Plan gründet sich im Übrigen auf den Gedanken der
Bodenreform. Die zu schaffenden W^ohnungen sollen zum Selbstkostenpreis
abgegeben werden, was wiederum nur möglich und durchführbar ist, wenn
ein Weiterverkauf der Grundstücke nach den Satzungen des Vereins aus-
geschlossen ist. Aus demselben Grunde kann auch im Laufe der Zeit eine
Mietzinssteigerung einzelner Wohnungen nicht stattfinden.
Tm AuiFtrage des Senates von Lübeck hat Obarbaudirektor Rehder einen
•*■ Plan ausgearbeitet, dessen Durchführung in den weitesten Kreisen der
Lübecker Bevölkerung schon seit einer Reihe von Jahren gewünscht wird.
Es handelt sich um die SCHAFFUNG EINES INDUSTRIE-
VIERTELS. Die Kosten werden von dem Oberbaudirektor auf rund
4'/i Millionen Mark veranschlagt. Trotz dieser hohen Summe, die bei
der gegenwärtigen schlechten finanziellen Lage Lübecks doppelt schwer
ins Gewicht fällt, dürfte die Vorlage weder im Senat noch in der Bürger-
schaft auf Widerstand stoßen. Es zeigt sich eben auch hier, daß der-
jenige, der A gesagt hat, auch B sagen muß. Ohne ein Industrieviertel
ist nicht daran zu denken, hier Großindustrielle zur Ansiedelung zu ver-
anlassen, und ohne große Fabrikanlagen am Orte wird sich der Elbe-
Travekanal nur schwer verzinsen, zum mindesten schlechter verzinsen, als
sonst. Der Kanal, der im Interesse von Handel und Schiffahrt gebaut
wurde, kostet zusammen mit der Hafenvertiefung unserer Stadt rund
30 Millionen. Lübeck brachte dies Opfer gern, weil es erkannt hatte, daß
nur der Kanal Lübecks Handel emporbringen konnte. Ebenso bereitwillig
werden auch jetzt die 4'/2 Millionen hergegeben werden. Gerade in Lübeck
liegen die Verhältnisse für eine Großindustrie sehr günstig. Die Arbeits-
löhne sind nicht allzu hoch, während andererseits durch den Kanal ein
gewaltiges Hinterland erschlossen worden ist. Wenn trotzdem in den
letzten Jahren nur wenige industrielle Großbetriebe auf Lübecker Gebiet
sich angesiedelt haben, so ist das allein auf den Mangel von geeignetem
Gelände zurückzuführen. Die Verzögerung des Industrieviertelplans ist
allerdings nicht Schuld der Behörden. So lange nicht die genauen Pläne
des Bahnhofsumbaues vorlagen, konnte auch nicht an die Ausarbeitung
der Pläne für das Industrieviertel geschritten werden. Das neue Fabrik-
gelände soll sowohl Wasser- als auch Bahnverbindung haben. Es wird
sich unmittelbar an der Trave hinziehen, sodaß die Versendung der fertigen
Erzeugnisse und der Bezug der Rohstoffe auf dem Wasserwege möglich
ist. Die hohen Kosten des Fabrikviertels erklären sich durch die not-
wendigen langen Kaistrecken, die verschiedenen langen Bahnstrecken, die
Entwässerungsanlagen usw.
t'tBER die HYGIENE DER STRASSEN hielt im Verein
^^ für Volkshygiene im Bürgersaal des Rathauses Herr Geh. Rat
Prof. Waldeyer einen bemerkenswerten Vortrag, in dem er auf eine
ganze Reihe von notwendigen Forderungen, denen die Verwaltungen
größerer Städte im Interesse des Allgemeinwohles zu entsprechen hättsn,
aufmerksam machte. Nach einer geschichtlichen Einleitung über das alte
Rom im Vergleich zu Berlin, London, Newyork und Peking in ihren
räumlichen Ausdehnungen, der Anhäufung ihrer Bevölkerung und ihrem
Verkehre, verglich Redner die moderne Stadt mit einem großen Organismus,
mit seinen Nerven- und Blutgefäßleitungen. Wie dessen Leben bei Unter-
brechung dieser Leitungen nicht bestehen kann, so ist auch eine Stadt
mit dem ganzen vollen Leben der Neuzeit undenkbar, ohne das Bestehen
der vielen Draht- und Röhrenleitungen über, auf und unter der Erde.
Durch alles dies ist aus der alten Stadt mit ihrem einfachen, fast geräusch-
losen und langsamen Verkehre die neue Stadt geworden, mit ihrem Hasten
und Jagen, wo niemand mehr Zeit hat. Die verkehrsreichen Straßen der
Großstadt sind auf dem besten Wege, sich zu einer Qual für die Anwohner,
wie für die Straßengänger selbst zu gestalten. Wenngleich die Neuzeit
vieles verbessert hat, so könnte doch noch vieles besser sein. Die Gefahren,
die der so aussergewöhnliche Straßenverkehr mit sich bringt, bedrohen
in erster Linie unsere Atmungsorgane, und zwar durch den aufgewirbelten
Staub und den von den zahllosen rauchentwickelnden Fahrzeugen und
Schornsteinen erzeugten Ruß. Die von dieser Seite drohenden Gefahren
können möglichst vermieden werden durch sorgfältige Reinigung der
Straßen, durch schnelle Wegschaffung der Abfälle und auch des Schnees
— liegen gebliebene Schneehaufen werden leicht zu Kehrichthaufen !
Ferner kann eine sorgfältig geregelte (nicht nach Kalendermonaten) und
reichliche Sprengung, gute Müllabfuhr, gutes Pflaster und eine rauch-
verzehrende Feuerung manchen Schutz schaffen. Ob all diesen Forde-
rungen in Berlin, das sich gern die sauberste Großstadt nennen hört,
vollauf entsprochen worden ist, ließ der Vortragende unerörtert. So be-
zweifelte er, daß in allen großen Städten die Schnee-Kehrichthaufen in den
stilleren Straßen, wo die ärmere Bevölkerung wohnt, und in denen sich
zuerst die seuchenartigen Krankheiten entwickeln, so schnell weggeschafft
worden, wie in den besseren, breiteren gut gelüfteten Straßen. Und doch
sollte man jene Straßen als die natürlichen Herde der Volkskrankheiten
zuerst bedenken. Ferner droht durch die allzu grelle Beleuchtung mit künst-
lichem Licht unseren Augen Gefahr und es frag^ sich, ob unsere
Geschäftsläden in gegenseitiger Übertreibung nicht schon des Guten zu
viel tun.
E"
zu Be
A"
kommunale Baubeamte hat wieder an der Technischen Hochschule
zu Berlin vom 27. März bis zum 8. April d. J. stattgefunden.
m 17. d. M. fand die feierliche Enthüllung des Denkmals statt,
das dem unvergeßlichen Mitbegründer unserer Zeitschrift CAMILLO
SITTE auf dem von der Stadt Wien gestifteten Ehrengrabe gesetzt
worden ist.
Verantworüich für die SchrifUeitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Beriin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behüng, BerünW.66. — Gedruckt bei JuUus Sittenfeld, BerUn W. — Klischees von Cari Schütte, Berlin W.
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2. Jahrgang
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6. Heft
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DER STÄDTEBAU
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INHALTSVERZEICHNIS: Stadt- und Hausgartenkunst. Von G. Ebe, Berlin. — Berge und Wasserläufe im Bebauungsgebiete
der Städte. Von H. Chr. Nußbaum, Hannover (Schluß). — Wiederaufbau der Schafgasse zu Herborn. Von Ludwig Hofmann, Herbom. — Zur Ab-
wehr! — Neue Bücher. Besprochen von Theodor Goecke, Berlin. — Chronik.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
STADT- UND HAUS -GARTEN KUNST.
Von G. EBE, Berlin.
Gegen das Empfinden, das uns unsere Städte, diese
künstlichen und nach Möglichkeit auch kunstvollen Ge-
bilde aus Stein und Mörtel tot und kalt erscheinen und
der lebensvollen Zutat des Pflanzenwuchses sowie des be-
wegten Wassers bedürftig erscheinen läßt, wird sich niemand
verschließen wollen. Die Städte des Altertums umschlossen
prachtvolle Palast- und Tempelgärten, die wir zwar nicht
mehr in Wirklichkeit schauen können, deren Reize wir
jedoch aus den Berichten der Schriftsteller und erhaltenen
Abbildungen ahnen. Der Ruf der hängenden Gärten von
Babylon hat sich bis heute fortgepflanzt; die Gärten der
Ägypter sind aus den Wandbildern wenigstens einiger-
maßen bekannt; die Gärten des Museumviertels in Alex-
andria, die Tempelhaine in Griechenland und Kleinasien
kennen wir wieder nur aus den Schriftstellern. Die groß-
artigen Kaisergärten Roms sind wenigstens in den Haupt-
zügen in den in Marmor gegrabenen Plänen erhalten.
Alle diese antiken Gartenanlagen standen im genauen Zu-
sammenhange mit der umgebenden Architektur, und waren
im Anschlüsse an diese im Stile der jedesmaligen Epoche
ausgebildet.
Die mittelalterlichen befestigten Städte des Nordens
besaßen, wenn sie nicht zufällig Fürstenschlösser ein-
schlössen, nur die Hausgärten und im günstigsten Falle
einige von Bäumen beschattete Brunnen auf den öffent-
lichen Plätzen; erst außerhalb der Ringmauern dehnten
sich die Pflanzungen aus, ähnlich wie sich die Zwinger-
gärten an die innere Burgmauer lehnten. Es gab sicher in
den Burggärten lauschige Lauben und schattige Bäume;
auch an Beeten mit Rosen, Lilien, Flieder und anderen
Pflanzen mit duftenden Blüten dürfte es nicht gefehlt haben,
aber die Enge des Raumes verbot hier, wie in den ähnlich
behandelten Hausgärten, eine eigentlich landschaftliche Ent-
faltung und schrieb eine an die umfassenden Mauern und
Baulichkeiten gebundene Einteilung vor. Noch strenger in
der Linienführung mußten sich die Gärten in den Kreuz-
gängen der Klöster gestalten, während umfangreichere An-
lagen innerhalb des Klosterbereiches die Anfänge zu den
botanischen Gärten der Neuzeit gaben, indem in ihnen
ausländische Pflanzenarten und vor allem Heilkräuter ge-
zogen wurden.
Erst mit dem Einzüge der Renaissance tritt die Land-
schaftsgärtnerei seit dem Altertume von neuem wieder als
Kunst ins Leben. Es erweitern sich die Städte, Licht und
Luft in breiten Massen einlassend; es findet sich Raum für
die Anlage öffentlicher Gärten. Selbstverständlich sind die
Städte in dieser Periode mehr als früher bedacht, sich
Stücke der freien Natur, Laubmassen und Blumenbeete
einzuverleiben, und diese, soweit es die örtliche Lage zu-
läßt, möglichst in Verbindung mit Wasserläufen und
Brunnenwerken zu setzen. — In den Prachtgärten der
italienischen Villen des i6. Jahrhunderts erstand die alt-
71
DER STÄDTEBAU
römische Gartenkunst wieder zu voller Blüte. Zugleich über-
boten sich in diesen Anlagen die besten Künstler der Zeit in
immer neuen, phantasievollen Erfindungen. Es waren
Architekten, die den Spuren alter Römerkunst nachgingen,
in der Vorliebe für breite, schattige, mit Statuen besetzte
Baumalleen, für weite, sich in deren Perspektive öffnende
Fernsichten, daneben für wohlgepflegte Rasenflächen, ein-
gekränzt von hohen Zypressen. Aber diese Künstler taten
noch von dem Ihrigen hinzu, in der Anlage von Terrassen
und Grotten, von tief versteckten, durch Treppen zugäng-
lichen Wasserbecken, von Wasserstürzen, sprudelnden
Quellen und Fontänen.
Die Länder diesseits der Alpen, England, Frankreich,
die Niederlande und Deutschland, machten sich die neue
italienisch-klassische Gartenkunst erst im weiteren Ver-
laufe der Renaissance und der darauf folgenden Barock-
periode zu nutze, nicht ohne ihr einige der jedesmaligen
Landesart entsprechende Schattierungen hinzuzufügen. Der
flandrische, in der Ebene sich ausbreitende Garten be-
wahrt noch etwas von der mittelalterlichen Vorliebe für
Blumen, die uns aus den Miniaturen der niederländischen
Buchmaler so entzückend entgegenleuchten. Die Taxus-
hecken vertreten die architektonische Regelmäßigkeit. Die
französische Gartenkunst gewann erst unter Ludwig XIV.
durch das Wirken Lenotres ihre eigene, zwar von der
italienischen abgeleitete, aber doch eigenartige Ausprägung;
sie verbreitete sich in der Folge über ganz Europa. Hatte
der ältere französische Gartenstil sich mit dem Gegensatze
weiter offener Flächen zu kleinen grünen Kabinetten,
Laubengängen und Wasserkünsten begnügt, und sich bis
zu spielerischer Kleinheit verloren, so vollzog sich seit
Lenotre die Umwandlung ins Große mit weiten Durchsichten,
mächtigen Terrassen, großartigen, durch Bildwerke ge-
schmückten Teichen, Kaskaden und Springbrunnen in
Verbindung mit langen, geradlinigen Baumalleen und
Heckenwegen. Die gesamten Anlagen hielten sich jedoch
im engsten Bezüge zu ihrem baulichen Mittelpunkte: die
Gärten des Schlosses von Versailles geben für diesen Stil
das typische Bild. Die deutschen Gärten der Barockzeit
folgten ganz dem französischen Muster, erheben sich indes
in einzelnen Fällen über das Maß von Versailles, wie bei-
spielsweise in den von der Bodenbildung begünstigten groß-
artigen Terrassen- und Kaskadenanlagen von Wilhelms-
höhe bei Kassel. — Die Ausbildung des freilandschaft-
lichen englischen Parkstils, auf die weiter unten zurück-
zukommen ist, gehört einer späteren Zeit an. Noch in der
Barockperiode ahmten die Engländer den französisch-
niederländischen Stil nach.
Wenn nachstehend der Versuch gemacht werden soll,
die zweckmäßige, den modernen Anforderungen ent-
sprechende Anlage städtischer Gärten für öffentliche und
private Zwecke zu erörtern, so kann es sich nicht um die
weiten, vor den Toren einiger Hauptstädte sich ausbrei-
tenden großen Parks handeln, die sich aus gdten Wald-
beständen gebildet haben, ebensowenig um das Bepflanzen
der Straßenzüge mit Baumreihen, sondern um die größeren
und kleineren das Gewirr der Straßen unterbrechenden
grünen Oasen, die mit Bäumen und Gesträuchen bestanden,
mit Blumenbeeten, Brunnen und Bildwerken geschmückt,
oft mit Recht als die Lungen der Stadt bezeichnet worden
sind. Sie gleichen durch ihre ruhige Absonderung gegen
den lauten Verkehr der Idylle inmitten des Dramas.
Das Renaissancezeitalter, zu dessen glänzenden Lei-
stungen wir noch einmal zurückkehren, wird durchaus
von dem mächtigen Drange nach plastischer architekto-
nischer Gestaltung beherrscht; und diese geistige Richtung
wird von den Dichtern genährt und poetisch verklärt.
Schon Dante bildet seine Hölle als einen ungeheuren
Trichter, in dem mit architektonischer Regelmäßigkeit
sich nach unten immer mehr verengende Kreise um Kreise
schlingen. Auch Tasso läßt den Zaubergarten der Armida
von einer kreisrunden Mauer eingeschlossen sein und
schildert ihn mit den bezeichnenden Worten: „Es scheint,
als ob Natur den Garten angelegt, und sich bestrebt, der
Kunst ihn nachzubilden, die immer sonst ihr nachzubilden
pflegt." Einen Nachklang dieser Auffassung des Zauber-
gartens bringt Goethe in seinem Knabenmärchen: es
schließen sich wieder Kreise um Kreise und in der Mitte,
des Gartens erhebt sich, von mächtigen Bäumen umkränzt,
der Zentralbau des Sylphidenschlosses.
Die Gärten der vornehmen italienischen Villen geben
zwar kein unmittelbares Vorbild für die Anlagen städti-
scher Gärten, aber man kann von ihnen lernen, wie der
höchste landschaftliche Reiz sich ungezwungen mit einem
architektonisch-regelmäßigen Grundplane zu vermählen
vermag, besonders dann, wenn die malerische Wirkung
durch Bodenerhebungen unterstützt wird. Ein überzeu-
gendes Beispiel dieser Art bietet der Terrassengarten der
Villa d'Este bei Tivoli, welcher kaum die regelmäßig-
symmetrischen Wiederholungen in der Anlage der Wege
ahnen läßt. Die Aufstiege, durch Grotten und Becken mit
strömendem Wasser belebt, gehen von einem unteren feier-
lichen Zypressen-Rondell aus.
Paris umschließt eine größere Anzahl Stadtgärten, von
denen einige, ungeachtet ihrer architektonischen Anordnung,
des eindringlichen Stimmungselements nicht entbehren.
Der alte Park Monceaux, anfangs königliches Privateigen-
tum, später dem Publikum geöffnet, eine Schöpfung des
Dichters und Garten-Architekten Carmontelle, verdankt
seinen Hauptreiz der geschwungenen korinthischen Säulen-
halle, die den träumerisch stillen Teich umsäumt, dann
der Brücke, der über künstliche Felsen herabstürzenden
Kaskade, der mit Stalaktiten ausgekleideten Grotte, und
endlich dem Bestände an Bäumen und Ziersträuchern,
unter denen sich viele bemerkenswerte ausländische befinden.
Die schon oben erwähnten architektonisch-regelmäßigen
Gärten von Versailles mit ihrem Übermaße beschnittener,
geradlinig geführter Heckenwände mögen gegen die oben
erwähnten poesievollen Anlagen im Lichte des leeren,
langweiligen Prunks erscheinen; aber ist es deshalb zu-
treffend, daß ein jeder im Stile Lenotres angelegte Garten
unter allen Umständen ebenso langweilig sein muß? Geg^n
eine solche Annahme spricht die Erfahrung.
Man möchte sogar andrerseits behaupten, daß gewisse
tiefgehende seelische Regungen vorzugsweise durch regel-
mäßige Anlagen ausgelöst werden. Der feierliche Zauber
eines Rondells von mächtigen Linden oder Eichen ist
kaum durch anderes zu ersetzen; eine Allee von unten
beschnittenen Buchen, deren obere Zweige sich zu einem
dichten Schattendach zusammenwölben, auf deren mit
weichem Sande beschüttetem Boden der Tritt des Wan-
delnden unhörbar verhzdlt, verwirklicht das, was man
öfters als „Poetenweg" bezeichnet hat. Kann man einen
schöneren Tummelplatz für eine heitere Gesellschaft er-
72
DER STÄDTEBAU
sinnen, als eine sanft aufsteigende Rasenfläche, beiderseits
von kulissenartig angeordneten, nach oben näher zusammen-
tretenden Baum- und Gebüschgruppen eingerahmt? Die
auf dem grünen Hintergrunde leicht vorbeischwebenden,
bald sich verbergenden, bald wieder auftauchenden Ge-
stalten erinnern an den Traum des Glücks, an ein neu-
geschenktes Arkadien.
Die empfindsame Zeit um die Wende des 18. Jahr-
hunderts, von den Ideen Jean Jacques Rousseaus für die
Rückkehr der Menschen zum Naturzustande angekränkelt,
brachte ein neues Gartenideal in Aufnahme: eine feine
Wiese, ein echter Wald, Wasser, in dem sich der blaue
Himmel spiegelt, alles möglichst unberührt von der ord-
nenden Hand des Menschen: mit einem Worte, den eng-
lischen Landschaftspark, belebt durch Rudel friedlich
äsenden Hochwilds. Die geometrische Regelmäßigkeit des
französischen Gartens ist nun vollständig beseitigt, die
Wege sind in natürlichen Windungen den Bewegungen
des Bodens angepaßt. Doch fehlen in nächster Nähe der
Gebäude selten die Übergänge durch kunstvoll geschnittene
Bäume und Hecken, Blumenbeete, Statuen und Vasen.
Man sieht jedoch leicht, daß der englische Parkstil zu
seiner vollen Entfaltung große Flächen verlangt und sich
engen städtischen Verhältnissen schwer anpassen läßt,
abgesehen davon, daß der dem Menschen unablenkbar
innewohnende Kunsttrieb immer bestrebt sein wird, die
Bauwerke mit der umgebenden Landschaft mehr in Über-
einstimmung zu setzen, als dies der englische Stil in der
Regel leistet.
In Deutschland besonders verstreute man in die nach-
geahmte englische Parkwildnis häufig Einsiedeleien in
Form von Borkenhäuschen und Tempelchen, letztere oft
sehr profanen — bisweilen nicht ganz geruchlosen —
Zwecken dienend.
Die neuere deutsche Landschaftsgärtnerei, wie sie sich
seit dem grundlegenden genialen Eingreifen des Fürsten
Hermann Pückler entwickelt hat, erscheint befreit von den
Auswüchsen des Sentimentalen im nachgeahmten eng-
lischen Geschmack, aber auch fern von der leeren franzö-
sischen Steifheit; sie bildet ein Kompromiß zwischen dem
italienisch-französischen und dem englischen Gartenstil;
sie will die Landschaft nach vorschwebenden künstle-
rischen Ideen gestalten und legt Wert auf die perspek-
tivische Abwechslung in den Bildern, die durch die in
Biegungen geführten Wege hervortreten. Zugleich soll die
Art der Bepflanzung als wesentliches Stimmungsmittel
wirken; geometrisch geradlinige und symmetrisch sich
wiederholende Partien sind keineswegs ausgeschlossen,
falls es sich um den Anschluß an Bauwerke handelt.
Indes mangelte in der Ausführung nur allzuhäufig das
feinere Verständnis für den Kern des neuen Stils, und die
schön geschwungenen Kurven der Wege arteten gelegent-
lich unter den Händen mancher Garten-Architekten zu
Übungen im Planzeichnen aus. Bei dem Durchschreiten
des Gartens kamen jedoch die auf dem Papier bedächtig
abgezirkelten Linienzüge nicht im geringsten zur land-
schaftlichen Geltung, allenfalls hätten sie für den Blick
aus der Vogelschau einigermaßen von Bedeutung sein
können.
Die großartigen und lieblichen Parkschöpfungen Fürst
Pücklers in Muskau und Branitz geben noch immer Zeugnis
von der alle Schwierigkeiten besiegenden genialen Schöpfer-
kraft ihres Urhebers. Allerdings kam es dem Fürsten
zustatten, daß er auf seinen Reisen die landschaitlichen
Schönheiten einer halben Welt kennen gelernt hatte; aber
doch konnte ihn nur der ihm innewohnende Künstlergeist
befähigen, nicht etwa das Geschaute nachzuschaffen, sondern
Neues und Originelles unter teilweise recht erschwerenden
Umständen ins Leben zu rufen. Der Park von Branitz,
seine letzte Meisterschöpfung, aus einer Sandwüste her-
vorgezaubert, zeigt die Verwendung aller der Mittel, die
den neuen Stil der Landschaftsgärtnerei begründen halfen.
Zu diesen gehören: die geschickte Benutzung gegebener
ferner Hintergründe zu reizvollen weitreichenden Aus-
blicken, die Aufschüttung künstlicher Hügel, das Aus-
graben größerer und kleinerer Teiche, die dann durch ein
Flüßchen verbunden werden, die Biegung der Wege, um
immer neue Aussichten zu eröffnen, die zweckmäßige Be-
pflanzung in Gruppen, die durch die Eigenart ihrer Fär-
bung zu einander in Gegensatz treten, und endlich der
sinnige Bezug sämtlicher Anlagen auf das Herrenhaus und
die sonstigen zugehörigen Baulichkeiten, die jedesmal ihre
Bestimmung schon durch ihre äußere Erscheinung kennt-
lich machen. Angesichts der erreichten Schönheiten über-
sieht man gern die barocke Idee der Einführung von
pyramidenförmigen Sandhügeln.
Die mehr oder minder zutage tretende Beachtung der
im obigen entwickelten Leitsätze für die Gestaltung der
modernen städtischen öffentlichen und privaten Garten-
anlagen läßt sich am besten an vorhandenen Ausführungen
oder deren Nachbildungen studieren. Einiges sich hierauf
beziehende, vom Herausgeber dieser Zeitschrift gesammeltes
Material von den in letzter Zeit veranstalteten Aus-
stellungen, der Gartenbauausstellung in Düsseldorf und
der Deutschen Städteausstellung in Dresden, soll hier als
Unterlage der kritischen Betrachtungen mitbenutzt werden.
Die schöne neue Haardtanlage zuElberfeld bildet
einen Flachpark von beträchtlicher Ausdehnung in durch-
aus malerischer Anordnung, die einige Baulichkeiten in
sich einschließt und von anderen am Rande begrenzt wird
(Abb. a auf Tafel 41). Schön gebogene, nicht für die Wir-
kung auf dem Papier berechnete Wege durchschneiden
anmutige, teils freie, teils mit Baumgruppen eingefaßte und
besetzte Rasenflächen. Zur Erhöhung des romantischen
Reizes sind an einem Hauptwege künstliche Felsmassen
aufgetürmt. Von den Gebäuden im Park und von denen
an seinem Rande ergeben sich schöne Ausblicke. Übrigens
hat eine besondere Anpassung des Parks an die Baulich-
keiten durch geometrisch angeordnete Übergänge nicht
stattgefunden. — Bei dem Stadtpark auf dem Rotehorn
zu Magdeburg waren keine eingeschlossenen oder an-
grenzenden Baulichkeiten zu berücksichtigen; es ist eine
rein landschaftliche, von dem Wasserlauf der Elbe durch-
zogene, zwischen der Stromelbe und der Alten Elbe einge-
schlossene vollständig ebene Anlage von gefälliger Wirkung
(Abb. b bis e aufTafel4i). Der mittlere Hauptweg übersetzt
den Wasserlauf mit einer steinernen, im flachen Bogen
gesprengten Brücke; der Wasserlauf selbst, sowie die ge-
bogenen, aber nicht verkünstelten Wege bieten schöne
Ausblicke über die nur mäßig bepflanzten Rasenflächen
und in die Ferne.
Die Verbindung der öffentlichen Stadtgärten mit Fest-
und Spielplätzen führt näher an eine der vornehmsten Auf-
gaben dieser Anlagen, die Sorge für die Volkswohlfahrt,
73
DER STÄDTEBAU
Abb. I.
C0MCERT3AALBAU
indem nicht nur die Gelegenheit zu Spaziergängen ge-
boten, sondern auch für festliche Versammlungen und
Bewegungsspiele eine geeignete Stätte in schöner land-
schaftlicher Umgebung bereitet werden soll. (Tafel 42).
Der Küchwaldpark in Chemnitz bietet in dieser Art
eine bemerkenswerte Leistung. Der ebene Boden des
Parks wird von sich kreuzenden, teils geraden, teils ge-
bogenen Baumalleen und ebenfalls mäßig geschlängelten
Wegen durchzogen; die Bepflanzung läßt für freie Rasen-
flächen Raum, schließt aber auch in angenehmer Ab-
wechslung dicht bestandene kleine Waldpartien in sich
ein. Ein großer von Baumreihen umzogener Festplatz
öffnet sich unmittelbar an der Ringstraße; für Tennis- und
andere Spiele sind kleinere kreisrunde, ovale oder sonst
geometrisch geschnittene Plätze ausgespart. Außerdem
sind zwei Wirtschaften angelegt, um dem Bedürfnisse nach
leiblichen Erfrischungen zu genügen, die eine im un-
mittelbaren Anschluß an den Festplatz. Die ganze Anlage,
in ihrer Verbindung des frei Landschaftlichen mit den in
regelmäßigen Formen gehaltenen Plätzen gibt ein schönes
Beispiel des neueren deutschen Gartenstils.
Ähnlichen Zwecken wie der vorige ist der vom Garten-
architekten M. Reinhardt in Düsseldorf entworfene Volks-
park zu Altenessen gewidmet (Abb. a und b auf Tafel 43).
Den Schwerpunkt der Anlage bildet ein umfängliches
Wirtschaftsgebäude, von einer Terrasse umgeben, die
ihrerseits in unmittelbarer Verbindung mit einem Restau-
rationsplatz unter Bäumen steht. Ein Teich mit einer
Fontäne liegt in einer Ecke des Parks dem Wirtschafts-
gebäude schräg gegenüber. An der seitlich vorbeiführenden
Straße ist ein größerer Spielplatz ausgespart, wieder von
Bäumen eingefaßt. Die Linienführung der Wege erscheint
etwas willkürlich und nicht hinreichend durch die Be-
pflanzung begründet auch der Spielplatz hätte vielleicht
eine architektonisch regelmäßigere Form erhalten sollen.
Der hier mitgeteilte Entwurf zu einem Stadtparke für
Plauen i. Vogtl., aus einem Wettbewerbe hervorgegangen
und von dem Garteningenieur Carl Vohburger in München
herrührend (Abb. 1 im Texte, sowie a und b Tafel44), erfüllt
die Bedingungen eines wirklichen Volksparkes. Es soll eine
Restauration mit großem Saal und abgeschlossenem Konzert-
garten geschaffen werden, dann Spielplätze für Erwachsene
und Kinder, außerdem ein Schulgarten. Der Entwurf hat
diese Aufgabe mit Benutzung der Bodenerhebungen, der
vorhandenen Wasserläufe und Teiche in geschickter Weise
gelöst. Das im Mittelpunkte der Gesamtanlage angeord-
nete, als vornehme Stadtgartenwirtschaft gedachte Kon-
zerthaus bezeichnet den höchst gelegenen Punkt des Parks
und läßt die volle Aussicht über den See genießen. Das
Gebäude hebt sich wirksam aus zwei Terrassen hervor,
von denen die obere, an drei Fronten herumgeführte, eine
Beherrschung des ganzen Geländes und des Stadtbildes
zuläßt und vorzugsweise Restaurationszwecken dienen soll.
Die untere, bedeutend ausgedehntere Terrasse, 3 m über
dem Promenadenweg gelegen, ist als Konzertplatz gedacht
und wird an den Ecken durch einen Gesellschafts- und
einen Musikpavillon flankiert; an die hintere Ecke schließt
sich eine Kegelbahn an. Der Platz ist mit Linden in
regelmäßiger Anordnung bepflanzt, schließt sich somit
organisch den Linien der Bauwerke an, und bildet den
angemessenen Übergang zu dem freilandschaftlich behan-
delten Teile des Parks. Der Schnitt durch Konzertsaal
und Terrassen ist zur Übersicht der Höhenverhältnisse
von Interesse, wenn auch die Darstellung des Gebäudes
selbst den architektonischen Anforderungen kaum genügen
dürfte; worauf es aber in diesem Falle nicht ankommen
kann.
Die beiden vorhandenen Tennerateiche sind durch
einen Dammdurchstich vereinigt, in den Uferlinien zweck-
mäßig erweitert, und teilweise durch eine Ufermauer gegen
das Gelände abgeschlossen, welche Mauer mit Bedacht
auf malerische Wirkung mit einer zum Wasser führenden
Treppe endigt. In demselben Sinne ist der Teichabfluß
mit einer Pergola überbaut.
74
DER STÄDTEBAU
Ein Spielplatz für die Schuljugend, daneben ein Linden-
rondell als Aufenthaltsort für kleinere Kinder sind hinter
dem Restaurationsgebäude vorgesehen, und an diese Plätze
schließt sich der Schulgarten. Für das Tennisspiel ist am
östlichen Ende des Parks ein Raum abgesondert. Der
Park selbst ist durch Anlage einer Grotte im alpinen
Charakter, eines Tempels und mehrerer Aussichtsplätze
bereichert. Die Führung der Wege in flüssig gebogenen
Linien trägt den Bodenverhältnissen Rechnung; die vor-
gesehene Bepflanzung ist nicht so dicht, um nicht größere
freie Rasenflächen zur Geltung kommen zu lassen.
Der Berliner Zoologische Garten kann eine hervor-
ragende Bedeutung als Volkspark beanspruchen. Denn,
abgesehen von der das allgemeine Interesse in Anspruch
nehmenden hier aus allen Erdteilen zusammengebrachten
Tierwelt, und obgleich in reichem Maße für Restaurations-
hallen und Säle, sowie für Musikpavillons gesorgt ist, so
erhebt sich doch die schöne landschaftliche, von Teichen
unterbrochene Gesamtanlage weit über den gewöhnlichen
Gesellschafts- und Schaugarten. — Der Viktoriapark am
Kreuzberge in Berlin wird durch den etwas aufdringlich
in die Achse der Großbeerenstraße gerückten Wassersturz
zu einem romantischen Effektstück, indes sind die ab-
wechslungsreiche hügelige Gestaltung und die tiefein-
geschnittene sogenannte Wolfsschlucht für sich von eigenem
landschaftlichen Reiz. Paris hat sich im Sinne moderner
Romantik in dem Parc des Buttes Chaumont ein noch
viel ausgiebigeres Spektakelstück geleistet: künstliche
Felsen aus Zement, Gips und Ton täuschen eine Schweiz
im kleinen vor, ein ziemlich beträchtlicher, im Grunde
sorgfältig betonierter See umgibt ein Felseneiland, das ab-
laufende Wasser stürzt in einen Abgrund, sprudelt unter
einer Felsenbrücke fort und verschwindet in einer von
Pflanzenwuchs umwucherten Grotte. Es fehlt nicht an
einer Nachbildung des Vestatempels von Tivoli und an
mehreren Erfrischungsstätten.
Wie schon oben gesagt, schließen wir für diesmal die
großen wald- und wiesenartigen Parks, wie sie sich in der
Nähe einiger europäischer Hauptstädte finden, von unserer
Betrachtung aus; so das Bois de Boulogne bei Paris, den
Tiergarten bei Berlin, den Hydepark in London, obwohl
letzterer seiner umbauten Lage wegen noch am meisten
die Bezeichnung eines Stadtparks im engeren Sinne ver-
dienen möchte.
Bevor wir noch andere, besonderen städtischen Zwecken
gewidmete Gartenanlagen schildern, wäre mit Nach-
druck auf die Notwendigkeit hinzuweisen, namentlich
für die größeren Städte Kinderspielplätze einzurichten,
die eigens für diesen Gebrauch bestimmt wären. Der-
artige Plätze müßten zwar dem Strome des Verkehrs
entrückt, aber doch nahe genug den Stadtvierteln gelegen
sein, um sie in kürzester Zeit von den Wohnungen aus er-
reichen zu können. Von Fahrstraßen durchquerte Plätze
würden sich durchaus nicht zum Aufenthalte von Kindern
eignen; auch sind aus demselben Grunde die baumbestan-
denen Mittelpromenaden unserer beliebten modernen Pracht-
straßen für diesen Gebrauch nicht zu benutzen, wie man
denn tatsächlich wenig Kinder darauf antrifft. Wenn für
irgend was, so wären die in England und auch in Frank-
reich sogenannten Squares, zwar landschaftlich ohne Be-
deutung für das Stadtbild, aber doch als vom Straßengewühl
abgesonderte kleine Plätze, sehr geeignet für die Kinder
bestimmt zu werden, wie es namentlich in Paris vielfach
mit Erfolg durchgeführt ist. Eine monumentale bauliche
Umgebung ist für diese bescheidenen lauschigen Plätze
nicht gerade erforderlich. Aber vielleicht wäre es eine
dankbare Aufgabe, die bei uns aufgekommenen Lauben-
kolonien, die selbst den weniger Bemittelten den Naturgenuß
näher rücken, mit Kinderspielplätzen zu verbinden.
Eine hervorragende Bedeutung hat die landschaftliche
Ausgestaltung der städtischen Friedhöfe. Der stille Zauber
der Dorfkirchhöfe mit ihrer in der Regel einsam stehenden
mächtigen Linde ist in den großbemessenen Stadtfriedhöfen
überhaupt nicht zu erreichen, muß aber möglichst durch
kunstmäßige Anlagen ersetzt werden. Der bekannte Cime-
tiere du Pere Lachaise in Paris ist in dieser Art kein Muster;
er ist zu dicht mit monumental ausgebildeten Grabstätten
überdeckt, um noch viel Raum zur Entfaltung landschaft-
licher Reize zu gewähren. Vorteilhaft wirkt bei ihm das
Aufsteigen des Bodens von der Eingangs- nach der Hinter-
seite, da hierdurch wenigstens ein malerisch wirkender
Überblick von der Höhe aus ermöglicht wird. — Unter den
deutschen Städten behauptet München den Vorrang in
Bezug auf künstlerisch monumental und landschaftlich
ausgebildete Friedhöfe. Der östliche Friedhof in München
(vergl. M. V. Lasser, München 1902) ist nicht allein durch
seine großartige, reichgeschmückte Kuppelhalle für die
Trauerversammlungen und die ebenso zweckmäßig wie
monumental durchgebildeten Leichenhallen, beides Schöp-
fungen Hans Grässeis, bemerkenswert, sondern auch durch
die landschaftliche Behandlung des Gräberfeldes. Der
erste Abschnitt des Friedhofs enthält Grabstätten gewöhn-
licher Art, aber der zweite Abschnitt ist als Landschafts-
garten mit geschwungenen Wegen, Baumalleenund Gruppen-
pflanzungen, welche die Mitte der Abteilungen ausfüllen,
angelegt, und verbindet sich mit einem großen freien Platze
vor dem Leichenhause, der an der inneren Linie von
Ehrenbegräbnisplätzen umsäumt wird, vor denen Kugel-
akazien die einzelnen Abteilungen begleiten, während hoch-
stämmige Eichen und Unterholz den Hintergrund bilden.
Die Fläche des Platzes wird durch Blumenbeete, steinerne
Blumentröge und Vasen noch mehr geschmückt. Längs
der Friedhofsmauer erstrecken sich Einzelgrüfte, und da-
hinter ist eine die Mauer verdeckende, durchlaufende Tuja-
hecke angepflanzt. Der dritte Abschnitt ist zu einer quer
über den ganzen Friedhof gehenden Erdterrasse mit Grab-
reihen benutzt, welche von Fontänen, Wasserfällen und
Ruheplätzen unterbrochen werden. Das leise Murmeln
strömenden Wassers erhöht den friedlich weihevollen Ein-
druck der ernsten Stätte. Von diesem Haine des Todes in
München darf wohl gesagt werden, daß er in vorzüglich
geschickter Weise das architektonische Element mit dem
landschaftlichen vereinigt. — Der Entwurf eines Südwest-
friedhofes bei Düsseldorf, von Chr. H. Roselius in
Bremen, wie er auf der Düsseldorfer Ausstellung durch
Zeichnungen vertreten war (Abbildg. a und b auf Tafel 45),
sucht wie der Münchener Friedhof, wenn auch in viel
kleineren Abmessungen, die geometrisch geplante Umgebung
einer Begräbniskapelle mit den den übrigen Raum ein-
nehmenden freien parkartigen Anlagen zu verbinden. Es
hat aber doch den Anschein, als ob einer der wichtigsten For-
derungen für die Einrichtung moderner Friedhöfe, die mög-
lichste Ausnutzung des gegebenen Raumes zu gewährleisten,
in dem vorliegenden Plane zu wenig Rechnung getragen sei.
75
DER STÄDTEBAU
Abb. 2.
Gartenarchitekt : R. Hoemann, Düsseldorf.
Abb. 3.
Für die Gesellschafts-
häuser der großen, nicht
minder der kleinen Kur-
und Badeorte bildet die
Umgebung mit Garten-
anlagen eine notwendige
Zugabe, die indes we-
gen der in der Regel
freien Lage dieser Ge-
bäude meist den Cha-
rakter eines ausgedehn-
ten Parks gewinnt. Im-
merhin wird für die nä-
here Umgebung der Ge-
bäude eine stilisierte Be-
handlung am geeignet-
sten sein, der sich wei-
terhin eine freiere land-
schaftlich bewegte Ge-
staltung des Parks an-
schließen mag. Die von
dem Gartenarchitekten
R. Hoemann in Düssel-
dorf entworfene Kon-
zertgarten - Anlage
für Bad Oeynhausen
erinnert durch die Kas-
kaden - Anlage einiger-
maßen an die Wasser-
künste von Wilhelms-
höhe oder St. Cloud
(Abbildung 2 und 3
im Texte). Der Konzert-
garten wird durch zwei
getrennte Terrassen gebildet; auf der oberen sind in
seitlich halbrund vorspringenden Ausbauten zwei Spring-
brunnen angeordnet, und auf dem Absätze der nach
unten führenden breiten Freitreppe erhebt sich der
Musikpavillon, durch seine Stellung geeignet, die Musik
nach beiden Terrassen hin hörbar zu machen, aber
eben deswegen einer besonderen Resonanzfläche ent-
behrend. Die untere, beiderseits im Halbrund abge-
schlossene Terrasse, durch zwei Leuchtfontänen geschmückt,
wird nach unten in einer langgestreckten Kaskadenreihe
fortgesetzt. Allerdings bringt das Zusammentreffen der
schräg ansteigenden Kaskadenlinie mit der oberen wage-
rechten Fläche der Terrasse eine plastisch unschöne
Wirkung hervor, und hätte es einer architektonischen
Vermittelung bedurft. Die Seitenwände des ganzen archi-
tektonisch stilisierten Gartenteils sind von Laubengängen
eingefaßt, die zum schattigen Aufenthalt der Kurgäste und
zur Vermittelung des Fahrstuhlverkehrs dienen. Mit diesen
Laubengängen verbinden sich in verschiedener Höhenlage
des gleichmäßig nach dem Kurhause zu steigenden Bodens
die gebogenen Wege des ausgedehnten Landschaftsparks.
Mindestens in dieselbe Kategorie mit den Gärten der
öffentlichen Gebäude, wenn auch ähnlich den Kurhaus-
gärten ihrer Bestimmung nach den Vergnügungsstätten
näher stehend, gehören die Ausstellungsparks, wie sie bei-
spielsweise im vorigen Jahre in Düsseldorf und Dresden
zur Ausführung gekommen waren.
Der Düsseldorfer Park wurde bereits in Heft 8 des
„Städtebau" durch Prof. Th. Goecke in seinen Hauptzügen
geschildert und kann deshalb an dieser Stelle übergangen
werden. Der Dresdener Ausstellungsgarten, vom Archi-
tekten Kreis entworfen, zeigte eine strenge Stilisierung
durch die Bepflanzung mit geradlinig und kreisförmig ge-
stellten Baumreihen, sowie mit hinteren von Pavillonbauten
76
DER STÄDTEBAU
unterbrochenen Laubengängen, welche sich an der einen
Seite hinzogen. In der Mittelaxe der Anlage traf man auf
einen Grottenbau, in Verbindung mit Wasser, das in zwei
abgestufte Becken und endlich über die Muschel eines
Putto in ein weites Becken fiel. Ein umgebendes Halb-
rund war mit Sitzbänken versehen, außerdem waren tiber-
all Statuen und leuchtende Blumenbeete verteilt, so daß
der Garten, der infolge der stilisierten Anordnung größer
erschien als er in Wirklichkeit war, einen behaglichen
stimmungsvollen Aufenthaltsort bot.
Es wäre nun noch ein Wort über die Anlage der
Hausgärten zu sagen, die doch besonders unseren Vorstadt-
villen erst ihren intimen Charakter verleihen und deren
unentbehrliches Zubehör bilden. Wenn irgendwo, so ist
in diesen Gärten von meist kleineren Abmessungen die
Stilisierung in Plan und Bepflanzung geboten, da es sich
um ein Anschmiegen des Gartens an den baulichen Mittel-
punkt, um eine Fortsetzung der inneren Wohnräume in
der freien Natur handelt. Ohne deshalb in Starrheit ver-
fallen zu müssen, hiögen in nächster Nähe des Gebäudes
Teppichbeete auf Terrassen, Heckenwege und Lauben
ihren Platz finden und allmählich den Übergang in freie
landschaftliche Bildungen vorbereiten. Jedenfalls wäre
jedoch die spielerische Verwendung englischer Garten-
kunst auf kleinen Flächen zu vermeiden. — - Das Beispiel
eines durchweg stilisierten Hausgartens hatte Prof. Behrens
auf der Düsseldorfer Gartenausstellung in einer ansprechen-
den Ausführung zur Anschauung gebracht (vergl. Tafel 8
in No. 1 d. Jahrg.), allerdings abends durch die elektrische
Beleuchtung in seiner traulichen Wirkung beeinträchtigt.
Die architektonische Gliederung der Umgebung eines Hauses
machte sich eindringlich in den geschorenen Lindenreihen,
den Hecken, den abgerundeten Lauben, überhaupt in dem
geometrischen Zuschnitt des Ganzen geltend. Die Marmor-
bänke an den Wegen, das eingebaute Aquarium, der Ab-
schluß des Gartens durch eine Pergola und endlich die
Bereicherung der Bepflanzung durch ausländische Sträucher
und Blumen waren nur geeignet, den Eindruck des Kunst-
mäßigen zu verstärken.
Die hohe soziale Bedeutung der Gartenkunst für öffent-
liche und private Zwecke dürfte wohl allseitig als erwiesen
anzunehmen sein; es bliebe nur für ihre Anwendung ein
vertrauteres Zusammenarbeiten zwischen Architekten und
Gartenkünstlern zu wünschen übrig, um den neueren
deutschen Gartenstil überall, frei von fremden Einflüssen,
erfolgreich zur Geltung zu bringen.
BERGE UND WASSERLÄUFE IM BEBAUUNGS
GEBIETE DER STÄDTE.
Von H. CHR. NUSSBAUM, Hannover.
Querstraßen zwischen den Hangstraßen anzuordnen,
ist nur dort von Nutzen, wo es sich um sanft geneigte
Halden handelt, weil an steileren Hängen das Bauland durch
die Hangstraßen vollständig ausgenutzt werden kann und
die Querstraßen zu Verkehrserleichterungen nur wenig
zu dienen vermögen. Ihre Anlage bedeutet daher an Hängen
von irgend erheblicher Neigung eine Verteuerung der Ge-
ländeerschließung. An sanft geneigten Halden wird meist
das Gegenteil erreicht werden können, weil die Querstraßen
nur einer sehr geringen Verkehrsbreite bedürfen, beste
Ansiedlungsgelegenheit in ruhiger, staubfreierer Lage bieten
und beiderseitige Bebauung zulassen.
Für die Querstraßen tritt die hygienische Bedeutung
der Vorgärten in ihr Recht, auf preiswerte Weise einen
für den Tageslichteinfall ausreichenden Gebäudeabstand
schaffen zu können. Die Vorgärten müssen hier sogar
eine im Verhältnis zur Gebäudehöhe große Tiefe erhalten,
weil die Straßenbreite aus dem eben angeführten Grunde
gering zu bemessen ist. Über 8 m wird sie nur in Aus-
nahmefällen betragen müssen. Der für das betreffende
Ortsklima im Verhältnis zur Haushöhe wünschenswerte
Gebäudeabstand ergibt dann die erforderliche Vorgarten-
tiefe.
Wichtig ist es für diese Querstraßen, daß sie in aus-
reichend starken, dem Gelände sich anschmiegenden Kurven
bergaufwärts geführt werden, damit sie eine für leichten
Wagenverkehr noch geeignete Neigung erhalten. Zugleich
entsteht hierdurch eine gefällige Erscheinung des Straßen-
bildes, die an den Ecken zu packender Wirkung gesteigert
werden kann.
(Schluß aus Heft 5.)
An Flachhängen werden einige dieser Straßen zweck-
mäßig zu Hauptverkehrsadern gestaltet, weil sie den
nächsten Weg vom Tal zum Gipfel bilden. Sie bedürfen
dann einer entsprechenden Breite sowie einer besonders
sorgfältigen Führung, während die Abmessungen der Hang-
straßen gering gewählt werden können. Die Geländeer-
schließung wird hierdurch unter Umständen mit einem
Mindestmaß an Kosten bewerkstelligt und es gewinnen die
Hangstraßen durch die Verkehrsruhe für manche Ansiedler
an Wert.
An steileren Hängen, welche die Anlage von Quer-
straßen nicht mehr vorteilhaft erscheinen lassen, wird es
sich unter Umständen empfehlen, einen oder einige Fuß-
wege zwischen den Hangstraßen emporzuführen, die eine
raschere Ersteigung des Gipfels ermöglichen und nament-
lich einen Weg darstellen, auf dem man das Tal in kürzester
Frist zu erreichen vermag. Besonders dann, wenn der
oberste Hangstreifen als öffentlicher Park ausgebildet wird,
ist dieses Vorgehen ratsam. Die Wegeführung ist dann
derart auszumitteln, daß sie das Aufwärtsschreiten noch
ohne übermäßige Kraftanstrengung zuläßt, den Talweg zu
einem ebenfalls bequemen aber möglichst kurzen macht.
Der oberste Hangstreifen eignet sich außer zum
,, Stadtpark" besonders gut zur Aufteilung für Kaffehaus-
und Gasthausgärten, kann aber auch zur einen Hälfte als
Rückgarten der obersten Hanghäuser, zur andern Hälfte
als Vorgarten für die Gipfelrandgebäude dienen, der dann
einen parkartigen Charakter erhält und die vornehme Er-
scheinung dieser für das Stadtbild bedeutsamsten Bauwerke
zu steigern vermag. Je unregelmäßiger die Grundform
77
DER STÄDTEBAU
dieser Gärten sich anordnen läßt, um so besser ist es für
das Gesamtbild. Unter Umständen wird die vielgestaltige
Art der Grundstückgrenzen willkommene Gelegenheit zu
einer derartigen Ausbildung des „Hangparks" bieten. Jeder
Versuch einer Begradigung dieser Grenzen würde jeden-
falls zum Schaden der Bergerscheinung ausfallen.
II. Die Behandlung der Wasserläufe und Wasser-
becken im Bebauungsplan der Städte.
Die das Weichbild der Städte kreuzenden Wasserzüge
sind im vergangenen Jahrhundert vielerorts in geradezu
unverständlicherweise vernachlässigt. Zwischen den Rück-
seiten der Grundstücke führen sie den größeren Teil ihrer
spiegelnden Fläche ungesehen oder nur von wenigen An-
wohnern beachtet dahin, während sie berufen wären, dem
Stadtbilde den denkbar höchsten Reiz zu verleihen, wie es
Dresden unvergleichlich vor Augen führt, wenn der Blick
von der Brühischen Terrasse über die Eibufer schweift.
Dieses Beispiel zeigt zugleich, daß unter günstigen Gelände-
verhältnissen selbst ausgedehnte Verkehrsanlagen am Ufer
der schiffbaren Ströme gewonnen werden können, ohne
den Reiz des Stadtbildes zu beeinträchtigen oder den Be-
wohnern genußreiche Promenaden zu verkümmern.
Als Grundsatz sollte es daher gelten, innerhalb sämt-
licher Wohngebiete die Ufer der kleinen wie der großen
Wasserläufe und sonstigen Wasserflächen von der Be-
bauung beiderseits bezw. ringsum so weit freizulassen, daß
sowohl Parkstreifen oder Promenaden wie Verkehrsanlagen
von angemessener Breite zwischen ihnen und den nur einer-
seits mit Gebäuden zu besetzenden Uferstraßen gewonnen
werden können.
Dabei sollen die Uferstraßen dem Wasserlaufe oder
dem Wasserbecken nur soweit sich anschmiegen, wie es
für den Verkehr und die beste Geländeerschließung richtig
erscheint, damit die Parkstreifen eine abwechslungsreiche
Gestalt von verschiedenartiger Breite erhalten. Nicht aber
darf man in den Fehler der Bebauungspläne aus den letzten
20 Jahren des vorigen Jahrhunderts verfallen, die in der
Regel eine vollständige Begradigung des von der Uferstraße
begrenzten Geländeabschnitts aufweisen, ohne dadurch auch
nur den geringsten Vorteil für die Lage der Grundstück-
grenzen zur Straße oder für die Baulanderschließung auf-
zuweisen, während diese beklagenswerten Eingriffe in die
Natur zu trostlosen Zerrbildern der Städtebaukunst geführt
haben.
Ein vollständiges Anschmiegen der Uferstraßenführung
an die Grundstückformen und Grenzen bei ausreichender
Wahrung der Verkehrsinteressen führt in der Regel zu-
gleich zu den reizvollsten Lösungen für den Uferpark, weil
seine Formen ungezwungen und abwechslungsreich bleiben.
Der gleiche Erfolg wird meist erreicht, wenn man die
dem Überschwemmungsgebiet zugehörigen Geländeab-
schnitte dem Park überläßt, die Uferstraße aber so führt,
daß sie selbst und die von ihr der Erbauung erschlossenen
Grundstücke vor Überflutung gesichert sind, falls das Ufer-
gelände die hierzu erforderliche Erhebung aufweist. Man
vermag hierdurch häufig umfangreiche Erdarbeiten und
Böschungsbefestigungen zu vermeiden, deren Minderkosten
die Mehraufwendung für das Parkland vollständig aus-
gleichen.
Auch hier führt in der Regel die Erzielung größter
Zweckmäßigkeit im Grundplane zur höchsten künstlerischen
Vollendung des Aufbaues, während die naheliegende aber
wenig durchdachte Planung der Straßen parallel zum Ufer
oder als Begradigung desselben im späteren Aufbaue die
Gedankenarnfmt des Verfassers in seiner Öde nur allzu-
deutlich erkennen läßt.
In den Geschäftsvierteln und Gewerbegebieten ist die
Sachlage eine andere. Hier treten Nützlichkeitserforder-
nisse anderer Art in den Vordergrund, welche es in der
Regel werden zweckmäßig erscheinen lassen, die Grund-
stücke mit ihrer Rückseite unmittelbar an die Ufer der
Wasserläufe heranzuführen, um sie für Verkehrszwecke
vollkommen ausnutzen zu können. Ihnen gegenüber dürften
Ansprüche ästhetischer Art zumeist in den Hintergrund
treten, namentlich in den Gewerbegebieten, deren wenig
erfreuliche Bilder auch durch eine reizvolle Gestaltung der
Wasserzüge kaum wesentlich gewinnen würden. Im Ge-
schäftsviertel geben dagegen die häufigen Kreuzungen der
Straßen mit den Wasserläufen ausreichend Gelegenheit zu
künstlerisch hervorragenden Gestaltungen, und ihre Hafen-
oder Kaianlagen vermögen bei richtiger Durchbildung ganz
wesentlich dazu beizutragen, die Erscheinung der Wasser-
züge und Wasserbecken zu einer reizvollen oder würdigen
zu machen. Nahe den Verkehrsmittelpunkten, Markthallen
und Viehhöfen wird das letztere der Fall sein, während
sonst häufig Warenlager und Werkstätten unmittelbar an
den Ufern errichtet werden dürften, um den Warenverkehr
auf billigstem Wege zu ihnen leiten zu können. Im Ge-
werbeviertel werden im allgemeinen zu dem gleichen Zweck
die Höfe an die Wasserflächen gelegt werden, deren Krahne
und Gleisanlagen die Beförderung der Waren vom und zum
Schiff übernehmen.
Die Parkstreifen, welche mit ihren Wegen an den
beiderseitigen Ufern der Wasserläufe sich entlang ziehen,
vermögen den Bürgern nicht nur zum Ergehen, zur Er-
holung und zur Augenweide zu dienen, sondern bilden zu-
gleich die von der Natur gegebenen Zugangsstraßen für die
Umgebung der Stadt, deren etwaige Naturschönheit sie in
reizvollster Weise erschließen. Ferner werden sie in der
Regel Anregung bieten zur Errichtung von Landsitzen an
den Uferstraßen und in ihrer nahen Umgebung, welche die
Stadt allmählich mit den Nachbarorten oder Dörfern ver-
binden.
Solche Gebiete sollen daher im allgemeinen von vorn-
herein zum Landhausviertel erklärt werden, und es wird
sich zumeist empfehlen, an den Uferstraßen und in ihrer
nächsten Nähe außer dem rings freiliegenden Haus nur die
„künstlerisch" oder malerisch ausgebildete Gebäudegruppe
zu dulden, damit dem Reize dieser Geländestreifen nicht
durch ihre Bebauung Eintracht zugefügt werden kann
und der Blick auf die Ufer möglichst frei erhalten wird.
Geländeeigentümlichkeiten können jedoch Ausnahmen
von dieser Grundregel am Platze erscheinen lassen, z. B.
dort, wo das Ufer in mehreren Terrassen sich aufbaut,
deren ebenes Hinterland für die Erscheinung des Bildes
nicht mehr oder wenig in Betracht kommt, während seine
Lage zur Stadt auf eine starke Ausnutzung als Bauland
hinweist. Vielfach wird derartiges Hinterland auch zur
Erschließung für bescheidene Familienhäuser eine will-
kommene Gelegenheit bieten, die in größeren Gruppen, in
Reihen oder in rings geschlossen umbauten Blöcken er-
richtet werden müssen, um sie preiswert halten und zweck-
entsprechend gestalten zu können. Unter Umständen wird
78
DER STÄDTEBAU
auch der Sturmanfall für derartiges hochgelegenes Gelände
eine geschlossene Bebauung als allein zweckentsprechend
erscheinen lassen.
Für die Ausbildung der Parkstreifen kommen
drei Hauptgesichtspunkte in Betracht. Erstens will man
den Wasserlauf von möglichst vielen Punkten aus über-
blicken können, und seine spiegelnde Fläche soll allseitig
zur Wirkung gelangen. Zweitens braucht man schattige
Wege, die an Sommertagen im Vereine mit der bewegten
Wasserfläche Kühlung bieten, zum Aufenthalt, zumW andern
und zum Ergehen einladen. Drittens sind von Baumschlag
freie oder nur wenig unterbrochene Wege ein Erfordernis,
um an schwülen Sommerabenden Erquickung in der Nähe
der Flußufer finden zu können. Zumeist wird für sie eine
hohe Lage dienlich sein, weil die Luftbewegung dadurch
verstärkt wird und Schutz vor der Mückenplage geboten
ist, die abends in nächster Nähe der Ufer andernfalls recht
arg auszufallen vermag.
Jene drei zum Teil sich entgegenstehenden Ansprüche
werden dadurch am ehesten vereint sich lösen lassen, daß
man das eine Flußufer als Wiesenfläche ausbildet, die nur
durch einzelne Baumgruppen, niederes Buschwerk u. a.
abwechslungsreich und wirkungsvoll gestaltet wird,
während der gegenüberliegende Parkstreifen eine dem
Wald ähnliche Durchbildung erfährt, dessen geschlossene
Bestände in unmittelbarer Nähe des Ufers von Zeit zu Zeit
durch Aussichtspunkte, freie Terrassen u. dergl. unter-
brochen werden. Der Hauptweg zieht sich aber besser im
Baumschatten seitlich hin.
Im Einzelfalle wird selbstverständlich die Eigenart des
Geländes stets volle Berücksichtigung erheischen und bald
geringe, bald stärkere Abweichungen von diesen Grund-
regeln erforderlich machen.
So wird man am Ufer sich hinziehende Terrassen an
ihren Hängen bewalden, während auf ihrer Höhe ein Weg
frei sich hinziehen soll, um volle Aussicht zu gewähren.
Er ist an schwülen Sommerabenden besonders geeignet,
die ersehnte Kühlung zu gewähren, kann aber an seiner
dem Ufer abgekehrten Seite von Baumwuchs umsäumt
werden, ohne in jener Eigenschaft Einbuße zu erleiden.
Dagegen wird man Überschwemmungsgebiete haupt-
sächlich als Wiesenflächen ausbilden und sie nur durch ein-
zelne Baumgruppen, Weidenbuschwerk u. dergl. beleben,
um die befruchtende Wirkung des Flußschlammes aus-
nützen und die Wiesen im Winter als Eisfläche benutzen zu
können. Die hierzu erforderlichen Staubäche werden zur
Belebung der Flächen einen willkommenen Beitrag liefern.
Steht der Stadt nur das eine Flußufer zur Verfügung
oder ist hier ein Überschwemmungsgebiet von ausreichen-
der Breite vorhanden, dem die erforderlichen Wege und
schattenspendenden Bestände durch Hochlegen sich abge-
winnen lassen, dann darf zur Not das gegenüberliegende
Ufer auch als Rückgarten der Anwohner dienen. Doch
ist für ihre Häuser möglichst die offene Bebauung zur
Durchführung zu bringen und baupolizeilich festzusetzen,
daß ein Uferstreifen von ausreichender Breite, z. B. gleich
der doppelten Gebäudehöhe oder die halbe Grundstück-
tiefe von jeder Bebauung frei bleiben muß. Auszunehmen
sind von dieser Bestimmung natürlich kleine Bauwerke,
die zur Verschönerung des Ufers bestimmt sind oder bei-
zutragen vermögen, wie Terrassen, Freitreppen, Garten-
häuschen oder Kahnhäuschen, Denkmale und dergl. Im
übrigen ist parkartige Durchbildung von diesem Uferstreifen
zu fordern.
Ein Vorzug der letzteren Uferausbeutung liegt in der
Ersparnis der Kosten einer zweiten Uferstraße und des
Fortfalls der von ihr ausgehenden für die Wirkung des
Parks und für seine Besucher schädlichen Staubbildung.
Die erst jenseits der Häuser geführte Straße dient dem
Verkehr in gleich guter Weise, ihre Kosten lassen sich auf
beiderseitige Anlieger verteilen und ihr Staub trifft den
Uferpark nicht mehr, weil Gebäude, Gärten und Wasser-
fläche eine Trennung bilden, welche als Staubschutz selbst
unter ungünstigen Ortsverhältnissen ausreichen wird. Da-
gegen geht ihr der Reiz verloren, den eine nur einseitig
bebaute Uferstraße den auf ihr Verkehrenden bietet. Auch
breite Gebäudewiche, die Ausblick auf die Wasserfläche
und den Uferpark gestatten, vermögen ihn nicht zurück-
zugewinnen, sondern nur einen schwachen Ersatz seines
Verlustes zu gewähren.
Je nach dem Reize des Geländes, seinem Geldwert, dem
Mangel oder dem Überfluß an Straßen und Wegen, die
Augenweide bieten, wird bald die eine, bald die andere
Ausbildung den Vorzug erhalten. Im allgemeinen empfiehlt
sich aber die Erfüllung der oben gegebenen Grundregel,
beide Uferseiten als öflFentlichen Park den Bürgern zu er-
halten und sie als reizvolle Zugangswege zur Stadtum-
gebung auszunützen. Je größer die Stadt wird, um so
wertvoller dürfte die Gestaltung für ihre Erscheinung, für
das Wohlbefinden und das Wohlbehagen ihrer Bürger
werden. Fehler, welche die Mittelstadt oder die Vororte
nach dieser Richtung begehen, dürfte die Großstadt zu be-
klagen haben, die aus der ersteren sich entwickelt oder
die letzteren in ihr Weichbild aufnimmt.
WIEDERAUFBAU
DER SCHAFGASSE ZU HERBORN
Von LUDWIG HOFMANN, Herborn.
In dem Landstädtchen Herborn (dem Geburts- und
Wohnorte des Verfassers), das neben Resten der mittel-
alterlichen Stadtbefestigung noch eine größere Anzahl von
Gebäuden aus dem 16. und 17. Jahrhundert von künst-
lerischem Reize besitzt, hatten größere Brände am
18. August V. J. einen Baublock freigelegt, der sich an
der östlichen Stadtmauerseite entlang zieht und von einer
untergeordneten, dem Zuge der Mauer folgenden Straße,
der Schafgasse, begrenzt wird (vergl. den Lageplan auf
Tafel 46). Die abgebrannten Gebäude sind meist Scheunen
gewesen, aber auch kleinere Wohnhäuser, die hier und
da wohlerhaltene Arbeiten aus früherer Zeit gezeigt hatten.
79
DER STÄDTEBAU
In der Mitte der Brandstätte steht ein alter Turm, durch
dessen enge Öffnung eine Straße hindurchführte; ebenso
werden die beiderseits anschließenden Mauerteile am Ende
von Türmen flankiert.
Wie war nun die Neubebauung vorzubereiten? Zu-
nächst handelte es sich darum, zweckentsprechende Bau-
plätze und Straßenzüge zu schaffen und diese mit den
vorhandenen Straßenmündungen und den zu erhaltenden
Türmen in organischen Zusammenhang zu bringen. So-
dann war Bedacht darauf zu nehmen, daß innerhalb der
Fluchtlinien und Grundstücksgrenzen wieder Hauswesen
entstehen könnten, die dem Bedürfnisse der neubauenden
Bewohner entsprechen. Schließlich — und das war das
Schwierigste — sollte der gesammten Neuschöpfung ein
einheitliches Gepräge gegeben werden, das nicht allein
künstlerischen Ansprüchen genügt, sondern auch ein wür-
diges Gegenstück zu den Straßenbildern abgibt, die der
Stadt zum Glück noch erhalten sind.
Nach diesem Programm sind die hier mitgeteilten
Vorschläge (siehe Tafel 47) gemacht worden, die vom
Altertumsvereine der Stadt und von der Königl. Regierung
zu Wiesbaden unterstützt wurden. Wenn auch von der
Stadtmauer selbst nicht viel erhalten bleibt und man damit
rechnen mußte, daß sich die Bebauung der Hausgrund-
stücke vielfach anders gestalten wird, so sind doch die
Straßenlinien und die Platzanlagen an den drei Türmen
nach jenen Vorschlägen festgelegt worden.
Der Turm des Schaubildes A ist wieder durch einen
Helm ergänzt worden und auch zur Wiederherstellung des
Mittelturmes (auf dem Schaubilde B) werden im Auftrage
der Königl. Regierung unter stiller Mitwirkung des Ver-
fassers Pläne ausgearbeitet. Inzwischen ist auch die
Brandstätte wieder bebaut worden und zwar mit verein-
zelten kleinen Wohnhäusern, leider mit empfindlichen
Fehlgriffen. Ob sich die Straßenfront mit der Zeit noch
schließen wird, läßt sich nicht voraussehen. Da fast jedes
Grundstück an der Rückgrenze ein Wirtschaftsgebäude
erhalten hat, und auch der Abbruch der Stadtmauer sich
trotz aller Bemühungen, Vorträge und Zeitungskämpfe unter
der Ungunst der städtischen Verwaltung nicht mehr hatte
aufhalten lassen, so ist das gegenwärtige Bild allerdings ein
recht unbefriedigendes. Immerhin bleibt es ein Trost, daß
wenigstens die im Bebauungsplane festgelegten Fluchtlinien
gesichert und die alten Stadttürme erhalten worden sind.
ZUR ABWEHR!
Die im 4. Heft dieser Zeitschrift auf Seite 52 53 erschie-
nene Entgegnung des Herrn Geheimen Baurats Dr. Ing.
J. Stubben, den Bebauungsplan des südlichen Teiles der
Stadt Flensburg betreffend, enthält so viele Irrtümer, daß
eine Richtigstellung notwendig erscheint.
Stubben spricht von dem großen Mühlenteiche als von
einem ,, bisher von hohen schattigen Hängen und freund-
lichen Spaziergängen umgebenen See", den er als ,,das
Auge der Landschaft" bezeichnet. In Wirklichkeit bieten
aber die kahlen, unbewaldeten Hügel der Umgebung des
Teichbeckens, mit Ausnahme eines mit Bäumen alleemäßig
bepflanzten Fußweges am westlichen Hange, keinen Schatten
dar. Sie sind mit Getreidefeldern und mit Gärten der in
dem benachbarten Arbeiterviertel wohnenden Leute be-
deckt. Ein nennenswerter Baumwuchs ist nirgends vor-
handen und höchstens kann hier und da von einigem Ge-
strüpp die Rede sein.
Stubben sagt am Schluß seiner Ausführungen:
„Aber auch Henricis Entwurf hat die Eigentüme-
rin nicht etwa den städtischen Behörden zur Ausfüh-
rung angeboten, sondern sie hat in dem Widerstreben
gegen die auf möglichste Erhaltung einer landschaft-
lichen Schönheit gerichtete Absicht des Magistrates
es vorgezogen, den See größtenteils zuzuschütten und
völlig trocken zu legen. Übrig geblieben ist nur eine
von einem Entwässerungsgraben durchzogene Wiese,
die von der Besitzerin durch Schuttabladung aufgehöht
wird. Um Zuschüttungsboden zu gewinnen, sind seit-
liche Anhöhen, darunter namentlich der von C. Gur-
litt hervorgehobene Bergkopf, abgetragen worden. An
die Stelle eines lachenden Landschaftsbildes ist eine
Wüste getreten".
Diese Äußerungen widersprechen vollkommen den
Tatsachen.
1. Das Angebot des Henricischen Entwurfes ist tat-
sächlich im April 1902 erfolgt. — Die Schrift, mit welcher
die Firma R. den Bebauungsplan von Henrici der Stadt
überreichte, schließt mit folgendem Satze:
„Wenn die Stadt sich mit diesem Entwurf ein-
verstanden erklärt, die Festlegung desselben bewirken
und anerkennen will, daß ich, meine etwaigen Mit-
besitzer oder Besitznachfolger dauernd den ungehin-
derten und freien Abfluß aller Wässer genießen sollen,
die von meinem jetzigen Grundbesitz kommen, dann
bin ich bereit, unter Vorbehalt einiger unbedeutender
Nebenbedingungen auch auf meine sämtlichen Gerecht-
same und Privatrechte zu Gunsten der Stadt zu ver-
zichten".
(Die Nebenbedingungen, welche die Firma R. bei ihrem
Angebot des Henricischen Entwurfes machte, waren durch
Meinungsverschiedenheiten über die Ableitung von privaten
und öffentlichen Abwässern verursacht.)
2. Der von C. Gurlitt hervorgehobene Bergkopf ist
bereits im März 1901, also noch ehe Stubben seinen Ent-
wurf fertiggestellt und abgeliefert hatte, abgetragen gewesen.
3. Zu den weiteren Zuschüttungen ist nicht ein Sand-
korn von den seitlichen Hängen benutzt worden.
4. Die Zuschüttung ist noch nicht soweit vorge-
schritten, wie Stubben sie nach seinem eigenen Plane
erlauben will. Die „an die Stelle eines lachenden Land-
schaftsbildes getretene Wüste" hätte vorübergehend, also
auch unter Zugrundelegung des Stübbenschen Entwurfes
entstehen müssen.
Der Versuch, die Firma R. für die „Verwüstung
der Gegend" verantwortlich zu machen, muß mit
aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
Die Firma hat wiederholt der Stadt die Absicht zur
Trockenlegung des für ihren Wassermühlenbetrieb fast
80
DER STÄDTEBAU
wertlosen, in seiner Bestanderhaltung aber sehr kostspie-
ligen Teiches rechtzeitig mitgeteilt. Die Trockenlegung ist
erst dann erfolgt, nachdem von der Stadt — nach monate-
langen Verhandlungen über den Stübbenschen und Henri-
cischen Bebauungsplan — erklärt war, daß seitens der
Stadt die Festlegung eines Fluchtlinienplanes bezw.
Bebauungsplanes für das Teichgelände im öffent-
lichen Interesse z. Zt. überhaupt nicht gewünscht
werde! — Durch diese bündige Erklärung sind die Ver-
handlungen vom Magistrat, nicht aber von der Eigen-
tümerin abgebrochen worden.
Die Wiederherstellung des Teiches ist zu jeder Zeit
möglich. Sie ist ausschließlich abhängig von dem Willen
und dem Entgegenkommen der Stadt sowie ihres mut-
maßlichen Beraters in Bebauungssachen, des Herrn Stubben,
dem der Beweis wohl schwerlich gelingen dürfte, daß der
von der Firma R. der Stadt angebotene Henricische Be-
bauungsplan die landschaftlichen Reize des Mühlenteich-
geländes weniger liebevoll behandle als der Stübbensche.
Ernst Kallsen
als bevollmächt. Vertreter der Firma N. Ringe in Flensburg.
Erwiderung.
Ich halte meine Angaben in vollem Umfange auf-
recht. Soweit sie nicht auf eigener Kenntnis beruhen,
stützen sie sich auf ausdrückliche Mitteilungen der
Stadtverwaltung. Wäre der See nicht aus freien Stücken
von der Eigentümerin vernichtet worden, so brauchte
er nicht wiederhergestellt zu werden. Im übrigen ist
diese Zeitschrift kaum der geeignete Ort zur Ausein-
andersetzung mit einer Grundbesitzerfirma, die, wie
es häufig vorkommt, ihr Gelände stärker ausschlachten
möchte, als es von der zuständigen Behörde für statthaft
erachtet wird.
J. Stubben.
Nachdem die kurze Erwiderung auf Wunsch un-
veränderte Aufnahme gefunden hat, ist das Interesse der
Zeitschrift an dieser Sache erschöpft.
Die Schriftleitung,
NEUE BUCHER.
DIE TÄTIGKEIT DER STADT ULM A. D. AUF DEM
GEBIETE DER WOHNUNGSFÜRSORGE. Für Arbeiter
und Bedienstete, (Häuser zum Eigen-Erwerb). Von Oberbürgermeister
Wagner, 1903. Druck und Verlag von J. Ebener, Ulm a. D.
Die Stadtgemeinde Ulm betreibt bereits seit einer Reihe von Jahren, —
und damit steht sie in Deutschland fast einzig da, — den Bau von
Arbeiterwohnungen zum eigenen Erwerb unter Beschränkung des Rechtes
der Wiederveräußerung, und somit unter Ausschluß der Spekulation nach
einem Systeme, das mit seinen Erfolgen in der obengenannten Schrift dar-
gestellt wird. Die Wohnungsnot hatte zunächst zur Erbauung eines Hauses
für städtische Beamte, dann zur Begründung eines Wohnungsvereins
geführt, der bei aller Unterstützung durch die Gemeinde, aus Mangel an
Kapital jedoch nicht Arbeiterwohnungen genug beschaffen konnte, so daß
die Gemeinde selber zum Bau von Häusern überging und zwar für
Arbeiter und Beamte zum Eigenerwerb. Die Zahl der so entstandenen
Häuser beträgt schon 65.
Die Schrift teilt nun auf 2 Tafeln Schaubilder von den Häusern des
Wohnungsvereins, auf 3 weiteren Tafeln Schaubilder der Arbeiter-Eigen-
häuser nebst einer Gesamtansicht des damit geschaffenen Stadtteiles, sowie
im Text zahlreiche Grundrisse und Ansichten mit. Ein Schaubild der
Stadt Ulm nebst Lageplan vervollständigt die Abbildungen in willkommener
Weise. Der Verfasser schildert ferner die Beschaffung der Geldmittel, die
Tilgung der Schulden durch die Hauseigentümer, die Sterblichkeitsverhält-
nisse in den Arbeitervierteln usw. und gibt dann in den Kapiteln 8 und 12
eine interessante Abhandlung über städtische Bodenpolitik auf Grund der
in Ulm gesammelten Erfahrungen nebst den Bedenken und Einwendungen,
die gewöhnlich gegen den Wohnungsbau und besonders gegen den des
Eigenhauses erhoben werden. Allen, die praktisch in der Wohnungs-
fürsorge tätig sind, besonders aber denen, die bisher noch zweifelten, ob
der zu Ulm eingeschlagene Weg ein richtiger sei, kann das Studium dieses
Büchleins sehr warm empfohlen werden.
DER MAGISTRATSENTWURF EINER NEUEN BAU-
ORDNUNG FÜR WIEN. Die kurze Erwähnung des Ent-
wurfes in Nr. 5 des vorigen Jahrganges unserer Zeitschrift ist auf einen
Vortrag zurückzuführen, den der Magistrats-Oberkommissär und Schrift-
steller Dr. Wolfgang Madj^ra im Januar v. J. in der sozial-politischen
Abteilung der „Leo-Gesellschaft" in Wien über diesen Gegenstand gehalten
hat. Damit ist die geplante Reform der Wiener Bauordnung vor die
Besprochen von THEODOR GOECKE, Berlin.
Öffentiichkeit gebracht, und zwar, wie der im Verlage der Manzschen
K. K. Verlags- und Universitätsbuchhandlung in Wien 1904 gedruckt
erschienene Vortrag erkennen läßt, von einem hohen, die Sorge um
das Gemeinwohl gleichermaßen, wie die möglichste Rücksicht auf den
einzelnen Bürger umfassenden Standpunkte aus der Bevölkerung vorgeführt
worden. Der Verfasser sagt in der Einleitung: ,,Da sind hygienische
Erledigungen in die erste Linie zu stellen, dann folgen ästhetische Anfor-
derungen, dann, ebenso -berechtigt, jene des Verkehrs — der übrigens
heutzutage eine Art Abgott bildet und von manchen Seiten in einer Weise
in den Vordergrund gedrängt wird, die nicht nur alle historische Pietät
über den Haufen wirft, sondern auch der Gemeinde ganz unerhörte und
überflüssige Geldopfer zumutet. Denn das sind weitere Punkte, die bei
Schaffung einer Bauordnung erwogen werden müssen: die historische Ent-
wicklung und die ökonomischen Rücksichten; die ganze bauliche Aus-
gestaltung einer Stadt wandelt auf den Bahnen ihrer Geschichte."
Die geltende Bauordnung, von der nur einige Bestimmungen durch
ein Landesgesetz vom Jahre 1890 abgeändert, bezw. den Verhältnissen des
erweiterten Gemeindegebietes — nach Eingemeindung der Vororte —
angepaßt wurden, stammt aus dem Jahre 1883 und ist im Grunde
genommen selbst nur eine Abänderung und Erweiterung früherer Bauord-
nungen, die im wesentlichen auf der geschlossenen Bauweise der alten
Festungstadt fußten. Der Magistrat hat nun, der Entwicklung der Stadt
folgend, den Entwurf einer neuen Bauordnung ausarbeiten lassen, als
dessen Verfasser der Baureferent des Magistrats, Dr. Franz Sauer genannt
wird. Weit ausgreifende Vorarbeiten des Stadtbauamtes und des österr.
Ingenieur- und Architekten- Vereins sind dabei benutzt worden; dazu ist
das Studium reichsdeutscher Bauordnungen, namenüich auch der Berliner
gekommen. In seiner Besprechung des Entwurfes stellt Dr. Madj^ra nun
den Satz voran:
„Die Entwicklung der Stadt vollzieht sich teils nach dem von der
Gemeinde erlassenen Regulierungsplan, teils nach dem im einzelnen Falle
zutage tretenden freien Willen des Grundbesitzers. Demgemäß enthält
der Bauordnungsentwurf einerseits Bestimmungen über jenen Regulierungs-
plan, andererseits Vorschriften, innerhalb deren sich die Bautätigkeit
im einzelnen zu halten hat."
Dies klingt so selbstverständlich, daß man meinen möchte, es würde
immer und überall darnach verfahren. Dem ist aber nicht so, obwohl alle
Bauordnungen in der Luft schweben, die nicht auf einem Bebauungsplan
fußen. Denn die Straßenanlagen müssen den Baubedürfnissen der
81
DER STÄDTEBAU
gewohnten Bauweise entsprechen ; umgekehrt müssen also die Vorschriften
über die Abstufung der Bebauung, die Zonenteilung sich dem Bebauungs-
plan anpassen. Das Wiener Gemeindegebiet soll in 5 Bauzonen geteilt
werden, die aber nach der Beschreibung nur z. T. eigentliche Zonen
bilden, im übrigen deshalb besser Baustufen oder Staffeln genannt würden.
Die erste Bauzone umfaßt die alte Stadt und die damit unmittelbar zu-
sammenhängenden Teile der Umgebung, die bereits ebenso engräumig
bebaut sind. Hier werden durchweg 6 Wohngeschossse zugelassen mit
der Beschränkung, daß der Fußboden des obersten Geschosses höchstens
21 m über dem Erdboden liegen darf. Die Gebäudehöhe soll das i'/a fache
der Straßenbreite nicht überschreiten. Die zweite Bauzone, mit nur
5 Wohngeschossen legt sich um die erste ringförmig herum, strahlt dann
aber nach außen hin auch an den Hauptverkehrsstraßen entlang aus. In
ihr dürfen nur 5 Wohngeschosse errichtet werden mit einer Gebäudehöhe,
die das i 'j^ fache der Straßenbreite erreicht. Die zwischen den Straßen
der zweiten Bauzone sich erstreckenden Flächen bilden die dritte Bauzone,
in der nur noch 4 Wohngeschosse hoch gebaut werden darf. In diesen
drei Zonen herrscht die geschlossene Bauweise, in der dritten Zone unter
Umständen mit Anlage von Vorgärten. Die vierte Zone mit höchstens
3 Wohngeschossen umfaßt jene Gebiete, in denen in der Regel Vorgärten
anzulegen, oder überdies die Häuser freistehend zu errichten sind. Hier
sind belästigende Gewerbebetriebe ausgeschlossen — Landhausviertel. Die
Gebäudehöhe darf in der dritten und vierten Zone das Maß der Straßen-
breite nicht übersteigen. Die fünfte Zone endlich ist vorzugsweise Handel-
und Industriezwecken vorbehalten; dazu bestimmte Gebäude dürfen, wie
. es bisher im allgemeinen zulässig war, beliebig viele Geschosse erhalten.
Im übrigen werden hier aber nur 3 Wohngeschosse gestattet. Die an
der Straßenfront zulässigen Gebäudehöhen gelten auch für die Hofseiten.
Für die Abmessung der Hofräume wird unterschieden zwischen der
Wiederbebauung bereits bebaut gewesener Grundstücke und der völligen
Neubebauung. Bei ersterer soll die Breite des Hofraumes vor dem
Fenster in der ersten Zone die Hälfte, in der zweiten Zone '3, in den
übrigen Zonen ebensoviel als die Höhe der gegenüberliegenden Wand
betragen und zwar der gegenüberliegenden Wand desselben Hauses. Wo
der Abstand von Nachbargrenzen in Betracht kommt, wird die Höhe der-
jenigen Wand zum Maßstab genommen, in der sich die Fenster befinden.
Bei Wiederbebauungen sind die Anforderungen geringer und zwar begnügt
man sich dort in der ersten Zone mit 'j^, in der zweiten Zone mit '/j, in
den übrigen Zonen mit der Hälfte der bereits erwähnten Höhenmaße.
Hierzu spricht Dr. Madjera den Wunsch aus, auch für die zweite, die aus-
gedehnteste Zone, das Hälfteverhältnis vorzuschreiben.
Abgesehen von dieser Zonenteilung hat der Bebauungsplan noch zu
enthalten : die Bezeichnung der für militärische Zwecke bestimmten Flächen
unter Angabe etwaiger Beschränkungen für die Benutzungsart ihrer Um-
gebung; der für öffentliche Plätze, Grünanlagen und Anstalten (z. B. Kirchen,
Schulen, Spitäler, Markthallen, Friedhöfe, Gartenanlagen) in Aussicht
genommenen Teile des Gemeindegebietes; die Bezeichnung der vor-
handenen und noch zu schaffenden Verkehrswege, einschl. der Wasser-
straßen usw.
Wie hieraus zu ersehen, hängt in der Hauptsache alles vom Bebau-
ungsplan ab; mit der Aufstellung eines solchen allgemeinen Planes für
„Groß- Wien'' war auch bereits begonnen ; unseren Lesern wird erinnerlich
sein, daß dieserhalb vor einer Reihe von Jahren ein Wettbewerb aus-
geschrieben war, jedoch sind die Arbeiten später ins Stocken geraten, was
vielleicht als kein Unglück angesehen werden dürfte, da inzwischen erst
die soziale Bedeutung des Bebauungsplanes erkannt worden ist, der nun-
mehr noch Rechnung getragen werden kann und soll. Offenbar steht ja
auch der ganze Magistratsentwurf der neuen Bauordnung im Zeichen
sozialer Fürsorge, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der hygienischen
Anforderungen. Darauf beziehen sich dann die weiteren Vorschriften über
das geringste Lichtmaß und den mindesten Flächenraum der ^A^ohnräume
usw., über Errichtung der Gebäude in Bezug auf die herrschende Wind-
richtung und notwendige Besonnung. Einen bedeutenden Fortschritt muß
man in dem teilweisen Verbot der Keller-Wohnungen erblicken, in dem
der Entwurf sagt:
„In Räumen, deren Fußboden nicht mindestens 30 cm, (wenn nicht
unterkellert) bezw. 15 cm (wenn unterkellert) über der anstoßenden Erd-
fläche liegt, darf keine selbständige Wohnung hergestellt werden. Wohl
wird gestattet, daß einzelne, nicht als Schlafräume verwendete Bestandteile
einer Wohnung im Keller unter gewissen Bedingungen untergebracht werden ;
die wichtigste lautet, daß der Fußboden dieser Räume nicht tiefer als i '/^ m
unter dem höchsten Punkte der anstoßenden Erdoberfläche liegen darf, der
betreffende Raum aber 3 m lichte Höhe erhalten muß, und dann der Keller
überhaupt als Wohngeschoß zu gelten hat.
Der Verfasser berührt dann auch in seinem Vortrage die Absicht,
einen Waldgürtel um Groß-Wien herum zu erhalten, um der Bevölkerung
ein Stück unverfälschter Natur anstatt künstlicher Parkanlagen zu bieten.
Die Ausgestaltung des Bebauungsplanes betreffend, würdigt er dann die
Verdienste von Camillo Sitte, der auf diese Weise noch nach seinem Tode
in Wien zur vollen Anerkennung gelangt, denn die neue Bauordnung
trachtet entschieden darnach, eine malerische Belebung und Bewegung
der Straßenfront zu begünstigen, in der Hoffnung, daß der Erfindungs-
geist der Architekten die gegebene Anregung ausnutzen wird. Sie be-
rücksichtigt ferner die Schonung historisch und künstlerisch wertvoller
Denkmäler.
Der Entwurf wagt es auch bis zu einer gewissen Grenze den
Geschmacklosigkeiten der Bebauung entgegenzutreten, die zu begehen, wie
der Verfasser sagt, bisher als ein unantastbares Menschenrecht gegolten
habe und die schon so manches Straßenbild in barbarischer Weise zerstört
haben. Er ermächtigt nämlich die Gemeinde nach Vernehmung der Grund-
besitzer, in besonderen Fällen, sowie allgemein auf Grund des
Bebauungsplanes, für die Konstruktion und die äußere Erscheinung der
Gebäude Vorschriften zu erlassen, um öffentlichen Verkehrsflächen einen
einheitlichen Charakter zu geben und zu erhalten. An öffentlichen Verkehrs-
flächen dürfen ferner keine Gebäude errichtet werden, die nach dem Aus-
spruche von Sachverständigen, (hier kommt also der schon öfter geforderte
künstlerische Beirat zu seinem Rechte), die Straße oder den Platz verun-
zieren, oder einer Verkehrsfläche auffällig widersprechen würden. Dabei
wird auf die Umgestaltung des Karlsplatzes als ein lebendiges Beispiel
verwiesen. —
In wirtschaftlicher Hinsicht läßt der Entwurf die Bebauung bisher
noch nicht bebauten Bodens nur dann zu, wenn die Gemeinde ihn aus-
drücklich vorher als Baugrund anerkannt hat. Dies bringt die unentgelt-
liche Abtretung des Straßenlandes mit sich. Muß der Grundbesitzer bei
einem Neubau hinter die frühere Flächenlinie zurückgehen, so wird er für
den abgetretenen Boden allerdings schadlos gehalten. Diese Schadlos-
haltung soll aber berechnet werden nach dem Unterschiede der 'Werte, den
das Grundstück, abgesehen von den darauf befindlich gewesenen Baulich-
keiten vor und nach der Abtretung gehabt hat, bezw. erhalten hat und da-
bei soll die, durch die Straßenabänderung und Zurückschiebung des Baues
entstehende Wert-Vermehrung für das übrig bleibende Grundstück, sowie
der etwaige Gewinn an Straßenfront besonders in Rechnung gestellt werden.
Ergibt sich dann eine überwiegende Wertvermehrung, so ist keine Schad-
loshaltung zu gewähren. Weitere Bestimmungen betreffen dann noch die
Beitragsleistungen der Grundbesitzer zu den Straßenbaukosten usw. auf die
hier näher einzugehen aber wohl verzichtet werden kann.
Im Ganzen macht sich in dem Entwürfe ein frischer, von Bureau-
kratismus freier Geist bemerkbar, dem aber auch der günstige Umstand zu
gute kommt, daß der Bebauungsplan als die Grundlage der Bauordnung
dienen soll.
82
DER STÄDTEBAU
■piN KÜNSTLERISCHER STADTBAUPLAN. In der Sitzung
* ' des Ausschusses zur Pflege heimatlicher Kunst und Bauweise in
Sachsen und Thüringen am 2i. Januar d. J. berichtete der Vorsitzende
Oberbaurat Schmidt über einen beachtenswerten Vorgang in der Stadt
Dippoldiswalde, der das Schicksal vieler geschichtlich und landschaftlich
bemerkenswerter Städte bevorstand, nämlich auf dem Wege eines nach
den Grundsätzen der Straßengeometrie gefertigten Baufluchtenplanss alles
das zu verlieren, was ihr besonderen Reiz verleiht. Noch in letzter
Stunde hatte sich die Stadtgemeinde aber an den Ausschuß gewandt mit
der Bitte um fachmännische Unterstützung bei der Aufstellung eines
zweckentsprechenden Bebauungsplanes. Dieser Bitte hatte der Ausschuß
bereitwilligst entsprochen; die Herren Architekten Professor Tscharmann
und E. Kühn stellten gemeinsam einen Baufluchten- und Bebauungs-
plan auf, der noch vor Schluß des Jahres 1904, von einem kurzen Be-
richte des Architekten Herrn Kurt Diestel begleitet, überreicht werden
konnte. (Hierzu Tafel 48.)
Von der ursprünglichen Annahme einer Baufluchtenfeststellung für
die innere Stadt ist nach diesem Berichte abgegangen worden, da der
Durchgangsverkehr teils oberhalb, teils unterhalb der Stadt vorbeiführt und
somit einen Einfluß auf die Straßenverhältnisse der inneren Stadt nicht zu
äußern vermag. Eine Verbreiterung ist nur für die dem Markte zunächst
gelegene Hälfte der Wassergasse beibehalten worden. Die Durchführung
eines weitergreifenden Straßenverbreiterungs- Planes, insbesondere unter
dem Gesichtswinkel der ,, Begradigung", würde einen durch keine be-
sonderen Verkehrs- und Wohnungsbedürfnisse bedingten Eingriff in über-
lieferte örtliche Zustände bedeuten und entgegen § 18 (i) des allgemeinen
Baugesetzes lediglich eine Verunstaltung der bestehenden Straßen und
Plätze herbeiführen. Dies wäre um so mehr zu bedauern, als die Stadt
Dippoldiswalde in baulicher Hinsicht unter den uns überkommenen alten
Städten Sachsens eine Sonderstellung einnimmt, die bei Aufstellung von
Bauordnungen und Bebauungsplänen auch eine Sonderbehandlung zu
rechtfertigen scheint.
Arm an nennenswerten Werken der Baukunst, wie sie den Wert
etwa der Städte Meißen, Pirna, Zittau und anderer bestimmen, überragt
sie diese trotz ihrer geringen Ausdehnung durch die Einheitlichkeit ihrer
baulichen Grundstimmung und die Planmäßigkeit ihrer Gesamtanlage.
Die Zweckmäßigkeit der Straßenführung, die räumlichen Abmessungen
der Plätze und die Maßverhältnisse der sie begrenzenden, fast schmuck-
losen Häuser stellen eine wohlüberlegte stadtbaukünstlerische Leistung
dar, die mit großem Geschick gesteigert wird durch gelegentlich mit
feinem Takt getroffene Ausnutzung der wenigen architektonisch hervor-
tretenden Bauwerke zur Schmückung von Straßenfernblicken und kleinen
Plätzen.
Besonders bemerkenswert erscheint das Verschieben der Straßenein-
mündungen gegen einander mit ihren wirtschaftlichen und verkehrs-
technischen Vorzügen. Jedem der vier Eckhäuser wird ein freier Ausblick
gewährt, dem Straßenverkehr aber eine Übersichtlichkeit gegeben, wie sie
bei regelmäßiger Straßenkreuzung nicht zu erreichen wäre. (Vergl. hierzu
als beachtenswertes Beispiel die Kreuzung der Galerie- und Frauenstraße
in Dresden.)
Vom baugeschichtlichem Standpunkte ist die Stadt Dippoldiswalde
insofern bemerkenswert, als sie anscheinend völlig unberührt geblieben
ist von dem für manch eine Stadt verhängnisvollen Einflüsse der die
letzten dreißig Jahre beherrschenden Stilwechsel. Fast wie ein Lehr-
beispiel für die auf Einfachheit und Sachlichkeit hinzielenden Bestrebungen
des modernen Bauwesens erscheint uns heute die Stadt Dippoldiswalde
als ein vorbildliches Ganzes, das dem Schutze einer einsichtigen Bürger-
schaft wie der hohen Staatsbehörden wärmstens empfohlen werden kann.
Handelt es sich doch um Werte, deren Nutznießung heute noch jedem
einzelnen zu Gebote steht, ohne daß er sich dessen bewußt werde, die
vielleicht langsam, aber gewiß und unwiederbringlich verloren gehen
würden, sobald dieses Ganze mit seiner Harmonie von Straßen und
Plätzen einem Straßenerweiterungsplane überantwortet werden sollte,
dessen längst überholte, schon von der nächsten Generation nicht mehr
verstandene Anschauungen dann auf weitere zwei bis drei Jahrhunderte
hinaus verschleppt würden.
Für die in Frage kommende Bebauung des zwischen der alten Stadt
und der Weisseritz liegenden Geländes sei bemerkt, daß angesichts der
nur langsam zunehmenden Bautätigkeit die Schaffung eines auf weit über
hundert Jahre ausreichenden Bebauungsplanes leicht durch eine genaue
geometrische Geländeaufnahme, sowie eine den örtlichen Verhältnissen
und den neuzeitlichen baufachlichen Anschauungen angepaßte Ortsbau-
ordnung hätte ersetzt werden können. Es muß jedoch zugegeben werden,
daß den Nachteilen eines Bebauungsplanes, dessen Zustandekommen er-
fahrungsgemäß zuvörderst ganz andere und bedenklichere Kräfte auszu-
lösen pflegt, als sie der gesunden baulichen Entwicklung einer Stadt
dienlich sind, die Vorzüge einer klaren Übersicht über die Beschleusungs-
verhältnisse mindestens gleich zu achten sind. Die bauliche Erschließung
auch dieses Stadtteiles bedurfte zur Vermeidung wirtschaftlicher Mißgriffe
eingehende Beachtung der örtlichen Boden- und Besitzverhältnisse, sowie
der etwa vorhandenen landschaftlichen Werte.
Der vorliegende Bebauungsplan nimmt, soweit ersichtlich, auf alle
Anforderungen des Verkehrs und der Hygiene vollauf Rücksicht, und
wenn auch seine ganze Wirksamkeit erst bei völlig planmäßiger Aus-
nutzung zur Geltung kommen kann, so werden seine Vorzüge voraus-
sichtlich schon im Anfangstadium seiner Durchführung klar erkennbar
sein. Als wesentliche Vorzüge wären zu bezeichnen : wohlüberlegte Ver-
kehrswege, unter besonderer Berücksichtigung der Eigentümlichkeiten des
Geländes, sowie bestehender und künftiger Verkehrsbedürfnisse, strenge
Scheidung zwischen Wohn- und Verkehrstraße, unter Anwendung ange-
messener Straßenbreiten. Auf die richtige Bemessung der Straßenbreiten im
vorliegenden Plane sei hier besonders hingewiesen, da ihr die Erfahrung zu
Grunde liegt, daß übermäßige Straßenbreiten lediglich die Mütter der
Bauspekulation zu sein pflegen und vergeudetes Nationalvermögen
bedeuten, sofern sie für die Anwohner nicht noch gesundheitliche Nach-
teile im Gefolge haben.
Sollte es noch gelingen, die örtlichen Bauvorschriften, die den
Bebauungsplan wirksam ergänzen und seine zeichnerischen Rätsel zu lösen
haben — der Entwurf wurde ebenfalls vom Ausschüsse zur Verfügung ge-
stellt — , zur Annahme zu bringen, so dürfte in Dippoldiswalde erstmalig
bewiesen werden, daß das in so vielen Bauordnungen ersichtliche Miß-
verhältnis zwischen ihrem Inhalte und den von der Örtlichkeit einerseits
und den allgemein anerkannten technischen, gesundheitlichen und bau-
künstlerischen Grundbedingungen andererseits, weniger auf unabweisbarer
Notwendigkeit als auf dem zu weit gehenden Schutze des örtlichen
Bauordnungs-Dilettantismus beruht.
83
DER STÄDTEBAU
STETTINER VORGÄRTEN. Als die Stadtverwaltung die Be-
bauungspläne für die neuen Stadtteile vor dem Berliner und dem Königs-
tore festlegte, wurden nicht nur große Plätze für öffentliche Anlagen heraus-
geschnitten, sondern man sah auch Straßenzüge mit Vorgärten vor und
gab in den baupolizeilichen Bestimmungen Vorschriften über Größe, Um-
wehrung und allgemeine Anordnung der Vorgärten. Durch Vorgärten
wollte man den neuen Stadtteilen ein freundliches und wohnliches, auch
für das Auge wohltätiges Gepräge geben. Bei einer Wanderung durch
die neuen Stadtteile wird man aber leider mit wenig rühmlichen Ausnahmen
die Beobachtung machen, daß die Vorgärten einen recht trostlosen Anblick
gewähren. Dies ist um so bedauerlicher, als manche der neuen Straßen,
die schon durch schablonenmäßige Fassaden in ihrer Gesamtwirkung stark
gelitten haben, wie z. B. die sonst herrlich angelegte Bamimstraße, auch
noch der ihnen durch Anlage von Vorgärten zugedachte gärtnerische
Schmuck verloren geht.
Geht man den Ursachen dieser auffallenden Vernachlässigung der
Vorgärten nach, so muß einerseits der wüsten Bauspekulation, die auch
jene als Schmuckstraßen gedachten Straßenzüge nicht verschont hat und
bei deren Art zu bauen für die Vorgartenanlage wenig übrig bleibt,
andererseits dem Umstände Schuld gegeben werden, daß die Vorgärten
vielfach von Nichtfachleuten angelegt werden und daß von den Besitzern
der Vorgärten für ihre weitere Ausgestaltung und die harmonisch und der
Lage entsprechende Bepflanzung herzlich wenig getan wird.
Es ist mit großer Freude zu begrüßen, daß nunmehr der Stettiner
Gartenbau -Verein , in dem Herr Garten - Inspektor Schulze über die Be-
deutung der Vorgärten auf das Straßenbild unter besonderer Berücksichtigung
der Stettiner Verhältnisse sprach, einer Anregung dieses, mit anerkennens-
wertem Geschicke bei der Verschönerung und der Anordnung unserer
städtischen gärtnerischen Anlagen tätigen Fachmannes gefolgt ist und
beschlossen hat, wegen Ausschreibung von Vorgärten- und Balkon-
wettbewerben mit den Bezirksvereinen, dem Grundbesitzerverein und den
Behörden in Verbindung zu treten.
Xn BONN hat sich bei Behörden wie auch in der Bürgerschaft stets
■*• das Bestreben geltend gemacht, bei Neubauten das historische Charakter-
bild der Stadt möglichst unversehrt zu lassen. Erfreulicherweise tritt dieses
Bestreben auch bei industriellen Anlagen kräftig zu Tage. Bonn verfügt
ja nur über verhältnismäßig wenige Fabriken; alle diese aber zeigen ein
dem Charakter der Stadt angepaßtes Äußere. Erst neuerdings ist hier die
Schreibmöbelfabrik F. Soennecken erstanden, die sich mit ihren gefälligen,
das typische Bild der Fabrik vermeidenden Formen harmonisch in das
Stadtbild einfügt. Es ist ja richtig, daß derartige ästhetische Rücksichten
den Eigentümern der Fabrikanlagen größere finanzielle Opfer zumuten als
ein nüchterner Zweckbau. Trotzdem wird man hoffen dürfen, daß das
Beispiel der Bonner Industriellen nicht nur weiter in ihrer Stadt, sondern
auch in anderen rheinischen Städten Beachtung und Nachahmung finden
wird. Wenn irgendwo sich die Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild
bei Neubauten von selbst gebietet, so ist es am Rhein mit seinen male-
rischen Schönheiten.
|_i"'ür die Schaffung eines WIEN umgebenden Wald- und ^Viesen-
■*■ gürteis wird ein Zeitraum von lo Jahren angenommen. Vorerst
handelt es sich darum, das Bauverbot für die Gürtelzone zu erwirken und
Vorkehrungen zu treffen, durch welche das Abholzen der in Betracht
kommenden Waldungen verhindert werden soll. Die Architekten der
Gemeinde beschäftigen sich gegenwärtig mit den Einzelheiten der Aus-
schmückung des Wienflußbettes, die bis zum Jahre 1906 vollendet
sein soll. Zwei breite, von antiken Säulen flankierte Steintreppen sollen
zur überwölbten Plattform emporführen, auf der ein dekorativ zu gestal-
tendes Portal die Gartenlandschaft des Stadt- und Kinderparkes abschließt.
Um vom Stadtpark aus die Aussicht auf die angrenzenden Straßen zu ver-
hindern, wird eine natürliche Hecke in großer Höhe gepflanzt, die wieder
durch eine ornamental ausgeschmückte Mauer von der Straße geschieden
ist. Zu beiden Seiten des Tunnels sind halbrunde Becken gedacht, die
Wasserkünste beleben sollen. Längs des jetzt unzugänglichen Landstreifens
an der Stadtbahn werden Promenaden angelegt. Im Laufe des Monats
Mai sollen verschiedene Gartenanlagen, der Heiligenstädter Park, der
Simmeringer Park, die Elisabeth-Promenade, die Anlagen am Sterneck- und
am Ilg- Platz und endlich das neue Palmenhaus im städtischen Reserve-
garten im Prater der öffentlichen Benutzung übergeben werden.
DIE EINVERLEIBUNG WEITERER VORORTE IN DAS
STADTGEBIET LEIPZIG. Die Leipziger Einverieibungs-
frage scheint wieder aufzutauchen, und zwar handelt es sich wieder um
jene Vorortsgemeinden, die bereits bei der ersten Einverleibung 1890 in
Vorschlag gebracht waren. Das schon im Jahre 1888 festgelegte Maß,
daß der Umfang der Stadt Leipzig entsprechen soll einem Halbmesser von
5 Kilometer vom Marktplatz aus gerechnet, ist schon seinerzeit nicht will-
kürlich gewählt worden. Es bezeichnet in der Hauptsache diejenigen
Gemeinden, deren wirtschaftliche Entwickelung sie mit der Stadt in engere
Beziehungen gebracht hat.
Die Ortschaften, die damals „ihrer ethnographischen Zusammen-
setzung nach ihren ländlichen Charakter noch nicht verloren hatten", sind
innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren dazu reif geworden; sie haben
sich entsprechend entwickelt, sind mehr ausgebaut und mit städtischen
Einrichtungen versehen. Vorortsgemeinden wie Stötteritz und Leutzsch,
Möckern und Schönefeld haben in der Erkenntnis, daß unter der Lässig-
keit in der Befriedigung kommunaler Bedürfnisse nicht bloß das Wohl-
befinden der jetzigen Generation, sondern auch eine etwaige Einverleibung
leidet, innerhalb der letzten Jahre wirtschaftliche Einrichtungen getroffen,
die eine Einverleibung nur begünstigen können und die von diesem
Standpunkt aus auch jederzeit die Billigung der Aufsichtsbehörden ge-
funden haben.
Es erwachsen aber den Vorortsgemeinden, die schon äußerlich mehr
einen städtischen Charakter an sich tragen, als politisch losgelöste Bruch-
teile des ganzen Wirtschaftsgebietes immer mehr Schwierigkeiten, die
Anforderungen der inneren Verwaltung auf dem Gebiete der Wohlfahrts-
und Sicherheitspolizei, der Schul- und Armenpflege aus eigener Kraft selbst
zu befriedigen.
Die Raum- und Wohnungsverhältnisse der inneren Stadt nötigen
heute fast genau so wie vor 15 Jahren einen großen Teil der minder-
bemittelten Klassen, in die Vororte zu ziehen, und zweifellos wird dadurch
der natürliche Ausgleich in den Gemeindeleistungen desselben Wirtschafts-
gebietes verschoben. Der Rat der Stadt vermochte deshalb schon in den
Jahren der ersten Einverleibung den aus den Vororten erhobenen Klagen
hierüber die Berechtigung nicht ganz abzusprechen, und der in jenen
Verhandlungen wiederholt ausgesprochene Satz : ,, Im Interesse des Ganzen
ist es besser, wenn die wirtschaftlich zusammengehörigen Bevölkerungs-
bestandteile auch politisch in einem Gemeindekörper vereinigt sind", ist
zu einem Grundsatze geworden, dessen volle 'Wahrheit nicht bloß hier in
Leipzig, sondern auch in zahlreichen Großstädten infolge vorgenommener
Einverleibungen erbracht worden ist.
ZUR NEUEN GROSSSTADT AN DER RUHRMÜNDUNG.
Plötzlich, gleichsam über Nacht, ist im rheinischen Industrie-Gebiete
eine Großstadt aufgetaucht. Es handelt sich um nichts weniger als die
Schaffung einer das gesamte Mündungsgebiet der Ruhr mit den riesigen
Hafenanlagen und den zahlreichen großartigen industriellen Werken um-
fassenden Großstadt, die aus den Gemeinden Ruhrort, Meiderich, Hamborn
und Duisburg gebildet werden soll und bei rund 10 000 Hektar Bodenfläche
etwa eine Viertelmillion Einwohner zählen würde. Duisburg ist zwar im
Laufe dieses Jahres bereits in die Reihe der Großstädte eingetreten, auch
Ruhrort hat sich weiter ausgedehnt, indem es erst in diesem Jahre Beeck
eingemeindete, und hat mit Meiderich, ohne hier jedoch bei der von alters
her bestehenden Feindschaft Gegenliebe zu finden, Vereinigungsverhand-
lungen angeknüpft. Was dadurch Duisburg angeht, so kann man wohl
annehmen, daß der Stadt die riesigen Kosten für die unbedingt notwendigen
Erweiterungsanlagen (16 Millionen Mark) des städtischen Hafens erspart
blieben. Ruhrort wird weniger zu empfangen als zu geben haben. Gelände
zur Ausdehnung hat die Stadt nach der Eingemeindung von Beeck noch
nicht nötig und wird sie auch kaum erlangen, da die Stadt, die im Süden
durch die Hafenanlagen abgeschlossen ist, nach Norden für sich entwickelt.
Die günstigsten Eisenbahnverbindungen gehen jetzt schon durch den Duis-
burger Bahnhof. Es wird also der Hauptverkehr stetig dorthin gezogen,
zumal auch die Zentralbehörden nach Duisburg, dem größeren und älteren
Kulturzentrum, gehen werden.
Verantwortlich für die Schriftleitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahrae C. Behling, Berlin W. 66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
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2. Jahrgang
1905
7. Heft
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TUNQ- DER -STÄDTE- MACH- iHRm-WlRT
SOIAFTÜCIIEN- QESUNDMEITUOim- UNO
SoZlALEN-öRUND^TZENiGEQRÜNDET-VON
THEODOR finrrKr-c^MiLLo.siTrr
^SvErWö^''-ERN^ WA\MUrri.BERliN.
INHALTSVERZEICHNIS: Der Baulinienplan für die Stadt Friedberg bei Augsburg. Von Peter Andreas Hansen, München. — Zum Bebau-
ungsplane von Malmö. Von A. Nilsson, Malmö. — Bebauungsplan der Beamten- und Arbeiterkolonieen Streiffeld und Kellersberg bei Aachen. (Preis-
gekrönt 1904). Von Jansen und Müller, Berlin. — Noch einmal „Billige Stadtparke". Von F. Rud. Vogel, Hannover. Arch. B. D. A. — Ausdruck im
Städtebau. Von Dr. Hans Schmidkunz, Berlin-Halensee. — Kleine Mitteilungen. — Chronik. — Bücherschau.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schrifüeitung verboten.
DER BAULINIENPLAN
FÜR DIE STADT FRIEDBERG BEI AUGSBURG.
Von PETER ANDREAS HANSEN, München.
Früher, noch bis zum Anfange des vergangenen Jahr-
hunderts war der kleine Ort bekannter als heute; gingen
doch die Erzeugnisse seines Gewerbefleißes weit über die
Grenzen Deutschlands hinaus in ferne Länder, denn Fried-
berger Uhren waren geschätzt und wurden überall gern
gekauft. Als aber dann das Handwerk zurückging und
der Verkehr andere Bahnen einschlug, sank auch die
Bedeutung des Ortes, und das, was blieb, ist jene Ruhe
und Beschaulichkeit alter kleiner Städte, mit einer Ein-
fachheit und Natürlichkeit aller Verhältnisse, die umso
wohltuender berühren, je mehr sich unsere größeren Städte
dem Hasten und Treiben der Neuzeit hingeben. Diese
neue Zeit hat an unserem Friedberg in seinem alten Teile
keine allzugroßen Änderungen hervorgebracht, und wer
die Straßen und Gäßchen auf und ab geht, dem treten
Bilder aus alter Zeit lebendig vor Augen. Behäbig reiht
sich Giebel an Giebel und auf dem sanft ansteigenden
Platze fast inmitten der Stadt erhebt sich das mächtige
Rathaus (3 auf dem Lageplane, Tafel 49/50) in der Formen-
gebung des berühmten Meisters Elias HoU.
In fast regelmäßigem Vierecke ziehen sich noch die
alten Mauern ~ deren Gräben in unseren Tagen der Un-
verstand einzelner Bewohner einzufüllen anfängt, — um
die Stadt herum, und als die Tortürme, ihr schönster
Schmuck, noch standen, mag sie wohl zusammen mit dem
festen Schlosse trotzig vom hohen Berge hinabgeblickt
haben auf das breite Lechtal bis hinüber zu den Augs-
burgern, deren Händelsucht dem Herzog Ludwig dem
Strengen den Gedanken eingab, hier eine Schutzwehr für
das Bayernland zu errichten. (Vergl. Übersichtskarte im
Heft 8, I. Jahrg.) Nicht allzuviel hat sich die Stadt über
jene alte Anlage hinaus ausgedehnt. Im Westen hindert
daran ein sumpfiger Untergrund, es bleibt also fast nur
der Süden und Osten, da iür einen großen Teil des Nordens
das Schloß (4) — jetzt Rentamt und Museum — mit tiefem
und breitem Graben der Ausbreitung im Wege steht.
Wenn jetzt die Neuzeit ihre Rechte doch geltend macht,
wenn der Gewerbefleiß und der Verkehr wieder ihren
Einzug halten, und mit ihnen zugleich sich das Bedürfnis
nach neuen Wohnungen fühlbar macht, so wäre es wohl
nicht das Richtige, die Verhältnisse größerer Städte ohne
weiteres auf diesen kleinen Ort zu übertragen, der heute
nur 3000 Einwohner zählt. Das Leben und Treiben wird
sich hier immer nur in ruhigen und bescheidenen Grenzen
abspielen können, umsomehr da ein alteingesessener, Land-
wirtschaft treibender Bevölkerungsstamm seine Bedeutung
auch für die fernere Zukunft bewahren wird.
Im Osten wird die weitere Ausdehnung ohne Schwierig-
keiten vor sich gehen; das Gelände bietet wenigstens
keine, allerdings auch keine Eigenheiten, die der Bebaunug
85
Der STÄDTEBAU
ein besonderes Gepräge verleihen könnten. Von Alters
her besteht hier eine Straße, die nach der berühmten Wall-
fahrtskirche „Zu unseres Herrn Ruhe" führt; von dieser
zweigt ein Feldweg ab. Die Gabelung ist in der Weise
ausgebildet gedacht, daß die eine Straße sich staffelförmig
abzweigt, und daß gegenüber dieser Stelle zwei niedrige
Wohnhäuser mit Gärten ihren Platz finden, hinter denen
sich geschlossen gebaute Häuserfronten erheben. (S. A
des Lageplans und Schaubild Tafel 51). Zugleich soll sich
hier an einer anschließenden Straßenverbreiterung ein
größeres Schulhaus (Präparandenschule 9) mit Neben-
gebäuden erheben. Außerdem will die Stadt in dieser
Gegend im Anschluß an das alte Krankenhaus (6) ein
neues unter Zuhilfenahme eines vorhandenen Gartens er-
richten (12). — Als Mittelpunkt dieser ganzen Gegend im
Osten ist eine Platzanlage im Vereine mit einer Kirche (8)
samt Pfarrhaus gedacht.
Nicht so einfach wie in dieser Gegend, dafür aber
wesentlich reizvoller sind die Verhältnisse im Süden. Wenn
auch der tiefe Eisenbahneinschnitt einen unmittelbaren
Anschluß des Neuen an das Bestehende verhindert, so ist
doch die Möglichkeit gegeben, eine günstige Verbindung
herzustellen, die aus der Mitte der Stadt in die neu zu er-
schließende Gegend führt, als deren gegebener Mittelpunkt
die alte Kirche zu St. Stephan (2) anzusehen ist. Was
wäre natürlicher, als im Anschluß an diese zwar einfache,
aber reizvolle Kirche die für den neu entstehenden Stadt-
teil erforderlichen öffentlichen Gebäude auf einem kleinen
Höhenzuge zu errichten, die Mulde, die sich westwärts
zum Tale der Ach hinabzieht, mit einer Terrasse abzu-
schließen und mit Bäumen anzupflanzen, dann die Straßen,
dem Zuge der vorhandenen Wege folgend, auszubauen
(s. Schaubild Tafel 52), um auf diese Weise gewisser-
maßen eine neue kleine Stadt entstehen zu lassen, die
dann später, wenn das Bedürfnis es erfordert, statt des
Steges (13) eine vollständige Brücke zur Verbindung mit
dem alten Orte erhalten kann. —
Weiter nach Osten hin ist im Anschluß an die be-
stehende Brücke (7) und im Hinblicke auf die Beschaffen-
heit und den Preis des Geländes geplant, Baublöcke ent-
stehen zu lassen, die zur Aufnahme von gewerblichen
Unternehmungen dienen sollen. —
Spielplätze (14, 15) sind im Osten und Süden je einer
im Inneren eines Gebäudeblockes vorgesehen ; für die alte
Stadt ist die Anlage eines solchen nicht so dringend nötig,
weil hier die Jugend an dem mit hohen Bäumen be-
wachsenen Westabhange die herrlichste Gelegenheit hat,
sich umherzutummeln.
ZUM BEBAUUNGSPLANE VON MALMÖ.
Von A. NILSSON, Malmö.
Die Stadt Malmö vergrößert sich sehr schnell. Während
der letzten 50 Jahre hat die Einwohnerzahl um das Sechsfache
zugenommen; gegenwärtig beträgt sie 71000. Allein in derZeit
von 1891 — 1902 wurde eine Fläche von 70 ha bebaut. Das zur
Stadt gehörige Gebiet umfaßt im Ganzen 1900 ha, wovon 900 ha
Gemeindeeigentum sind. Diesen Besitz noch zu vermehren,
sind in der nächsten Umgebung der städtischen Bebauung
Ankäufe beabsichtigt. Die Fläche des festgesetzten Be-
bauungsplanes beträgt bis jetzt 600 ha, dazu treten nun
weitere 138 ha.
Im Verlaufe der letzten 10 Jahre war für die geplante
Erweiterung der Stadt schon der Ausbau mehrerer großer
Straßenzüge beschlossen, darunter der südlichen Zollstraße
(Södra Tullgatan) und ihrer Verlängerung, der südlichen
Vorstadtstraße (Södra Förstadsgatan) , der alten Land-
straße nach Ystadt und Trelleborg bis an die Grenze des
Stadtgebietes (siehe Übersichtsplan im Text), sowie der
östlichen Vorstadtstraße (östra Förstadsgatan) Erweiterung
der Lundstraße (Landstraße nach Lund) usw. Hierzu sind
weiterhin Beschlüsse über die Bebauung mit Landhäusern,
Arbeiterwohnungen und sonstigen Wohngebäuden in der
äußeren Umgebung gekommen. Eine große Erweiterung
des Hafens mit zwei Dampfer-Anlegeplätzen nach dem
Plane des Geheimrats Kummer ist mit einem Kostenauf-
wande von 2500000 Kronen ausgeführt worden; die Anlage
des Schloßparkes hat 160 000 Kronen erfordert. Die Wasser-
werke sind vergrößert, ein Elektrizitätswerk, ein Gaswerk
und ein Schlachthof neu geschaffen, an öffentlichen Wohl-
fahrtsanstalten ein Arbeits- und Versorgungshaus, sowie ein
Krankenhaus erbaut. Die Neuvermessung des Stadtgebiets
ist nach der Dreiecksmethode vom Ingenieur Curt Schade
aus Erfurt ausgeführt. Ferner sind beschlossen:
a) Die Anlage elektrischer Straßenbahnen (früher Pferde-
bahnen im Besitz einer privaten Gesellschaft) Kosten:
1)573 000 Kronen.
b) Der Neubau einer Realschule, an dem im Stadtplane
bereits vorgeschlagenen Platz in Hästhagen (Roßweideplatz)
Kosten: 890000 Kronen.
c) Die Anlage einer unterirdischen Entwässerungsleitung.
Kosten: 1,450000 Kronen.
d) Der Neubau eines Epidemiekrankenhauses am vor-
geschlagenen Platze, südlich vom Allgemeinen Kranken-
hause. Kosten: 738000 Kronen.
In Aussicht genommen ist endlich die Errichtung einer
Fabrikanlage nach einem vom Verfasser ausgearbeiteten
Vorschlag in der Lommabugt (Lommaer Bucht) mit
Kanälen und Eisenbahngleisen in unmittelbarer Verbin-
dung mit dem Hafen und dem Staatseisenbahnhofe. Das
Gebiet umfaßt 200 ha. Die Mitteltiefe des Wassers im
genannten Gebiet ist ungefähr '/^ Meter, weshalb die
Kosten nicht besonders groß werden. Eine bedeutende
Industrie ist vorhanden.
Auf Tafel 53 ist ein Ausschnitt der südlichen Stadt-
erweiterung nach dem vom Verfasser aufgestellten und von
der Stadtgemeinde angenommenen Plane dargestellt, der
besondere Fabrikviertel, Spielplätze unter Verlegung einiger
Eisenbahnlinien vorsieht. Dazu ist folgendes zu bemerken :
Das Gelände Qv 22, Eigen, ist im Besitze der mechanischen
Werkstätten-Aktiengesellschaft Kockums, kann aber zur
Durchführung des Stadtplanes gegen ein Gelände am west-
86
DER STÄDTEBAU
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WESTRA SKRAFLINGE EGOR
liehen Hafen, wo die Gesellschaft ebenfalls schon Grundbesitz
hat, ausgetauscht werden. Das Gelände von Hästhagen
(Roßweideplatz) ist zum größten Teile Eigentum der Stadt-
gemeinde, was auch mit Ausnahme einiger Landhaus-
grundstücke südlich vom Rönneholmsweg auf dem Ge-
lände von Magistratsvängen der Fall ist. Die Richtung
der Aschebergstraße ist dadurch mitbedingt worden, daß
der 70 m hohe Turm in der St. Johanneskirche in der
Straße sichtbar wird.
Ein Teil des Geländes von Magistratsvängen, der west-
lich am Pildamswege liegt, war zuerst zum Landhaus-
viertel bestimmt, ebenso wie die nächste Umgebung der
Regimentstraße; da jedoch der Bodenpreis hier durch-
schnittlich meistens 35 Kronen für 1 qm beträgt, wurde
geschlossene Bebauung vorgesehen, zumal diese Viertel
von einem Parke und einer breiten Straße umgeben
sind und sich dadurch zu einer dichteren Bebauung
eignen.
Um das Interesse für die Bedeutung der Stadtpläne zu
wecken, hat der Verfasser über seine Vorschläge zur Um-
gestaltung des früher aufgestellten Planes und zur weiteren
Bearbeitung des neuen Planes öffentliche Vorträge und
zwar im Ingenieurklub von Schonen, im Industrie- und
Gewerbeverein von Malmö, und in einer in Malmö statt-
gehabten Sitzung des schwedischen kommunaltechnischen
Vereins gehalten.
BEBAUUNGSPLAN DER BEAMTEN- UND AR-
BEITERKOLONIEEN STREIFFELD UND KEL-
LERSBERG BEI AACHEN, (preisgekrönt 1904.)
Von JANSEN und MÜLLER, Berlin.
Trotz aller Aufklärung über das wahre Wesen der
Baukunst und des künstlerischen Städtebaues sind, wenn
nicht u. a. bald das Gesetz mit aller Schärfe einsetzt, ge-
schlossene künstlerische Städteanlagen im Sinne der histo-
rischen Schöpfungen vorläufig kaum oder gar nicht, wenig-
stens nicht in größerer Ausdehnung selbst für den noch so
anspruchslosen Optimisten zu erwarten; es fehlt eben da,
wo die Stadterweiterung einsetzen soll, der einheitliche
Gedanke in Grundplan und Aufbau, die einheitliche Richt-
schnur für die Wirkung der Haupt- und Nebenmomente.
Kann es also Wunder nehmen, daß bei dieser un-
günstigen Sachlage unsere Architekten, sobald sich die
87
DER STÄDTEBAU
seltene Gelegenheit bietet, mit Freude an diese dankbare
Aufgabe herantreten! Wenn es auch keine vollständigen
Städte zu errichten gilt, wozu selbst unsere schnell
schaffende Zeit Jahrzehnte benötigt, sondern auch nur
kleinere, dafür um so intimeren Reiz bietende Kolonien
für Beamte und Arbeiter gegründet werden sollen, da als-
dann Straßenanlagen und Hochbauten von einer einzigen
Hand gleichzeitig geschaffen und bei der Ausführung auf
ihre gegenseitige Wirkung fort und fort geprüft und ver-
bessert werden können.
Vor eine solche ideale Aufgabe größeren Umfanges —
handelte es sich doch um eine Anlage von mehreren
Millionen — stellte vor Jahresfrist der Eschweiler Berg-
werksverein die deutsche Architektenschaft, die ihrerseits
mit einer Fülle von Vorschlägen und Anregungen ant-
wortete, die gerade diesen Aufgaben bislang unbekannt
war.
Verlangt war der Ausbau von zwei räumlich getrenn-
ten Kolonien, einer größeren, Streiffeld von 38 ha und
einer kleineren, Kellersberg von etwa 13 ha, letztere nur
für Arbeiterhäuser. Zu beiden Kolonien gehörten die
üblichen gemeinsamen öffentlichen Gebäude wie Volks-
schulen mit Lehrerwohnungen, Verwahrschulen nebst
Kindergarten und Spielplätzen, Konsumanstalten, Bäckerei,
Metzgerei mit Schlachthaus, Bade- und Waschanstalt,
Erholungsheim mit großem Saalbau, ferner öffentliche
Gartenanlagen, Plätze, Brunnen usw. Die einzelnen Haus-
grundstücke für die Arbeiterwohnungen sollten einschließ-
lich des Gartens eine Grundfläche von 200 — 220 qm um-
fassen, diejenigen für die Beamtenwohnungen etwa 400
bis 500 qm je nach Größe der Wohnung und für die Ober-
beamten fast 800 qm.
Die Arbeiterhäuser waren teils als freistehende
Einzelhäuser, teils in Gruppen von 2—5 aneinander ge-
reihten Bauten, teils auch als geschlossene Reihenhäuser
zu errichten, jedoch sollte das Einzelhaus nur in ganz be-
schränkter Zahl zugelassen werden, da man sich seiner
vielen Nachteile gerade für eine kleine Wohnung durchaus
bewußt war. Die einzelnen Häuser sollten bei jeder Kolonie
zu 7io drei, zu ^/lo vier, zu ^/,„ fünf und zu '/i. sechs Räume
einschließlich Küche umfassen, zudem Keller, Boden,
Stallung und einen nach dem Grubensystem außerhalb der
Häuser zu errichtenden Abort. Gewünscht waren ferner
ein Erdgeschoß mit 3,10 m lichter Höhe und ein Ober-
geschoß oder ausgebautes Dachgeschoß mit 3 m lichter
Höhe, je ein besonderer Hauseingang und ein kleiner
Vorgarten.
An Beamten Wohnungen wEiren 40 verlangt und zwar
nur für die größere Kolonie Streiifeld; hiervon erhalten
zwei Wohnungen — für die Oberbeamten — je 8, zehn je
7 und die übrigen je 6 Räume nebst üblichem Zubehör.
Während für die Oberbeamten jedenfalls freistehende
Einzelhäuser bestimmt waren, konnten die anderen Häuser
u. a. als Doppelhäuser angenommen werden; sämtliche
Gebäude waren möglichst gruppiert zu legen und zwar
getrennt von den Arbeiterwohnungen auf den westlichen
Teil jenseits der beiden Gutshöfe bei A und D (vergl. Tafel 6
in Heft 1 d. Jahrg.). Von den drei zurzeit das Gelände
Streiffeld schneidenden Wegen durfte der westliche, der
von der Landstraße zu den Gütern führt, verlegt werden,
während der Weg von WNW. nach OSO., der das Gelände
fast hadbiert, im wesentlichen beizubehalten war. Auch
waren die die Gutshöfe umschließenden Wiesen möglichst
zu schonen und zugänglich zu erhalten.
Bei der Aufteilung des Grundstückes schwebte den
Verfassern der Gedanke vor, zunächst den ländlichen
Charakter zu betonen, und da die zukünftigen Bewohner
alle sich aus der Landbevölkerung zusammensetzen, ein
Arbeiter dorf zu schaffen, den einzelnen Gebäuden ein
möglichst schlichtes Gepräge zu geben und sie vorwiegend
in dem Rahmen der umgebenden Natur zur Geltung zu
bringen; ein nicht geringer Vorzug vor der Mehrzahl
unserer bisherigen Arbeiteransiedlungen. Der ganzen An-
lage sollte der Stempel der so heimatlich anmutenden,
ewig reizvollen Vorstadtstraßen und Gäßchen unserer Land-
städtchen mit ihren anspruchslosen kleinen Häuschen auf-
gedrückt werden, die sich besonders in Süddeutschland
sowohl wie in unseren Küstenstädten bis zur Niederlande
hin in zahlreichen Typen erhalten haben. Mehr Poesie
als diesen Schmuckkästchen eigen, kann und braucht der
heutige Architekt nicht zu erstreben.
Zu schlicht, wie besonders kluge Pharisäer so oft
meinen, können diese vor allem durch Farbe und Kontur
wirkenden Häuschen niemals wirken; nicht jedes einzelne
Haus soll wirken, — ein Fluch, der auf allen unsern
neuen Straßenzügen lastet — sondern stets eine Gruppe;
2—3 Typen solcher kleiner 5—7 m breiter einstöckiger
Häuser genügen vollständig, in Einzelheiten braucht nur
ein wenig gewechselt, die Fensterteilung geändert, die Tür
verschoben zu werden, der rauh angeworfene bezw. an-
geschlemmte Bewurf in wenig Tönen anders gefärbt zu
sein, dort die Fensterladen braun, hier weiß, dort Blumen-
bretter, hier zierliche Gardinchen, dort die Mauerfläche
mit grünen Schlingpflanzen belebt zu sein; dies genügt
alles, genügt vollkommen und dies ist das Mittel und die
Sprache des mit dem Gemüte schaffenden Architekten. —
Fort mit allen kleinlichen Sächelchen und Dächelchen,
muß man immer wieder rufen, fort mit der Stilmeierei,
redet und bauet wie euch der Schnabel gewachsen ist,
so, wie es unsere Vorfahren taten, als sie alle die heute
in der Heimatkunst so laut gepriesenen naiven Bauten in
Stadt und Land aufführten.
Während Dachfirst und Dachtraufe sich zwanglos in
gleicher Höhe aneinander reihen, nur ab und zu an mar-
kanten Punkten wie Straßenkrümmungen, Mündungen usw.
ein oder mehrere kleine Giebelchen die Linie unter-
brechen sollen, ist die Stelle des Hauses selbst in der
Straße von entscheidender Wichtigkeit hier, wo gleich die
geringste Verschiebung sich bemerkbar macht und dem
Straßenbilde seinen Charakter leiht. Fügen sich weiterhin
noch Vorgärten an der einen oder andern Seite ein oder
ein hübsch ausgebildetes Gartentor, das zu den hinteren
Gärten führt, oder eine Baumgruppe schließt das ganze
Bild harmonisch ab, so fragt man sich wirklich, warum
noch immer so ängstlich und unbeholfen nach trivialen
Architektur motiven ge ucht wird. Würde weniger „in
Architektur gemacht", stände es um unsere Baukunst und
Städtebau weit erfreulicher, denn Hochbau- und Straßen-
führung sind nun einmal der Wechselwirkung unterworfen.
Als empfehlenswertester Typus für die Arbeiterhäuser
hat sich das Reihenhaus erwiesen, weshalb es in beiden
Kolonien fast vorherrschend ist; denn nicht nur in der
Ausführung ist es wohlfeiler, sondern es bietet auch durch
den gegenseitigen Schutz, durch Erhaltung der Wärme
88
DER STÄDTEBAU
und besonders durch das Fernhalten von Staub- und Zug-
wind unendlich viel mehr Vorzüge als die so lang ge-
priesene offene Bebauung, die selbst bei den vornehmeren
Straßen durch nichts sich mehr empfiehlt, es müßte denn
ausgesprochenes Villenviertel sein. Bei beiden Kolonien
ist eine große Ringstraße vorgesehen, die als Erholungs-
promenade mehr oder weniger bepflanzt, durch ent-
sprechende Einzelgestaltung für Auge und Ziel reiche Ab-
wechselung bietet. Allenthalben, wo ein Zugang von der
Hauptverkehrstraße in die Kolonie hineinführt, ist ein
Vorplatz geschaffen, der mit seiner malerischen Gruppierung
zum Besuch der Kolonien einladet, ohne dem flüchtigen,
hastenden Vorübergehenden gleich das ganze innere Bild zu
enthüllen; wer eben die Kolonie mit ihrem Leben und Treiben
sehen will, soll sich Muße dazu nehmen und eintreten,
um von den verschiedenen Gesichtspunkten das Ganze auf
sich einwirken zu lassen.
Die gemeinsamen Gebäude sind an einem Platze zu-
sammengelegt, der besonders in der Richtung vom Haupt-
eingange her ein wirkungsvolles Bild ergeben dürfte. Die
Wirkung wurde noch erhöht, indem das rückwärtige Ge-
lände im Zuge dieser Straße entgegen einer Forderung im
Ausschreibungsprogramm nicht abgetragen, sondern in
seiner jetzigen Steigung von 56 m belassen wurde, so
daß der hinter dem Erholungsheim liegende Garten mit
seinen hochragenden Baumgruppen das ganze Platzbild
nach Norden hin abschließt, während östlich die auf dem
höchsten Punkte liegende Badeanstalt die Dominante bildet.
Diese Anordnung der öffentlichen Gebäude an der ge-
nannten Mittelstraße hat außer dem Vorteil der ziemlich in
der Mitte befindlichen Lage den der guten Erreichbarkeit
der Beamtenhäuser. In der Südwestecke sind der geringen
Breite des Geländes halber nur zwei Längsstraßen an-
gelegt, die zum Teil offen bebaut sind, um ab und zu
einen interessanten Durchblick von der Landstraße aus
zu schaffen; die sogenannten Rückfronten zu zeigen, lag
kein Bedenken vor, da einerseits zu der Kolonie mit ihren
verhältnismäßig wenigen öffentlichen Zugängen nur eben
diese von sämtlichen Bewohnern benutzt werden sollten,
andererseits von der vielfach so verpönten ,, Rückfront",
wenn überhaupt, so am wenigsten bei ländlichen Bauten,
so lange sie logisch sich aufbauen, gar nicht die Rede
sein kann, im Gegenteil durch das gleichzeitige Sehen
von Rückfronten mit ihren malerisch vorgelegten kleinen
Anbauten und von Vorderfronten auf der anderen Seite
der schmalen Gasse das Bild nur abwechslungsreicher
werden dürfte.
Bei der kleineren Kolonie, Kellersberg (siehe Tafel 7 in
Heft 1, wo es heißen muß Kellersberg, nicht VüUersberg,
wie versehentlich gedruckt), liegt der Hauptzugang an der
Nordecke, woher der Weg zur benachbarten Grube des
Bergwerksvereins führt; Platz und Straßen sind ähnlich
denen der anderen Kolonie angelegt. Das Gelände steigt
ungefähr 3 m nach Süden hin, um an der Nachbargrenze
dann scharf zum Teich hin abzufallen. Der kleine Wald,
an dem auch die Schulen liegen, ist der Kolonie nach
Möglichkeit erschlossen und ist eine entsprechende Zahl
Wege dorthin geleitet; die übrigen Absichten sind aus dem
Entwürfe leicht herauszulesen, von dem auf Tafel 55 noch
einige charakteristische Lösungen folgen.
NOCH EINMAL „BILLIGE STADTPARKE".
Von F. RUD. VOGEL, Hannover. Arch. B. D. A.
Im Anschluß an die Anregung: ,, Billige Stadtparke"
des Herrn Erwin Schlüren in Nr. 4 dieses Jahrganges mag
es angebracht sein, auf die etwas eigentümlichen dort ent-
wickelten Ideen näher einzugehen und sie auf ihren
praktischen Wert hin zu beleuchten. Zunächst mag her-
vorgehoben werden, daß die von Herrn Schlüren ge-
wünschten gesetzlichen Bestimmungen nicht recht er-
kennen lassen, was der Verfasser eigentlich will. Ebenso
wenig scheint er sich genügend Rechenschaft über die
Folgen derartiger Bestimmungen gegeben zu haben.
Es ist sicherlich sehr erfreulich, daß die Stimmen für
weiträumigere Bebauung unserer Städte und Schaffung
von Luftadern durch Parks und Ähnliches sich mehren
und Vorschläge aller Art auftauchen, das Versäumte auf
möglichst günstigem Wege für den Säckel der Städte nach-
zuholen. Bedauerlich bleibt es aber, daß manche Stadtver-
waltungen ihre Ohren diesen Stimmen verschliessen und
in kurzsichtiger Finanzwirtschaft um einer augenblicklichen
kleinen Einnahme willen, morgen das Vielfältige dieses
Gewinnes aufwenden müssen, um das Versäumte nach-
zuholen und Luftadern künstlich zu schaffen, soweit dies
überhaupt noch möglich. Man sollte kaum glauben, daß
Festungsstädte wie Spandau, Küstrin, Posen ähnlich, wie
Magdeburg vor nicht langer Zeit, Grundstückshandel mit
den Bodenflächen der in Wegfall kommenden Wallanlagen
treiben. Sie lassen mit großen Kosten die Wälle in die
Gräben stürzen und Alles einebnen, um die Innenstadt mit
den Vorstädten zu einem unheimlichen Häusermeer zu-
sammenzuschweißen. Und alles um des schnöden augen-
blicklichen Gelderwerbs willen, der sich nachher als das
Gegenteil herausstellt. Das eingeebnete Gelände hätte sich
mit wenig Prozenten der Kosten, die die Einebnung erfor-
derte, in die reizvollste Parkanlage mit Hügel und Tal,
Rasenhängen, Wasserläufen und Seeenbildungen herrichten
lassen. Die angrenzenden Landstreifen würden zu der ge-
suchtesten Wohnlage geworden sein, aus der die Stadt-
verwaltung n^ehr herausgeschlagen haben würde, als aus
dem aufgefüllten Boden. Infolge des Füllbodens ist dieser
für Bauzwecke fast wertlos geworden, weil die Gründungs-
kosten zu hohe werden. Zieht man von dem hieraus sich
ergebenden geringen Erlös den großen der Auffüllungs-
kosten ab, so ergibt sich aller Voraussicht nach schon ein
Minus gegenüber dem Erlöse aus dem Verkaufe des die
Wallanlage umschließenden Geländes, ungerechnet den
idealen Wert der eigenartigen hügeligen Parklandschaft
als Stadtverschönerung und Luftader.
Wie viele Städte haben noch bis in das erste Drittel
des vergangenen Jahrhunderts hinein ihre Wälle gehabt
und wie wenige können heute so schöne Anlagen dieser
Art, wie z. B. Bremen aufweisen, um die es jetzt von jenen
beneidet wird. Das dürfte auch wohl von Magdeburg an-
zunehmen sein, wie der dort neuerdings wehende Wind
89
DER STÄDTEBAU
zur Genüge beweist, indem man versucht, durch Ausge-
staltung der Außenforts in diesem Sinne wenigstens in
etwas das Versäumte nachzuholen. Und wie wenig Jahre
ist es her, daß Magdeburg noch dieser Einebnungsmanier
huldigte. Auch die Beerdigungsfrage, die in einem ge-
wissen Zusammenhange hiermit steht, ist eine ungemein
wichtige, deren Lösung für die Großstädte, wie für die
Städte überhaupt nicht schnell genug herbeigeführt werden
kann. Denn jedes verlorene Jahr läßt den Wert des
Grund und Bodens steigen und fordert später um so
höhere Geldopfer. Schön wäre es ja, wenn man diese
beiden Fragen, das Großstadtgrün und die Anlage der
Friedhöfe verschmelzen und zu beider Befriedigung lösen
könnte. Darauf zielt der Vorschlag des Herrn Schlüren
ja hin.
Wie wenig größere Besitztümer gibt es überhaupt
innerhalb einer Großstadt, wo eine derartige Beerdigung
nach seinem Vorschlage und von Erbbegräbnissen, denn
um solche würde es sich natürlich nur handeln können,
in Bezug auf die Grundfläche möglich wäre. Wie denkt
sich der Verfasser hier bei dem Hintergarten eines Ein-
familienhauses die Schenkung an die Gemeinde und die
Zugänglichmachung als „Großstadtgrün"? Soll das Wohn-
haus mit geschenkt und niedergerissen werden? Und was
wird aus all denen, die nicht in der glücklichen Lage
sind, Besitzer von Einfamilienhäusern zu sein, denen, die
zur Miete wohnen? Wo werden sie ihre letzte Ruhestätte
finden, wenn die Friedhöfe aufhören sollten?
Weshalb übrigens Herr Schlüren 10—15 "i Abstand
von der Nachbargrenze für die Grabstätten auf dem Privat-
besitze verlangt, ist unverständlich, da doch wasserdichte
Grabkammern kaum bedenklicher sein dürften, als ge-
mauerte Abortgruben, bei denen auch nur 1 m vorge-
schrieben wird.
„Und dunkel ist der Rede Sinn" — wenn derVerfasser
vom eigenen Boden und dessen Schenkung spricht und daran
anknüpfend von der jeweilig zu bemessenden Größe der
Begräbnißstätte, und daß die reichen Leute möglichst an
einander angrenzend ihre Plätze erwerben sollen. Wo
soll innerhalb der Städte, im Gewirre der Großstadtstraßen
Platz für solche Grabstätten gefunden werden und wo
genügende Zurückgezogenheit, um den Angehörigen Ge-
legenheit zu stiller Andacht zu gewähren? Aber dem
Herrn Verfasser scheint es ja mehr um prächtige Denk-
mäler, als um andächtige Stimmung zu tun zu sein.
Wir müssen daher fast glauben, daß Herr Schlüren
von der Idee der römischen Gräberstraßen ausgehend,
meint, man solle an bestimmten Straßen, natürlich außer-
halb der Städte, Flächen für den Ankauf solcher künstle-
risch und durch gärtnerischen Schmuck auszustattenden
Begräbnisstellen in größerem Maße für Bserdigungszwecke
frei geben. Wo bleibt da aber das „Großstadtgrün"? Auch
denke man nur, daß ein solches Verfahren, selbst wenn
man mit den Denkmälern so dicht zusammenrücken
wollte, wie bei den Gräberstraßen im alten Rom oder die
steinerne Geschichte Preußens in der Siegesallee, unsere
heutigen Kirchhöfe nicht überflüssig machen würde, denn
diese dienen in der Hauptsache den Unbemittelten, die
doch auch das Recht haben müßten, irgendwo die letzte
Ruhe zu finden. Oder sollte eine Trennung zwischen
Reich und Arm im Tode eintreten? — Ruhmeshalle und
Armenkirchhof! — Dann würde auch noch der letzte
Rest von Poesie von unsern Massengräbern genom-
men werden, deren Eintönigkeit durch schöne zwischen-
gestreute Grabdenkmäler, wohlgepflegte Gräberstätten und
den Hauch der Andacht und Wehmut einigermaßen
erträglich wird.
Die würdige undbrauchbareAusgestaltung unserer Fried-
höfe ist ohne Zweifel eine brennende Frage, die sich mit der
Städteverschönerung in gewissen Einklang bringen läßt.
Weshalb legt man nicht nach Art der nordamerikanischen
Begräbnisweise die Totenstadt weit außerhalb der Städte
mit guter Eisenbahnverbindung oder sonstigem bequemen
Verkehrsmittel an und schafft auch bei uns Parkgebiete,
wie z. B. Greenwood Cemetery bei New-York und Mount
Auburn bei Boston und unzählige ähnliche? Hier wäre
bei dem entlegenen und billigen Grund und Boden mit ver-
hältnismäßig wenig Mitteln für Parkanlagen größten Stils
Gelegenheit gegeben. Hier ließen sich Berg und Tal,
Bäche und Seen auf Kosten nicht der Gemeinde, sondern
aus dem Erlöse der besser und bevorzugter gelegenen Be-
gräbnisstellen schaffen. An den diese Gräberparks durch-
schneidenden Straßen und Wegen könnten ähnlich, wie bei
der Gräberstraße Roms, die reicheren Denkmäler in die
Parklandschaft eingefügt werden und die etwas verborgener
liegenden Massengräber parzellenweise mit Zuhilfenahme
von Gebüsch und Laubengängen umschließen. Bei be-
quemer Dampf- oder elektrischer Bahnverbindung nach
solch entlegenem Totengarten würden die Begräbnisse
kaum mehr Zeit in Anspruch nehmen, als heute die
Leichenzüge bei den weiten Entfernungen in der Groß-
stadt erfordern. So würde die Anhäufung organischer
Verwesungsstoffe aus der Nähe der Stadt entfernt und un-
schädlich gemacht und gleichzeitig dieser Totengarten
ein Schmuck und willkommener Anziehungspunkt für die
Ausflüge der Großstadt sein, wie Amerika als Beispiel be-
weist.
Solche Begräbnisplätze haben ihre kleinen Bahnhöfe,
die sinnig im Charakter dem Zweck entsprechend ausge-
stattet, die Überleitung zur letzten Ruhestätte bilden. Sie
stellen einen würdigen Bauvorwurf für den Architekten
dar, um die ernste Stimmung entsprechend vorzubereiten.
Trotz Eisenbahn und dem Realismus des Schnellverkehrs
läßt sich hier im stillen Erdenwinkel ein viel würdigerer
Rahmen für den Totenkultus schaffen, als die Nähe der
lärmenden Großstadt solchen zuläßt. Es würde hier selbst-
verständlich Vorbedingung sein, daß die Beförderung der
Leiche und des Leichenzuges mit der Bahn unbehelligt
vom übrigen Verkehr und, wo solches nicht anginge, in
sonst entsprechender Weise glatt vor sich gehen könnte.
Dies würde sich bei einer regelmäßig, täglich häufiger
wiederkehrenden Beförderung ganz von selbst heraus-
bilden. Auch selbst bei abseits der Bahnverbindung
liegenden Friedhöfen solcher Art würde die Einrichtung
eines Schnellbetriebes wohl für den Unternehmer einträg-
lich sein. Die täglich wiederkehrenden Leichenzugs-
beförderungen, das Hinausströmen zahlloser Menschen bei
hohen Festtagen, wie Totenfest und ähnlichen, die Be-
förderung der Vielen, die des Sonntags dem Weltverkehr
entfliehen und in stiller Andacht der Ihrigen auf dem Kirch-
hof gedenken wollen, an den Alltagen die schaulustige
Menge, die diesen herrlichen Park mit allen seinen Kunst-
werken und Denkmälern als Ausflugsort wählt, würden
I genügen, um die Kosten mit Gewinn zu decken.
90
DER STÄDTEBAU
Die Parkfriedhöfe der Großstädte Amerikas, die in
weiser Voraussicht in ihren ersten Anfängen mehr denn
ein halbes Jahrhundert zurück, meist in Abmessungen von
über 200 amerikanischen Morgen groß angelegt wurden,
sind häufig auf hügeligem Gelände mit weitem Ausblick
gelegen, und Begräbnisorte, wie sie schöner nicht gedacht
werden können. Hier verliert der Tod allen Schauer unter
dem lieblichen Gewände der Schönheit von Natur und
Kunst, wie es die bedeutendsten amerikanischen Architek-
ten und Landsfchaftsgärtner, wie Olmstedt, gewoben haben.
AUSDRUCK IM STÄDTEBAU,
Von DR. HANS SCHMIDKUNZ, Berlin -Haiensee.
Innerhalb der täglichen Einzelarbeit an den praktischen
Aufgaben des Städtebaues vergessen wir nur zu leicht, daß
dieser ebenso wie andere menschliche Betätigungen ein
Gegenstand nicht nur der Praxis, sondern auch der Theorie
ist, und daß beide, Praxis und Theorie, gut daran tun, sich
beizeiten mit einander zu vertragen. Sofern nun der
Städtebau als eine künstlerische Angelegenheit aufzufassen
ist, gehört eine Theorie von ihm zu demjenigen Wissens-
gebiete, das längst unter dem vielberufenen Namen der
Aesthetik bekannt ist. Aesthetik, oder wie immer man
auch dieses Gebiet nennen mag, ist zuförderst lediglich
Sache der Erkenntnis, eine Befriedigung des menschlichen
Wissenstriebes, eine Theorie schlechtweg ohne irgend ein
Absehen auf praktischen Nutzen, ein Selbstzweck ebenso,
wie es im Wesen jeglicher anderen Wissenschaft liegt.
Nun weiß man aber aus Erfahrung, daß eine Theorie,
wenn sie nur für einen Selbstzweck wirklich gut ist, doch
auch häufig oder immer den Nebenerfolg hat, praktisch
förderlich zu wirken. Gerade je „reiner" sie ist, desto
mehr kann man sich auf sie verlassen, während eine von
vornherein auf praktische Anwendung ausgehende Theorie
bereits dem Verdacht ausgesetzt ist, daß sie im Dienst
irgend welcher praktischer Rücksichten steht. Kurz, es
stellt sich das heraus, was man besonders in der Praxis
und Theorie der Pädagogik seit langem schon weiß: das
Praktischeste ist und bleibt eine gute Theorie.
Daß nun für jegliche Theorie die Wirklichkeit oder
die Praxis im weitesten Sinne der unentbehrliche Haupt-
gegenstand der Forschung ist, weiß man ebenfalls schon.
In dem Maße nun, als dies richtig ist, wird für jegliche
Theorie, in unserem Fall also für die Aesthetik, eine
Materialsammlung möglichst weiten Umfanges nötig; und
zwar nicht nur historisch und geographisch, sondern auch
systematisch, zumal insofern, als allgemeine Typen aus
der Fülle des verschiedentlichen Einzelnen herausgearbeitet
werden sollen.
Nun hat sich die Aesthetik, oder die Lehre vom
Schönen oder die Lehre von der Kunst und dergleichen,
seit mehreren Jahrzehnten trotz aller Verdienste ihrer
Klassiker doch in Richtungen bewegt, welche wenig Aus-
sicht geben, daß sie den einzelnen Teilen ihres Gebietes
theoretisch gerecht und praktisch förderlich werden kann.
Es ist hier nicht der Ort, über die Einseitigkeiten einer
idealistischen und einer formalistischen und anderer
Aesthetiken zu sprechen. Nur zwei Seiten der Sache
müssen hier festgehalten werden. Erstens erschöpft sich die
bisherige Aesthetik fast immer nur in der Beobachtung und
Erklärung des Eindruckes, den ein ästhetischer Gegenstand
auf den ihm entgegentretenden Menschen macht; an die
produzierenden Mächte sowie an die Eingliederung dieses
Produzierens in größere Komplexe der Welt, kurz ge-
sprochen : an den Künstler und an das Künstlertum, denkt
man hier am wenigsten. Damit steht in engem Zusammen-
hang ein zweites Versäumnis, das allerdings aus der
Praxis insofern eine Bestätigung zu bekommen scheint,
als es ja viele angebliche Künstler gibt, die nichts zu
„sagen" haben. Wir meinen die Versäumung der Erkennt-
nis, daß alle Kunst Aussprache eines seelischen Inneren
ist; aber eine Aussprache freilich, die über den natura-
listischen Charakter alltäglicher Vorgänge des Aussprechens
dadurch hinausgeht, daß sie mit einem besonderen Inter-
esse an den Formen dieses Aussprechens geschieht. Damit
ist die Forderung aufgestellt, an die Stelle der bisherigen
Aesthetiken eine Aesthetik des Ausdruckes zu setzen und
diese Betrachtung auch auf die Erkenntnis und Förderung
von Einzelgebieten anzuwenden, bei denen es bisher noch
nicht geschehen ist.
Wenn nun jedes wirkliche Kunstwerk Ausdruck ist,
und zwar einer, der mit der höchstmöglichen Vollkommen-
heit der Formensprache geschieht, so liegt darin auch
schon dies, daß jedes wahre Kunstwerk den allbekannten
Stempel des Individuellen trägt; der Künstler kann gar
nicht anders, als seine Sache zu machen, wie sie eben
aus seinem eigenen, nicht aus einem anderen Innern
kommt. Man weist auf diese Charakteristik alles Künst-
lerischen besonders gerne dann hin, wenn es gilt, Kunst
einerseits und Handwerk oder Gewerbe und Industrie
andererseits von einander zu unterscheiden. Man sagt in
solchen Fällen: Ein künstlerisches Werk ist dasjenige,
das individuell gearbeitet ist. Darin liegt natürlich nichts
Unrichtiges und etwas überaus Wichtiges. Indessen ist
noch nicht alles Individuelle künstlerisch; es gibt ja auch
auf anderen als den künstlerischen Gebieten individuelle
Leistungen. Wir möchten die Unterscheidung des Künst-
lerischen um' des Handwerklichen und dergleichen folgen-
dermaßen machen. Es handelt sich bei diesen Unter-
scheidungen um eine andere als die sogenannte reine
Kunst, um die Gebrauchskunst, oder wie man sie nennen
will; also um Architektonisches, Kunstgewerbliches und
dergleichen mehr. Alle diese Werke dienen einem Zweck
und sollen ihn eben auf eine möglichst zweckdienliche
Weise erfüllen. Kommt weiter nichts hinzu, so liegt ledig-
lich ein technisches Werk vor. Nun kann aber bei der
Produktion eines solchen Werkes außerdem noch das Be-
dürfnis walten, diesen Zweck und seine Erfüllung in einer
möglichst anschaulichen, sinnfälligen, reichlichen, voll-
kommenen, eigenartigen Weise auszusprechen, von ihm
zu singen und zu sagen. So können wir auf dem Gebiete
der sogenannten Gebrauchskunst behaupten, daß jedes
hierhergehörige Stück eine Zweckbefriedigung ist, aber
91
DER STÄDTEBAU
nur diejenigen eine künstlerische Zweckbefriedigung sind,
welche einen solchen Ausdruck an sich tragen. Keines-
wegs also zerfällt diese Gruppe in Zweckwerke und
Schönheitswerke; sond<?rn Zweckwerke sind alle hierher-
gehörigen, Schönheitswerke sind einige von ihnen. Und
erhalten sie einen Ausdruck, dann sind sie auch individuell.
Wie nun in unserer Wortsprache eine große Fülle
biologischer Momente zusammenwirkt, um die und die
Mittel der Aussprache zu schaffen und uns im einzelnen
Falle zu der und der Aussprache zu bringen: ebenso
findet sich auch überall anderswo in der Welt des Aus-
druckes eine große Komplikation der Ursachen, auf die
das einzelne Werk zurückzuführen ist. Was drängt nicht
alles in uns zur Aussprache; und welche große Menge
von Faktoren ringen nicht dabei miteinander, daß der eine
mehr zur Geltung komme als der andere! Die Trägheits-
wirkung der Gewohnheit, die Nachahmungswirkung der
Mode, die Suggestionswirkung des Sehens von dem, was
man glaubt: alles dies wirkt in einer kaum entwirrbaren
Weise zusammen. Darum ist es auch mit den Kunststilen
keine so einfache Sache, wie es meist den Anschein hat:
es wirkt gar zu vieles zusammen, als daß man die
Werke einer Periode durch ein paar lineare Grundformen
bestimmen könnte. Führt man gar in die bisherige Kunst-
geschichte z. B. auch eine Geschichte des künstlerischen
Städtebaues ein, so verlangt die Charakterisierung der
einzelnen Stile abermals mancherlei Ergänzung. Und ge-
rade auf einem solchen Gebiete kommen dann Dinge wie
das Verhältnis des Menschen zu der umgebenden Natur,
zu den Verkehrsbedingungen und dergleichen mehr in Frage,
so daß man schließlich auch die Anthropogeographie nicht
mehr entbehren kann.
Nun hat es aber die Aesthetik nötig, nicht bloß solche
Verwicklungen als Ganzes zu betrachten, sondern auch
die entscheidenden Faktoren als einzelne Bestandteile des
Ganzen für sich zu erkennen. Eins und vielleicht das
elementarste Prinzip des ästhetischen Schaffens und des
ästhetischen Wohlgefallens ist das der Wiederholung.
Im Schaffen wie im Genießen gewährt das gleichmäßige
Fortsetzen des einmal Angefangenen eine Befriedigung;
und unser Seelenleben ist, insbesondere durch das Ge-
dächtnis, in so weitem Maß auf Wiederholungen angewiesen,
daß sich dies auch in der künstlerischen Welt ausprägen
muß. Als Sonderfälle oder als Steigerungen des Prin-
zips der Wiederholung erscheinen dann die bekannten
Formen der Symmetrie, des goldenen Schnittes, und der-
gleichen mehr. Das sind elementare Formen, die nicht
überschätzt und nicht unterschätzt werden dürfen. Sie
können ästhetisch sehr wertvoll werden, aber sie können
auch zum ästhetischen Verderb werden. Sie sind eben
elementar, und der weite Reichtum der ästhetischen Welt
ist gar nicht möglich, ohne daß über sie, auch wenn sie
vielleicht noch erhalten bleiben, hinausgegangen wird. Es
gibt nicht bald eine für den theoretischen Kunstkenner und
für den praktischen Kunstarbeiter reizvollere und gewich-
tigere Sache, als eine so recht gelungene Ueberwindung der
Symmetrie. Schließlich kommt es auf die sehr einfache
Einsicht hinaus, daß wir neben dem Prinzip der Wieder-
holung auch das der Abwechslung brauchen, und daß wir
für beider Zusammenwirkung kaum eine bessere Formel
haben, als die allbekannte und immer neubewährte von
der „Einheit in der Mannigfaltigkeit".
Nun aber noch eine ganz besondere elementare Ange-
legenheit der Aesthetik! Keine wirkliche Aussprache geht
gleichmäßig vor sich. Jede bewegt sich mehr oder weni-
ger in Akzenten, zwischen denen das weniger Betonte
steht. Und zwar findet zu diesen Akzenten hin eine Stei-
gerung statt, und von ihnen weg hinwiederum ein Nach-
lassen. Allerdings ist der Grad dieses Betonens sehr ver-
schieden. Man beachte, wie im gewöhnlichen Sprechen
die Menschen sich durch ihr mehr oder minder starkes
Akzentuieren unterscheiden. Es ist vielleicht keine vor-
schnelle Verallgemeinerung, wenn man erfahren zu haben
glaubt, daß der Süddeutsche in seinem Sprechen mehr
akzentuiert als der Norddeutsche; und vielleicht hängt
damit auch zusammen, daß Süddeutschland in manchen
hierhergehörigen Kunstdingen besser daran ist als Nord-
deutschland. Musikalischer Vortrag ist, wenn er über-
haupt künstlerisch sein will, ohne Akzente unmöglich; und
eine musikalische Vortragslehre hat die Aufgabe, geradezu
eine Naturgeschichte und eine technische Lehre von den
verschiedenen Akzenten herzustellen. Daß wir auch im
Kunstgewerbe mit Akzenten zu rechnen haben, versuchte
der Verfasser anderswo darzutun („Kunst und Kunsthand-
werk", Wien, August 1903, VI/6, 7).
Dies gilt jedenfalls von allen Künsten. Nun gibt es
aber einige Künste, die als die sogenannten darstel-
lenden mehr nur vorhandene oder als vorhanden gedachte
Objekte wiedergeben, wie besonders die Malerei und die
Plastik, während andere sozusagen freier gestalten. Ab-
gesehen von der Poesie, die durch ihren Inhalt mehr der
ersten, durch ihre Sprachform mehr der zweiten Gruppe
angehört, sind es insbesondere die oft in vorschneller
Weise aneinandergereihten Künste der Musik und der
Architektur, die sich durch einen Gegensatz gegen die
eigentlich darstellenden Künste auszeichnen. Die Musik
bildet mit der Dichtkunst in dem vorhin angedeuteten
Sinn und mit der in weitester Bedeutung gefaßten Tanz-
kunst die Gruppe der sogenannten redenden Künste. Alle
diese Künste sind von der oben auseinandergesetzten
Akzentuierung ganz wesentlich abhängig. Indem nun zu
diesen Akzenten hinauf- und von ihnen hinabgegangen
wird, bilden sich Formelemente mit je einem oder mehreren
Akzenten als Mittelpunkte; und selbst ohne jene Akzent-
lehre würde sich diese „Formenlehre" als eine notwendige
Seite der Kunsterkenntnis durchführen lassen. Unsere
Mimik gliedert sich in einzelne Gruppen von Gesten und
in die elementaren Gesten selber; die Zusammensetzung
dieser Gesten aus Bewegungen geht dann wohl nur mehr
die Physiologie, nicht mehr die Kunstlehre an. Unsere
Wortsprache und Schriftsprache gliedert sich, wenigstens
wenn sie wirklich ausdrucksvoll ist, in Absätze, Satz-
gruppen, Perioden, Sätze und Sätzchen; wahrscheinlich
ist das Richtige, hier zu schließen und die einzelnen
Worte, aus denen die Sätzchen bestehen, lediglich als
Bausteine, nicht mehr als Formelemente der Sprache zu
betrachten. Die Musik im eigentlichen Sinne des Wortes
besteht jedenfalls nicht aus Tönen, die ja als solche ledig-
lich Sache der Physik sind. Sie besteht vielmehr auch
ihrerseits aus letzten Formelementen, d. h. hier aus
Motiven, und weiterhin aus den Gruppierungen dieser
Motive zu Sätzchen, Perioden usw. So geht jegliches
Stück einer redenden Kunst auf Formelemente höheren
und niederen Grades zurück. Diese Gliederung kann aber
92
DER STÄDTEBAU
unmöglich anders bestehen als dadurch, daß die einzelnen
Glieder für sich relativ abgerundet und abgeschlossen sind.
Zwischen ihnen müssen sich naturnotwendigerweise
Partieen finden, die wir kurz als negative Formpartieen
bezeichnen können: man mag sie tote Intervalle, Cäsuren,
Einschnitte und dergleichen mehr nennen. In der Schrift-
sprache und neuerdings auch in der Tonsprache bekommt
man mit den sogenannten Interpunktionen zu tun, also
den Kennzeichnungen der Einschnitte je nach ihrem ver-
schiedentlichen Wert. Eine interpunktionslose Rede in
Wort oder Schrift ist bekanntlich namentlich den an-
spruchsvolleren Hörern und Lesern unsympathisch; und
es wird den Frauen, auch den gebildeteren unter ihnen,
vorgeworfen, daß ihr Stil und ihre Schrift meist ohne die
sonst so willkommenen Einschnitte und Interpunktionen
ablaufen. —
Mit diesen allgemeinen ästhetischen Auslassungen sind
wir bereits unserem besonderen Thema vom Städtebau
und seiner Ausdrucksbedeutung ganz nahe gekommen; es
handelt sich nun darum, das Allgemeine auf den beson-
deren Fall anzuwenden. Der Städtebau ist eine eigene
Verwendungsart der architektonischen Kunst. Er gehört
dadurch zu den im weitesten Sinne tektonischen Künsten,
gruppiert sich also mit dem größten Teil des Kunst-
gewerbes und der dekorativen Kunst zusammen. Infolge-
dessen findet auf ihn auch das Anwendung, was wir von
dem Verhältnisse zwischen künstlerischen und nichtkünst-
lerischen Werken der Zweckmäßigkeit gesagt haben.
Ebenso wie eine Zimmerausstattung unter allen Umständen
einem Zwecke dient, diesem Zweck aber entweder bloß
in nützlicher oder auch in schöner Weise dienen kann:
ebenso ist der Städtebau unter allen Umständen eine
Nutzenssache, kann aber außer dieser Nutzbedeutung auch
noch eine künstlerische Bedeutung bekommen, wenn er
das Nutzverhältnis in der oben beschriebenen Weise zur
Aussprache bringt. Desgleichen kehrt hier die Frage der
individuellen oder der nichtindividuellen Gestaltung wieder:
wie ein Möbel rein handwerklich sein kann, so kann es
auch ein Stadtteil oder eine Stadtanlage sein, und diese
können hinwieder auch den bekannten Stempel des künst-
lerisch Individuellen tragen. Andererseits gehört der
Städtebau nicht wie Malerei und Plastik zu den darstellen-
den, sondern so, wie gemäß einem Musterbeispiel die
Musik, zu den freigestaltenden Künsten. Dadurch gewinnt
in ihm alles das einen besonderen Wert, was wir über
Akzente und Formgliederungen, besonders über Abrundung
der Formteile und über Cäsuren gesagt haben. Die Klagen,
die sich gegen unseren bisherigen Städtebau so oft und
mit wehmütigem Zurückblicken auf bessere Zeiten erhoben
haben, bekommen eine festere Gestalt, sobald wir er-
kennen, wie sehr es in unserer Behandlung der Städte
an Akzenten und Gliederungen und Cäsuren und Inter-
punktionen fehlt.
Allerdings wird nun auch hier, ebenso wie in der
Ästhetik überhaupt, eine Materialsammlung als Grundlage
der Kritik des Bestehenden sowie der Vorschläge zum
Bessermachen nötig sein. Das hauptsächliche Material
bilden hier Stadtpläne. Sie sind jedoch nicht nur bisher
in zu geringer Anzahl vorhanden, sondern sie gehen ge-
wöhnlich gerade auf das nicht ein, was wir hier brauchen.
Vor allem sind größere Maßstäbe nötig. Bei den gewöhn-
lichen Maßstäben werden zwar die Baublöcke zur Not
kenntlich; von den Straßen und Plätzen jedoch erkennt
man lediglich ihre Lage, Richtung und dergleichen, nicht
jedoch ihre Ausgestaltung im Einzelnen. Wir wollen doch
außer der Breite und Länge auch die Ausfüllung der Platz-
und Straßenflächen mit den verschiedentlichen Denk-
mälern, Rasenanlagen und dergleichen mehr kennen lernen,
womöglich auch die Pflasterung usw. Das Querprofil
einer Straße ist natürlich aus den Horizontalprojektionen
der Stadtpläne nicht abzulesen, bedarf vielmehr eigener
Vertikalprojektionen. Und zwar wird für manche Straße
mehr als ein einziges solches Querprofil darzustellen sein,
da die Erweiterungen der Straßen, ihre Kreuzungen und
dergleichen mehr ganz besonders entscheidende Momente
des Städtebaues ergeben. Mit Plätzen verhält es sich
entsprechend.
Abgesehen von dieser Seite der Sache handelt es sich
nun um eine wirkliche Geschichtsforschung des Städte-
baues. Bisher ist darin auffallend wenig geschehen. Viel-
leicht der einzige nennenswertere Beitrag dazu stammt
von dem Altmeister J. Stubben: „Der Bau der Städte in
Geschichte und Gegenwart. Rede zum Schinkelfeste des
Architekten-Vereins in Berlin, am 13. März 1895" (,, Zentral-
blatt der Bauverwaltung", Berlin 1895, XV. Jahrgang,
No. 11—^13; auch in Sonderabzug). Die nicht eigentlich
historische, sondern systematische Litteratur über den
Städtebau ist immerhin beträchtlicher. Wir können sie
hier nicht anführen, möchten aber doch erwähnen, daß in
den neueren Auflagen von Meyer's Konversationslexikon,
namentlich in den Ergänzungs- und Jahressupplement-
bänden, manches Wertvolle darüber mit einigen geschicht-
lichen Ausführungen zu finden ist.
Die Reichlichkeit der Materialforschung wird umso-
mehr nötig sein, jemehr wir auch im Städtebau mit der
Verwicklung der verschiedensten Ursachen zu tun haben.
Allerdings läßt sich nicht jeder Punkt dieses Gebietes
durch anschauliche Darstellungen erweisen. Die Macht
der Mode, der Gewohnheit, der Suggestion festzustellen,
ist mehr kritische als Sammlungsarbeit. Ein Beispiel für
den allgemein verbreiteten Glauben an die ästhetische Not-
wendigkeit großer Räume im Städtebau ist die landläufige
Ansicht, daß unsere großen Plätze besser wirken würden,
wenn die sie umschließenden Gebäude weiter auseinander-
gerückt wären. Man kann hier nun freilich schwer mit
dem Experiment eingreifen und beispielsweise die Grenz-
gebäude eines Platzes zur Probe enger zusammenrücken.
Allein man kann doch Aufnahmen von Plätzen in Vertikal-
projektion so nebeneinanderstellen, daß notorisch schöne
kleine Plätze, wie z. B. der Markusplatz in Venedig, der
Rathausplatz in Lübeck, oder der Kapitolplatz in Rom
ihren wohltuenden Gegensatz zeigen gegen unsere typi-
schen Riesenplätze, wie z. B. der Königsplatz in Berlin,
der Rathausplatz in Wien, der Augustusplatz in Leipzig.
Fördert man dann noch die Erkenntnis, daß in aller
künstlerischen Ausdruckssprache die letzten Formelemente
der Gliederung immer nur von einer mäßigen Ausdehnung
sein dürfen, während erst Zusammenfassungen solcher
Elemente eine größere Ausdehnung gestatten, so ist auch
die Hoffnung vorhanden, daß wir den allgemeinen Glauben
an den Wert übergroßer Plätze und überlanger, sowie
überbreiter Straßen erschüttern.
Was wir über Wiederholung und Abwechslung, über
Symmetrie und ihre Überwindung und dergleichen mehr
98
DER STÄDTEBAU
gesagt haben, kehrt hier alles in einzelner Anwendung
wieder. Daß sich bei den vielgerühmten mittelalterlichen
Städten mit ihrer reichen Abwechslung auch allzuviel Ab-
wechslung, allzuviel Mannigfaltigkeit finden kann, ist
ebenfalls schon bekannt geworden. Städte wie Aachen,
Münster, Kassel enthalten, wie es heißt, in ihren alten
Partien doch wohl zu viel Mannigfaltigkeit und zu wenig
Einheit. Sonst aber ist das Übermaß an Einheit über der
Mannigfaltigkeit der gemeinsame Jammer des bisherigen
Städtebaues der neuesten Zeit.
Wenn wir nun versuchen, für die Kunst des Städte-
baues ebenso die letzten und die weiteren Formen wieder-
zufinden, wie sie für die Wortsprache, die Gebärden-
sprache, die Tonsprache gefunden worden sind; und wenn
wir wissen wollen, was denn eigentlich im Städtebau so-
wohl eine Wiederholung, wie auch eine Abwechslung in
der Wiederholung verlangt: so kommen wir zu zwei
Arten von Formelementen, einer primären und einer sekun-
dären. Die grundlegende, eigentliche, letzte Einheit im
Städtebau ist nicht etwa die Straße oder der Platz, sondern
der Baublock. Dieser Baublock wird allermeistens eine
Gruppe von Bauten sein, wird aber auch aus einem ein-
zigen Bau bestehen können. Eine solche Formeinheit
verlangt nun nach dem, was wir früher gesagt haben, eine
gewisse Abrundung, Abschließung, eine Abhebung von
anderen solchen Einheiten. Die Cäsuren, die sich da-
durch ergeben, sind aber diesmal nicht nur Cäsuren, nicht
bloße tote Intervalle, sondern ebenfalls positive Bestand-
teile des Ganzen, Sie sind als solche technisch gefordert
durch die Ansprüche an den Verkehr, an Gesundheit usw.
Wir meinen die Straßen und die Plätze. Diese können
wir im Gegensatze zu jenen primären Einheiten als sekun-
däre Einheiten betrachten. Sie werden, obwohl sie von
vornherein allen Anschein eines blos Negativen haben, zu
positiven und sehr anspruchsvollen Gebilden. Gerade
daran fehlt es in unserem Städtebau, daß die Straßen und
Plätze positiv behandelt werden sollen und es nicht werden.
Man tut gewöhnlich, als seien sie eigentlich nur ein
Ausfall an Bauplätzen. Da dieses Gefühl für das Po-
sitive der Straße oder des Platzes fehlt, so fehlt nun
noch mehr, als es sonst schon der Fall sein würde,
das Gefühl für all das, was einem solchen Formelement
an Betonung, an Steigerung und Nachlassung, an Ab-
schließung nötig ist. Daher wiederum die Überlänge der
Straßen u. s. w., das formlose Weitermachen in unbe-
dachten Raumgrößen, insbesondere jedoch das traurige
Verkennen dessen, daß Straße und Platz, wenn sie Aus-
druckselemente sein wollen, irgendwie anschaulich ge-
schlossen sein müssen. In jenem geschichtlichen Aufsatze
(Seite 126) betont Stubben insbesondere das Feingefühl
Michel Angelos für Abschließung der Plätze, das uns um
so mehr überrascht, als für ihn selbst die mittelalterlichen
Marktplätze wohl noch zu wenig geschlossen waren. Der
Gegensatz zwischen den besseren alten und den schlech-
teren neuen Zeiten des Städtebaues zeigt sich nun auch
darin, daß in dem gleichmäßigen Fortlaufen der Wände
einer Straße ungefähr gleiches geleistet wird wie bei der
Musik in dem gleichmäßigen, akzent- und interpunktions-
losen Fortlaufen des Vortrages. Gerade der Städtebau
verfügt über so mannigfache Mittel der Abwechselung, der
Unterbrechung, der Betonung von Hauptstellen, der loseren
Behandlung von Nebenstellen u. s. w., daß jedenfalls nicht
die Einrede eines Mangels an Hilfsmitteln gemacht werden
kann. Die ungenügende Abstufung der verschiedenen Arten
von Straßen, die geradezu verkehrte Anlegung von Straßen-
ungetümen in den Linien des kleinsten Verkehres und dergl.
mehr sind Dinge, über die wir hier kein weiteres Wort
verlieren brauchen.
Jede Stadt ist eine Individualität für .sich, und ist es
auf Grund geologischer, klimatischer, anthropologischer,
historischer und zahlreicher sonstiger Faktoren. Diese
Faktoren erzwingen sich nun auch ihre technische Berück-
sichtigung trotz aller oft sehr wirksamen Gegenstemmungen.
Sie erzwingen sich außerdem, aber ersichtlich schon weniger
erfolgreich, eine künstlerische Aussprache dieser ihrer
individuellen Situationen. Wie weit sie es bisher wirklich
getan haben, muß unsere weitere Materialforschung lehren;
und wie weit die Stadtbaumeister in einer Berücksichti-
gung dieser Situationen zurückbleiben, muß unsere durch
diese Studien geförderte praktische Einsicht sein. Die
Bedeutung des Ortsgefühles im Städtebau hat noch vor
kurzem Ch. Buls im VI. Heft unserer Zeitschrift gezeigt.
Tatsächlich fehlt es an diesem Gefühle so sehr, daß nicht
einmal das Gelände genügend berücksichtigt wird. Das
Bedürfnis, in einem Gegensatze zum Gelände zu bauen,
läßt nun auch nicht viel Hoffnung darauf zu, daß es dem
Stadtbaukünstler daran liege, die vorhandenen Tatsachen,
seien es nun Bodenverhältnisse oder geistige Verhältnisse,
recht anschaulich auszusprechen. Eine Stadt ist endlich
nicht nur örtliche, sondern auch geschichtliche Indivi-
dualität. Sie hat ihre Überlieferungen, und sie bietet sie
auch gerne dar, auf daß sie vom Künstler zum Gegenstande
seiner Ausdruckssprache gemacht werden.
Nun ist im Zusammenhange mit diesen historischen
Betrachtungen viel Mühe darauf verwendet worden, die
Städte nach bestimmten Typen zu sondern. Stubben und
andere haben in diesem Sinne mit manchem Richtigen,
verschiedene Arten von Städten und von Stadtplätzen zu
unterscheiden gesucht. So hören wir z. B. von Städten,
die lediglich dem Schutze gegen Angriffe dienen sollen
(Schutztypus), von Städten als Mittelpunkten des Verkehres
(Verkehrstypus), dann von Städten als Kunstwerken und
etwa noch von Städten der Niedergangszeiten. Ebenso
werden die Stadtplätze in ähnliche Arten eingeteilt: Ver-
kehrsplätze, Nutzplätze und Architekturplätze, von denen
etwa wieder noch eigens sogenannte Schmuckplätze unter-
schieden werden. Nach dem früher Gesagten müssen wir
hier einen wesentlichen Irrtum feststellen. Eine Stadt ist
immer ein Nutzwerk und ein Platz ist es ebenfalls immer.
Es bleibt nur die Frage, ob wir lediglich mit einem Nutz-
werke zu tun haben, oder mit einem Werke, bei dem zum
Nutzen auch noch der künstlerische Ausdruck seiner tek-
tonischen Bedeutung hinzukommt. Architekturplätze oder
Schmuckplätze lediglich als solche darf es gar nicht geben,
ja kann es gar nicht geben. Verlegen wir uns durchaus
darauf, sie herzustellen, so erhalten wir größtenteils eben-
solche unmotivierte Schmuckstücke, wie es in der
Architektur die aufgeklebten Fassadenelemente oder in
der Zimmerausstattung die vielberufenen rein luxuriösen
Schmuckgegenstände sind.
Auf einem fruchtbareren Boden befinden wir uns mit
dem Versuch, militärische, aristokratische, demokratische
und sonst derartige Stadtformen zu unterscheiden. Nament-
lich das allmählige Zurücktreten und doch noch Weiter-
94
DER STÄDTEBAU
wirken des militärischen Charakters unserer Großstädte,
das Anwachsen eines demokratischen Strebens usw. geben
viel Gelegenheit zu historischer Erkenntnis und zu prak-
tischen Folgerungen aus ihr. Die Mischung aus Militärischem
und Aristokratischem einerseits, aus Bürgerlichem und
Demokratischem andererseits in unseren Städten spricht
sich künstlerisch in der so merkwürdigen Verbindung
mittelalterlicher Engräumigkeit und neuzeitlicher Weit-
räumigkeit aus, an der unser Städtebau leidet. Wir
wohnen mehr als mittelalterlich, und wir wandeln im
Freien mehr als neuzeitlich. Wir wollen freie Demokratie
auch in der Stadt haben und tyrannisieren doch das Stadt-
leben in einer Weise, als gelte es, eine Armee alter Zeit
zu kommandieren.
Dazu kommt noch das verschiedentliche Verhältnis
einer Stadt zum eigentlichen Lande. So weit sich ein
europäischer Stadtypus mit einem außereuropäischen ver-
gleichen läßt, dürfte sich der europäische Typus ganz
besonders durch seine schärfere Abhebung von allem
Ländlichen kennzeichnen. Die Versuche, wirklich Länd-
liches in die Stadt hineinzubringen, sind nur ein Miß-
verständnis. Mit dem städtischen Grün ist bisher wohl
mehr Schaden als Nutzen, wohl mehr falsche als wahre
Schönheit erreicht worden. Eine Stadt will nun einmal
Stadt sein und verlangt auch eine Aussprache dieser ihrer
Eigenheit. Die hygienische Unentbehrlichkeit eines Verkehres
mit der freien Natur ist nicht dadurch zu erfüllen, daß man
diese in die Stadt hineinzwängt, sondern vielmehr dadurch,
daß man das Leben der Stadt, soweit es nicht dieser
selbst angehört, aus ihr hinausführt. Das ist ja auch eine
ständig wiederkehrende Klage gegen unseren Städtebau:
das Aufgezwungene, das nicht aus dem wirklichen Leben
der Stadt entspringt, sondern künstlich ausgedacht wird.
Ihm steht fortwährend ein Aufbäumen gegenüber, das
natürlich national und lokal verschieden ist. Nur daß
dieses Aufbäumen selber wieder eingeschränkt wird durch
den Mangel an Erkenntnis der Fehler, insbesondere durch
all jene Mode, Gewohnheit, Suggestion usw., von denen
wir gesprochen haben. So läßt das Volksgefühl zu, daß
die wenigst gewichtigen Bestandteile unseres Lebens im
Städtebau ihren Ausdruck finden, und daß man die wich-
tigsten Faktoren, statt sie auszusprechen, mit Vorliebe ver-
hüllt. Wir zeigten, wie die Straßen und Plätze mit Vor-
liebe als bloße Negationen behandelt werden; das Wort
„Aussparung" als tadelnde Charakterisierung eines Platzes
ist in diesen Zusammenhängen bereits gebraucht worden.
Und trotz dieser Behandlung der freien Flächen als
bloßer Negationen überwiegt in unseren Stadtanlagen doch
wieder das Netz der Straßen und Plätze, nicht der Bau-
block. Es ist, als wollte man erst Löcher, und dann das
nötige darum herum machen. Die Baublöcke müssen zu-
sehen, wie sie sich in die übrigbleibenden Rechtecke,
Dreiecke, Zwickel (insbesondere zwischen den Ausläufern
von Sternplätzen) hineinfinden. Die ältere europäische
Stadt und wohl auch die ältere asiatische Stadt geht, wie
selbst ein nur flüchtiger Blick auf ihre Pläne lehrt, von
den Gebäuden und Gebäudegruppen aus und läßt das
Übrige sich als Produkt der somit gegebenen Gestaltungen
bilden. Wir gehen von dem Straßennetz aus und sind in
ihm gefangen.
Es ist hier nicht möglich, auf alle diese Fälle, besonders
eines verkehrten, verfahrenen Ausdruckes im Städtebau,
einzugehen. Daß man z. B. seine eigene Macht und Größe
u. s. w. durch möglichst weite Plätze aussprechen will, ist
doch einfach eine Verkehrtheit, wie sie lächerlicher kaum
gedacht werden kann. Eher würde auf diesem Wege nach
einer geringeren Ausdehnung zu streben sein, die ja durch
ihren Gegensatz gegen das in ihr Waltende ähnlich wirken
würde, wie in der darstellenden Kunst ein Rahmen, den
die Komposition zu sprengen scheint. Nun noch mehr!
Wenn aller Verkehr von einem Punkt einer Stadt zu
irgend einem anderen auf der Erdoberfläche geführt wird,
und wenn die Stadtbauformen dies in aller Deutlichkeit
aussprechen, so ist damit gesagt, daß wir uns durch-
schnittlich in eben dieser Höhe befinden. Tatsächlich
aber ist die durchschnittliche Höhe unseres Wandels in
der Stadt beträchtlich weiter vom Erdboden nach oben
entfernt. Ziehen wir den Durchschnitt zwischen der Höhen-
lage unseres Wohnens, unseres Zusammenseins außer-
halb des Hauses u. s. w., so ergibt sich vielleicht eine Ent-
fernung von, sagen wir: 5—10 m über dem Erdboden. Um
also das Getriebe einer Stadt nicht nur tatsächlich mit der
meisten Krafter sparung zu fördern, sondern auch ein an-
schauliches Bild von ihm zu geben, müßte unser durch-
schnittlicher Verkehrsboden namentlich für Fußgänger un-
gefähr in der Höhe des ersten Stockwerkes stattfinden.
Sollen ferner Baublock und Verkehrsfläche, oder kürzer
gesprochen: Haus und Straße, in möglichst bequemer und
inniger und zugleich zu anschaulichem Ausdruck ge-
brachter Wechselwirkung stehen, so ist das Hinabsteigen
aus der durchschnittlichen Höhe des Wohnens auf die
Straßenfläche und dann wieder das Hinaufsteigen von
diesem zu jenem ein Widerspruch gegen die Tatsachen. In
der englischen Stadt Chester kommen, wie ich dem Text-
buch von Anton Springer zu den kunsthistorischen Bilder-
bogen (Leipzig 1881, 2. Auflage Seite 313) entnehme, in meh-
reren Straßen Holzhäuser mit fortlaufenden offenen Gängen
im mittleren Stockwerk vor, sogenannten rows. Ich weiß
nicht, ob es sich hier lediglich um Privatbalkone handelt;
architektonisch ist aber jedenfalls eine Form gegeben, die
im Vereine mit der endlichen technischen Durchführung
des Prinzipes vom mehrfachen Verkehrsboden einer Stadt
dazu führen konnte, unseren Verkehr der Erdoberfläche
nach zu erleichtern und getreulicher auszusprechen.
Daß manche Bestrebungen des Städtebaues die Aesthetik
lediglich vorschieben, um andere Zwecke zu verdecken,
gehört anhangsweise ebenfalls hierher, zumal weil es dazu
beiträgt, das Urteil über Stadtbauverhältnisse zu verwirren.
Manche sogenannte Domfreiheit ist vielleicht (und ich
hörte diese Behauptung mit tatsächlichem Bezug auf die
Stadt Köln) in der Hauptsache dadurch zu Stande ge-
kommen, daß die Eigentümer der wegzuräumenden Häuser
ein möglichst gutes Geschäft machen wollten. Auf diesem
Weg ist freilich unschwer der Schein zu erwecken, als sei
eine Domfreiheit notwendiger Ausdruck der Eigenart einer
städtischen Baulage und der Gefühle, welche die Be-
wohner zu ihren Kunstwerken hegen. —
Soweit unser Versuch, eine Aesthetik des Ausdruckes
auf den Städtebau anzuwenden. Es konnten nur skizzen-
hafte Linienzüge sein, und nur allmählig vermag eine nähere
Erkenntnis des Ausdruckes auf diesem Gebiet annähernd
vollendet zu werden. Um aber auf dem theoretischen und
dann auch auf dem praktischen Wege weiterzuschreiten,
scheint uns kein Mittel geeigneter zu sein, als daß wir
95
DER STÄDTEBAU
die Heranbildung der künftigen Stadtbaumeister von vorn-
herein in dem Sinne des von uns Gesagten leiten. Nun
wird man einwenden, falls man nicht alle Aesthetik
überhaupt ablehnen will, daß eine solche doch in der
Ausbildung bequem nach Abschluß der gewöhnlichen
Studien nachgeholt werden kann. Allein gerade da-
gegen müssen wir uns besonders aussprechen. Was
nachgeholt werden soll, wird eben nicht nachgeholt. Es
ist mit diesen kunstpädagogischen Dingen gerade wie mit
musikpädagogischen. Im Musikunterrichte wird gewöhn-
lich gesagt: „Erst Technik, dann Vortrag!" So richtig
daran dies ist, daß die sogenannte Technik nicht durch
anderweitige Einflüsse geschädigt werden darf, was natür-
lich für baukünstlerischen Unterricht ebenfalls gelten muß,
so falsch ist doch der Weg zu welchem jener Ausspruch
meistens führt. In der Kunst bedeutet ja die Technik
lediglich die Herstellung der Mittel, um künstlerisch
etwas zu sagen. Bleibt nun die Aufmerksamkeit auf
diese Mittel eingeschränkt, so bekommen wir dann
freilich Künstler, die nichts aus sich zu sagen haben.
Wenn wir ferner daran denken, daß die künftigen Stadt-
baumeister auf Hochschulen gebildet werden, so müssen
wir uns erinnern, daß zu einer Hochschule nicht die
Isolierung der einzelnen Fächer, sondern eine Zusam-
menfassung und, soweit möglich, einheitliche Be-
handlung von ihnen allen gehört, eine universitas litterarum
oder universitas artium. Und gerade der Städtebau berührt
sich so sehr mit allen übrigen Künsten, sowie schließlich
mit sämtlichen Faktoren des höheren Kulturlebens, daß
wir uns die Ausbildung seiner Jünger nicht anders denken
können, als daß sie auf die Grundlage einer Aesthetik
gestellt wird, wie wir sie eingangs im allgemeinen und
dann weiterhin in konkreter Anwendung darzulegen ver-
sucht haben.
KLEINE MITTEILUNGEN.
"PREISAUSSCHREIBEN des Magistrats der königlichen Haupt-
■^ und Residenzstadt München über Herstellung eines architek-
tonischen Abschlusses am nordöstlichen Ende des Maximili-
anplatzes betr. Ein Münchener Bürger hat durch Vertrag der Stadt-
gemeinde München aus seinem dereinstigen Nachlasse ein Vermächtnis
in Höhe von 200 000 Mark zu dem Zwecke zugewendet, am nordöstlichen
Ende des Maximilianplatzes einen architektonischen, monumentalen Ab-
schluß, der schon bei Vollendung der Anlagen in Aussicht genommen
war, herstellen zu lassen.
Behufs sofortiger Erlangung von Entwürfen bezw. Modellen hat der
Stifter jetzt schon die Summe von 10 000 Mark für einen Wettbewerb
zur Verfügung gestellt, an der sich nur Münchener Künstler oder Künstler
bayerischer Abstammung beteiligen können.
Diese werden hiermit zur Teilnahme an diesem Wettbewerb einge-
laden, wobei Folgendes zu beachten ist:
Bei Anlage des architektonischen Abschlusses ist zu berücksichtigen,
daß er nach der Absicht des Stifters ein Erinnerungszeichen an die glor-
reiche Regierung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten Luitpold
von Bayern bilden soll und etwa in Form eines Tempels mit anschließen-
den Arkaden gedacht ist. Jedoch sind Lösungen des Gedankens auch in
anderer Form durchaus nicht ausgeschlossen.
Ebenso ist die Verwendung des Wassers zulässig und wird insbeson-
dere bildnerischer Schmuck gewünscht.
In dem Kostenbetrage von 200 000 Mark ist eine etwaige Wasser-Zu-
und Ableitung, sowie die Gründung nicht inbegriffen; diese Arbeiten wer-
den von der Gemeinde übernommen.
Vorbezeichnete Kostensumme darf nicht überschritten werden. Der
Künstler übernimmt die Haftung, daß sein Entwurf um den Betrag von
200 000 Mark ausgeführt werden kann.
Die Zeichnungen sind im Maßstabe i : 20, die Modelle im Größt-
maßstabe von 1:10, die Grundrisse im Maßstabe von
I : 100 herzustellen. Auch ist ein Lageplan 1 : 500
beizufügen.
Ein Hinausrücken in den freien Platz (Fahrbahn)
ist aus Verkehrsrücksichten nicht zulässig.
Den mit einem Motto zu versehenden Entwürfen
ist ein versiegeltes Kuvert beizufügen, das den Namen
des Künstlers nebst Wohnungsangabe enthält und als
äußere Aufschrift neben dem Motto die Bezeichnung
,, Architektonischer Abschluß am nordöstlichen Ende
des Maximilianplatzes" zu tragen hat.
Die Entwürfe und Modelle sind spätestens am
2. Januar 1906, abends 6 Uhr, im alten Rathause ab-
zugeben, wo sie nach erfolgter Entscheidung des Preis-
gerichtes öffentlich ausgestellt werden.
Die hierzu notwendigen Untergestelle usw. sind
von den Bewerbern zu liefern.
Für die drei besten Entwürfe werden Preise im
Betrage zu 5000, 3000 und 2000 Mark bestimmt. Das
Preisgericht, das den Wettbewerb zu leiten, die Preise
zu verteilen und den zur Ausführung sich eignenden
Entwurf auszuwählen hat, besteht aus den Herren
Kommerzienrat Friedrich Seyboth, I. Vorstand des
Gemeindekollegiums; Reichsrat Ferdinand von Müller,
Kgl. Direktor der Akademie der bildenden Künste;
Kgl. Professor Wilhelm von Ruemann; Kgl. Pro-
fessor Adolf von Hildebrandt; Kgl. Professor Rudolf
96
DER STÄDTEBAU
von Seitz; Kgl. Professor Dr. Gabriel von Seidl; Kgl. Professor Martin
Dülfer; Kunsthändler Hermann Heinemann und I. Bürgermeister
Dr. Wilhelm von Borscht.
Ihnen steht das Recht zu, die Preise auch gleichheitlich festzusetzen
oder die Gesamtsumme in mehr als drei Preise einzuteilen.
Entwürfe, die schon einmal preisgekrönt wurden, sind von dem Wett-
bewerb ausgeschlossen.
Die Ausbezahlung der Preise erfolgt sofort, eine endgiltige Vergebung
des Auftrages erst nach dem Ableben des Stifters.
Die Zuerkennung eines Preises gibt kein Recht auf die Ausführung,
es entscheidet vielmehr das Preisgericht endgültig über die Vergebung
der Arbeit.
Die preisgekrönten Entwürfe gehen in das Eigentum der Stadtgemeinde
München über, die in beliebiger Weise frei darüber verfügen kann.
Die anderen Entwürfe werden den Einsendern zurückgegeben.
D
IE ERLÄUTERUNG zu Tafel 54 folgt in Heft 8.
wird ein modernes Straßenbild beigegeben.
Auf Tafel 56
CHRONIK.
DIE „MARTINSPFORTE" IN WORMS. Die Stadtgemeinde
Worms hat einen höchst beachtenswerten Neubau errichtet: die
,, Martinspforte", durch die ein altes Wahrzeichen der Stadt wieder her-
gestellt ist. Nach den Zeichnungen des Peter Hammann war die alte
Martinspforte ein reich ausgebauter Torturm, über dessen gotischem Tor-
bogen sich ein offener hölzerner Erker und über diesem zwei weitere Ge-
schosse erhoben, die wohl dem Torwächter zur Wohnung dienten. Bei
der neuen Martinspforte, die vom Stadtbauamt entworfen und ausgeführt
wurde, sind dieselben Motive wieder verwandt, die nur wegen des gänzlich
Hofphotogr. Herbst.
Die wiedererstandene ,, Martinspforte" in Worms.
im Erdgeschoß liegen Geschäfts-, in den
etwas verändert werden mußten.
anderen Zweckes des Baues
Obergeschossen Wohnräume
Als vortreffliche Ecklösung bietet die wiedererstandene Martinspforte
ein schönes >traßenbild auch im modernen Sinne.
"piN MITTELALTERLICHES BAUDENKMAL. Das von
-*— ' der Stadt Nürnberg erworbene und wiederhergestellte Grolandhaus
in Nürnberg als schöne Lösung einer spitzwinkligen Straßenecke.
Die STADTGEMEINDE KREMS hat nach Abschluß der vor-
ausgegangenen Verhandlungen beschlossen, die Katastralgemeinde
Weinzierl in das Gemeindegebiet von Krems als fünfte Vorstadt — unter
Belassung des Namens Weinzierl — einzubeziehen. Weinzierl, das örtlich
bereits mit Krems zusammengebaut ist und eine Verlängerung der Hohen-
steinstrasse bildet, hat 73 größere Häuser, 624 Einwohner und einen
Flächeninhalt von 6,39 Quadratkilometern. Für Weinzierl bedeutet die
Vereinigung einen wesentlichen Vorteil, da es nunmehr statt 75 Prozent
bloß 25 Prozent an Umlagen aufzubringen haben wird und Anschluß an
das Kanalnetz und die Tiefquellenleitung von Krems, sowie eine ent-
sprechende Gasbeleuchtung erhält. Für Krems ist die Vereinigung insofern
von Vorteil, als es sich mfolge der bestehenden Verhältnisse nur gegen
Weinzierl zu baulich ausgestalten kann.
97
DER STÄDTEBAU
ERWEITERUNG DES STADTGEBIETES KÖNIGS-
BERG I. PR. Der Gesetzentwurf über die Eingemeindung der
Vororte Königsbergs besagt: „Das jetzige städtische Gebiet reicht nicht
aus, das Wohnungsbedürfnis zu befriedigen. Die Festungswerke hindern
den Ausbau. Infolge der \A/'ohnungsnot steigen Bodenpreise und Wohnungs-
mieten stark. Die Einwohner ziehen in die Vororte und vermindern so
die Steuerkraft der Stadt, auch die Industrie macht diesen Wegzug mit.
Es sollen deshalb die betreffenden Gemeinden der Stadt einverleibt werden.
Auch die Entfestigung kann nicht durchgeführt werden, ehe die Ein-
gemeindungsfrage nicht gelöst ist. Die Verhandlungen über die Ent-
festigung sind soweit gediehen, daß sie einen erwünschten Abschluß in
naher Zukunft erwarten lassen. Die Stadt Königsberg kann die Opfer, die
die Entfestigung ihr auferlegt, nicht auf sich nehmen, solange sie nicht
die Sicherheit hat, sie in der Steuerkraft der zukünftigen Bewohner des
Entfestigungsgeländes zu finden. Durch die Eingemeindung erhält Königs-
berg einen Zuwachs von 2401 Hektar mit 20000 Einwohnern; die Stadt
wird also nach der Eingemeindung 4440 Hektar, mehr als doppelt so viel
wie jetzt, haben und 222 000 Einwohner zählen.
DER SÜDDEUTSCHEN BAUZEITUNG (Schriftleiter Archi-
tekt Franz Zell, München) entnehmen wir: Der Tiroler Landes-
ausschuß hat gelegentlich der in den letzten Tagen erfolgten Genehmi-
gung des von Architekt O. Lasne, München, verfaßten Kufsteiner Stadt-
erweiterungsplanes ausgesprochen :
„Endlich muß der Landesausschuß im vollen Einverständnisse mit
der K, K. Statthalterei dem Stadtmagistrate aufs eindringlichste und wärmste
empfehlen als Baubehörde I. Instanz strenge darauf zu achten, daß die
Bauherren bei Ausführung von Neubauten oder Vornahme von größeren
Veränderungen an ihren Häusern sich solcher Stilformen und Bauweisen
bedienen, welche nicht nur der Stadt zum Schmucke gereichen, sondern
auch in das idyllische Landschaftsbild Kufsteins mit seinen ganz besonders
anziehenden Naturschönheiten harmonisch hineinpassen. Der weit über
die Grenzen unseres Vaterlandes berühmte und nachgeahmte Stil unserer
alten heimischen Baukünstler ist in dieser Hinsicht besonders vorbildlich,
da dieselben nicht nur etwas an und für sich Schönes herstellten, sondern
auch etwas zum Vorhandenen Passendes und harmonisches Ganze stets zu
schaffen gesucht haben.
Der § 2g dieser Bauordnung gibt in dieser Hinsicht den Baubehörden
eine entsprechende Handhabe. Bei dem anerkennenswerten Bestreben
der Stadterweiterung, das Bild von Kufstein so schön als möglich auszu-
geetalten und bei den großen Opfern, welche der Stadtmagistrat hierfür
gebracht hat, ist es nicht nötig, ausdrücklich darauf aufmerksam zu
machen, daß eigenmächtige Abweichungen von dem einmal genehmigten
Regulierungsplane nach den Bestimmungen der §§ 59 u. folg. nicht nur
für den Bauherrn, sondern auch für die Baubehörden absolut verboten
und von Straffolgen begleitet ist."
Den in vieler Beziehung anregenden Bebauungsplan wird Herr Lasne
alsbald in unserer Zeitschrift veröffentlichen.
Ausgeschriebene Stellen,
aus verschiedenen Zeitschriften zusammengestellt.
Stellung
Art der
Beschäftigung
Antritt
Anerbieten
an
Dauer
Gehalt
Stadtbaurat
Städtische
Bauten
baldigst
^Stellvertret.?
Stadtverord-
neten-Vor-
steher, Justiz-
rat Dr. Schiff-
mann in
Oppeln
bis I. 7. 05.
M.6000, —
steigend
Architekt und
Baumeister
mit Hoch- j
Schulbildung '
Zeichnen und
Entwerfen
sofort
Expedition jj
der Deutschen 1
Bauzeitung, j
Berlin u. O
io8g
Hochbau-
techniker
Staatsbauten,
Werksteinbau
im Stile deut-
scher Renais-
sance
Königl. Land-
bauinspektor
Otte in Stettin,
Speicher-
straße g III
Ingenieure
Aufstellung
von Kanali-
8ations-Ent-
würfen
sofort
Knoch & Kall-
meyer in Halle
a. S.
Gemeinde-
baumeister
Baupolizei,
Straßenaus-
bau, Kanali-
I sations- und
Wasser-
leitungs-
arbeiten, Be- I
handlung von |
i Fluchtlinien- 1
planen
mög-
lichst
bald
Bürgermeister
Young in
Bredeney a. d.
Ruhr
bis 25. 6. 05
M.3500,—
steigend
Regierungs-
Neubau des
sofort
Militär-Bau-
2</,
oder Militär-
Garnison-
amt Halle
Jahre
—
baumeister
lazaretts
Bautechniker
Strassen- und
sofort
Stadtbauamt [
M. 200, —
Wegebau,
Osnabrück
—
p. Monat
Kanalisation
Ingenieur
Eisenbeton-
bauten
sofort
Nr. 1088 a. d.
Expedition
der Deutschen
Bauzeitung,
Berlin
M.5000,
BUCHERSCHAU.
Zeitschrift für Bauwesen, herausgegeben im Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten. Schriftleiter Otto Sarrazin und Friedrich Schultze.
Jahrgang 55. Berlin igos, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn.
Die deutschen Städte, geschildert nach den Ergebnissen der ersten
deutschen Städteausstellung zu Dresden 1903. Im Auftrage der Aus-
stellungsleitung herausgegeben von Professor J. H. Dr. jur. et phil.
Robert Wuttke, Dresden. 2 Bände. Verlag von Friedrich Brand-
stetter, Leipzig igo4.
Beton und Eisen, internationales Organ für Betonbau, neuere Bau-
weisen und Bauwerke, herausgegeben vom k. k. Baurat Dr. ing.
Fritz von Emperger. Verlag von WUhelm Ernst & Sohn, Berlin.
Preis des Jahrganges 16 Mark, des Heftes 2 Mark.
Mittelalterliche Rathausbauten in Deutschland. Von Paul
Lehmgrübner, kgl. Bauinspektor. I. Teil: Fachwerkhäuser mit 34
Tafeln und zahlreichen Textbildern.
Sohn, Berlin.
Verlag von Wilhelm Ernst &
Der Profanbau, Zeitschrift für moderne Geschäfts-, Industrie- und
Verkehrsbauten. Schriftleiter: Architekt Hermann Haas, Leipzig.
Verlag von J. S. Arnd, Leipzig 1905. Erscheint Anfang und Mitte
des Monats. 3 Mark vierteljährlich.
K. Henrici, Beiträge zur praktischen Aesthetik im Städtebau, eine Samm-
lung von Vorträgen und Aufsätzen. Verlag von Georg D. W. Call-
wey in München. Broschiert 4 Mark,
Viel Häuser und kein Heim. Zur Naturgeschichte des städtischen
Wohnhauses von Fabarius, Stadtbauinspektor. Cassel igos, Verlag
von Max Siering.
Verantwortlich für die Schriftleitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, BerUnW.66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, BerUn W. — Klischees von Carl Schütte, BerUn W.
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DER STÄDTEBAU
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Louis Herrmann, Kgl. Hofl., Dresden. Papierkörbe für Anlagen, Promenaden-
bänke, Baumschützer.
Hildesheimer Sparherdfabrik A. Senking, Hildesheim.
Körner & Brodersen, Landschaftsgärtner, Steglitz.
Peter Lambert, Großherzogl. Hoflieferant, Trier. Rosenschulen, Garten- und
Parkanlagen.
A. W. Remy & Co., Neuwied a. Rh. Lehrmittelanstalt und Schulbankfabrik.
A. Siebel, Bauartikel-Fabrik, Düsseldorf-Rath und Metz. Bleiisolierung mit
Asphaltschutzschichten.
Siemens & Halske Aktiengesellschaft, Berlin SW. Ozon-Anlagen, Wassermesser.
Josef Scherer, Berlin W. 15. Kirchliche und profane Glasmalerei.
I'ranz Schlüter, Spezial-Geschäft für Beton und Monierbau, Dortmund.
Constanz Schmitz, Berlin NW. 52. Consult. Ingenieur für maschin. Anlagen
in Schlachthöfen, Krankenhäusern.
A. Stiefelhagen, Ingenieur und vereid. Geometer, Gera (R.). Vermessungen
und Studienpläne.
Heinrich Timm, Berlin N. Dampfwaschmaschinen.
Wichulla, Ingenieur für Kultur und Gartenbau, Berlin-Friedenau.
2. Jahrgang
1905
8. Heft
PER STÄDTE BAU
M°nflT^5CnRIPT'
FÜR- DJE- KÜNSTLEHlSaiEAUYQESTAb
TUNQ DER -STÄDTE hAQI- JhRmWlRT
SCnAFTÜQlEN- QESUNDHEITüaiEN- UND
SoZiALENöRUISD^TZENiGEöRÜNDETVON
.THEODOR nnrcKF<^MiLLqsiipr
^SVERWQ^°"ERN\T WAWTri.BERliN.I^
INHALTSVERZEICHNIS: Rheinischs KleinstadtbilJer. \on Jacob Berns, Köln-Remscheid. — Abänderung und Fortführung des Bebauungs-
planes von Triebes. Von A. Stiefelhagen, Gera (Reuß). — Aufgaben der Gartenkunst. Von F. Zahn, Steglitz. — Ein Stadtplanvergleich. Von P. Hall-
man, Stockholm. — Anlage eines Landhausviertels bei Hannover. Von G. Aengeneyndt, Hannover. — Soziale und wirtschaftliche Vorarbeiten für Stadt-
erweiterungspläne. Von Forbät, Frankfurt a. M.-Budapest. — Neue Bücher. Besprochen von Dr. Rud. Eberstadt, Berlin. • Chronik.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Scbrütleitung verboten.
RHEINISCHE KLEINSTADTBILDER.
Von JACOB BERNS, Köln-Remscheid.
Das abgelaufene Jahrhundert mit den zeitlich schnell
aufeinandergefolgten Erfindungen und mit dem bis dahin
ungewohnten, gewaltig emporgeschnellten Reiseverkehre,
welcher die Stadt dem Lande näher brachte, hatte es
unter anderem im Gefolge, daß dem Volke allmählich aber
stetig der Sinn für das Schöne und Bodenständige ab-
handen ging, und daß dieser Verlust an Schönheitssinn in
allen Dingen, so auch bei dem Bauen zum Ausdruck kam.
Wenn heute hierin zum Teil auch schon ein Wandel zum
Besseren eingetreten ist, so ist die Allgemeinheit dennoch
weit davon entfernt, das Maß von Schönheitsgefühl ihr
eigen zu nennen, wie es unseren Altvorderen, und selbst
noch unseren Großvätern zur Biedermeierzeit, gleichsam
in Fleisch und Blut steckte. Mit Freude erfüllt es uns
daher, wenn die Werke der Vergangenheit unversehrt auf
uns überkommen sind, und es ist unsere heilige Pflicht,
bei Eingriffen, die durch die moderne Entwicklung be-
dingt werden und die es zum Zwecke haben, das Alte oder
seine Umgebung mehr oder weniger neuzeitlichen Forde-
rungen anzupassen, mit Takt und Pietät zu verfahren.
Ein taktvoller Baumeister muß der Erbauer des alten
Rathauses in Mayen i. d. Eifel (Doppeltafel 57/58) gewesen
sein, denn als ihm die Aufgabe gestellt wurde, an dem
Marktplatz ein Rathaus zu -errichten, setzte er seinen Bau
einfach und schlicht, der kleinen Stadt würdig, in die vor-
handene Umgebung hinein, so daß das geschaffene Ganze
jeden Beschauer entzücken muß. Man hätte es nun als
selbstverständlich ansehen sollen, daß dem genannten
Werke mit gleicher Rücksicht begegnet würde, ads es sich
um eine Veränderung des Geschaffenen handelte, und mit
aufrichtigem Bedauern sehen wir heute das schöne Bild
zerstört, lediglich durch jenes Nachbarhaus, das der Bau-
meister des Rathauses ehemals so beachtete.
Die Laien sehen freilich den Neubau mit ganz anderen
Augen an, als der Fachmann und Kunstverständige; werden
erstere doch in ihren Anschauungen vielfach durch die
Ortsblätter bestärkt, die mit Freuden feststellen, daß wieder
ein alter Kasten einem Neubau weichen mußte, der der
Stadt zur Zierde und seinem Erbauer zur Ehre gereicht.
Angesichts solcher Tatsachen ist jeder Einspruch eines
Andersdenkenden ein Stich in ein Wespennest, und man
hat seine liebe Not, den Leuten beizubringen, daß gerade
mit dem Alten ein gut Teil Schönheit und Poesie verloren
gegangen ist. Derartige Erfahrungen macht man in der
kleinen Stadt und draußen auf dem Lande Tag für Tag.
Da baut man, wo es seit altersher üblich war, die Fronten
in Fachwerk zu verzimmern oder mit Schiefer zu ver-
kleiden, auf einmal ohne zwingenden Grund einen Rohbau
in jener verdammenswerten Art, wie Schulze-Naumburg
sie als Gegenbeispiele in seinen Kulturbildern abgebildet
hat. Leider gehen die Behörden hierbei sehr oft mit
schlechtem Beispiel voran, namentlich wo es üblich ist,
den Privatarchitekten bei behördlichen Arbeiten auszu-
schalten und alles durch die angestellten Beamten auszu-
führen, die bei der kleinen und mittleren Stadt und auch
auf dem Lande nicht allein Verwaltungstechniker des
99
DER STÄDTEBAU
Straßen- und Tiefbaues, sondern auch Architekten und
Künstler sein sollen.
Allein hierdurch ist es erklärlich, daß neue Straßen-
und Platzbilder entstehen, die ohne jede Charakteristik
sind, und Rathäuser und Schulen, die stark an Kasernen
oder Fabriken erinnern und sich durch einen übermäßigen
Aufwand von Giebeln, Türmchen, Erkern u. dgl. meist am
falschen Platze nur von letzteren unterscheiden.
Dem besprochenen Rathausplatze fügen wir noch
2 Abbildungen des Brückentores aus gleicher Stadt an.
(Siehe Tafel 59.) Seine Umgebung hat durch die ange-
fügten Neubauten auch schon etwas von dem früheren
Reiz verloren; wenngleich das Giebelhäuschen auf der
Innenseite die rechts an das Tor anschließenden Bauten
glücklicherweise nicht so stark mitsprechen läßt, so ist es
doch geboten, daß das ganze Bild nicht weiter verun-
staltet wird.
Zwei Abbildungen eines Kapellchens aus Rhöndorf
a. Rhein (auf Tafel 60), angesichts des Siebengebirges, an
einer Wegekreuzung gelegen, mögen diese kurze Mittei-
lung beschließen. Es ist ein anspruchsloses, einfaches
Bauwerk, wie man es in dieser Gegend häufig findet, be-
scheiden am Wege liegend und in landläufigem Material
erbaut, spricht es im Verein mit seiner Umgebung so recht
zu Herzen. Wie anders möchte es sich wohl ausnehmen,
wenn es aus dieser Umgebung losgelöst auf einem freien
Platze errichtet wäre oder wenn die jetzige Umgebung
verschwände und es von Schablonenbauten benachbart
würde, wie sie sich leider in diesem Ort auch schon
allenthalben finden. Hoffen wir jedoch, daß man hier so-
wohl als anderwärts an leitender Stelle zeitig auf das vor-
handene Schöne achte und es nicht frivol vernichte; es
kann vieles erhalten bleiben, wenn nur der gute Wille
vorhanden ist.
ABÄNDERUNG UND FORTFÜHRUNG DES BE
BAUUNGSPLANES VON TRIEBES*).
Von A. STIEFELHAGEN, Gera (Reuß).
Der zwischen den beiden Residenzstädten Gera und
Schleiz im anmutigen Triebestal gelegene Ort Triebes
hatte vor etwa 25 Jahren kaum 1500 Einwohner.
Erst nach Erbauung der Eisenbahn Weida Mehlteuer,
die mitten durch den Ort Triebes führt, und nachdem die
Geraer Jute -Spinnerei und Weberei eine Fabrik erbaute,
in der jetzt rund 1800 Arbeiter lohnende Beschäftigung
finden, vermehrte sich die Einwohnerzahl, so daß Triebes
heute etwa 5000 Einwohner zählt.
War schon die topographische Lage des Ortes und
der Flur, da das Tal (an einigen Stellen kaum 70 m breit)
sehr eng ist und die Berge steil ansteigen, für die Bebauung
eine recht ungünstige, so wurde sie durch den Bau der
Eisenbahn, die inmitten des Ortes die größte Fläche der
ganzen Talsohle einnimmt und den Ort auch in 2 Hälften
teilt, für Straßenanlagen nicht gebessert. Die beiden durch
die Eisenbahn getrennten Ortsteile sind durch 4 Übergänge
in Schienenhöhe miteinander verbunden, die nur mit großen
Kosten durch Straßenüberführungen zu ersetzen wären,
wozu der sächsische Eisenbahnfiskus vorläufig auch nicht
bereit ist.
In der ersten Zeit des für Triebes bedeutsamen wirt-
schaftlichen Aufschwunges wurde dort planlos gebaut.
Jede Straße mußte möglichst die kleinen vorderhand in
Betracht kommenden Parzellen so teilen, daß ohne Rück-
sicht auf Straßensteigungen nur genügend Bauplätze heraus-
kamen. Nachdem die Ortsbehörde einsah, daß bei dieser
Art der Ortserweiterung nur die Interessen des Grund-
stücksbesitzers, aber nicht das allgemeine Interesse be-
rücksichtigt werden konnte, wurde an Aufstellung eines
Bebauungsplanes gedacht. Dieser wurde auch im Jahre
1886 unter Mitwirkung des Bauausschusses, aber nur als
•) Ein Beispiel, wozu der gedankenlose Schematismus im bergigen
Gelände führt, und wie auch unter schwierigen Verhältnissennoch nachträglich
ein zweckmäßiger Bebauungsplan geschaffen werden kann. D. H.
Lageplan, ohne jedes Nivellement aufgestellt, und zwar
mit möglichst sich rechtwinklig schneidenden Fluchtlinien.
Daß hierdurch zu große Steigungen, oder sehr hohe At-
und Aufträge entstanden, kam nicht in Frage. Man war
zufrieden, so einen billigen und für die Abschneidung von
Bauplätzen praktischen Bebauungsplan zu haben.
Nach diesem Plane ist die stärkste Steigung in den aus-
gebauten Straßen einmal 1 : 5,2, viermal 1 : 6 bis 1 : 6,2, je
einmal 1 : 7,5, 8, 5, 9,5 und 11,1, zweimal 1 : 12 und diese sind
wegen der bereits ausgeführten Bebauung vorläufig als un-
abänderlich zu betrachten. Außer diesen sehr starken
Steigungen zeigen aber die Profile der Straßen auch wag-
rechte Strecken, wie auch solche mit Gegengefälle. Alle
übrigen Straßenpläne sind glücklicherweise noch nicht zur
Ausführung gekommen; wenn sich auch die Grundstücks-
spekulation bereits darauf eingerichtet hatte.
Von den nicht zum Ausbau gelangten Straßen wären
die meisten nur mit Treppenanlagen oder mit Ab- und
Aufträgen von 5 bis 10 m Höhe ausführbar. Eine Straße
z. B. liegt in einer Geländesteigung von i : 3,5. Die
Ortsteile Lerchenhügel, Leidenflur, Kühbergsflur, Grenze
mit Forstrevier Neuärgerniß, Sandberg und Bodenäcker
sind von der Talsohle aus mit beladenem Wagen kaum
zu erreichen. Die Zufuhrstraßen haben alle eine Mindest-
steigung von 1 : 6,5. Für die Entwicklung und praktische
Anlage des Ortes ist man heute also nicht besser daran,
als wenn, wie früher, planlos weiter gebaut worden wäre;
vielleicht noch schlechter, denn dann wäre doch noch ein-
mal durch Zufall eine fahrbare Straße entstanden.
Nach diesen für die Ortsbehörde und Einwohner gleich
schmerzlichen Erfahrungen wurde im Jahre 1902 be-
schlossen, einen neuen Bebauungsplan, aber mit Höhen-
plan, fertigen zu lassen, und wurde dem Verfasser, der
bereits unter Leitung des Professor Th. Goecke ähnliche
Aufgaben bearbeitet hatte, der Auftrag hierzu erteilt. Die
vorhandenen Flurkarten im Maßstab 1 : 2500 wären wol
100
DER STÄDTEBAU
zu einem allgemeinen Bebauungsplan-Entwürfe, nicht aber
für die Bearbeitung und „Tracierung" der einzelnen
Straßen geeignet gewesen. Es mußte dieserhalb eine Neu-
aufnahme der bestehenden Straßen, Wege und Grenzen
und eine Kartierung im Maßstab i : looo stattfinden. Alle
Nebengebäude und nicht aufgenommenen Grenzen wurden
nach den Flurkarten eingetragen. Die Höhenlagen der
bestehenden Straßen wurden durch Nivellements, und die
des offenen Geländes durch Tachymeteraufnahmen, be-
rechnet, auf N.N. festgelegt und in den Lageplan einge-
tragen, sodann die Höhenkurven in i m Abstand auf dem
Studienplane konstruiert.
Nach Erledigung dieser geometrischen Vorarbeiten,
die wegen der vorhandenen Steinbrüche und des stark
eingeschnittenen Geländes auch einige interessante Auf-
gaben bot, wurden die Grundsätze, nach denen der neue
Bebauungsplan aufzustellen war, festgesetzt. Durch das
Fürstliche Landratsamt war die Höchststeigung für fahr-
bare Straßen auf i : 15 bestimmt. Außer einigen durch
Grenz- und Gefällverhältnisse entstandenen kleinen Bau-
blocks ist eine durchschnittliche Blocktiefe von 55 m bis
60 m angenommen worden.
Für die Höhenlagen der Straßen war maßgebend, daß
hier nur billig herzustellende Straßen in Frage kommen
konnten, da auch der Wert der entstehenden Neubauten
sich in den bescheidensten Grenzen hält. Ein zweistöckiges
Wohnhaus mit 100 qm Bodenfläche darf die Bausumme
von 8—9000 M. nicht überschreiten, sonst ist eine Rente
nicht zu erzielen.
Der südliche und östliche Teil des Ortes, wie Leiden-
flur, Kühbergsflur und Sandberg hat felsigen Untergrund,
und zwar befindet sich schon 1 m unter der Erdoberfläche
zum Teil harter, schlechtlösender Felsen. In diesem Teile
wäre ein Straßenauftrag bis zu 1 m wünschenswert ge-
wesen, doch woher diese Auftragsmasse nehmen? Der
Schutt ist in Triebes nicht sehr häufig zu haben und auch
der starken Straßensteigungen halber im Transport zu
teuer. Deshalb wurden die Straßen so geplant, daß mög-
lichst wenig Ab- und Auftrag auszuführen ist. Einige
Strecken, auf denen 1—2 m Ab- und Auftrag entstehen,
waren bei Einmündungen in vorhandene Straßen und bei
Überschreitung kleiner Senkungen nicht zu vermeiden.
Bei einigen Straßenteilen, wie in den Straßen 1, 3, 6, 11
und 14, die von den Steigungsverhältnissen nicht abhängig
sind, wurden die Grenzverhältnisse berücksichtigt.
Um Zufuhrstraßen zu den bestehenden Ortsteilen
Leidenflur, Kühbergsflur zu schaffen, wurden von der
Schützenstraße aus die Straßen 44, 44a, 42, 34 und von der
Südstraße aus die Straßen 40 mit der Steigung 1 : 15, und.
um wieder von diesem Berge ins Tal nach der Greizer Straße
zu kommen, die Straßen 33 und 32 mit dem Gefälle von
1 : 15 mit möglichst geringem Auf- und Abtrag entworfen.
Alle übrigen Straßen in diesem Teile sind für die Teilung
in gut zu verwendende Baublocks und soweit nicht mit
,, Fußweg" beschrieben, auch alle fahrbar, d. h. mit 1 : 15
geplant worden.
Die Zufahrt zum Sandberge ist von der Greizer Straße
aus bis zur Geraer Straße durch Straße 31, und von hier
aus bis zur bestehenden Nordstraße durch Straße 23 mit
der erlaubten Steigung und ohne große Erdbewegung
ausführbar. Da das Sandberg-Gelände von der Direk-
tion der Jutespinnerei für Arbeiterwohnungen vorgesehen
ist, so wurde mit ihrem Einverständnisse zwischen
Straße 23, 23 a und dem Sandberge ein Kinderspielplatz
angelegt.
Die Hauptverbindung von der Talsohle zu den Boden-
äckern wird durch die Straßen 20, 19 und 18 hergestellt.
Über die Einmündung der Straße 19 in den Anger und
den Abgang der Straße 18 vom Anger über die Linden-
straße mußte wegen der außergewöhnlich schwierigen
Bodenverhältnisse ein Sonderplan mit Querprofilen im
Maßstabe 1 : 200 aufgestellt werden.
Das Gelände zwischen Bodenäcker und Gartenäcker
ist weniger bewegt, und wurden hier die Straßen den
Grenzen anpassend entworfen. Um eine gute Auffahrt von
der Aumaischen Straße nach den Straßen 10 und 11 zu
erhalten, ist der obere Teil der Aumaischen Straße so
verlegt worden, daß die 4-5 m hohe Böschung an der
rechten Seite bei beiden Einmündungen mit einem Abtrage
von nur 2— 3 m durchschnitten werden konnte. Durch
Verlegung des oberen Teiles der Aumaischen Straße
wird diese auch auf beiden Seiten bebauungsfähig.
Die Durchschnittsbreiten der Straßen wurden mit 8 m
für Nebenstraßen, 10 m für Durchgangsstraßen ange-
nommen. Im steil abfallenden Gelände wurden auch
Durchgangsstraßen mit 8 m Breite angenommen. Vor-
gärten sind mit 4— 5 m Breite, im steilen Gelände nur
einseitig, an der Bergseite, vorgesehen. Die Bebauung
innerhalb des Orts ist geschlossen, wohingegen außerhalb
des jetzigen Ortes nur offene Bebauung, bis zu 2 Häuser
aneinander, zugelassen werden soll.
Die Bearbeitung eines derartigen Bebauungsplanes, bei
dem es besonders auf eine billige „Tracierung" der
Straßen ankommt, ist eine recht interessante und unter
Umständen dankbare Aufgabe, wenn auch bis zur end-
gültigen Fertigstellung viele Varianten der Straßenzüge in
Längenprofilen und unter Umständen auch in Querprofilen
dargestellt werden müssen.
AUFGABEN DER GARTENKUNST.
Von F. ZAHN, Steglitz.
Es wird der Gartenkunst gar häufig vorgeworfen, sie
stände still, böte nichts Neues und brächte nur das seit
Jahren Gewohnte mit geringen Abweichungen. Das ist
auch wohl der Grund, weshalb von Künstlern, die außer-
halb des Faches stehen, häufig versucht wird, in die Gar-
tenkunst den ihrer Meinung nach fehlenden frischen Zug
hineinzubringen. Daß in diesem Streben, gewaltsam etwas
Neues zu schaffen, manchmal über das Ziel hinaus-
geschossen wird, ist erklärlich, ist aber auch — und dies
sei ganz besonders betont — notwendig. Man sieht so am
101
DER STÄDTEBAU
besten, wo die Grenze der Möglichkeit liegt, die nicht
überschritten werden darf, wenn das Kunstwerk selbst
nicht darunter leiden, seinen Wert verlieren soll.
Anregend zu wirken, sei der Zweck nachstehender
Zeilen. Wenn auch bei diesen Vorschlägen über das Ziel
hinausgegangen wird, sich diese nur bis zu einem ge-
wissen Grade als durchführbar erweisen sollten, so wird
doch die Grenze der Möglichkeit leicht gefunden werden
können.
Aus dem großen Kreise der gartenkünstlerischen Auf-
gaben greife ich zunächst die Vorgärten heraus. Vor-
gärten, ein Schmerzenskind gar vieler Städte und Haus-
besitzer. Wie viel Worte und Tinte sind ihretwegen
schon verschwendet Vorden und doch ist das Ergebnis,
so lange nicht eine durchgreifende Änderung im Stadtbau-
plane vorgenommen wird, immer dasselbe. Der Polizei-
Vorgarten, der schmale zwischen Straße und Haus einge-
keilte Streifen, läßt durch seinen gleichmäßigen Schnitt,
durch die meist gleichmäßige Bebauung der Häuser-
reihe wenig Abwechslung, wenig Entfaltung gartenkünst-
lerischer Tätigkeit zu, zumal wenn die Straße noch mit
Bäumen bestanden ist, die dem Gedeihen der Pflanzung
im Vorgarten wenig vorteilhaft sind. Über den Wert oder
Unwert, die Berechtigung oder Nichtberechtigung der
Vorgärten sei an dieser Stelle nicht gesprochen, vielmehr
sei ihre Berechtigung als feststehend angenommen, ver-
sucht aber, darzustellen, wie sie künstlerisch ausgestaltet,
der Straße ein freundliches Gesicht, den Gebäuden eine
wertvolle Rahmung liefern können dadurch, daß sie Platz
bieten für Baum und Strauch, für Bäume mit malerisch
entwickelten Kronen und ausladenden Ästen.
Eine Unterbrechung der geraden, am Lineal gezogenen
Linie der Gebäudeflucht durch Vorspringen und Zurück-
treten einzelner Bauteile und Gebäude ist hierzu durch-
aus notwendig. Der gleichmäßig breite Streifen wird ver-
schwinden und Abwechslung ist leichter zu erzielen.
Wenn auch noch nicht in der gewünschten Vollkom-
menheit sich darstellend, so erscheint doch der Vorgarten
einer Baugruppe in Schöneberg, an der Ecke Stier-
straße und Friedenauer Straße und seine Verbindung mit
dem Gartenhofe als ein nachahmenswerter Versuch, wert
weiter ausgebildet zu werden. Das Ideal allerdings wäre
es, wenn man es erreichen könnte, daß die Vorgärten nicht
Stück für Stück angelegt, sondern wenn die Vorgärten
eines ganzen Baublockes, einer ganzen Straße als eins
behandelt würden, als eine Gartenfläche sich darstellten,
in welche die Häuser gesetzt sind. Groß sind aber die
Schwierigkeiten, die zu überwinden sind, die Grundstücks-
besitzer unter einen Hut zu bringen. Boden- und Bau-
gesellschaften, die einen ganzen Block mit einem Male be-
bauen, müßten mit gutem Beispiel vorangehen. Ein Versuch
würde zweifellos Nachahmer finden.
Ob bei einer derartigen Anlage der regelmäßigen oder
der landschaftlichen Anordnung der Vorzug zu geben ist,
muß abhängig gemacht werden von der Gesamtumgebung,
von etwa bereits vorhandenem Baumbestande, den Boden-
verhältnissen, der Art der Gebäude usw. Erklärend sei
eingefügt, daß unter der Bezeichnung „landschaftlich"
nicht etwa eine Anlage zu verstehen ist, die sich durch
gekrümmte und gewundene Wege auszeichnet, sondern es
bezieht sich in der Hauptsache auf die Anordnung der
Pflanzung und den Bodenwurf. Ein landschaftlicher
Garten kann ebenso gut einen graden als einen in einer
Krümmung geführten Weg aufweisen. Die Pflanzung
ist auch nicht als ein Gemisch aller möglichen Sträucher
zu verstehen, die möglichst dicht gepflanzt und alljährlich
zu Besen zusammengeschnitten werden, sondern in freier
ungezwungener Form sollen sich Einzelsträucher, Bäume
und Gruppen zeigen, sollen sich an die Gebäude anlehnen,
die Architektur der Fassaden durch ihr Grün, durch teil-
weises Verdecken und kräftige Schattenwirkungen male-
rischer gestalten.
Daß oft ein Baum an richtiger Stelle von vortrefflicher
Wirkung ist, dafür sind sicher Beispiele zur Genüge be-
kannt. Daß die Pflanzung zur Hebung und Verstärkung
der Architektur notwendig ist, den Beweis sehen wir auf
allen Architekturbildern, deren Gebäuden Baum und
Strauch zugesellt werden, erbracht.
Bedingen die Verhältnisse auch gelegentlich eine vor-
wiegend landschaftliche Anordnung, so soll diese doch von
architektonischen Teilen unterbrochen werden. Diese
werden sich an besonders hervorragende Bauteile anzu-
gliedern haben, sollen Hauptgebäude hervorheben und
betonen. In Übereinstimmung mit Stil und Haltung des
Gebäudes sind sie auszugestalten, so daß auch hierdurch
die Einheit und Zusammengehörigkeit zum Ausdrucke ge-
bracht wird. Die trennenden Gitter der einzelnen Vor-
gärten hätten fortzufallen, die Unterhaltung müßte in einer
Hand ruhen, damit auch hierin die Zusammengehörigkeit
zu einem großen Ganzen gewahrt und ausgedrückt wird.
Diese Lösung der Vorgartenfrage bedingt allerdings
eine Änderung der bisher gewohnten Bebauungspläne,
ließe sich den heutigen Bestrebungen vorzüglich einreihen,
muß ja doch bei Durchführung des „Städtebaues nach
künstlerischen Grundsätzen" so wie so eine Änderung der
Baupolizeiordnung vorgenommen werden.
Nun die Stadtplätze.
Zwei Arten von Plätzen sind zu unterscheiden: „Rein
architektonische Plätze" und „Erholungsplätze".
Den ersteren gebührt der Platz vor Monumentalgebäuden,
deren wuchtige architektonische Massen im Platze selbst
eine Fortsetzung finden sollen, vor architektonischen
Denkmalsaulbauten, wie es z. B. das Bismarck- Denk-
mal in Köln ist. In scharf umschnittenen Linien, nicht
in weichen ausladenden Aestchen und Zweigen soll
sich die Pflanzung zeigen, daher die Verwendung von
Alleen, Hecken und gradlinigen Rabatten. Durch Bö-
schungen, Wasserbecken, und regelmäßig umschlossene
ruhige Wasserflächen, in dem sich Architekturstück und
Pflanzung in scharfen Linien spiegeln, kann die Wir-
kung noch gesteigert werden. Sind diese Plätze nur
des Gebäudes oder des Denkmals wegen da, so hat die
zweite Gruppe, die der Erholungsplätze, ganz andere Be-
dingungen zu erfüllen. Der Name schon sagt, welchem
Zweck sie dienen sollen; daher sei Ruhe erste Bedingung.
Kein Verbindungsweg führe darüber hinweg. Der Ver-
kehr stört die Ruhe, er wird um den Platz geführt oder
besser, um begangene Fehler nicht zu wiederholen: Im
Bebauungsplan werde die Lage des Platzes so gewählt,
daß jeder Verkehr über den Platz ausgeschlossen ist, d. h.
drei Wände des Platzes seien geschlossen; an der vierten
führe die Straße entlang. Der Platz sei eine Straßener-
weiterung, eine Bucht, an welcher der Verkehr vorbei,
nicht darüber hinweg geht. Die offene Seite werde ge-
102
DER STÄDTEBAU
deckt durch dichte Pflanzung, erhalte einen Abschluß
durch eine kräftige Baumreihe oder, wenn die Mittel vor-
handen, einen architektonischen Abschluß wie der Lust-
garten in Potsdam. Dann ist Ruhe gewährleistet, dann
ist der Verkehr vom Platze fern. Wie der Platz im
Übrigen auszubauen ist, richtet sich ganz nach seiner
Form, Größe und Umgebung, ferner danach, ob er in der
Hauptsache ein Spielplatz sein, ob er Gelegenheit zum
Spazierengehen bieten soll oder gar ein Denkmal aufzu-
nehmen bestimmt ist, ein Denkmal, das keine archi-
tektonische Umgebung, sondern eine stille Stelle verlangt,
sich hier heraushebend aus dem umschlingenden Grün,
der Eigenart dessen, dem es gesetzt ist, an Ruhe und Ein-
fachheit entsprechend. Regelmäßige oder landschaftliche
Anordnung und Gestaltung ist ebenfalls von den genannten
Bedingungen abhängig. Beides kann natürlich auch neben-
einander, das eine das andere dadurch kräftig zur Geltung
bringend, bestehen.
Wie ein Platz angelegt werden kann, bei dem eigent-
lich alle Bedingungen zugleich zu erfüllen sind, außerdem
noch ein nach Möglichkeit zu schonender dichter Bestand
vorhanden ist, möge der Entwurf des Maybachplatzes in
Friedenau erläutern. (Vergl. Tafel 61 u. 62). An Bedin-
gungen, die notwendig zu erfüllen waren, sind gestellt:
1. Möglichste Schonung des vorhandenen Birkenbe-
standes.
2. Rücksicht auf das Gymnasium als beherrschenden
Monumentalbau.
3. Erhaltung der Schrägverbindung von der Lauter-
straße zur Handjerystraße, wegen des Verkehrs nach dem
Bahnhofe; gestattet war eine geringe Verschiebung.
4. Anlage eines großen Kinderspielplatzes.
Unter strengster Befolgung dieser Bedingungen ist
vorliegender Entwurf entstanden. Der Diagonalweg ist
um einige Meter nach Westen gerückt, gedacht als gerade
Waldschneise, an deren Ende der Turm des Gymnasiums
als „point de vue" steht. Die Birken bilden den Rahmen
und die seitlichen Wände, nicht feste, scharf geschnittene
Wände, sondern, wie die Waldschneise es zeigt, mit einigen
überhängenden ausladenden Aesten, die durch ihre lockere
und leichte Form nichts verdecken, sondern zur maleri-
schen Wirkung beitragen werden. Wo die Wand sehr
gelockert ist, sollen dunkellaubige Erlen, die schnell
wachsen, die Lücke ausfüllen. Zwischen den hellen
Stämmen der Birken finden Taxus Platz; die Streifen längs
des Weges erhalten Waldblumen und Staudenschmuck,
ebenso wie die übrige Pflanzung unter den Birken sich
völlig dem Charakter des Birkenwaldes anpaßt.
Das Gymnasium ist in seinem Mittelbau mit dem
Portal besonders herausgehoben durch ein in der Axe
vorgelagertes Becken, dessen Rand aus Sandsteinplatten,
die in Rasenhöhe liegen, besteht. Der seitliche Abschluß
wird durch Taxushecken gebildet, über welche die Birken
mit ihren hellen Stämmen hinwegragen. Die Querseite,
dem Gymnasium gegenüber, nimmt ein um 3 Stufen erhöht
liegender architektonischer Sitzplatz auf.
Die übrigen Teile sind mehr nebensächlich. Die
Hähnelstraße findet gewissermaßen eine Fortsetzung in
der Anlage durch regelmäßige Baumanpflanzung und ein
mit vertiefter Mitte in Straßenbreite angelegtes Rasenstück.
Sitzplätze sind, um auch den Bedürfnissen eines Erholungs-
platzes zu genügen, an geeigneten Stellen vorgesehen. Die
sehr wenig benutzte Schrägverbindung von Südwesten
nach Nordosten vermittelt unter Benutzung des bereits
vorhandenen Weges ein Pfad durch den Wald. Als Rasen-
tal gedacht ist der längs des Turnplatzes gelegene von
Bäumen nicht bestandene Teil, der in Straßenbreite an-
gelegt nach dem ehemaligen Bebauungsplan als Straße
ausgebaut werden sollte. Dies Rasental wird an der Süd-
seite begrenzt durch das Birkenwäldchen, an der Nord-
seite durch den Turnplatz. Der die Verlängerung des zur
Direktorwohnung führenden Bürgersteiges bildende Weg
ist ein wenig in das Birkenwäldchen einschwingend ge-
führt worden. Hierdurch wird einmal ein völlig schattiger
Weg erzielt, dann aber auch ist es möglich, das hohe, den
Turnplatz umschließende Drahtgitter durch entsprechende
Pflanzung zu verdecken und den Turnplatz selbst den
Blicken Vorübergehender zu entziehen. Der Eingang
zum Turnplatz ist auf die verbrochene Ecke gelegt. Auf
dem Spielplatze wird der Birkenbestand erhalten, nur die
Überständigen und Unterdrückten werden der Axt zum
Opfer fallen. Ein dichter Ring von Unterholzpflanzung
umgibt den Platz und schließt ihn völlig ab gegen die
übrige Anlage. Wie im einzelnen die Auswahl und An-
ordnung der Gehölze usw. gedacht ist, darauf einzugehen
erscheint mir hier nicht nötig, ist auch, als völlige Klein-
malerei, ohne Belang für die Hauptanordnungen.
Ich glaube damit den Beweis geliefert zu haben, daß
selbst unter so schwierigen Verhältnissen eine alle Be-
dingungen erfüllende Anlage geschaffen werden kann.
Auf eine sehr häufige Form von Plätzen, wenn sie
überhaupt die Bezeichnung Platz verdienen, möchte ich
noch hinweisen, nicht als Muster, sondern mehr als ab-
schreckendes Beispiel. Das sind die „Verlegenheits-
dreiecke an Straßenkreuzungen". Es gibt Städte, die eine
ganze Sammlung solcher Dreiecke aufweisen. Daß diese
Ecken zu gärtnerischem Schmuck gekommen sind, war
sicher gerade so wie ihre Anlage, in den meisten Fällen
Verlegenheit. Man empfand die große Pflasterfläche unan-
genehm, namentlich, wenn sie von der Sonne hell beschienen
wurde und fand in der Begrünung eine willkommene Ab-
hilfe. Gerade diese Anlagen sind so recht dem Winde von
allen Richtungen her ausgesetzt und erfordern einen im
Verhältnisse zur Größe hohen Aufwand an Unterhaltungs-
kosten.
Man hätte in einzelnen Fällen besser getan an Stelle
der Beete einige große malerische Bäume hainartig mit
Rasenuntergrund zu pflanzen. Es würden hierdurch, da
diese eine Fortsetzung der Straßenflucht bilden, die großen
Flächen als solche weniger in Erscheinung treten und
der Charakter einer Straße auf einer längeren Strecke
durch die seitlichen Wände gewahrt werden. Vielfach lag
allerdings die Ausstattung mit Blumen im Interesse der
Hausbesitzer, die dann die Aussicht auf einen „Schmuck-
platz" bei der Miete sich mit bezahlen lassen, während
einfache Bäume nicht so hoch im Preise stehen. Dem
Straßenbilde kommen aber derartige Baumgruppen mehr
zugute, da sie es auf größere Entfernung verschönern,
als die nur in der Nähe wirkenden Blumenbeete und
Rasenflächen.
Ruhe war als das unumgängliche Erfordernis von Er-
holungspläten bezeichnet. Schutz gegen Wind und Staub
beansprucht der Mensch, der Erholung sucht, aber auch
die pflanze, wenn sie gedeihen soll. Beides finden wir
103
DER STÄDTEBAU
bei den „Innenanlagen". Daß diese sich bisher so wenig
eingebürgert haben, hat wohl nicht zum geringsten seinen
Grund darin, daß man sich zu schwer ftir etwas Neues,
selbst wenn es besser als das Alte ist, entschließt.
Mit großer Freude habe ich in Heft lo (Jahrg. I) den Be-
bauungsglan von Marienburg von C. Sitte gesehen, der hier
fast sämtliche Anlagen als Erholungsplätze in die Bau-
blöcke verlegt hat. Der gegen Innenanlagen häufig ange-
führte Grund: es sei kein Vergnügen, die wenig ansprechend
ausgestattete Rückseiten der Häuser betrachten zu müssen,
ist nicht stichhaltig. Abhülfe ist leicht zu schaffen, indem
man die Anlage mit einer dichten Grenzpflanzung, der hoch-
gehende Bäume in genügender Zahl beigemischt sind, um-
gibt. Dann haben wir auch in den Schlingpflanzen ein vor-
treffliches und vielfach nicht genug gewürdigtes Mittel, die
glatten Hauswände angenehm zu unterbrechen und aufzu-
teilen. Die nach hinten angebauten Wirtschaftsbalkons
werden bei der Wertschätzung, der sich auch namentlich
in Großstädten die Pflanzen erfreuen, in reichem Maße be-
grünt werden, und auch so die Eintönigkeit der Hausrück-
seiten beleben helfen.
Ob es gut ist, außer den notwendigen öffentlichen Zu-
gängen von der Straße her, noch Durchgänge von den
einzelnen Häusern für die Bewohner zu schaffen, wage
ich im Augenblick nicht zu entscheiden. Bequem sind
diese zweifellos und gerade in der leichten und jeder-
zeitigen Erreichbarkeit des Erholungsplatzes liegt ja mit
der große Wert. Unvermeidlich ist allerdings eine häufige
Durchbrechung der Grenzpflanzung, die jedoch kaum ins
Gewicht fallen dürfte, da die Kronen der Bäume sich
über dem Wege schließen, und so die Deckung nach
oben in keiner Weise gestört wird. Durch Zusammen-
legung je zweier Zugänge an die Grenze der benachbarten
Grundstücke kann die Anzahl auf die Hälfte verringert
werden.
Ein Spielplatz ist stets erforderlich; seine Größen-
abmessungen seien nicht zu klein gewählt; zugunsten
etwaiger größerer Rasenflächen darf hieran durchaus nicht
gespart werden. Läßt die geringe Ausdehnung der Innen-
anlage keinen ausgedehnten Rasen und Anpflanzungen zu,
so beschränke man diese auf das Mindestmaß, namentlich
dann, wenn in größerem Umkreise diese Anlage die ein-
zige und die Zahl der Kinder eine hohe ist. In groß-
städtischen Verhältnissen mit hohen Grundwerten und
dichter, namentlich Arbeiterbevölkerung, wird eine weise
Beschränkung des Schmuckes zugunsten des Spielplatzes
wol die Regel bilden müssen.
Was in größeren Anlagen mit mehreren Durchgängen,
die gleichzeitig auch als Verbindungswege benutzt werden,
die Lage der Spielplätze betrifft, so muss diese nach Mög-
lichkeit so gewählt werden, daß sie abseits dieser Ver-
kehrslinien liegen, und nicht dazu verleiten, den Weg
zwischen die spielenden Kinder hindurch zu nehmen.
Für beide Teile, Vorübergehende wie Kinder, ist es
störend.
Daß außer Bänken auch Unterstandshallen, Brunnen
usw. sehr zur Vervollständigung und Bequemlichkeit bei-
tragen, bedarf keines besonderen Hinweises. Wenn man
die Frage aufrollt, ob der regelmäßigen oder landschaft-
lichen Anordnung der Vorzug zu geben sei, so muß diese
Entscheidung für jeden einzelnen Fall getroffen werden.
Beides hat seine Vorzüge. Letzteres verdient den Vor-
zug, wenn es sich darum handelt, gleichzeitig die botani-
schen Kenntnisse der Kinder und schließlich auch der
Erwachsenen zu fördern. Es läßt sich bei landschaftlicher
Anordnung, da man durch keine Gleichmäßigkeit ge-
bunden ist, eine größere Anzahl verschiedener Gehölze
und Pflanzen verwenden.
Die weitere Ausnutzung des Blockinnern für Schulen,
Badeanstalten usw. liegt außerhalb meiner Aufgabe. Nicht
nur in geschlossenen Blocks ist die Innenanlage wertvoll,
sondern auch in Landhausvierteln mit offener Bebauung,
wofür der Königin-Luise-Garten in Magdeburg das hervor-
ragendste mir bekannte Beispiel ist. Hier war es aller-
dings auch das überaus interessante und reizvolle Ge-
lände, das geradezu zu einer derartigen Lösung heraus-
forderte. In freier ungezwungener Lage gruppieren sich
um diesen Anlagen -Mittelpunkt die Gärten mit ihren
Villen, in ihrer Gesamtwirkung wie aus einem Guß er-
scheinend, hineinkomponiert in die gärtnerische Um-
gebung.
Die Frage, ob wir hier in den aufstrebenden Villen-
vororten der Reichshauptstadt ähnliches schaffen können,
ist entschieden mit einem kräftigen „Ja" zu beantworten.
Der Einwand, daß ein landschaftlich so günstiges Gelände
hier fehlt, ist nicht stichhaltig. Unsere Berliner Um-
gebung weist eine Fülle solcher Gelände auf; sogar in
allernächster Nähe, in Dahlem.
Es war eigentlich meine Absicht, Bestehendes nicht in
den Kreis meiner Betrachtungen zu ziehen. Hier kann ich
aber nicht umhin, von dem Standpunkte des Gartenkünstlers
aus dem Bebauungsplane zur Aufteilung der Domäne Dahlem
meine Zustimmung versagen zu müssen. Ich kann wohl
sagen, es tut weh, zu sehen, wie gerade die Teile mit dem
günstigsten Bodenwurfe, mit den alten Wasserlöchern von
schnurgeraden Straßen durchquert, wie die Löcher aus-
gefüllt werden, die doch als öfTentliche Anlage oder inner-
halb eines Privatbesitzes ein Schmuck ersten Ranges
hätten werden können. Fast scheint es, als sei nur maß-
gebend gewesen, möglichst viel Bauplätze herauszu-
schneiden. Wäre man bei dem Entwürfe der Straßen mehr
den Höhenkurven des Geländes als dem Lineal gefolgt, dann
hätte sich vielleicht ein kleiner Verlust an Bauplatzzahl
ergeben, aber auch eine Ersparnis an Erdarbeit — vor
allem der Gewinn künstlerischer Wirkung, die hier in der
Reißbrettarbeit vollständig untergegangen ist.
Gerade zur Mitarbeit an Bebauungsplänen für Villen-
kolonien scheint mir ein landschaftlich geschulter Beirat
ebenso wichtig zu sein, als der Architekt und der Ingenieur.
So schließe ich denn meine Ausführungen in der
Hoffnung, ein wenig anregend gewirkt zu haben, gleich-
zeitig aber auch mit dem Wunsche, daß gemeinsame
Arbeit Architekt und Gartenkünstler zusammen führen
möge, um mit vereinten Kräften dem einen Ziele zuzu-
streben: ,,der künstlerischen Durchbildung von Stadt und
Haus und Garten."
104
DER STÄDTEBAU
EIN STADTPLANVERGLEICH.
Von P. HALLMAN, Stockholm.
Im Auftrage der schwedischen Stadt Monster ist für
ein fast unbebautes Gelände in der Nähe des Eisenbahn-
hofes (in der Mitte des unteren Planrandes im Textbilde)
zum Vergleiche mit dem aus dem vorigen Jahrhundert
stammenden alten Plane ein den gegenwärtigen Anschau-
ungen entsprechender neuer Plan ausgearbeitet worden.
Die wenigen bereits bebauten Teile (an den beiderseitigen
Planrändern) sind besonders kenntlich gemacht; über das
Gelände führen zwei Landstraßen, die der ältere Plan ver-
nachlässigt hat, während sie im neueren die Richtung für
eine Ringstraße bezw. für eine schräge Hauptverbindung
bestimmen.
Die Bebauung war früher durchweg mit Wohnhäusern
an 18 m breiten Straßen angenommen. Jedoch soll sie
nur in den Hauptstraßen eine ähnliche, in den Neben-
straßen aber und an den Gartenanlagen und Spielplätzen,
die innerhalb großer Baublocks geplant sind, eine niedri-
gere werden, für Eigenhäuser, Einfamilienhäuser, Arbeiter-
häuser.
Im schematischen alten Plane war auf den Verkehr
keine besondere Rücksicht genommen im Gegensatze zum
neuen, der insbesondere dem Ring- und dem Bahnhofs-
verkehre Rechnung zu tragen sucht. Die Stellung öffent-
licher Gebäude bietet ebenfalls charakteristische Unter-
schiede nach dem Plane des vorigen Jahrhunderts sollten
monumentale Bauwerke, mit Ausnahme vielleicht der
Kirche, in die Straßenflucht eingereiht werden, während
der moderne Plan dafür monumental gedachte Plätze
oder hervorragende Stellen dazu geeigneter Straßenzüge
ins Auge gefaßt hat.
Im neuen Plane haben wir also die Annehmlichkeit
einer wohlgeordneten Gliederung der Wohnstätten, in dem
alten Plane die altgewohnte Langeweile des Schematismus,
in dem neuen nach den Verkehrsrichtungen hin gelegte
Straßen, im alten die übliche Straßengeometrie, in dem
neuen die Berücksichtigung vorhandener Wege und der
bereits bebauten Ortsteile, im alten deren schroffe Unter-
drückung oder Vernichtung dem Plansysteme zuliebe, im
neuen endlich die schönheitliche Ausgestaltung der prak-
tischen Anforderungen, im alten poesielose Nüchternheit,
die nicht einmal praktisch ist.
Daraus ergeben sich aber auch wirtschaftliche Vor-
teile, wie folgende Tabelle zeigt:
Gebäudeflächen
Hofflächen . . .
Hausgärten . . .
Gesamtfläche . .
Öffentliche Gebäude
Hauptstraßen . .
Nebenstraßen . .
Pachtgärten . . .
Öffentliche Plätze .
1800
qm
1 37 600
76500
214 100
4700
117 600
31 000
1900
qm
1 38 000
105 600
4 400
248 000
11 600
76600
27800
20 500
37000
105
DER STÄDTEBAU
Die bebaute Fläche für Wohnhäuser ist also in beiden
Plänen fast die gleiche, ein wenig höher sogar noch im
neuen Plane, der besondere Wohnstraßen vorsieht. Nicht-
destoweniger bleiben für öffentliche Gebäude und Plätze,
Gärten und Höfe ungefähr 67000 qm Fläche mehr übrig.
Die Grundfläche für viergeschossige Bebauung ist zwar
um rund 33200 qm kleiner geworden; dafür sind aber
33 600 qm Grundfläche für eine niedrigere Bebauung ge-
wonnen. Werden im Durchschnitt für eine Feuerstelle
35 qm gerechnet, so bot der alte Plan, wenn das Erd-
geschoß als Wohngeschoß mitgerechnet wird, rund 19660
Feuerstellen. Nach dem neuen Plane ergeben sich da-
gegen 14920 Feuerstellen in viergeschossigen Häusern und
1500 in kleineren Häusern, zusammen 16420; der Unter-
schied beträgt also 3200. Die Kosten für die Anlage
der Straßen und zwar für 1 qm der Hauptstraßen und
der öffentlichen Plätze zu 10 Kronen und für 1 qm der
Nebenstraßen zu 5 Kronen angenommen, würden nach
dem älteren Plane aber auch rund 2 026 000 Kronen
ausgegeben werden, nach dem neueren nur 1 275 000, also
750 000 Kronen weniger. Auf eine Feuerstelle bezogen,
im ersten Falle 103 Kronen, im zweiten Falle etwa
72 Kronen.
Durch diese soziale und wirtschaftliche Plangliederung
wird außerdem erzielt, daß eine größere Anzahl von
Häusern in die Nähe kleiner Gartenanlagen rückt, die Er-
satz bieten für größere Garten- und Platzanlagen, deren
Anordnung nicht zur Aufgabe diese Planes gehörte.
ANLAGE EINES LANDHAUSVIERTELS
BEI HANNOVER.
Von G. AENGENEYNDT, Hannover.
Der Anbau von Einfamilienhäusern in Hannover war
im Vergleiche zu anderen Städten bisher nur ein spärlicher.
Das Miethaus, mit abgeschlossenen Wohnungen in jedem
Geschoß, in Größe und Ausstattung den verschiedenen
Bedürfnissen angepaßt, wurde weitaus bevorzugt. Erst in
den letzten beiden Jahrzehnten machte sich der Anbau von
Eigenhäusern im Stadtgebiete und in einigen benachbarten
Vororten in wachsendem Umfange bemerkbar. Bei einer
im Jahre 1894 vorgenommenen Umarbeitung der städtischen
Bauordnung wurden in richtiger Erkenntnis der zunehmen-
den Beliebtheit der Einzelhäuser erleichternde Vorschriften
für die Erbauung derartiger Häuser erlassen, und besondere
Teile des Bebauungsplanes als sog. Landhausviertel fest-
gesetzt. Dabei wurden Landhausviertel mit Bauwich und
solche ohne Bauwich unterschieden. Bei Bestimmung der
für Landhausviertel festzusetzenden Flächen ist selbst-
verständlich auf passende Lage und Umgebung möglichste
Rücksicht genommen. Namentlich sind die in der Nähe
des Stadtwaldes „Eilenriede" liegenden, für die Bebauung
geeigneten Flächen zu Landhausvierteln bestimmt. —
Das auf der Doppeltafel 63 und 64 dargestellte Land-
hausviertel ist auf einem Gelände angelegt, das sich mit
Ausnahme der Provinzial-Blindenanstalt ganz im Eigentume
der Stadtgemeinde befand. Es ist am Rande der Eilen-
riede anmutig gelegen und von der Stadtmitte nur etwa
3 km entfernt. Eine vorzügliche Straßenbahnverbindung,
mit einer für großen Verkehr zweckmäßig eingerichteten
Haltestelle zwischen der städtischen Waldwirtschaft
„Pferdeturm" und einem Haupteingange zur Eilenriede,
macht es von allen Seiten leicht erreichbar. Der Be-
bauungsplan für das Gelände vor der Blindenanstalt ist
bereits im Jahre 1892 von dem Verfasser aufgestellt
und mit einigen nicht wesentlichen Abänderungen für die
Ausführung beibehalten. Dieses Gelände gehört zu den
Landhausvierteln ohne Bauwich, mit der Einschränkung,
daß längst der lebhaften Kirchröder Straße die Häuser mit
drei vollen Geschossen, anstatt der sonst nur zulässigen zwei
vollen Geschosse, erbaut werden dürfen. Das hinter der
Blindenanstalt gelegene, nicht zur Eilenriede gehörende
Waldgelände wurde im vergangenen Jahre auch zum
Aufschluß für die Bebauung bestimmt und durch einen
neuen Bebauungsplan an das vorerwähnte Gelände ange-
schlossen. Das Waldgelände soll in seinem ganzen Um-
fange mit Bauwich und in besonderer, durch Verkaufs-
bedingungen sicher gestellter Weiträumigkeit bebaut
werden, um auch denjenigen Baulustigen, welche Wert auf
einen großen Garten legen, passende Gelegenheit zur An-
siedlung zu geben. Die auf dem Plane dargestellte vor-
läufige Bauplatzeinteilung, die für die einzelnen Plätze
nicht unter 1300 qm hinuntergeht, zeigt, daß diese Plätze
nach Tiefe und Frontmaß viel reichlicher bemessen sind,
als diejenigen in dem vorderen Teile. Auch sind die Bau-
platzpreise geringer angesetzt; sie sollen hier etwa 16 bis
18 M. für das qm, frei von allen Straßen- und Kanalbau-
kosten, betragen, während in dem vorderen Teile, ent-
sprechend der größeren Ausnutzung 23—28 M. für das qm
bezahlt werden.
Der Bebauungsplan zeigt eingangs des Geländes einen
größeren Kirchplatz, auf dem inzwischen durch den
Architekten E. Hillebrand die Petrikirche in gotischen
Formen mit Sandstein-Fassaden erbaut worden ist. Die
Stadtgemeinde hat nicht nur den Kirchplatz frei her-
gegeben, sondern auch noch einen erheblichen Beitrag zu
den Baukosten geleistet, um eine monumentale Ausführung
des Kirchenbaues zu erreichen. Die schön gestaltete Kirche
bildet einen wirkungsvollen Abschluß der breiten Allee-
straße ,,Misburgerdamm" und gibt mit den umgebenden
Gartenanlagen dem Eingange zum Landhausviertel ein
sehr willkommnes vornehmes Gepräge. Der weiterhin
am Treffpunkte der Scheide- mit der Kirchröder Straße — dem
lebhaftesten Verkehrspunkte des anschließenden Vorortes
Kleefeld — angeordnete Kantplatz ist als zukünftiger
Marktplatz gedacht; er ist vorläufig mit Gartenanlagen
versehen, da zunächst ein Bedürfnis für einen Marktverkehr
noch nicht vorliegt.
Durch die dem Rande der Eilenriede folgende Kaul-
bachstraße haben die beiden Viertel, außer der Zuwegung
durch die Kirchröder Straße, noch eine namentlich für den
Fußgängerverkehr bestimmte durchgehende Verbindung
mit einander erhalten. Hinter der Blindenanstalt verläßt
106
DER STÄDTEBAU
die Kaulbachstraße den Waldrand und legt sich in das
Blockinnere, wird aber endlich dem Walde wieder zu-
geführt, um später eine Verlängerung der Waldrandstraße
zu ermöglichen.
Die Bauplätze im Waldgelände südlich der Kaulbach-
straße sollen nur einseitig und zwar nach dieser Straße
hin bebaut werden. Die Straßenbreiten des Landhaus-
viertels sind möglichst gering bemessen; nur an einzelnen
Stellen sind zur Belebung des Straßenbildes, Erweiterungen
mit Bepflanzungen vorgesehen. Alle Straßen sind mit Vor-
gärten von wechselnden Breiten ausgestattet. Als Straßen-
befestigung wird Kleinpflaster auf Schotterunterlage ver-
wendet. Die Fußsteige werden, mit Ausnahme der Prome-
nade am Waldrande, mit Asphalt belegt. —
Die Bebauung des Landhausviertels ist im vorderen
Teile innerhalb zweier Jahre für hiesige Verhältnisse sehr
rasch vorgeschritten. Fast durchweg sind ansprechend
gestaltete Häuser entstanden. Hoffentlich nimmt die
weitere Entwicklung, auch des im Waldgelände ge-
legenen Teiles dieses Landhausviertels, einen guten Fortgang.
SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE VORAR-
BEITEN FÜR STADTERWEITERUNGSPLÄNE
Von Dr. Ing. FORB AT, Frankfurt a. M.- Budapest.
I. Allgemeines.
Die Lehre vom Städtebau wird in letzter Zeit immer
mehr zu dem, was sie eigentlich sein soll, nämlich zur
Wissenschaft der Wohnung- und Arbeitstättenversorgung.
Von allen Beteiligten, voran von denen, die es mit der
künstlerischen Gestaltung neu werdender Stadtteile ernst
meinen, wird es immer lauter betont, daß als erste und
hauptsächlichste Bedingung jedes Stadtplans seine von
aller Schablone befreite Zweckmäßigkeit betrachtet werden
müsse. Ohne Zweckmäßigkeit keine Schönheit. Und
wenn schon die Schönheit mit der Zweckmäßigkeit geht,
so ist dies in noch erhöhtem Maße der Fall bei allen
andern Anforderungen, die an einen Stadtplan berechtigter-
weise gestellt werden können.
Um eine Aufgabe, vor die man gestellt wird, zweck-
mäßig lösen zu können, muß man vor allem über den zu
erreichenden Zweck eindeutig und vollständig im klaren
sein. Der Zweck eines Stadtbauplanes ist aber unbestritten
der, den Rahmen für die Unterbringung der vorhandenen
und in Zukunft zu erwartenden städtischen Bevölkerung
so zu gestalten, daß schon die Art dieser Unterbringung
dazu beiträgt, das geistige und materielle Wohl der Be-
völkerung nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern
auch möglichst zu fördern. Der Stadtbauplan soll daher
in erster Linie dafür sorgen, daß den Anforderungen des
heutigen Kulturstandes entsprechende Wohn- und Arbeit-
stätten in einer der Zahl und Zusammensetzung der Be-
völkerung angemessenen Art, Menge und Verteilung recht-
zeitig und ungehindert bereitgestellt werden können.
Wer bei Aufstellung eines Stadtbauplanes von dieser
Grundlage ausgeht, wird mit den Grundsätzen, nach denen
der Städtebaukünstler verfahren wird, um bei aller
Zweckmäßigkeit gleichzeitig auch ein schönes Städtebild
zu erreichen, niemals in Widerspruch geraten können.
Die Führung und Abstufung der Straßen in ästhetisch be-
friedigender Weise, die Verteilung und Ausbildung der
Plätze als künstlerischer Ruhe- und Mittelpunkte, die
Gliederung der baulichen Massen nach Herrschendem und
Beherrschtem, die Steigerung des Charakteristischen in der
Landschaft durch entsprechende Anordnung hervorragen-
der Architekturwerke und alles, was sonst noch von den
Künstlern im Städtebau für angebracht erachtet werden sollte.
um eine schöne Wirkung zu erzielen, läßt sich unge-
zwungen mit einem Stadtplan erreichen, der in seiner all-
gemeinen Grundanordnung trotzdem in erster Reihe der
möglichst vollkommenen Erreichung seines ureigenen
Zieles, nämlich der zweckmäßigen Unterbringung der
Bevölkerung, angepaßt erscheint. Wenn demnach dem
Verfasser eines Stadterweiterungsplanes die Schönheit des
Städtebildes nach der Natur der zu lösenden Aufgabe auch
nicht als Selbstzweck erscheinen kann, so wird diese
dennoch nicht Not leiden müssen, wenn nur bei der Be-
arbeitung des Planes Kunst und nüchterne Erwägung
neidlos Hand in Hand gehen.
Zur Vorbereitung eines Stadtbauplanes ist vor allem
eine möglichst vollkommene Karte und die genaue örtliche
Kenntnis des in Betracht kommenden Geländes erforderlich,
nach dessen natürlicher Beschaffenheit schon eine Gliede-
rung des Bebauungsgebietes nach seinen verschiedenen
Verwendungszwecken erfolgen kann, bei ausgesprochener
Eigenart einzelner Gebietsteile oft auch bereits erfolgen
muß. Die Orientierung über die in der Nachbarschaft
vorhandenen und durch das neue Bebauungsgebiet in
organischem Anschlüsse weiter zu leitenden, sowie über
die sonst noch etwa erforderlich werdenden bedeutenderen
Verkehrswege führt zur Festlegung der Hauptlinien des neuen
Straßennetzes, die das Gerippe des Erweiterungsplanes zu
bilden berufen sind. Erst nach diesen, gewissermaßen
topographischen Vorarbeiten kann an die weitere Be-
arbeitung des Planes geschritten werden, welche die Auf-
teilung der zwischen den Hauptverkehrszügen gelegenen
Gebiete im einzelnen zum Ziele hat.
Um diese Aufteilung in einer dem tatsächlichen Be-
dürfnisse entsprechenden Weise vornehmen zu können,
handelt es sich nunmehr vor allem darum, festzustellen,
was auf dem Erweiterungsgebiet eigentlich untergebracht
werden soll. Und da ergibt sich aus dem Studium einer
großen Anzahl von Stadterweiterungsplänen auch aus
neuester Zeit die Wahrnehmung, daß, während sowol die
Anpassung an die Eigentümlichkeiten des Geländes als
auch die möglichst günstige Ausgestaltung der Verkehrs-
verhältnisse fast ohne Ausnahme zum Gegenstand ein-
gehender Vorarbeiten und sorgfältiger Erwägungen ge-
macht worden sind, die Frage nach der Beschaffenheit
107
DER STÄDTEBAU
der auf dem Erweiterungsgebiet unterzubringenden Be-
völkerung die gleich gründliche Behandlung nicht immer
erfahren hat. Denn wenn sich der Verfasser eines Stadt-
erweiterungsplanes nur ganz allgemein darüber Rechen-
schaft zu geben sucht, wieviel Einwohner er bei einer
gewissen angenommenen Wohndichte auf dem in Frage
stehenden Erweiterungsgebiet unterzubringen imstande ist,
so ist dies für die weitere Bearbeitung des Planes als hin-
reichende Grundlage wohl noch nicht zu betrachten. Dazu
sind die auf den Bebauungsplan Einfluß nehmenden Be-
dürfnisse der auch in kleineren Gemeinden und innerhalb
enger begrenzter Bebauungsgebiete niemals ganz homogenen
Bevölkerung denn doch viel zu wechselnd, als daß auf
Grund von nur die Zahl der Bewohner berücksichtigenden
Erwägungen das Richtige getroffen werden könnte. Um
so weniger wird dies bei Festlegung der Grundzüge für
die bauliche Ausgestaltung der Stadterweiterung in großen
Städten der Fall sein, deren Charakter weniger von der
Zahl, als von der sozialen und wirtschaftlichen Lage der
unterzubringenden Bevölkerung bedingt sein muß.
Die Stadterweiterung wird andere Formen annehmen,
wenn wir es mit einer Bevölkerung zu tun haben, die
hauptsächlich dem Handel und Gewerbe nachgeht, andere,
wenn die Zahl der Beamten und in freien Berufen tätigen
Einwohner überwiegt, und wieder andere, wenn auch noch
die Bedürfnisse eines ausgedehnten Fremdenverkehrs oder
einer großen Anzahl lediglich von ihrem Vermögen oder
ihrer Pension lebenden Privatleute berücksichtigt werden
müssen. Die Gestaltung der Wohnviertel wird schon in
der Grundrißausbildung des Stadtbauplanes verschieden
ausfallen, je nachdem man — unbeschadet der für alle
Wohnungen in gleicher Weise zu stellenden gesundheit-
lichen Anforderungen — den verschiedenen Ansprüchen
der mehr oder weniger bemittelten Bevölkerungsschichten
gerecht werden will, und man muß über die wirtschaft-
liche Zusammensetzung der unterzubringenden Bevölkerung
wenigstens annähernd unterrichtet sein, wenn man die
Ausdehnung der diesen verschiedenen Ansprüchen ange-
paßten Wohnviertel irgendwie richtig einzuschätzen in der
Lage sein soll. Ebenso muß man über den voraussicht-
lichen Umfang, den Industrie und Handel, namentlich auch
der Großhandel in dem neu zu erschließenden Gebiet an-
nehmen können, Untersuchungen anstellen, wenn man bei
Bemessung der Größe der für diese Zwecke auszu-
scheidenden Bauviertel nicht vollständig im Dunkeln tappen
und alles dem Zufall überlassen möchte.
Die gleiche, wenn nicht noch höhere Bedeutung hat
die Kenntnis von der Zusammensetzung der zu erwarten-
den Bevölkerung für die Aufstellung einer Bauordnung,
welche die Ausfüllung des durch den Stadterweiterungs-
plan geschaffenen Rahmens in einer Weise sicher stellen
soll, die den auf Förderung der allgemeinen Wohlfahrt
der Bevölkerung gerichteten Bestrebungen des Bebauungs-
plans kräftige Unterstützung gewährt. Die engen Wechsel-
beziehungen, die zwischen Bauordnung und Bebauungs-
plan bestehen, bedingen, daß man sich schon beim Ent-
würfe des letzteren wenigstens über die Grundzüge der
für die einzelnen Stufen in Aussicht zu nehmenden bau-
polizeilichen Bestimmungen im großen und ganzen klar
sein muß. Gerade diese baupolizeilichen Bestimmungen
werden aber nur papierne Weisheit bleiben, wenn sie
nicht verständnisvoll in den Dienst eines gesunden sozialen
und wirtschaftlichen Fortschritts gestellt werden, was
wieder nur möglich ist, wenn man sich vorher über die
verschiedenartige Zusammensetzung der Bevölkerung und
die sich daraus ergebenden verschiedenartigen Bedürf-
nisse in den einzelnen Bauvierteln Klarheit zu verschaffen
gesucht hat.
Eine Stadterweiterung wird ihrer vielseitigen Aufgabe
nur dann gerecht werden und gleichzeitig auch in schön-
heitlicher Hinsicht befriedigen können, wenn zwischen ihr
und dem Charakter der innerhalb des zugehörigen Ge-
bietes unterzubringenden Bevölkerung ein eben solcher
innerer Zusammenhang besteht, wie er zwischen der
äußeren Erscheinung eines Architekturwerkes und dem
Zweck, für den das Gebäude errichtet worden ist, vor-
handen sein muß, wenn ein befriedigender Eindruck er-
zielt werden soll. Für die Gestaltung einer Stadt-
erweiterung ist daher neben der Rolle, die der Architekt
der einzelnen Gebäude des Erweiterungsgebietes hierbei
spielt, und die vom Verfasser des Stadtbauplanes un-
mittelbar nur wenig beeinflußt werden kann und auch
gar nicht beeinflußt werden soll, die Art des Bebauungs-
planes sowie der Bauordnung von ausschlaggebender
Bedeutung, welche wieder, wie wir gesehen haben, der
Zusammensetzung der im Erweiterungsgebiet zu er-
wartenden Bevölkerung Rechnung tragen müssen. Hieraus
geht hervor, daß mit den für die Aufstellung eines Stadt-
bauplanes erforderlichen sonstigen Vorarbeiten not-
wendigerweise auch Untersuchungen über die Beschaffen-
heit des eigentlichen Trägers der Stadterweiterung, der
Bevölkerung der neuen Stadtteile, verbunden werden
müssen. Daß solche Untersuchungen immer nur eine ge-
wisse Annäherung an die in der Zukunft eintretenden tat-
sächlichen Verhältnisse zu ergeben imstande sein werden,
beeinträchtigt deren Wert durchaus nicht, da es sich bei
diesen Vorarbeiten nur um die Festlegung der Grundzüge
des Erweiterungsplanes handelt, bei dessen Bearbeitung
im einzelnen Veränderungen, die sich gegenüber den
zugrunde gelegten Annahmen im Laufe der Zeit ergeben
haben sollten, immer noch berücksichtigt werden können.
Die vom Stadtschultheißenamt in Stuttgart herausge-
gebene, in dieser Zeitschrift bereits besprochene Sammlung
der auf die Stadterweiterung von Stuttgart bezüglichen
Pläne und Gutachten gibt ein lehrreiches Beispiel dafür,
wieviel besser man alle für die Ausarbeitung eines Stadt-
erweiterungsplanes maßgebenden Verhältnisse übersehen
kann, wenn sich die Untersuchung auch auf die berufliche
und wirtschaftliche Zusammensetzung der Bevölkerung und
auf die hieraus sich ergebende wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit der Gemeinde erstreckt. Jeder unbefangene
Leser wird zugeben, daß die bezüglichen Untersuchungen
Dr. Rettichs neben den von ingenieurtechnischer und
künstlerischer Seite angestellten Vorarbeiten und Er-
wägungen viel dazu beigetragen haben, den Stadterwei-
terungsplan von Stuttgart so zu gestalten, daß nunmehr
mit Hilfe einer dem Bebauungsplane organisch angepaßten
Bauordnung in den Erweiterungsgebieten der Stadt eine
Bebauung zu erwarten ist, die allen berechtigten An-
forderungen Rechnung tragen wird.
Den Ausgangspunkt der bei Aufstellung von Stadt-
erweiterungsplänen erforderlichen sozialen und wirtschaft-
lichen Vorarbeiten bildet die Ermittlung der Zusammen-
setzung und Unterbringung der Bevölkerung in dem bereits
108
DER STÄDTEBAU
bewohnten Stadtgebiete und, soweit dies auf Grund des
vorhandenen Materials durchführbar ist, auch die. Er-
forschung der Schwankungen, denen diese Zusammen-
setzung im Laufe der Jahre unterworfen gewesen ist. Die
Kenntnis dieser Tatsachen ist in zweierlei Hinsicht von
Bedeutung. Erstens bilden sie die einzige Unterlage, aus
welcher — unter Berücksichtigung der vom Verfasser des
Planes mit Bezug auf die Besiedelung des Erweiterungs-
gebietes gewollten Unterscheidungen — auf die wahr-
scheinliche Zusammensetzung der zukünftigen Bevölkerung
in den neu zu erschließenden Stadtteilen geschlossen
werden kann, zweitens bieten sie dem Verfasser die ge-
eignete Handhabe zur Beurteilung derjenigen Verhältnisse
in dem bereits ausgebauten Stadtgebiet, deren Verbesserung,
bezw. Beseitigung anläßlich der Stadterweiterung ebenfalls
mit vorgesehen werden muß, wenn die in den neueren
Vierteln angestrebten vollkommeneren Zustände in bezug
auf Verkehr, öffentliche Gesundheit usw. allmählich auch
in den älteren Stadtteilen erreicht werden sollen, was un-
bedingt als eine in den Rahmen einer durchdachten Stadt-
erweiterungspolitik gehörige Aufgabe betrachtet werden
muß und in neuerer Zeit auch bereits allgemein als solche
betrachtet wird.
Im nachfolgenden soll nunmehr zunächst die Zu-
sammensetzung der Bevölkerung in verschiedenen solchen
Städten zum Gegenstand der Betrachtung gemacht
werden, in welchen sie in der einen oder anderen Richtung
eigenartige Merkmale aufzuweisen hat. Die statistischen
Angaben entstammen zum größten Teile den verschiedenen
Jahrgängen des „Statistischen Jahrbuchs deutscher Städte".
Zum Teil wurden auch die Angaben einzelner Zeitschriften,
namentlich der „Sozialen Praxis" verwertet.
Tabelle i.
Zusammensetzung der Bevölkerung einiger Städte
nach den verschiedenen Berufsarten.
Von 1000
Einwohnern entfielen
auf
Ein-
Land-
Bür-
wohner-
wirt-
In-
Häus-
gerl. u.
Ohne
Stadt
zahl im
schaft,
dustrie
Handel
lichen
kirchl.
Be-
amte,
be-
Jahre
Gärt-
ein-
und
Dienst
stimm-
1895 bzw.
nerei,
schl.
Ver-
Tage-
Mili-
ten
1882
Fi-
scherei
Bauge
werbe
kehr
lohn
usw.
tär,
Freie
Berufe
Beruf
Barmen
126 992
15
745
147
8
37
48
95521
24
755
135
12
35
39
Essen
96 218
4
707
161
II
49
66
60 087
5
715
152
22
49
57
Bochum ....
53842
4
675
162
41
59
59
—
6
738
146
17
49
44
Chemnitz ....
161 015
8
662
200
12
68
50
97716
6
666
201
12
71
44
Crefeld
107 245
18
558
172
41
41
70
77998
25
666
158
8j
31
37
Dortmund ....
III 232
7
653
200
31
49
60
71 079
15
658
196
23
45
63
Von 1000
Einwohnern entfielen auf
Ein-
Bür-
wohner-
Land-
In-
Häus-
gerl. u
zahl im
wirt-
dustrie
Handel liehen
kirchl
Ohne
Stadt
Jahre
schaft
Gärt-
ein-
und
Dienst
Be-
amte,
be-
stimm-
1895 bzw
nerei,
schl.
Ver-
Tage-
Mili-
ten
1882
Fi-
Bauge
kehr
lohn
tär,
Beruf
1 werbe
scherei]
usw.
Freie
Berufe
Hamburg") . . .
625552
9
406
399
34
77
75
—
2
440
382
67
54
55
Frankfurt a. M. . .
229 279
25
416
332
52
88
87
140 066
35
370
349
40
94
112
Lübeck
69874
37
419
319
45
80
100
51948
49
394
334
42
80
lOI
Mannheim ....
97780
12
503
318
17
88
62
54643
23
473
316
17
98
73
Stettin
140 724
13
41g
318
48
108
94
go 816
13
339
299
133
129
87
Bremen
141 133
22
477
316
16
£9
80
114 140
21
495
307
21
79
77
Metz
59 794
8
349
181
41
348
73
51 343
13
350
202
40
308
87
Potsdam ....
58455
23
346
158
82
248
143
48 883
34
352
142
72
256
144
Kiel
85 666
14
430
197
57
223
79
46 782
24
455
217
39
202
63
Straßburg ...
135 608
39
401
218
35
218
89
104 477
54
423
218
28
194
83
Freiburg i. Br. . .
53 118
37
433
186
21
130
193
—
53
406
182
33
140
186
Wiesbaden . . .
74133
27
371
217
76
130
179
50 164
33
356
196
90
137
188
Darmstadt ....
63747
29
384
195
31
212
149
—
28
383
194
33
210
152
Karlsruhe i. B. .
84 030
9
438
221
19
185
128
51039
10
392
217
20
221
140
Berlin
I 677 034
6
535
256
43
go
70
I 156945
8
543
246
38
97
68
München ....
407 307
I6
477
235
30
III
131
234 129
20
446
219
42
127
146
Dresden ....
336 440
12
481
235
25
135
112
222 241
II
452
238
32
146
121
Stuttgart ....
158 321
27
472
240
17
134
HO
117 343
47
458
228
16
137
114
") Die Zählung im Jahre 1882 umfaßte nicht die Vorstädte und
Hafengebiete.
109
DER STÄDTEBAU
II. Die Zusammensetzung der städtischen Be-
völkerung nach den verschiedenenBeschäftigungs-
arten.
Die letzten zwei Volkszählungen, die die Ermittlung
der beruflichen Zusammensetzung der Bevölkerung zum
Ziele hatten, wurden in Deutschland in den Jahren 1882
und 1895 vorgenommen. Im Statistischen Jahrbuch
deutscher Städte sind die Ergebnisse dieser Volkszählungen
für 53 Städte mit mehr als 50000 Einwohnern zusammen-
gestellt. Der Auszählung der städtischen Bevölkerung
wurden hierbei folgende Berufsklassen zugrunde gelegt:
1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Fischerei; 2. Industrie einschl.
Baugewerbe; 3. Handel und Verkehr; 4. Häuslicher Dienst,
Tagelohn u. dergl.; 5. bürgerliche und geistliche Beamte,
Militär, freie Berufe; 6. ohne besondere Beschäftigung, also
Rentner, Pensionäre usw. (Forts, folgt in Heft 10.)
NEUE BUCHER.
KARL HENRICI, BEITRÄGE ZUR PRAKTISCHEN
ÄSTHETIK IM STÄDTEBAU; EINE SAMMLUNG
VON VORTRÄGEN UND AUFSÄTZEN, München (Callwey) 1904.
Ist die Kunst mehr als Form oder mehr als Inhalt aufzufassen? Diese
Frage bietet sich immer wieder bei der Betrachtung des modernen
Städtebaus. Gewiß hat noch keinem Zeitalter ein solcher Reichtum der
Fcftmen zur Verfügung gestanden wie der Gegenwart, und in der ausgie-
bigsten Verwendung der Kunstformen übertreffen wir jede ältere Periode.
Trotzdem wird die künstlerische Gestaltung des modernen Städtebaus all-
gemein für unbefriedigend gehalten. Ein Hauptübel unseres Städtebaus
ist gewiß darin zu erblicken, daß es nicht gelingen will, die virtuos
gehandhabten Formen mit dem Inhalt in Einklang zu bringen und für die
Aufgaben der Zeit den richtigen Ausdruck zu finden.
Das beste, was die Wissenschaft in einem solchen Zeitalter zu bieten
vermag, ist, daß sie den Städtebauer zum Nachdenken über die ihm ob-
liegenden materiellen Aufgaben anregt und ihm die Wege zeigt, auf denen
er zu selbständigen Lösungen auf seinem Gebiete gelangen kann. Karl
Henrici hat sich mit seiner ganzen Persönlichkeit in den Dienst dieser
Bestrebungen gestellt, und es ist ein erfreuliches und willkommenes Unter-
nehmen, daß Henrici die Arbeiten von anderthalb Jahrzehnten uns jetzt
in einem stattlichen und geschmackvoll ausgestatteten Bande vorlegt.
Das Buch Henricis ist keine Systematik des Städtebaus; es ist aus
Einzelstudien und Vorträgen entstanden und behandelt einzelne Probleme.
Ich möchte darin in diesem Falle beinahe einen Vorzug erblicken. Der
Techniker wird heute geradezu erdrückt von Systemen und Formeln; er
wird demgegenüber bei dem Lesen des Henricischen Buches dankbar
gewahr werden, daß er sich der Freiheit des Denkens und der Selbstän-
digkeit der Auffassung an keiner Stelle zu begebet! braucht. Wenn ich
nun hier den Versuch mache, meinerseits die Darlegungen Henricis nach
Stofigebieten einzuteilen und sie gewissermaßen unter Rubriken zu ordnen,
so würde ich sie nach drei Gesichtspunkten zusammenfassen: i. Anlage
der Straßen und Einteilung des Baulandes, 2. Gestaltung der öffentlichen
Plätze, 3. Stellung der Monumentalbauten. Auf diesen drei Gebieten be-
wegen sich die meisten der Untersuchungen Henricis, während die einzel-
nen Abhandlungen den Stoff jeweils von einer besonderen Seite behandeln.
Für die Straßenanlage stellt H. den wichtigen Satz auf: „schon in den
Großstädten selbst sollte in nicht zu großer Entfernung vom Mittelpunkt
der Stadt das großstädtische Wesen aufhören (S. 130)". Der Satz ist
treffend geformt und wie dazu geschaffen, daß der Städtebauer
ihn sich einprägt und ihn zu weiteren Folgerungen verwendet. Es zeigt
sich hierbei auch deutlich, daß über gewisse Ziele im modernen Städtebau
allgemeine Übereinstimmung unter den verschiedenen Schulen besteht und
daß nur über die anzuwendenden Mittel die Meinungen auseinandergehen.
Ich möchte dem H'schen Satze noch hinzufügen, daß die heute in Deutsch-
land herrschende Anschauung über ,, großstädtisches Wesen" im Städtebau
durchaus undeutsch und durch fremdländische Einwirkungen hervorgebracht
ist; über die geschichtlichen Einzelheiten gedenke ich in späteren Arbeiten
genauere Angaben beizubringen. — Was die Straßenführung anlangt,
so will Henrici keinerlei Zwangsregel anerkennen; weder der Grimdsatz
Besprochen von Dr. RUD. EBERSTADT, Berlin.
der ,, geraden Straße" noch der der „krummen Straße" darf zu einer
Schablone werden (S. 8g u. 166). Für die Führung der Straßen in Einzel-
fällen werden zahlreiche Beispiele und Lösungen, sowohl für ebenes wie
für unebenes Gelände, gegeben. Die übermäßigen schematischen Straßen-
breiten, deren schädliche Wirkungen in Wohnvierteln heute wohl all-
gemein anerkannt sind, werden von H. entschieden und mit zutreffenden
Gründen bekämpft (S. 175).
Hinsichtlich der Einteilung der Bau blocke, eine der wichtigsten Maß-
nahmen im Städtebau, wendet sich H. gegen den das Spekulantentum
fördernden Schematismus und verlangt nachdrücklich die ,, Mannigfaltigkeit
in der Eigenart der Baugrundstücke" (S. 8 u. 28). Hiermit ist eine der
wesentlichen Anforderungen, denen der Städtebautechniker zu genügen hat,
in programmatischer Weise ausgesprochen. Das längliche rechtwinklige
Viereck ist im übrigen nach H. als die normal günstigste Planfig^r des Bau-
blocks anzusehen; der gestreckten Figur des Baublocks ist gegenüber der
gedrungenen der Vorzug einzuräumen (S. 70 u. 71).
Der Wert ernster entwicklungsgeschichtlicher Studien, die sich auf
unsere deutsche Vergangenheit beziehen, wird von Henrici in vollem
Maße gewürdigt, während der epigonenhafte ,, Historismus" kräftig zurück-
gewiesen wird. Besonders sympathisch berühren die Sätze, die Henrici
aus einem Lehrbuche des deutschen Städtebaus — ich meine die Stadt
Rothenburg a. d. T. — mit klarem Blicke herausgelesen und knapp gefaßt
hat. Die Einfachheit der Mittel und die gewaltige Größe der Wirkungen
des alten Städtebaus werden von H. treffend in Gegensatz gestellt zu dem
umgekehrten Verhältnis — dem Superlativ der Mittel und der Kleinheit
der Wirkung in der Gegenwart (S. 246). Mit Recht erkennt deshalb H.,
daß „die Grundlage des heutigen Städtebaus nicht auf Notwendigkeit, nicht
auf gesunder Entwicklung, sondern auf ganz fremden Beeinflussungen
beruht" (S. 15).
Ich möchte es bei diesen Beispielen bewenden lassen und bezüglich der
anderen Gebiete ■ — Gestaltung der Plätze und Anordnung der Monumen-
talbauten — auf das Buch selber verweisen. Henrici hat, wie er im
Vorwort bemerkt, die Abhandlungen in ihrer ursprünglichen Form belassen
und keine Überarbeitung vorgenommen; wegen verschiedener Einzelheiten,
in denen die Anschauungen Henricis mit den meinigen nicht überein-
stimmen, beziehe ich mich deshalb auf die von uns im Zentralblatte der
Bauverwaltung XXII Nr. 47, S. 290 und XXIII Nr. 65 S. 408 geführten
Erörterungen, die, wie ich wohl annehmen darf, zu einem Ausgleiche ge-
führt haben, und die man u. a. zur Ergänzung heranziehen mag. Wenn
ich noch einen Wunsch aussprechen möchte, so wäre es der nach einer
schärferen Scheidung zwischen Wohnbauten und Geschäftsbauten. Die
Trennung der Geschäftsviertel und Wohnviertel, der Geschäftslagen und
Wohnlagen bildet eines der Momente, durch die der Städtebau der Gegen-
wart gekennzeichnet und von dem der früheren Perioden geschieden wird.
Auch die amerikanischen Haustürme (sogen. Wolkenkratzer) dienen ledig-
lich Geschäftszwecken und nicht Wohnzwecken.
Der praktische Wert des Buches wird erhöht durch zahlreiche Abbil-
dungen, die teils bemerkenswerte Städtebilder, teils Beispiele von Straßen-
führungen, Geländeerschließungen, Blockeinteilungen wiedergeben. Das
Buch sei dem eingehenden Studium angelegentlichst empfohlen.
110
DER STÄDTEBAU
Der ursprünglich nur auf di; Sachverständigen des Kreises Saarbrücken
beschränkte WETTBEWERB, die Umarbeitung des Be-
bauungsplanes für St. Johann a. Saar betreffend, ist jetzt allen
deutschen Städtebauern zugänglich gemacht worden.
I. Preis 1000 Mark, II. Preis 600 Mark und III. Preis 400 Mark. Für
den Ankauf von zwei weiteren Entwürfen sind je 200 Mark zur Verfügung
gestellt. Die überwiegende Mehrheit des Preisgerichts bilden: Geheimer
Regierungsrat Prof. Dr. ing. Henrici -Aachen, Prof. Theodor Fischer-
Stuttgart, Ingenieur Rexroth, Eisenbahn-Bau- u. Betriebsinspektor Hüter
und Stadtbaumeister Kulemann in St. Johann, Ablieferungstermin: I.Ok-
tober d. Js. Unterlagen vom Bürgermeisteramt gegen 15 Mark, die nach
Einlieferung eines Entwurfes zurückgezahlt werden.
^UM WETTBEWERBE zur Herstellung eines architekto-
^^ nischen Abschlusses am nördlichen Ende des Maximilians-
platzes in München betreffend, wird — abweichend vom ersten Aus-
schreiben — vom Stadtmagistrat bestimmt; Die Übersichtszeichnungen,
Ansichten und Grundrisse sind im Maßstabe i : 100, die Einzelheiten im
Maßstabe i : 20 anzufertigen. Etwaige Übersichtsmodelle erhalten eine
Größe vom 1:50, Einzelheiten 1:20; den Zeichnungen und Modellen ist
ein Lageplan im Maßstab i : 500 beizufügen.
■\ X 7ETTBEWERB zur Erlangung von Entwürfen für einen
"• neuen Stadtplan der Stadt Helsingborg in Schweden-
Drei Preise sind ausgesetzt: ein i. Preis von 4000 schwedischen Kronen,
ein 2. Preis von 2500 Kronen und ein 3. Preis von 1500 Kronen. Den
Preisrichtern ist das Recht vorbehalten, die beiden letzten Preise zu
ändern, jedoch muß deren Summe 4000 Kronen, und darf der kleinste
Preis nicht weniger als 1000 Kronen betragen. Die Entwürfe sollen
spätestens am 15. Dezember, vor 12 Uhr mittags, eingereicht sein.
Programme nebst Plänen usw. werden gegen Einsendung von 15 Kronen
vom Sekretär der Stadtverordneten von Hlradshölding K. E. Norrsell,
abgegeben.
PREISAUSSCHREIBEN. Zur Erlangung von Entwürfen für
Wohngebäude der mittleren Bevölkerungsschichten, sowie
für eine günstige Aufteilung eines etwa 7,4 ha großen in Königsberg,
Mittelhafen, nahe dem Gutshofe Hardershof gelegenen Baugeländes schreibt
die Boden -Aktiengesellschaft Tiepolt- Hardershof zu Königsberg i. Pr.
unter Mitwirkung des ostpreußischen Architekten- und Ingenieur-Vereins
unter den Architekten Ostpreußens einen Skizzen- oder Ideen -Wettbewerb
aus. Erster Preis 500 Mark, zweiter Preis 300 Mark, dritter Preis 200 Mark.
Die Preise gelangen auf alle Fälle zur Verteilung, jedoch bleibt dem
Preisrichteramt unbenommen, bei Einstimmigkeit eine andere Verteilung
vorzunehmen. Vorbehalten bleibt, nicht preisgekrönte Entwürfe für den
Preis von je 100 Mark anzukaufen. Praisrichteramt: i. Körte, Ober-
bürgermeister der Stadt Königsberg, 2. Brzezinski, Rechtsanwalt, Vorsitzender
des Aufsichtsrats, 3. Brust, Kaufmann, Mitglied des Aufsichtsrats; ferner
seitens des Ostpreußischen Architekten- und Ingenieur -Vereins: 4. Baehcker,
Intendantur- und Geheimer Baurat, 5. MUhlbach, Stadtbaurat, 6. Wolf,
Professor und Direktor der Baugewerkschub, 7. Sandmann, Architekt,
8. Clemens, Stadtbaumeister. Nähere Bedingungen und sonstige Unter-
lagen sind vom Bureau in Königsberg i. Pr., Vordere Vorstadt 53, kostenlos
zu beziehen. Die Entwürfe sind bis zum 16. September 1905 nachmittags
6 Uhr abzuliefern.
DEUTSCHER VEREIN FÜR ÖFFENTLICHE GESUND-
HEITSPFLEGE. Auf die Tagesordnung der diesjährigen Ver-
sammlung, die am 13. bis 16. September in Mannheim stattfinden wird,
ist u. a. die Verhandlung über „die Bedeutung öffentlicher Spiel- und
Sportplätze" gesetzt. Hoffentlich wird den Stadtverwaltungen, die mit der
Anlage derartiger Plätze im Rückstande geblieben sind, ein kräftiger An-
stoß gegeben.
"DASENANLAGEN ZWISCHEN DEN STRASSENBAHN-
-'■^ GLEISEN. Ein interessanter Versuch wird in Charlottenburg
gemacht. Die Hardenbergstraße hat bei ihrer Verbreiterung einen beson-
deren Fahrdamm für die Straßenbahn erhalten. Die beiden Bahngleise
befinden sich in der Mittj der Straße. Sie werden nach den beiden
Fahrdämmen links und rechts durch einen Rasenstreifen abgegrenzt.
Zwischen den Schienen befindet sich ein Pflaster aus Kopfsteinen, das
aber weder begangen noch befahren wird. Am Anfange der Hardenberg-
straße, unmittelbar am Zoologischen Garten, hat man nun das Pflaster
zwischen den Gleisen herausgenommen und durch Rasen ersetzt. Die
beiden Rasenstreifen an den Fahrdämmen sind so zu einer verhältnis-
mäßig breiten Rasenfläche vereinigt. Durch die Vermehrung der grünen
Fläche gewinnt die Straße ungemein an Freundlichkeit. Dieser Versuch
erinnert den Herausgeber an eine etwa vor zwei Jahren stattgehabte
Unterhaltung, in der unser Mitarbeiter, Herr M. George Ellsworth Hooker
erzählte, daß man in Chicago mit dem Gedanken umgehe, das bereits
vom Kraftwagen arg bedrängte Pferdefuhrwerk völlig aus den Straßen
zu verbannen und die Straßendämme in Rasenflächen umzuwandeln.
TA ER ELBTUNNEL ZWISCHEN ST. PAULI UND STEIN-
■*-^ WÄRDER wird, nachdem der zur Prüfung der Senatsvorlage
eingesetzte bürgerschaftliche Ausschuß nach nahezu einjähriger Beratung
zu einer Ablehnung der Vorlage gekommen war, in voraussichtlich nicht
sehr langer Zeit den Ausschuß von neuem beschäftigen. Es wird ver-
sichert, daß der Senat eine neue Vorlage ausarbeiten lassen will, die den
verkehrstechnischen Anforderungen besser entspricht, als die vom Aus-
schusse abgelehnte. Denn die zu geringe Höhe des Tunnels und die un-
genügenden Abmessungen der Aufzüge in den Tunnelzugängen hätten eine
Beschränkung in der Beladung der Lastfuhrwerke notwendig gemacht.
Die dadurch hervorgerufene Verteuerung in der Beförderung des Stückgutes
wäre nach den Erklärungen der Fuhrwerksbesitzer der Kaufmannschaft
zur Last gefallen.
Hierzu kommt die Frage der für die Benutzung des Tunnels etwa zu
erhebenden Gebühren. Diejenigen Mitglieder des Ausschusses, die für eine
von Abgaben befreite Benutzung sind, wurden in ihrer Meinung bestärkt
durch die Erfahrungen, die sie gelegentlich der Besichtigungsreise des
Ausschusses in London machten. In London, wo die großen Personen-
aufzUge des Tunnels 70 bis 80 Personen aufnehmen, ist die Benutzung
111
DER STÄDTEBAU
des Tunnels für die Fußgänger völlig kostenfrei. Wie sich der Ausschuß,
nachdem ihm der bald zu erwartende erweiterte Entwurf zugegangen ist,
schließlich zu dieser Frage stellen wird, läßt sich bei den gegenwärtig
herrschenden Meinungsverschiedenheit :n noch nicht beurteilen. Die vom
Ausschusse abgelehnte Senatsvorlage hatte die Kosten auf M. 8200000 ver-
anschlagt. Durch die in Aussicht genommene Vergrößerung des Tunnels
und seiner Schächte wird dieser Kostenvoranschlag nicht unerheblich
überschritten werden.
BERÜCKSICHTIGUNG ÄSTHETISCHER INTERESSEN
IM KÖNIGREICH SACHSEN. Verschiedentlich ist in Orts-
bauordnungen bestimmt, daß festgesetzte Bebauungspläne ohne Zustimmung
der Beteiligten nur dann abgeändert werden sollen, wenn gewichtige öffent-
liche Interessen vorliegen (ähnlich auch in § 28 des Sachs. Allgem. Bau-
gesetzes). Hierzu hat das Sachs. Oberverwaltungsgericht die für die Bau-
polizeibehörden äußerst wertvolle grundlegende Entscheidung gegeben in
einem Falle, in dem die Gemeinde an Stelle der bestehenden geschlossenen
Bauweise die offene einführen wollte, daß das ästhetische Interesse in
Fällen der Erschließung von Baugelände von der Baupolizeibehörde ebenso
sehr beachtet werden müsse, wie die sonstigen Interessen, und daß das
Interesse an freier und schöner Entwicklung der Stadt als ein gewichtiges
öfffentliches Interesse anzuerkennen sei.
Baupo'izeiliche Mitteilungen.
Ausgeschriebene Stellen,
aus verschiedenen Zeitschriften zusammengestellt.
Stellung
Art der . Anerbieten 1 „ 1
Beschäftigung antritt ^„ j Datier || Gehalt
.^bteilungs-
Kommunale Oberbürger- i 1 M.4800,—
vorsteher im
Bauten etc.
— meister Marx ;1 —
steigend
Baupolizeiamt
in Düsseldorf l
Architekt oder
Wiederher- Kgl. Kreis- i Jahr
Regierungs-
Stellungsar-
:! bauinspektor ,
bauführer
beiten der ka-
in Lauenburg
tholischen
~
—
Kirche in
Lauenburg
Stadt-
Städtische I. IX.05 Magistrat in 1
M.4000,—
baumeister
Bauten. Ne- Herne i
steigend
benarbeiten ;!
verboten.
1,
Architekten
Lehrer ander I. XI.05 Direktor L. i| IM. 250, —
und j^tlerzogl. Bau- Haarmann, j, [i bis 300,
Ingenieure ■»•(.pgewerkschule Regierungs- steigend
Holzminden
baumeister
p. Monat
Schluß des redaktionellen Teils.
DIE ZWANZIGKLASSIGE BARACKENSCHULE DER
STADT BERLIN. „Die Not ist der beste Baumeister". Das
ist die Devise des Barackenbaues, und läßt sich dieses Wort besonders im
Hinblick auf die in den letzten Jahren zu einer staunenswerten Vollkom-
menheit ausgebildeten transportablen Schulpavillons anwenden.
Vor wenigen Jahren erst begannen schüchtern und vereinzelt ver-
schiedene Stadtbehörden zur Abhilfe unerwartend auftretender Schulnot
transportable Schulbaracken zu errichten, und war es die einzige und älteste
Spezialfabrik auf diesem Gebiete die Firma Christoph & Unmack, Aktien-
gesellschaft in Nissky, welche die Herstellung solcher Baulichkeiten über-
nahm und auf Grund ihrer weitgehenden 25 jährigen Erfahrungen sofort
beziehbare, gesunde, reichbelichtete und dabei doch leicht zerlegbare sowie
gut transportable Schulräume nach dem bewährten System Docker schuf.
In neuerer Zeit hat man derartige Schulpavillons auch zu großen
selbständigen Schulkörpern vereinigt, und wurde die größte und bisher
einzige Pavillonanlage dieser Art auf dem Kontinent zu Anfang dieses
Jahres von der oben genannten Firma im Auftrage der Stadt Berlin auf
dem Grundstück an der Nazarethkirche in ca. 70 Arbeitstagen errichtet.
Es ist eine vollständige zwanzigklassige Schulanlage nebst Turnhalle,
aus 10 zweiklassigen transportablen zerlegbaren Döckerschen Schulpavillons
und einer transportablen zerlegbaren Döckerschen Tur-'- •■' bestehend, und
möchten wir Gelegenheit nehmen, diese neuzeitliclie Tiberaus praktische
Einrichtung heute unseren Lesern vorzuführen."'-
Jeder dieser 10 Döckerschen Schulpavillons enthät bei einer Länge
von ca. 27 m und einer Breite von ca. 6 m zwei Klassenzimmer für je
50 Schiller mit sich daranschließenden Kleiderablagen, während sich in
der Mitte ein Lehrerzimmer mit davor gelagertem Flur befindet. Die Be-
lichtung der Klassenzimmer erfolgt durch 7 große zweiflügelige Fenster,
die Beheizung durch Doppelmantel-Dauerbrandöfen neuester Art, und die
sehr ergiebige Luftzuführung durch Luftklappen in der Hinterwand, obere
Kippflügel der Fenster und Luftkanäle auf dem First. Ein besonders wich-
tiger schulhygienischer Vorzug dieser Schulpavillons dürfte der sein, daß
sie völlig glatte, leicht abwaschbare und durchaus säurebeständige Innen-
wandflächen aufweisen, so daß einerseits das Quellen und Schwinden
reiner Holzwandlungen vermieden ist, anderseits eine ebenso leichte wie
gründliche Beseitigung des Schulstaubes und eine zuverlässige Desinfi-
zierung gewährleistet wird. Als sehr zweckmäßig zeigt sich auch das
Döckersche Doppeldach, das diese Pavillons tragen. Zwischen dem äußeren
und dem unteren Dach, welch letzteres zwecks Schaffung eines möglichst
großen Luftraumes als gewölbte Decke ausgebildet ist, befindet sich eine
starke Luftschicht, die im Sommer infolge ständiger Zirkulation kühle
Innenräume schafft, und im Winter durch Schließen der Luftklappen in
eine stehende verwandelt, einen sicheren Schutzmantel gegen Luft- sowie
Winterkälte bietet. Da außerdem auch die Umfassungswände und zwar
diese noch in Verbindung mit Korksteineinlagen sowie auch der doppelte
Fußboden eine resp. mehrere starke Luftschichten in sich birgt, ist eine
absolut sichere Isolierung gegen Temperatureinflüsse gegeben.
Die transportable zerlegbare Döckersche Turnhalle enthält bei einer
Länge von ca. 19 m und einer Tiefe von ca. 10 m einen diesen Ab-
messungen entsprechenden Turnsaal, an den sich in besonderen Giebel-
anbauten Klosettanlagen und Geräteräums anschließen.
Wenn wir selbst von der sehr praktischen und unter Berücksichtigung
aller hygienischen Bedingungen getroffenen inneren Einrichtung dieser
Schulanlagen absehen, so gewährt sie äußerlich einen baulich so kom-
pakten und vortrefflichen Eindruck, daß man die Möglichkeit nicht ver-
muten sollte, einen derartigen Gebäudekomplex in der kurzen Zeit von ca.
10 Wochen herzustellen, sowie gebrauchsfertig zu errichten, und ander-
seits schnell abzubrechen und ohne irgend welche Beschädigung an einem
anderen Orte wieder aufzustellen.
Jedenfalls dürften sich in nächster Zeit verschiedentlich Kommunal-
behörden dieser zweckmäßigen und im Verhältnis wenig kostspieligen
Schulunterkunftsmaterials gern bedienen, zumal in den letzten vier Jahren
allein etwa iio Stück Döckersche transportable Schulpavillons verschie-
denster Gestaltung mit etwa 190 Klassen in staatlichen wie städtischen
Schulbetrieben verwendet werden.
"TA er allseitige Bedarf an SCHLÄUCHEN steigt im Hochsommer
■'-^ erfahrungsgemäß bedeutend. Namentlich die Kommunalbehörden
werden für Zwecke der Parkdeputationen, Straßenreinigung etc. einen
großen Mehrbedarf haben. Die Firma Chr. Berghöfer & Co. in Kassel
bietet allen Interessenten hierin etwas wirklich gutes mit ihren bekannten
und bewährten Metallpanzerschläuchen, die bis zu den größten Dimen-
sionen auch im Betriebe der Feuerwehren erprobt und sich als zweck-
dienlich erwiesen haben. Ferner liefert die Firma Apparate zum Be-
sprengen der Rasenflächen in Anlagen, Parks und Gärten. Wir verweisen
unsere Leser auf die der heutigen Nummer beiliegende Preisliste der
Firma, die einen Überblick über die außerordentliche Mannigfaltigkeit der-
artiger zur Verwendung kommender Fabrikate bietet.
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Chemische Fabrik Gräbschen unter dem Namen Black-Varnish-
Koh-i-noor in den Handel. Dasselbe ist aus unverseifbaren Kohlenwasser-
stoffen hergestellt, für Eisen, Mauerwerk, Holz, Dachpappe, Gewebe usw.
zu verwenden und gegen sämtliche äußeren Einflüsse widerstandsfähig.
Wir machen unsere Leser auf den beiliegenden diesbezüglichen Prospekt
der Firma ganz besonders aufmerksam.
Verantwortlich für die Schriftleitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, Berlin W. 66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schürte, Berlin W.
DER STÄDTEBAU
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zwei erste Preise von je Kr. 4000 dea Entwürfen
„Stadtwappen Teplitz" (Zeichen), Verfasser: Architekt
Gustav Jirsch, Teplitz-Schönau und Edmund
Armin, Potsdam und
„Avalen", Verfasser: Architekt Marcell Kammerer,
Wien,
zwei zweite Preise von je Kr. 1250 den Entwürfen
„Quisisana", Verfasser: Architekt Emil Hoppe, Wien
und
„Heil Teplitz", Verfasser: Architekt Robert Stübchen-
Kirchner, Teplitz-Schönau
zuerkannt und die Entwürfe
.jElatzgestaltung und Raumfolge",
„Zwei Plätze" und
„Aquae mattiacae"
zum Ankaufe empfohlen.
Die öffentliche Ausstellung der sSmmtlichen 34 Entwürfe findet in der
Zeit vom 9. bis 16. August 1. J. täglich von 9 Uhr vormittags bis
I Uhr nachmittags im hiesigen Realschulgebäude statt.
Die Herren Verfasser der zum Ankauf empfohlenen Entwürfe wollen
dem Stadtrate bis 15. September 1. J. ihre Zustimmung zukommen lassen.
Die Herren Verfasser der nicht preisgekrönten und nicht zum Ankauf
empfohlenen Entwürfe werden gebeten, dem Stadtbauamte Teplitz-Schönau
bis 15. September 1 J. mitzuteilen, an welchen Bestimmungsort der Entwurf
gesandt werden soll, anderenfalls werden die Herren Verfasser aus den Brief-
umschlägen ermittelt werden,
Teplitz-Schönau, am 31. Juli 1905.
Der Stadtrat.
Husak, Bürgermeister.
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und Studienpläne.
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WichuUa, Ingenieur für Kultur und Gartenbau, Berlin-Friedenau.
2. Jahrgang
1905
9. Heft
FÜR.- DJE- KÜNSTLElilSaiEAUyäESrAl!
TUIMQDERSTADTE- fiAOI JHRENWiRT
SCHAPTLiChEN- QESUNDMEITÜQIEN- UND
SOZIALEN- QRUISD^TZEN: QEQRÜNDETVON
,TriEopoRfinrrKF<^MiLLqsi^r
^^VERLAQ^'"'ERNP WA^MUTri.BERÜN.l^
INHALTSVERZEICHNIS : Nordamerikanische Parkanlagen. Von H. Kayser, Charlottenburg. — Die XIV. Konferenz der Zentralstelle für Arbeiter-
wohlfahrtseinrichtungen in Hagen in W. Von Theodor Goecke, Berlin. — Chronik. — Versammlungen und Kongresse. — BUcherschau. — Briefkasten.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
NORDAMERIKANISCHE PARKANLAGEN.
Von H. KAYSER, Charlottenburg.
A. Allgemeines.
Eine sehr beachtenswerte Erscheinung in der Entwick-
lung der amerikanischen Großstädte ist die weitgehende
Fürsorge der Stadtverwaltungen für öffentliche Parkan-
lagen und Parkwege.
Das Bedürfnis der amerikanischen Bevölkerung nach
Parkanlagen hängt einerseits mit den klimatischen Ver-
hältnissen des Landes, andererseits mit der großen Vor-
liebe des Amerikaners für Sport, insbesondere für Pferde-
und Wagensport, zusammen. Der Sommer in den Ver-
einigten Staaten ist außerordentlich heiß und bringt sehr
viel höhere Temperaturen, als im Durchschnitt die deut-
schen, französischen und englischen Städte aufweisen. Es
macht sich daher das Bedürfnis nach Schatten und Er-
holung spendenden Parkanlagen in weit höherem Maße
geltend. Die Grundlage für die Parks vieler Städte bildeten
die Anlagen der Wasserversorgung. Diese sind meistens
nach unseren deutschen Anforderungen, die wir in gesund-
heitlicher Hinsicht an solche Anlagen zu stellen gewöhnt sind,
höchst einfach. In der Regel wird das Oberflächen- und
Flußwasser in große Sammelteiche, die häufig nicht einmal
überdeckt sind, geleitet und hier lediglich einer mechani-
schen Klärung unterzogen, indem durch die Verminderung
der Geschwindigkeit des Wassers in den Absetzbecken
sich die mitgeführten Schlamm- und Sandteile zu Boden
setzen. Bei dem außerordentlich großen Wasserverbrauche
der amerikanischen Städte mußten diese Sammelteiche
einen bedeutenden Umfang erhalten. Um die Sammelteiche
selbst und ihre Umgebung tunlichst vor Verunreinigungen
zu schützen, umgab man sie mit gärtnerischen An-
lagen, die im Laufe der Zeit zu Parkanlagen ausgebaut
wurden. Ein typisches Beispiel bildet in dieser Hinsicht
der Zentralpark in New -York. Einen weiteren Anlaß zur
Schaffung von Parks gab die Anlage von botanischen und
zoologischen Gärten, die in der Regel öffentlich städti-
sche Einrichtungen sind und als solche dem Publi-
kum während des größten Teils des Jahres unentgeltlich
zur Verfügung stehen. Den Parkanlagen werden in der
Regel die Spielplätze für die Schuljugend hinzugerechnet,
welche in großer Zahl über die Stadtfläche verteilt sind
und welche, wo die Bodenverhältnisse es irgend gestatten,
mit Gras und Bäumen bepflanzt werden.
Die Parkanlagen selbst schließen sich den natürlichen
Bodenverhältnissen möglichst an; alte Bach- und Flußläufe,
Seen, Teiche oder Niederungen bilden die Mittelpunkte der
Anlagen. Weitgehend ist die Fürsorge der Gemeinden für
die spätere Entwicklung der Parkanlagen. Über das ganze
Stadtgebiet werden häufig geeignete Flächen für Parkan-
lagen von vornherein bestimmt und von der Bebauung
ausgeschlossen. Wenn die Machtbefugnis der Gemeinden
nicht mehr ausreicht, tritt die Staatsverwaltung ein und
bildet im weiten Umkreise der Städte außerhalb der städ-
tischen Weichbildgrenze ,, Reservationen" für Parks. Alle
diese einzelnen Anlagen werden, und das ist das
Charakteristische der amerikanischen städtischen
Parkanlagen, zu Systemen vereinigt. Der sport-
liebende Amerikaner hat das Bedürfnis, zwischen den ein-
zelnen Parks gute Reit- und Fahrwege zu erhalten, die
113
DER STÄDTEBAU
Abb. 1. Savannoh Paricway in Washington.
Abb. 2. Common Wealth Avenue in Boston.
Abb. 6. Humboldt-Avenue in Buffalo, zwischen Park- und Mainstreet.
Abb. 7. Humboldt-Avenue in Buifalo, östlich der Delavarestreet.
Abb. 3. Rivcrway in Boston.
a) FahistraSc für Lastfuhrwerke.
b) „ „ leichte Fuhrwerke.
Abb. 8. Garfield-Boulevard in Chica^.
^
i 1 ^
flu
JL^
I
» — *-n.-^*-
Abb. 4. Anduban und Riverway in Boston.
a) FahistraBe für schwere Fuhrwerke.
b) „ „ leichte „
i n in
I t 4 i..f ti
-«-^t-
Abb. 9, Midway-Plaisance in Chicago.
Abb. 5. HumboMt-Avenne in BtifTalo, östlich der Mainstreet.
Abb. 10. Ogden-Boulevaid in Chicago.
Abb. 1 — 10. Querschnitte amerikanischer Parkstraßen.
möglichst schattige Verbindungen der Parks darstellen.
Diese Parkwege bestehen in der Regel aus einer sehr gut
chaussierten und unterhaltenen Fahrstraße, einem Reit-
weg und mehreren Promenadenwegen. Zwischen den
einzelnen Verkehrstreifen befinden sich Rasenstreifen mit
Bäumen und Buschwerk verziert. Die Abbildungen 1—10
geben eine Anzahl Querschnitte von Parkwegen inWashington,
Boston, Buffalo und Chicago. Die Breite dieser Peirkwege
(parkways) ist sehr verschieden und erreicht für die neueren
Parkwege in Bronx (New-York) das ansehnliche Maß
von 400 Fuß = rd. 122 m. Auf diese Weise ist in der Mehr-
zahl der amerikanischen Großstädte ein vollständiges
System von Parkanlagen geschaffen, das aus Parks
und den sie verbindenden Parkwegen besteht. Bei großen
Stadtgebieten ist dieses System ringförmig nach der Peri-
pherie der Stadt vergrößert und wiederholt. Die einzelnen
Ringsysteme sind unter sich wieder durch Radialpark-
straßen verbunden. Am ausgeprägtesten läßt sich dieses
System bei den Anlagen von Boston erkennen. Für die
geplanten Erweiterungen der Parkaoilagen in Washington
hat dieses System ebenfalls Anwendung gefunden. Als
Muster für die Ausbildung der Anlagen selbst haben in
der Regel englische und französische Vorbilder gedient.
Sachverständiger und Autorität für die meisten neueren
Anlagen in Amerika war Mr. Olmsted sen. und dessen
Sohn in Boston.
Über den Umfang der Fürsorge einer größeren Zahl
amerikanischer Großstädte für städtische Parkanlagen mag
die folgende Tabelle, welche den Berichten der Staats-
regierung entnommen ist, Aufschluß geben.
U4
DER STÄDTEBAU
Vergleichende Tabelle über Parkanlagen verschiedener amerikanischer Städte.
(Nach den Berichten der Staatsregierung vom Jahre 1901.)
Geschätzte
Be-
völkerung
Umfang
des Stadt-
gebiets
ha
Parkfläche
städtisch
m
anderem
Eigentum
ha
Ausgaben
fUr
Parks igoi
Ausgaben fUr
Parkunterhaltung und
Betrieb
im Ganzen
für 1 Kopf
der Be-
völkerung
New- York .
Chicago . .
Philadelphia
St. Louis .
Boston .
Baltimore .
Cleveland .
Buffalo . .
St. Franzisko
Cincinnati .
Pittsburg
New-Orleans
Detroit . .
Milwaukee .
Washington
3 583 930
1 800 000
1 335 00°
595 000
573 579
520 000
390 000
370 000
350 c 00
3^0 000
333500
30 j 000
300 000
297 500
287 000
83687
46065
33336
15710
10499
7716
8416
10753
u 904
10 024
7268
*)
7389
5682
15368
2 735 04
874.33
1 602,38
873,36
1 0(8,00
513,73
575,27
419 60
478,97
215,60
364,00
209,06
479,60
201,20
1218,32'")
0,4
•)
642,80
88,00
34,14
998,18
5385514,00
448 030,00
372 930,00
92 571,00
94 456,00
458 88t,oo
112 476,00
87 700,00
1 542,00
159 674,00
30 000,00
84 910,00
11 400,00
11 800,00
1 367 086,00
759 332,00
449 963,00
115370,00
419 903,00
208 158,00
77358,00
foo 257,00
i65 876,00
45 651,00
162 784,00
8 867,00
108 713,00
53 346,00
81 502,00
0,38
0,42
0,34
o,H
0,73
0,40
0,20
o 54
0,48
0,13
0,49
0,03
0,36
0,18
0,28
*) Nicht angegeben.
**) Nachgetragen aus dem Berichte der Park-Kommission.
Nach diesen allgemeinen Darlegungen über die Park-
anlagen amerikanischer Städte mögen einige Einzelbe-
schreibungen folgen, die sich auf die Städte Washing-
ton, New-York, Boston und Chicago beziehen und die
Art und den Umfang städtischer Fürsorge auf diesem
wichtigen Gebiete näher beleuchten.
B. Die Parkanlagen in Washington.
Der neueste Standpunkt der amerikanischen Garten-
architekten wird am besten durch den Bericht der Park-
Kommission des Distriktes von Columbia gekennzeichnet.
Dieser Bericht, betitelt „The improvement of the park
System of the district of Columbia" wurde als Denkschrift
dem 57. Kongreß des Senates im Jahre 1902 vorgelegt und
enthält eine Fülle interessanter Mitteilungen über Park-
anlagen im allgemeinen und über die Verbesserung der
öffentlichen Parks des Distriktes von Columbia (Washihg-
ton) im besonderen. Dieser Bericht ist durch eine be-
sonders eingesetzte Park-Kommission, die zum Studium
der einschlägigen Verhältnisse Reisen nach europäischen
Ländern unternommen hatte, dem Senate des Kongresses
erstattet. Die folgenden Mitteilungen über die Parkver-
hältnisse in Washington sind zum Teil diesem Berichte
entnommen, zum Teil beruhen sie auf eigener Anschauung,
welche bei Gelegenheit einer Studienreise nach Amerika
im Jahre 1903 gewonnen wurden.
Der Distrikt von Columbia hat eine ganz eigenartige,
von den übrigen amerikanischen Städten weit abweichende
Verwaltung. Bei seiner Bildung durch den Kongreß erhielt
er eine Größe von 10x10 Quadratmeilen = 25600 ha.
Er wird unmittelbar vom Kongresse verwaltet. Von dem
ursprünglichen Distriktsgebiete wurde der südlich des
Potomacflusses gelegene Teil an den Staat Virginia abge-
treten, sodaß die jetzige Größe des Distrikts nur etwa
15 368 ha beträgt. An der Spitze der Verwaltung stehen
drei Kommissionäre, und zwar zwei Verwaltungsbeamte
und ein Ingenieuroffizier, die vom Präsidenten ernannt
und vom Senate bestätigt werden. Die städtische Ver-
waltung ist also im Gegensatze zu der aller übrigen
amerikanischen Städte vollständig unabhängig von lokal-
politischen Strömungen. Dieses Stadtgebiet war sonach
ganz besonders geeignet, um einen allgemeinen, groß
angelegten Plan für Parkanlagen aufzustellen. Der Cha-
rakter von Washington, als Regierungshauptstadt, legte
den Gedanken nahe, die architektonische und gärtne-
rische Ausgestaltung der Stadt nicht als eine Aufgabe von
örtlichem, sondern als ein Werk von nationalem Interesse
zu betrachten und zu behandeln.
Die beabsichtigte Erweiterung der Parkanlagen von
Washington ist ganz besonders durch die klimatischen
Verhältnisse der Stadt begründet. Von Mitte Mai bis An-
fang Oktober herrscht eine außerordentliche Hitze, und
häufig tagt der Kongreß in dieser Jahreszeit bis Mitte Juli,
Bis jetzt ist in Washington für die Erholung und Gesund-
heit der Bevölkerung während der heißen Jahreszeit weniger
getan worden, als in anderen Städten Amerikas, deren
klimatische Verhältnisse diese Fürsorge weniger ver-
langen. Ganz besonders erachtet man es für nötig, durch
Springbrunnen und andere künstliche Wasseranlagen für
Erholung und Abkühlung Sorge zu tragen. Ergänzt sollen
diese Anlagen durch eine Reihe öffentlicher Bäder und
Turnhallen werden.
Als die Stadt Washington unter der unmittelbaren Leitung
von Washington und Jefferson angelegt wurde , galt als
Grundlage des Bebauungsplanes die gegenseitige Beziehung
der öffentlichen Gebäude und insbesondere die Verbindung
zwischen dem Kapitol und dem Weißen Hause (vergl. die
Lagepläne Textbild 11 und Doppeltafel 65 66). Sichtpunkte und
Axenwirkungen, Plätze für Denkmäler und Museen, Parks
und Vergnügungsplätze, Springbrunnen und Wasserläufe,
115
DER STÄDTEBAU
Abb. lt. Lageplan der Mall mit zukünftiger Erweiterung und Lage der öffentlichen Gebäude.
kurz alles, was eine Stadt verschönert und zur künstleri-
schen Wirkung des Städtebaues beiträgt, war als not-
wendig in den Stadtplan aufgenommen, der von L'Enfant
unter Leitung von Washington und seinem Staatssekretär
aufgestellt worden war. L'Enfant fußte auf dem großen
Franzosen Lenötre, dessen Werke nicht nur in Frankreich,
sondern auch in England, Deutschland und Italien rühm-
lich bekannt sind und benutzte als Vorbilder die Be-
bauungspläne von Paris, Amsterdam, Frankfurt a. M.,
Karlsruhe, Straßburg, Orleans, Turin und Mailand und
anderer europäischer Städte. Diese alten Stadtpläne von
L'Enfant (1791) wurden durch das Komitee, das am
8. März 1901 durch den Senat des Kongresses eingesetzt
worden war, als Grundlage für ihre weiteren Vorschläge
für die Entwickelung von Washington aufgestellt. Als
erste Aufgabe trat an die Kommission die Lösung der
Eisenbahnfrage heran. Seit dem Jahre 1872 durchschnitt
die Pennsylvaniabahn die gärtnerischen Anlagen zwischen
Kapitol und Weißem Hause, die „Mall" (vergl. den
Lageplan 11). Die Verhandlungen mit der Bahngesell-
schaft führten zu einer Verständigung dahin, daß die
Bahnanlage, ohne deren Beseitigung eine befriedigende
Lösung der Ausbildung der Mall nicht gefunden werden
konnte, verlegt und daß alle in Washington einmündenden
Bahnstrecken in einen gemeinschaftlichen Hauptbahnhof
zusammengeführt werden sollen. Dieser soll an Größe
und Ausstattung alle Bahnhöfe der Welt übertreifen. Der
Bahnhofsbau erhält eine Front, die um 2,60 m länger ist,
als diejenige des Kapitols, und soll in romanischem Stil
und ganz aus Marmor erbaut werden. Er soll auf einem
Platze stehen, der 180 m lang und 360 m breit ist und
der zur Abhaltung von Truppen- und anderer Volks-
versammlungen dienen soll. Nachdem die Bahnfrage ge-
löst war, konnte an die Bearbeitung der Pläne der Um-
gestaltung der Mall herangegangen werden. Die Mall,
die von den Gründern der Stadt als eine einheitliche
Verbindung des Kapitoles und des Weißen Hauses gedacht
war und auf welcher im wesentlichen nur öffentliche Ge-
bäude errichtet werden sollten, war ihrem ursprünglichen
Zwecke im Laufe des verflossenen Jahrhunderts allmählich
entfremdet worden. Einzelne Grundstücke waren ver-
kauft, andere waren ohne Beachtung des großen einheit-
lichen Planes des Gründers bebaut worden. Dieses Mall-
system soll nunmehr unter Aufwendung ganz bedeutender
Opfer wieder freigelegt und nach einem neuen einheitlichen
Plane mit öffentlichen Gebäuden und Parkanlagen in groß-
artigem Maßstabe ausgestaltet werden. Die Anlagen können
sogar im Westen durch Hinzunahme der Anschwemmungen
des Potomacflusses noch ganz wesentlich erweitert werden.
Der Mittelpunkt des Parksystems von Washington, die
Mall, soll entsprechend dem amerikanischen Grundgedanken
bei der Ausführung derartiger Anlagen mit einer Reihe von
Parkwegen mit allen anderen größeren Parkanlagen der
Stadt in Verbindung gebracht werden. Diese Parkwege,
welche als Promenade, Reit- und Fahrwege für den leich-
ten Wagenverkehr ausgebildet werden, verbinden die Mall
nach Norden mit dem großen Rock-Creek-Park, nach
Süden mit dem Potomac-Park und den Parkanlagen beider-
seits des Anacostia-Flusses. Auf dem Plane (Tafel 65/66)
sind alle in Vorschlag gebrachten Parkanlagen im weite-
sten Umkreise der Stadt kenntlich gemacht. Rechnet man
noch zu den Parkanlagen die Parkflächen größerer öffent-
licher Gebäude, Krankenhäuser, Invalidenanstalten und die
Kirchhöfe, welche alle dem Publikum zu gewissen Zeiten
116
DER STÄDTEBAU
unentgeltlich zugänglich sind, hinzu, so ergibt sich, daß
Washington bei einem Stadtgebiet von 15368 ha zur Zeit
2216,50 ha Parkfläche hat, d. h. 14% des gesamten Stadt-
gebietes sind für Parkanlagen verwendet. Nachdem die
durch die Kommission des Kongresses in Vorschlag ge-
brachten Ergänzungen der Parkanlage zur Durchführung
gekommen sein werden, soll die Gesamtparkfläche der
Stadt 3230 ha betragen, d. h. der Prozentsatz der Park-
flächen zum gesamten Stadtgebiet wird danach 20 be-
tragen.
Nähere Einzelheiten über die Größe der jetzt vor-
handenen und der zukünftigen Parkanlagen sind dem
Lageplane Tafel 65/66, sowie der nachfolgenden Tabelle
zu entnehmen:
Parkanlagen in Washington im Jahre 1903 und
Erweiterungen nach den Vorschlägen der Kommission.
A. Zur Zeit vorhandene Parkanlagen:
Klasse A kleinere Parks :
1. Parkreservationen
größer als i acre .
2. Parkreservationen
kleiner als 1 acre .
3. Gesamtsumme aller
kleineren Parkreser-
vationen (Klasse A)
Klasse B größere Parks :
1. Zentrale Gruppe (Ka-
pitol, Mall, Präsi-
dents-Park usw.)
2. Zoologischer Garten
3. Rock-Creek-Park
4. Potomac-Park
5. Gesamtsumme an
Parks der
Klasse B und
Klasse C . . .
Anlagen, welche mit
öffentlichen Anlagen
oder Gebäuden in
Verbindung stehen
und anfangs für andere
Zwecke bestimmt wa-
ren, aber jetzt mit
gewissen Einschrän-
kungen dem Publikum
zugänglich sind
Gesamtfläche der Grup-
pen ABC. . .
Fläche, welche gewöhn-
lich dem Publikum
zugänglich ist . . .
Fläche der Gruppe A
und B
An-
zahl
26
275
301
25
Gesamtfläche
ha
121,70
42,23
163,93
366,60
170
»605,9
739,4
2881,90
2495,48
554', 31
1105,25
3045,83
65,60
1152,70
998,20
2216,50
442,0
1218,30
acres *)
Fläche
frei von
Bauten
i'5,90
42,23
»58,13
356,21
2473,43
Durch-
schnittl.
Größe
4,68
0,16
36,66
99,81
') 1 acre = 0,40 ha.
B. Vorgeschlagene Vergrößerungen:
Gesamtfläche
Anzahl
acres
ha
Klasse A
Kleine Parks
364,00
Klasse B
Große Parks
1707,00
Klasse C
Anlagen in Verbindung mit öffentlichen
Gebäuden und Werken
70,40
Summa ABC
2141,40
857
Klasse D
Länge
Parkwege und Parkverbindungen .
65,30
Meilen
Vergrößerungen
des Zoologischen Garten
33,00
des Rock Creek-Park .
302,55
Hierzu bereits vorhandene Anlagen
2476,95
990,78
Gesaratfläche der Parks nach ihrem
vollen Ausbau
554»,3t
2216,50
Parkwege und Verbindungen ....
65,30
8018,26
3207,28
(Stadtgebiet : etwa 15 368 ha.)
Meilen
Also würden nach deren vollem Ausbau die Park-
flächen in Washington etwa 20% des gesamten Stadtge-
bietes ausmachen.
C. Die Parkanlagen in New- York.
Die Parkanlagen von Groß - New - York unterstehen
der Parkverwaltung (Park Board), die aus drei Kom-
missionären, den Vorständen der einzelnen Bezirke, zu-
sammengesetzt ist. Die gesamte Stadt ist bezüglich der
Parkanlagen in drei Bezirke geteilt:
1. Borough von Manhattan und Richmond,
2. ,, ,, Brooklyn und Queens,
3. „ „ Bronx.
Die Größe der Parkflächen der verschiedenen Bezirke
ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung:
acres = rd. ha.
oug
h von Manhattan \ .
. . 1415,209
566,08
»»
,, Richmond | .
. . 2,740
1,08
1,
„ Brooklyn \ .
,, Queens / .
, . 1026,875
410,75
n
. . 550,843
220,33
),
,, Bronx . . .
. . . 3866,590
1546,63
im ganzen 6862,257 2744,87
Der Parkverwaltung unterstehen außerdem eine Reihe
von Parkwegen, Straßen, Avenues usw., deren Größe aus
der folgenden Tabelle hervorgeht:
Länge :
Borough von Manhattan )
„ „ Richmond |
„ „ Brooklyn |
„ Queens /
„ „ Bronx 3321 1 „
zusammen 321561 Fuß.
61398 Fuß
226952 „
117
DER STÄDTEBAU
Die erwähnten drei Bezirke der New-Yorker Park-
anlagen stehen örtlich in keinem engeren Zusammenhange.
Ihre Trennung ist sowohl durch die topographische Lage
der betreffenden Stadtteile, als auch durch ihre geschicht-
liche Entwicklung bedingt. Die ältesten Stadtgebiete von
New- York, die Halbinsel Manhattan ist von den Stadt-
teilen Brooklyn und Queens durch den etwa 1200 m breiten
East-River, von dem Stadtteile Bronx im Norden durch
den Harlemfluß getrennt. Die Parkanlagen in Richmond,
das stidlich von Manhattan liegt und von diesem durch
die New- York -Bay getrennt ist, sind ganz bedeu-
tungslos. Die Einteilung der Parkbezirke entspricht der
geschichtlichen Entwicklung der Stadt insofern, als solche
Stadtteile zusammengefaßt sind, die vor der vor we-
nigen Jahren erfolgten Eingemeindung zu Groß-New-York
selbständige Städte waren.
Die Parkanlagen der verschiedenen Stadtbezirke sind
daher als vollständig selbständige Anlagen aufzufassen und
sollen in folgendem getrennt von einander besprochen
werden.
I. Die Parkanlagen in Manhattan.
Während im Süden der Halbinsel Manhattan nur eine
Reihe kleinerer Park- und Platzanlagen sich befindet, bildet
den Mittelpunkt der übrigen Parks des Stadtteils Manhattan
der Zentralpark (vgl. Lageplan, Abb. a auf Doppeltafel 67/68.
Dieser hat eine rechteckige Begrenzung und liegt zwischen
der 5. und 8. Avenue und der 59. und 110. Straße. Seine
Flächengröße beträgt 843,019 acres = rd. 337 ha. Die Ein-
richtung dieses Parkes erfolgte auf Grund von Beschlüssen
der Stadtverwaltung aus dem Jahre 1853 in den nächstfol-
genden Jahren unter der Leitung des bedeutendsten ame-
rikanischen Gartenarchitekten Mr. F. L. Olmsted und unter
Mitwirkung von Mr. Vaux und Mr. J. W. Mould. In der
Mitte dieser großen Parkanlage liegen die offenen Behälter
(Teiche) der New-Yorker Wasserversorgung. Diese großen
Behälter haben den Zweck als Absetzbecken zu wirken und
gleichzeitig als Aufspeicherungsbehälter zu dienen. An
diese Teiche, welche mit Rücksicht auf den Zweck, dem
sie dienen, naturgemäß der Benutzung durch das Publikum
vollständig entzogen und durch Einfriedigungen ringsum
abgeschlossen sind, schließen sich nördlich und südlich
die eigentlichen Parkanlagen an. Breite Fahrwege und
Reitwege werden durch Rasenflächen und Baumgruppen
von den schmalen, sich den Höhenkurven des Geländes an-
schließenden Fußwegen getrennt. Größere Rasenflächen,
die als Spielplätze für Tennis und Golf benutzt werden,
und Bachläufe, die in malerisch gelegene Teichflächen
einmünden, vervollständigen die reizvolle Anlage. Als Be-
sonderheit fällt in die Augen, daß Fahrwege und Fußwege
sich in der Regel nicht in gleicher Höhe kreuzen, weil mit
Rücksicht auf die außerordentlich rasch fahrenden Luxus-
fuhrwerke und Rennwagen des sportliebenden Amerikaners
diese Kreuzungen zu Gefährdungen des Fußgänger- und
Wagenverkehrs Veranlassung geben könnten. Die hier-
durch erforderlichen Brückenbauten bieten Gelegenheit
zu malerischen Anlagen. Die Fahrwege werden in diesem
Parke, wie ganz allgemein in Amerika, durch eine sehr
sorgfältig angelegte und unterhaltene Chaussierung be-
festigt. Es ist auffällig, in wie hervorragend gutem
Zustande sich diese Chaussierungen befinden, insbesondere
im Vergleiche mit den meisten übrigen, nach deutschen
Anforderungen sehr mangelhaft hergestellten und unter-
'/
•'^"•'^
'/fa^''i7.J'H%',/'/-fi'fV-/rf- ''./.'H /./.•/"
mmnnmmiSisx
Abb. 12. Bewässerung einer größeren Parkanlage
und Befestigung eines Parkweges.
haltenen Straßenbefestigungen. Die Fußwege werden in
gewöhnlicher Weise mit Kies oder an hervorragenderen
Stellen des Parks durch Gußasphalt auf Packlageunter-
bettung befestigt (vgl. Abbildung 12 im Texte).
Einen ausgezeichneten Eindruck machen durchweg
die Rasenflächen, sowohl in den Parkanlagen selbst, als
auch in den Parkstraßen. Es scheint, als übe für das
Gedeihen der Rasenflächen in Amerika das Klima einen
sehr günstigen Einfluß aus. Trotz der außerordentlichen
Hitze im Sommer bleiben die Rasenbeete fast in allen
Parkanlagen frisch und grün. Hierzu trägt freilich auch
die sorgsame Pflege des Grases wesentlich bei. In New-
York erhalten viele größere Rasenflächen der Parks eine
unterirdische Bewässerung (vgl. die Abbildung 12), in-
dem ein weit verzweigtes Drainrohrnetz an die Wasser-
leitung durch Vermittelung gemauerter Brunnen und
Schieber angeschlossen wird. Auch die Bäume der Park-
straßen, deren Stämme mit kleinen Rasenbeeten um-
schlossen werden, werden vielfach künstlich unterirdisch
bewässert (vgl. dieAbbildungeni3U.i4). Neben jedem Baume
wird in solchen Fällen ein kleiner Brunnen gebaut, der
mit Wasser gefüllt wird. Ein Drainrohrsystem, das in
etwa 1 m Tiefe um den Baumstamm herum verlegt ist,
verteilt das Wasser in dem Boden und führt es den
Wurzeln zu. Derartige Bewässerungsanlagen sind in eini-
gen Straßen in der Nähe des Zentral-Parkes ausgeführt
und sollen sich gut bewährt haben. Allerdings sind die
Kosten derartiger Anlagen nicht unbedeutend. Diese sind in
der Regel nur an besonders hervorragenden Straßen und für
kleine Rasenflächen ausgeführt. Die größeren Rasenflächen,
insbesondere die Spielplätze der Parks, werden lediglich
durch eine oberflächliche Besprengung mit Wasser gepflegt
und trotzdem befinden sie sich im Vergleich mit den Rasen-
flächen deutscher Parks in auffallend gutem Zustande.
Westlich vom Zentralpark und mit ihm durch eine
Reihe von Parkstraßen verbunden, liegt der Riverside-Park
h
Abb. 13 u. 14, Unterirdische Bewässerung von Baum anlagen, Nähe Zentral-
park, New- York. Schnitt und Grundriß.
US
DER STÄDTEBAU
und der Morningside-Park. Mit den Parkanlagen der übrigen
Stadtbezirke stehen die Parks von Manhattan in keiner un-
mittelbaren Verbindung. Eine Übersicht über die Parkflächen
der Halbinsel Manhattan gibt der Lageplan, Abb. a auf
Doppeltafel 67/68. Die jährlichen Ausgaben für die Parks der
Stadtteile Manhattan und Richmond betrugen 1902 434000$.
II. Die Parkanlagen in Brooklyn und Queens.
Die größte und am besten ausgestaltete Park-
anlage ist Prospect - Park mit einer Flächengröße von
516,167 acres oder etwa 206,50 ha (vgl. Tafel 69). Der
Park enthält mehrere große Seeflächen, Wiesengründe
und einen Quäker-Kirchhof. Strahlenförmig vom Prospect-
Park gehen eine große Zahl von Parkwegen aus, die
die Verbindung mit den übrigen kleinen Anlagen und mit
den Küsten des Atlantischen Ozeans, sowie den Ufern des
East-River bilden. Südwestlich vom Prospect-Park, an
der Küste der Gravesandbay liegt der Dyker Beach-Park
mit einer Flächengröße von 144 acres 57,6 ha; nordwest-
lich in dem Stadtteile Queens liegt Brooklyn-Forst mit
einer Flächengröße von 536 acres 214,4 ha. Außerdem
enthält Brooklyn eine große Zahl kleinerer Park- und
Platzanlagen, deren Lage und Größe, sowie deren verbin-
dende Parkwege aus dem Lageplan Tafel 69 zu entneh-
men sind.
Die jährliche Ausgabe für Unterhaltung und Ergänzung
der Parkanlagen, ausschließlich der Ausgaben für die Ver-
waltung betrug im Jahre 1902 452000 $.
III. Die Parkanlagen in Bronx.
Verhältnismäßig am reichlichsten mit Parkflächen ist der
Stadtteil Bronx im Norden von Groß-New-York ausgestattet
(vergl. Lageplan auf Doppeltafel 70/71). Hier sind große
Waldflächen als Parkanlagen ausgebaut oder in Aussicht
genommen. Der Stadtteil Bronx ist jetzt in außerordent-
lich rascher Entwickelung begriffen und hatte im Jahre
1900 etwa 200 000 Einwohner. Seine Flächengröße beträgt
etwa 10000 ha, wovon auf Park- oder Forstanlagen
3866,590 acres 1547 ha entfallen. Hierin sind nicht die
Parkwege eingeschlossen. Die größten Parks dieses Stadt-
teils mit über 100 acres 40 ha Größe sind
Bronx-Park . . .
Crotona-Park . .
Pelham-Bay-Park .
Van Cortlandt-Park
661,60 acres
264,4 ha
154,60 „
= 61,84 „
1156,00 „
702,40 „
1132,35 „
452,940 „
Die Verbindungswege dieser Parks haben eine außer-
gewöhnlich große Breite erhalten und sollen mit Fahr-
wegen, Reitwegen und Promenaden ausgestaltet werden.
Die Breitenabmessungen und Längen dieser Parkwege,
die für die Entwicklung der amerikanischen Park-
systeme bereits vorbildlich waren, und in Zukunft in hohem
Maße vorbildlich wirken werden, mögen der folgenden
Tabelle entnommen werden:
Parkwege in Bronx (New-York)
Fläche in
ha einschließ-
Name
Länge
Breite
lich der
durchschnei-
denden Quer-
m
m
straßen
Crotona-Parkway ....
544,5
60 m
4,8
Spuyten-Duyvil-Parkway . .
3450
18—48 m
d,8o
Mosholu-Parkway ....
1810,5
180 m
32,0
Bronx- and Pelham-Parkway
3558,3
120 m
38,0
84,60 ha
Teilweise sind die Parkanlagen in Bronx noch nicht
vollständig angelegt, sondern bestehen noch aus den un-
geregelten Wiesen und Waldflächen. Nur Bronx-Park ist
im Laufe der letzten Jahre durch Anlegung eines städti-
schen botanischen und zoologischen Gartens pairkmäßig
ausgestaltet worden. Die im Jahre 1902 für die Parkanlagen
von Bronx aufgewendeten Kosten mögen der folgenden
Zusammenstellung entnommen werden:
Bezeichnung
veranschlagter
Betrag
Verwaltung 1902
13500 $
241510 $
9 360 $
1500 $
10 000 $
Unterhaltung
Konstruktion
Unvorhergesehenes . .
Unterhaltung des botanischen Gartens ....
Unterhaltung des zoologischen Gartens . . .
65 000 $
85 000 $
zusammen :
425870 $
D. Die Parkanlagen in Boston.
Ein sehr umfangreiches und für die weite Zukunft berech-
netes Parksystem hat Boston. Soweit die städtischen Grenzen
reichen, sind Parkanlagen geschaffen oder Ländereien, Bach-
läufe,Teiche oder Seen als Mittelpunkte
der später zu schaffenden Anlagen vor-
gesehen. Außerhalb der Grenzen des
Gemeindegebietes hat die Staatsver-
waltung im umfangreichen Maße da-
für Vorsorge getroffen, daß eine auf
viele Jahrzehnte hinaus ausreichende
Vergrößerung und Ergänzung der
städtischen Anlagen dem Anwachsen
des Stadtgebietes und der Bevölke-
rung entsprechend möglich ist. Den
Umfang und die Größe der im Stadt-
gebiet belegenen Anlagen ergibt die
folgende Tabelle, die außer der Über-
sicht der Parkanlagen und ihrer Größe
auch die dafür aufgewendeten Kosten
Abb. 15. Straße am Zoologischen Garten in Philadelphia.
enthält.
119
DER STÄDTEBAU
Park-Statistik von Boston bis 31. Januar 1903.
Parkanlagen
Haupt- Park-System:
Commonwealth aveniie . . .
Kens
Riverway
Olmsted-Park
Arborway
Arnold Arboretum
West Roxbury-Parkway . .
Franklin-Park
Marine-Park-System:
Columbia-Road
Dorchesterway . . . . •
Strandway ....
lylarine-Park . . .
Castle Island . .
Wood Island-Park .
Charlesbank .
Trinity Triangle
Charlestown Heights
Charlestown-Spielplatz
Dorchester-Park
Franklin Field
North End Beach
Copp's Hill Terraces . .
Chestunt Hill-Park . . .
North Brighton-Spielplatz
Neponset-Spielplatz . . .
Billings Field ....
First Street-Spielplatz . .
Freeport Street Triangle .
Piince Street-Spielpatz
Mystic Spielplatz ....
Fellows Street-Spielplatz . .
Christopher Gibson-Spielplatz
Columbus Avenue-Spielplatz
Ashmont-Spielplatz . . .
Savin Hill-Spielplatz . . .
Roslindale-Spielplatz ....
Forest Hills-Spielplatz . . .
Rogers-Park
Berners Square ....
4 Oak^Square .....
Spielplatz, Ward 2
Land für Spielplätze usw. . .
Playgrounds, Investigating Sites
Jahr
der
Einrichtung
1894
1879
1890
l8go und 1892
1892
1882 und 1895
189»
1883 und 1884
1899
1892
1890, 1892
1897 and
1901
1883
1890
1882 und 1891
1883
1885
1891
189t
1891 und 1903
1892
1893
»893
/ 1898, 1899 )
I und 1902 /
1894
1896
1896
1897
1897
( 1897, 1899 \
\ und »901 j
1897
1897
1897
1899, 1900 I
\ 1901, 1902 f
1899
1899
1899
1902
1899
1901
1902
1902
Kosten bis heute
Land
1 $ = - 4,20 M.
« 596 254.49
457 457,53
1 081 947,60
245 584,25
79 343.65
135 265,29
1 551 196,63
396 371,07
63 735,54
566 446,17
232 972,57
132 800,00
373 916,99
30 000,00
50 538,02
172 923,31
63 955,37
157 341,22
328 364,44
90 858,19
85 193,54
22 107,12
24804,39
47 068,98
4000,00
180 474,70
50 125,00
14 503,72
37 709.58
327 503.84
43 990,09
27 147,30
24825,11
25 166,75
47 002,32
168,79
24,00
Konstruktion
1 $ = 4,20 M
$ 109 450,36
2 138 674,08
667 371,20
726 782,94
380 441,96
380 352,44
21 183,19
2 375 143,30
332 776,83
65 187,12
339 340,20
1 052 726,33
32 685,55
248 7»7,ai
313229,88
102 991,38
15 392.01
11 529,97
91 035,72
169 262,27
31 980,96
5 112,24
10 503,27
11 189,35
16 737-57
10 017,86
33,90
1 717,99
1 496,28
10 042,75
5 922,89
5 536,14
5 5<>7,3i
2010,50
159,45
320,51
Im ganzen
1 S - 4,20 M.
$ 109450,36
2 734 928,57
1 124 828,73
1 808 730,54
626 026,21
459 696,09
156 448,48
3 926 339,93
729 147,90
128 922,66
905786,37
1 285 698,90
32 685,55
381 517,21
687 146,87
30000,00
153 529,40
188 315,32
75 485,34
248 426,94
497 626,71
122839,15
90 305,78
32 610,39
35 993,74
63 806,55
10 017,86
4 000,00
180 508,60
51 842,99
16 000,00
47 752,33
333 426,73
43990,09
32683,44
30 422,42
25 166,75
2 010,50
159,45
320,51
47 002,32
168,79
24,00
Fläche
lacre — 0,4 ha
Länge
der
Fahrwege
Meilen
30 acres
115 „
40 „
180 „
36 „
223 „
150 „
527 „
f 94 „ land
(200 „ flats/
34 ,, land)
ll50 ,, flats J
( 21 „ land»
( 83 „ flats (
/ 46 „ land|
\l65 „ flats/
10 „
0,12 acre
f 4acresland|
l 6 „ flats]
(14 „ land
l 4 „ flats/
26
7?
(2,7
l 4
land
flats
0,6 acre
55 4 acres
14
18
11 ..
4,6 „
0,14 „
0.4 .,
2,3 ,
0,85 ,.
5.8 „
5,0 „
2,2 „
f 6 acresland
\l2,C) ,, flats
3,7 „
9,6 „
6.9 „
1,2 ..
0,2J „
3,85 „
4
1,4
2,7
3,4
3,4
2,8
7,3
4,2
0,5
0,3
Länge
der
Fußwege
Meilen
2,8 miles 4,13 miles
1,4
6,7
2,8
5,8
1,25
5,65
4,3
14,5
4,5
1,3
1.5
0,4
0,6
0,11
0.4
Länge
der
Reitwege
Meilen
Fläche der
Teiche
und Flüsse
lacre 0,4 ha
1,1 miles
28
acres
1.2 .,
8
.»
1.6 „
77
,.
1,4 „
0,6
..
2,4 „
1
7,4
1,
4.4
$7769087,56
Allgemeine Rechnung . . .
Baumschule
Ausgaben für Verbesserung ,
9692 702,91
73 987,50
29 947,07
13 356,10
.<; 17461790,47
73 987,50
29 947 07
13356,10
$ 7769 087,56 1$ 9809 993,58
S 17579 081,14 [2 406,18 acres
34,2 miles
56,04 miles
8,7 miles
125,4 acres
120
DER STÄDTEBAU
Aus der Tabelle ist zu entnehmen,
daß die Stadt Boston in den Jahren
1879-1903, also in 24 Jahren 17,6 Mil-
lionen Dollars, rund 74 Millionen Mark
für Grunderwerb und Anbau ihrer Park-
anlagen aufgewendet hat, d. h. in einem
Jahre durchschnittlich 3,1 Millionen
Mark. Boston hatte im Jahre 1901 eine
Einwohnerzahl von 573579 und wen-
dete in diesem Jahre für die Unter-
haltung und den Betrieb von Park-
anlagen $ 419903, rund 1 760000 Mark
auf, d. h. für 1 Kopf der Bevölkerung
1760000 ,,.„.. O.. JX
3,00 Mark. Bei einem Stadt-
573579
gebiete von 10499 ha betragen die Park-
flächen 1048 ha oder rund 10%. Her-
vorragend ist in Boston die Fürsorge
der Stadtverwaltung für öffentliche Spiel-
plätze. Diese bestehen in Flächen von
1 bis 6 acres 0,4 bis 2,4 ha Größe und
sind möglichst gleichmäßig über das
Stadtgebiet verteilt. Ihre Ausstattung
ist sehr verschiedenartig. Wo die Bo-
denverhältnisse günstig sind, werden die
Flächen mit Rasen bepflanzt, an ande-
ren Stellen sind sie lediglich mit Kies
befestigt. Sie sind mit Turngeräten ver-
schiedener Art, zum Teil sogar mit
überdeckten, jedoch seitlich offenen
Turnhallen ausgestattet.
Die Bostoner Parkanlagen geben
schon ein Bild davon, in welcher Weise
sich in Amerika die Parksysteme der
Zukunft entwickeln werden. Ring-
förmig um den Mittelpunkt der Stadt
werden sich Parkanlagen in verschie-
denen Abständen ausdehnen. Die ein-
zelnen Flächen der Ringe sind durch
Parkwege verbunden und außerdem
wird in radialer Richtung durch breite
Parkstraßen eine Verbindung der ein-
zelnen Parkringe erzielt (vgl. den Lage-
plan des Parksystemes vom Common-
Park bis zum Franklin-Park, Abb. b
auf Doppeltafel 67/68).
Bei der Ausgestaltung der Parks wird
Wert darauf gelegt, daß der natürliche
Charakter der Anlagen möglichst er-
halten bleibt und daß die Parkflächen
nicht durch überflüssige Wegeanlagen
zerstückelt werden. Diese Beschrän-
kung in der Anlage von Wegeflächen
trägt auch wesentlich zur Verminderung
der Kosten bei. Der Baumbestand der
Parks ist licht gehalten, so daß die
Rasenflächen gedeihen und zur Wirkung gelangen können.
Einzelne Bäume sind durch Vermittlung von Buschwerk zu
Gruppen zusammengefaßt und durch geschickte Grup-
pierung zur Wirkung gebracht. Die natürliche Boden-
gestaltung und die vorhandenen Bachläufe und Seeflächen
werden zur Ausgestaltung der Parks herangezogen. Von
Abb. 16. Beaconstreet in Boston.
Abb. 17. Arborway bsi Boston.
Abb. iP. Arborway in Boston.
den Fuß- und Fahrwegen aus werden Ausblicke und
Perspektiven geschaffen. Eine Abgrenzung der Rasen- und
Parkflächen irgend welcher Art oder gar ein Verbot des
Betretens der Anlagen findet nirgends statt.
Einige Querschnitte der Bostoner Parkwege sind in
den Abbildungen 2 bis 4 gegeben.
121
DER STÄDTEBAU
Abb. 19. East-Avenue in Rochester.
E. Die Parkanlagen in Chicago.
Die Parkanlagen Chicagos unterstehen nicht der städti-
schen Verwaltung, sondern sind auf Grund eines Staats-
gesetzes vom Jahre 1869 einer selbständigen Behörde, der
Board of Park Commissioners, unterstellt. Diese Behörde
ist berechtigt, zur Deckung ihrer jährlichen Ausgaben
einen gewissen Prozentsatz der städtischen Steuer für ihre
Bedürfnisse zu erheben. Die Folgen dieser eigenartigen
Verwaltung, die sehr viel unabhängiger von politischen
Verhältnissen ist, als die Stadtverwaltung, waren für dfe
Entwicklung der Parkanlagen Chicagos sehr segensreich.
Die Parks und die zugehörigen Parkstraßen (vgl. den Lage-
plan der Parkanlagen West-Chicagos auf Tafel 72) sind
asphaltiert und größtenteils mit elektrischem Licht be-
leuchtet.
Die drei selbständigen Verwaltungen der Chicagoer
Parkanlagen
South-Park Board
Lincoln-Park Board
West-Park Board
haben ihre eigenen Treib- und Gewächshäuser, ihre eigenen
Stallungen für Wagen und Pferde, ihre eigenen Kraft-
zentralen für die Erzeugung des elektrischen Lichtes, so-
wie ihre eigenen Reparaturwerkstätten. Sämtliche Ein-
richtungen sind so getroffen, daß jede einzelne Verwaltung
so unabhängig wie möglich und so selbständig wie mög-
lich arbeiten kann. Da den Parkverwaltungen reichliche
Mittel zur Verfügung stehen, so unterscheiden sich die
Parkstraßen sehr vorteilhaft von den übrigen städtischen
Straßen Chicagos. Der Fremde, der die Anlagen der Stadt
besichtigt, wird meist außer den mit leidlich gutem Pflaster
versehenen Straßen der Geschäftsstadt nur die Parkstraßen
und die zugehörigen Parkanlagen zu sehen bekommen.
Der Gesamteindruck der Stadt wird daher für viele Be-
sucher Chicagos ein sehr viel günstigerer sein, als ihn der-
jenige erhält, der von den großen Parkstraßen seitwärts
den Schmutz und den schlechten Zu-
stand der Seitenstraßen gesehen und be-
obachtet hat, in wie mangelhafter Weise
in den, dem großen Verkehr entzogenen
Stadtvierteln für die Unterhaltung der
Straßen und deren Reinigung und Be-
leuchtung gesorgt wird.
Einzelne Querschnitte der Parkstraßen
geben die Abbildungen 8 bis 10. Die
vorhandenen Parkflächen und Park-
straßen werden zielbewußt dauernd
vergrößert und ausgebaut, da man in
Amerika schon lange den großen Nutzen
öffentlicher Parkanlagen in hygienischer
Beziehung erkannt und gewürdigt hat.
Sehr interessant ist in dieser Hinsicht,
was im 31. Jahresbericht der ,, West-
Chicago - Park - Commissioners" vom
Jahre 1899 über die Parkausdehnung von
Chicago gesagt wird. Es möge daher
ein kurzer Auszug aus diesem Berichte
im nachfolgenden gegeben werden:
,,Die Bestrebungen derjenigen, welche
sich in den letzten Jahren mit der Ent-
wicklung der Parkanlagen der amerika-
nischen Großstädte befaßt haben, sind
nach zwei verschiedenen Richtungen auseinandergegangen.
Die eine Richtung war bestrebt, in den Außenteilen der
Stadtgebiete möglichst große Flächen lür die Parkanlagen
zu sichern, die anderen hatten sich die Aufgabe gestellt, in
den dicht bebauten Innengebieten offene Plätze, kleine
Parks und Spielplätze für die Jugend einzurichten.
,,Die Gründe derjenigen, welche große Parkflächen
befürworten, sind mannigfache und stützen sich auf weit-
gehende Forschungen. Zur Unterstützung der Theorie,
daß Parkflächen ein wichtiges Mittel bilden, um der Ver-
breitung von Epidemien in großen Städten vorzubeugen,
wird angeführt, daß, solange die Pontinischen Sümpfe von
Rom durch einen Wald getrennt waren, der anschließende
Teil der Stadt gesund und frei von Malaria war. Später,
als der Wald beseitigt wurde, brach Fieber aus und der
betreffende Teil der Stadt ist noch jetzt fortdauernd unge-
sund. Ein ähnliches Beispiel stammt von Alabama (Stadt
im Süden der U. S.), wo eine Negerkolonie in der Nähe
eines Flusses lebte, ungestört durch Malaria, solange Bäume
im Überflusse zwischen ihnen und dem Flusse wuchsen.
Aber in demselben Sommer, als die Bäume beseitigt waren,
wurden die Neger von der Malaria befallen. Die Ver-
legung der Kolonie, und zwar nicht weiter vom Fluß,
als daß ausreichend Bäume zwischen ihr und dem Fluße
wuchsen, brachte wieder Immunität vom Fieber. Während
einer Epidemie in Jowa (Staat und Stadt westlich von
Chicago) wurde durch das Gesundheitsamt die Beobachtung
gemacht, daß ganz allgemein diejenigen Familien der An-
steckung entgingen, welche in Häusern lebten, die von
Bäumen umgeben waren.
„Bäume dienen dazu, sagt man, das Klima gleichmäßig
zu machen, im Sommer kühler und im Winter wärmer.
Die Wirkung des Laubes im Sommer ist die, daß es
Feuchtigkeit abgibt und diese die Luft kühlt, während im
Winter die Äste als Wärmeleiter vom Untergrunde dienen,
der wärmer ist als die umgebende Luft und daher den
122
DER STÄDTEBAU
Überfluß an Wärme abgibt. Versuche,
die in dieser Hinsicht in der Nähe von
Chicago angestellt wurden, zeigten Ver-
änderungen in der Temperatur von
einem bis sieben Grad mehr in den
mittleren Teilen der Wälder gegenüber
der Temperatur an den äußersten End-
punkten. Der Unterschied wechselte
je nach atmosphärischen Bedingungen,
der Stärke und der Richtung des Windes
usw. Wälder, die in flacher Ebene eine
Stadt wie Chicago von drei Seiten um-
geben, tragen dazu bei, die Temperatur
gleichmäßiger zu gestalten. Park-
anlagen und Fahrwege zwingen eine
Stadt, sich über große Flächen auszu-
dehnen und wirken als Lungen und
Ventilatoren der Stadtgegenden, in denen sie liegen."
Man hat auch versucht, statistisch nachzuweisen, daß
die Parkanlagen für die Sterblichkeit der umliegenden Stadt-
teile von günstigem Einflüsse sind, und ist hierbei zu auf-
fallend günstigen Ergebnissen gekommen, die beweisen
sollen, daß tatsächlich durch die Einwirkung der Park-
anlagen die Sterblichkeit eine merkliche Verringerung er-
fährt. Wenn auch die letzten Schlüsse nicht einwandsfrei
scheinen und zweifellos im Interesse einer guten Sache zu
sehr verallgemeinert wurden, so ersieht man doch aus
der ganzen Art der Verteidigung der Parkanlagen, ein wie
weitgehendes Interesse und wie große Fürsorge gerade in
Amerika die Pflege der Parks und die Bestrebungen für
deren dauernde Vergrößerung genießen.
Der Umfang der Parkanlagen Chicagos ergibt sich aus
der folgenden Zusammenstellung:
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11
1
1
Abb. 20. Lincoln-Parkway in Buffalo.
Leider standen mir Angaben über die Ausgaben für
die Parkanlagen Chicago-Linkoln nicht zur Verfügung.
Die vorstehenden Beschreibungen amerikanischerPark-
anlagen enthalten einen kurzen Überblick der Eindrücke,
die ich auf einer Studienreise nach verschiedenen amerika-
nischen Großstädten im Jahre 1903, bei der ich der Einrich-
tung städtischer Parkanlagen ein besonderes Augenmerk
zuwandte, gewonnen habe. Hierbei wurde ich durch das
außerordentlich liebenswürdige Entgegenkommen der ame-
rikanischen Fachgenossen unterstützt, die durch persön-
liche Mitteilung und durch Überreichung der meist sehr
ausführlichen und inhaltreichen Jahresberichte ihrer Ver-
waltungszweige meine Studien ganz wesentlich erleichterten. .
Zu besonderem Danke bin ich in dieser Hinsicht dem
Chef- Ingenieur der New -Yorker Parkverwaltung Herrn
Ed. A. Miller, ferner dem Präsidenten der West-Chicagoer
Zahl
der großen
Parks
Fläche
der großen
Parks
ha
Zahl
der kleinen
Parks
Flache
der kleinen
Parks
ha
Zahl
der
Boulevards
Meilen
der
Boulevards
Stadtfläche
qkm
Bevölkerun g
Chicago-Süd
Chicago-Linkoln
Chicago-West
5
i
3
472
X23
230
2
6
3,8
14,8
10
13
12
17,28
8,48
21,75
484
1 750 000
Chicago zusammen
9
825
8
18,6
35
48,51
484
1 750 000
Die Ausgaben für die Parkanlagen in Chicago -West
betrugen nach dem Jahresberichte vom Jahre 1899
für Unterhaltung 370 813 .$
für Verbesserung 205611 $
für Verschiedenes 306485 $
im ganzen: 882909 $
Die Gesamtausgaben für die Parkanlagen von West-
Chicago bis zum 1. Januar 1900 betrugen rund 10500000 $
für Landerwerb, Einrichtung und sonstige Ausgaben.
Die Ausgaben für die Parkanlagen Süd-Chicagos be-
trugen vom 1. Dezember 1901 bis 29. November 1902
für Unterhaltung 494 859 $
für Verbesserung 452 803 $
im ganzen : 947 662 $
Parkkommission Herrn Fred. A. Bangs, sowie dessen Ver-
waltungssekretär Herrn Walter Fieldhouse verpflichtet.
Im Gegensatze zu vielen anderen städtischen Einrich-
tungen bieten gerade die Parkanlagen nordamerikanischer
Großstädte vieles Beachtens- und Nachahmenswerte. Die
Fürsorge der Verwaltungen für die Einrichtung städtischer
Parks und die Bereitstellung geeigneter Ländereien im
weiten Umkreise der Städte für Parkanlagen, welche in
ferner Zukunft zur Ausführung gelangen sollen, ist überall
unverkennbar. Wenn bei begrenzten Stadtgebieten die
Machtbefugnis der Gemeinden nicht ausreicht entsprechende
Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, so hält es die
Staatsverwaltung für ihre Pflicht, Maßnahmen zu finden,
die eine gesunde Entwicklung der städtischen Parkanlagen
ermöglichen. Die Abbildungen 15—20 sind aus Möller's
Deutscher Gärtner-Zeitung— Erfurt entnommen.
123
DER STÄDTEBAU
DIE XIV. KONFERENZ
DER ZENTRALSTELLE FÜR ARBEITERWOHL-
FAHRTSEINRICHTUNGEN IN HAGEN IN W.
Von THEODOR GOECKE, Berlin.
Die diesjährige Versammlung zahlreicher Vertreter
der auf dem Gebiete des Wohlfahrtswesens tätigen Reichs-
und Staatsbehörden, Landesversicherungs-Anstalten, städ-
tischen Gemeinden, gemeinnützigen Vereine, Bergwerks-
und Industriebetriebe usw., insbesondere auch vieler
Architekten, hat in der, von einem besonderen Ausschusse
wohl vorbereiteten Tagesordnung des 6. Juni eine Frage
behandelt, deren Lösung besonders in den Großstädten
und Industrieorten von wesentlicher Bedeutung für das
Stadt- und Landschaftsbild ist, nämlich die Gestadtung des
Arbeiterwohnhauses, also der großen Masse von kleinen
Wohnungen, die ganze Straßenzüge und Ortschaften zu
bilden pflegen.
Am 4. Juni war zu diesem Zwecke eine Besichtigung der
von der Firma Friedrich Krupp in Essen geschaffenen Wohl-
fahrtseinrichtungen vorausgegangen, insbesondere der an
Umfang das alte Stadtgebiet Essen weitübersteigenden
Arbeitersiedlungen Westend, Kronenberg, Alfredshof, Fried-
richshof, Altenhof und Baumhof, die teils halb städtisches,
teils fast ländliches Gepräge haben, und mit Herbergen,
Bierhallen, Lese- und Festsälen, Haushaltungsschulen, Kon-
sum- und Badeanstalten, Kapellen usw. reichlich ausge-
stattet, doch weder Städte noch Dörfer sind. Sie sind
eben Gründungen der Großindustrie, ebenso wie die
Niederlassungen der wohlhabenden Bevölkerung in Land-
hausgemeinden einem neuzeitlichen Wohnbedürfnis ent-
sprungen.
Die Fahrt durch diese Ansiedlungen bot eine ge-
schichtliche Entwicklungsreihe. Die älteren, Westend,
Schederhof, Kronenberg, in den 70 er Jahren des vorigen Jahr-
hunderts angelegt, sind mit dreistöckigen ,, Mehrfamilien-
häusern" bebaut, die in Kronenberg z. B. trotz ihrer Ein-
fachheit an den grün belaubten, vielleicht nur wegen der
hoch entwickelten Baumkronen zu schmalen Straßen einen
bescheiden freundlichen Eindruck gewähren. Durch
einen helleren Anstrich der in düsteren Feldbrandziegeln
errichteten Hausmauern könnte dieser Eindruck wohl
noch wesentlich gehoben werden. In der Mitte des Markt-
platzes dieser Kolonie, den einerseits eine Bierhalle nebst
Festsaal mit Bühne, andererseits ein öffentlicher Garten
begrenzen, befindet sich eine Rundhalle für öffentliche
musikalische Darbietungen. Nur die ebenfalls im Jahre
1871 begonnene Niederlassung Baumhof ist anfangs in
mehr ländlicher Weise, später aber, 1890, auch mit
großen Wohnhäusern bebaut; dagegen der Alfredhof im
Jahre 1894 durchweg mit kleineren Häusern angelegt wor-
den. Eigenartig ist die Anlage des 1899 begonnenen Fried-
richhoies, mit großen, reich ausgestatteten 2—3 Stockwerke
hohen Häuserblocks, an weiten Höfen mit gärtnerischen
Anlagen und Spielplätzen in geschlossener Grundform mit
überbauter Einfahrt. Eine besondere Stellung nimmt unter
den Siedlungen der Altenhof ein, als eine Stiftung für in-
valide Arbeiter und für Arbeiterwitwen, mit kleinen
Häusern, die in dem Streben nach malerischer Gruppierung,
eben wegen ihrer Kleinheit etwas anspruchsvoll und un-
ruhig erscheinen. Doch ist man in den zuletzt gebauten
Pfründnerhäusern wieder zu einfacherer, wirkungsvollerer
Form zurückgekehrt. Die neuesten Häuser der Firma
werden übrigens wieder größer ausgeführt, mit ruhigen
Dach- und Wandflächen.
So ließ sich die Entwicklung des Arbeiterwohnhauses
von allzu nüchterner Einfachheit und derber Geschlossen-
heit durch eine reichere Gruppierung und überfeinerte
Auflösung zu einer wieder einfacheren und geschlosseneren,
doch mehr künstlerischen Gestaltung verfolgen. Als be-
häbige Land- und Vorstadthäuser sind die Beamtenwoh-
nungen an der Hohenzollernstraße ausgestaltet. Dem ver-
dienten Leiter des Bauwesens, Baurat Schmohl stehen
mehrere tüchtige Architekten zur Seite.
Die Sitzung des 6. Juni fand in den Räumen der ge-
schlossenen Gesellschaft Konkordia in Hagen statt. An
Vorträgen brachte sie:
1. Zur Einführung eine feinsinnige Betrachtung von
Herrn Karl E. Osthaus in Hagen i. W. über „Das Haus
in seiner erzieherischen Bedeutung", mit der Forderung,
daß die Neuschöpfung des deutschen Hauses das be-
reicherte Wissen und Können der Neuzeit mit dem Leben
in Harmonie setzen müsse; dann die fesselnden Aus-
führungen des Landesgewerberats Dr. ing. Muthesius aus
Berlin, über „die Entwicklung und den heutigen Stand des
Arbeiterwohnhauses", besonders im Hinblick auf die weiter
vorgeschrittene Wohnhauskultur in England, die im bür-
gerlichen Wohnhause, im Landhause begonnen, und sich
dann auf das Arbeiterwohnhaus — siehe Port Sunlight —
erstreckt habe, während man in Deutschland mit der
Wohnreform im Arbeiterwohnhaus anfange.
2. „Das wirtschaftliche Problem", in lebhafter Frische
vom Direktor der rheinischen Provinzial-Feuer-Sozietät
Dr. M. Brandts aus Düsseldorf behandelt, mit dem Nach-
weise der Wahrscheinlichkeit, daß eine künstlerische Aus-
gestaltung des Arbeiterwohnhauses keine wesentlich
höheren Kosten verursachen dürfte, und mit Betonung der
vorbildlichen Wirkung gemeinnütziger Bautätigkeit für den
Privatbau.
3. Die Gestaltung des Arbeiterwohnhauses: „Das
Bauernhaus in seiner vorbildlichen Bedeutung" von Pro-
fessor Schultze-Naumburg aus Saaleck bei Kosen mit
Lichtbildern, ferner „Grundriß und Außenbau, Innenaus-
bau und Einrichtung" von Architekt R. Riemerschmied
aus München-Pasing, der in schlichten, naiv anmutenden,
und doch wohldurchdachten Sätzen ebenfalls die Harmonie
zwischen Haus und Mensch als erstrebenswertes Ziel hin-
stellte, auch rednerisch eine vorzügliche Leistung. Weiter
„die Arbeiterkolonien" von Geh. Reg. -Rat Professor Dr.
ing. K. Henrici aus Aachen mit Bezug auf einen zur Aus-
führung bestimmten Entwurf, der eine eigentümliche Art
124
DER STÄDTEBAU
von Wohnstraße, bezw. von Wohnhof vorführt, nämlich
zwischen je 2 m breiten Vorgärten nur 5 m breite Wege,
beiderseits mit je 5 Doppelhäusern besetzt, wovon die
beiden in der Mitte gegenüberstehenden hinter die Flucht
zurückgeschoben sind, um einen stillen Platz zu bilden,
nach dem hin die Wohnküchen des Hauses gerichtet sind,
damit die Mutter bei ihrer Arbeit die Kinder im Auge be-
halten kann. Der Redner betonte, daß es nicht auf Grund-
sätze für die künstlerische Gestaltung ankomme, sondern
auf die künstlerische Tat selber, auf die Gewinnung tüch-
tiger Architekten, auch für den Bau für Arbeiterwohnungen.
Endlich die ,, Gärten", über deren Anlage an Stelle
des verhinderten Professor Dr. Lichtwarck aus Hamburg,
der städtische Gartendirektor Encke aus Cöln in dem auch
von unserer Zeitschrift vertretenen Sinne sprach.
Im ganzen eine Fülle geistvoller Anregungen, die
unterstützt wurden durch eine Ausstellung vortrefflicher
Zeichnungen und Modelle für Arbeiterwohnhäuser im
Folkwang-Museum des Herrn K. E. Osthaus, der in dieser
seiner, der Stadt Hagen, zugute kommenden Gründung die
Hebung künstlerischer Kultur anstrebt und in seinen, von
dem Architekten van de Velde ausgestalteten und ausge-
statteten Räumen die Teilnehmer der Versammlung mit
liebenswürdiger Gastfreundschaft empfing. Herr Osthaus
hat sich nicht allein den Dank seiner Mitbürger, sondern
auch aller Teilnehmer der Konferenz durch die Anregung
erworben, die Versammlung in Hagen abzuhalten.
Außer dem bereits erwähnten Entwürfe von Henrici,
waren noch die reizvoll flott dargestellten Pläne des Ernst-
Ludwigvereins zu Darmstadt, und zwar ein mit dem
I. Preise gekrönter für Ein-, Zwei-, Zwillings-, sowie
Vier- und Sechsfamilienhäuser, mit allerdings sehr kleinen
Räumen und sehr mäßigen Baukosten, sowie ein mit dem
II. Preise bedachter für Doppel- und Vierfamilienhäuser
in einfacherer Weise, dazu die Modelle eines der ange-
kauften Entwürfe ausgestellt. Ferner die Modelle von
Arbeiterhäusern für Sinn in Nassau von Schultze-Naum-
burg in einfacher Bauernhausform, die Pläne des Hoch-
bauamts der kgl. bayerischen Staatsbahnen, insbesondere
der Lageplan für eine Ansiedlung auf dem Verschub-
Bahnhofe zu Nürnberg, mit etwas gekünstelten Straßen-
zügen, das Modell der vorhin schon erwähnten Kolonie
Altenhof von Krupp mit Platzanlage und der geplanten
Erweiterung, weiter der Lageplan zur Ansiedlung Marga-
retenhof, der Friedrich -Alfredhütte mit Platzanlage, die
an zwei Seiten von Lauben zur Verbindung der Bade- und
Konsum-Anstalten, Lesehallen und Kleinkinderschulen um-
zogen ist, endlich die Lagepläne der Gelsenkirchner Berg-
wergs-Aktiengesellschaft für die Ansiedlungen Zollern,
Grimberg und Westhausen. Dazu war eine Sammlung
von Aufnahmen gefügt, die von Studierenden der Tech-
nischen Hochschule unter Leitung des Professors Henrici,
und auch von diesem selbst in der Umgegend von Aachen
gemacht worden sind, die eine Reihe schöner Beispiele
charakteristischer Bauernhäuser und Höfe, Dorfstraßen
(z. B. Verlautenheiden) darstellen. An solchen einfachen
Beispielen werden die jungen Architekten am ersten kom-
ponieren lernen.
Den einen oder anderen der ausgestellten Entwürfe hofft
die Zeitschrift demnächst noch veröffentlichen zu können.
Unser Mitarbeiter, DR. ING. EMERICH FORBAT, Zivilinge-
nieur in Budapest, hat im internationalen Wettbewerbe einen Preis
von 8000 Kr. für seinen Entwurf zur Wasserversorgung und Entwässerung
der Stadt Vama in Bulgarien erhalten.
DEM WETTBEWERBE UM EINEN STADTPLAN FÜR
HELSINGBORG liegt ein ausführliches Programm zu Grunde,
dessen sich auf die Bebauung beziehenden Sätze in Folgendem mitgeteilt
werden : Die Baugesetze für die Städte des Reiches sowie die Bauordnung
der Stadt Helsingborg sind zu befolgen, jedoch steht es den Bewerbern
frei, dem Plane auch einen Entwurf beizufügen, welcher auf solchen Ge-
bieten, die ausschließlich für nach besonderen Vorschriften auszuführende
Wohnhäuser vorgesehen sind, Straßen von weniger als zwölf Meter Breite
aufnehmen kann. Der Entwurf ist im Maßstab i : 2000 auszuführen und
hat die im Plane einbegriffenen Viertel in solcher Anordnung aufzu-
nehmen, daß die darauf befindlichen Grundstücke am zweckmäßigsten be-
baut und drainiert werden können. Ist dem Entwürfe für größere oder
kleinere Stadtteile eine bestimmte Bauplatzeinteilung zu Grunde gelegt,
welche damit in unmittelbarem Zusammenhange steht, so ist diese Bau-
platzeinteilung gleichfalls in den Entwurf einzutragen. Für öffentliche
Gebäude geeignete Grundstücke oder Bauplätze sind vorzusehen, ebenso
ein grösseres Feld mit Anpflanzungen für Ausstellungen, sportliche Zwecke,
Spielplätze usw. Der Plan soll ebenfalls besondere Gebiete oder Viertel
für Villengebäude, Arbeiterwohnungen, Fabriken u. dgl. umfassen. Be-
sonderes Gewicht ist darauf zu legen, daß den einzelnen Stadtteilen in
möglichst großer Ausdehnung freie Aussicht über den Sund bereitet wird.
Dazu kommen die Anforderungen an die Straßen- und Entwässerungsan-
lagen; die Hauptzuwege der Stadt sind genau bezeichnet, ferner die zur
Bebauung mit öffentlichen Gebäuden, zu Parkanlagen, zu Landhaus- und
Fabrikvierteln geeigneten Gebiete. Dem Programm liegen außer der Bau-
ordnung zahlreiche Karten bei mit Höhenkurven, Grundbesitzangaben und
Entwürfen zur Umlegung der WestkUstenbahn bzw. zur Ausfüllung des
125
DER STÄDTEBAU
Öresundes, in zwei Exemplaren auch die Karten, in die der Plan ein-
getragen werden soll. Der so wohlvorbereitete Wettbewerb verdient eine
zahlreiche Beteiligung. Für Berliner Bewerber, die vorher das
Materia] einsehen wollen, bietet sich dazu Gelegenheit bei der
Firma E. Wasmuth A.-G., Berlin W. 8, Markgrafenstr. 35.
ZUR STUTTGARTER HOFTHEATERFRAGE. Oberbaurat
von Reinhardt hat eine neue Lösung vorgeschlagen, die der beige-
fügte Lageplan zeigt. Danach ist der Theaterbau vom Schloß etwa
25 m abgerückt und die Schloßgartenstraße in einem flachen, gegen den
Marstall konvexen Bogen um die Rückseite des Theaters herumgeführt.
Für den Verkehr zwischen Schloßplatz und Schloßgartenstraße ist sowohl
auf der Nordwestseite des Neubaues als auch zwischen diesem und dem
kgl. Privatgarten eine Verbindungsstraße vorgesehen. Dann würde sich
der Theaterbau auf dem alten Platz ermöglichen und die Lücke, die der
Schloßplatz jetzt zeigt, durch einen Monumentalbau wieder schließen lassen.
Um das Übergreifen des Theaterneubaues auf die Schloßgartenstraße und
die Ausbiegung dieser tunlichst einzuschränken, könnte die Entfernung
des Theaters vom Residenzschloß, ohne irgend welche Bedenken in-
betreff der Feuersgefahr noch herabgemindert werden, da gerade in
dem dem Schlosse zunächst liegenden Gebäudeteil die massiven Treppen,
die Wandelgänge usw. untergebracht würden, die einem Schadenfeuer
keine Nahrung bieten, sondern eher als Schutz dienen. Zu diesem Vor-
schlage wurde folgende Erklärung angenommen :
,,Der württ. Verein für Baukunde begrüßt in den von Oberbaurat
von Reinhardt vorgelegten Plänen für den Bau eines Opernhauses, unter
Benützung des alten Platzes, auch in der neuesten Umarbeitung, bei der
auf die Durchführung der König -Wilhelmstraße verzichtet ist, eine Lösung,
deren Weiterverfolgung vom ästhetischen Standpunkt aus dringend er-
wünscht ist. Anderseits ist der Verein der Ansicht, daß die durch einen
Theaterneubau auf dem Waisenhausplatz bedingte Aufhebung der unmittel-
bar durchgehenden Verbindung zwischen Charlottenstraße und Planie in
verkehrstechnischer Hinsicht große Bedenken gegen sich hat."
■pvER HEILIGENSTÄDTER PARK IN WIEN ist feierlich
■*— ^ eröffnet worden. Er ist aus dem ehemaligen Köglerparke am Ab-
hänge, der von der Hohen Warte zur Grinzinger Straße hinabführt, hervor-
gegangen, indem der alte Baumbestand möglichst geschont und nur der
obere Teil des von der Gemeinde im Jahre igoo für 260000 Kronen er-
worbenen Grundstückes mit einer Fläche von rund 6500 qm der Bebauung
zugeführt wurde. An der tiefsten Stelle der neuen Anlage, die im ganzen
1 5 000 qm umschließt, ist ein Kinderspielplatz von 4000 qm Größe angelegt.
Geschickt angeordnete Wege führen in sanfter Steigung zur Höhe der
Hohen Warte herauf.
VERSAMMLUNGEN UND KONGRESSE.
■p\ER VEREIN DEUTSCHER GARTENKÜNSTLER hält
■*-^ seine XVIII. Hauptversammlung am 22.-25. August in Darm-
stadt ab, wo eine allgemeine Gartenbau -Ausstellung stattfindet. Auf
der Tagesordnung befinden sich folgende Vorträge von weiter reichendem
Interesse, insbesondere auch für den Städtebau :
1. des Professors Olbrich in Darmstadt über den ,,FarbengaTten",
2. des Malers Leipheimer in Darmstadt über seinen in der Aus-
stellung geschaffenen ,, Sondergarten",
3. des Architekten Ludwig J. Fuchs in Darmstadt über den „Bürger-
lichen Garten und städtischen Ziergarten",
4. des Direktors des Zentralfriedhofes in Ohlsdorf-Hamburg, W. Cordes
über „Das Nützliche und Schöne in der Gartenkunst",
5. des städtischen Gartendirektors Heicke in Frankfurt a. M. über
„Die rückständige Gartenkunst".
Auskunft erteilt Garteninspektor Stapel in Darmstadt, Emilstr. 19.
^u den Verhandlungsgegenständen des am 15.— 21 September d. J. in
^^ Lüttich tagenden III. INTERNATIONALEN KONGRESSES,
der öffentlichen Kunst befindet sich das insbesondere für den Städtebau
wichtige Thema : Von der Kunst im öffentlichen Leben, ihren Anwendungen
hinsichtlich der Anlegung von Städten, Straßen und Plätzen, neuen Stadt-
teilen; von öffentlichen und privaten Bauten, Denkmälern und der Aus-
schmückung öffentlicher Gebäude.
^u dem vom 7 — 10. August in Lüttich tagenden VII. INTERNA-
^-' TIONALEN W^OHNUNGSKONGRESSE wurden auf Grund
von Vorberichten verhandelt: Thema I, Eingreifen der öffentlichen Gewalten
in die Wohnungsfrage, Prof. Dr. H. Albrecht-Gr.-Lichterfelde ; Themall,
Besteuerungsfrage, Beigeordneter Schmitz-Cöln ; Thema III, Wohnungs-
polizei, Beigeordneter Dominicus, Straßburg i. E. ; Thema IV, Bebauungs-
plan, Geh. und Oberbaurat Dr. Ing. Stübben-Grunewald ; Thema V, Woh-
nungsstatistik, Dr. C. Singer-München; Thema VI, ästhetische Seite der
Wohnungsfrage, Dr. R. v. Erdberg-Charlottenburg; Thema VII, Arbeiter-
gärten, Geh. Regierungsrat Bielefeldt-Berlin,
BUCHERSCHAU,
Wien am Anfange des XX. Jahrhunderts. Ein Führer in
technischer und künstlerischer Richtung. Herausgegeben vom Öster-
reichischen Ingenieur- und Architekten -Verein. Redigiert von In-
genieur Paul Kortz, Stadtbaurat. I. Band: Charakteristik der
Städtischen Ingenieurbauten. Wien 1905, Verlag von Gerlach &
Wiedling.
Jetzt oder nie! Die Dammfrage gelöst — mit 3 Plänen von P. Vor-
kink & Jac. Th.Wormser, Buchhandlung, vorm. Hovecker & Wormser,
Amsterdam, Pretoria, Potchefstroom.
BRIEFKASTEN.
STADTBAUAMT ZU ISERLOHN. Die VeröffentUchung einiger
der s. Z. preisgekrönten Entwürfe zum Generalbebauungsplane von
Brunn ist schon seit längerer Zeit beabsichtigt, hat sich bisher nur aus
verschiedenen Gründen noch nicht verwirklichen lassen. Wir hoffen, dies
alsbald nachholen zu können.
Verantwortlich für die Schriftleitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
InseratenanniOune C. BehUng, Berlin W. 66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, BerUn W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
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2. Jahrgang
1905
10. Heft
DER STÄDTEBAU
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SaiAFTÜCMEN- QESUNDMQTLlQIEfS- UND
SoZiALEN-öRUND^AlZENiQEQRÜNDET-VON
.TriEOPORfinFrKF<^MlLLqSiTr
INHALTSVERZEICHNIS : Berliner Wohnbaublöcke. — Soziale und wirtschaftliche Vorarbeiten für Stadterweiterungspläne. Von
Frankfurt a. M.-Budapest (Fortsetzung). — Zur Frage der Baulandumlegung. — Der Wald- und Wiesengürtel und die Höhenstraße der
Chronik. — Briefkasten.
Dr. ing. Forbät,
Stadt Wien. —
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
BERLINER WOHNBAUBLÖCKE.
In der Altstadt von Berlin haben, wie in allen
älteren Städten, die Baublöcke, und auch die ein-
zelnen Blockgrundstücke meist nur bescheidene
Abmessungen. Größere Bauplätze wurden an den
Hauptstraßen abgeteilt, kleinere an den Neben-
straßen. Die Entwicklung der Altstadt zu einem
modernen Geschäftsviertel hat es mit sich gebracht,
mehrere Grundstücke zusammen legen zu müssen,
zur Erbauung von Großgeschäfts- und Waren-
häusern, zumal die Vorschriften der Bauordnung
die selbständige Bebauung kleiner Grundstücke
jetzt unvorteilhaft erscheinen lassen. Ein Stück
eines der größten Baublöcke aus älterer Zeit ist im
Textbilde i wiedergegeben; an der Probstgasse
Abb. I. sind noch die kleinen
Grundstücke erhalten,
während an der Span-
dauer- und an der Kö-
nigstraße der umfang-
reiche Bauplatz für
das Israelsche Waren-
haus durch Zusam-
menlegung gewonnen
worden ist. Die Blockseite an der Spandauer-
straße hat die schon recht stattliche Länge von
93 m. Im Gegensatze dazu hatte man geglaubt, als
:;i'AmAutR ■ siRASSt.
die Stadt sich vor dem früheren Mauerringe aus-
zuweiten begann, weit größere Baublöcke schaffen
zu müssen, wohl in der Annahme, daß das Innere
des Blocks zur Anlage von Gärten ausgenützt werde,
oder daß die weitere Aufteilung des Blocks durch
Zwischenstraßen der Privatunternehmung über-
lassen bleiben könne. Beides ist auch eingetroffen,
doch ersteres nur vorübergehend und letzteres in
durchaus unzureichendem und unvollkommenem
Maße. Mit dem Steigen der Bodenpreise wurde
das Blockinnere nach und nach verbaut, wie die
Textbilder 2 und 3 auf Seite 128 und 129 erkennen
lassen, die einen rund 220 auf 240 m großen Block
im Westen der Stadt um das Jahr 1850 und um das
Jahr 1900 darstellen*). Zunächst wurde der Rand
bebaut, dann kamen einige Gartenhäuser hinzu,
endlich siegten die üblichen Seitenflügel, Quer-
gebäude und Hinterhäuser mit einer großen Zahl
von Hofwohnungen. Nicht überall ist jedoch eine
derartige Verbauung die Folge gewesen. Das Be-
dürfnis nach ruhig gelegenen W^ohnungen, ohne
doch eigentliche Hofgebäude zu bilden, auch nach
schärfer von einander getrennten W^ohnungen, wie
sie nur Einfamilienhäuser bieten, endlich das Be-
dürfnis nach besseren Kleinwohnungen, als Seiten-
*) Uns freundlichst von Herrn Dr. R. Eberstadt überlassen.
127
DER STÄDTEBAU
flügel und Berliner Zimmer zu schaffen vermögen,
haben zu vielfachen Versuchen und auch einigen
geglückten Lösungen geführt, die im folgenden
besprochen werden sollen.
I. Anlage einer Privatstraße am Schöneberger
Ufer von R. Goldschmidt, Berlin.
Am Schöneberger Ufer, in der Nähe der Potsdamer
Brücke, befindet sich zwischen den Häusern No. 36 und 37
eine Privatstraße, die schon vor einer Reihe von Jahren
zur Aufschließung des tiefen Hinterlandes angelegt worden
ist. An dieser Straße sind von dem Verfasser zwei Häuser,
No. 36a und 36al, im Zusammenhange mit dem am Schöne-
berger Ufer selbst liegenden Hause No. 35, errichtet wor-
den; die übrigen Häuser haben bereits bestanden. Die
Straßenanlage gibt ein Beispiel, wie man Hinterland nutz-
bringend aufschließen und selbst dicht an einem der be-
lebtesten Punkte Berlins ruhige, dem Verkehr entrückte
Wohnstätten mit Luft und Licht, von Gärten umgeben,
schaffen kann. Auf Tafel 73 ist die Grundrißanordnung
der drei Häuser zu ersehen.
Sie enthalten in den Hauptgeschossen Wohnungen von
8—10 Zimmern mit Zubehör. Die Geschosse des Hauses
No. 36al enthielten ursprünglich je 2 Wohnungen, eine von
7 Zimmern und eine Junggesellenwohnung von 3 Zimmern
mit den nötigen Nebenräumen. Da sich aber Mieter für
die Geschosse im Ganzen fanden, ist die Teilung aufgegeben
worden; die dritte jetzt überflüssige runde Hintertreppe er-
innert noch daran. Im Erdgeschoß der Häuser liegen außer
einigen Geschäftsräumen durchgängig Wohnungen von
12 Stuben nebst Küche. Obwohl die alten Baulichkeiten
der Privatstraße nicht gerade zur Zierde gereichen, sind
die Wohnungen in den Neubauten doch recht beliebt ge-
worden, so daß sie stets Mieter zu guten Preisen gefunden
haben. Die Privatstraße hat eine Breite von 7,5 m. Bei
einem beiderseitigen Fußsteige von je 1,6 m bleibt eine
Fahrbahn von 4,3 m übrig, die sich als ausreichend für
das Umkehren der meisten Fuhrwerke erwiesen hat. Für
besonders lange Wagen, wie Möbelwagen usw., ist vor der
Abb. 2.
188
DER STÄDTEBAU
Einfahrt von No. 36a der Fußsteig weggelassen worden.
Für unsere Großstädte mit dem riesig anwachsenden Ver-
kehre sind solche ruhig und abgesondert liegenden Wohn-
stätten ein großes Bedürfnis, besonders für diejenigen, die
wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit in den Vororten nicht
wohnen können. Der Lärm und das unangenehme Ge-
räusch der elektrischen Bahnen in den Straßen greifen die
Nerven der Menschen auch in den Zeiten an, wo sie von
der anstrengenden Arbeit des Tages ausruhen sollten. Des-
halb ist die Schaffung solcher Anlagen, wie die beschrie-
bene, sehr zu empfehlen, besonders da sie auch eine gute
Verzinsung des Anlagekapitals in Aussicht stellen. Leider
erschwert aber eine merkwürdige Auffassung der Baupolizei-
behörde die Ausführung solcher Privatstraßen derart, daß
wohl schon manche geplante Anlage deswegen unterbleiben
mußte. Nach der Bauordnung wird bekanntlich die Aus-
nutzungsfähigkeit des Grundstückes nach Zonen festgesetzt,
die von der Baufluchtlinie ab rechnen. Jeder Unbefan-
gene würde nun wohl bei der vorliegenden Anlage die
Grenze der Privatstraße und Baugrundstücke als die ge-
gebene Baufluchtlinie angesehen. Anders die Polizei. Nach
ihr ist die Baufluchtlinie nur eine Straßenfluchtlinie, die
in dem Bebauungsplane von Berlin Aufnahme gefunden hat.
Da die genannte Privatstraße aber nicht darin aufgenom-
men ist, auch kaum aufgenommen werden kann, so ist
ihre Bauflucht der Zonenberechnung für die Bebauung
nicht zu gründe zu legen. Für diese kommt nur die nächst-
liegende durch den Bebauungsplan festgelegte Bauflucht-
linie, d. h. die des Schöneberger Ufers in Betracht. Da
nun die zu bebauenden Grundstücke über 50 m von der
Bauflucht entfernt liegen, geraten sie in ihrer ganzen Aus-
dehnung in die ungünstigste letzte Zone und dürfen nur
Abb. 3.
129
DER STÄDTEBAU
zur Hälfte bebaut werden. Rechnet man hierzu noch den
entsprechenden Verlust an Bauland, den doch die Privat-
straße selbst mit sich bringt, so geht die Bebauungsfähig-
keit gar auf 40° o der Grundstücksgröße herab, d. h. auf
ein Maß, das in den meisten Fällen eine nutzbringende
Aufschließung des Hinterlandes in der gedachten Weise
ausschließt.
Aber noch eine andere große Unannehmlichkeit kann
diese Auffassung von dem Wesen der Privatstraßenflucht-
linie dem Bauherrn bereiten. Gilt nämlich die Fluchtlinie
der Privatstraße nicht als solche, so sinkt sie in den Augen
der Behörde zu einer gewröhnlichen Grenzlinie herab, an
der man Giebelwrände von unbeschränkter Höhe, nur ab-
hängig von den Abmessungen des Hofes errichten kann.
Da die Polizeibehörde es bisher stets nach einer von dem
Ortsausschuß eingehaltenen Ausnahmeerlaubnis gestattet
hat, Fenster in einer solchen Giebelwand nach der Straße
hinaus anzulegen, kann jeder beliebige Anlieger der Privat-
straße an der nur 7,5 m breiten Straße ein fünfstöckiges
.Gebäude mit über 25 m Höhe errichten, eine Aussicht, die
wohl manchen davon abhalten wird, eine Privatstraße zu
schaffen, um daran ein behagliches Wohnhaus zu er-
bauen.
Zum Schlüsse dieser Ausführungen sei es dem Verfasser
gestattet, noch kurz auf die Gartenanlage der Privatstraße
einzugehen. Bei ihrer Anpflanzung wurde ein sehr nahe-
liegender, aber meist unberücksichtigter Leitgedanke be-
folgt. Es sind nämlich derartige Pflanzen ausgesucht wor-
den, daß der Garten auch in den Wintermonaten, wenn
die Sommergehölze keine Blätter und Blüten mehr haben,
wenigstens noch grün erscheint und nicht den traurigen
kahlen Eindruck macht, wie ihn die meisten sonstigen Gärten
und angepflanzten Plätze im Winter zu bieten pflegen,
besonders wenn in Stroh und alte Teppiche eingepackte
empfindliche Gewächse Vogelscheuchen ähnliche Gebilde
abgeben. Betrachtet man die Gärten Roms in den Winter-
monaten, so kommt man bald zur Einsicht, daß ihre über-
raschende Wirkung, die der des Sommers fast gleicht, nicht
so sehr von den günstigeren, klimatischen Verhältnissen
abhängt, als von der Verwendung immergrüner Gewächse
im größten Umfange. Daß hierin ein seit der Renaissance-
zeit geübter Kunstgriff liegt, kann gar nicht bezweifelt wer-
den. Wenn wir hier im Norden auch nicht gleich oder
überhaupt nicht dasselbe erreichen können, was in Rom
auf Grund einer langjährigen Kultur und der wärmeren
Witterungsbedingungen möglich ist, so ist doch zu hoffen,
daß wir, den erwähnten Leitgedanken im Auge behaltend,
mit der Zeit auch Gartenanlagen schaffen werden, die das
trübselige Bild der heutigen Gärten im Winter verdrängen.
Wir haben bereits eine große Anzahl von immergrünen
Pflanzen, die sich für die Verbesserung unserer Gärten in
diesem Sinne trefflich eignen.
Ich nenne nur: Efeu, Koniferen jeder Art, unsere ge-
wöhnliche Rottanne, Hex, Lärche, Buchsbaum, Rhododen-
dron, Mahonien, Eispflanzen, endlich gut gehaltener Rasen,
der aUerdings Sonne haben muß. Ihre Zahl ließe sich
zweifellos noch wesentlich vermehren, besonders wenn
man weitere Versuche auch mit ausländischen Pflanzen
machen würde. Muß man Pflanzen im Winter eindecken,
so soll man dazu statt der genannten häßlichen Materialien
Tannenzweige nehmen, die den ganzen Winter über grün
bleiben. Geht man hiervon bei der Anlage der Gärten,
Vorgärten, öffentlichen Plätze usw. grundsätzlich vor, ohne
natürlich dabei dem Aussehen der Gärten im Sommer
Eintrag zu tun, so werden diese bald auch im Winter
den Menschen eine Freude und den Gebäuden eine Zier
sein, was von ihnen heutzutage meist nicht zu sagen ist.
Um zu zeigen, wie weit man mit Anpflanzungen dieser
Art kommen kann, sei auf die Vorgärten vor dem Haupt-
tore des Schlosses von Charlottenburg hingewiesen. Dieses
ausgezeichnete Beispiel lehrt zugleich, daß man mit Winter-
gehölzen auch schöne Farbenschattierungen erreichen
kann.
II. Zur Aufschließung übergroßer, besonders zu
tiefer Baublöcke von Theodor Goecke, Berlin.*)
Bevor man an die Erweiterung der Stadt, an die Er-
schließung neuen Baugeländes herantritt, wird man sich
immer die Frage vorzulegen haben, für wen sollen Woh-
nungen beschafft werden, für den Arbeiter, oder für den
wohlhabenden Mann, für den Beamten oder Gewerbe-
treibenden?**)
Von der Beantwortung dieser Frage hängen Form und
Größe der Bauplätze ab, von der Art der Bodenaufteilung
aber Form und Größe der Baublöcke; hierüber muß man
sich klar sein, bevor Straßen festgelegt werden. Leider ist
häufig gerade umgekehrt verfahren worden, so daß nun der
schematisch zugeschnittene Baublock, einem Prokustes-
bette gleich, den allerverschiedensten Wohn- und Ge-
schäftsbedürfnissen zu viel oder zu wenig, selten das ge-
rade passende bietet. Dies trifft besonders bei zu großer
Tiefe zu, wenn davon abgesehen wird, das Innere des
Blocks von der Bebauung freizuhalten. Hier bleibt dann
schwer zugängliches Hinterland, dort vielleicht ein quer
durchgehendes zu schmales Grundstück übrig, beide
schlecht ausnutzbar. Hier lassen sich nur Hofwohnungen
erbauen, deren man ohnehin schon genug hat, dort aber
keine Einfamilienhäuser, die gerade erwünscht sind. Hier
möchte man ruhige Wohngelegenheiten haben, ohne Hof-
wohnungen zu sein, dort dagegen Geschäftsläden, weil der
Verkehr dazu herausfordert. Alle diese Verlegenheiten
entstehen im Blockinnern, und die Mittel aus ihnen heraus
zu kommen, wirken nur in besonders günstigen Fällen auf
die äußere Erscheinung des Baublocks zurück. Dadurch
geht viel für das Straßenbild verloren. Dieses wird aber
geradezu verunstaltet, wenn noch eine zu schmal oder
falsch abgestumpfte Ecke, eine schiefe Überschneidung der
Grundstücksgrenzen hinzukommt, wie es die über Gebühr
beliebten Schrägstraßen mit dem baupolizeilichen Zwange
mit sich bringen, in der Baufluchtlinie oder parallel dazu
bauen zu müssen. Wie aus Textbild 3 ersichtlich, wird
der Kern des Blockinnern von Schulhäusern gebildet.
Man wird zugeben müssen, daß gerade diese Gebäude
hier besonders zweckmäßig liegen. Mehr nach dem
Rande hin — an der Potsdamer Straße — ist aber auch
eine Kirche in einen Hof versteckt; ähnlich liegt eine
Synagoge in einem benachbarten Baublocke. Auf diese
Weise wird die Stadt ihrer schönsten Schmuckstücke
beraubt. (Fortsetzung folgt in Heft 11,)
*) Für Wohnzwecke, für Geschäftszwecke, Passagen usw. bleibt
einer besonderen Behandlung vorbehalten. D. H.
**) Aus einem Vortrage des Verfassers auf dem Brandenburgischen
Städtetage zu Kottbus 1904.
130
DER STÄDTEBAU
SOZIALE UND W^IRTSCHAFTLICHE VORAR-
BEITEN FÜR STADTERWEITERUNGSPLÄNE.
Von Dr. Ing. FORBÄT, Frankfurt a. M.- Budapest.
Von diesen 53 Städten sind in Tabelle 1 gruppenweise
diejenigen Städte zusammengefaßt worden, in welchen
gegenüber den anderen Städten die eine oder andere
Berufsklasse am stärksten hervorgetreten ist. Von den
zu jeder Stadt gehörigen zwei Reihen der Tabelle enthält
die obere die Ergebnisse der Volkszählung von 1895, die
untere die von 1882.
In den 6 Städten der ersten Gruppe waren im Jahre
1895 auf dem Gebiete der Industrie beschäftigt 65,3—74,5%
der Bevölkerung, auf dem Gebiete von Handel und Verkehr
14,7-20%; insgesamt lebten daher von Industrie, Handel
und Verkehr 83—89,2% der Bevölkerung. Wir haben es
hier demnach mit einigen typischen Beispielen deutscher
Industriestädte zu tun.
Die Städte der zweiten Gruppe haben nach der Zu-
sammensetzung ihrer Bevölkerung den Charakter von
Handelstädten. Numerisch stehen zwar auch in diesen
Städten die von der Industrie Beschäftigten an erster
Stelle, aber die Verhältniszahl der im Handel und Verkehre
tätigen Einwohner war in ihnen größer als in den andern
Städten uud betrug im Jahre 1895 31,6—39,9%. Es ist be-
merkenswert, daß alle Städte dieser Gruppe zu den be-
deutenderen See- bezw. Binnenschiffahrtshafenplätzen ge-
hören. Neben den drei Hansestädten finden wir hier
Mannheim mit seinem größten kontinentalen Binnenschiff-
fahrtshafen, ferner Stettin und Frankfurt, in welchen ein
großer Teil des Handelsverkehrs ebenfalls auf die Aus-
nutzung der Wasserwege zurükzuführen ist. Wir werden
Gelegenheit haben, bei Besprechung der wirtschaftlichen
Verhältnisse der städtischen Bevölkerung auf diesen Um-
stand noch einmal zurückzukommen.
In den vier Städten der dritten Gruppe beträgt der auf
die bürgerlichen und kirchlichen Beamten, das Militär und
die freien Berufe entfallende Prozentsatz der Bevölkerung
21,8—34,8 °/o gegenüber 3,7—6,8 % bei den Städten der
ersten und 7,7 — 10,8% bei denjenigen der zweiten Gruppe.
Der Hauptanteil an diesem Prozentsatz entfällt unter den
angeführten drei Berufsarten wohl auf das Militär, da wir
es bei den Städten dieser Gruppen ausschließlich mit be-
deutenderen Garnisonplätzen des Land- und Seeheeres zu
tun haben.
Die Städte der vierten Gruppe weisen neben einer
immerhin beträchtlichen Anzahl von Angehörigen der für
die dritte Gruppe charakteristischen Berufsarten 12,8 bis
19)3 % solcher Einwohner auf, die keinenm ausgesprochenen
Berufe nachgehen, sondern von ihrer Rente oder Pension
leben. In den angeführten Industriestädten betragen die
entsprechenden Zahlen 4,8—7,0%, in den Handelstädten
6,2 — 10,0%, in den Städten der dritten Gruppe 7,3 — 14,3%.
Wir finden in dieser Gruppe neben Wiesbaden, das so-
wohl als Bäderstadt, wie durch seine sonstigen Vorzüge
eine besondere Anziehungskraft besitzt, die Hauptstädte von
Baden und Hessen, die als gesellschaftliche, künstlerische
und wissenschaftliche Mittelpunkte für die Ansiedlung
der in Frage stehenden Bevölkerungsklasse zweifelsohne
in hohem Grade geeignet erscheinen.
(Fortsetzung aus Heft 8).
Die letzte Gruppe der Tabelle 1 zeigt endlich die
Zusammensetzung der Bevölkerung in den Hauptstädten
der vier größten deutschen Bundesstaaten. An erster Stelle
steht auch in diesen Städten die Industrie mit 47,2 — 53,5 %,
an zweiter der Handel mit 23,5—25,6%. Die Verteilung
der Bevölkerung auf die einzelnen Berufsarten ist in diesen
Städten bis auf Berlin, wo die Industrie etwas stärker
hervortritt, eine ziemlich gleichartige. Der Umstand,
daß die bauliche Entwicklung dieser Städte bei dem
großen Aufschwünge der jüngsten Vergangenheit einige
besondere Eigentümlichkeiten in gleicher Weise aufzu-
weisen hatte, entbehrt daher nicht einer gewissen inneren
Begründung.
Die Betrachtung der in Tabelle 1 zusammengestellten
Zahlen zeigt, daß die auf dem Gebiete von Handel und
Industrie beschäftigten Einwohner auch in denjenigen
Städten den stärksten Prozentsatz der Bevölkerung aus-
machen, in welchen die Zahl der Beamten, Soldaten, in
freien Berufen und ohne bestimmte Berufe Lebenden 'ver-
hältnismäßig am stärksten hervortritt, daß mithin, wie
nicht anders zu erwarten war, Handel und Industrie die
vorherrschenden Berufe innerhalb der städtischen Be-
völkerung überhaupt bilden. Ihr Prozentsatz bildet auch
in der dritten und vierten Gruppe der in der Tabelle an-r
geführten Städte immer noch 50,4-62,7 bezw. 57,9—61,9%
gegenüber 30,2—42,1 bezw. 30,9—36,1 °/<, von Angehörigen
der ersterwähnten Berufe. In den Industrie- und Handels-
städten ist der Unterschied zwischen den anteiligen
Prozentsätzen naturgemäß noch größer. In der ersten
Gruppe der Tabelle gehören zu Handel und Industrie
83—89,2%, zur Klasse der Beamten, Soldaten usw. 8,5 bis
11,8%. In der zweiten Gruppe entsprechend 73,7-82,1,
bezw. 15,0—20,2%. Beim Bearbeiten des Entwurfes einer
Stadterweiterung werden diese Tatsachen nicht außer
Acht gelassen werden dürfen.
Um aber die aus der beruflichen Zusammensetzung der
Bevölkerung sich ergebenden Maßnahmen beim Aufstellen
des Bebauungsplanes in ihrem ganzen Umfang richtig treffen
zu können, ist für den Städtebauer nicht nur die Kenntnis
von der Zusammensetzung der bereits vorhandenen Bevölke-
rung von Wichtigkeit, sondern auch die Kenntnis derjenigen
Veränderungen, denen diese Zusammensetzung in Zukunft
voraussichtlich unterworfen sein wird, da er sich nur bei
Berücksichtigung dieser Veränderungen ein möglichst zu-
treffendes Bild von der auf dem Bebauungsgebiete zu er-
wartenden Bevölkerung zu machen in der Lage sein wird.
Um sich über die voraussichtlichen zukünftigen Verände-
rungen ein Urteil bilden zu können, ist es weiter erforder-
lich, die in dieser Beziehung in der Vergangenheit einge-
tretenen Veränderungen zu untersuchen, da unter gewöhn-
lichen Umständen, ohne gewaltsame äusere Einwirkung,
die Entwicklung der Städte ebensowenig plötzlich ihre
Richtung ändern wird, wie irgend ein anderer natürlicher
Entwicklungsvorgang, mithin aus den auf die Vergangen-
heit bezüglichen Beobachtungen auch in diesem Falle
Schlüsse auf die Zukunft gezogen werden können.
131
DER STÄDTEBAU
Die Ermittlung der in der Vergangenheit vor sich
gegangenen Veränderungen in der beruflichen Zusammen-
setzung der Bevölkerung wird von Fall zu Fall ebenso
den Gegenstand besonderer, eingehender Studien bilden
müssen, wie die Ermittelung der beruflichen Zusammen-
setzung der städtischen Bevölkerung überhaupt. Immer-
hin gewährt die Tabelle i dadurch, daß sie die sich auf die
zwei Berufszählungen von 1882 und 1895 beziehenden Zahlen
einander gegenüberstellt, die Möglichkeit, sich inbezug auf
die angeführten Städte wenigstens allgemein darüber zu
unterrichten, in welcher Richtung diese Veränderungen im
großen und ganzen vor sich gegangen sind. Da der Auf-
schwung, den die Städte in der zwischen den zwei Zäh-
lungen liegenden Zeit fast ohne Ausnahme genommen
haben und der sichtbar vor allem in der bei manchen
Städten ganz außergewöhnlich großen Zunahme der Be-
völkerungsziffern zum Ausdruck kommt, hauptsächlich
auf die stets wachsende wirtschaftliche Bedeutung von
Handel und Industrie zurückzuführen ist, findet auch die
in derselben Zeit eingetretene Verschiebung in der Zu-
sammensetzung der Bevölkerung im allgemeinen in einer
Zunahme des Prozentsatzes derjenigen Einwohner ihren
Ausdruck, die ihr Brot auf dem Gebiete von Handel und
Industrie verdienen. Diese Veränderung ist verhältnis-
mäßig weniger stark und zeigt in vereinzelten Fällen so-
gar eine Abnahme bei den ausgesprochenen Industrie-
städten, in welchen, wie wir gesehen haben, die fraglichen
Einwohnerkategorien ohnedies schon 80 90 v. H. der ge-
samten Bevölkerung ausmachen, eine weitere Zunahme
dieses Prozentsatzes daher nur mehr in sehr beschränktem
Maße möglich ist. Sie hält sich ferner in engeren Grenzen
bei Städten, die am heißen wirtschaftlichen Kampfe der
Zeit — oft mit Absicht — nicht in vollem Maße teilnehmen
oder auf Grund einer alten, geschichtlich begründeten Ent-
wicklung zu einer gewissen Abgeschlossenheit in der Zu-
sammensetzung ihrer Bevölkerung gelangt, und Verände-
rungen innerhalb dieser Zusammensetzung nur schwer zu-
gänglich sind. Besonders merklich ist sie dagegen bei
Städten, deren Bevölkerung sich zwar schon früher auch zum
größeren Teile mit Handel und Industrie beschäftigte, aber
nicht in so überragendem Maße wie in den Industriestädten
der ersten Gruppe; ferner bei solchen Städten, die die Füh-
rung im wirtschaftlichen Leben an sich zu nehmen bestrebt
und berufen sind, also bei den in der letzten Gruppe der
Tabelle angeführten Hauptstädten.
Die Zahlen der Tabelle 1 zeigen die relativen Ver-
änderungen, die in der prozentualen Zusammensetzung
der Bevölkerung im Laufe der in Betracht kommenden
13 Jahre eingetreten sind. Sie zeigen vor allem ganz all-
gemein, daß die ohnedies schon schwach vertretenen
landwirtschaftlichen Berufe eine weitere, zum Teil recht
bedeutende Abnahme erfahren haben. Während im Jahre
1882 der höchste Prozentsatz dieser Berufsarten noch 5,4
in Straßburg, 5,3 in Freiburg i. B., 4,9 in Lübeck und 4,7
in Stuttgart betrug, sank die Höchstziffer im Jahre 1895
bereits auf 3,9 % in Straßburg, 3,7 in Lübeck und Frei-
burg und 2,9 in Darmstadt. Für die Gestaltung des Stadt-
bauplanes sind diese Ziffern allerdings nicht von Bedeu-
tung, da es im Rahmen einer modernen Stadterweiterung nur
mehr noch selten möglich sein wird, auch auf die Bedürfnisse
von Landwirtschaft und Gärtnerei Rücksicht zu nehmen;
sie sind aber als Zeichen der innerhalb der Gemarkungs-
grenzen der Städte stets weiter vorschreitenden Umwand-
lung von Ackerland in Bauland immerhin beachtenswert.
Von größerer Bedeutung für die Aufstellung des Stadt-
bauplanes sind die Schwankungen in der anteiligen Stärke
der Industrie- und Handelsbevölkerung. Ein Zusammen-
hang zwischen Schwankungen dieser zwei Berufsarten
ist in vielen Fällen nicht zu verkennen. Die meist
relativ geringe Abnahme des Prozentsatzes der Industrie-
bevölkerung in den Städten der ersten Gruppe der Tabelle
wird durch die Zunahme der Handelsbeflissenen in diesen
Städten zum Teil wieder ausgeglichen. Dasselbe ist der
Fall in Bremen und Berlin, während in einigen anderen
Städten, wie Frankfurt a. M. und Lübeck, die prozentuale
Zunahme der Industriebevölkerung, wie aus der Tabelle
ersichtlich, zum Teil wieder auf Kosten der Handelsbe-
völkerung geht.
An ziffernmäßigen Beispielen für die Schwankungen
der in Frage stehenden zwei Berufsarten verdient hervor-
gehoben zu werden die Zunahme der Industriebevölkerung
in Stettin von 33,9 auf 41,9, in Mannheim von 47,3 auf
5o,3, in München von 44,6 auf 47,7, in Karlsruhe von 39,2
auf 43,8 ° , , wobei in diesen Städten gleichzeitig auch
die Handelsbevölkerung eine mehr oder weniger starke
Zunahme aufweist. Ein gleichzeitiges Anwachsen des
Prozentsatzes der Handels- und Industriebevölkerung
zeigen ferner die Städte der Gruppe 4 der Tabelle, sowie
Stuttgart, während bis auf die vier Garnisonorte der
dritten Gruppe, sowie vereinzelte Städte der anderen
Gruppen, wie Bochum und Bremen, in allen anderen
angeführten Städten die eine oder andere der zwei Berufs-
arten prozentual zwar abnimmt, zusammen aber immer
noch ein Anwachsen der zwei Berufsarten zu verzeichnen
ist. Die relative Zunahme der in Handel und Industrie
beschäftigten Einwohner kann daher als allgemeines Merk-
mal der Entwicklung der städtischen Bevölkerung für
den betrachteten Zeitraum angesehen werden. Ein ab-
soluter Rückgang ihres Prozentsatzes findet sich haupt-
sächlich in den Militärstädten, die den mit Bezug auf die
Zusammensetzung der Bevölkerung in den übrigen Städten
maßgebenden Gesetzen überhaupt nur zum Teil unter-
worfen sind.
Es kann für den Städtebauer gegebenenfalls von Inter-
esse sein, zu bestimmen, wie groß die absolute Zunahme
der einzelnen Berufsarten in einem bestimmten Zeiträume
gewesen ist. Aus der Verschiebung der relativen Zu-
sammensetzung der Bevölkerung zu Gunsten von Handel
und Industrie, die wir im vorhergehenden für die Mehr-
zahl der Städte nachgewiesen haben, ergibt sich, daß der
Prozentsatz der absoluten Zunahme dieser Berufsarten im
allgemeinen größer sein wird, als der der städtischen Be-
völkerung überhaupt, und zwar umsomehr, je stärker die
Zunahme der Gesamtbevölkerung selbst ist. Bei einem
Rückgange des prozentualen Anteils der einen oder anderen
Berufsart kann bei entsprechend großem Wachstume der
Gesamtbevölkerung eine absolute Zunahme immer noch
stattgefunden haben, der Prozentsatz dieser Zunahme wird
aber in diesem Falle hinter demjenigen der Gesamtbevöl-
kerung naturgemäß zurückbleiben müssen. Bei genügend
großem Rückgange kann aber selbst bei starkem Anwachsen
der Gesamtbevölkerung eine absolute Abnahme der be-
treffenden Berufsklasse eintreten, wie wir dies z. B. bei der
landwirtschaftlichen Bevölkerung Stuttgarts finden werden.
132
DER STÄDTEBAU
Um das Verhältnis der relativen und absoluten Zu-
nahme an einem Zahlenbeispiel zu zeigen, sei angeführt,
daß die Zunahme der Gesamtbevölkerung Mannheims in
den 13 Jahren zwischen 1882 und 1895 rund 80 °/o betrug.
Infolge der Erhöhung des Prozentsatzes der Industriebe-
völkerung von 47,3 auf 50,3 betrug demgegenüber die ab-
solute Zunahme dieser Bevölkerungsgruppe
97780 X 503 - 54 643 '473
mithin 11
54 643 • 473
mehr.
X 100 = rund 91 %,
In ähnlicher Weise wurden die Zahlen der nachfolgen-
den Tabelle 2 ermittelt, welche die absolute Zunahme so-
wohl der Gesamtbevölkerung wie der einzelnen Berufs-
arten für die in der letzten Gruppe der Tabelle 1 ent-
haltenen 4 Hauptstädte zusammenstellt. Aus der Tabelle
geht hervor, daß auch bei diesen Städten die absolute
Zunahme der Handels- und Industriebevölkerung meist
größer war als die Zunahme der Gesamtbevölkerung,
während diejenige der anderen Berufsarten hinter der
letzteren meistens zurückblieb. Die Zusammenstellung
zeigt auch den bereits vorhin erwähnten absoluten Rück-
gang der in Landwirtschaft und Gärtnerei tätigen Be-
völkerung Stuttgarts.
Die Kenntnis von der Art des zu erwartenden und
auf dem Stadterweiterungsgebiet unterzubringenden Be-
völkerungszuwachses, die sich aus der Zusammensetzung
der in den ausgebauten Stadtgebieten vorhandenen Be-
völkerung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Verschiebung in den anteiligen Stärkeverhältnissen der
einzelnen Berufsarten annähernd bestimmen läßt, ist bei
Aufstellung des Stadterweiterungsplanes hauptsächlich von
Wichtigkeit, um diejenigen Viertel richtig anordnen und
bemessen zu können, die mit Rücksicht auf die be-
sonderen Bedürfnisse einzelner Berufsarten von vorn-
Tabelle 2.
Stadt
Berlin . .
München
Dresden .
Stuttgart .
Zu-
nahme
der
Be-
völke-
rung
1882
bis
1895
zus. °/o
45
74
51.5
35
In derselben Zeit betrug die absolute Zunahme
der einzelnen Berufsarten in "/o
Land-
wirt-
schaft,
Gärt-
nerei,
Fische-
rei
10,7
39
65
22,4
In-
dustrie
einschl.
Bau-
gewerbe
42,5
86
57
39
Handel
und
Verkehr
50.5
87
49.4
■»2,5
Häus-
licher
Dienst,
Tage-
lohn
usw.
64
24.5
18,4
43.4
Beamte,
Militär,
freie
Berufe
41
52
40,6
31.2
Ohne
be-
stimm-
ten
Beruf
49
56
39.8
30,8
herein entsprechend vorgesehen werden müssen, wenn
der Stadtbauplan der zukünftigen Entwicklung der Stadt
keine Hindernisse in den Weg legen soll. Allgemeine Ge-
setze über die berufliche Zusammensetzung der städtischen
Bevölkerung und deren Veränderung lassen sich aus den
im vorhergehenden angeführten Zahlen und Betrachtungen
nicht herleiten. Für jede Stadterweiterung werden die
betreffenden Untersuchungen auf Grund des vorhandenen
oder zu beschaffenden Materials nach wie vor von Fall
zu Fall besonders angestellt werden müssen. Immerhin aber
können die vorstehenden Erwägungen als eine allgemeine
zahlenmäßige Begründung für die in neuerer Zeit wieder
mehr betonte Notwendigkeit angesehen werden, daß im
Rahmen der Stadterweiterung auch dem Handel und der
Industrie eine der Zunahme dieser Berufsarten ent-
sprechende Gelegenheit zu weiterer ungehinderter An-
siedlung geboten werden müsse.
(Fortsetzung folgt in Heft ii.)
ZUR FRAGE DER BAULANDUMLEGUNG.
I. Die Verkoppelung eines Teils der Feldmark
Wunstorf*) von Börje, Hannover.
Die Altstadt liegt nördlich der Grabenaue; die späteren
Bauten erstrecken sich an der Süd- und Bahnhofstraße
entlang bis zum Bahnhofe. In der Altstadt ist wesentlich
der Sitz der Landwirtschaft treibenden Einwohnerschaft.
Durch Anlage einer Kleinbahn vom Bahnhofe Wunstorf,
die die Bahnhof- und Südstraße entlang zum Steinhuder
Meer und weiter führt, ist der Verkehr auf der Südstraße
so erheblich gestiegen, daß darauf Bedacht genommen
werden mußte, diese von dem Verkehre zur Altstadt, so-
wie von dem landwirtschaftlichen Verkehre zu entlasten.
Zu diesem Zwecke wurde, um eine neue Weganlage
auf dem einfachsten und am wenigsten teueren Wege
herzustellen, die Verkoppelung des sogenannten Südfeldes
beantragt. Dieser Feldteil wird begrenzt durch die Süd-
aue und die Straße nach Duendorf bis zur Gemarkungs-
grenze. Die Abb. 1 u. 2 im Texte enthalten eine Darstellung
1. des alten und 2. des durch die Verkoppelung geschaffenen
neuen Zustandes, soweit eine spätere Bebauung gedacht ist.
*) Als Beispiel des Verfahrens, nicht des diesem zu Grunde gelegten
Bebauungsplans. D, H.
Aus Plan 1 (Seite 134) ist ersichtlich, daß sämtliche landwirt-
schaftliche Fuhren von der Altstadt zu dem sogenannten
Südfelde und den nicht unwesentlichen Wunstorfer Acker-
ländereien südlich des Barne -Grabens, durch die gesamte
Altstadt über die Südstraße geleitet werden mußten.
Die Aufgabe war:
Erstens: eine Verbindung der Altstadt mit den südlichen
Ländereien zu schaffen; dies ist erreicht durch den Weg 1
unter zweimaliger Überbrückung der Auen. Aus dem
Herzen der Altstadt sind die Ländereien nunmehr auf dem
kürzesten Wege zu erreichen.
Zweitens : Die Verbindung der Altstadt mit dem Bahnhol
unter Ausfall der Südstraße. Dies ist erreicht durch denWeg2
in Verbindung mit 1. Beide Wege haben eine Breite von
12 m erhalten, wovon 2 m Bankett von jeder Seite und 8 m
zur Fahrbahn ausgebaut sind.
Da Wunstorf in fortwährender, wenn auch mäßiger
Vergrößerung begriffen ist, die Altstadt aber derart als
Insel zwischen den Auen und ihrem Überschwemmungs-
gebiete liegt, daß ein weiterer Ausbau nicht möglich ist,
lag es auf der Hand, den durch die Hauptwege neu auf-
geschlossenen Teil zur Bebauung durch Wege aufzuschließen.
Dies ist durch die Wege 3 bis 6 und 8 geschehen, während
133
DER STÄDTEBAU
die Wege 7 und 9 zur Aufschließung der weiteren Feld-
ländereien dienen. Weg 3 ist so angelegt, daß er bei Er-
fordernis durch Überbrückung der Auen mit einer vor-
handenen Straße der Altstadt in Verbindung gebracht
werden kann. Die zur Bebauung dienenden Wege sind
zunächst nur 7 m breit ausgelegt, mit je 1 'j-, m Bankett an
beiden Seiten und 4 m Fahrbahn. An beiden Seiten dieser
Wege sollen je 3 m breite Vorgärten liegen bleiben, damit,
wenn sich später das Bedürfnis herausstellt, eine Verbreite-
rung der Straßen durch die Vorgärten eintreten kann. Mit
wenigen Ausnahmen dienten sämtliche Grundstücke der
Gartenkultur; nur wenige waren auch mit Wohnhäusern
besetzt.
Nach dem Verkoppelungsgesetze für Hannover können
eingefriedigte Gärten in Stadtgemeinden nicht durch Majo-
ritätsbeschluß, sondern nur unter ausdrücklicher Zu-
stimmung der Beteiligten zum Verfahren herangezogen
werden.
Um die Gartenbesitzer zu veranlassen, dem Beschlüsse
zur Verkoppelung beizutreten, erbot sich der Magistrat,
von seinem privaten Besitze, der in Abb. 1 mit p be-
zeichnet ist, den Mehrbedarf zur Anlage der Wege 1 und
2 herzugeben, der nach Anrechnung der einzuziehenden
alten Wege erforderlich ist, doch unter der Bedingung,
daß der am Wege 5 mit p bezeichnete Platz in guter Form
dem Magistrate zur Anlage eines Elektrizitätswerkes ver-
bleibe. Alle übrigen Wege sollten nach dem in die Ver-
koppelungsmasse gegebenen Besitze aufgebracht werden.
Nach langen Verhandlungen, namentlich erst nach Vor-
legung eines Entwurfes über die etwaige Form der späteren
Grundstücke, schlössen sich die Gartenbesitzer dem An-
trage zur Verkoppelung an. Besondere Entschädigungen
mußten 1 e und 1 m wegen der schon vorher günstigen
Lage in i'/^facher Fläche zugebilligt werden; auch diese
Entschädigungen trug der Magistrat.
Hierauf konnte zu dem eigentlichen Verfahren ge-
schritten werden. Die Wege und Abfindungen wurden in
die örtlichkeit übertragen. Sämtlichen Beteiligten sind die
neuen Grundstücke angewiesen und von allen ohne Wider-
spruch angenommen. Die gesamte Arbeit, einschließlich
der Offenlegung und des Ausbaues der Straßen, d h. ohne
Befestigung, ist in Jahresfrist erledigt worden.
Von der Generalkommission wird für derartige Ar-
beiten je nach der Lage eine Kostenpauschsumme von 6
bis 27 M. pro ha erhoben. Dafür wird die gesamte tech-
nische Arbeit übernommen, einschließlich der Termine und
sonstigen Verhandlungen, sowie der Neuübernahme in das
Kataster. Dieses ist ein so billiger Preis, selbst wenn der
höchste Satz angenommen wird, daß ein jedes andere Ver-
fahren ganz bedeutende Mehrkosten verursacht und das
ganze Verfahren auf Jahre verschleppt wird.
Der Vorteil gegen das Enteignungsverfahren, ohne das
ein Plan wie der vorliegende nicht durchführbar gewesen
wäre, besteht außer der Kostenersparnis im wesentlichen
134
DER STÄDTEBAU
noch darin, daß alle Grundstücke in der neuen Form un-
mittelbar zur Bebauung geeignet sind; dadurch werden
spätere Austauschungen nicht mehr erforderlich, und jeder-
mann kann unabhängig von seinem Nachbarn sein Grund-
stück beherrschen.
Der Erfolg des im Jahre 1898 ausgeführten Verfahrens
hat sich auch bereits dadurch herausgestellt, daß etwa
20 Neubauten entstanden und die Grundstückspreise min-
destens um das 40 fache gestiegen sind.
II. Die gesetzliche Regelung der Baulandumlegung
von C. Strinz, Bonn.
Die Frage der Umlegung städtischer Grundstücke ist
letzthin in Zeitschriften und Broschüren nach der tech-
nischen und juristischen Seite hin mehrfach erörtert wor-
den, ohne daß eine völlige Klärung der Ansichten erzielt
wäre. Während einerseits die von den Freunden der Um-
legung zu ihren Gunsten geltend gemachten Gründe nicht
widerlegt werden konnten, gelang es andrerseits auch nicht,
die von den Gegnern erhobenen Bedenken zu entkräften.
Von diesen Bedenken möchte ich hier zwei herausgreifen,
die rein technischer Art sind; es sind dies:
1. die Lageplanfrage und
2. das technische Verfahren bei der Umlegung.
Es ist das Verdienst Sittes, in überzeugender Weise
darauf hingewiesen zu haben, wie gerade durch die sorg-
fältigste Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen neben der
wirtschaftlich besseren Ausnutzung des Baulandes, reiche
Abwechslung und großer Reiz in den Straßenbildern er-
zielt wird. Er fürchtet, daß unter der Herrschaft eines
Umlegungsgesetzes der kaum überwundene Schematismus
der schablonenmäßigen geometrischen Planverfassung wie-
der neu aufleben werde. Wie sehr diese Befürchtung be-
rechtigt ist, zeigen die auf Tafeln 78— 80 wiedergegebenen
Beispiele ausgeführter Umlegungen. Sie sind einer Schrift
des Wirklichen Geheimen Oberregierungsrats Küster in
Düsseldorf entnommen, die sich mit dem Entwurf eines
Umlegungsgesetzes beschäftigt. Dem Zustande nach aus-
geführter Umlegung ist der frühere Bestand gegenüber ge-
stellt und das hier einskizzierte Straßennetz mit möglich-
ster Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen entworfen.
Die Richtigkeit der Ausführungen Sittes tritt dabei augen-
scheinlich hervor; es zeigt sich allerdings auch, worauf
schon von anderer Seite aufmerksam gemacht wurde (Heft 3
des lfd. Jahrgangs dieser Zeitschrift), daß hierdurch die
Umlegung keineswegs überflüssig gemacht wird. Es ist
eben unmöglich, bei der Plangestaltung allen Grundstücken
zugleich gerecht zu werden; diese selbstverständliche Wahr-
heit ist sicherlich auch Sitte nicht unbekannt gewesen. Der
Schwerpunkt der Umlegung liegt dagegen außer in der
Schaffung zweckmäßig geformter Baugrundstücke in der
gerechten Heranziehung aller Grundstücke zur Abgabe
des Straßenlandes und in der allen in gleicher Weise zu
teil werdenden Bebauungsfähigkeit. Wenn trotzdem Sitte
die Umlegung nur als Ausnahme gelten lassen will, so kann
dies nur daran liegen, daß ihm die Vorteile der Umlegung
durch die Preisgabe des an die Berücksichtigung der Eigen-
tumsgrenzen gebundenen Lageplans als zu teuer erkauft
erscheinen.
Um diese Bedenken zu beseitigen und die einander
entgegenstehenden Auffassungen zu vereinigen, kann es
sich nur darum handeln, Mittel und Wege zu finden, um
die Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen bei der Plan-
verfassung trotz der Möglichkeit einer späteren Umlegung
zu sichern. Um diesen Zweck aber so vollständig und
wahrscheinlich noch besser zu erreichen, als es bis jetzt
ohne eine gesetzliche Regelung der Umlegung möglich war,
dürfte es genügen, unter die Vorbedingungen, nach denen
die Umlegung statthaft sein soll, außer der Forderung nach
vorheriger Feststellung sachgemäß aufgestellter Bebauungs-
pläne auch die Bestimmung aufzunehmen, daß diese Pläne
so beschaffen sein müssen, daß eine für die Bebauung
günstigere Plangestaltung durch bessere Anpassung der
Straßenzüge an die vorhandenen Eigentumsgrenzen unter
gleichzeitiger Erfüllung der Bedingungen, die im Interesse
des Verkehrs, der Gesundheit und der Schönheit zu stellen
sind, nicht ausführbar ist.
Man könnte versucht sein, zu behaupten, eine solche
Bestimmung sei unvernünftig, weil es doch keinen Sinn
habe, bei der Planlegung Eigentumsgrenzen zu berücksich-
tigen, die bei der zu erwartenden Umlegung sich doch
ändern. Wer dies behauptet, befindet sich aber sehr im
Irrtum: Es ist bekannt, daß bei jeder Umlegung eine der
ersten Forderungen die ist, daß die neuen Grundstücke
ihren Platz möglichst an der Stelle der alten erhalten; es
liegt aber auf der Hand, daß dieser Forderung um so eher
genügt werden kann, je mehr schon bei der Planverfassung
die Eigentumsgrenzen berücksichtigt werden. Folglich ist
schon allein aus diesem Grunde eine dahingehende Bestim-
mung berechtigt.
Ein weiterer Gegengrund, daß nämlich diese Bestim-
mung wirkungslos bleiben werde, ist ebenfalls nicht stich-
haltig. Wahrscheinlich würde doch ein derartiger Hinweis
in einem so bedeutsamen Gesetze genügen, um die Ge-
meinden und die Planentwerfer zu veranlassen, auf die Be-
rücksichtigung der vorhandenen Eigentumsgrenzen größere
Aufmerksamkeit zu verwenden, um nur ja der Wohltaten
des Gesetzes teilhaftig zu werden. Das preußische Flucht-
liniengesetz vom 2. Juli 1875 fordert im § 3 die Berücksich-
tigung des Verkehrs, der Gesundheit und Feuersicherheit;
auch soll darauf geachtet werden, daß keine Verunstaltung
der Straßen und Plätze eintritt. Warum sollte nicht in
dem neuen Umlegungsgesetze Veranlassung genommen
werden, diese doch recht dürftigen Vorschriften in der oben
vorgeschlagenen Weise zu ergänzen? Man kann ruhig be-
haupten, daß auf diese Weise wahrscheinlich bessere,
d. h. die Grenzverhältnisse mehr berücksichtigende Lage-
pläne erzielt werden, als ohne Umlegungsgesetz. Der Mangel
eines solchen hat bisher sehr viele Planverfasser durchaus
nicht davon abgehalten, die Eigentumsgrenzen in ungün-
stigster Weise zu durchschneiden, und ausgeführt werden
solche Entwürfe auch, wenn auch unter Schwierigkeiten.
Ohne Umlegungsgesetz würde dies auch weiter so bleiben,
während ein Umlegungsgesetz mit der angeführten Be-
stimmung in jeder Hinsicht nur bessernd wirken könnte.
Jedenfalls aber würde eine solche Bestimmung den Gegnern
der Umlegung bei vorkommender Gelegenheit eine wert-
volle Handhabe bieten, um gegen das Verfahren Einwen-
dungen zu erheben. Damit erscheint aber auch der prak-
tische Zweck, die tatsächliche Berücksichtigung der Gren-
zen, viel gesicherter, als dies durch Lehre und Beispiel
allein zu erreichen wäre. Alles in allem ist also eine
solche gesetzliche Bestimmung als Vorbedingung für die
Zulässigkeit der Umlegung recht wohl geeignet, die be-
135
DER STÄDTEBAU
fürchteten Nachteile eines Umlegungsgesetzes für die Plan-
verfassung aufzuheben. Ein gewichtiges Bedenken gegen
eine gesetzliche Regelung der Umlegung würde in dieser
Weise aus dem Wege geräumt.
Das zweite Bedenken, welches das technische Ver-
fahren bei der Umlegung betrifft, ist nicht so einfach zu
beseitigen. Es kommen dabei vornehmlich zwei Punkte
in Betracht, einmal die Behandlung des Straßenlandes und
dann die Neuverteilung des Baulandes. Was den ersten
dieser Punkte betrifft, die Behandlung des Straßenlandes,
so gehen die Meinungen darüber auseinander, ob und bis
zu welchem Betrage es an die Gemeinde abzutreten ist
bezw. diese dafür Entschädigung leisten soll. Da die Frage
schon eingehender an andern Orten, z. B. in einer Denk-
schrift des Verbandes Deutscher Architekten und Ingenieur-
vereine (Heft 2, die Umlegung städtischer Grundstücke und
die Zonenenteignung von R. Baumeister, J. Classen, J. Stubben)
behandelt worden ist, so beschränke ich mich hier darauf,
zu bemerken, daß bei bisher unbebautem Gelände — und
nur hierauf sollen sich diese Ausführungen beziehen —
abgesehen von wenigen besonderen Fällen, die entschädi-
gungslose Abtretung des Straßenlandes, sei es sofort oder
später, beim Straßenausbau, durchaus der Billigkeit ent-
spricht. Damit dies in einer allen Beteiligten gleichmäßig
gerecht werdenden Weise geschieht und damit alle Grund-
stücke in gleicher Weise zur Beitragsleistung am Straßen-
lande herangezogen werden, empfiehlt es sich, das folgende,
von dem in der Denkschrift empfohlenen nur wenig ab-
weichende Verfahren einzuschlagen.
Die Gesamtheit der in das Verfahren einzubeziehenden
Grundstücke bildet die Masse, an der die Eigentümer nach
Maßgabe des Wertes ihrer eingeworfenen Grundstücke be-
teiligt sind. Dieser Wert ist natürlich ohne Berücksichti-
gung des neuen Bebauungsplans festzusetzen. Es wird also
gleichsam eine Genossenschaft oder Gesellschaft m. b. H.
gegründet. Nach Ausscheidung des Straßenlandes wird
dann das übrig bleibende Bauland unter die Mitglieder nach
Maßgabe ihrer festgestellten Anteile verteilt.
Abgesehen von den Bewertungs- und Verteilungsschwie-
rigkeiten, die nachher untersucht werden sollen, entsteht
hier die Frage, bis zu welchem Betrage das Straßenland
entschädigungslos an die Gemeinde abgetreten werden soll?
Die Antwort auf diese Frage geben die bestehenden Ge-
setze. Nach dem preußischen Fluchtliniengesetze z. B. ist
das Straßenland bis zur Straßenbreite von 26 m unentgelt-
lich abzutreten. Bei Baublöcken von 80 m Breite und
160 m Länge — gewiß sehr reichlichen Abmessungen —
ergibt dies eine Straßenfläche von rd. 35° o der ganzen
Fläche. Man wird also auch im Umlegungsgesetze je nach
den bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen das
eine ödere ander.e Maß festsetzen. Für das diesen Satz
überschreitende Straßenland wird dann die Gemeinde an
die Masse bezw. an die Gesellschaft Entschädigung zu
leisten haben. Diese wird so ermittelt, daß zunächst Platz-
flächen, sodann die Innenflächen breiterer (über 26 m hinaus)
Straßen ausgesondertwerden,bisdasübrigbleibende Straßen-
land den Höchstsatz nicht mehr überschreitet. Die Ent-
schädigungssumme für die ausgesonderten Flächen ist dann
dem bereits früher festgestellten Werte der an ihrer Stelle
befindlichen alten Grundstücke entsprechend zu ermitteln.
Auf diese Weise wird erreicht, daß der Planverfasser bezw,
die Gemeinde Platzflächen und breitere Straßen nach Mög-
lichkeit an solche Stellen des Umlegungsgebiets verlegt,
die den geringsten Bodenwert besitzen, was ja auch wirt-
schaftlich als das richtigste anzusehen ist.
Die einzige wesentliche Schwierigkeit, die das geschil-
derte Verfahren bietet, liegt in der Bewertung der Grund-
stücke vor und nach der Umlegung. Die erstere, vor der
Umlegung, hat den Zweck, die Anteile der Gesellschafter
an der Masse festzustellen; die zweite soll den Nachweis
erbringen, daß die Werte der neuen Besitzstücke in dem-
selben gegenseitigen Verhältnisse stehen, wie die früher
festgestellten Anteile. Es ist klar, daß diese beiden Auf-
gaben ganz verschiedener Natur sind. Bei der Bewertung
der alten Grundstücke hat man es in der Regel mit Land zu
tun, das nicht als Bauland angesehen werden kann. Es
wird zwar meist schon einen höheren Wert haben, als reines
Acker- oder Gartenland; indessen werden die Werte der
einzelnen Besitzstücke in der Regel einfach im Verhält-
nisse zur Flächengröße stehen, abgesehen von den Wert-
unterschieden, die sich aus Verschiedenheiten des Bau-
grundes, der örtlichen Lage, besonders der Höhen- oder
Tiefenlage oder der größeren oder geringeren Entfernung
von der Stadtmitte ergeben. Jedenfalls wird es, bei rich-
tiger Begrenzung des Umlegungsgebietes, dem Ortskun-
digen nicht schwer fallen, diese Werte in richtigem gegen-
seitigen Verhältnisse zu bestimmen; und solche Leute stehen
immer und überall zur Verfügung, wie man es auch in der
Hand hat, den Kreis der umzulegenden Grundstücke zweck-
mäßig zu begrenzen. Bei erheblichen Wertverschieden-
heiten wird man die Schwierigkeit der genauen Bestim-
mung des gegenseitigen Wertverhältnisses in der Regel
einfach dadurch beseitigen können, daß das ganze Um-
legungsgebiet in zwei oder mehrere Teile zerlegt wird, die
jeder für sich und vollständig getrennt von einander be-
handelt werden. Man wird also zwei oder mehrere Ge-
sellschaften bilden; bebaute Flächen sind dabei, wie schon
oben bemerkt, vollständig auszuschließen. Auch diese
Möglichkeit der Zerlegung wird, wie leicht zu erkennen
ist, sehr gefördert, wenn die Straßen dem Zuge der Grenz-
linien sich anpassen.
Ganz anders, als mit dieser ersten Bewertung des
vorhandenen Besitzstandes, deren Schwierigkeiten sich auf
die beschriebene Weise immer verhältnismäßig leicht
heben lassen, verhält es sich mit der nun folgenden, die
den Nachweis erbringen soll, daß die Werte der neuen
Besitzstücke in demselben gegenseitigen Verhältnisse stehen,
wie die früher festgestellten Anteile. Es sei hier nur wieder-
holt, was Sitte in richtiger Erkenntnis der Schwierigkeiten
über diesen Gegenstand ausführt:
„Noch schwieriger gestaltet sich die Wertbestimmung
nach der Zusammenlegung. Den Wert der neu aufgeteilten
Bauparzellen nur nach dem Plane zweifelsfrei zu be-
stimmen, ist ganz unmöglich. Bekanntlich sind Eckbau-
plätze mehr wert, als in der Straßenflucht liegende; von
diesen aber wieder solche mit längerer Straßenflucht und
geringerer Tiefe mehr wert, als andere mit geringerer
Flucht und größerer Tiefe ; Bauplätze in belebteren Straßen
mehr wert als in verkehrslosen Seitenstraßen; nur
empfindungsmäßig lassen sich die Abstufungen dieser Wert-
schwankungen erraten, aber niemals durch was immer
für eine Formel berechnen. Am allerfernsten steht einer
solchen Empfindungsmöglichkeit aber der junge vielleicht
sogar von auswärts hergekommene Techniker, der am
136
DER STÄDTEBAU
Bauamte die Teilung der Parzellen im Bebauungsplane so
vornehmen soll, daß die neuen Parzellen nach Größe und
Lage sich genau im Verhältnis nach den Wertabstufungen
der alten Parzellen richten. Das ist eine schlechterdings
unlösbare Aufgabe . . . ."
Die Hindernisse, die einer wertgerechten Verteilung
entgegen stehen, sind also zweierlei Art. Sie sind be-
gründet: Erstens in dem Umstände, daß die neuen Besitz-
stücke je nach ihrer Frontlänge und Tiefe trotz sonst
gleicher Lage verschieden zu bewerten sind; zweitens
darin, daß die neuen Straßenanlagen je nach Bedeutung
und Charakter der einzelnen Straße dem angrenzenden
Baugelände verschiedenen Wert verleihen. Zunächst folgt
daraus, daß die gesamte Baulandmasse nach der Straßen-
auslegung einen ganz anderen Wert besitzt, als vorher.
Bei der Bestimmung dieses neuen Gesamtwerts treten die-
selben Schwierigkeiten ein, wie vorher, nur daß anstelle
der verschiedenen Frontlängen und Tiefen der neuen Einzel-
grundstücke die verschiedene Form, Eckausbildung und
Tiefe des einzelnen Blocks tritt. Um diese Umstände bei
der Wertbestimmung zu berücksichtigen, ist vorgeschlagen
worden, innerhalb der Baublöcke durch Linien parallel
den Straßenfluchten eine Zonenteilung vorzunehmen mit
Werten, die von der Straßenfront ab nach der Tiefe zu ab-
gestuft sind. Es ist klar, daß auf diese Weise der Einfluß
der Frontlänge wie der Tiefe zur Geltung gebracht wird,
daß ferner eine solche Verteilung der Bodenwerte den
wirklichen Verhältnissen entspricht, ist eine längst bekannte
und wohl auch allgemein anerkannte Tatsache; es fragt
sich nur, wie diese Abstufung zu bemessen ist, um jenen
Einfluß der Wirklichkeit entsprechend richtig zu treffen.
Zur Beantwortung dieser Frage ist eine besondere
Untersuchung notwendig, die sich vor allem auf ein mög-
lichst reichhaltiges Zahlenmaterial, langjährig gesammelte
Preisbeobachtungen, stützen muß. Ordnet man eine größere
Anzahl von Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Lage
und Beschaffenheit, auf die Bodeneinheit berechnet, nach
ihrer Tiefe in eine Reihe, so bemerkt man, daß die Preise
mit wachsender Tiefe abnehmen. Diese Preise sind aber
nicht die Bodenwerte selbst, sondern Mittelwerte, gewonnen
aus der Teilung des Kaufpreises durch die ganze Fläche.
Jeder dieser Mittelwerte enthält daher die höheren Boden-
werte an der Front sowohl wie die niedrigeren im Hinter-
lande. Wie man aus einer Beobachtungsreihe von Kauf-
preisen bezw. Mittelwerten die Bodenwerte für die ver-
schiedenen Tiefen ableitet, ist eine rein mathematische
Aufgabe, die über den Rahmen dieser Darstellung hinaus-
geht. Es mag dem Verfasser gestattet sein, in dieser Be-
ziehung auf seine Abhandlung: .„Die Wertermittlung der
Baugrundstücke und die Umlegung solcher Grundstücke auf
Grund ihres Wertverhältnisses" (Zeitschr. für Vermessungs-
wesen 1905, Heft 10 u. 11, Verlag von Konrad Wittwer
in Stuttgart) zu verweisen, da ihm andere Versuche einer
Lösung dieser Aufgabe nicht bekannt geworden sind. Hier
genüge es, zu bemerken, daß es keineswegs notwendig ist,
eine solche Untersuchung in jedem Umlegungsfalle neu
anzustellen. Es handelt sich hier nur um die Gewinnung
eines Ausdrucks für die relative Abnahme der Boden-
werte mit der Entfernung von der Fluchtlinie, nicht um
ihre absolute Höhe. Diese relative Abnahme, das Gefäll-
verhältnis hängt aber durchaus nicht von der absoluten
Größe der Bodenwerte ab, sondern richtet sich lediglich
nach der Benutzungsart, die sich in der Regel für ein be-
schränktes Umlegungsgebiet mit ziemlicher Sicherheit vor-
aussehen läßt. Überall, wo annähernd gleiche Bauord-
nung und Benutzungsart herrscht, ist das Wertgefälle an-
nähernd dasselbe, so daß es vollkommen genügt, seine
Größe dort zu bestimmen, wo genügend zahlreiche Preise
gesammelt sind. Das Wertgefälle ist eine Konstante, die,
einmal irgendwo bestimmt, später überall Anwendung fin-
den kann, und deren Größe nur von der Benutzungsart
abhängt.
Durch die Wahl eines größeren oder geringeren Ge-
fällverhältnisses der Bodenwerte kann also auch der künf-
tigen Benutzungsart des Baulandes Rechnung getragen
werden; auf diese Weise kommt zum Ausdruck, ob ein
Grundstück bezw. eine Blockfläche oder Straße Geschäfts-
zwecken dienen kann, oder der Wohnhausbebauung, offener
oder geschlossener, oder endlich industriellen Zwecken.
Denn für jeden dieser Zwecke ist das Wertgefälle ein an-
deres. Die Abstufung der Bodenwerte, wenn sie auf diese
Weise bestimmt und angewendet wird, ist somit ein vor-
zügliches und einwandfreies Mittel, den von diesen Um-
ständen abhängigen Einfluß des Frontbesitzes und der
Tiefenverhältnisse bei der Bewertung und Verteilung des
umgelegten Baulandes rechnerisch zu berücksichtigen.
Die Hauptschwierigkeit für die wertgerechte Neuver-
teilung des Baulandes ist damit gefallen. Denn was nun
noch bleibt, die Berücksichtigung der absoluten Wert-
verschiedenheiten, die eine Folge der verschiedenen Ver-
kehrsbedeutung und des verschiedenen Charakters der
neuen Straßen sind, ist lange nicht so schwierig, als es
auf den ersten Blick scheint. Es handelt sich nämlich
hierbei offenbar weniger um die richtige Erfassung der
absoluten Höhe dieser Werte, als vielmehr um das gegen-
seitige Wertverhältnis gleicher Grundstücke anden ver-
schiedenen Straßen, und hierfür lassen sich aus dem
Bebauungsplan allein und der Kenntnis der Verkehrsver-
hältnisse genügend zutreffende Verhältniszahlen aufstellen.
Selbstverständlich wird in vielen Fällen die tatsächliche
Entwicklung von dieser Vorausberechnung mehr oder
weniger abweichen; wenn aber hierdurch auch der eine
oder andere Beteiligte einen größeren oder geringeren Vor-
teil bei dem Verfahren findet, als der strengen Gerechtig-
keit entspricht, so werden doch diese Ungleichheiten bei
weitem nicht so groß und zahlreich sein, als die, welche
ohne Umlegung der reine Zufall der örtlichen Lage her-
vorruft. Denn es entspricht doch am allerwenigsten der
Billigkeit, daß ein Grundstück, für das zufällig der Be-
bauungsplan sehr günstig ausfällt, nun um so viel besser
wegkommt, als ein anderes in vielleicht nächster Nähe,
für welches der Bebauungsplan zufällig weniger günstig
liegt. Das Umlegungsverfahren bietet daher immer noch
bedeutend mehr Aussichten für eine gerechte Verteilung
des durch die Baulanderschließung erzielten Vorteils, als
ohne Umlegung der sorgfältigst aufgestellte Bebauungsplan
allein bieten kann.
Außerdem gibt es noch ein Mittel, diese unvermeid-
lichen Schätzungsfehler möglichst unschädlich zu machen;
es besteht darin, daß die neuen Grundstücke nach Mög-
lichkeit an die Stelle der alten gelegt werden. Dies wird
um so eher geschehen können, je mehr schon bei der Auf-
stellung des Bebauungsplans auf eine günstige Lage der
Besitzgrenzen zu den neuen Straßen die erforderliche Rück-
137
DER STÄDTEBAU
sieht genommen wurde. Der Erfolg dieses Mittels ist der,
daß alle von der späteren Entwicklung abhängigen nicht
vorauszusehenden Vor- und Nachteile denselben Grund-
stücken zufallen, denen sie auch ohne Umlegung zuteil
geworden wären. Wenn man will, kann man daher auf
die Berücksichtigung dieser durch die neuen Straßenanlagen
entstehenden Wertverschiedenheiten, sofern sie nicht mit
Sicherheit vorausbestimmt werden können, unter Um-
ständen überhaupt ganz verzichten. Es kommt darauf an,
ob man es als der Billigjceit mehr entsprechend ansieht,
daß alle durch die bauliche Erschließung gewonnenen
Vorteile der Gesamtheit dar Umlegenden zukommen, oder
nur den Beteiligten, deren Grundstücke zufällig in Be-
ziehung auf das neue Straßennetz die vorteilhafteste Lage
haben. Im ersten Falle wird man die betreffenden Wert-
verschiedenheiten bei der Verteilung berücksichtigen, im
anderen Falle kann man davon absehen, sofern man nur
den heuen Grundstücken möglichst die Lage der alten
zuweist.
Wie man sieht, lassen sich die Bewertungsschwierig-
keiten bei dem beschriebenen Verfahren in jedem Falle
so überwinden, daß berechtigte Bedenken wohl nicht mehr
erhoben werden können. Es gibt übrigens noch andere
Wege um diese Schwierigkeiten, besonders für die Neu-
verteilung der Grundstücke zu vermeiden. Dies kann z. B.
auf folgende Weise geschehen: Nachdem die Anteile der
Gesellschafter, dem Werte der von ihnen zur Masse ein-
gebrachten Grundstücke entsprechend, festgestellt sind und
das Straßenland ausgeschieden ist, werden die einzelnen
Baublöcke ganz beliebig in Baugrundstücke von der orts-
üblichen und zweckdienlichen Größe eingeteilt. Diese
Grundstücke versteigern dann die Beteiligten unter sich.
Der Erlös wird nach Maßgabe der festgestellten Anteile
unter die Gesellschafter verteilt. Dies Verfahren entspricht
theoretisch den strengsten Anforderungen eines gerechten
Ausgleichs; Wertbestimmungsschwierigkeiten gibt es dabei
nicht. Die Beteiligten übernehmen dies Geschäft selbst;
es ist jedem unbenommen, die einzelnen Grundstücke so
hoch oder so niedrig einzuschätzen, wie es ihm beliebt.
Praktisch wird allerdings derjenige, der die Verhältnisse
am zutreffendsten zu beurteilen vermag, wahrscheinlich
den größten Vorteil davontragen. Ferner würde es un-
vermeidlich sein, mit Geld zu rechnen; wer mehr Land er-
steigerte, als nachher seinem Anteil am Erlöse entspräche,
müßte herauszahlen und umgekehrt. Ich möchte daher
diesen Vorschlag auch nicht unbedingt empfehlen.
Jedenfalls geht aus dem oben angeführten hervor, daß
die technischen Schwierigkeiten, die das Umlegungsver-
fahren bietet, sicherlich eine befriedigende und der For-
derung eines gerechten Ausgleichs entsprechende Lösung
finden können. Ebenso wenig, wie die Wissenschaft sich
bei einem ignorabimus beruhigt, sondern an Hand der
Hypothese und des Versuchs zu weiterer Erkenntnis fort-
schreitet, ebensowenig darf der Technik eine Aufgabe als
unlösbar erscheinen, solange nicht alle möglichen Mittel
zur Lösung versucht sind. Einwürfe und Bedenken können
daher, anstatt die Lösung zu hindern, nur dazu dienen,
dem gesuchten Ziel mit besseren Mitteln und u. A. auf
anderem Wege näher zu kommen.
In diesem Sinne sind auch die von Sitte gegen die
Umlegung aufgeworfenen Bedenken für die Sache selbst
keineswegs nachteilig, sondern eher geradezu förderlich.
Es ist nicht zweifelhaft, daß die bestehenden Umlegungs-
gesetze sehr verbesserungsfähig sind und die bereits aus-
geführten Umlegungen vielfache Mängel aufweisen. Um
bessern zu können, ist es aber in jedem Falle zuerst nötig,
die wunden Stellen bloß zu legen und Sitz und Ursache
des Übels nachzuweisen. Den Freunden der Umlegung
kann es daher nur recht sein, werfn dies von berufener
Seite so gründlich wie möglich versucht wird.
Zusammenfassend können wir zwei Forderungen auf-
stellen, die ein Umlegungsgesetz enthalten muß, um be-
rechtigte Ansprüche erfüllen zu können:
1. Der als Vorbedingung des Verfahrens zu fordernde
förmlich festgestellte Bebauungsplan muß so beschaffen
sein, daß eine für die Bebauung günstigere Plangestaltung
durch bessere Anpassung der Straßenzüge an die vor-
handenen Eigentumsgrenzen unter gleichzeitiger Erfüllung
der Bedingungen, die im Interesse des Verkehrs, der Ge-
sundheit und der Schönheit zu stellen sind, nicht ausführ-
bar ist.
2. Der Anteil der Beteiligten an der Masse ist durch
eine Einschätzung der Grundstücke nach dem vorhandenen
Zustande festzustellen.
Der Wert der neuen Masse ist zu ermitteln unter sorg-
fältiger Berücksichtigung der verschiedenen Werte, welche
die Baugrundstücke an den neuen Straßen infolge ihrer
Lage, ihres Frontanteils und ihrer Tiefe haben werden.
Die Masse ist so zu verteilen, daß die Werte der
neuen Abfindungen, ermittelt wie im vorigen Absätze, in
demselben gegenseitigen Verhältnisse stehen, wie die fest-
gestellten Anteile der Beteiligten. Die neuen Grundstücke
sind, soweit möglich, an derselben Stelle, wo die alten
lagen, auszuweisen.
Die Technik ist imstande, diese Forderungen zu er-
füllen.
DER WALD- UND WIESENGÜRTEL UND
DIE HÖHENSTRASSE DER STADT WIEN.
Die Ausführungen des Stadtbauinspektors H. Golde-
mund in der Deutschen Bauzeitung Nr. 60, 9. Jahrg. bedürfen
folgender Berichtigungen bezw. Ergänzungen:
1. Die jetzt Höhenstraße genannte Aussichtsstraße
ist im Wettbewerbe um den Generalbebauungsplan für
Wien vom Jahre 1893 nicht allein von Stubben, sondern
auch von Lasne und Heindl in München vorgeschlagen
worden. Diese wollten gleichzeitig damit eine bequemere
Verbindung einer Anzahl im Wiener Walde gelegener und
durch Höhenzüge von einander getrennter Vororte unter
sich herstellen, während jener lediglich eine ,,viale dei
colli" zumeist auf der Höhenkote von + 280 m durchzu-
führen beabsichtigte. Aus diesem Grunde hatte C. Sitte
s. Zt. den Vorschlag von Lasne & Heindl als den besseren
188
DER STÄDTEBAU
bezeichnet. Der Plan des Stadtbauamtes unterscheidet
sich von beiden' Vorschlägen dadurch, daß er die Straße
streckenweise noch etwas weiter nach dem Wiener Walde
hinaufschiebt.
2. Der Wald- undWiesengürtelistin seinem Grund-
gedanken ebenfalls schon im Wettbewerbe um den Gene-
ralbebauungsplane von 1893 und zwar vom Baurat Faß-
bender vorgeschlagen worden, der einen breiten Gürtel
Landes um Wien herum unverbaut lassen und mit öffent-
lichen Parks und Gartenanlagen ausstatten wollte. Diesen
Gedanken hat dann derselbe Verfasser in einem Druck-
schriftchen „Ein Volksring für Wien" im Jahre 1898
näher ausgeführt — unter Beigabe eines farbigen Planes.
(Kommissionsverlag von R. Lechner [Wilh. Müller], k. u. k.
Hof- und Universitäts-Buchhandlung). Der Plan des Stadtbau-
amts schiebt diese Zone mit Grünanlagen unter Mitbenutzung
vorhandener Wälder um etwa 1 bis i\U km weiter hinaus.
Die erwähnten Wettbewerbspläne befinden sich sämt-
lich, da sie mit Preisen ausgezeichnet waren, im Besitz
der Stadtgemeinde Wien. Bei der großen Bedeutung, die
nicht nur das Zustandekommen des großartigen Planes,
sondern auch seine Entwicklungsgeschichte für den Städte-
bau hat, wird die Zeitschrift die Angelegenheit in nächster
Zeit noch ausführlicher behandeln.
Gegen die STÄDTISCHE BAUWEISE bei ländUchen Kirchen-,
Pfarrei- und Schulbauten wendet sich die großherzoglich sachsen-
weimarische Regierung. Zunächst wird ausgeführt, wie durch die Ein-
führung der städtischen Bauweise ein Mißverhältnis zwischen den öffent-
lichen Bauten und der Örtlichkeit entsteht, wie beispielsweise ein einziges
flaches Dach das Bild einer Ortschaft dauernd zu beeinträchtigen vermag.
Es werden daher für die ländlichen Ortschaften die altbewährten steilen
Satteldächer empfohlen. Bei zweistöckigen Schulhäusern soll im Ober-
geschoß möglichst der althergebrachte Fachwerkbau angewandt werden.
„Es erscheint angezeigt, daß beim Entwerfen von Dorfkirchen, Pfarreien
und Schulhäusern ausdrücklich die Beachtung der üblichen Bauweise zur
Pflicht gemacht und namentlich die Anwendung städtischer Bauformen
untersagt werde. Bei Kirchenbauten wird zunächst festzustellen sein, was
vom alten Bau etwa erhalten werden kann, und danach wird sich die
weitere Entwurfsbehandlung zu richten haben. Die Freilegung der Kirchen
durch Beseitigung alter Kirchhofsmauem, nahestehender Gebäude oder
großer Bäume wird vorher genau zu prüfen sein, weil in vielen Fällen
durch diese Freilegung die Erscheinung der Kirche nicht gehoben, sondern
eher beeinträchtigt werden kann. Die Pfarrei soll an die Kirche zwar
nicht unmittelbar angebaut, aber mit dieser, wenn tunlich, zu einer Bau-
gruppe vereinigt werden, doch so, daß das Pfarrhaus mit seinen Naben-
gebäuden nicht allzu sehr hervortritt. Es wird daher, namentlich wenn
die Pfarrei zwei Stockwerke erhalten soll, sorgfältig zu beachten sein, daß
die Gebäudehöhe im richtigen Verhältnis zur Höhe der Kirche stehe."
Endlich wendet sich die Bekanntmachung noch gegen das Eisengitter, das
städtisch sei. Die Gemeinden möchten lieber bei ihren Hof- und Tor-
mauern oder Lattenzäunen bleiben. Manches in diesen Ratschlägen ver-
dient deshalb Beachtung, als zahlreiche Dorfbilder davon zeugen, daß der
Sinn für die Schönheit des Althergebrachten den Dörflern immer mehr
verloren geht. Es fehlt eben an guten Vorbildern. Aus demselben Grunde
hat der Regierungspräsident von Minden einen Wettbewerb ausgeschrieben
zur Erlangung mustergültiger Entwürfe für die gebräuchlichsten ländlichen
und bürgerlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Die ausgewählten Ent-
würfe sollen veröffentlicht und Baulustigen billig zugänglich gemacht
werden. Die Regierung des Fürstentums Schaumburg -Lippe hat sich
diesem Vorgehen angeschlossen.
T>ER LETZTE GRÖSSERE PARK CHARLOTTEN-
■*-^ BURGS ist leider dem Erdboden gleichgemacht, um Raum zu
geben für moderne Bauten. Es ist das dem ebenfalls verschwundenen
Floragarten gegenüber gelegene Grundstück der v. Wartenbergschen Familie,
das mit seinem uralten Baumbestand und dem vornehmen, mit der Front
nach dem Luisenplatze gerichteten Landhause unwillkürlich die Blicke des
Vorübergehenden auf sich lenkte. Niemals ist der Wartenbergsche Park
der Schauplatz großer Festlichkeiten gewesen wie der Florapark, niemals
sind um ihn so visle Worte gefallen, wie um den jetzt gleichfalls aus-
gerodeten und der Bebauung erschlossenen Park Witzleben. Doch jetzt
macht er von sich reden, denn er dient als Zeuge für die außerordent-
liche Steigerung, die in den letzten hundert Jahren die Preise für den
Grund und Boden in Charlottenburg erfahren haben. Das etwa vierund-
zwanzig Morgen große Grundstück bildete im achtzehnten Jahrhundert
einen Teil des königlichen Küchengartens, der zum Schlosse gehörte. In
den Nöten der Napoleonischen Zeit, also vor nunmehr hundert Jahren,
verkaufte Friedrich Wilhelm III. das Grundstück für 4000 Taler'; jetzt ist
es von einer Baufirma für zwei Millionen Mark erstanden, nachdem die
Stadtgemeinde, die d»s Grundstückes zur Durchlegung der Kaiser Friedrich-
straße bedurfte, bereits das Enteignungsverfahren eingeleitet hatte. Leider
sind dabei die alten Bäume unnötiger Weise sämtlich vernichtet worden,
imd auch der Fluchtlinienplan läßt zu wünschen übrig.
"DERLINER VORORTSBAUPLÄNE. Die Bodengesellschaft
•^-~^ am neuen botanischen Garten muß den Raum für zwei öffentliche
Plätze frei hergeben. Der eine, 2,5 ar große Platz liegt am Eingange zum bo-
tanischen Garten, der andere, 2,6 ar große, an der Potsdamer Provinzial-
straße, deren Fluchtlinienplan gleichzeitig mit dem Bebauungsplane der Bo-
dengesellschaft aufgestellt wird. Diese Straße erhält ohne Vorgärten eine
Breite von 32 m. Die übrigen Straßen werden 18, 15 und I2 m breit. Zum
Neubau der Brücke in der Moltkestraße und zum Umbau der Brücke an
der Dahlemer Straße hat die Gesellschaft 75000 Mark Zuschuß zu leisten.
Außerdem muß sie noch ein 5 ar großes Grundstück für Gemeindezwecke
hergeben. Darin liegt ein gesunder Fortschritt. In der schärferen Heranziehung
der kapitalistischen Bau- und Bodengesellschaften zu den Kosten der allge-
meinen Einrichtungen neuer Gemeinden lieg^ ein gut StUck Städtebaureform.
139
DER STÄDTEBAU
DASS GÄRTNERISCHE SCHÖNHEIT durchaus nicht immer
erwünscht ist, wenn man ihr den Tummelplatz der Jugend opfert,
kann man jetzt in der Gneisenaustraße zu Berlin sehen, deren breiter Pro-
menadenweg nun auch auf der Südseite mit Blumen und Sträuchern be-
pflanzt ist. Diese Seite mit ihren Sandhaufen diente bisher den schier
zahllosen Kindern als sehr beliebter Spielplatz. Die Anwohner würden auf
die Verschönerung gern verzichtet haben, zumal die Gneisenaustraße schon
den Schmuck stattlicher Bäume besitzt. Jedenfalls müßte nun für einen
besonderen Spielplatz gesorgt werden.
DER BUND DEUTSCHER BODENREFORMER hat den
Charlottenburger Magistrat um die Einführung einer Wertzuwachs-
steuer, und die Sicherung des Wertzuwachses bei der künftigen Verwertung
des städtischen Geländes im Grunewald gebeten und zwar durch eine pro-
gressive Steuer auf den unverdienten Wertzuwachs, zunächst vom unbe-
bauten Gelände und ferner dadurch, daß das der Stadt Charlottenburg als
Entschädigung für die bei der Verbreiterung der Bismarckstraße erwach-
senden Kosten zugefallene Gelände im Grunewald nicht, wie beabsichtigt,
aufgeteilt und veräußeit, sondern nur in einer Form an Baulustige fort-
gegeben wird, die der Stadt den zukünftigen \Vertzu:vachs sichert. Zur
Begründung wird u. a. folgendes ausgeführt : Die Anhäufung der Bevöl-
kerung in den Großstädten hat eine Reihe von Anforderungen an die Ge-
.meinden gestellt, die in kleinen Orten nicht vorkommen. Die Stadtver-
waltungen müßten daher nach geeigneten Steuerobjekten suchen. Eine
Steuerquelle, welche niemand belastet, sondern nur die durchaus ungerecht-
fertigte Bereicherung von einzelnen auf Kosten der Arbeit anderer ein-
schränkt, erblicken die Bodenreformer in der Besteuerung der arbeitlosen
Wertsteigerung, die den Besitzern des städtischen Bodens durch die zu-
nehmende Bevölkerung zufällt. In Charlottenburg sei der \Vert des Grund
und Bodens und der Gebäude in den Jahren 1865 bis 1903 von 16 auf
994 Millionen Mark gestiegen. Ferner heißt es; Die der Stadt verkauften
400 Morgen Gelände im Grunewald seien als Bauland nach Verlauf von
vielleicht zehn Jahren auf insgesamt 60 ooo 000 Mark zu bewerten. Diesen
künftigen Wertzuwachs würde die Stadt beim Verkauf in die Tasche von
einzelnen Besitzern fliessen lassen. Würde von einer Veräußerung des
Geländes abgesehen, so sei für die Verzinsung und Tilgung der Kosten
der Bismarckstraße anderweitige Deckung zu schaffen. Diese ergäbe sich
aus der vorgeschlagenen Steuer vom unverdienten Wertzuwachse, deren
Erträge die erforderlichen Summen mit Leichtigkeit liefern, auch wenn
nicht, wie in Frankfurt a. M., bis zu 20 v. H. in Ansatz kämen.
r:* EGEN DIE GERADEN HÄUSERREIHEN. Die Münchener
^^ Architekten haben sich gegen die Langweile der geraden Häuserreihen
in einer Eingabe an die zuständige Behörde gewendet. Es wird darin
nach der ,, Deutschen Bauhütte" empfohlen, die BauUnie nicht mehr genau
parallel mit der Straßenflucht zu führen, sondern ihr ein eigenes Leben zu
gönnen, um Giebel und Erker des Hauses durch Hochführung kräftig be-
tonen zu können. Deshalb wird in der Eingabe vorgeschlagen, eine Min-
destbreite der Straßen festzusetzen — für Verkehrstraßen 18 Meter, für
Wohnstraßen 10 Meter — aber den einzelnen Grundstucksbesitzer nicht
unbedingt zu zwingen, seinen Bau bis an die Grenze heranzurücken. Viel-
mehr soll man dem Besitzer gestatten oder ihm geeignetenfalls sogar vor-
schreiben, den Neubau mit seiner Front mehr oder weniger hinter die
Straßenfluchtlinie zurückzulegen, sodaß also das ganze Straßenbild mehr
Leben erhält und durch diese freie Beweglichkeit die einzelnen Bauten
auf eine charakteristische räumhche Wirkung berechnet werden können.
Gleichzeitig wäre dann der Architekt auch in der Ausbildung der Giebel
und Aufbauten nicht mehr so sehr durch die Vorschriften über die Ge-
bäudehöhen beengt. Der Platz, der durch das Zurücktreten eines Hauses
entsteht, bleibt im Besitze des Hauseigentümers, der einen gewissen
Prozentsatz mit Freitreppen, Erkern oder Terrassen überbauen darf, während
der Rest zum Fußgängersteig gezogen wird.
■^J ach Verhandlungen mit den Ministerialinstanzen sind in DÜSSEL-
DORF große öffentliche Bauten geplant, die für das Stadtbild von
Bedeutung werden. Die Grundstücke für diese Bauten scheiden sich in
zwei Gruppen. Zunächst besitzt die Stadt auf dem Gebiete der ehemaligen
Ausstellung ein großes Baugelände, auf dem sich eine Villenvorstadt er-
heben soll, die den auf dem Ausstellungsgelände zu schaffenden Kaiser-
Wilhelm-Park an der Ostseite einrahmen soll. Hier werden sich, und zwar
beginnend an der Stelle, wo im Jahre 1902 die große Maschinenhalle stand,
folgende große Neubauten erheben : An der Ecke der Krefelder Straße zu-
nächst die Dienstwohnung des Regierungspräsidenten im Stile des Benrather
Schlosses. Daneben in zwei großen Blöcken das neue Regierungsgebäude,
das bedeutend größer wird, als das Oberlandesgerichtsgebäude, das sich
an das Regierungsgebäude anschließen soll. Diese drei Bauten nehmen
die ganze Länge zwischen der Krefelder Straße und der Klever Straße ein.
An der gegenüberliegenden Ecke der Klever Straße wird die Dienstwohnung
für den Oberlandesgerichtspräsidenten errichtet, die dann die erste Villa
des neuen Villenviertels wird. Sobald das Dienstgebäude der Regierung
und die Dienstwohnung des Präsidenten fertiggestellt sein werden, wird
der Teil des jetzigen Regierungsgebäudes an der Mühlenstraße in der Alt-
stadt, in dem sich die Dienstwohnung des Präsidenten befindet, nieder-
gelegt, und auf diesem sehr großen Grundstück, das auch einen herrlichen
alten Park enthält, ein neues Gebäude für das Land- und Amtsgericht
Düsseldorf errichtet und zwar für die Zivilgerichtsbarkeit, während die
Strafgerichtsbarkeit in dem alten Gerichtsgebäude am Königsplatze bleibt.
Sodann fehlt noch ein der Stadt würdiges Rathaus, das anstelle des gegen- .
wärtigen errichtet werden dürfte.
PREISAUSSCHREIBEN ZUR UMGESTALTUNG DES
MÜNSTERPLATZES IN ULM an alle deutschen Architekten.
Verlangt wird die Einzeichnung gärtnerischer und architektonischer Vor-
schläge in den Lageplan, ein Schaubild und, soweit dies zur Begründung
der Vorschläge nötig ist, ein Erläuterungsbericht.
Ablieferungstermin: i. Januar 1906.
Preise: 3000, 1500 und 1000 Mark.
Preisgericht: Professor Th. Fischer-Stuttgart, Professor C. Hocheder-
München, Geh. Oberbaurat Professor Hofmann-Darmstadt und Oberbürger-
meister Wagner sowie Dekan Knapp in Ulm.
IN DEM WETTBEWERBE, DIE STADTERWEITE-
RUNG VON KARLSRUHE betreffend, der bekanntlich auf
Karlsruher Fachgenossen beschränkt war, hat das Preisgericht folgende
Preise verteilt: 2500 Mark an Professor H. Billing und W. Vittali, 1500
Mark an Betriebsdirektor E. Giebne und Architekt E. Deines, je 1000 Mark
an Professor A. Neumeister, an Regierungsbaumeister M. Weizel zusammen
mit Ingenieur-Praktikant E. Bronner und an Professor B. Koßmann.
I "\ie Stadt MORS hat zur Erlangung von Bebauungsplan-Skizzen
^•^ für die, einen großen Teil der Innenstadt ausfüllenden Parkanlagen
einen engeren Wettbewerb ausgeschrieben und zu diesem die Herren Stadt-
bauinspektor Aengeneyndt-Hannover, Architekt Bonatz-Stuttgart, Obergeo-
meter Halbach-Köln, Regierungsbaumeister Hercher-Münster in W., Pro-
fessor Pützer- Darmstadt, Architekt Schreiterer-Köln und Gartendirektor
Trip-Hannover eingeladen. Außer einer jedem Bewerber zu zahlenden
Entschädigung von 300 Mark sind Preise im Betrage von 1000, 750 und
500 Mark vorgesehen. Das Preisgericht besteht aus den Herren Bürger-
meister Craemer-Mörs, Professor Frentzen-Aachen, Landrat a. D. Dr. John
von Haniel-Schloß Landonvillers, Kreisbaumeister Lauken-Mörs, Stadtbau-
meister Rößler-Mörs, Geheimer Regierungsrat Professor Schupmann-Aachen
und Ober- und Geheimer Baurat Dr. ing. Stübben-Berlin. Die Skizzen im
Maßstabe r : 1250 sind bis zum 29. Oktober, mit einem Kennworte ver-
sehen, einzureichen. Alle Entwürfe gehen in das Eigentum der Stadt
Mors über, die sie für ihre Zwecke nach Gutfinden benutzen kann.
Auf die Vorgeschichte dieses Wettbewerbes zurückzukommen, behalten
wir uns noch vor. Es ist ein reiner Ideenwettbewerb, der hohe Anforde-
rungen an die Selbstverleugnung der Bewerber stellt, zumal im Preis-
gerichte sich nur ein Städtebauer von Ruf befindet.
BRIEFKASTEN.
TTerrn WILHELM SCH., Charlottenburg. Besten Dank für das
■^ -^ Erinnerungszeichen. ^Vann dürfen wir einmal auf einen Beitrag
für unsere Zeitschrift rechnen?
Verantwortlich für die Schrifüeitung : Theodor Goecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, BerUnW.66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
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A. Stiefelhagen, Ingenieur und vereid. Geometer, Gera (R.). Vermessungen
und Studienpläne.
Heinrich Timm, Berlin N. Dampfwaschmaschinen.
„Das Weltall". Gemeinverständliche illustrierte Halbmonatsschrift für Astro-
nomie und verwandte Gebiete, Treptow-Berlin.
Wichulla, Ingenieur für Kultur und Gartenbau, Berlin-Friedenau.
2. Jahrgang
1905
11. Heft
ManAT^5CnRIFT'
FÜR- DiE- KÜNSTLElZlSaiEAUJöESrAb
TUNQ DER STÄDTE • h ACM- iHREISWiRT
SCMAFTÜCMEN- QESUNDHEITÜQIEN- UNO
SOZlALENöRUND^TZENiGEGRÜNDETVON
THEODOR finrcKr-c^MiLLo^iTr
INHALTSVERZEICHNIS: Vom Städtebau in Amerika und Asien. Mit sieben Planskizzen. Von Otto Bartning. - Berliner Wohnbaublöcke.
(Fortsetzung und Schluß). — Soziale und wirtschaftliche Vorarbeiten für Stadterweiterungspläne. Von Dr. Ing. Forbät, Frankfurt a. M.-Budapest (Fort-
setzung und Schluß). — Chronik.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
VOM STÄDTEBAU IN AMERIKA UND
ASIEN. MIT SIEBEN PLANSKIZZEN.
Von OTTO BARTNING.
Vielerlei bekommt der Weltreisende zu sehen und
vielerlei kann er erzählen. Doch würde ich solches Er-
zählen in den vorliegenden Heften, die mit ernster Arbeit
so bestimmte Ziele verfolgen, kaum vsragen, wenn ich nicht
hoffte, für den Weg zu eben diesen Zielen einiges Inter-
essante geben zu können. Die beigefügten Planskizzen
habe ich teils nach der „Jeografia descriptiva de Chile por
Enr. Espinoza", teils nach „John Murrays Handbüchern"
ausgearbeitet. Bei der vielleicht etwas sprunghaften Aus-
wahl der Beispiele ließ ich mich natürlich durch den eigenen
Reiseweg und die Rücksicht auf längeren persönlichen
Aufenthalt bestimmen.
Was mir die Pläne der Betrachtung wert erscheinen
ließ, ist die Möglichkeit, an ihnen zu beobachten, wie die
Kultur im Orient unabhängig von uns ihre Städte aus-
gebildet und wie unsere eigene Kultur auf dem freien und
gesetzlosen Boden Amerikas sich entwickelt hat.
Valparaiso (Abb. a, Doppeltafel 8i 82) wurde 1543 von
Pedro deValdivia, dem Abgesandten und Statthalter Pizarros,
gegründet als „Hafen für den Handel des Landes und der Stadt
Santiago". Die ältestenTeile derStadt haben wirwohl im Süd-
westen zu suchen; an der schmalen Küste entlang, und in die
Talöffnung im Südosten hinein entwickelte sie sich allmählich
und ist heute einer der bedeutendsten Hafenplätze an der
Westküste. Die von der Natur mit heilsamem Zwange
gestellten Aufgaben sind folgerichtig gelöst. Lang hin-
gezogene Straßenzeilen folgen der Meeresbucht, fließen
ineinander, wo die Hügel sich dem Wasser nähern, teilen
und erweitern sich zu Promenaden, wo jene zurückweichen.
Die Hügel sind entweder von bedeutenden Gebäuden
bekrönt oder steile Gassen ziehen sich mit geschickten
Windungen hinauf, die unwegsamen, von Regenströmen
zerrissenen Schluchten bleiben unbebaut. Freilich bei der
Mündung des Flusses (im Südosten des Planes), wo die
Berge eine kleine Ebene gegen die See offen lassen, zeigt
sich sofort die Neigung zu schematischer Quadrierung der
Häuserblöcke.
Unbeschränkter noch konnte diese Neigung sich weiter
landeinwärts in der großen Ebene am Fuße der Anden
entwickeln, wo der schon genannte Eroberer Pedro de
Valdivia im Jahre 1541 Santiago, die jetzige Hauptstadt
Chiles, gründete. Er legte zunächst 10 Straßen von Ost
nach West und 8 von Nord nach Süd an. Eines der
Gevierte blieb frei, die „Plaza", auf der allabendlich zur
Musik die zum Flirt fähige Bevölkerung der Stadt ,, prome-
niert", sich vorführt, wie das Fremdwort es hübsch
bezeichnet. Solche Plaza, in der Mitte angepflanzt, von
einem breiten Weg und Bänken umzogen, fand ich in
jeder Stadt, in jedem Dorfe. Diese an sich schöne Bauan-
lage, die gefälligen Sitten, die ihr entsprechen, auch einen
gewissen monumentalen Barockstil für die Kathedralen
und öffentlichen Gebäude hat das Mutterland seinen Kolo-
nisten damals mitgegeben, offenbar aber wenig von der
Städtebaukunst, die doch gleichzeitig in der alten Welt
Anlagen entstehen ließ, die für uns heute vorbildlich sind.
Wohl das traurigste Bild von diesem Mangel liefert unsere
zweite Abbildung b derselben Tafel, der Plan von Iquique,
Es besteht seit der spanischen Einwanderung, hat aber erst
141
DER STÄDTEBAU
mit der vom Jahre 1887 ab schnell sich steigernden Ausbeu-
tung der Salpeterwüsten einen Aufschwung genommen, der
wohl gerade durch seine Schnelligkeit diese gedankenlose
Stadtanlage hervorgebracht hat. Nimmt man hinzu, daß
Iquique in einem Landstriche liegt, wo seit 10 Jahren kein
Tropfen Regen gefallen und kein grünes Blatt aufgesproßt ist,
wo auf der Plaza nur drei kümmerliche Bäumchen auf Stadt-
kosten erhalten werden, wo man auf Holzstegen durch die
Straßen geht, um nicht knöcheltief im Flugsande zu waten,
so wird man sich vielleicht einen Begriff machen von
dieser Stadt von 33000 Einwohnern, erbaut im Sonnenbrand
auf Wüstensand, man wird sich aber auch sagen, wie
völlig gedankenlos es war, die Stadt dem gefürchteten
Wüstenwind und dem Sonnenbrand in dieser Weise zu
öffnen.
England z. B. hat zum Schutze gegen die Tropensonne
viele Straßen Hongkongs als schmale Schachte angelegt
zwischen ununterbrochenen Lauben, über denen fünf- und
sechsstöckige Gebäude sich erheben.
Nicht viel geistreicher als der Grundriß Iquiques ist
der Limas, der sonst so herrlichen Hauptstadt Perus und
Gräbstätte Pizarros, oder des heute wieder vielgenannten
Fiebernestes Panama.
Auch der nicht ausschließlich spanische, der gemischte
Einbruch der Goldsucher nach Californien, brachte nichts
Besseres hervor. 1776 gründeten Franziskaner an der
Stelle des heutigen San Franzisko die „Mision dolores";
eine Militärkolonie schloß sich an. 1833 verfiel die Missi-
onsstation, es blieb eine kleine Ansiedlung von Abenteurern,
die 1848 mit beginnender Einwanderung der Goldsucher
auf 1000 Köpfe anwuchs. Vier Jahre später, 1852, zählt
San Franzisko schon 35000 Einwohner, und heute das Zehn-
fache. Und was hat auch hier der unnatürlich schnelle
Aufschwung gezeitigt? Gedankenloseste Quadrierung. Alle
durch den Boden gegebenen Motive sind versäumt; wie
ein nasses Tuch scheint das gleichmäßige Netzwerk über
die Hügel der schönen Halbinsel herabgesunken, so daß
zuweilen zwei steilabfallende Straßen sich rechtwinklig
überkreuzen, nur die Kreuzung selbst horizontal lassend.
Sausen durch beide noch elektrische Bahnen in amerika-
nischem Zeitmaße herab, so wird der Verkehr der Stadt
dadurch nicht eben angenehmer oder schöner. Diese Qua-
drierung ist vielleicht auf die ursprüngliche Gassenteilung
des Blockhauslagers, jedenfalls auf die völlige Ideen- und
Lieblosigkeit dieser nur auf schnelle materielle Bereiche-
rung erpichten Ansiedler zurückzuführen und wirkt schon
dadurch abstoßend.
In der Wirkung selten besser, der Beachtung aber eher
wert ist eine solche schematische Anlage, wenn mit eben
diesem Schema ein gewisser Gedanke sich verbindet. (Man
erinnere sich an Städte wie Mannheim oder Karlsruhe.)
Von Kyoto, der alten Hauptstadt Japans, erzählt die
Geschichte, daß es an Stelle eines kleinen Fischerdorfes
in den Jahren 793/94 "• Chr. ziemlich plötzlich emporwuchs,
als der damsdige Mikado seine Residenz von Nara dorthin
verlegte. „Bei der ersten Anlage maß der Stadtgrund
nahezu 3 (engl.) Meilen von Ost nach West und ungefähr
3'/, Meilen von Nord nach Süd. Der Palast, der beiläufig ein
Fünfzehntel des Stadtgebietes einnahm, lag in der Mitte der
Nordseite, und eine schöne 280 Fuß breite Straße führte
vom großen Tor hinab zum südlichen Stadttore. Neun
breite Straßen teilten die Stadt von Ost nach West, die
breiteste von ihnen 170 Fuß, die schmälste etwas weniger
als die Hälfte messend." Was aus dieser immerhin groß
gedachten Anlage im Lauf der Jahrhunderte, erleichtert
durch häufige Feuersbrünste, geworden ist, zeigt die kleine
Skizze Abbildung c. Der Geist ist verschwunden, das
Schema ist geblieben.
Nicht solcher plötzlichen Gründung, sondern allmäh-
lichemWachstum verdankt Tokio, die heutige Hauptstadt des
Kaiserreiches, seine Entwicklung. 1456 ward Yedo an der
Stelle eines Fischerdorfes als Seefeste begründet und rückte
1590 zum Sitz des Shogunats, der militärischen und ver-
WEdtenden Obermacht, auf, während Kyoto Residenz des
Mikados und damit der Hierarchie blieb. Mit der wach-
senden Macht der Shogune dehnte Yedo sich aus und
wurde endlich 1868, im Jahre der großen Restauration,
als der jetzige Mikado den letzten Shogun gewaltsam ab-
setzte und das Land der europäischen Kultur öffnete, aus
Yedo zu „Tokio", der „Hauptstadt des Ostens" (Abb. d.)
Gibt nicht schon der Grundplan gewissermaßen den
Typus der Residenz mit seinem Palastgebiet im Mittel-
punkte? Wassergraben und starke Bollwerke umschließen
den Palast und ein ausgedehntes, grün angepflanztes Ver-
teidigungsfeld, das im Notfall alle Einwohner aufnehmen
soll. Beiläufig eine Viertelstunde fährt man in der Rick-
shah von Tor zu Tor. Fürstliche Mausoleen, Shogungräber
verhalfen der Stadt zum Shibapark (im Südwesten) und
zum Uenopark, einem bewaldeten Hügel am Rande des
Shinobazu no ike, eines Lotosteiches. Im Schatten des
Parkes liegen friedliche Grabstätten von Shogunen, ein
buddhistischer Tempel und eine Buddhastatue, eine fünf-
stöckige Pagode, ein Museum, die Akademie der Künste,
sowie Teehäuschen und Bazare, allnachmittäglich belebt
von der kindlich vergnügungslustigen Bevölkerung.
In 15 Stadtteile ist die Häusermasse recht übersicht-
lich eingeteilt durch Wasserarme oder breite Straßen.
Man beachte, wie die Straßenbreite sich dem Verkehrs-
bedürfnis in lebendigem Wechsel anpaßt. Und daß dieser
Verkehr an manchen Stellen ganz bedeutend ist, wird man
begreifen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß Tokio
gegen 2 Millionen Einwohner zählt. Die innere Aufteilung
der einzelnen Stadtviertel ist interessant; Versetzung der
Straßenmündungen gegeneinander, deren Vorteil für den
Verkehr wir erst jetzt wieder zu erkennen beginnen, sieht
man vielfach angewandt. Es sei mir erlaubt, mit kurzem
Seitensprung auf die Anwendung derselben Straßenverset-
zung schon im alten Pompei hinzuweisen.
Am glattesten durchgeführt ist dieser Gedanke der großen
Einteilung und kleinen Aufteilung zu sehen an Abbildung a,
Tafel 83, dem Plane von Kalkutta, das mir überhaupt das
am unmittelbarsten lehrreiche Beispiel zu sein scheint.
Die kürzeste Verbindung von Punkt zu Punkt, vie sie
auf größere Strecken der Verkehr fordert und immer
fordern wird, bleibt die gerade Linie. Dem entsprechen
die geraden oder leicht geschwungenen Hauptstraßen, die
sich auf unserem Plane deutlich abheben und in Wirk-
lichkeit dem Stadtbilde große, bedeutende Perspektiven
geben. Zwischen ihnen bleiben große Blocks (ähnlich
unsern Berliner Riesenblocks), die aber hier in der inter-
essantesten Weise aufgeteilt sind. Der Durchgangsverkehr
wird solches Gewinkel nie aufsuchen, darum bleiben diese
Blöcke stille Inseln inmitten der großen Ströme; ja sogar
gegen Einblicke sind sie geschützt durch einen ersten Knick,
142
DER STÄDTEBAU
mit dem, wie man erkennen wird, die Gassen häufig von
der Hauptstraße aus beginnen. Der innere Verkehr in
diesen schmalen Gassen aber ist durch all die Kunstgriffe
und Motive, die wir unsern alten Städtchen in jüngster
Zeit wieder ablernen, möglich und angenehm gemacht.
Die große unbebauteFläche im Umkreis desForts, mitder
zusammen das Stadtgebiet zwischen Ringkanal, Ringweg
und Gangesfluß 23 qkm beträgt, ist mit ihren herrlichen Alleen
und weitausgedehnten, englischem Bedürfnis entsprechen-
den Sportfeldern nicht minder bemerkenswert für uns.
Wie jedoch andern Ortes europäische Kolonisten eine
Stadt dem Gelände anzupassen wußten, dafür gibt Abbil-
dung b ein betrübendes Beispiel. Rangoon wurde 1852
gegründet und ist heute mit seinen 200000 Einwohnern der
Hauptausfuhrhafen Burmahs. Aber was hat solches Schach-
brett aus vollen und angesägten Rechtecken zu tun mit
dieser herrlichen Halbinsel am Zusammenfluß zweier großer,
schiffbarer Ströme?
Um nicht mit solch traurigem Beispiel zu schließen,
bitte ich Abbildung c, dem Plane der altindischen Königs-
stadt Delhi einige Aufmerksamkeit zu schenken; ich muß
an mich halten, um jetzt nicht zu schwärmen von den
Kostbarkeiten der hochgelegenen Königsburg, von Indra-
pat, Ferozabad und den andern tausendjährigen Trümmer-
stätten rundum, von den märchenhaften Bazaren der Stadt,
in den?!n man um tausend Jahre sich zurückversetzt fühlt.
Ich erwähne nur, was diese Stadt für unser Thema inter-
essant macht, und das ist die Art und Weise, wie sie die
ihr gestellten Aufgaben gelöst hat. Es handelt sich um
eine Festung. Von den Toren strahlen die Karawanen-
und Heerstraßen ins Land hinaus, die äußere und innere
Verbindung der Tore untereinander ist hergestellt, die
Häuserblocks zwischen den innern Verkehrsadern sind in
der zuvor besprochenen Weise aufgeteilt, kurz die durch
Wall und Graben gegebene Aufgabe ist glatt und einfach
erfüllt.
BERLINER WOHNBAUBLOCKE.
(Fortsetzung und Schluß aus Heft 10).
Die Mittel zur besseren oder anders gearteten Ausnutzung
bestehen in der Einlage von Zwischenstraßen, sei es nun
öffentlichen oder Privatstraßen, undvonWohnhöfenverschie-
dener Art, in der Einbuchtung der Baufluchtlinie und in der
hufeisen- oder mäanderförmigen Gestaltung der Straßenfront.
Das einfachste Mittel bestände ja in der Einziehung
von öffentlichen Zwischenstraßen und zwar da, wo
kleine Wohnungen errichtet werden sollen, in solcher An-
zahl, daß möglichst nur Vorderhäuser entstehen. Darauf
hat Professor Messel zuerst hingewiesen, allerdings gleich
mit der Einschränkung, daß, wenn der an diese Aufteilungs-
straße abzutretende Boden bereits als Bauland bezahlt
worden sei, die Ausführung dieses Gedankens meist un-
möglich sein würde. Doch nicht allein dadurch. Wie
die vergleichende Berechnung für einen beliebigen Bau-
block ergibt, geht dabei auch soviel an Wohnfläche ver-
loren, daß die Bebauung des ungeteilten Blockes (mit nur
°/ro der inneren Zone) für den Besitzer immer vorteilhafter
bleibt, obwohl sich durch passend gelegte Zwischenstraßen
die 5/10 Bebauung völlig in eme '/, Bebauung umwandeln
ließe. Aus demselben Grunde hat auch die von der Bau-
ordnung gewährte Möglichkeit, " ,0 der inneren Zone zu
bebauen, wenn die Bauhöhe 10 m nicht übersteigt, wenig
Aussicht auf allgemeinen Erfolg, denn hierbei verliert man
sogar noch mehr an Wohnfläche. Die nachträgliche Ein-
ziehung öffentlicher Zwischenstraßen ist also für den Grund-
besitzer ein schlechtes Geschäft. Dieses Mittel wird daher
nur unter besonders günstigen Umständen in Frage kommen,
z. B. bei der Durchführung bereits vorhandener Sack-
straßen, wie der gegenwärtig hinter der Apostelkirche
nach der Frobenstraße hin durchgeführten Querstraße.
Dann überhaupt für bessere Wohnungen, deren Mietertrag
den kostspieligenStraßendurchbruchbezahltmacht. Nament-
lich der Drang nach Einfamilienhäusern, den alle Groß-
stadtsucht auch in Berlin noch nicht hat ersticken können,
wie die Sackgassen auf den früher Kielganschen Ländereien
an der Kurfürsten-, Derfflinger- und Maaßenstraße beweisen.
Diesem Drange folgend, ist seinerzeit auch die Englische
Straße in Charlottenburg als öffentliche Straße angelegt
und an einer Seite mit kleineren Reihenhäusern bebaut
worden. Da aber die Breite der Straße eine höhere Be-
bauung gestattet, sind auf der gegenüberliegenden Seite
später die üblichen Mietkasernen entstanden.
In dem für eine niedrigere Bauweise mangelnden
Schutze mag auch der Grund liegen, daß eine an der
Marchstraße entstandene Reihe von Dreifensterhäusern
keine weitere Fortsetzung gefunden hat.
Anders liegt es mit der Aufteilung durch Privat-
straßen. Diese werden im baupolizeilichen Sinne jetzt
als Höfe angesehen. Welche Tücken ihre Anlage in-
folgedessen in sich birgt, hat die voraufgegangene Mit-
teilung des Herrn Regierungsbaumeisters Goldschmidt auf-
gedeckt. Trotzdem bildet sie oft den einzigen Ausweg,
um den üblichen schematischen Gartenwohnungen zu ent-
gehen. Ein vornehmes Beispiel mit herrschaftlichen Miet-
wohnungen, bietet dafür die von der Baugesellschaft ,, Pots-
damer Straße" angelegte (Architekten Cremer & Wolffen-
stein), und von der Potsdamer Straße No. 121 ausgehende,
im Haken nach der Lützowstraße umgeknickte Privatstraße,
deren Lageplan hier mit einer Naturaufnahme auf Tafel 74
(siehe Heft 10) viedergegeben wird. Die Straße stößt dicht
an die rechtseitige Nachbargrenze, gegen deren Bebauung
mit einer hohen, kahlen Grenzmauer die schöne Anlage aller-
dings nicht gesichert erscheint. Hoffentlich übt der Fiskus als
glücklicher Besitzer des anstoßenden Parkgrundstücks
nachbarliche Rücksicht. Der Straßendamm ist etwa 4 m
breit und hat vor den Hauseingängen Ausbuchtungen zum
Vorfahren, die den Fußsteig unterbrechen, wodurch sich
aber bei dem geringen Verkehr einer derartigen Straße,
keine Übelstände ergeben haben. Die Vorgärten bilden
streckenweise zusammenhängende, größere Flächen, da
die Bebauung bis an die linksseitige Nachbargrenze heran-
gerückt ist. Der Ausgang nach der Lützowstraße bildet
eine überbaute Toreinfahrt.
Ist diese Anlage eine einseitige, so stellt der Goethe-
park in Charlottenburg (von der Schöneberger Baugesell-
143
DER STÄDTEBAU
Schaft gegründet) eine beiderseitig bebaute Anlage in ein-
facherer Ausflihrung, für Mittelwohnungen, ohne Vor-
gärten dar, so daß ein Wohnhof entstanden ist mit Mittel-
garten und seitlichen Fahrwegen nebst Fußsteigen — Ein-
und Ausfahrt dieses Wohnhofes sind überbaut. Während
im ersten Beispiele die Bebauung noch mit der üblichen
Haustiefe durchgeführt werden konnte, bilden hier durch-
gehende Seitenflügel eine Bebauung mit halben Haustiefen,
also eine aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grün-
den ungünstigere Bebauung, ohne Querlüftung und mit den
Kosten einer hohen und nur einseitig genutzten Grenz-
wand belastet. Nur besondere Umstände können eine der-
artige Anlage rechtfertigen, die nur der Vorzug gewährt,
daß sie in ihrer Abgeschlossenheit nicht durch die Be-
bauung der Nachbargrundstücke geschädigt werden kann.
In ähnlicher Weise ist das unregelmäßig geformte Hinter-
land zwischen der Hussiten- und der Strelitzer Straße
vom Vaterländischen Bauvereine für Kleinwohnungen
ausgenutzt worden — die Versöhnungsstraße geht mit-
ten hindurch, versöhnt aber nicht mit den noch be-
sonders flach geratenen Räumen der Seitenflügel -Bauart.
Besser ist die Aufgabe für größere und Mittel -Wohnungen
in einer älteren Anlage, in Riehmers Hofgarten, gelöst,
der von der Yorkstraße 84 bis zur Hagelsberger Straße 10
reicht und eine Abzweigung nach der Großbeerenstraße
hat. Nach der Hagelsberger Straße hin ist die Anlage
ganz offen, wie eine öffentliche Straße und mit Vorgärten
ausgestattet; nach der Großbeerenstraße und nach der
Yorkstraße hin sind die Öffnungen als hohe Einfahrten
überbaut und die Hofstraßen mit Grünanlagen in der Mitte
geschmückt. Die seitliche Bebauung ist eine zum Teil
hufeisenförmige mit gärtnerisch behandelten Vorhöfen.
Im Ganzen eine großzügige Anlage, in der die Zusammen-
legung der Höfe zur einheitlichen Wirkung gebracht ist.
Ein weiteres Beispiel bildet die wieder einseitige Bebauung
mit kleinen zweistöckigen Wohnhäusern (Abb. auf Tafel 76)
auf dem Grundstücke Prinzenalle 46a, die durch größere
Vorgärten von dem an der gegenüberliegenden Grenze ent-
lang geführten Fahrwege von nur 2,3 m Breite nebst dem
Fußsteige getrennt sind. Diese Straße endet als Sackgasse
mit einem Wendeplatz. (Architekten Salinger & Breslauer,
deren Gefälligkeit die Abbildung zu verdanken ist).
Eine der ersten in Berlin entstandenen Privatstraßen
war die Hildebrandtstraße, zwischen Tiergarten- und Kö-
nigin-Augustastraße mit etwa 5 m Dammbreite und je 1 m
breiten Fußsteigen an den Vorgärten, die anfangs nur eine
niedrige Bebauung mit z. T. freistehenden bescheidenen
Häuschen gezeigt hat. Diese Straße war in der Absicht
angelegt, sie später der Stadt als öffentliche Straße zu über-
eignen. Aus welchem Grunde es dazu nicht gekommen
ist, mag ebenso dahin gestellt bleiben, wie die Beantwor-
tung der Frage, ob nicht die auffällige Tatsache, daß sie in
den letzten Jahren eine höhere Bebauung erhalten hat, damit
im Zusammenhange steht?! Zur Unterhaltung dieser Straße
ist jeder der darin wohnenden Eigentümer mit verpflichtet.
Das Bedürfnis nach einer weitergehenden Aufteilung, hat
aber auch zu anderen Lösungen geführt, die nicht ohne Reiz
sind, zu Wohnhöfen mit nur einer Zufahrt, z. B. dem in der
Potsdamerstr.113 und noch besser in derGenthinerstr.il an-
fangs der siebziger Jahre vorigen Jahrhunderts von E. Klin-
genberg mit Wendeplatz und Hausgärten angelegten, in
ruhiger Zurückgezogenheit mit Einfamilienhäusern, die
Vor- und z. T. auch Hintergärten haben (siehe Tafel 75,
Abb. a u. b). In neuerer Zeit ferner z. B. zu der Sackgasse
mit Wendeplatz, von der Tiergartenstr. 7/8 ausgehend, in den
großen Gärten wohlhabender Grundbesitzer, die aber noch
nicht reich genug zu sein scheinen, um sich ihre Gärten unge-
schmälert zu erhalten. Landhausartige Wohnhäuser besetzen
hier das Blockinnere. Die Entwicklung der Bebauung
in der Tiergartenstraße bietet übrigens ein lehrreiches Bei-
spiel für die Unsicherheit in der Lösung städtebaulicher
Aufgaben. Die Straße schneidet mit einer sanften Krüm-
mung schief über die Grundstücke. Die älteren Land-
häuser waren aber, wie im ganzen älteren Städtebau über-
haupt, senkrecht zu den Grundstücksgrenzen errichtet,
stehen also schief zur Straßenflucht. Anstelle der alten
Landhäuser oder dawischen sind nun später auch höhere
Wohnhäuser eingedrungen, die bis an die Nachbargrenze
gerückt, die sägeförmige Bauflucht mit den sich vorschie-
benden Brandmauern verunzieren.
Wohnhöfe waren im Mittelalter sehr beliebt, beson-
ders für Kleinwohnungen. Berlin hat noch ein Beispiel
im sogenannten „Großen Jüdenhofe" mit offener Einfahrt
von der Jüdenstraße her.
Damit könnten wir die Privatstraßen und die straßen-
ähnlichen oder mit den öffentlichen Straßen nur einseitig
verbundenen eigentlichen Wohnhöfe verlassen, um noch
den geschlossenen, zu Wohnzwecken angelegten Hinter-
höfen eine kurze Betrachtung zu widmen. Doch kann die
allgemeine Schlußbemerkung nicht unterdrückt werden,
daß die Anlage von Privatstraßen mehr Förderung verdiente.
Dabei wäre zu unterscheiden, ob es sich um ein einziges
zusammenhängendes Grundstück handelt, das in einer
Hand liegt und bleiben soll, oder, ob mehrere selbstän-
dige Grundstücke geschaffen werden sollen, denen eine
gemeinsame Verbindung mit der öffentlichen Straße sicher-
zustellen ist. Im ersten Falle trifft in der Tat die polizei-
liche Auffassung vom Hofe zu, immerhin wäre es er-
wünscht, da die Privatstraße gegenüber der üblichen Be-
bauung mit geschlossen umbauten Hinterhöfen eine bessere
Verteilung der Bebauung an offenen Wohnhöfen mit sich
bringt, die aber jetzt nur unter besonders günstigen Um-
ständen, bei passenden Grundstücksformen, bei weiträu-
miger Bauweise usw., möglich ist, daß irgend welche Er-
leichterungen dieser Bebauungsart Vorschub zu leisten ver-
möchten. Im zweiten Falle erscheint jedoch eine andere
Auffassung vom Wesen der Privatstraße geboten. Es liegt
ein Widerspruch darin, daß im rechtlichen Sinne mehrere
Grundstücke vorhanden sind, im polizeilichen Sinne
aber die dazu notwendige Straße als solche nicht aner-
kannt wird. Die Anlieger werden im gewissen Sinne sogar
dafür bestraft. Denn_ der Baupolizei genügt schon eine
Grundstücksdurchfahrt von 2,3 m Breite. Während diese
aber bei der Ermittlung der bebaubaren Fläche miteinge-
rechnet wird, wird die von der Privatstraße eingenommene
Fläche, die naturgemäß ein selbständiges Grundstück bildet,
von vornherein ausgeschieden. Durch diese schlechtere
Behandlung der Privatstraße unterstützt die Baupolizei
mittelbar die schablonenhafte Bebauung großer Grund-
stückskomplexe. Es dürfte wohl möglich sein, den Begriff
der Fluchtlinie auch für die Privatstraße wieder herzu-
stellen, wobei man ja vielleicht eine Mindestbreite von
etwa 8 m oder bei geringerer Breite eine gewisse Vor-
gartentiefe zur Bedingung stellen, als Gegenleistung aber
144
DER STÄDTEBAU
auch dieselbe oder wenigstens annähernd dieselbe Bebau-
barkeit gewähren könnte, die an der öffentlichen Straße
zulässig ist. In dieser Beziehung sei an die vor mehreren
Jahren veröffentlichte Anlage des vom Geheimen Baurat
O. March geschaffenen Amalienparks in Pankow (siehe Abb. c
der Tafel 84) erinnert, wo ein früher für Hochbebauung be-
stimmtes Gebiet später in die Landhausklasse versetzt worden
ist, so daß, um eben Landhäuser errichten zu können, die
Aufteilung eines außergewöhnlich großen Parkgrundstücks
geboten war und zwar durch eine Doppelprivatstraße mit
zwischengelegten Gartenanlagen, derart, daß deren Fläche
bei Ermittlung der Bebaubarkeit miteingerechnet wurde,
obwohl dadurch jedem für sich eingefriedigten Grundstück
eine geringere Freifläche verblieb, als sonst vorgeschrieben
ist. Dadurch, daß diese Privatstraßenanlage von der Ge-
meinde übernommen wurde, bleibt der Zustand unver-
ändert und damit die bebaute Fläche im Ganzen in den
polizeilichen Grenzen.
Die Nachteile der vorhin schon erwähnten, an die
Grenzwand geklebten Halbhäuser lassen den Berliner
Spar- und Bauverein auf diese Art der Bebauung mög-
lichst verzichten, indem er freistehende Gartenhäuser in
den Hof hineinstellt, wie die (siehe auf Tafel 75, Abb. c^
Heft 10) Ansiedlung an der Stargarder Straße erkennen läßt.
Leider kann diese Bebauungsart innerhalb der engräumigeren
Bauzonen für den Privatunternehmer keine vorbildliche sein,
weil sie keine volle Ausnutzung des Baugrundes gestattet.
Denn ein Nebenzweck, den dieser Verein verfolgt, verlangt
große zusammenhängende Höfe, um den Kindern der Nieder-
lassung Spielplätze zu bieten und um die Hofwohnungen
zu wirklichen Gartenwohnungen umzugestalten. Immer
läßt sich hierbei die Anordnung Berliner Zimmer nicht
vermeiden, wie die Abbildung a auf Tafel 77 von den
neuesten Bauten dieses Vereins am Nordufer erkennen
läßt. Ähnliche Wege geht der Beamten-Wohnungsverein,
von dessen Niederlassung in Wilmersdorf Abbildung b
auf Tafel 77 ein Bild gibt, wobei man sich allerdings die
Frage vorlegen darf, warum man hier nicht mit der Auf-
teilung durch Privatstraßen weiter gegangen ist. Die Aus-
buchtungen des Hauptwohnhofes ergeben jedoch eine Be-
bauungsart, die wir weiterhin noch als eine vorteilhafte
für öffentliche Straßen kennen lernen werden. Zum Ver-
gleiche ist es von Interesse zu sehen, wie der Privatunter-
nehmer die tiefen Baublöcke üblichen Zuschnitts für Klein-
wohnungen aufteilt. Durch gütige Vermittlung des Herrn
Baurat Höpfner habe ich den Plan erhalten, nach dem der
Baumeister Kurt Berndt ein Grundstück in der Schön-
hauser Allee mit 3 Quergebäuden und 4 Seitenflügeln
hintereinander bebaut hat (Abb. b auf Tafel 88). Das
Grundstück ist 117,3 ni tief, die Höfe sind rund 20 m
lang, was den anliegenden Gebäudehöhen entspricht bei
12,5 m Breite; aber auch die Seitenflügel haben freie
Höfe vor sich, da von der Vergünstigung der Hofgemein-
schaft Gebrauch gemacht wurde. Nur dem letzten Hofe
ist diese Gemeinschaft nicht zu Gute gekommen, weil
nach der Auffassung des Kgl. Polizei-Präsidium „die
grundbuchliche Eintragung zur Bildung von Hofgemein-
schaften nur dann rechtswirksam ist, wenn die beteiligten
Grundstücke nicht einem und demselben Eigentümer ge-
hören, da die Begründung und der Erwerb einer Grund-
dienstbarkeit, als welche sich die hier in Betracht kom-
mende Hofgemeinschaft nach § 1018 des am 1. Januar 1900
in Kraft getretenen Bürgerlichen Gesetzbuches darstellt, zu
gunsten eines anderen Grundstücks desselben Eigentümers
nicht erfolgen kann und daher ihrem Inhalte nach unzu-
lässig ist. Die Motive zum Entwurf eines Bürgerlichen
Gesetzbuches Bd. III, S. 480 sprechen dies ausdrücklich
aus, weil die Möglichkeit eines Vertrages mit sich selbst
nicht anzunehmen sei und die Zulassung eines gleich wirk-
samen einseitigen Stiftungsaktes weder im bisherigen Recht
auszusprechen, noch durch ein praktisches Bedürfnis er-
fordert werde. Ob dieses letztere Bedürfnis den Berliner
Baupolizeivorschriften gegenüber tatsächlich besteht, muß
dahin gestellt bleiben." Liegen Grundstücke also in einer
Hand, so ruht die eingetragene Hofgemeinschaft so lange,
bis das Nachbargrundstück zur Bebauung einen anderen
Eigentümer bekommen hat. Dem Laien fällt es schwer,
dieser Auslegung beizutreten, da es gerade dann am
leichtesten erscheint, eine Hofgemeinschaft durchzuführen,
wenn eben zwei benachbarte Grundstücke in einer Hand
liegen. Es dürfte dies sonst geradezu Scheinverkäufe
herausfordern. In dem vorliegenden Falle hätte man nur
wünschen mögen, die Grundstücke wären noch umsoviel
breiter bemessen werden, daß man anstatt der Seitenflügel
hätte Mittelflügel anordnen können, den nach beiden
Seiten hin Hofgemeinschaft zu gewähren gewesen wäre.
Wenn man die Hofwohnungen mit in den Kauf nimmt,
von der Verteuerung des Baues durch Seitenflügel und
von der geringeren Brauchbarkeit der Berliner Zimmer
für Kleinwohnungen absieht, so erscheint diese Lösung
unter den gegebenen Verhältnissen sonst als eine wohl-
gelungene.
Endlich müssen wir noch einer Bebauungsart gedenken,
die durch streckenweises Zurücksetzen der Bauflucht,
durch Vorhöfe und straßenartige Einschnitte, also nach
vornehin offene Wohnhöfe wieder zur Belebung des Straßen-
bildes beiträgt. Ein im Jahre 1903 vom Berliner Archi-
tekten-Verein veranstaltetes Preisausschreiben für die Be-
bauung eines Blocks in Schöneberg stellte folgende Be-
dingungen:
1. Die bisher übliche Bodenaufteilung führt regelmäßig
zur Errichtung von Seitenflügeln und Quergebäuden mit
einer Reihe von geschlossen umbauten Hofanlagen, deren
Flächen selbst dann, wenn mehrere Höfe zusammenstoßen,
für eine ausgiebige Durchlüftung und Belichtung des Block-
innern nicht groß genug sind. Zur Verhütung dieses Übels
soll der Block so aufgeteilt werden, daß die unbebaut
bleibenden Flächen ein zusammenhängendes Ganzes bilden.
2. Die ba iliche Ausnutzung der Grundstücke darf nicht
hinter dem zurückbleiben, was nach dem für den Block
geltenden polizeilichen Höchstmaße zulässig ist. Die Ge-
bäude sollen durchweg fünf Wohngeschosse erhalten.
Dem Verfasser ist es unbekannt geblieben, ob diese Auf-
gabe gelöst worden ist. Deshalb sei hier auf ein anderes Bei-
spiel verwiesen (B. A. W. 1901, wiedergegeben auf Tafel 84,
Abb. a u. b), das zur Vermeidung von Seitenflügeln an Hinter-
höfen eine hufeisenförmige Grundrißanlage für die Häuser
20, 21 in der Luitpoldstraße (von Lenz & Pohle, Architekt:
Paul Jatzow) gewählt hat. Die Hauptflächen der Höfe
sind mit im ganzen 16 m Front nach vorne zusammen-
gelegt und zum Schmuckgarten umgestaltet; während
hinter den Häusern Wirtschaftshöfe verblieben. In diesem
Falle handelte es sich allerdings nicht um einen besonders
tiefen Baublock; das Grundstück hat nur 30 m Tiefe, doch
145
DER STÄDTEBAU
ist damit ein Fingerzeig gegeben, wie auch bei großen
Tiefen vorgegangen werden kann. Die Einbuchtung der
Fluchtlinie ist hier eine freiwillige, und hat deshalb den
Vorzug, daß das Vorgartengitter als Leitlinie für das Auge
durchläuft, im Gegensatze zu den durch den Bebauungsplan
festgelegten Ausbuchtungen der Fluchtlinie, z. B. in der
Heilbrunner Straße, wo auch die Straßenflucht die Ausbuch-
tung mitmacht und inmitten der so verbreiterten Straße ein
kleiner Gartenfleck angelegt worden ist (vergl. Tafel 85).
Der Berliner Spar- und Bauverein beabsichtigt seine,
in Charlottenburg an der Straße 35 gelegenen Grundstücke
in der Weise zu bebauen, daß vordere Wohnhöfe geschaffen
werden als Schmuckhöfe, während die daneben verbleiben-
den Hinterhöfe zu Kinderspielplätzen und wirtschaftlichen
Zwecken bestimmt sind; um eine möglichst zweckmäßige
Grundlage für diese Ansiedelung zu erhalten, waren auf
Grund der nachfolgenden Bedingungen Regierungsbau-
meister R. Goldschmidt, Th. KampfFmeyer & Co. und der
Verfasser zur Bearbeitung von Plänen aufgefordert.
,,Die Baugenossenschaft will für ihre Mitglieder billige,
•gesunde, praktische und gemütliche Wohnungen schaffen.
Die Bauten bleiben dauernd im Besitze der Genossen-
schaft, doch ist wegen der Beleihung notwendig, daß
Block A in mindestens drei selbständig zu bebauende
Grundstücke geteilt wird. Die Teilung der Blocks B und
C in je zwei selbständige Grundstücke ist erwünscht, aber
nicht erforderlich. Die nach dem Innern der Baublocks
gelegenen Wohnungen sollen -von gleichartigen Mietern
bewohnt werden, wie die Wohnungen, die an der Straße
liegen, dürfen also nicht minderwertiger sein. Eine aus-
giebige Durchlüftung und Beleuchtung des Innern der
Baublocks, welche Gartenanlagen und Kinderspielplätze
enthalten sollen, ist unbedingt erforderlich. Aus diesem
Grunde soll, obwohl an sich eine größere Ausnutzung
des Baulandes erwünscht ist, zugelassen werden, daß nur
die Hälfte des Baulandes bebaut wird. Es müssen jedoch
auf dem Bauplatze mindestens 900 Wohnungen errichtet
werden, und zwar etwa 300 Wohnungen mit 1 Zimmer,
etwa 500 Wohnungen mit 2 Zimmern und etwa 100 Woh-
nungen mit 3 bis 4 Zimmern. Außer den Wohnungen
sind auf dem Gelände noch zu errichten:
1. Ein Vereinshaus für die Mitglieder der Baugenossen-
schaft, enthaltend einen Saal von 600 qm, nebst kleineren
Räumen und einer Gastwirtschaft von 150 qm, sowie den
dazu gehörenden Wirtschaftsräumen (Küche usw.). Die
gesamten Vereinsräume sollen eine bebaute Fläche von
etwa 1000 qm ausmachen. Es ist erwünscht, daß der
Saal durch verschiebbare Trennwände in kleine Abteilun-
gen zerlegt werden kann.
2. Eine Bäckerei nebst Laden in Größe von insgesamt
200 qm.
3. 20 Läden verschiedener Größe, insgesamt 600 qm ohne
Wohnung ausmachend, nebst den dazu gehörenden Woh-
nungen."
Die eingegangenen Lösungen sind aus den Abbildungen
auf Tafel 86 ersichtlich. Goldschmidt ist wieder auf die
geschlossene Frontbebauung zurückgegangen, in dem er
die für den Spar- und Bauverein so charakteristischen
Gartenhäuser noch vermehrt, so daß die Zahl der Berliner
Zimmer auf ein Mindestmaß heruntergedrückt wird.
Bei Kampffmeyer & Co. sind die Berliner Zimmer da-
gegen reichlich vertreten, und, unter Beibehaltung des Ge-
dankens der Vorhöfe, Querhäuser angeordnet, offenbar,
um eine bessere Ausnutzung zu erzielen. Der Verfasser
hat auf verschiedene Weise der Aufgabe beizukommen ge-
sucht in dem Bestreben, die bebaubare Fläche zu sichern.
Zu den Abbildungen auf Tafel 87 wird folgendes be-
merkt: Die Vorderhöfe, die sich nach der Straße hin öffnen,
setzen die daran liegenden Wohnungen in Beziehung zur
Straße. Durch diese Anordnung wird auch die Zahl der
unmittelbar an der Straße liegenden Balkone vermindert,
der Wert des Balkons aber erhöht, indem die Balkone an
den straßenwärts geöffneten Höfen einen besseren Wind-
schutz genießen. Auch wird dadurch ein Verlust an Vor-
land für einspringende Balkonanlagen, wie sie die Abbil-
dung a auf Tafel 77 (Heft 10) erkennen lässt, vermieden.
Im nördlichen Bebauungsblocke des Vorentwurfes (Abb. a,
Tafel 86) sind nur zwei solcher Höfe vorgesehen. Ohne
etwas an der Bebauungsfläche zu verlieren, könnte
man noch weiter gehen und, wie Abb. a, Tafel 87 zeigt,
deren drei anordnen. Die Zahl der eigentlichen Hof-
wohnungen, der Hinterwohnungen, würde damit noch
weiter vermindert. Während im ersten Falle die be-
baute Fläche rund 6646 qm beträgt, würde sie sogar im
zweiten Falle noch etwas mehr, nämlich 6670 qm be-
tragen, also reichlich den Verlust durch eine dann noch
weitere erforderliche Durchfahrt ausgleichen. Man könnte
die bebaute Fläche noch darüber hinaus vermehren, ohne
den Entwurf zu verschlechtern, nämlich durch Erbauung
von Hinterhäusern an der Grenzwand in den straßenwärts
geöffneten Höfen, so daß diese hufeisenförmig umbaut wür-
den, wodurch im ganzen eine mäanderförmig sich ab-
wickelnde, auf mehr als das Doppelte verlängerte Straßen-
front zu schaffen wäre. Das so zu gewinnende Mehr an
Baufläche würde etwa rund .363 qm betragen. Im ganzen
ständen dann 7033 qm Baufläche zur Verfügung. Dadurch
würde auch die kahle Grenzmauer gegen den Nachbar hin
gedeckt, der Einblick in den Hof also um vieles freund-
licher gemacht.
Dieser Bebauungsart steht nun die übliche mit ge-
schlossener Straßenfront gegenüber, die sich nach Abb. b,
Tafel 87 mit 7066 qm in bezug auf die Ausnutzung ebenso vor-
teilhaft stellt. An Stelle straßenähnlicher Höfe treten hier in-
nere Schmuckhöfe, die durch eine breite offene Toreinfahrt
mit der Straße verbunden sind, also wieder innere Wohn-
höfe. Die Zahl der eigentlichen Straßenwohnungen wird
dadurch erheblich vermehrt, allerdings mit der üblen Folge,
daß auch zahlreichere und weniger geschützte Balkone an
die Straße zu liegen kommen; die übrigen Wohnungen
dürften mit denen in Abb. a gleichwertig sein. Der Privat-
unternehmer, der den Baugrund völlig ausnutzen muß,
kann aber nicht so bauen; er wird zu einer größeren
Zahl umbauter Höfe greifen müssen, denn die Tiefe des
Baublocks ist schon eine viel zu große, um noch zu
einer hygienisch und wirtschaftlich gleich guten Aus-
nutzung zu führen. In Abb. c ist deshalb noch eine
Lösung dargestellt, die den Block durch einen straßen-
artigen Hof parallel zur Hauptstraße aufteilt, so daß sich
an der hinteren Grenzmauer wieder eine Art Wohn-
hof bildet. Für diesen Fall ist die Baublocktiefe aber wie-
der zu gering, um eine durchweg gleich hohe Bebauung
durchführen zu können. Wenn man dem vorderen Teil
noch eine Tiefe von 16 m lassen will, kann diese hintere
Wohnstraße nicht mehr als 12 m Breite erhalten, und
146
DER STÄDTEBAU
würde demgemäß die Bebauungshöhe zu beiden Seiten
dieser Straße, wenigstens aus hygienischen Gründen, frei-
willig oder, falls die Straße als eine öffentliche angelegt
werden sollte, auf Grund der polizeilichen Bestimmungen
Abb. I.
auf drei Geschosse eingeschränkt werden müssen. Diese
Art der Bebauung ergibt noch 6360 qm fünfgeschossige und
2433 qm dreigeschossige Bebauung, also 39 296 qm Wohn-
fläche gegen 35 165 qm des Vorentwurfes und gegen 41 295 qm
bezw. 38 895 des Entwurfes nach Abb. a u. b. Es fragt sich
Abb. 2.
währen, Privatstraßen und Wohnhöfe anlegen zu können.
Dazu gehörte aber eine andere Regelung der Rechtsver-
hältnisse und dementsprechende baupolizeiliche Hand-
habung. Im übrigen sind kleinere Baublöcke für die ver-
schiedenen Wohnformen vorzuziehen.
Große Blöcke im freigehaltenen Blockinnern sind in
gesundheitlicher Beziehung zweifellos vorteilhafter, als
Bauwiche bei hoher Bebauung. Ein älteres Beispiel aus der
Landgrafenstraße sei im Textbilde 1 zur Erläuterung wieder-
gegeben, ohne es jedoch damit empfehlen zu wollen (Römer
& Herbig). Da die Bauwiche nur 2'/^ ni breit sind, konnten
noch große zusammenhängende Höfe geschaffen werden.
Jetzt müssen aber die Bauwiche 6 m breit sein; was dabei
Abb. 3.
t ^1
^ Manenstraße
iXvJ...^
- ^U^C
..... .... w...i-J.
■'4^ . '"
I'l
nun, ob ein derartiger Vermittlungsvorschlag zur Folge
haben könnte, daß ihn das Baugewerbe folgen würde, an-
derenfalls bleibt der Entwurf der Baugenossenschaft der
bessere. Die Baugenossenschaft hat schließlich den Plan laut
(Abb. a, Tafel 88) zur Ausführung angenommen, zumal der
Nachbar, der Militärfiskus, wünschte, daß die Höfe durch
eine hohe Mauer gegen das Kasernengrundstück abge-
schlossen würden.
Wie aus allem hervorgeht, kann die Freihaltung des
Blockinneren, die Anlage und dauernde Erhaltung von
inneren Gärten, abgesehen von den Fällen, wo durch frei-
willige Beschränkung der Bebauung zur Anlage von Spiel-
plätzen und Erholungsanlagen, zur Luftversorgung usw.
nur die rückwärtige Baufluchtlinie verhelfen. Ein
geglücktes Beispiel aus einem rheinischen Orte soll dem-
nächst im „Städtebau" veröffentlicht werden. In diesem
Falle sind große Baublöcke zu empfehlen. W^ünschens-
wert wäre es jedoch, daneben die Möglichkeit zu ge-
herauskommt, zeigt der im Wettbewerbe um die Bebauung
von Neu-Westend mit dem I. Preise bewertete Plan von
Reinh. Koch (Textbild 2). Von Hof und Garten ist da keine
Rede mehr, und doch sollen die Hinterwohnungen Garten-
wohnungen sein. Wie viel mehr wäre hier gewonnen,
wenn die Bauwiche zur Vergrößerung eines frei zu
lassenden Blockinnern hätten verwendet werden können.
Unter Umständen kann es überdies erwünscht sein,
daß die Gärten des Blockinnern, soweit sie nicht öffent-
liche sind, durch einen in der Mitte hindurchgehenden
Wirtschaftsweg miteinander verbunden werden. Das dies
zeigende Textbild 3 ist aus Öhmcke „Gesunde und weit-
räumige Stadtbebauung" entnommen; die Anlage rührt aus
dem Jahre 1892 vom Architekten Hinz her, und besteht
aus Dreifensterhäusern und Hintergärten.
147
DER STÄDTEBAU
SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE VORAR-
BEITEN FÜR STADTERWEITERUNGSPLÄNE.
Von Dr. Ing. FORBÄT, Frankfurt a. M.- Budapest.
III. Die Gliederung der städtischen Bevölkerung
nach der Höhe des Einkommens.
Die Kenntnis von der Gliederung der Bevölkerung
nach der Höhe des Einkommens ist vor allen Dingen
wichtig für die Ausgestaltung der Wohnviertel. Die
Zunahme der Bevölkerungsziffer, bezw. die Zahl der unter-
zubringenden Familien gibt zwar Aufschluß über die Zahl
der Wohnungen überhaupt, die im Stadterweiterungs-
gebiete vorgesehen werden müssen, nicht aber über die
Höhe der Mietpreise, denen sich diese Wohnungen anzu-
passen haben, wenn der Endzweck jeder Stadterweiterung
und Wohnungspolitik erreicht werden soll, daß nämlich
jeder Familie eine sowohl den gesundheitlichen, als auch
den vielen anderen Anforderungen modernen Kulturlebens
Rechnung tragende Wohnung zu einem Preise zur Ver-
fügung gestellt werden kann, der keinen unverhältnis-
mäßig großen Teil des der Familie zu Gebote stehenden
Einkommens in Anspruch nimmt.
Der Bebauungsplan gibt sowohl für sich, als auch in
Verbindung »mit der Bauordnung den Leitern der städti-
schen Verwaltungen verschiedene Mittel in die Hand, mit
welchen sie zur Ermäßigung der Wohnungspreise wirk-
sam beitragen können, namentlich wenn sich einer dieses
Ziel stets vor Augen haltenden Entwurfsbearbeitung auch
eine rechtzeitige, zielbewußte und umsichtige Art der Aus-
führung des Bebauungsplanes zugesellt. Die Fürsorge
der öffentlichen Gewalten wird sich hierbei, wie Dr. Rettich
mit Recht betont, in erster Reihe den ärmeren Bevölke-
rungsschichten zuwenden müssen, deren Einkommen-
verhältnisse nur einen geringen Aufwand für Wohnungs-
miete gestatten, und die, wie wir sehen werden, selbst in
den reichsten Städten den weitaus überwiegenden Teil der
Bevölkerung ausmachen. Während es mitbezug auf die
Unterbringung der wohlhabenderen Kreise im allgemeinen
genügen wird, wenn entsprechend gelegene und ausge-
gestattete Viertel in genügender Ausdehnung rechtzeitig
bereitgestellt werden, und alles andere, einschließlich der
Preisbildung, solange diese keine unvernünftigen Formen
annimmt, ruhig der Privattätigkeit, beziehungsweise den
zukünftigen Bewohnern dieser Viertel überlassen werden
kann, erwachsen denBehördenweitgehende Verpflichtungen,
wenn sie die in materieller Hinsicht hilfloseren Schichten
der Bevölkerung vor Wohnungsverhältnissen bewahren
wollen, die geeignet sind, jede noch so gut gemeinte, auf
die Besserung der Lage der unteren Volksschichten ab-
zielende Bestrebung von vornherein zu vereiteln.
Außer der unmittelbaren Wohnungsfürsorge ist gerade
in den Gegenden, in welchen vorzugsweise die ärmere
Bevölkerung untergebracht werden soll, bereits bei Auf-
stellung des Bebauungsplanes auch allen übrigen Maß-
nahmen erhöhte Sorgfalt zuzuwenden, die dazu beitragen
können, das Wohnen in einem bestimmten Stadtgebiete ge-
sund und behaglich zu gestalten. Gärten und Parkanlagen,
Kinderspielplätze, Gelegenheit für öffentliche Musikauf-
führungen und sonstige Einrichtungen, welche die leib-
liche und geistige Gesundheit und Erholung und dadurch
(Fortsetzung und Schluß aus Heft lo).
mittelbar auch die Leistungsfähigkeit der sie benutzenden
Bevölkerung fördern, sind in diesen Vierteln von viel
größerer Bedeutung, als in denjenigen der reicheren Volks-
schichten, die sich den wohltuenden Einfluß eines Spazier-
ganges in freier Natur oder des Spielens der Kinder in
frischer Luft gegebenenfalls leichter verschaffen können,
als die mit einem kleinen Einkommen haushaltenden
ärmeren Familien.
Wenn sich der Verfasser eines Stadterweiterungs-
entwurfs diesen Verpflichtungen gegenüber den ungünstiger
gestellten Teilen der Bevölkerung bewußt wird und ihnen
bereits bei Aufstellung des Stadtbauplanes Rechnung zu
tragen bestrebt und fähig ist, kann er zur Hebung der all-
gemeinen Lage der einer solchen Hebung am meisten be-
dürftigen Teile der städtischen Bevölkerung wesentlich
beitragen und dadurch ein gutes Stück praktischer sozialer
und wirtschaftlicher Arbeit verrichten. Um in der hieraus
sich ergebenden Belastung der wohlhabenderen Einwohner
nicht über das notwendige Maß hinauszugehen, aber auch
nicht dahinter zurückzubleiben, ist es für den Verfasser
des Erweiterungsplanes unerläßlich, sich über die wirt-
schaftliche Lage der unterzubringenden Bevölkerung von
vornherein möglichst genau zu unterrichten.
Den Ausgangspunkt der Untersuchungen bildet auch
in diesem Falle die Ermittlung der wirtschaftlichen
Gliederung der in dem bereits bebauten Stadtgebiete
wohnenden Bevölkerung, woran sich auch hier eine Unter-
suchung über die Veränderungen anschließen soll, denen
diese Gliederung seither unterworfen war, um hieraus auf
die in Zukunft weiter zu erwartenden Veränderungen
schließen zu können. Da für uns, wie bereits ausgeführt,
hauptsächlich die Kenntnis der Lage der ärmeren Volks-
schichten von Wichtigkeit ist, soll im folgenden, bevor
auf die Besprechung der Einkommenverhältnisse der
städtischen Bevölkerung eingegangen wird, auf Grund
eines vom Freiherrn von Berlepsch gehaltenen und in
Jahrgang 1903 der „Sozialen Praxis" abgedruckten Vor-
trages zunächst einiges über die kleinen Einkommen in
Deutschland überhaupt gesagt werden, da die vom Statisti-
schen Jahrbuch deutscher Städte mitgeteilten und in
Tabelle 3 zusammengestellten Zahlen sich nur auf die
Städte mit über 50 000 Einwohnern beziehen, aus den auf die
Gesamtbevölkerung der einzelnen Staaten sich beziehenden
Zahlen aber hervorgeht, daß die Einkommenverhältnisse
auch auf dem Lande so beschaffen sind, daß auf eine
möglichst wirksame Verbilligung der Wohnungen ab-
zielende Maßnahmen auch bei der Bearbeitung von Be-
bauungsangelegenheiten in kleineren Städten und auf dem
Lande vollauf begründet erscheinen.
Die Ausweise über die Einkommensteuer zeigen näm-
lich auf den ersten Blick, wie groß die Anzahl der Ein-
wohner mit einem kleinen Einkommen überhaupt ist.
In Preußen hatten im Jahre 1892 70,27%, im Jahre 1900
62,41 °/o der Bevölkerung ein kleineres Einkommen als
900 M. In Sachsen besaßen ein kleineres Einkommen als
500 M. im Jahre 1879 51,52 %, 1894 36,59%, 1900 28,29%,
148
DER STÄDTEBAU
Tabelle 3. Angaben, betreffend die wirtschaftliche Lage
einiger Städte.
Auf
1000
Im Jahre 1895 entfielen
Im Jahre 1896/97
auf den Kopf
der Be-
entfielen in % der
Ein-
völkerung
rn Ein-
Steuerzahler auf die
woh-
kommensteuer
Einkommen von M.
Stadt
ner
ent-
fielen
Steuer-
zahler
■)
Steuer-
betrag
Steuer-
pflich-
tiges
Ein-
komm.
Durch-
schnitt-
liches
Ein-
kommen
900
bis
3000
3000
bis
6000
über
6000
M.
M.
M.
Barmen ....
113
7,3
314
350—400
83,7
10,1
6,2
Essen
161
12,4
401
500—550
88,8
6,7
4,5
Bochum ....
230
6,3
366
400—450
92,8
4,2
3,0
Chemnitz . . .
365
9,9
554
550—600
—
—
—
Crefeld ....
96
6,4
275
350—400
81,2
II, I
7,7
Dortmund . . .
i86
7,7
349
450 500
90,3
5,9
3,8
Hamburg . . .
242
21,7
613
700-750
—
Frankfurt a. M. .
171
26,1
792
1000
73,7
13,9
12,4
Lübeck ....
—
—
—
—
—
—
—
Mannheim . . .
283
—
713
750 — 800
—
—
—
Stettin ....
129
9,9
366
450—500
79,5
11,5
9,0
Bremen . . , .
257
22
687
700—750
—
—
—
Meu
_
_
_
Potsdam ....
139
11,4
450
550—600
71,1
18,9
10,0
Kiel
136
4,8
241
350—400
83,3
10,6
6,1
Straßburg . . .
—
—
—
—
—
—
Freiburg i. Br. . .
239
—
542
550—600
Wiesbaden . . .
170
18
669
800 — 850
68,0
16,7
15,3
Darm Stadt . . .
—
—
—
—
—
—
—
Karlsruhe i. B.
260
—
612
600 — 650
—
—
—
Berlin
202
13,7
532
650—700
87,1
6,7
6,2
München ....
-
—
—
—
—
—
—
Dresden ....
475
16
841
800 — 850
—
—
—
Stuttgart ....
—
—
—
—
—
—
Mittel aus den 33
preuß. Städten mit
über 50 000 Ein-
148
9-8
431
—
—
—
—
wohnern
während die Zahl der ein kleineres Einkommen als 800 M.
besitzenden Einwohner in denselben Jahren 76,39, 65,3 und
55,69 "/„ betrug.
Was nun insbesondere die Einkommenverhältnisse der
Lohnarbeiter betrifft, so verdiente im Jahre 1901 in der
deutschen Textilindustrie ein Arbeiter im Mittel 634 bis
695 M., in der Ziegelfabrikation 548 M., in den Tabak-
fabriken 657 M., im Schornsteinfegergewerbe 689 M. usw.
Der Verdienst der gewöhnlichen, ungelernten Arbeiter be-
trug nur in 5 Zählbezirken mehr als täglich 3 M., in zahl-
reichen Bezirken dagegen nur 2 M. Bei einem Tagelohne von
2,50 M. und 300 Arbeitstagen ergibt sich ein jährliches
Einkommen von 750 M., wovon jedoch infolge von Arbeits-
losigkeit und Krankheit ein beträchtlicher Teil abgezogen
werden muß. Die in manchen Gegenden immer noch
') In dem Jahre, auf das sich vorstehende Tabelle bezieht, be-
trug das steuerpflichtige Mindesteinkommen in Preußen 900 M., in den
Hansastädten 600 M., in Hessen und Baden 500 M. und in Sachsen
300 M. Dies erklärt die großen Unterschiede in der Anzahl der Steuer-
zahler in den Städten der verschiedenen Bundesstaaten.
recht zahlreichen Hausarbeiter haben zum Teil noch ein
viel geringeres Einkommen aufzuweisen.
In Tabelle 3 sind nun einige sich auf die wirtschaftliche
Lage derselben Städte beziehende Angaben enthalten, die
auch in Tabelle 1 angeführt worden sind. Die ersten
4 Kolonnen der Tabelle geben ein vergleichendes Bild des
durchschnittlichen Reichtums der angeführten Städte,
während inbezug auf die Verteilung der verschieden großen
Einkommen innerhalb der steuerpflichtigen Bevölkerung
die letzten 3 Kolonnen Aufschluß geben. Inbetreff der
angegebenen Durchschnittszahlen ist auch hier der allen
solchen Berechnungen anhaftende Mangel zu betonen, daß
eine ganz kleine Anzahl ausnahmsweise großer Werte,
wofern sie nicht vor der Berechnung ausgeschieden werden,
schon eine erhebliche Verschiebung des Durchschnitts zur
Folge haben können, ohne daß dies in der allgemeinen
Lage der Bevölkerung begründet wäre. Die bedeutende
Höhe des durchschnittlichen Einkommens für 1 Kopf der
Bevölkerung z. B. in Frankfurt a. M. dürfte wohl auf
diesen Umstand zurückzuführen sein.
Wenn demnach die in der 4. Kolonne der Tabelle 3
angegebenen durchschnittlichen Einkommen für 1 Kopf der
Bevölkerung, die überdies auf Grund des zur Verfügung
stehenden statistischen Materials nur schätzungsweise er-
mittelt worden sind, auch nur ein annähernd zutreffendes
Bild von dem vergleichsweisen Reichtume der angezogenen
Städte zu geben imstande sind, so ergibt sich aus dem
Vergleiche der Zahlen dieser Kolonne dennoch eine Tat-
sache, die der Aufmerksamkeit auch des Städtebauers in
hohem Maße wert ist.
Die höchsten Ziffern sowohl für das steuerpflichtige,
als auch für das durchschnittliche Einkommen finden wir
nämlich bei den in der zweiten Gruppe der Tabelle zu-
sammengefaßten Handelstädten, welche, wie wir gesehen
haben, durchweg See- oder Binnenhafenplätze sind.
Während von den sechs Städten der ersten Gruppe der
Steuerbetrag und das steuerpflichtige Einkommen für
1 Kopf der Bevölkerung den aus den 33 größten preußischen
Städten berechneten Mittelwert nur in einem Falle erreichten,
bleibt von den Städten der zweiten Gruppe nur eine hinter
diesem Mittel zurück. Auch das durchschnittliche Ein-
kommen für 1 Kopf der Bevölkerung ist am größten bei
den Städten der zweiten Gruppe. Diese Beobachtung trägt
bei zur Begründung der Behauptung, daß der durch die
modernen Hafenanlagen mit bedingte Aufschwung im
Handelsverkehr auf die wirtschaftliche Entwicklung der
Städte einen günstigen Einfluß ausübt, daß mithin bei
solchen Städten, für welche die Möglichkeit der Ausnutzung
einer Wasserstraße gegeben ist, der Verfasser des Stadt-
bauplanes die Erzielung einer leichten und lebhaften
Wechselwirkung zwischen Land- und Wasserverkehr in
möglichst ausgedehntem Maße ali eine seiner wichtigsten
Aufgaben betrachten und bereits bei Aufstellung des Ent-
wurfes berücksichtigen muß.
Die drei letzten Kolonnen der Tabelle 3 zeigen die
Verteilung der verschieden großen Einkommen unter der
steuerzahlenden Bevölkerung der in Preußen gelegenen
Städte der Tabelle, in welchen das steuerpflichtige Mindest-
einkommen zu der Zeit, auf welche sich die Zusammen-
stellung bezieht, 900 M. betrug. Es entfielen nach Maß-
gabe dieser Zahlen auf die unterste Stufe des steuer-
pflichtigen Einkommens von '900— 3000 M. in den ver-
149
DER STÄDTEBAU
Tabelle 4.
Im Jahre 1892, bezw. 1898
entfielen in °;
0 der Steuer-
Zahler auf die Einkommen von
M.
Stadt
300 — 800
2200 — 5400
mehr als 5400,
bezw.
800— 2200
bezw.
bezw. mehr
400 800
2200 5300
als 5300
T • ■ /
44.4
44.2
7,7
3.7
Leipzig . . . j
36,3
51.25
8,52
4.0
Dresden . . . J
45.4
38,8
40,9
47.5
8,9
9,1
4,4
4,6
Chemnitz. , . |
53,2
42.9
36,2
46,0
7.3
7.7
3.3
3.4
schiedenen Städten 68— 92,8°/o und dementsprechend auf
die größeren Einkommen als 3000 M. nur 32 — 7,2° „ der
steuerzahlenden Bevölkerung. In den sächsischen Städten
liegt die Grenze des steuerpflichtigen Einkommens niedriger
als in den preußischen, mithin gibt die vorstehende, auf
einige sächsische Städte bezügliche Tabelle 4 auch Beispiele
für die anteilige Stärke derjenigen städtischen Bevölkerung,
die ein noch geringeres Einkommen als 900 M. aufzu-
weisen hat. Von den zu jeder Stadt angeführten zwei
Zeilen der Tabelle 4 bezieht sich die obere auf das Jahr
1892, in dem das steuerpflichtige Mindesteinkommen
300 M., und die untere auf das Jahr 1898, in welchem es
400 M. betrug. Die Grenzen der einzelnen Steuerstufen,
die von denjenigen in den preußischen Städten ebenfalls
verschieden sind, können aus dem Kopf der Tabelle 4 er-
sehen werden.
Es hatten daher in den sächsischen Städten im Jahre
1898 ein Einkommen von weniger als 2200 M. 86,3-88,9%
der Steuerzahler, wobei 36,3 — 42,9% nur ein Einkommen
von unter 800 M. aufwiesen.
Wenn nun auch sowohl aus den Zahlen der Tabelle 4,
als aus den weiter oben für die kleineren Einkommen der
ganzen Bevölkerung Preußens und Sachsens in ver-
schiedenen Jahren angegebenen Prozentsätzen zu ersehen
ist, daß der Prozentsatz der kleineren Einkommen in
Deutschland zu Gunsten der größeren allmählich zurück-
geht, so erhellt aus dem im vorhergehenden angeführten
Zahlenmaterial dennoch, daß der weitaus überwiegende
Teil der steuerzahlenden städtischen Bevölkerung mit einem
Einkommen zu rechnen hat, das weniger als 3000, bezw.
2200 M. im Jahr beträgt, wobei aus den Zahlen der
Tabelle 4 weiter geschlossen werden kann, daß die Mehr-
zahl dieser kleinen Einkommen sich in den meisten Städten
näher an 900 bezw. 800, als an 3000 bezw. 2200 M. halten
wird. Wenn wir gleichzeitig berücksichtigen, daß, wie
aus Kolonne 1 der Tabelle 3 geschlossen werden kann,
ein beträchtlicher Teil der städtischen Bevölkerung selbst
das steuerpflichtige Mindesteinkommen nicht aufzuweisen
vermag, so ersehen wir die große Tragweite jeder Maß-
regel, die dazu beizutragen geeignet erscheint, daß der
von der ärmeren Bevölkerung für die Miete einer ent-
sprechenden Wohnung aufzuwendende Betrag nach Mög-
lichkeit ermäßigt und damit ein umso größerer Teil des
Einkommens für die Befriedigung der übrigen Bedürfnisse
des Lebens frei gemacht werde. Da den Stadtverwal-
tungen zur Erreichung dieses Zieles eine große Anzahl
wirksamer Mittel zu Gebote stehen kann, wenn sie die
Stadterweiterung in richtiger Erkenntnis und Würdigung
der sozialen und wirtschaftlichen Lage der vorhandenen
und zu erwartenden Bevölkerung planen und ausführen,
so geht hieraus für den Verfasser eines Stadterweiterungs-
entwurfes von neuem die Notwendigkeit hervor, sich
gleichzeitig mit den Verhältnissen inbezug auf die Zu-
sammensetzung der Bevölkerung auch mit all den Maß-
nahmen vertraut zu machen, die eine dem Bedarf ent-
sprechende, ausgedehnte Tätigkeit auf dem Gebiete der
Herstellung billiger Wohnungen zu fördern imstande sind,
um diesen schon bei Aufstellung des Entwurfs in jeder
Weise Rechnung tragen zu können.
IV. Die Wohnungsfrage in ihrem Verhältnis zur
wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung.
Zu den Vorarbeiten, die vor Aufstellung des Er-
weiterungsplanes einer Stadt erledigt werden müssen, ge-
hört, wie wir bereits zu erwähnen Gelegenheit hatten,
auch die Untersuchung der Art und Weise, in welcher die
vorhandene Bevölkerung innerhalb des bereits bebauten
Stadtgebiets untergebracht ist. Daß die Verhältnisse in
dieser Beziehung in der großen Mehrzahl sowohl der
großen als auch der kleinen Städte namentlich mitbezug
auf die Unterbringung der ärmeren Bevölkerungskreise
keineswegs als zufriedenstellend betrachtet werden können,
ist bei den Lesern dieser Zeitschrift als ebenso bekannt
anzunehmen, wie die schlimmen Folgen, die aus diesem
Umstände hervorgehen. Umso notwendiger ist es, bei
Aufstellung des Stadterweiterungsplanes die Anpassung der
Wohnungsverhältnisse an die wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit der Bevölkerung wenigstens im Erweiterungs-
gebiet in weitgehendem Maße zu berücksichtigen und
gleichzeitig auch di«; Beseitigung der Mißstände im alten
Stadtgebiete nach Möglichkeit anzustreben.
Wie groß das Mißverhältnis zwischen der Höhe der
Mietpreise und derjenigen der kleineren Einkommen werden
kann, dafür liefert manche moderne Großstadt traurige
Beispiele. In Berlin betrug in den letzten Jahren der
mittlere Preis der kleinsten Wohnungen 300 M., mithin
ein Drittel eines Einkommens von 900 M. Dabei wurden
4000 Wohnungen gezählt, die nur aus einer Küche be-
standen. Die Folge dieses Mißverhältnisses ist naturgemäß
die Überfüllung einer großen Anzahl kleiner Wohnungen.
Es wurden 27000 Wohnungen gezählt, die in zwei
heizbaren Zimmern mehr als 11, in einem Zimmer mehr
als 6 Personen beherbergten. 7 % aller Wohnungen, etwa
30 000, sind Kellerwohnungen. 6 % der Bevölkerung sind
überhaupt nicht in der Lage, ein Zimmer zu mieten,
sondern übernachten in Schlafstellen. Mehr als 4000
Mädchen schlafen in einem Zimmer mit der Familie des
Wirtes, mehr als 600 in einem Zimmer mit fremden
Männern. Eine schwere gesundheitliche und moralische
Schädigung ist die unmittelbare und unausbleibliche Folge
solcher Wohnungszustände.
In anderen Großstädten sind die Verhältnisse nicht
besser. In Budapest wurden 155000 Wohnungen mit
295000 Zimmern gezählt. 59% der Wohnungen hatten
nur ein Zimmer. In München wurde im Jahre 1903 probe-
weise die genaue Ermittlung der Wohnungsverhältnisse in
einigen Straßenzügen vorgenommen. Die Aufnahme er-
streckte sich auf 4774 Wohnungen. Von diesen wohnten
in annähernd 10% der Einzimmerwohnungen 4-7 Per-
sonen, in 5,5% der Zweizimmerwohnungen 7—11, in
6,2 % der Dreizimmerwohnungen mehr als 8 Personen,
150
DER STÄDTEBAU
Wenn man den für eine Person erforderlichen Mindest-
luftgehalt mit lo cbm in Rechnung stellt, so waren 3,9 "/o
der untersuchten Zimmer überfüllt und in diesen über-
füllten Zimmern wohnten 9,5 % der in Betracht zu ziehen-
den Bevölkerung.
In Stuttgart hat Dr. Rettich im Jahre 1898 die Zahl
der leer stehenden Wohnungen in ihrem Verhältnisse zur
wirtschaftlichen Zusammensetzung der Bevölkerung einer
Untersuchung unterworfen. Das Ergebnis der Unter-
suchung zeigt die folgende Tabelle 5.
Zum Verständnisse der Tabelle sei bemerkt, daß die
leeren Wohnungen so eingeteilt werden, wie sie den an-
gegebenen Einkommenstufen etwa entsprechen. Der
I. Klasse wurden die 1 Zimmer, der II. die 2, der III. die
3—4, der IV. die 5 und der V. die mehr als 5 Zimmer
enthaltenden Wohnungen zugezählt. Die Zahl der leeren
Wohnungen war zur Zeit der Aufnahme in Stuttgart schon
im ganzen zu klein, um den Wohnungsuchenden eine ent-
sprechende Auswahl zu sichern, da sie nur 0,68 "/„ aller
Wohnungen betrug gegen 1,51 ° „ in Leipzig, 8,i "/o in
Tabelle 5.
Wohnungen aus 1 oder 2 Zimmern, 24% aus 3 oder 4
Zimmern und nur 14% aus mehr als 4 Zimmern. Die
Ergebnisse in bezug auf die Wohndichte sind in der
folgenden Tabelle 6 zusammengestellt.
Tabelle 6.
Zahl der
Klasse
Höhe des Ein-
kommens
M.
Zahl der
Personen
ohne An-
gehörige
ino/c
Zahl der
leeren
Woh-
nungen
leeren
Woh-
nungen,
die er-
forderlich
gewesen
wäre
I
500 — 1000
19723
45.39
10
112
11
1000 — 3000
12750
29.34
26
73
III
2000 — 3500
5526
12,72
104
31
IV
3500 — 6000
2 821
6.49
90
16
V
mehr als 6000
2636
6,06
17
15
Breslau, 5,65 % in München und 3,43 % in Frankfurt a. M.
Die letzten zwei Kolonnen der Tabelle 5 zeigen aber außer-
dem, daß sich der Mangel an leeren Wohnungen für die
ärmere Bevölkerung in verstärktem Maße fühlbar machte.
Während in der vorletzten Kolonne die wirklich ge-
zählten leeren Wohnungen angegeben sind, enthält die
letzte Kolonne die Zahl der leeren Wohnungen, die in den
einzelnen Klassen hätte vorhanden sein müssen, wenn sie
in richtigem Verhältnisse zu den einzelnen Einkommenstufen
verteilt gewesen wären. Wir sehen hieraus, daß bei
richtiger Verteilung 112 Ein- und 73 Zweizimmerwohnungen
hätten leer stehen müssen, während in Wirklichkeit nur
10 bezw. 26 solcher Wohnungen zur Verfügung standen.
Dementsprechend waren andererseits an größeren leeren
Wohnungen mehr vorhanden, als der anteiligen Stärke
der zugehörigen Einkommenstufen entsprochen hätte.
Auch in den mittleren und kleinen Städten sind die
Verhältnisse inbezug auf die Unterbringung der ärmeren
Volksschichten nur selten zufriedenstellend. Es sei in
dieser Hinsicht auf eine Auszählung hingewiesen, die im
Jahre 1903 in 60 mittelgroßen österreichischen Städten in-
betreff der Größe und Dichte der Wohnungen vorgenommen
wurde. Die Auszählung, die sich auf die Alpen-, Sudeten-
und Karpathenländer erstreckte, ergab, daß die kleinen
Wohnungen auch hier zum großen Teile l^überfüUt waren,
in den^Alpenländern weniger, in den Karpathenländern,
also in Galizien und der Bukowina, am meisten. In den
60 in Betracht gezogenen Städten bestanden 62 % aller
Anzahl der
Wohnungs-
bestandteile
Auf einen solchen Bestandteil ent-
fielen Personen in den
Alpen- Sudeten- Karpathen
ländern ländern ländern
I
2,74
3,65
4,16
2
1,85
2,18
2.53
3
1,46
1.59
1,86
4
1,21
1.30
1.52
5
1,02
1,07
1.23
6—10
0,85
0,90
1.95
mehr als lo
0,63
0,60
0,58
Während also in den Alpenländern auf die Einzimmer-
wohnung 2,74 Bewohner entfielen, wohnten in den östlichen
Provinzen Österreichs im Mittel 4,16 Personen in einer
solchen Wohnung. Wenn man bedenkt, daß die tatsäch-
liche Wohndichte diese mittlere Zahl in vielen Fällen
naturgemäß noch übersteigt, wird man zugestehen müssen,
daß die ungünstigen Gesundheitsverhältnisse der Bevölke-
rung dieser Provinzen durch ihre mangelhafte Unterbringung
zum großen Teile mit verschuldet sind und eine gründliche
Besserung ohne gleichzeitige Umänderung des Wohnungs-
wesens kaum zu erwarten sein dürfte.
Wenn im Vorhergehenden an einigen Beispielen ge-
zeigt wurde, daß die Wohnungsverhältnisse namentlich in
bezug auf Zahl, Größe und Mietpreis der kleinen Woh-
nungen der wirtschaftlichen Zusammensetzung der Be-
völkerung nicht entsprechen, so läßt sich dasselbe auch
hinsichtlich der Wohnungsform behaupten, auf deren
zweckmäßige und bei gleichem Mietpreise möglichst voll-
kommene Gestaltung der Verfasser eines Stadtbauplanes
ebenfalls einzuwirken in der Lage und auch verpflichtet
ist, wenn er der Aufgabe, in seinem Wirkungskreise zur
Hebung der allgemeinen Lebenshaltung der unteren
Schichten der Bevölkerung beizutragen, gerecht werden
will.
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte führte in einer
großen Anzahl von Städten zum Massenmiethause als der
gebräuchlichsten Form der Unterbringung namentlich der
ärmeren Volksschichten. Die aus dem Mietkasernensystem
den Bewohnern erwachsenden Nachteile sind bekannt
genug, um an dieser Stelle nur kurz erwähnt zu werden.
Ein abgeschlossenes Familienleben ist sehr erschwert.
Abgesehen davon, daß oft mehrere Wohnungen nur einen
gemeinschaftlichen Abort, Wasserhahn usw. besitzen,
macht sich die nachbarliche Neugierde in solchen Häusern
nur zu leicht unangenehm geltend. Ein innigeres Ver-
hältnis zwischen Hausbesitzer und Mietern, das die sorg-
fältige Instandhaltung und Verschönerung des Gebäudes
als gemeinsames Interesse erscheinen lassen könnte, kann
noch schwerer aufkommen als bei anderen Mietwohnungen.
Ein beträchtlicher Teil der Bewohner, der in seiner
Wohnung von der Straße zurückgedrängt und lediglich
auf einen oft nicht sehr erfreulichen Hof angewiesen ist,
wird sich des Gefühls sozialer Zurücksetzung nur schwer
erwehren können. Diese und noch manche andere Miß-
stände haben zur Folge, daß die Bewohner ihrer eigenen
161
DER STÄDTEBAU
Tabelle 7.
Stadt
Im Jahre igoo waren unter looo bewohnten Grundstücken solche mit
2 I 3 I 4 I S I 6 -10 I II — 15 I 16 — 20 21-30 |mehrals30
Wohnungen
Gesamtzahl
der bewohn-
ten Grund-
stücke
Altona . , ,
Berlin . . .
Breslau .
Charlottenburg
Cöln . . . .
Elberfeld . .
Essen . . .
Frankfurt a. M.
Görlitz . . .
Halle ....
Hamburg , .
Kiel . . . .
Lübeck .
Magdeburg . .
München
Rixdorf . . .
Schöneberg . .
Straßburg . .
Stuttgart . . .
197
122
31
26
55
44
77
74
287
162
270
136
232
131
145
108
86
69
12g
107
305
93
ig6
107
306
342
III
90
128
77
64
50
46
30
253
167
114
94
102
25
45
147
108
144
149
81
117
61
102
213
79
71
21
21
142
139
106
31
40
30
135
"5
126
205
86
52
94
65
76
71
27
24
126
153
67
31
47
28
85
80
77
128
88
85
45
59
29
60
56
20
16
92
164
296
151
214
167
156
250
269
218
337
3"
215
350
38
286
286
117
123
178
279
62
173
221
207
22
37
18
35
177
97
90
65
4
159
162
198
192
29
45
23
142
161
123
3
4
2
8
60
25
44
21
2
71
83
146
166
8
9
15
202
144
158
2
3
14
6
54
5
I
55
54
221
239
4
2
10
188
33
91
I
I
2
I
41
13
12
136
143
6 531
25 224
8 276
3 209
24 010
9590
2 968
6 164
20974
8 412
14 088
I 324
I 32g
8562
7890
Tabelle
8.
Auf ein
Im Jahre
1900 waren unter lOOO bewohnten Grundstücken solche mit
Grund-
Stadt
1—5
6 — 10
II — 20
21—30 31—40
41-50
51—75
76 — 100 loi — 150
151 — 200
mehr als
200
stück
entfielen
durch-
schnitt-
Zahl
der Ein-
wohner
Einwohner
lich Ein-
wohner
Altona . . .
124
193
245
151
III
75
61 17
14
7
2
25,6
160 727
Berlin . . .
58
73
80
91
95
348
160
63
32
76.9
I 864 785
Breslau . . .
37
62
103
124
117
III
222 1 128
77
12
7
52,8
417 282
Charlottenburg .
146
104
90
91
87
320
115
32
15
59.6
184 000
Cöln ....
170
260
325
142
54
24
20
2
I
2
16,1
367 000
Danzig . . .
83
193
317
178
84
53
55
21
12
2
2
25,4
139530
Dresden . . .
54
lOI
i6g
174
184
138
128
30
14
3
—
34.4
393 550
Elberfeld
158
221
275
163
92
52
36
2
I
—
—
18,7
155 900
Erfurt . . .
130
223
313
174
94
41
21
4
—
—
—
18,8
84570
Essen . . .
112
igg
304
206
III
44
19
4
I
—
—
19.4
183 749
Frankfurt a. M.
107
i8g
334
184
91
48
85
8
3
I
_
20,5
294 000
GörUtz . . .
68
123
242
213
142
91
99
17
3
I
I
28,1
80434
Halle ....
8g
171
277
168
120
75
6g
21
8
I
I
25.9
158940
Hamburg . .
157
213
153
lOI
92
73
135
46
17
13
35,6
716 880
Kiel , . . .
92
178
243
16S
145
92
63
14
6
—
2
25,8
III 620
Leipzig . . .
55
90
168
176
166
137
14g
42
15
I
I
35.3
462 676
Lübeck . . .
26g
395
271
48
10
4
2
I
—
—
—
10,1
83525
München
92
122
175
143
129
96
igg
37
4
3
36,6
503 000
Rixdorf . . .
i(
J3
67
60
71
82
332
188
47
14
69,4
—
Schöneberg . .
i
5i
66
63
87
94
379
160
47
9
72,4
—
StraßbuTg . .
174
261
304
148
58
24
19
5
3
I
3
18
152834
Stuttgart . . .
64
140
340
238
119
57
35
6
I
—
—
23.2
183 823
Wohnung oft fremd gegenüberstehen, und auf diese Weise
der veredelnde Einfluß, den der Begriff des eigenen Heims
auszuüben in der Lage ist, verloren geht.
All diese Übelstände verschwinden oder erscheinen
doch wenigstens wesentlich gemildert, wo, wenn auch
nicht jedes Haus, so doch mindestens jedes Stockwerk nur
152
DER STÄDTEBAU
von 1 oder 2 Familien bewohnt wird. Es wird daher die
Aufgabe des Städtebauers sein, schon durch die Gestaltung
des Stadtbauplanes die weitere Errichtung von Massen-
miethäusern möglichst zu erschweren und die von
Familienhäusern vorerwähnter Art nach Kräften zu fördern.
Denn daß es sich bei der Entwicklung zum Massenmiet-
hause keineswegs um eine naturnotwendige Folge der
neueren städtischen Entwicklung überhaupt handelt, daß
es vielmehr bei richtiger und zielbewußter Behandlung der
baulichen Angelegenheiten, vor allem des Stadtbauplans
und der Bauordnung, auch in den neueren Teilen einer
modernen Großstadt wohl möglich ist, statt des Massen-
miethauses den Typus des nur eine beschränkte Anzahl
von Wohnungen enthaltenden Familienhauses auch für die
Unterbringung der ärmeren Bevölkerung zum vor-
herrschenden zu machen, geht aus dem Beispiel vieler
englischer, belgischer und auch deutscher Städte hervor.
In Tabelle 7 und 8 sind die sich auf die Bebauungsdichte
beziehenden Daten einiger deutscher Städte zusammen-
gestellt. Tabelle 7 zeigt die Dichte der bebauten Grund-
stücke nach Wohnungen, Tabelle 8 nach Einwohnern.
Das Massenmiethaus ist, wie aus den Tabellen ersichtlich,
am stärksten in Berlin und seinen Vororten verbreitet.
Wenn wir hierunter ein Haus verstehen, in welchem mehr
als 15 Wohnungen enthalten sind, so waren im Jahre 1900
in Berlin 53,2 %, in Charlottenburg 37,2 "/„, inRixdorf 50,3° o
und in Schöneberg 54,8 " „ aller bewohnten Grundstücke
mit Massenmiethäusern bebaut. Die nächsthöchsten Ziffern
zeigen Breslau mit 33,8 7 > München mit 14,9, Magdeburg
und Hamburg mit 13,9 "/„, die niedrigsten Lübeck und
Essen mit 0,3, Elberfeld mit 0,4, Cöln mit 0,6, Stuttgart
und Frankfurt mit 1,2 und Straßburg mit 1,3 %. Dement-
sprechend sind auch in Berlin und den nach seinem Vorbilde
bebauten Nachbarorten verhältnismäßig die meisten Grund-
stücke mit einer zu großen Einwohnerzahl vorhanden.
Die von mehr als 100 Personen bewohnten Grundstücke
betrugen in Berlin 25,5 "o, in Charlottenburg 16,2 %, in
Rixdorf 24,9 °l„ und in Schöneberg 21,6 "/o aller bewohnten
Grundstücke. Wenn wir demgegenüber finden, daß in
Lübeck und Erfurt so dicht bewohnte Grundstücke über-
haupt nicht vorhanden waren, während in neun von den
20 übrigen Städten der Tabelle 8 ihre Zahl unter 1 "/o blieb,
so sehen wir hierin, namentlich unter Berücksichtigung
der in technischer Hinsicht infolge der ebenen Lage un-
gemein leichten Bebaubarkeit Berlins und seiner Vororte,
eine Bestätigung des vorhin Gesagten, daß für die Ent-
wickelung zur Mietkaserne eine innere Notwendigkeit
kaum vorhanden sein könne.
Die Erforschung der in einer Stadt herrschenden
Wohnungsverhältnisse, für die ein Erweiterungsplan
entworfen werden soll, ist für den Städtebauer von weit-
gehendem Interesse, wenn auch für die Wohnviertel jeder
Stadterweiterung ohne Ausnahme die das leibliche und
geistige Wohl der Bevölkerung nach Möglichkeit am besten
wahrende Form der Bebauung angestrebt werden sollte,
unabhängig davon, ob auf dem alten Stadtgebiet das Massen-
miethaus bereits verbreitet ist oder nicht. Die Unter-
suchung darf sich jedoch hierbei nicht bloß auf die Er-
mittlung der vorhandenen Wohnungsverhältnisse be-
schränken, sondern sie muß, um nutzbringend zu sein, auf
die Ursachen ausgedehnt werden, die zu der vorhandenen
Entwicklung geführt haben. Wenn man hierbei für Städte
mit ungünstiger baulicher Entwicklung in manchen Fällen
finden wird, daß die rein technischen Maßnahmen des Be-
bauungsplanes, wie Bemessung der Blocktiefen, Straßen-
breiten usw., sowie die eine übermäßige Ausnutzung
der Grundstücke nicht verhindernden Bestimmungen der
Bauordnung wesentlich zu derjenigen Gestaltung der Ver-
hältnisse mit beigetragen haben, die im Stadterweiterungs-
gebiet nach Möglichkeit vermieden werden sollen, so wird
diese Erkenntnis die gegenüber den seither üblichen vor-
zuschlagenden veränderten Maßnahmen nicht nur leichter
entwerfen, sondern gegenüber dem etwaigen Widerstand
mancher interessierter Kreise auch leichter durchführen
lassen.
V. Schlußbemerkungen.
Die in den vorstehenden Zeilen enthaltenen Angaben
können und wollen keine erschöpfende Darstellung all der
Fragen geben, die bei der Vorbereitung von Stadterweite-
rungsplänen in bezug auf die soziale und wirtschaftliche
Lage der unterzubringenden Bevölkerung auftauchen
können. So erstrecken sie sich z. B. nicht auf einen Um-
stand, der gerade für die Wohnungsfrage von großer Be-
deutung ist, nämlich auf die wechselnde Stärke der ein-
zelnen Familien in den zu den verschiedenen, namentlich
aber zu den niedrigeren Einkommenstufen gehörigen
Schichten der Bevölkerung, obschon es klar ist, daß auf
Grund der Größe des Einkommens allein die Frage nach
der Größe der Wohnung, die für die zugehörige Familie
erforderlich ist, nicht beantwortet werden kann. Eine
kinderreiche Familie wird auch bei gleich großem Ein-
kommen eine größere Wohnung haben müssen, als eine
kinderlose, wenn sie ein gleich inniges und gemütvolles
Familienleben zu führen in der Lage sein soll. Es ist nach
dem Ausgeführten eine offene Frage, inwieweit und aut
welche Weise der Verfasser eines Stadtbauplanes diesem
Umstände bei seinen auf die zweckmäßige Ausgestaltung
der Wohnungsverhältnisse abzielenden Maßnahmen Rech-
nung tragen kann. Ebenso mußte, da es sich für uns nur
um die Vorarbeiten zu Stadterweiterungsplänen handelte,
von einer Besprechung all der Mittel abgesehen werden,
die dem Städtebauer in rein technischer, rechtlicher, finanz-
politischer und verwaltungstechnischer Hinsicht teils bereits
zu Gebote stehen, teils noch zur Verfügung gestellt werden
müßten, um ihm bei Erreichung seines Zieles, der Schaffung
befriedigender Verhältnisse in bezug auf die Unterbringung
der Bevölkerung, mittelbar und unmittelbar behilflich zu
sein. Hierüber ist ja in letzter Zeit wiederholt ausführlich
berichtet worden.
Es handelte sich bei den vorstehenden Ausführungen
lediglich darum, darauf hinzuweisen, daß die behandelten
sozialen und wirtschaftlichen Vorarbeiten nicht zu ent-
behren sein werden, wenn man bei Aufstellung eines Stadt-
erweiterungsentwurfes das zu befriedigende Bedürfnis an
Wohn- und Arbeitsstätten nach Zahl, Form, Größe und
Preislage richtig zu beurteilen in der Lage sein will. Na-
türlich werden diese Vorarbeiten im Einzelfalle eingehender
und ausführlicher erfolgen können, als dies im Vorstehenden
für die angeführten Städte auf Grund des allgemein zu-
gänglichen Materials durchzuführen war. Erst die wieder-
holte gründliche Durcharbeitung des fraglichen Gebietes
in einzelnen Fällen der Praxis, welche für die Zukunft
durch diese Zeilen mit angeregt werden sollte, wird alle
Lücken aufdecken, die in dem zur Verfügung stehenden
163
DER STÄDTEBAU
statistischen Material mit Rücksicht aut die Vorbereitung
von Stadtbauplänen noch vorhanden sein dürften, und es
könnte aus dem Zusammenarbeiten der Städtebauer mit
den Statistikern vielleicht mancher wertvolle Fingerzeig
dafür gewonnen werden, in welcher Weise bei den näch-
sten Volks- und Berufszählungen auch den Bedürfnissen
des Städtebauers am besten Rechnung getragen werden
könnte.
Gleichzeitig sollte die vorliegende Arbeit zeigen, wie
groß selbst in den reichsten Städten der Prozentsatz der
wirtschaftlich schwachen Bevölkerungsschichten ist, die
einer erhöhten Fürsorge in jeder Richtung, mithin auch
hinsichtlich der Wohnungsfürsorge, bedürfen. Es liegt
nicht in der Macht der städtischen Verwaltungen, und noch
wehiger in der des Verfassers eines Stadterweiterungs-
entwurfs, auf die Gestaltung der von der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage abhängigen Erwerbsverhältnisse
durchgreifenden Einfluß auszuüben. Wohl aber sind diese
Faktoren in der Lage darauf einzuwirken, daß der für die
Wohnungsmiete aufzuwendende Anteil des Einkommens
namentlich der ärmeren Familien ein möglichst geringer
werde, und daß die der Bevölkerung zur Verfügung stehen-
den Wohnungen trotzdem zur Gesundheit und Erholung
von Körper, Geist und Gemüt und dadurch mittelbar auch
zur Hebung der Erwerbsfähigkeit nach Möglichkeit bei-
tragen. Es kann daher nicht als nutzlose Arbeit bezeichnet
werden, wenn auf die so notwendige und, wie ja nicht be-
stritten werden soll, an manchen Orten ohnedies schon sehr
rege Betätigung des ,, sozialen Gewissens" aller maßgebenden
Kreise in dieser Hinsicht auch von technischer Seite immer
wieder von neuem hingewiesen wird, zumal ein großer Teil
der Verantwortung für den sozialen und wirtschaftlichen
Fortschritt wie auf allen Gebieten, so auch auf diesem von
den Technikern übernommen und getragen werden muß.
yUU SCHUTZE DER DENKMÄLER IN STÄDTEN soll
^^ nunmehr ein Gesetzentwurf fertiggestellt sein, der dem Landtage im
Herbst zugehen wird. Das neue Gesetz wird den Städten die Möglichkeit
geben, in Form eines Ortsstatuts bestimmte Vorschriften über die Erhaltung
der Denkmäler zu erlassen. Die Selbständigkeit der Kommunen bleibt da-
mit gewahrt. Um jedoch auch zu weitgehenden Eingriffen in das Privat-
recht vorzubeugen, sieht das Gesetz drei Instanzen vor, eine Kommission
der städtischen Körperschaft, die Provinzialverwaltung und die Provinzial-
verbände zum Schutze heimatlicher Denkmäler.
T>er „VERKEHRSVEREIN FÜR BARMEN UND DAS
-•■^ BERGISCHE LAND" hat eine Eingabe an die Stadtverwaltung
gerichtet mit der Bitte, auf eine künstlerische Beeinflussung des
Baustils in Barmen hinzuwirken. Er empfiehlt zu diesem Zweck ein
Preisausschreiben an alle deutschen Architekten (etwa im Betrage von
20 ooo Mark) zur Lieferung von Bauplänen zu Wohnungen, Warenhäusern,
Läden, Fabriken usw. in dem Stile des Barock oder im Bergischen Stil.
Die als brauchbar angenommenen Pläne sollen öffentlich ausgestellt werden,
um die Baulust anzuregen und im Sinne der Vereinsbestrebungen zu be-
einflussen, dann aber zu mäßigen Preisen an Bauunternehmer abgegeben
werden. Die Begründung weist darauf hin, daß Bauten auch einen weiteren
Zweck zu erfüllen haben, als lediglich praktischen Bedürfnissen zu dienen,
daß sie sowohl erzieherisch auf den Geschmack der Einwohner, insbesondere
der Jugeha, als 'auch unmittelbar auf kunstgewerblichem Gebiet durch die
damit verknüpften Aufträge wirken sollen. Es wird femer gezeigt, daß
der Erfolg nicht ausbleibt, sobald die Stadtverwaltungen für die nötigen
Vorbilder sorgen, , wobei an Bremen, Hildesheim, Nürnberg, Braunschweig
erinnert wird. „ In Barmen hat sich in gleicher erfreulicher Weise der
Baustil in neuer Zeit den schönen Formen des Barock wieder zugewandt,
wie solche iii vergangener Zeit mit so großem Erfolg gerade in unserer
Gegend angewandt wurden. Der Name ,,Bergischer Stil" ist ein durch-
aus berechtigter, und es wäre zu wünschen, wenn er in der Folge in
noch viel stärkerem Maße' zum Programm gemacht würde. Was sich aus
diesem Stil in modernisierter Form machen läßt, haben auswärtige Künstler
überraschend bewiesen. Da ist es nun eine Ehrenpflicht derjenigen Stadt,
welche diese Bauform am längsten bewahrt hat, diese auch fernerhin zu
bewahren und nicht untergehen zu lassen. Moderne Städte bieten zu
häufig den Anblick des Fabrikmäßigen in den Bauten, es fehlt jeder
Charakter. Städte mit eigenen charakteristischen Formen in ihren Bauten
und Straßen haben stets die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. In ihnen
ist die „Kunst auf der Straße" in innigster Beziehung mit dem Volke.
Es ist selbstverständlich, daß eine solche volkstümliche Kunst nachhaltiger
wirkt, als das beste Kunstgewerbe-Museum."
IDEENWETTBEWERB UM ENTWÜRFE FÜR DIE UM-
GESTALTUNG DER KURANLAGEN IN WIESBADEN
und zwar der Parkanlagen südlich und östlich des neuen Kurhauses bis
zum sogenannten Chaisenwege unter tunlichster Schonung des Baumbe-
standes. Der Konzertplatz auf der Ostseite des Kurhauses ist durch teilweise
Zuschüttung des Weihers um 15 m erweitert worden. Auf diesem Platze
sollen 2 Musikbühnen errichtet werden. Eine Erweiterung des Weihers
nach Osten ist freigestellt. Etwaiger Ab- und Auftrag sollen sich möglichst
decken. Auf Wasserversorgungs-, Entwässerungs- uud Beleuchtungsanlagen
ist Rücksicht zu nehmen. Der nördliche Teil des Platzes am Kurhause
und am Weiher gegen die Sonnenberger Straße zu soll durch gedeckte
Hallen geschlossen werden. Frist bis zum 6. Dezember. Drei Preise von
1200, 1000 und 750 Mark. Außerdem behält sich der Magistrat vor, weitere
Entwürfe zum Preise von je 300 Mark anzukaufen. Preisrichter: Ober-
bürgermeister von Wiesbaden oder sein gesetzlicher Stellvertreter, Garten-
baudirektor Siebert in Frankfurt a. M., Schröder in Mainz, Enke in Cöln
und Ries in Karlsruhe, sowie der Beigeordnete Körner, Stadtbaurat Frobenius
und Kurdirektor von Elmeyer in Wiesbaden.
"D egierungsbaumeister LUDWIG HERCHER in Münster i. W^.
■*-^ hat am 24. Juli an der Großherzoglich Technischen Hochschule zu
Darmstadt unter Einreichung seiner Arbeit „Großstadterweiterungen"
die Doktorprüfung mit dem Prädikate „Gut" bestanden.
Verantwortlich für die SchrifUeitung : Theodor Ooecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
iMeratenannabmc C. Behling, Berlin W. 66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
2. Jahrgang
1905
12. Heft
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INHALTSVERZEICHNIS: Das Burgtor und seine Umgebung in Lübeck, in früherer und gegenwärtiger Gestalt. Von J. Baltzer, Lübeck. —
Nachträgliches von der Gartenbau-Ausstellung in Darmstadt. Von Theodor Goecke, Berlin. — Städtische Wohlfahrt auf der Weltausstellung in Lüttich.
Von Dr. Hans Schmidkunz.^Berlin-Halensee. — Die Sammlung von deutschen Stadtplänen auf der Dresdener Städteausstellung. Von R. Gerke, Dresden. —
Mitteilungen. — Chronik.
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten.
DAS BURGTOR UND SEINE UMGEBUNG
IN LÜBECK, IN FRÜHERER UND GEGEN-
WÄRTIGER GESTALT.
Von J. BALTZER, Lübeck.
Überall, wo in unsern alten malerischen Städten die
neuere Bebauung, die ihren Grund in den Bedürfnissen der
Gegenwart hat, älteren Gebäuden, deren Lebens- und Da-
seinsbedingungen der Vergangenheit angehören, nahe-
rückt und wohl gar ihren Bestand gefährdet, ergibt sich
ein Widerstreit, der einer glücklichen Lösung die größten
Schwierigkeiten in den Weg legt.
Ein Beispiel dafür ist das Lübecker Burgtor mit seiner
näheren Umgebung, eine Stätte, wie keine zweite in der
alten Hansestadt von Sagen und geschichtlichen Erinne-
rungen umwoben, in seiner äußeren Erscheinung eines der
malerischsten Architekturbilder, die wir in Norddeutsch-
land besitzen, siehe Textbild i. Jeder, der Lübeck besucht
hat, kennt auch das Bild, das der hochaufstrebende reich-
gegliederte Torturm mit seiner schöngezeichneten Renais-
sancehaube und den kleinen malerischen Nachbarhäusern
als Abschluß der Großen Burgstraße bildet.
Dieses Tor, das schon vor unserer Zeit die mannich-
fachsten Veränderungen erfahren hat, ist nur der Rest
einer größeren Anlage, eines dreifachen Torbaues, von
dem der bestehende Turm der stadtseitige Abschluß war,
wie dies auf dem großen Holzschnitte mit der Ansicht der
Stadt Lübeck aus dem Jahre 1555 zu sehen ist.
Als die Außentore gefallen waren und als auch die
nachträglich vorgelagerte Erdbastion ihre Bedeutung für
die Befestigung verloren hatte, veränderte sich das Bild
des Äußeren nicht in günstigem Sinne; doch zwei kleine
Vorbauten, die der Torwache dienten, im Verein mit wun-
derbarem Baumbestand in dem Garten der alten Brauer-
wasserkunst, welcher der östlich sich an das Tor an-
schließenden Stadtmauer vorgelagert war, schufen mit dem
Torturme wieder ein neues malerisches Bild, das wir
aus verschiedenen Zeichnungen und Photographien des
vorigen Jahrhunderts kennen und dem gegenwärtigen Zu-
stande vorziehen.
Weitere Änderungen hat das Bild des Tores in den
letzten Jahrzehnten erfahren. Stadtseitig wurde zunächst
auf der Stelle des alten Burgklosters unter Benutzung ein-
zelner seiner Teile ein Gerichtsgebäude erbaut, in seinen
Formen an ältere Lübecker Bauten anschließend, aber in
seiner Baumasse für den Blick von der Burgstraße her so
beherrschend, daß die Bedeutung des Tores unter dieser
Nachbarschaft leidet.
An Stelle des kleinen Wachtgebäudes wurden außen
an das Tor drei Wohnhäuser angebaut, die mit ihren
flachen Dächern und ihrer nüchternen Architektur das
früher schöne Bild wesentlich beeinträchtigen.
Hier ist allerdings in Zukunft ein Wandel zum Besseren
zu erhoffen, da der Staat diese Häuser angekauft hat mit
der ausgesprochenen Bestimmung, sie seiner Zeit nieder-
1Ö6
DER STÄDTEBAU
Abb. I.
zulegen. Die größte Änderung aber für das Tor und zwar
in seinem Vorlande hat der Bau des Elbetravekanals ge-
bracht, bei dem der Damm, der hier Trave und Innen-
wakenitz schied, für die Kanalmündung durchstochen, und
vor dem Tore eine große feste Brücke, und neben dieser eine
mehrfach geteilte Hubbrücke hergestellt wurde. Es wäre
dies eine Gelegenheit gewesen, um aus den alten Tor- und
Mauerbauten in Verbindung mit den Brücken eine Neuan-
lage zu schaffen, die ihres gleichen suchen konnte. Die
Gelegenheit ist verpaßt, die eiserne Bogenbrücke über die
Kanalmündung und die danebenliegenden Hubbrücken mit
ihren unruhigen Umrißlinien, ihrem dünnen Maschenwerke
der Eisenträger und dem wenig glücklichen Turme für die
maschinelle Anlage haben das Bild nicht verbessert, sondern
zeigen nur, wie schwer es ist, für unsere modernen Bauten
des Ingenieurs eine monumentale Lösung zu finden.
Mit dem Bau des Kanals sind dann auch die Gebiete
östlich des Tores, die früher an der Innenwakenitz und
der am wenigsten verkehrsreichen Seite der Stadt lagen,
dem Verkehr erschlossen worden. Der hier angelegte
Kanalhafen mit seinen breiten Uferstraßen hat die Verhält-
nisse geändert und fängt an, seinen Einfluß auf die Bau-
tätigkeit zu üben. Das zunächst der Stadtmauer gelegene
Grundstück eines früheren Sommertheaters sollte der Bebau-
ung zuerst erschlossen werden, und der Staat, der hier das
Interesse verfolgte, vom Kanalhafen her eine bequeme
Fahrstraße nach dem hochgelegenen Burgtore heraufzu-
führen, bot durch Geländeaustausch die Hand zur Aus-
führung dieses Planes. (Vergl. den Lageplan auf Doppel-
tafel 89/90.)
In dem mit den Besitzern abgeschlossenen Vertrage
wurden gewisse Bedingungen inbetreff der schönen Aus-
bildung der für das Bild des Äußeren und die Erhaltung
der Stadtmauer wichtigen Bauten festgesetzt. Die neue
Straße selbst, die einen Durchbruch der Stadtmauer be-
dingte, wurde durch den Brauerpark zur Höhe des Tores
hinaufgeführt und der Brauerpark selbst zu einer kleinen
gärtnerischen Anlage umgestaltet.
Die Entwicklung der Bebauung auf dem Gebiete, von
welchem Textbild 2 eine Darstellung gibt, ließ aber bald die
Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, daß die Bedingung des
genannten Vertrages nicht volle Gewähr für eine glückliche
Lösung der Gestaltung der Bauten geben würde. Es ist
deshalb von der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger
Tätigkeit mit Unterstützung des Staates und der Besitzer
des Baugeländes ein Wettbewerb ausgeschrieben worden,
der wegen seiner örtlichen Eigenart auf Lübecker Archi-
tekten beschränkt war.
Der Wettbewerb, zu dem 14 Entwürfe eingingen, ist
Anfangs Mai durch den Spruch des Preisgerichts entschie-
den worden, wonach der erste Preis dem Landbauinspektor
E. Blunck in Nicolassee bei Berlin, zwei gleiche weitere
Preise den Architekten Glogner & Vermehren in Lübeck
und dem Reg.-Bauführer Eggeling in Charlottenburg ver-
liehen wurden.
Die Schwierigkeit der architektonischen Lösung war
eine doppelte. Es galt einmal für das Gebäude, das sich
unmittelbar an die Stadtmauer anlehnen soll (Restauration
mit Wohnhaus) für die ein ausführliches Bauprogramm ge-
geben war, eine glückliche Gruppierung zu finden und
sodann den Häusern an der Kanalstraße eine solche Ge-
staltung zu geben, daß dieser Baublock, in dem nach der
Bauordnung der Bau von vierstöckigen Häusern gestattet
ist, dem Gesamtbilde nicht zu sehr Eintrag tut.
Grade in letzterer Forderung lag der Schwerpunkt der
Aufgabe und man kann nach dem Ergebnisse des Wett-
bewerbes zweifelhaft sein, ob eine ganz einwandfreie Lö-
sung unter den vorliegenden Vorbedingungen überhaupt
möglich war. Eine Gliederung dieser großen Baumasse
neben der alten Stadtmauer, die in ihrer Höhe unver-
ändert bleiben soll, so daß der Eindruck nicht geschädigt
wird, ist sehr schwer, vielleicht kaum möglich, und es
sind daran die meisten Teilnehmer am Wettbewerbe ge-
scheitert. Auch in einem der preisgekrönten Entwürfe
liegt ein für die Ausführung allseitig reifer Plan kaum vor.
(Abb. a und b.)
Der Bluncksche Entwurf zeichnet sich durch eine vor-
zügliche Grundrißlösung des Hauses am Turm aus. Der
Aufbau, der sich in seinen Formen an Lübecker Ziegel-
bauten der Barockzeit anschließt, ist malerisch gestaltet,
und mit dem Eckturme der Stadtmauer so gut zusammen
gearbeitet, daß eine gute Gruppe gebildet wird, in der
man doch eine bestimmte Scheidung der alten und neuen
Bauteile erkennen läßt. Gerade der letzte Umstand ist
von dem Preisgericht in der Beurteilung des Entwurfes
besonders lobend hervorgehoben. Es ist dies dadurch er-
reicht, daß in den Turm, der nach dem Programme voll-
ständig in den Bau einbezogen werden konnte, nur Neben-
räume eingebaut sind, so daß seine Mauer durch schlitz-
förmige Öffnungen durchbrochen den alten Charakter be-
wahrt, und daß über dem alten Turmstumpfe, der durch
einen etwas eingezogenen Ring abgeglichen ist, das Dach
des anstoßenden Neubaues übergreift, ihn dadurch in die
ganze Gruppe auf glückliche Weise einbeziehend. Sehr gut
ist ferner die Bedeutung der Stadtmauer dadurch gewahrt,
daß das obere Geschoß des Hauses nur als ausgebautes
Dachgeschoß ausgebildet ist. Auch die Gestaltung des
156
DER STÄDTEBAU
Abb. 2.
Restaurationsgartens, dessen Terrasse ebenso wie in ver-
schiedenen anderen Entwürfen amEnde mit einem zierlichen
Pavillon abgeschlossen ist, der in gewisser Weise ein Aus-
klingen der Stadtmauer bedeutet, ist als sehr gelungen zu
bezeichnen.
Nicht das gleiche kann man von der Lösung der
Fassaden an der Kanalstraße sagen. Der Entwurf zeigt
hier, daß mit einer gleichmäßigen Teilung der Häuserfront
nichts zu erreichen ist. Nur eine großzügige Gliederung, bei
der die Einzelheiten mehr zurücktreten und durch die hori-
zontale Teilung möglichst eine scheinbare Verminderung
der Häuserhöhen erreicht wird, kann hier zum Ziele führen.
Soweit dies unter den gegebenen Verhältnissen mög-
lich war, ist es in dem Eggelingschen Entwurf (Abb. c.)
erreicht worden, der im Anschluß an Lübecker Barock-
formen mit den verhältnismäßig einfachsten Mitteln, aber
in allen Einzelheiten wohlüberlegt, ein gutes Bild geschaffen
hat. Die in der Höhe springende horizontale Gliederung
und das Herausheben einzelner Giebelhäuser sind die Haupt-
mittelgewesen, die den ungefügen Baublock gegliedert haben.
Auch hier kann man noch zweifelhaft sein, ob nicht
die ganze Baumasse neben der Stadtmauer zu gewaltig
und erdrückend wirken wird, und man möchte vielleicht
eine Gliederung wünschen, wie sie in einem der nicht mit
einem Preise ausgezeichneten Entwürfe (Abb. d.) versucht
ist, bei dem durch Anordnung eines offenen Hofes in dem
Nachbargrundstücke neben dem Restaurationsgebäude,
dieses im Aufbau durch einen kräftigen Einschnitt von den
Wohnhausbauten an der Kanalstraße getrennt wird.
Es ist die Masse der ungegliederten, glatten Front des
Baublocks an der Kanalstraße neben den malerischen alten
Mauerresten, welche kaum zu meistern war. Wäre es
möglich gewesen, den Wettbewerb früher auszuschreiben,
und auch die Gesamtbebauung des Blockes in die Aufgabe
mit einzubegreifen, so hätte man vielleicht ein gün-
stigeres Ergebnis erwarten können, bei dem schließlich
auch die Ausnutzungsmöglichkeit der Grundstücke, worauf
natürlich von den Eigentümern der größte Wert gelegt
wurde, zu ihrem Rechte hätte kommen können.
Für die Ausführung ist der Bluncksche Entwurf der
Anschlußbauten an die Stadtmauer und der Eggelingsche
Entwurf für die Fassaden der Häuser an der Kanalstraße
gewählt worden. Den Verfassern soll die weitere Be-
arbeitung ihrer Entwürfe übertragen werden.
NACHTRÄGLICHES VON DER GARTENBAU
AUSSTELLUNG IN DARMSTADT.
Von THEODOR GOECKE, Berlin.
Anders wie sonst und wie namentlich auch die Düssel-
dorfer des Jahres 1904 stellte sich im verflossenen Sommer
die allgemeine Gartenbau-Ausstellung in Darmstadt dar.
Schon die prächtigen Baumalleen des Großherzoglichen
Orangeriegartens (zu Bessungen, einem mit Darmstadt jetzt
verwachsenen Vororte) boten einen außergewöhnlichen
Rahmen und die mit Kübelorangen eingefaßten Wege des
Gartenparterres, das hinten eine Terrasse gleich einer Bühnen-
rampe abschließt, den einheitlichen Grundplan für die Dar-
bietungen der einzelnen Aussteller. Die einstige, durch einen
Brand zerstörte Symmetrie der im französischen Gartenstile
geschaffenen Anlagen war einigermaßen durch die Gruppe
der schönen Henkeischen Sonderausstellungen als Gegen-
stück zu dem einen noch verbliebenen Orangeriegebäude
157
DER STÄDTEBAU
wiederhergestellt. Diese Regelmäßigkeit im Grundriß und
Aulbau mußte naturgemäß Form und Farbe der Ausstellung
beeinflussen und kam somit der wieder aufgelebten Idee
des architektonischen Gartens von selbst entgegen.
Schlängellinien und Bretzelwege waren verbannt.
Der Behrenssche Garten (siehe Tafel 8 des Jahrgangs)
in Düsseldorf hatte zahlreiche Nachfolger in den Haus-
gärten verschiedenster Art gefunden und wenn darin auch
oft der Motive zuviel und vielerlei gehäuft, praktischer
Brauchbarkeit und billiger Unterhaltung zu wenig Rechnung
getragen war, so boten sie doch eine Sammlung heiter wie
nachdenklich stimmender Gartenbilder, die der ganzen
Ausstellung das Gepräge gegeben haben. Den Garten als
Wohnung im Freien, als luftiges Raumgebilde zu gestalten,
hatten Architekten, Maler und Gärtner zusammengewirkt.
Die Lehren von Lichtwark, Muthesius u. a. sind also nicht
nutzlos verhallt und wenn sie in Zukunft nur das Eine be-
wirken sollten, daß sich Schöpfer von Garten und Haus
immer mehr zu gemeinsamer Arbeit zusammenfinden, so
wäre schon viel gewonnen. Im übrigen ist damit noch
nicht das letzte Wort gesprochen über den auch in der
diesjährigen Hauptversammlung des Vereins deutscher
Gartenkünstler weiter verfolgten Streit, ob der Hausgarten
architektonisch oder landschaftlich zu behandeln sei. Bei
geschlossener Häuserreihe, auf der Ebene, in engem Räume
wird sicherlich die regelmäßigere Geschlossenheit siegen,
bei offener Bauweise, an der Berglehne, auf weiter Fläche
sich aber auch die malerische Bewegung behaupten. Es
verhält sich damit fast ebenso, wie mit den geraden und
krummen Straßen des sich den örtlichen Verhältnissen
anpassenden Bebauungsplanes. Nur romantische Natur-
nachahmung und spielerische Teppichgärtnerei haben wohl
auf keiner Seite Freunde mehr. Wichtig ist dies be-
sonders auch für das städtische Gartenwesen und damit
für den Städtebau.
Als Schmuckstück der Ausstellung prangten auf der
großen Gartenterrasse in verbundener Gruppe Olbrichs ver-
senkte Farbengärten, von denen zunächst nur die sie nach
vorn verdeckenden Umwallungen und Erdterrassen des
offenen grünen Gartens zu erblicken waren, wenn man von
unten herkam — mit einer vor dem roten Garten ange-
ordneten Sitznische, die die Hauptaxe des Orangeriegartens
abschloß. Dem liebenswürdigen Entgegenkommen ihres
Schöpfers ist die Wiedergabe einiger, auf Tafel 91 und 92
dargestellter Abbildungen zu verdanken, die seiner dem-
nächst erscheinenden größeren Veröffentlichung dieser An-
lage entnommen sind. (Olbrich, Neue Gärten. Verlag von
Ernst Wasmuth A. G., Berlin). Ovale Fenster in den die
drei Gärten miteinander verbindendenLauben gewährtenvon
der Terrasse aus überraschende Einblicke und von den
rückwärts gelegenen Eingängen führten mehrere Stufen in
die Abgeschiedenheit der Gartenräume, deren Boden ein-
farbig blühende Teppiche deckten und deren Wandungen teils
berankte Futtermauern (gegen die vorderen Erdwälle und
Plattformen, von denen aus ein prächtiger Überblick zu
genießen war) bildeten, teils von fensterartigen Öffnungen,
von Pfeilerstellungen, von Säulchenbrüstungen durch-
brochen waren. Die Ausstattung bestand aus Teehäuschen
und Lauben, Sitzbänken und Bildwerken, Wasserbecken
usw., im ganzen mehr zum Anschauen, als zum Verweilen
einladend. Der plötzliche Einblick von oben her, der ge-
heimnisvoll schimmernde Durchbruch der Umfassungen,
die Farbenpracht in der Tiefe ließen in einem solchen
Garten ein Prunkstück entstehen, das verborgen in einer
landschaftlichen Umgebung, in einem weitgedehnten Parke
den Wanderer als Mittelpunkt und Endziel anlockt und
darum sei die Idee allen städtischen Parkverwaltungen
auf das wärmste empfohlen.
Gegenüber diesen Leistungen fiel die Ausstellung von
Gartenplänen im Orangeriegebäude stark ab — sie ist
auch weit hinter der Düsseldorfer Planausstellung zurück-
geblieben. Doch seien die Arbeiten eines Poeten unter den
Gartenkünstlern, Friedrich Bauer in Magdeburg, auch hier
wieder besonders herausgehoben. In der Laube der Bürger-
gärtchen von Hans Dietrich Leipheimer ist mir auch ein
Vogelschaubild des Luftkurorts Hochwaldhausen von
Ludwig Hofmann aufgefallen. Der Katalog der Aus-
stellung war musterhaft.
STÄDTISCHE WOHLFAHRT AUF DER WELT-
AUSSTELLUNG IN LÜTTICH.
Von Dr. HANS SCHMIDKUNZ, Berlin-Halensee.
In den Wettbewerb um die Weltausstellungen ist nun
auch eine Stadt eingetreten, von der man diesen Stolz nicht
sobald erwartet hätte. Daß die belgische Stadt Liege eine
interessante Lage in einem Flußtal unterhalb mächtiger
Anhöhen besitzt, und daß sie über eine mehr als tausend-
jährige Geschichte verfügt, würde wohl noch immer nicht
genug sein. Dazu kommt aber der Umstand, daß sie der
Hauptsitz eines sehr lebhaften romanischen Stammes ist,
der in der Weltindustrie und im Weltverkehr einen der
allerersten Plätze mit Recht beansprucht: der Wallonen.
Die Gegend hat einige Analogie mit unserem deutschen
Gebiete der rheinischen Industrie und Kirchengeschichte.
Wie hier, so gruppieren sich dort um uralte Bischofssitze
gewaltige moderne Anlagen in Kohlenbau, Metallindustrie,
und was nur immer noch dazu gehört; gar nicht zu sprechen
von dem altüberlieferten Textilgewerbe Belgiens.
Schon geringe Einblicke in das belgische Land zeigen
eine eifrige und vielgestaltige Tätigkeit zugunsten der
öffentlichen Wohlfahrt, zumal für die in der Industrie Be-
schäftigten. Auf diese Weise soll der unvermeidliche Fluch
des großindustriellen Arbeitens durch Segen aus der Mitte
dieser Welt selber heraus überwunden werden. Ob nun
so die Industrie wirklich an Stelle des Krummstabes in
dem Sinne getreten ist, daß auch unter ihr ebensogut woh-
nen sei, wie unter jenem, läßt sich daraus noch nicht end-
gültig folgern. Noch schärfer zeigen sich diese Verhält-
nisse in dem städtischen Aufbau Lüttichs. Ähnlich wie
Aachen sieht es um seinen alten gothischen Kern mit den
168
DER STÄDTEBAU
herrlichen Kirchen, mit den in vernünftiger Weise bald
etwas weiteren und bald etwas engeren Straßen, sowie mit
seinen wirklich als ruhevolle Unterbrechung wirkenden
Plätzen, die zum Teil eine zusammenhängende Reihe bil-
den, immer enger und enger den industriellen Stadtring
sich schließen. Das sind allerdings nicht die mitteleuro-
päischen Mietkasernen, die als würfelförmige Kästen so und
so viele Stockwerke und Rückgebäude enthalten; das sind
vielmehr meist nur mäßig hohe Häuser, die einen Übergang
von unseren Unterkunftsstätten für zahlreiche Menschen zu
dem englischen Einfamilienhause bilden. Innerhalb dieses,
allerdings den größten Teil der Stadt einnehmenden Bau-
ringes fehlen dann natürlich nicht die ganz typischen
großen öffentlichen Gebäude und die ihnen gleichstreben-
den Privatbauten.
Gegen das Steinmeer der Wohnhausmassen ist die Stadt
allerdings auf der einen Seite durch ihre Anhöhen und auf
der anderen Seite durch die Gewässer geschützt, obschon
die massigeren Wohnviertel sich bereits weit über diese
Wasserlinien hinaus erstrecken. Die jetzige Stadt wird
durchflössen — oder die ältere Stadt wird auf der einen
Seite begrenzt durch den breiten Flußlauf der Maas (Meuse).
In diese mündet, eine kurze Strecke vor der Berührung
des alten Stadtkernes durch die Maas, die Ourthe. Genau
an dieser Stelle zweigt aber ein künstlicher Wasserlauf, die
sogenannte „Derivation", ab und führt ganz nahe dem
Laufe der Maas weiter bis ungefähr zum Ende der Stadt,
wo sie die Maas erreicht. Da diese inzwischen einen
kleinen Bogen gemacht hat, so bedeutet jener künstliche
Flußlauf eine kleine Verkürzung für den Verkehr von der
Ourthe zu den unteren Teilen der Maas. Ein älteres Bett
der Ourthe, die ,,Riviere", mündet etwas unterhalb der
vorerwähnten Hauptmündung in die „Derivation", wäh-
rend diese Hauptmündung den geregelten Hauptlauf auf-
nimmt. So ergibt sich ein eigentümliches System von
Wasserläufen, Inseln, Halbinseln und Landzungen, natür-
lich mit einer Reihe von Brücken. Am wichtigsten wird
dabei die von der Maas und der „Derivation" gebildete
sehr spitze Landzunge, welche zwei öffentliche Gärten ein-
schließt, den Jardin d'acclimatation und den Parc de la
Boverie.
Diese Gegend, samt noch weiteren Stücken Landes, ist
nun Ausstellungsplatz geworden, wobei das Hauptgebäude
an jenem stumpfen Winkel liegt, mit welchem die Ourthe
in die „Derivation" übergeht. Kaum eine bessere Gele-
genheit, das Schönste an Augenblicksarchitektur und an
Dekoration zu leisten! Daß nun innerhalb der vielen Mühe,
die man sich dort gegeben, und innerhalb der nicht weni-
gen Erfolge, die man dabei erreicht hat, für besondere Bau-
interessen sowie für das Problem öffentlicher Dekoration
nichts eigentlich Neues abfällt, ist bedauerlich, wird aber
immerhin durch den günstigen Natureindruck, den selbst
die Ausstellungsbauten nicht zerstören können, einiger-
maßen überwunden. Die Klage darüber, daß mit der Bau-
kunst der Ausstellungsgebäude nichts neues erreicht ist
und daß nur wiederum die bekannte Übertragung wuch-
tiger Palastformen auf derlei andersartige Dinge zustande
gekommen ist, sei lediglich kurz verzeichnet; wahrschein-
lich würde ein näheres Eingehen darauf auch für die
nächstkommende Weltausstellung nichts helfen.
Wie in diesen Dingen, so finden wir dort auch in an-
deren Dingen nicht die Belehrung, welche wir gerade von
unseren stadtbaulichen Interessen heraus erhoffen dürfen.
Wir denken an die Bedeutung von Ch. Buls für den Brüsse-
ler Stadtbau und für die Ästhetik des Städtebaues über-
haupt, finden aber auch in der Stadt selber trotz ihrer vielen
Boulevards und Avenuen und trotz einer ersichtlichen
Mühe, welche sich die Stadt mit ihrem Bauwesen gibt,
keinen Beitrag etwa zur Frage der Ausgestaltung von Ave-
nuen. Beträchtlicher ist die Ausbeute an architektonischen
Einzelheiten. Nicht daß wir den alten Bauten hier nochmal
ein Loblied singen wollten. Aber auch im neuesten Bau-
wesen ist manches interessant: beispielsweise der Typus
des Kleinhauses, mäßig hoch und ziemlich schmal, mit
freier moderner Verwertung gothischer Formen. Eine Be-
sonderheit fiel uns auf durch die Verzierung mancher Roh-
ziegelbauten mit eingelegten kleinen Streifen oder Qua-
draten oder dergl. von einfarbigen oder ornamental be-
malten Friesen in der Fassade, und zwar nicht nur, wie
manchmal bei uns, als Fries oder als Felderfüllung. Gelb-
liche Färbung ist dabei besonders häufig. An mehreren
Punkten der Stadt sieht man diese hübschen Fassaden.
Ein besonderes Beispiel davon fand ich an der jenseits der
Derivation zum Haupteingange der Ausstellung führenden,
sonst recht idyllischen Kleinstraße ,,Quai Mativa": drei ein-
ander benachbarte und zusammenstimmende Privatgebäude
aus dem Jahre 1903, bei denen der durch die Fayence-
ornamente hervorgerufene günstige Eindruck noch durch
schöne Holzerker verstärkt wird. Manche andere Bei-
spiele zeigen statt der Fayencestreifen auch kleine Mo-
saiken.
Mit diesem Beispiel aus den Ausstellungsgegenständen
würden wir bereits mitten in dem eigentlichen Ausstellungs-
berichte für unsere Fachinteressen stehen. Allein ohne
eine kleine Enttäuschung geht es dabei nicht ab. Wie
schon angedeutet, finden wir dort nicht eigentlich das, was
wir an Beiträgen zu unseren hauptsächlichen Aufgaben,
insbesondere zu der Anlageweise der Städte, zu der Ge-
staltung ihres Straßennetzes usw., erwarten. Landpläne,
auch unter der Erde, sind auf der Ausstellung zahlreich
vorhanden, Stadtpläne nur spärlich; und unter diesen
findet sich kaum ein solcher, der in unserem Sinne über
besondere Geschicklichkeiten einer städtischen Uranlage
oder einer Stadterweiterung Aufschluß gibt. Natürlich kann
der Berichterstatter, dessen Zeit und Kräfte ja auch be-
schränkt sind, innerhalb der sogar im buchstäblichen Sinne
des Wortes unbegrenzten Menge von großen und kleinen
Ausstellungsgegenständen manches übersehen haben; aber
schon der Umstand, daß er etwas übersieht, läßt mit einiger
Wahrscheinlichkeit schließen, daß es nicht im Vorder-
grunde steht. Zudem war die Ausstellung bei unserem
Besuche noch lange nicht fertig.
Das kleine friedliche Belgien rückt diesmal sogar mit
einer eigenen Militärausstellung auf und legt eine große
Menge von seinen Generalstabskarten aus, die anscheinend
in Fachkreisen sehr geschätzt sind. Bekanntlich kann je-
doch keine Generalstabskarte, und selbst kein Meßtisch-
blatt für eine solche, vonwegen des verhältnismäßig klei-
nen Maßstabes einen genügenden Einblick in die Konstruktion
einer städtischen Bauwelt geben. Eigentliche Stadtpläne
sind doch erst dort vorhanden, wo der Maßstab bis auf eins
zu wenigen Tausenden gestiegen ist; und Einzelheiten im
Ausbau der Straßen, Plätze, Denkmalsstellungen usw. sind
wohl erst bei 1 : 1000 erkennbar darzustellen. Stadtpläne
159
DER STÄDTEBAU
dieser Art glaube ich auch auf jener Militärausstellung
nicht gefunden zu haben.
Nicht wenige, mindestens mittelbare Anregungen bietet
die, jedenfalls im übrigen reichhaltige, neuere Kunstaus-
stellung (neben der eine Altkunstausstellung ebenfalls ein
eigenesGebäude einnimmt.) Zahlreiche Gruppen huldigen
hier dem Interesse an Malerei usw.; für die Architektur
fällt kaum mehr ab, als ihr sonst auf Kunstausstellungen
eingeräumt wird. Nur Belgien und Frankreich bringen
derartige Zeichnungen, jenes 17, dieses 24 an Zahl. Meist
sind es einzelne Bauwerke, nicht diejenigen Gruppen von
solchen, die zu unserem Gebiete gehören.
Aus der französischen Architektur machte sich uns
nur ein, allerdings recht interessanter Entwurf bemerkbar:
die Vorlage zu einer Restaurierung der Tiberinsel in Rom,
von R. Patrouillard-Demoriane aus Paris, vom Jahre 1904.
Die Gebäude jener Insel tragen jetzt vorwiegend den Cha-
rakter der französischen Renaissancezeit, während die in
der Umgebung der Insel liegenden Gebäude vorwiegend
antik sind. Nun will unser Architekt auch die Gebäude
■ der Insel in antike Formen bringen. Soweit sich aus den
zwei dargebotenen Entwürfen entnehmen läßt, würde die
Zusammenstimmung der Insel mit ihrer Umgebung aller-
dings glücken. Eine andere Frage ist die, ob wir mit
dieser Stilreinheit etwas so wertvolles erreichen, daß sich
die jedenfalls weitgreifenden Mühen der Umgestaltung
lohnen. Gerade aus einer Stadt wie Lüttich kommt man
am ehesten mit einer Achtung vor den geschichtlichen Tat-
sachen zurück, welche nun einmal sehr verschiedenes
neben einander stellen.
Wenden wir uns von dem Gebäude der Kunstaus-
stellung den etwas weiten Weg zurück zu dem Hauptge-
bäude, das die Industrien usw. enthält, so finden wir in
einem rückwärtigen Teile desselben, aber mit einem be-
trächtlichen Umfange, die Fachausstellungen für wissen-
schaftliche, pädagogische und verwandte Dinge. Eigene
Abteilungen sind den ,, Sciences" gewidmet, dann der
„Economie sociale", sodann der ,,Sociologie", ferner der
„Economic politique" usw. Die Geologie spielt natürUch
in jenem Bergbau- und Metall-Land eine besondere Rolle.
Diesen Ausstellungsraum benutzt großenteils das bel-
gische Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Von ihm
gehen mehrfache Landkarten usw. aus, darunter auch ein
Kartogramm über den zivilen Fachunterricht (,,L'enseigne-
ment professionel bourgeois"). Auch andere Landpläne und
dergl. treten uns entgegen; so insbesondere über die bel-
gischen Ölbecken, beispielsweise mit einem nordsüdlichen
Schnitt durch das ,, Bassin Mouillier du Borinage". Eher
interessieren uns schon die den Namen jenes Ministeriums
tragenden Vorführungen wichtiger Baumaterialien. In„Beton
arme" wurde z. B. eine Brücke über die mehrerwähnte
Derivation aufgeführt, mit einer GesamtöfTnung von 80 m,
ausgeführt durch die , Societe de fondation, en Beton arme,
Systeme Hennebique". Ferner finden wir „Asphalte arme",
„Ciment-amiante", „Ciments armes" und „Ciments Port-
land artificiels de l'Indo-Chine" und dergl. Noch mehr
interessiert uns die ganz besonders reichhaltige, eine eigene
große Gruppe füllende, hygienische und speziell hygienisch-
architektonische AusstellungBelgiens (Klasse 111 „Hygiene").
Weit lebhafter als durch all diese, mehr noch an der
Grenze unserer Interessen liegenden Dinge werden wir
befriedigt, wenn wir uns zu dem wenden, was Belgien
und Frankreich für die Wohlfahrt des Wohnhauses ärme-
rer Bevölkerungsschichten getan haben. In Belgien besteht
seit dem 9. August 1889 ein eigenes Gesetz für die Anlage
von Arbeiterwohnungen. Die eigentliche Durchführung
dieser Dinge ist dann allerdings Privatsache.
Die Ausstellung hat eine eigene Klasse (106) und noch
etwas darüber den ,,Habitations ouvrieres" gewidmet, einer-
seits für Belgien, andererseits für Frankreich; letzteres
kommt dabei noch besser weg als ersteres. In Belgien
spielen die Hauptrolle die „Comites de patronage des habi-
tations ouvrieres". Sie berichten, daß sie bisher im ganzen
130000 Scheine ausgegeben und dadurch mehr als 100000
Familien, ungefähr dem zehnten Teile der gesamten Be-
völkerung, die Möglichkeit erschlossen haben, die Vorteile
jenes Gesetzes von 1889 zu genießen. Dabei fällt auch
einiges, allerdings nicht viel, für die Ästhetik des Häuser-
baues ab. Hübsche Typen von mehr städtischen Häusern
zeigt z. B. das betreffende Komitee des Kreises („arrondisse-
ment") von Ostende. Mehr im Stile von sehr einfachen
Bauernhöfen läßt das Komitee des Kreises Nivelles (südÜch
von Brüssel) seine Arbeiterhäuser bauen. Daran reihen sich
gleichartige Komitees von Verviers (auch für ,,institutions
de prevoyance") usw. Die Gesellschaft ,, Eigen Heerd" in
Antwerpen hat bereits um mehr als drei Millionen Francs
derartige Gebäude samt Innenausstattung hergestellt.
Im weiteren Verfolge dieser verschiedenen sozialen
Einrichtungen, bei denen wir allerdings nähere Erklärun-
gen der Einzelheiten vermissen, finden wir auch Landkarten
zur Vorführung dieser Werke, ausgegeben von der ,,Charite
privee" und ebenso von der ,,Charite hospitaliere". Eine
eigene Firma, Vve Louis de Naeyer et Cie. in Willebroeck
zeigt ihre „Institutions realisees pour l'amelioration du sort
de la Classe ouvriere". Sie schließt in ihre Unterneh-
mungen auch Beamtenwohnungen ein, zeigt aber durch-
gängig recht einfache Bauten. Eine besondere Gesellschaft
für die Verbesserung der Arbeiterwohnungen, unter dem
Ehrenpräsidium des Herzogs von Flandern, macht (in
Klasse 109) auf ihre Bestrebungen aufmerksam. Sie will
namentlich gegen das Ungesunde in diesen Wohnungen
ankämpfen, will das Heim des Arbeiters verbessern und
verschönern, indem sie durch Darreichung von Möbeln
für Ordnung und Nettigkeit sorgt, will auf dem Wege des
Geschenkes oder des Darlehens den Anlagefonds zur
Erwerbung eines in Raten abzuzahlenden Heimes her-
geben, will schließlich die Arbeiterfamilien dazu bringen,
sich den in Belgien zahlreichen Gesellschaften für gegen-
seitige Hilfe und für Altersversorgung anzuschließen, und
wendet sich zu diesem Zwecke an Gönner. Sie hat (mit
dem Sitz in Brüssel) bereits mehr als 150000 Franks für
ihre Zwecke ausgegeben.
Nicht gar zu weit entfernen wir uns von diesen Din-
gen, indem wir uns von dem Brüsseler ,, Institut de Socio-
logie" seine Bestrebungen und Leistungen vorführen lassen.
Im Jahre 1902 von E. Solvay gegründet, will es haupt-
sächlich ein „Laboratorium" für soziologische Forschun-
gen sein. Wir lernen auch das hübsche Institutsgebäude
kennen, mit seinem Lese- und Bibliotheksaal (15000 Bände),
seinen vier wissenschaftlichen Kabinetten für Statistik, An-
thropologie, Technologie und Geschichte usw. Direktor
ist der auf diesem Gebiete bereits wohlangesehene Uni-
versitätsprofessor E. Waxweiler. Die Veröffentlichungen
des Institutes sind mehrfacher Art. Den Verlag haben Misch
160
DER STÄDTEBAU
und Thron in Brüssel, mit Auslieferungen in Leipzig (Hos-
pitalstraße lo) und in Paris. Unter den Veröffentlichun-
gen nennen wir die von M. Ansiaux: ,,Que faut-il faire de
nos industries ä domicile?"; sodann: „Assurance et assi-
stance mutuelles au point de vue medical", von L. Quer-
ton; endlich die Sammelarbeit Mehrerer: „Enquete socio-
logique dans une usine moderne", mit 6000 kinemato-
graphischen Abbildungen.
Als letztes in dieser belgischen Abteilung erwähnen
wir eine Privatarbeit des Architekten Emile Demany, der
mehrere Typen von ziemlich städtischen Häusern für Ar-
beiter vorführt; sie verdienen etwas mehr Beachtung, als
manche der übrigen Typen.
Gehen wir nun zu dem Analogen in Frankreich über,
so finden wir vor allem das Erfreuliche von etwas aus-
führlicheren Erläuterungen der vorgeführten Gegenstände.
Da tritt uns z. B. entgegen die Gesellschaft ,,La mutuelle
habitation, cooperative d'habitation a bon marche" in Paris
(quai de Jemappe 2). Sie zeigt recht hübsche einstöckige
Häuser. Im Jahre 1900 mit einem Kapitale von 60000 Frcs.
gegründet, hatte sie im nächsten Jahre bereits über ein
Kapital von 120000 Francs und hat derzeit über 250000
Francs zu verfügen, mit einer gleichbleibenden Dividende
von 4 °/o. Im Jahre 1901 war die Zahl ihrer Häuser auf
:o gestiegen, jetzt beträgt sie bereits 36.
Die „Societe anonyme cooporative de construction de
maisons ä bon marche" in der Stadt Villeneuve St. Georges,
mit dem Schlagworte „Le Foyer villeneuvois", zeigt recht
hübsche Häuschen in rotbraunen Tönen. Sie verzeichnet
ihre Selbstkostenpreise der Häuser, von 4075 Francs 19 Cen-
times bei einer Fläche von 82, 87 qm angefangen bis zu
6589 Francs 88 Centimes bei 134,90 qm.
Das „Bureau de bienfaisance de Nancy, Assistance
par l'habitation avec jardin" zeigt seine ,,Groupe de la
Teulotte", nämlich fünf Häuser mit vier Wohnungen und
vier Häuser mit zwei Wohnungen. Jede der Wohnungen
geht nach zwei entgegengesetzten Seiten (wenn ich das „jouit
d'une douple orientation" richtig verstehe) und umfaßt einen
eigenen Eingang, zwei Wohngebäude parterre und zwei
im ersten Stock, Keller, Speicher und Garten von 3 Ar. Die
Fläche einer Wohnung beträgt 65,45 qm, der Inhalt des
Luftraumes 186 Kbm. Der Herstellungspreis eines Wohn-
hauses von vier Wohnungen beträgt 20000 Francs, die mo-
natliche Miete anscheinend 20 Francs für jede Wohnung,
wobei der Bewohner noch durch Weitervermietung unge-
fähr 10 Francs ersparen kann („Deduction du secours de
loyer"). Nur ist auch da für den Häuserbau nicht viel
Ästhetik gewonnen.
Die industriellen Etablissements von Carmichael & Gie.
in der Stadt Ailly an der Somme zeigen am Ufer dieses
Flusses zwischen d'Abbeville und Amiens 92 Häuser zu je
3000 Francs Herstellungspreis; jedes Haus umfaßt vier
Räume für Familien von vier Köpfen, mit der Durch-
schnittsmiete von 1,70 Francs wöchentlich, und zwar ab-
gabenfrei (,,net d'impöts"). Auch diese Reihe macht keinen
besonders ästhetischen Eindruck. Zahlreiche Typen von
Arbeiterhäusern usw. zeigt weiterhin das Provinzialkomitee
für billige Wohnungen im Departement Seine, mit dem
Sitz im Pariser Rathaus. Eine andere kooporative Gesell-
schaft jener Art betitelt sich: ,,Le Toit familial d'Argenteuil".
Die Häuschen sind, wie es ja fast immer geschieht, ziem-
lich symmetrisch gehalten, braun mit hellgrün. Acht Typen
werden uns vorgeführt, mit Gesamtkosten von 5820 Francs
angefangen bis zu 6345 Frans 30 Centimes. Als Architekten
werden genannt die Gebrüder Leseine in Colombe (Seine,
rue de Poutoise 8).
Als eine besondere Merkwürdigkeit dürfen wir wohl
hervorheben eine eigene ,, Association des Cites-Jardins de
France". Sie hat ein Buch herausgegeben: „La Cite jardin",
verfaßt von G. Benoit Levy, mit einem Vorworte von Ch.
Gide, Verlag Jouve in Paris (rue Racine 15. Der Sekretär
der Gesellschaft ist in Paris, rue de Rocher 43).
Das ästhetisch Merkwürdigste an Privathäuschen bringt
Architekt Leon Meriot in Chatillon (Seine, rue Gambetta 10).
In elf Typen führt er Schweizerhäus'chen und kleine Villen
(,, Chalets et petites Villas") vor, die in den Jahren 1903
und 1904 am Meeresstrande von Mesnil-Val (Seine infe-
rieur) erbaut worden sind. Der Architekt macht darauf
aufmerksam, daß zur Erbauung lediglich Materialien von
Ort und Stelle verwendet wurden. Die Herstellungskosten
gehen von 4200 Francs bis 10800 Francs. Die Formen
streben auf anmutige Weise in die Höhe, zum Teil mit
kleinen Türmchen usw. In ihrer Anlage herrscht eine an-
sprechende Unsymmetrie; wir erinnern uns, daß bei solchen
Häuschen meist das Gegenteil beliebt ist. Die Farben sind gut
getönt, mit einem besonderen Hervortreten von Violetblau.
Damit hätten wir einige stärker hervorstechende Bei-
spiele aus einer nicht sobald aufzählbaren Fülle gegeben.
DIE SAMMLUNG VON DEUTSCHEN STADT
PLÄNEN AUF DER DRESDENER STÄDTE-
AUSSTELLUNG.
Von R. GERKE, Dresden.
In Heft 9, S. 137 des vorigen Jahrganges dieser
Zeitschrift hat der verstorbene Sitte unter obiger Über-
schrift über die Anlage eines ,, Deutschen Stadtplan-
buches" sich näher ausgesprochen und vor allem die
Wichtigkeit eines solchen betont, um vergleichende Stadt-
planstudien anstellen zu können.
Bei der hierbei erfolgten Besprechung einer auf der
Deutschen Städteausstellung ausgelegten Sammlung von
Adreßbuchplänen deutscher Städte ist Sitte von der An-
sicht ausgegangen, daß die betreffende Plansammlung für
die Zwecke des Studiums von Bebauungsplänen ausgestellt
worden sei und knüpfte hieran seine weiteren Betrach-
tungen. Sitte legte sehr großen Wert darauf, daß für Studien-
zwecke Stadtpläne gesammelt werden und gibt daher in
einer Zusammenstellung der ausgestellten Pläne die Ver-
leger bezw. die Druckereien an, von denen die aus-
161
DER STÄDTEBAU
gestellten Pläne bezogen werden können. Diese Angaben
sind nicht vollständig und auch teilweise irrtümlich, ganz
abgesehen davon, daß viele Druckereien nicht die Verleger
sind, von denen der betreffende Plan zu beziehen ist. Sitte
hat dies auch gefühlt und sagte Seite 138:
„Es wäre sehr erwünscht, wenn uns von städtischen
Bauämtern, Verlagsfirmen usw. Mitteilungen über Bezugs-
orte von gedruckten Stadtplänen zukämen zur Richtig-
keit (!) und Erweiterung dieses Planverzeichnisses".
Bei der Wichtigkeit der Anregung, die Sitte damit ge-
geben hat und auf die ich nachher zurückkomme, werde
ich dem Wunsche von Sitte nachzukommen suchen. Ich
bedauere hierbei, daß ich den verstorbenen Pionier unseres
modernen Städtebaues bei dem Studium der betreffenden
Pläne auf der Städteausstellung 1903 nicht unterstützen konnte
und von seinen Aufzeichnungen erst Kunde erhielt nach
ihrer Veröffentlichung; hätte ich ihm doch umfangreiche
Aufklärung geben können, um so mehr, da mir die Samm-
lung der betreffenden Pläne oblag, und ich mit den sämt-
lichen Verlegern der Adreßbuchpläne Deutschlands mehr
oder weniger im Schriftwechsel stand.
Zur Klarlegung der in Frage stehenden Plansammlung
sei folgendes vorausgeschickt:
Bei der Anlegung der betreffenden Sammlung war
man zunächst von der Ansicht ausgegangen, an dieser
Stelle keine Stadtpläne mit ausgesprochenen Bebauungs-
planentwürfen zur Darstellung zu bringen, sondern es
sollten lediglich
Adreßbuchpläne
der Städte Deutschlands zur Vorlage gelangen, welche
für das Jahr 1903 bestimmt waren. Dies war auch
ausdrücklich sowohl im Ausstellungskataloge, als auch auf
den Titelblättern der vier ausgestellten Atlanten, in denen
man des geringen Platzes wegen die Pläne unterbringen
mußte, angegeben. Es waren daher die Pläne auch nicht
der Abteilung II (Stadterweiterungen) zugeteilt, auch nicht
in Abteilung I, Gruppe A — Verkehrsanlagen — (wie
Sitte irrtümlich angibt) aufgenommen, sondern in der Ab-
teilung I, Gruppe G — Vermessungswesen unter Nr. 436 —
untergebracht, wodurch angedeutet werden sollte, daß ledig-
lich die Art der Ausführung einer bestimmten Gruppe von
Stadtplänen — hier die neuesten Adreßbuchpläne — zur
Darstellung gelangen sollten. Es war auch streng durch-
geführt, daß nur solche Pläne Aufnahme gefunden haben,
die dem letzterschienenen Adreßbuche der betreffenden
Stadt beigegeben waren, oder aufweichen dieses hingewiesen
hatte. Aus Reisehandbüchern und Fremdenführern sind,
abweichend von der Sitteschen Mitteilung, ebensowenig
Pläne entnommen, wie die von Stadtverwaltungen für ver-
messungstechnische, tiefbauamtliche oder baupolizeiamt-
liche Zwecke vervielfältigten Pläne Aufnahme fanden.
Die Plansammlung, die nur in diesem Sinne aufzufassen
ist, betraf also lediglich
Adreßbuchpläne der deutschen Städte
vom Jahre 1903.
Erst bei der Sammlung der Adreßbuchpläne selbst sah
man, welch kostbares Material diese für ein Studium
von Bebauungsplänen enthalten und dies ist auch vielen
Besuchern der Ausstellung aufgefallen. Sitte kam hierbei
auf den Gedanken der Anlage eines Stadtplanbuches, wo-
bei ein Atlas der Adreßbuchpläne der Stadt Dresden —
auf den ich später noch zurückkommen werde — in erster
Linie maßgebend gewesen sein mag. Leider war der der
Gruppe G Abteilung I zugeteilte Raum zu gering, um eine
Sammlung von Stadtplänen in dem Sitteschen Sinne zu
veranstalten, obgleich das Stadtvermessungsamt Dresden
bereits selbst von einer großen Anzahl Städte eine der-
artige Sammlung besitzt, die sich sehr gut zum Studium
von Bebauungsplänen eignet. Es war des Raumes wegen
nicht möglich, bessere Pläne, wie die für den Verkehr
bestimmten Adreßbuchpläne zur Ausstellung zu bringen,
um wenigstens einen allgemeinen Überblick zu geben.
Die Bemerkung möge aber nicht unterbleiben, daß eine
große Anzahl deutscher Städte vervielfältigte Pläne besitzt,
welche die Anlagen neuerdings genehmigter Straßenzüge
oder Straßendurchbruchs-Entwürfe zur Darstellung brin-
gen, ganz abgesehen von der Anlage alter Städte, welche
in künstlerischer Hinsicht den neuen Bebauungsplan-Ent-
würfen zum Vorbilde dienen können, wie dies beispiels-
weise Torgau usw. zeigen. Möge die nächstfolgende Städte-
ausstellung in dem Sitteschen Sinne eine Ausstellung von
Stadtplänen veranstalten !
Was nun die Vollständigkeit der oben genannten
Pläne anbelangt, so möge folgendes angedeutet sein:
Sitte gibt die Anzahl der Städte Deutschlands auf 3000
an. Diese Zahl dürfte etwas hoch gegriffen sein, denn
nach dem statistischen Jahrbuche für das Deutsche Reich,
Jahrgang 1904 S. 10, haben nach der Volkszählung vom
1. Dezember 1904 nur 473 Gemeinden mehr als 10000 Ein-
wohner, von denen 83 zu den Flecken, Marktflecken und
Landgemeinden zählen. Nur 225 Städte haben über 25000
Einwohner. Adreßbücher werden in höchstens 300 Städten
zur Ausgabe gelangen und von diesen sind es kaum 250,
die ihnen einen Plan oder ein Plänchen beizugeben
pflegen. Dies geschieht auch nicht immer regelmäßig,
sondern hängt von dem Verleger des Adreßbuches ab, der
den Plan einesteils oft für mehrere Jahrgänge des Adreß-
buches gleichzeitig herstellen, anderenteils aber auch jahre-
lang fortfallen läßt. Bei der Sammlung der Adreßbuch-
pläne für die Städteausstellung 1903 dürften Nachforschun-
gen nach dergleichen Plänen in keiner Stadt Deutschlands,
von welchen man die Herausgabe eines Adreßbuches ver-
muten konnte, unterlassen worden sein, so daß die be-
treffende Sammlung, bei welcher 214 Pläne zusammen-
kamen, immer ein gesamtes Bild der Adreßbuchpläne
Deutschlands im Jahre 1903 darstellen dürfte. Diese Plan-
sammlung ist in das Eigentum der Stadtverwaltung Dresden
übergegangen und wird im Stadtvermessungsamte auf-
bewahrt, wo sie jederzeit eingesehen werden kann.
Bei einem etwaigen Ankaufe von Adreßbuchplänen, die
Sitte in seiner Veröffentlichung im Auge hatte, kommt es
aber nicht allein darauf an, den Bezugsort — Name des
Verlegers — zu wissen, sondern auch den Preis, der für
den Plan verlangt wird.
Hierbei ist wieder maßgebend zu wissen, wie der be-
treffende Plan ungefähr ausgeführt, in welchem Maßstabe
er hergestellt ist und welchen Umfang (Größe) er besitzt.
Alle diese Angaben sollen in dem nachstehenden Verzeich-
nisse wenn möglich mitgeteilt werden, wobei nochmals
darauf hingewiesen wird, daß Irrtümer mehr oder weniger
ausgeschlossen sein dürften, da die Angaben teils auf Grund
der vorliegenden Pläne, teils auf schriftlichen Angaben der
Verleger beruhen, welche in denAusstellungsakten im Stadt-
vermessungsamt Dresden aufbewahrt werden. Die be-
162
DER STÄDTEBAU
treffenden Angaben beziehen sich, wie ausdrücklich be-
merkt wird, auf das Jahr 1903.
Wenn Sitte in den vorgenannten Mitteilungen von Samm-
lung derStadtpläne auf der Dresdener Ausstellung 1903 spricht,
so kann er hierbei nur diejenigen Pläne im Auge gehabt
haben, welche in der Gruppe G Abt. I — Vermessungswesen
— ausgestellt waren, da in allen anderen Gruppen und Abtei-
lungen nur Einzelpläne verschiedener Art zur Darstellung
gelangten, so daß wir bei ersteren stehen bleiben wollen.
In der Gruppe G für Vermessungswesen waren nur
die Städte Altenburg, Berlin, Breslau, Chemnitz, Crimmit-
schau, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a. M.,
Halle a. S. , Hamburg, Hannover, Leipzig, Liegnitz,
Straßburg, Stuttgart und Wiesbaden vertreten. Die Samm-
lung der von diesen Städten ausgestellten Pläne bezieht
sich größtenteils auf die Darstellung der Grundlage der
gewonnenen Pläne, auf die Triangulation, Polygonisie-
rung, Stückvermessung, nebst Führung aller hierbei er-
forderlichen Unterlagen, als Handrisse, Berechnungsakten
usw. usw., auf die Art der Ausführung der Kartierung und
auf sonstige vermessungstechnische Arbeiten der betreffen-
den Stadt. Diese Ausstellungsgegenstände sind für den
Stadtvermessungs-Ingenieur, wie wir den wissenschaftlich
gebildeten, bei Stadtverwaltungen beschäftigten Geometer,
Landmesser, Feldmesser ein für allemal nennen wollen,
höchst wichtig, sie zeigen besonders die Beachtung, welche
die vermessungstechnische Wissenschaft in den oben ge-
nannten Städten derzeit findet. Wenn hierbei, als End-
ergebnis, auch stets einige Pläne über das betreffende Stadt-
gebiet oder über einzelne seiner Teile ausgestellt waren,
so dürfte Sitte bei den oben genannten in der Überschrift
angegebenen Mitteilungen auch diese nicht im Auge ge-
habt haben, da diese für ein Studium von Bebauungs-
plänen naturgemäß nur weniges bieten konnten. Es
soll daher an dieser Stelle auf die für die vermessungs-
technischen Zwecke ausgestellten Pläne nicht eingegangen
werden. Um jedoch der Überschrift dieser Mitteilungen
gerecht zu werden, sei aber auf einige Sammlungen von
Stadtplänen hingewiesen, welche ein Studium für Bebau-
ungspläne abgeben können und die die Stadt Dresden aus-
gestellt hatte. Es waren dies
1. eine Sammlung der Stadtpläne 1 : 1000 vom ge-
samten Stadtgebiet,
2. ein Atlas über vervielfältigte Stadtpläne, der eine Samm-
lung der im Maßstabe 1 : 5000 hergestellten Übersichts-
blätter aller genehmigten Bebauungspläne enthielt,
3. eine Sammlung der seit 1847 alljährlich heraus-
gegebenen Adreßbuchpläne.
Auf diese 3 Sammlungen, die auch im Stadtvermessungs-
amte aufbewahrt und stets ergänzt werden, möge näher
eingegangen sein.
1. Pläne der Stadt Dresden im Maßstabe 1:1000
nach dem Stande vom 1. Mai 1903.
In 4 Atlanten befinden sich 366 vervielfältigte Einzel-
pläne, die nicht allein das gesamte 6750 ha große Stadt-
gebiet umfassen, sondern auch auf die angrenzenden Flur-
gebiete übergreifen. Jedes Blatt hat eine Bildfläche von
50 : 50 cm, stellt also eine Fläche von 25 ha dar.
In diesen Plänen, die in zwei Farben dargestellt werden,
sind die genehmigten Fluchtlinien aller Bebauungs-
pläne, die geplante Verbreiterung der Straßen und der
Straßendurchbrüche, die neu anzulegenden Plätze und die
Erweiterung aller Platzanlagen angegeben. Man kann sich
demnach in topographischer Hinsicht sehr leicht ein Bild
über die Zukunftsstadt machen und zwar um so mehr, da
die Bebauungspläne im großen und ganzen über das ganze
Stadtgebiet endgiltig aufgestellt worden sind; nur einige,
neuerdings einverleibte Landgemeinden, deren Bebauungs-
pläne sich noch in der Bearbeitung befinden, machen
hiervon eine Ausnahme. Daß diese Bebauungspläne, die
vorzugsweise in den letzten Jahrzehnten zur endgiltigen
Verabschiedung gelangt sind, noch hin und wieder Ände-
rungen unterworfen werden, bedarf wohl kaum einer Er-
wägung, da einesteils die Bedürfnisse der Bevölkerung
sich mit der Zeit ändern und andernteils unvorhergesehene
Hindernisse zur Durchführung der Planung Verschiebungen
der Baufluchtlinien bedingen, ganz abgesehen davon, daß
neue Anschauungen über die Festlegung der Baufluchtlinien
um sich greifen und eine Veränderung der genehmigten
Fluchtlinien stattfindet. Wenn diese Plansammlung für
den Städtebauer im allgemeinen eine Beachtung verdient,
so fand sie während der Ausstellungszeit ein ganz beson-
deres Interesse bei den einheimischen Besuchern, da diese
vielfach bei der Durchführung der Planung früher oder
später in materielle Mitleidenschaft gezogen werden. Die
einzelnen Blätter des Stadtplanes 1 : 1000 sind zum Preise
von je 2,50 M in der Papierhandlung von W. Türk, Alt-
markt 1, Dresden käuflich zu haben. Es' sei noch hin-
zugefügt, daß das Stadtvermessungsamt seit 1892 alljährlich
beim Jahreswechsel eine derartige Sammlung, die stets
die neuesten Auflagen der Einzelpläne enthält, angelegt hat,
auch in Zukunft weiter führen wird. Diese Plansamm-
lungen geben ein ausgezeichnetes Bild über die bei Bildung
von Baustellen erforderlichen Flächenaustauschungen. Es
war zu bedauern, daß wegen Platzmangel nicht mehrere
solcher Sammlungen ausgestellt werden konnten, um die
allmähliche Entwickelung der Baustellen zeigen zu können.
2. Übersichtsblätter der Bebauungspläne 1:5000,
Die hier gesammelten Pläne gehören zu einzelnen
Bauvorschriften, die bestimmte Bezirke, Zonen, um-
fassen. Es sind hier die Fluchtlinien der Plätze und
Straßen, sowie die Baufluchtlinien nebst Angabe der Vor-
gärten und ihrer Breiten angegeben, es sind die Bezirke
der offenen und geschlossenen Bauweise und die verschie-
denen gewerblichen Anlagen dargesteUt. Ferner sind neben
den Gefällsverhältnissen der neu anzulegenden Straßen
vielfach Sonderbestimmungen, die in den Bauvorschriften
näher angegeben sind, planlich zur Darstellung gebracht,
beispielsweise über die Zulässigkeit der Errichtung von
Nebengebäuden und Flügelbauten, über seitliche Abstände,
über Anliegerleistungen u. dgl. m. Bei diesen Plänen sind
meistens 6 bis 8 Farben in den verschiedensten Ausfüh-
rungen zur Verwendung gelangt, und zwar:
Grenzen der Grundstücke und
Gebäude schwarz,
bebaute Flächen grau,
Vorgärten grün,
Fluchtlinien rot,
Grenzen der Zonen, Höhenzahlen
und Gewässer blau.
Gewerbliche Anlage gelb und lila,
Sonderbestimmungen .... hellrot
163
DER STÄDTEBAU
dargestellt, wobei durch Volldruck und Schraffierung noch
Unterabteilungen gebildet sind.
Die Bauvorschriften der einzelnen Zonen, denen die hier
ausgestellten Pläne angeheftet sind, werden vom städtischen
Baupolizeiamt zum Preise von 0,75 bis 1,50 M abgegeben.
Die Bauvorschriften selbst sind auch in den neuerdings käuf-
lich zu habenden Ortsgesetzsammlungen der Stadt Dresden
aufgenommen. Zu dem 3. und 4. Bande derselben ist ein
besonderes Planheft erschienen, das 30 verschiedene Be-
bauungspläne enthält. Dieses Planheft ist für 10 Mark durch
die Hauptkanzlei des Rats zu beziehen; dem 5. Bande
der Ortsgesetzsammlung sind von 10 Bebauungsplänen
Übersichtsblätter 1 : 5000 beigegeben.
3. Sammlung der Adreßbuchpläne der Stadt
Dresden.
Das Dresdner Adreßbuch erscheint seit dem Jahre
1797 regelmäßig alljährlich und zwar ist es fast 100 Jahre
durch die Königliche Polizeidirektion und einige Jahre
durch eine Privatfirma herausgegeben. Seit Jahresfrist
befindet sich der Verlag in der Hand einer vom Rate
verwalteten Stiftung. Im Anfange des 18. Jahrhunderts hat
der durch seine Kartographie weit über die Grenzen seines
engeren Vaterlandes hinaus bekannt gewordene Major
Lehmann dem Adreßbuch einige Pläne der Stadt beigege-
ben; auch in den 20er und 30 er Jahren wurde dem
Adreßbuche hin und wieder ein Plan zugefügt. Seit dem
Jahre 1847 geschieht dies aber regelmäßig und zwar ent-
halten alle diese Pläne mit Ausnahme des im Januar 1867
zur Ausgabe gelangten Planes in topographischer Hinsicht
stets den allerneuesten Stand und zeigen die Entwicklung
der Stadt in so übersichtlicher Art, wie dies in anderer
Weise nicht besser zum Ausdruck gebracht werden kann.
Wenn die ersten Pläne nach dem heutigen Standpunkte
der vermessungstechnischen Wissenschaft nur auf gering-
wertigen Unterlagen beruhen, so zeigen die von Oberleut-
nant a. D., damaligem Polizeikommissar und jetzigem Ober-
regierungsrat a. D. Behrisch in den Jahren 1863 bis 1876
bearbeiteten Stadtpläne eine wesentliche größere Genauig-
keit. Diese im Maßstabe von ungefähr i : 1 1 000 in Kupfer-
stich hergestellten Pläne sind ausgezeichnet und können
sehr vielen Adreßbuchplänen der Jetztzeit noch zum
Muster dienen.
Als im Jahre 1876 der Rat der Stadt Dresden ein Ver-
messungsamt organisierte, wurde nach einem besonderen
Vertrage mit der Königl. Polizeidirektion die Herstellung
des Adreßbuchplanes ersterem übertragen, eine Arbeit,
die dem Stadtvermessungsamt heute noch obliegt. Auf
Grund einer in den 60er Jahren ausgeführten Neuvermes-
sung des Stadtgebiets im Maßstabe 1 : 1000 ward der Stadt-
plan im Maßstabe i : 10000 hergestellt, ein Maßverhältnis,
das jetzt beibehalten ist. Bis zum Jahre 1885 gelangte der
Plan in einfarbigem Steindrucke zur Ausgabe; seit 1886
.wird er in Kupferstich hergestellt, in fünffarbigem Drucke
durch die Firma Giesecke & Devrient in Leipzig ausgeführt
und ist in der Kaufmannschen Buchhandlung, Seestraße,
für 1,50 M käuflich zu haben.
Aus der Plansammlung ist zunächst der Fortschritt
der Kartographie bezw. das Verfahren der Vervielfältigung
der Pläne innerhalb fast 100 Jahren, besonders aber seit
dem Jahre 1847 zu ersehen. Ferner zeigen die Pläne mit
ihrer Zunahme an Bildfläche auch die Vergrößerung des
Stadtgebiets, die besonders in den Jahren 1835, 1860, 1892,
1897, 1902 und 1903 stattgefunden hat; sind doch in
den 4 letztgenannten Jahren nicht weniger wie 17 Land-
gemeinden in das Stadtgebiet eingezogen, wodurch die
Größe des Stadtgebietes von 2840 ha im Jahre 1891 auf
6750 ha im Jahre 1903 angewachsen ist. Während das
Plänchen vom Jahre 1847 eine Bildfläche von 22 : 23 cm
= 5 Ddc zeigt, hat der Stadtplan vom Jahre 1862 40:40 cm
: 16 D de. Die Behrischschen Pläne von 1863 bis 1877 haben
eine Größe von 71 : 62 cm = 44 Gdc. Der erste Plan des
Stadtvermessungsamtes beginnt im Jahre 1878 mit einer
Bildfläche von 71 : 75 cm 53 Ddc, ist nachj^den Einver-
leibungen von 1903 zurzeit auf 109 : 87 cm -- 95 G de
angewachsen, muß aber auf 121 192 cm 111 Ddc er-
weitert werden.
Die Baublöcke innerhalb des ehemaligen ungefähr 100ha
großen Festungsgebiets sind durch grauen Ton ohne be-
sondere Angabe der einzelnen Baustellen dargestellt, sonst
aber ist jedes Gebäude in seiner Begrenzung angegeben,
wobei die öffentlichen Staats- und städtischen Gebäude
besonders hervorgehoben sind. Die alljährlich feststehen-
den Bebauungsplanentwürfe wurden früher schwarz punk-
tiert angegeben, sind aber seit 1886 rot eingetragen, die bei
den nächsten Planauflagen in schwarzem Volldruck aus-
geführt werden, sobald nach der ausgeführten Zergliede-
rung des zum öffentlichen Eigentume bestimmten Landes der
Ausbau der Straßen und Plätze vor sich geht. Hieraus ist
nun bei eingehendem Studium der verschiedensten Jahr-
gänge des Planes die Entwicklung der Stadt deutlich zu
verfolgen. Man sieht zunächst, welche Richtung der Aus-
bau des Stadtgebietes in mehr als 5 Jahrzehnten verfolgt
hat, und welchen Einfluß die Verkehrsverhältnisse durch
die Eisenbahn und hierbei durch die Lage der Bahnhöfe,
durch die Schiffahrt und durch die seit 1870 eingeführten
Straßenbahnen gehabt haben, wobei das auf dem Adreß-
buchplan allerdings nicht angegebene ausgebaute Kanal-
netz wesentlichen Anteil hat. Ganz besonders auffallend
ist die seit 1870 reißendschnelle Entwicklung der früher an-
grenzenden, nunmehr einverleibten Landgemeinden. Vom
statistischen Standpunkte aus beobachtet, kann man aus den
Plänen der letzten fünf Jahrzehnte die Dichtigkeit der Be-
völkerung in einzelnen Baublöcken überschlagen, die bei
der Ausdehnung der bebauten Stadt sich ergeben hat als
Folge für die bei Aufstellung der Bebauungspläne in früheren
Jahren gegebenen baupolizeilichen Vorschriften. Hieraus
kann man für die Folge Ähnliches schließen.
Abgesehen davon, daß eine Sammlung dergleichen
Pläne, welche alljährlich auf den neuesten Standpunkt ge-
bracht wird, den verschiedensten städtischen Amtsstellen,
besonders bei Nachforschungen über frühere Zustände des
Geländes über den Zeitpunkt von Ausführung bestimmter
Bauten usw. von großem Nutzen ist, bildet dieselbe für die
Geschichte der topographischen Entwickelung der Stadt
ausgezeichnete Unterlagen.
Hiermit komme ich nun auf den Sitteschen Vorschlag
zurück.
Sitte will ein Stadtplanbuch anlegen, das ich als
Sammlung von Stadtplänen
bezeichnen möchte, da hierdurch wohl besser ausgedrückt
wird, was man eigentlich begehrt.
Wenn Sitte allerdings hierbei eine Geschichte des
Städtebaues im Auge hatte und den Vorschlag macht, auch
164
DER STÄDTEBAU
alle Pläne der Zeit der Renaissance, des Mittelalters, ja
bis in das Altertum zurück zu sammeln, so dürfte die
Ausführung mit sehr großen Schwierigkeiten und auch
vielen Kosten verknüpft sein und zwar um so mehr, wenn
Sitte hierbei nicht allein deutsche Städte, sondern auch von
anderen europäischen Staaten und vor allen von den rasch
aufblühenden Städten Amerikas und von den übrigen Erd-
reichen Bebauungspläne herbeigezogen wissen will. Welch
ein großartiger Gedanke! Doch wie schwer die Ausfüh-
rung! Wie die letztere nun auch sein möge, so ist diese
Idee doch von so hoher idealer Auffassung, daß sie
weiter verfolgt werden möchte. Es sei mir daher ein Ver-
such des Vorschlags vergönnt, der nur den Zweck haben
soll, eine Anregung im Sitteschen Sinne zu geben.
Nach meiner Ansicht ist zweierlei zu unterscheiden
und zwar:
A. die Sammlung von Stadtplänen ein und derselben
Stadt zu Nutz und Frommen ihrer selbst und zum
Studium derjenigen, die sich mit der topographischen
Geschichte der betreffenden Stadt beschäftigen
wollen;
B. die Zusammenbringung der Pläne verschiedener
Städte, um sie mit einander vergleichen zu können,
zum Studium der Allgemeinheit.
Beide Sammlungen müßten jedem Interessenten zu-
gänglich gemacht sein und bei besonderen Gelegenheiten
öffentlich ausgestellt werden, soweit dies möglich ist.
Gehen wir auf beide Sammlungen etwas näher ein.
Zu A. Wenn man die Stadtpläne ein und der-
selben Stadt in Betracht zieht, so bemerkt Sitte ganz
richtig, daß in jeder Stadt mehr oder weniger eine An-
zahl Behörden, Bibliotheken, Vereine und Privatper-
sonen usw. Stadtpläne besitzen, die teils bis zur Grün-
dung der Stadt zurückreichen, also bis in das Mittelalter
bezw. in das graue Altertum zurückgehen.
Bei dem Studium alter Pläne einer Stadt findet
man leicht die Grundsätze heraus, die bei der ersten
Anlage aufgestellt und später verfolgt worden sind. Aus
diesem Grunde ist die sorgfältige Durchsicht alter
Stadtpläne auch für die neuen Bebauungspläne vielfach
von Bedeutung und sollte nicht übergangen werden.
Das Studium der vorhandenen alten Stadtpläne ist aber um
deswillen sehr schwierig, da man sie nicht beisammen
hat, ganz abgesehen davon, daß in den meisten Fällen
die betreffende Sammlung schwer zugänglich, die Aufbe-
wahrung der alten Pläne auch teilweise mangelhaft ist.
Hierbei habe ich die Erfahrung gemacht, daß man
viel leichter in einzelnen Städten Sammlungen alter
Stadtpläne, die meistens die ehemalige Befestigung der
Stadt darstellen, zu Gesicht bekommt, als Stadtpläne
der letzten Jahrzehnte. Man sammelt wohl das Alte,
kümmert sich aber wenig um das Neue, das man täg-
lich vor Augen hat. Die Pläne der Gegenwart gehen viel-
fach spurlos verloren, werden meistens doch nicht mehr
Abzüge hergestellt als unbedingt zum Verbrauch er-
forderlich sind. Sammlungen alter Pläne werden mit
Recht als ein Heiligtum bewahrt, aber an die Fort-
führung dieser wichtigen Dokumente der Stadt wird
vielfach wenig gedacht und es sind Stadtpläne der
früheren Jahrhunderte aus Nachlässen oder bei Anti-
quaren leichter zu erhalten, wie vor 20 oder 30 Jahren
erschienene Stadtpläne.
Zu einem ersprießlichen Studium sollten, meiner
Ansicht nach, die vorhandenen Sammlungen von Stadt-
plänen an einer Stelle vereinigt werden. Dies stößt
aber schon auf unüberwindliche Hindernisse, denn jede
einzelne Behörde des Staats und der Stadt, jeder ein-
zelne Besitzer von alten Plänen wird sein Eigentum
ohne weiteres nicht hergeben und vermag dies auch
nicht. Doch es wird ein Ausweg zu finden sein da-
durch, daß jede Sammelstelle der Stadtpläne wenigstens
ein Verzeichnis der übrigen in der Stadt befindlichen
Pläne besitzt. Es liegt auf der Hand, daß eine Samm-
lung von Stadtplänen nur von der betreffenden Stadt-
verwaltung mit Erfolg betrieben werden kann; es ist
daher notwendig, daß diese nicht nur eine städtische
Amtsstelle mit der Sammlung der erschienenen Stadt-
pläne betraut, sondern auch Räume zur Verfügung
stellt, in denen die Pläne sachgemäß aufbewahrt werden
können. Jede Stadt ist in der Lage, durch einen fast
kostenlosen Aufwand sich eine Sammlung von Plänen
der eigenen Stadt zu verschaffen, die der Verwaltung
von äußerst großem Nutzen sein kann und den späteren
Geschlechtern von der Entwicklung der Stadt Zeug-
nis ablegt. Man muß nur damit den Anfang machen.
Mein Vorschlag geht daher zu A. dahin:
,,Jede Stadtverwaltung beginnt mit der Sammlung der
in der Gegenwart herausgegebenen vervielfältigten Lage- und
Höhenpläne des eigenen Stadtgebiets. Mögen dieses nun
Pläne sein, die von Staatsbehörden, z. B. der Katasterver-
waltung, von der Direktion der Eisenbahnen, der Wege-
und Wasserbauverwaltungen usw. hergestellt werden, oder ,
seien es Pläne, die die Stadtverwaltung selbst oder Privat-
personen herstellen lassen und die mehr oder weniger von
Bedeutung sind. Dann sammle man ältere Pläne und gehe
hiermit soweit zurück, wie die Geschichte der betreffenden
Stadt reicht. In Nachlässen, in Buch- und Kunsthandlun-
gen findet man vielfach alte Pläne von großer Bedeutung.
Wenn diese Sammlungen einigermaßen mit Ernst betrieben
werden, so wird man sehr bald ein Kartenmaterial zu-
sammenbringen, das für ein weiteres Studium neuer Be-
bauungspläne von großem Wert sein wird."
Zu B. Was nun eine Sammlung von Plänen der
Städte Deutschlands, der übrigen Staaten Euro-
pas und des ganzen Erdballs anbelangt, so ist der
Umfang hierzu ein so enormer, daß bei einer Ausfüh-
rung nur an eine mehr oder weniger geringe Ausdeh-
nung gedacht werden kann. Unüberwindlich ist es je-
doch nicht, und man ist wohl imstande, von einer großen
Anzahl Städte die Pläne, die für Entwürfe von Be-
bauungsplänen von Wichtigkeit sind, ohne wesentliche
Kosten zusammenzubringen. Hierzu sind — bei der
Bedingung, daß die Plansammlung jedem Interessenten
zwecks Studiums zugängig gemacht werden soll, — drei
wesentliche Aufgaben zu lösen und zwar zunächst 1. auf
welche Weise erhält man die betreffenden Pläne, 2. wer
sammelt sie und 3. wie werden sie der Allgemeinheit
zur Verfügung gestellt.
Die erste Frage würde einfach dadurch gelöst, daß
jede Stadt, welche die Pläne in dem gegebenen Sinne
vervielfältigen läßt, der Sammelstelle je einen Abzug der
neuen Pläne unentgeltlich zukommen läßt und von allen
Stadtplänen je ein Druckblatt abtritt. Hierdurch würde
schon ein Stamm von Plänen zusammenkommen, der
166
DER STÄDTEBAU
ohne wesentliche Kosten für das Studium von neueren
Bebauungsplan-Entwürfen von großem Werte sein dürfte.
Schwieriger ist die Frage, wem die Zusammentragung
einer solchen Plansammlung übertragen werden sollte.
Es möchte dies eine Zentralstelle sein, die sich jetzt
bereits dem gemeinsamen Interesse der Deutschen Stadt-
verwaltungen widmet. Man könnte hier an die statisti-
schen Behörden denken und zwar zunächst an das
Kaiserliche Statistische Amt zu Berlin und dann an die
Herausgeber des Statistischen Jahrbuches deutscher
Städte. Allein diesen Behörden stehen Plansammlungen
doch reichlich fern. Näher zu treten dürfte dem Deut-
schen Städtetage sein, der an einer zu Ende März
Jahres in Berlin stattgefundenen Sitzung des einstwei-
ligen Vorstandes ein Statut festgestellt hat, auf Grund
dessen alle deutschen Städte mit über 25000 Einwoh-
nern zum Beitritt zu einem gemeinsamen Städteverbande
eingeladen werden sollen. Obgleich über die Organi-
sation dieses Verbandes das Nähere abzuwarten ist, so
dürfte der „Städtetag" als Verband der Deutschen Städte
in allererster Linie dazu berufen sein, eine Sammlung
von Stadtplänen ins Leben zu rufen und zu erhalten.
Der Verband der Deutschen Städte, „der Deutsche
Städtetag", würde auch die Frage, in welcher Weise die
betreffende Plansammlung den Einzelnen zum Studium
zugängig gemacht wird, beantworten; ist es doch der
Zweck des Verbandes, die gemeinsamen Interessen der
Städte, zu denen sicherlich das Studium der Stadtpläne
gehört, gegenseitig zu fördern. Wir wollen in der Be-
antwortung der gestellten Frage nicht vorgreifen, hoffen
aber auf der nächsten Deutschen Städteausstellung eine
große Anzahl Stadtpläne zu finden, die in dem Sitte-
schen Sinne (Blatt 157 des vorjährigen Jahrganges dieser
Zeitschrift) zusammengetragen sind.
Mögen diese Andeutungen zu weiteren Aussprachen
Veranlassung geben!
Das zu dieser Abhandlung gehörige Verzeichnis von
Stadtplänen folgt im nächsten Jahrgange.
MITTEILUNGEN.
T^ie diesem Hefte ohne Text beigegebenen Tafeln 93 — 96 bringen
^•^ Städte- und Straßenbilder nach eigens für die Zeitschrift gefertigten
photographischen Naturaufnahmen.
WETTBEWERB UM DIE KÜNSTLERISCHE AUSGE-
STALTUNG DES RAUTTERPLATZES IN VILL ACH.
Von den eingelaufenen 20 Entwürfen ist der des Architekten Alfred Keller
in Wien mit dem I. Preise von 400 Kr., der des Herrn Fritz Tasche in Bonn
mit dem II. Preise von 200 Kr. ausgezeichnet worden. Außerdem wurde
der Entwurf „Rautterhäuschen" zum Ankauf empfohlen, während die
Entwürfe ,, Naturstein" und ,,Die Engel wachen" eine lobende An-
erkennung erhielten.
TX7ETTBEWERB UM VORSCHLÄGE ZUR ANLAGE
»^ EINES ROSENGARTENS IN WORMS. Ein wild-
wachsender farbenprächtiger Rosengarten ist als Denkmal für die sagen-
hafte Vergangenheit der Nibelungenstadt Worms gedacht und zwar in einem
Teile der mit „Wäldchen" bezeichneten städtischen Parkanlage außerhalb
der Stadt mit einer Fläche von 145 000 qm. Das sonst ebene Gelände
hat einige künstlich aufgeschüttete Anhöhen, deren eine zur Errichtung
eines Parkgebäudes bestimmt ist. Der Entwurf für dieses Parkgebäude
liegt im Stadtbauamte zu Worms zur Einsicht aus. In der Nähe des Park-
hauses ist die Aufstellung eines vorhandenen Hagenstandbildes („Hagen
den Nibelungenschatz in den Rhein werfend") in Verbindung mit einem
Brunnen beabsichtigt. Größere Erdbewegungen sind zu vermeiden, die
vorhandenen Anlagen möglichst zu schonen. Vorzugsweise sollen Strauch-
rosen verwendet, hochstämmige Edelrosen vermieden werden. Dem Künstler
bleibt es aber überlassen, den Gesamteindruck wildwachsender Rosen
durch Beiwerk zu erhöhen, jedoch unter Femhaltung künstlicher Ruinen
oder altertümelnden Mauerwerks. Gefordert werden ein Lageplan im Maß-
stabe 1:500, ein Erläuterungsbericht und ein Nachweis über die ent-
stehenden Kosten. Schaubilder und Skizzen sind erwünscht. Frist bis
zum 1. Februar 1906. Drei Preise von 500, 250 und 125 Mark. Preis-
richter: Hofgärtner Dittmann in Darmstadt, Freiherr v. Heyl zu Herrns-
heim in Worms, Oberbürgermeister Köhler in Worms, Stadtbaumeister
Metzler in \Vorms, Kunstmaler Professor Prell in Dresden, Gartendirektor
Ries in Karlsruhe, Professor Gabriel v. Seidl in München, Gartenbaudirektor
Siebsrt in Frankfurt a. M. und Redakteur Konrad Fischer in Worms, Ver-
sitzender des Wormser RosengartenauEschusses. Die Wettbewerbsunter-
lagen sind gegen Einsendung von 4 Mark vom Rosengartenausschuß in
Worms, Schloßplatz 6 zu beziehen. Bei Einsendung eines Entwurfs werden
3 Mark zurückvergütet.
Tn dem Wettbewerb um den Bebauungsplan für die Umgebung des
-*- Schlosses in MORS sind drei Entwürfe mit Preisen ausgezeichnet
worden und zwar:
1. die Entwürfe des Stadtbauinspektors Aengeneyndt in Hannover
— Kennwort: Dornröschen — und des Professors Pützer in Darm-
stadt — Kennzeichen : Roter Kreis — je mit der Hälfte der für den
I. ur.d 2. Zusatzpreis ausgesetzten Beträge von zusammen M. 1750,— ;
2. der Entwurf des Stadtgarten- Direktors Trip in Hannover — Kenn-
wort: Niederrhein — mit dem 3. Zusatzpreise von M. 500, .
Aus dieser Meldung scheint hervorzugehen, daß der Hauptpreis keinem
der Bewerber zuerkannt worden ist.
Verantwortlich fUr die SchiüUeitung : Theodor Qoecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 35.
Inseratenannahme C. Behling, Berlin W.66. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W. — Klischees von Carl Schütte, Berlin W.
Tafel 1.
Umgestaltung des Wilhelmplatzes in Posen.
Architekt: Johannes Bartschat.
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Tafel 5.
Ausgestaltung des Anlagenplatzes in München.
Blick in die Torbogenstraße.
Architekt: Otto Lasne, München.
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Beamten- und Arbeiter-Kolonie „Streiffeld"
der neuen Schachtanlage „Adolf" des Eschweiler Bergwerks -Vereins,
Architekt: Hermann Jansen, Berlin
Tafel 7.
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Arbeiter-Kolonie „VuUersberg"
bei Alsdorf der Grube „Anna" des Eschweiler Bergwerks-Vereins.
Architekt: Hermann Jansen, Berlin.
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Tafel 9.
Entwurf zu einem „Parterre"
im Garten des Generalkonsul C. Stollwerck in Köln.
Gartenarchitekten: Hardt & Nauen, Düsseldorf.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 10.
a) Viktoria-Luise-Platz, Schöneberg. Gartenarchitekt: Encke, Köln,
b) Friedrich -Wilhelm-Platz, Frankfurt a. O. Entwurf von Encke, Köln,
c) Friedrich-Wilhelm-Platz, Frankfurt a. O.
Entwurf von Hardt &. Nauen, Düsseldorf.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 11.
a) Entwurf zu einem Stadtpark in Plauen i. V. Konzerthausterrasse.
Gartenarchitekten: Hardt & Nauen, Düsseldorf.
b) Blumengarten und Laubengang der Burg Birlinghoven.
Gartenarchitekt: Rausch, Köln.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-C, Berlin.
Tafel 12.
a) Gartenparterre vor der Burg Birlinghoven.
b) Blick von der Terrasse der Burg.
Gartenarchitekt: Rausch, Köln.
Verlegt bei Ernit Wasmuth A-Q., Berlin.
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Tafel 24.
Die Großstadt als Städtegründerin von A. Abendroth, Hannover.
Aus einer englischen Gartenstadt.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 32.
Architekt: P. Andreas Hansen, München.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 39.
Bismarckdenkmal in Heilbronn.
Entwurf: Architekt Otto Rieth, Berlin. Figur: Bildhauer Kiemlen, Stuttgart.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 41.
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a) Haardtanlagen in Elberfeld. — Modell.
b bis e) Stadtpark auf dem Rotehorn zu Magdeburg.
Von der Deutschen Städteausstellung zu Dresden.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 43.
Volksgarten zu Altenessen.
a) Entwurf, b) Höhenplan.
Gartenarchitekt: M. Reinhardt, Düsseldorf.
Von der Gartenbauausstellung zu Düsseldorf.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Talel 44.
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Entwurf zu einem Stadtparke für Plauen i. Voigtl.
Garteningenieur C. M. Vohburger, München.
Von der Gartenbauausstellung zu Düsseldorf.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 45.
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Südwestfriedhof bei Düsseldorf.
a) Entwurf, b) Höhenplan und Profile.
Gartenarchitekt Chr. H. Roselius, Bremen.
Von der Gartenbauausstellung in Düsseldorf.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin,
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Tafel 48.
Der Stadtplan von Dippoldiswalde.
A) Bisheriger Bebauungsplan der Stadterweiterung.
B) Künstlerisch umgestalteter Plan.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tatelsi.
Platzanlage A des Baulinienplanes für die Stadt Friedberg bei Augsburg.
Architekt: P. Andreas Hansen, München.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 52.
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Platzanlage bei St. Stefan der Stadt Friedberg bei Augsburg.
Architekt: P. Andreas Hansen, München.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 53.
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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan der Stadt Malmö.
Bearbeitet von A. Nilsson, Stadtingenieur, Malmö.
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Tafel 56.
Eine moderne Straße, Baischstraße in Karlsruhe.
Architekt: H. Billing, Karlsruhe.
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Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Plan des Distrikes
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a) Öffentliche Parkanlagen der Stadtteile Isi
b) Park-System in Boston. Verbindung 4f?
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Tafel 67—68.
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S* 3T NICHOLAS PARK.
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28 mulbcrry beno park.
29 PARADISCPARK.
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3t RIVERSIOE PARK.
32 RUTGERS PARK
33 RYAN PARK
34 SHERMAN SQUARE.
35 STUYVESANT PARK.
36 TOMPKIN5 SQUARE.
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39 WILLIAM H. SEWARO PARK.
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PARKWE6E,STRASSEN,AVENUEN , U.S.W.
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I attan und Richmond in New- York (1902).
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Lageplan der Parkanlagen i
Verlegt und gedruckt bei
Tafel 70—71.
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tdtteil Bronx - New-York.
'asmnth A.-G., Berlin.
Tafel 73.
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Berlin, Privatstraße am Schöneberger Ufer.
a) Schaubild. b) Lageplan.
Architekt: R. Goldschmidt, Berlin.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 75.
Berlin, a) und b) Wohnhof: Genthinerstraße 11.
Naturaufnahme bezw. Lageplan.
Architekt: E. Klingenberg,
c) Gartenhöfe: Stargarderstraße.
Architekt: Alfred Messel.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 77.
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a) Berlin, Wohnhäusergruppe des Berliner Spar- und Bauvereins am Nordufer.
Architekt: Kleinert.
b) Wilmersdorf bei Berlin, Wohnhausgruppe des Beamten -Wohnungsvereins.
Architekt: Erich Köhn.
Gedruckt und verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Vom Stadt 3
Stadtpläne : a) von Vaiparais.
Verlegt und ge ^'
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■mbika und Asien.
quiue. c) von Kyoto, d) von Tokio.
ismuth A.-G., Berlin.
Tafel 83.
Vom Städtebau in Asien und Amerika.
Stadtpläne: a) von Kalkutta, b) von Rangoon. c) von Delhi.
Verlegt und gedruckt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 85,
Berliner Wohnbaublöcke.
Heilbronner Straße in Schöneberg bei Berlin, auf Grund des städtischen Bebauungsplanes.
Naturaufnahme .
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 86.
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Block A
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Berliner Wohnbaublöcke.
Lageplan für die Neubauten des Berliner Spar- und Bauvereins in Charlottenburg-Westend,
a) Vorentwurf, Architekt: P. Kolb, b) Entwurf von R. Goldschmidt, c) Entwurf von Th. Kampffmeyer & Co.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 87.
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Strasse 35.
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Berliner Wohnbaublöcke.
Lageplan für die Neubauten des Berliner Spar- und Bauvereins in Charlottenburg -Westend.
a bis c Varianten zu a der Tafel 86.
Architekt: Theodor Goecke
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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Tafel 91.
Gartenbau-Ausstellung in Darmstadt,
a) Teppichbeet und Aufgang zu dem grünen Farbengarten, b) Der rote Garten,
Architekt: Professor Josef M. Olbrich, Darmstadt.
(Aus „Olbrich, Neue Gärten", Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.)
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 92.
Gartenbau-Ausstellung in Darmstadt.
a) Der gelbe Garten, b) Gesamtanordnung der Ausstellung. — Parterre mit Terrasse.
Architekt: Professor Josef M. Olbrich, Darmstadt.
(Au8 „Olbrich, Neue Gärten". Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.)
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 03.
Städtebild aus Köln a, Rh.
Naturaufnahme,
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
Tafel 94.
Gruppe von Kirche (Architekt: J. Kroger) und Schule (Architekt: Paul Egeling)
in Friedenau bei Berlin.
Naturaufnahme.
Verlegt bei Ernst Wastnuth A.-0., Berlin.
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Tafel 96.
Städtebild aus Aachen-Burtscheid.
Naturaufnahme.
Verlegt bei Ernst Wasmuth A.-G., Berlin.
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